Tilo Gundlack

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen in der vorliegenden Beschlussempfehlung die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018 sowie, dem Landesrechnungshof für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2018 Entlastung zu erteilen. Darüber hinaus werden Prüfbitten und Handlungsaufgaben an die Landesregierung erteilt.
Gemäß der Verfassung und der Landeshaushaltsordnung unseres Landes hat uns der Landesrechnungshof mit seinem Landesfinanzbericht 2020 die Prüfungsergebnisse zum Haushaltsabschluss 2018 nebst weiterer Prüfungen zugeleitet. Der Finanzausschuss hat federführend den Prüfbericht in sieben Sitzungen ausführlich mit dem Rechnungshof und den jeweilig geführten Ressorts beraten. An dieser Stelle möchte ich gleich dem Landesrechnungshof um Frau Präsidentin Dr. Martina Johannsen danken. Das war wie gewohnt ein sehr offener und intensiver Austausch, im Finanzausschuss zumindest.
Zu dem allgemeinen Teil, den aktuellen Themen und den Prüfungen der Haushalts- und Vermögensübersicht im Landesrechnungshofbericht 2020 haben wir keine Handlungsempfehlungen erarbeitet. Wir empfehlen dem Landtag, diese zur Kenntnis zu nehmen. Durch die Corona-Krise und der damit verbundenen Kreditaufnahme des Landes sind die Haushaltsdaten nicht relevant, um Handlungsbedarfe abzuleiten. Die Haushaltsrechnung wird dann in Zukunft das ausschlaggebende Instrument sein. Ich möchte aber unbedingt herausstellen, dass die Präsidentin bereits im Vorwort zum Prüfbericht erwähnte, dass sich jetzt in der Krise zeige, wie wichtig und richtig die Politik der moderaten Ausgabenentwicklung, der kontinuierlichen Haushaltskonsolidierung und der Rückführung des Schuldenstandes war. Also kann man sagen, alles richtig gemacht in den letzten Jahren der SPDgeführten Regierung mit der CDU.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben aus den vielen Empfehlungen des Landesrechnungshofes zu den Prüfungen der Landesverwaltung eine Reihe von Ersuchen an die Landesregierung gerichtet. Sie sind alle in der vorliegenden Beschlussempfehlung enthalten. Ich möchte Sie auf eine besondere hinweisen: Die Landesregierung wird gebeten, vor dem Hintergrund der Altersstrukturen der Landesverwaltung zeitnah ein neues Personalkonzept zu erarbeiten, um ein planbares Vorgehen und eine belastbare Grundlage für die zukünftige Haushaltsplanung der Regierung und die Haushaltsberatungen im Landtag zu gewährleisten.
Das Personalkonzept sollte insbesondere folgende Bestandteile umfassen:
eine Verpflichtung zur Aufgabenkritik, Geschäftspro
zessoptimierung und Stellenbedarfsberechnung,
eine Verpflichtung zur durchgehenden Digitalisierung
von Geschäftsprozessen einschließlich der Automatisierung geeigneter Geschäftsprozesse oder Teilprozesse,
die Berücksichtigung eines temporären Mehraufwan
des für die Digitalisierung der Verwaltung
und die Berücksichtigung der Auswirkungen der Digi
talisierung auf die mittel- und langfristige Stellenentwicklung sowie auf Aus- und Fortbildung.
Weitere Ersuchen richten sich insbesondere auf die Digitalisierung, denn gerade die Corona-Krise hat gezeigt, dass es nun keine Verzögerung in diesem Bereich mehr geben darf. Und den Weg haben wir ja gestern schon geebnet. Als ganz besonders wichtig möchte ich die Aufforderung herausstellen, eine Digitalisierungsstrategie sowie eine IT-Strategie nach dem Vorbild des Bundes und der Mehrzahl der Länder zu erarbeiten und im Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und im Finanzausschuss bis zum 1. Mai 2021 für beide Strategien einen ersten Entwurf vorzulegen.
Darüber hinaus soll die Landesregierung vorrangig ITProjekte umsetzen, die eine digitale Rendite bei Ressourceneinsatz und/oder auch Leistungserbringung in Form frei werdender Personal- und/oder sachlicher Ressourcen oder verbesserter Leistungserbringung erwarten lassen. Wir erwarten von der Landesregierung auch, die Softwareanbieter sowie die Möglichkeit einer stärkeren Nutzung von Open-Source-Lösungen zu prüfen, um die Wirtschaftlichkeit in diesem Bereich zu verbessern.
