„Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht...“ Die Konvention liefert damit das Einfallstor für eine vom Genderwahn getriebene Auffassung vom sozialen Geschlecht, das die natürlichen Unterschiede von Mann und Frau nicht wahrhaben will und im Namen der Gendergerechtigkeit die totale Gleichstellung propagiert.
So heißt es in Artikel 12: „Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen und Männern mit dem Ziel zu bewirken, Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, zu beseitigen.“ Das gibt verpflichtend den Raum frei dafür, unsere ganz natürlichen Vorstellungen von Geschlecht, unsere Bräuche und Traditionen als falsche soziale und kulturelle Verhaltensmuster über Bord zu werfen. Diesen Genderirrsinn machen wir, macht meine Partei nicht mit.
Meine Damen und Herren, ich hatte es bereits erwähnt, die Konvention enthält durchaus auch sinnvolle Maßnahmen, die es bei uns allerdings längst gibt, wie zum Beispiel die Schutzhäuser, Telefonberatung und so weiter. Daneben gibt es eine ganze Fülle von – auf unsere Rechtsordnung bezogen – völlig überflüssigen und teils auch nicht umsetzbaren Regelungen, zum Beispiel festgelegte Strafschärfungsgründe. Wir brauchen auch keinen neuen Asylgrund aufgrund des Geschlechts, wie er nach Artikel 60 vorgesehen ist.
Was DIE LINKE mit ihrem Antrag konkret will, bleibt – zumindest nach dem schriftlichen Antrag – vollkommen offen. Sie macht geltend, die Umsetzung des Übereinkommens sei „noch nicht maßgeblich vorangeschritten“. Wo sie konkret Defizite ausgemacht hat, sagt sie nicht. Mit dem Antrag ist deshalb nichts anzufangen, aber ich will zugeben,
jetzt bei der Einbringung ist ja einiges angeführt worden, aber in einer Allgemeinheit, wie man es auf jedes andere Gebiet des sozialen Lebens übertragen kann. Man könnte sagen, also wenn es um Kinder geht, die sollen gefördert werden, da sollen genug Spielplätze sein. Wenn denen was passiert, soll sofort alles versorgt werden. Es ist also total und allgemein und – das hat der Minister Pegel ja auch schon gesagt – im Grunde nichts Konkretes.
Die bestehenden Präventions- und Schutzmaßnahmen mögen, insbesondere im Vergleich zu anderen Ländern, gut sein oder sehr gut sein. Verbesserungen sind natürlich immer denkbar. Dafür bedarf es aber einer Konkretisierung eines konkreten Problems und eines konkreten Lösungsvorschlags, etwa, es gibt noch keine Telefonberatung oder es ist an keiner Stelle Platz für Kinder. Dass irgendwo jemand im Rollstuhl da vielleicht nicht reinkommt, das ist ja typisch, das Beispiel.
bei allen Bemühungen zur Barrierefreiheit, wo irgendwo jemand noch nicht barrierefrei reinkommt?! Dann ist das Entscheidende doch, dass man ihn nicht abweist, sondern dann dafür sorgt, dass er, wenn dort noch kein barrierefreier Zugang ist, dass man ihm dann hilft, so, wie es in dem von Ihnen genannten Fall auch geschehen ist.
Daneben gibt es aber ein ganz anderes Problem, an dem die Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen oft scheitert. Und ich will da hinzufügen, ich habe diese Fälle massenhaft behandelt und auch gerade dieses Problem sehr oft erlebt und auch in der Weise erlebt, dass man dann hinterher relativ hilflos selbst da steht. Ich nenne das Problem einfach so, dass ich sage, dass man es als Rückfall bezeichnen kann. Es ist der Rückfall, zunächst der Rückfall des Täters, denn wer schlägt, schlägt meist auch ein zweites und ein drittes Mal, und damit hört es nicht auf. Es gibt aber auch einen Rückfall der Geschädigten, die immer wieder in die Opferrolle zurückfallen und bei der angebotenen Hilfe nicht mitziehen, die nicht in der Lage sind, auf Gewalt und oftmals wiederkehrende Gewalt mit der gebotenen Konsequenz zu reagieren, sei es aus Angst und Unsicherheit, aus Scham oder einer nicht zu brechenden Abhängigkeit. Da finden Abläufe statt, wo Demütigung und Erniedrigung, insbesondere bei sexueller Gewalt, ertragen werden und, wenn es dann doch zu einer Verhandlung kommt, bei Gericht die Aussage verweigert wird. Dann ist am Schluss nur noch der Ermittler oder die psychosoziale Hilfsperson fassungslos.
Diese Gewalthinnahme vieler Frauen, obwohl das Recht und das Rechtsempfinden der Gesellschaft auf ihrer Seite stehen, ist ein großes Hindernis im Kampf gegen die häusliche Gewalt.
(Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, Jens-Holger Schneider, AfD, und Peter Ritter, DIE LINKE)
die Istanbul-Konvention brauchen wir dafür allerdings nicht. Den Antrag der LINKEN braucht man dafür erst recht nicht. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel des vorliegenden Antrages ist es, dass seitens des Landes ein neues Maßnahmenprogramm zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt aufgelegt werden soll. Hintergrund ist die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, also bekannt als Istanbul-Konvention. Diese ist im Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten und umfasst für die Vertragsstaaten verschiedene Verpflichtungen, um die entsprechend definierte Zielstellung, Frauen vor jeglicher Art von Gewalt und Diskriminierung zu schützen, zu erreichen.
