Vielleicht können wir ja so verbleiben, dass wir die Frage noch mal weitergeben an das Sozialministerium und Herr Koplin dann eine Antwort erhält auf seine Nachfrage.
Vielen Dank! Weitere Fragen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 7/5623.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 7/5623 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir, bevor ich auf den Bericht und die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses eingehe, dass ich noch einmal etwas zur Entscheidung der Landesregierung zur kostenlosen Einführung des Azubitickets sage.
Ich möchte deshalb also auf diese historische Entscheidung eingehen, weil die Einführung des Freiwilligentickets – und das möchte ich noch mal betonen – auch Gegenstand dieser Entscheidung war. Und leider wird nur noch verkürzt vom „Azubiticket“ gesprochen und geschrieben und manchmal erwähnt man dann auch das „Freiwilligenticket“.
Die Einführung dieses Freiwilligentickets ist mir deshalb so wichtig, weil es eine kleine Gruppe Jugendlicher war, sechs, die dazu eine Petition einreichten und lange nicht feststand, ob man dieser Petition stattgeben, nicht der Petition stattgeben kann, sondern diese Entscheidung mittragen kann oder zumindest diesen Vorschlag. Und ich darf noch mal daran erinnern, dass der Jugendfreiwilligendienst etwa so 2.400 junge Männer und Frauen, also eine schöne Größenordnung, darstellt und natürlich eine besondere Form des bürgerlichen Engagements junger Menschen ist. Damals haben diese Jugendlichen 1.650 Unterstützer gefunden, das ist natürlich auch schon eine Initiative. Also der Erfolg, wie wir wissen, hat bekanntlich viele Väter, und dieses Sprichwort stammt in etwa aus 1830, von einem Nationalökonomen Englands, und deshalb darf ich noch mal erwähnen oder hinzufügen, der Erfolg hat bekanntlich viele Väter, aber auch Mütter und Frauen, auch aus diesem Haus.
Wir sollten deshalb nicht – das betone ich noch mal zusätzlich – immer von dieser Abkürzung des Azubitickets sprechen, sondern von den Azubi- und Freiwilligentickets, weil ich glaube, dass wir alle wollen, dass Jugendliche sich in unsere Politik einmischen und auch mitmischen, und das haben diese sechs Jugendlichen sehr selbstlos getan, denn sie wussten damals schon – im persönlichen Gespräch haben sie es mir so gesagt –, sie erwarten nicht, dass eine kurzfristige Lösung gefunden wird, und dann sind sie schon längst aus dem Freiwilligendienst ausgeschieden, aber sie waren der Meinung, dass dieser Freiwilligendienst es verdient hat,
auch zu diesen kostenlosen Freiwilligentickets zu kommen. Ich danke also insbesondere allen, die an dieser Entscheidung, diesem Erfolg teilgenommen oder beigetragen haben, und ganz besonders danke ich natürlich diesen Jugendlichen.
Wenn wir sie also ernst nehmen wollen, die Jugend, dass sie in unserer Landespolitik mitarbeiten, Vorschläge machen, dann sollten wir diese Vorschläge auch ernst nehmen, und das haben wir in diesem Fall auch getan, und darüber freue ich mich ganz besonders, weil es im Petitionsausschuss nicht so häufig vorkommt, dass wir auch jugendliche Beteiligte haben beziehungsweise auch genau zu 100 Prozent diese Bitten und Forderungen von Menschen erfüllen können.
Ja, nun zum Bericht und zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses im Telegrammstil: Im Zeitraum vom 01.09. bis zum 31.10. hat der Petitionsausschuss 79 Petitionen abschließend beraten. In 17 Fällen war von einer inhaltlichen Bearbeitung abzusehen, weil der Landtag, wir also, keine Entscheidungs- und Einwirkungsmöglichkeiten hatte. Zu 65 Petitionen empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, wie Sie aus der Sammelübersicht ersehen können, einen Sachbeschluss und in 35 Fällen haben wir einen Kompromiss erreicht. Das ist schon, wenn man es im Verhältnis sieht, eine beträchtliche Anzahl, macht natürlich auch immer viel Arbeit und Abstimmungskoordination. 4 Petitionen haben wir wiederum zu den Fraktionen überwiesen und in 9 Fällen an die Landesregierung, um diese zu bitten, Abhilfe zu schaffen beziehungsweise sie in Gesetzesinitiativen mit einzubeziehen.
Sie haben also die Sammelübersicht vorliegen, haben da auch reingeschaut, und insofern sind Ihnen unsere Empfehlungen des Ausschusses bekannt. Ich bitte Sie also um die Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Der Ausschuss hat hier einstimmig Ja gesagt. – Danke schön!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5623, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/5623 einstimmig angenommen.
Und gestatten Sie mir an dieser Stelle auch den Dank an den Petitionsausschuss für die wichtige Arbeit.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages des Finanzministers – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht –, Druck
sache 7/4574, und der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2020 (Teil 1) – Landesfinanzbericht 2020, Drucksache 7/5106, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/5579.
Antrag des Finanzministers Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht – – Drucksache 7/4574 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht 2020 (Teil 1) Landesfinanzbericht 2020 – Drucksache 7/5106 –
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen in der vorliegenden Beschlussempfehlung die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018 sowie, dem Landesrechnungshof für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2018 Entlastung zu erteilen. Darüber hinaus werden Prüfbitten und Handlungsaufgaben an die Landesregierung erteilt.