An das Bildungsministerium und die Hochschulen des Landes ergeht die Aufforderung, eine vollständige digitale Erfassung der Flächendaten sowie eine fachlich belastbare Ermittlung des Instandhaltungsbedarfs auf Basis einer Bestandsaufnahme und Analyse für die Gebäude des Landes bei den Staatlichen Bau- und Liegenschaftsämtern sicherzustellen.
Im Bereich der Integrationsprojekte hat sich der Finanzausschuss ausführlich mit dem Bericht, mit der Prüfung der Mittelverwendung von Projekten befasst, die sich auch mit der Ausgleichsabgabe finanziert haben. Das sind die Abgaben, die Betriebe zu zahlen haben, wenn sie zwar dazu verpflichtet sind, aber keine Schwerbehinderten beschäftigen. Da gab es Kritik an der Transparenz – das kann ich nur bestätigen –, insbesondere, wo welcher Schwerbehinderte arbeitet, weil die Daten ano
nym erhoben wurden. Das Sozialministerium hat hier bereits angekündigt, dass die Mittelverwendung in einem neuen, transparenteren Prüfverfahren geprüft werden sollen. Uns war es dabei wichtig, dass der Einsatz der Ausgleichsabgabe bestmöglich und von so vielen Schwerbehinderten wie möglich genutzt wird. Wir erwarten einen Bericht zum 30. April 2021.
Abschließend möchte ich betonen, dass alle geprüften Behörden die Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes weitgehend anerkannt und viele die Anregungen des Landesrechnungshofes schon im Anschluss an die Prüfverfahren umgesetzt beziehungsweise mit der Umsetzung begonnen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses und um Zustimmung zum Antrag des Finanzministeriums oder des Finanzministers auf die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018 und natürlich auch die Entlastung des Landesrechnungshofes. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit der heutigen Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, gleich mal im vollen Wortlaut: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2020 und eines Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2021, auf Drucksache 7/5435, in Verbindung mit dem ZAHLENWERK zum Nachtrag zum Haushaltsplan 2021, auf Drucksache 7/5477, sowie dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020, auf Drucksache 7/5436, dazu erfolgt eine verbundene Aussprache zum Antrag der AfD auf Drucksache 7/5628.
Meine Damen und Herren, wie Sie alle der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020 und zum Nachtrag 2021 auf Drucksache 7/5626 entnehmen können, gab es eine breit gefächerte schriftliche Anhörung mit teils sehr unterschiedlichen Sichtweisen.
Von besonderem Interesse sind die Aussagen zur allgemeinen wirtschaftlichen Situation unter CoronaBedingungen und zur Verfassungsmäßigkeit von Haushalten in Notsituationen. Die Ergebnisse der schriftlichen Anhörung wurden von uns eingehend ausgewertet und die teils sehr unterschiedlichen Sichtweisen der Sachverständigen abgewogen, Anmerkungen und Vorschläge breit diskutiert.
Professor Dr. Korioth stellte heraus, dass die Kreditaufnahme über ein Sondervermögen durch den Artikel 61 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern ausdrücklich zulässig sei. Zwar sei es problematisch, dass diese Fondslösung das Jährlichkeitsprinzip des Haushaltes durchbreche, jedoch sei auch dieses durch Artikel 61 der Landesverfassung gerechtfertigt. Er regte an, den Landtag oder den Finanzausschuss mit Kontroll- und Zustimmungsrechten zu einzelnen ausgabenwirksamen Maßnahmen des Sondervermögens auszustatten. Er schlug ein Zustimmungsrecht des Finanzausschusses bei der Finanzierung aus dem MV-Schutzfonds ab einer bestimmten Summe vor.