Mit Ziffer I des vorliegenden Antrages soll zudem festgestellt werden, dass bislang nicht ausreichend Maßnahmen
zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in MecklenburgVorpommern ergriffen wurden. Diese Feststellung teilen wir keineswegs. Schon weit vor Inkrafttreten der IstanbulKonvention gab es in unserem Land ein breites Hilfsnetzwerk und mit dem Landesaktionsplan seit dem Jahr 2001 ein entsprechendes Maßnahmenprogramm, was Sie auch selbst gesagt haben und als gut bezeichnet haben, Frau Bernhardt.
Weiterhin ist in der Konvention gemäß Artikel 66 festgeschrieben, dass die Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen durch die unabhängige Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz GREVIO, durchgeführt wird. Auf Grundlage des GREVIO-Fragebogens, der hier auch schon angeklungen ist, wurde durch das federführende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 1. September 2020 ein erster Staatenbericht veröffentlicht und an den Europarat übersendet. Nach Prüfung des eingereichten Berichtes durch die Expertengruppe und nach Berücksichtigung der Stellungnahmen der Vertragsstaaten legt GREVIO den abschließenden Bericht vor. Dieser wird gemäß Zeitplan voraussichtlich erst im Januar 2022 vorliegen. Es liegt also noch gar keine Bewertung des vorgelegten Staatenberichtes auf dem Tisch.
Demnach frage ich mich dann, wie Sie, liebe Linksfraktion, zu der Erkenntnis gelangt sind, Deutschland und auch Mecklenburg-Vorpommern hätten bisher bei der Umsetzung der Verpflichtungen kaum Fortschritte gemacht.
Ganz im Gegenteil, bei genauer Betrachtung des Staatenberichtes sind die ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Deutschlands, aber insbesondere auch Mecklenburg-Vorpommerns, klar ersichtlich. Wenn dann Feedback gegeben wird, dann kann man für Mecklenburg-Vorpommern sicherlich konstatieren,
es gibt beispielsweise mit dem schon genannten inzwischen Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt ein entsprechendes Maßnahmenprogramm, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern. Der Landesrat, bestehend aus verschiedenen Ministerien und weiteren verschiedenen Akteuren und Institutionen, als begleitendes Gremium trifft sich einmal jährlich, um die benannten Maßnahmen auf den Umsetzungsstand zu überprüfen.
Ein weiteres Instrument im Rahmen der Bekämpfung häuslicher Gewalt ist beispielsweise das Landesprogramm Kinderschutz, das fortlaufend weiterentwickelt wird. Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind etwa die Kontaktstelle Kinderschutz, die Kinderschutz-App oder auch die Aktionswoche Kinderschutz. Ebenfalls beteiligt sich das Land finanziell bei der Prävention von Gewalt gegen Frauen. Zu nennen sind an dieser Stelle die institutionelle Förderung des Landesfrauenrates M-V. Weiterhin unterstützt das Land die Koordinierungsstelle CORA, die verschiedenen Frauenhäuser und Beratungsstellen in M-V, unter anderem ZORA.
Auch im Bereich der Justiz wurden weitere Maßnahmen eingeleitet. Seit dem Jahr 2018 gibt es beispielsweise mit
Ulrike Kollwitz eine Beauftragte für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin besteht mit Paragraf 52 Absatz 3 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern seit diesem Jahr eine rechtliche Grundlage, dass personenbezogene Daten gefährdeter Personen bei Fällen von häuslicher Gewalt durch die Polizei an eine vom Sozialministerium anerkannte Interventionsstelle weitergegeben werden dürfen.
Dadurch kann den Betroffenen Hilfe und Beratung angeboten werden. Zudem stehen mit den zwei Opferambulanzen und dem Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung weitere Unterstützungs- und Hilfsangebote zur Verfügung.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie merken anhand meiner kleinen Auswahl an Maßnahmen, dass das Land vor, aber auch insbesondere nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und vor häuslicher Gewalt ergriffen hat. Viele weitere Maßnahmen finden sich zudem im Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt wieder. Ich hatte das eingangs ja auch erwähnt. Eines neuen Maßnahmenprogramms, das parallel zum Landesaktionsplan geschaffen wird, bedarf es nach unserer Ansicht nicht. Es geht vielmehr um eine stetige Weiterentwicklung und gegebenenfalls um die Feststellung neuer Handlungsbedarfe im Rahmen der vorhandenen Instrumente, denn häusliche und sexualisierte Gewalt, insbesondere gegen Frauen, stellt natürlich nach wie vor ein großes Problem in unserer Gesellschaft dar.
Deshalb sind auch Übereinkommen wie die IstanbulKonvention wichtig, da Maßnahmen zum Schutz und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verpflichtend werden. Im Rahmen der Istanbul-Konvention werden diese zudem auf ihren Umsetzungsstand durch das eingangs erwähnte Expertengremium überprüft. Sofern diese Evaluierung abgeschlossen ist, wird für Deutschland, aber auch für Mecklenburg-Vorpommern ein entsprechendes Ergebnis vorliegen. Sollten sich dann neue Handlungsbedarfe ergeben, bin ich davon überzeugt, dass das Land darauf auch reagieren wird.