Gemäß der Verfassung und der Landeshaushaltsordnung unseres Landes hat uns der Landesrechnungshof mit seinem Landesfinanzbericht 2020 die Prüfungsergebnisse zum Haushaltsabschluss 2018 nebst weiterer Prüfungen zugeleitet. Der Finanzausschuss hat federführend den Prüfbericht in sieben Sitzungen ausführlich mit dem Rechnungshof und den jeweilig geführten Ressorts beraten. An dieser Stelle möchte ich gleich dem Landesrechnungshof um Frau Präsidentin Dr. Martina Johannsen danken. Das war wie gewohnt ein sehr offener und intensiver Austausch, im Finanzausschuss zumindest.
Zu dem allgemeinen Teil, den aktuellen Themen und den Prüfungen der Haushalts- und Vermögensübersicht im Landesrechnungshofbericht 2020 haben wir keine Handlungsempfehlungen erarbeitet. Wir empfehlen dem Landtag, diese zur Kenntnis zu nehmen. Durch die Corona-Krise und der damit verbundenen Kreditaufnahme des Landes sind die Haushaltsdaten nicht relevant, um Handlungsbedarfe abzuleiten. Die Haushaltsrechnung wird dann in Zukunft das ausschlaggebende Instrument sein. Ich möchte aber unbedingt herausstellen, dass die Präsidentin bereits im Vorwort zum Prüfbericht erwähnte, dass sich jetzt in der Krise zeige, wie wichtig und richtig die Politik der moderaten Ausgabenentwicklung, der kontinuierlichen Haushaltskonsolidierung und der Rückführung des Schuldenstandes war. Also kann man sagen, alles richtig gemacht in den letzten Jahren der SPDgeführten Regierung mit der CDU.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben aus den vielen Empfehlungen des Landesrechnungshofes zu den Prüfungen der Landesverwaltung eine Reihe von Ersuchen an die Landesregierung gerichtet. Sie sind alle in der vorliegenden Beschlussempfehlung enthalten. Ich möchte Sie auf eine besondere hinweisen: Die Landesregierung wird gebeten, vor dem Hintergrund der Altersstrukturen der Landesverwaltung zeitnah ein neues Personalkonzept zu erarbeiten, um ein planbares Vorgehen und eine belastbare Grundlage für die zukünftige Haushaltsplanung der Regierung und die Haushaltsberatungen im Landtag zu gewährleisten.
von Geschäftsprozessen einschließlich der Automatisierung geeigneter Geschäftsprozesse oder Teilprozesse,
Weitere Ersuchen richten sich insbesondere auf die Digitalisierung, denn gerade die Corona-Krise hat gezeigt, dass es nun keine Verzögerung in diesem Bereich mehr geben darf. Und den Weg haben wir ja gestern schon geebnet. Als ganz besonders wichtig möchte ich die Aufforderung herausstellen, eine Digitalisierungsstrategie sowie eine IT-Strategie nach dem Vorbild des Bundes und der Mehrzahl der Länder zu erarbeiten und im Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und im Finanzausschuss bis zum 1. Mai 2021 für beide Strategien einen ersten Entwurf vorzulegen.
Darüber hinaus soll die Landesregierung vorrangig ITProjekte umsetzen, die eine digitale Rendite bei Ressourceneinsatz und/oder auch Leistungserbringung in Form frei werdender Personal- und/oder sachlicher Ressourcen oder verbesserter Leistungserbringung erwarten lassen. Wir erwarten von der Landesregierung auch, die Softwareanbieter sowie die Möglichkeit einer stärkeren Nutzung von Open-Source-Lösungen zu prüfen, um die Wirtschaftlichkeit in diesem Bereich zu verbessern.
An das Bildungsministerium und die Hochschulen des Landes ergeht die Aufforderung, eine vollständige digitale Erfassung der Flächendaten sowie eine fachlich belastbare Ermittlung des Instandhaltungsbedarfs auf Basis einer Bestandsaufnahme und Analyse für die Gebäude des Landes bei den Staatlichen Bau- und Liegenschaftsämtern sicherzustellen.
Im Bereich der Integrationsprojekte hat sich der Finanzausschuss ausführlich mit dem Bericht, mit der Prüfung der Mittelverwendung von Projekten befasst, die sich auch mit der Ausgleichsabgabe finanziert haben. Das sind die Abgaben, die Betriebe zu zahlen haben, wenn sie zwar dazu verpflichtet sind, aber keine Schwerbehinderten beschäftigen. Da gab es Kritik an der Transparenz – das kann ich nur bestätigen –, insbesondere, wo welcher Schwerbehinderte arbeitet, weil die Daten ano
nym erhoben wurden. Das Sozialministerium hat hier bereits angekündigt, dass die Mittelverwendung in einem neuen, transparenteren Prüfverfahren geprüft werden sollen. Uns war es dabei wichtig, dass der Einsatz der Ausgleichsabgabe bestmöglich und von so vielen Schwerbehinderten wie möglich genutzt wird. Wir erwarten einen Bericht zum 30. April 2021.
Abschließend möchte ich betonen, dass alle geprüften Behörden die Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes weitgehend anerkannt und viele die Anregungen des Landesrechnungshofes schon im Anschluss an die Prüfverfahren umgesetzt beziehungsweise mit der Umsetzung begonnen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses und um Zustimmung zum Antrag des Finanzministeriums oder des Finanzministers auf die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018 und natürlich auch die Entlastung des Landesrechnungshofes. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!