Diesem Hinweis sind wir gefolgt und haben in einem Antrag zur Änderung von Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes folgende Regelung eingeführt:
Paragraf 5, zum „Wirtschaftsplan“, Ziffer 1: „Das Finanzministerium erstellt im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Ministerium für Inneres und Europa sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan.“ Ziffer 2: „Der Wirtschaftsplan bedarf der Einwilligung des Finanzausschusses des Landtages.“ Ziffer 3: „Änderungen am Wirtschaftsplan bedürfen ebenfalls der Einwilligung des Finanzausschusses des Landtages.“ Und Ziffer 4: „Der Wirtschaftsplan wird dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt.“
In Paragraf 6 „Freigabe der Ansätze und Berichterstattung“, Ziffer 1: „Die Ansätze zur Bewirtschaftung werden durch das Finanzministerium im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Ministerium für Inneres und Europa und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit entsprechend dem notwendigen Bedarf im Rahmen der Zweckbindung gemäß § 2 freigegeben.“ Ziffer 2: „Die Freigabe der Ansätze zur Bewirtschaftung ab 1.000.000 Euro bedarf der Einwilligung des Finanzausschusses des Landtages, sofern die Einwilligung im Hinblick auf die Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit rechtzeitig erreicht werden kann. Zu der Frage, ob eine Einwilligung rechtzeitig erreicht werden kann“, ist der Finanzausschuss des Landtages zu konsultieren. „Kann die Einwilligung nicht rechtzeitig erreicht werden, ist der Finanzausschuss des Landtages unverzüglich zu unterrichten.“ Und abschließend Ziffer 3: „Das Finanzministerium berichtet monatlich dem Finanzausschuss des Landtages über den Vollzug dieses Gesetzes.“
Unserem Koalitionsantrag ist auch die Fraktion DIE LINKE im Finanzausschuss beigetreten.
Meine Damen und Herren, warum wir den Zweiten Nachtragshaushalt 2020 und den Nachtrag 2021 benötigen, dürfte allen reichlich bekannt und bewusst sein. Die Corona-Pandemie hält die Welt seit fast einem Jahr in Atem und wir haben eine Notsituation. Zumindest alle die, die mit offenen Augen und verantwortungsvoll durch das tägliche Leben gehen, haben die Gefährlichkeit des Virus erkannt und erkennen die getroffenen Maßnahmen an. Und genau an dieser Stelle möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und DIE LINKE ausdrücklich für die gute, konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit bedanken.
Bei der AfD fehlen mir allerdings die Worte. Von der anfänglichen Leugnung der Corona-Krise bis zur Generalkritik an der Verfassungsmäßigkeit der coronabedingten Neuverschuldung haben wir schon alles gehört.
Was wäre denn Ihre Alternative zu den Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung? Die Wirtschaftshilfen nicht geben? Die medizinischen Maßnahmen nicht durchführen? Die Vorsichtsmaßnahmen nicht einleiten? Da merkt man, wer sich wirklich für die Belange des Volkes einsetzt. Die AfD ist es jedenfalls nicht.
Meine Damen und Herren, mit dem Zweiten Nachtrag zum Haushalt 2020 geben wir der Landesregierung eine Kreditermächtigung in Höhe von 2,15 Milliarden Euro an die Hand, die zur Bewältigung der Corona-Krise und deren Folgen benötigt wird. Diese Mittel fließen dann in das Sondervermögen MV-Schutzfonds. Der MV-Schutzfonds soll dann über ein Volumen von 2,85 Milliarden Euro verfügen. Die Kreditaufnahme führt natürlich zu Tilgungsleistungen. Dazu sind wir laut Verfassung auch verpflichtet. Dazu wurde ein Tilgungsplan aufgestellt, der in den Haushaltsjahren 2025 bis 2044 eine reguläre Tilgung von jährlich 142,5 Millionen Euro vorsieht. Diese Tilgungsleistungen führen selbstverständlich dazu, dass alle Maßnahmen in den kommenden Haushalten noch mehr auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden müssen. Ich persönlich bin sehr optimistisch, dass sich die Konjunktur dank der Schutzmaßnahmen und Wirtschaftshilfen rasch wieder erholen wird.
Aus dem MV-Schutzfonds werden folgende Schwerpunkte finanziert: einmal die Bildung und Wissenschaft, die Gesundheit, die Kommunen, die Digitalisierung, Wirtschaft und Arbeit und dann die steuerrechtlichen Maßnahmen des Bundes im Corona-Bezug. Der Wirtschaftsplan, aus dem die einzelnen Positionen und die Mittelverteilungen abgelesen werden können, ist beim vorliegenden Nachtrag als Anlage beigefügt. Und jeder von uns bekommt auch den Monitoringbericht, wo man sehen kann, wie die Abflüsse sind.
Meine Damen und Herren, die regionalisierte Steuerschätzung aus dem November 2020 ergab für MecklenburgVorpommern günstigere Daten, als noch im September befürchtet wurde. Die Steuereinnahmen für 2020 werden voraussichtlich nur um 387,5 Millionen Euro gegenüber der Haushaltsplanung zurückgehen. Im September wurden noch 620,3 Millionen Euro prognostiziert. Intern haben wir natürlich auch die Frage aufgeworfen, ob die Novembersteuerschätzung und daraufhin die Kreditaufnahme angepasst werden müssen. Das haben wir zusammen mit dem Finanzministerium ausführlich diskutiert und auch in der Koalition.
Abschließend haben wir den Entschluss gefasst, dass diese Höhe angemessen ist, denn mehrere Gesichtspunkte konnten nicht zu Ende gedacht werden, da uns hierfür weitere Anhaltspunkte und auch die Datenlage fehlen. Zum einen können wir nicht sagen, wann die Krise vorüber ist, auch nicht nach Beginn der Impfung der Bevölkerung. Es ist nicht auszuschließen, dass der Bund noch weitere Programme auflegen wird, die dann noch einer Kofinanzierung bedürfen. Ebenso ist die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Arbeitsmarktes noch nicht abzusehen.
Um es noch einmal klar zu sagen: 2,85 Milliarden Euro Kredit sind erst einmal nicht mehr als eine Kreditermächtigung. Das Land wird die Kreditermächtigung nur dann in Anspruch nehmen, wenn es notwendig ist. Wie ich schon ausführte, haben wir ja eine Beteiligung des Parlamentes an den Maßnahmen des MV-Schutzfonds ins Haushaltsgesetz geschrieben, wenn Sie natürlich der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist es nur wieder wichtig, die Maßnahmen zu erwähnen, die wir mit dem Nachtrag zum Haushalt 2021 vornehmen. Zunächst müssten die Einnahmeansätze bei den Steuereinnahmen
und den Bundeszuweisungen angepasst werden. Für die Kommunen unseres Landes kommt ein starkes Signal. Das Land kompensiert die Gewerbesteuereinnahmen der kommunalen Ebene mit einem Betrag von 67 Millionen Euro. Darüber hinaus wird der positive Abrechnungsbetrag des FAG für das Jahr 2019 schon ein Jahr früher mit rund 102 Millionen Euro ausgezahlt. Aus dem kommunalen Ausgleichsfonds werden 35,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Und das Land gibt noch einmal 35,5 Millionen Euro zusätzlich in die Schlüsselmasse.
Ich denke, die Kommunen können zufrieden sein, dass das Land sie großzügig bei der gemeinsamen Aufgabe der Pandemiebekämpfung unterstützt.
Damit weicht Mecklenburg-Vorpommern einmalig vom Gleichmäßigkeitsgrundsatz zugunsten der Kommunen ab. Ich muss auch dazu an dieser Stelle sagen, die kommunale Ebene trägt eine erhebliche Last an der Bewältigung dieser Notsituation. Das darf man nicht außer Acht lassen.
Abschließend – und ich muss auch dazusagen, die Einnahmeverluste aufseiten der Kommunen sind schon beträchtlich, man darf jetzt nicht nur von der Gewerbesteuer ausgehen, ich denke da auch an Grundsteuern, wenn man große Unternehmen hat, die bezahlen teilweise oder können momentan auch keine Grundsteuer bezahlen, und die wird auch gestundet, und das ist ein erheblicher Ausfall –, abschließend möchte ich allen an der Erstellung des Nachtragshaushaltes beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich danken.
Meine Damen und Herren, traditionell möchte ich mich für die hervorragende Arbeit des Finanzausschusssekretariates unter der Leitung von Patrick Albrecht bedanken.
So eine beispielgebende, konstante,
hervorragende Arbeit ist hervorzuheben, und dies möchte ich hiermit auch machen. Tolle Arbeit und vielen Dank dafür!
Die SPD-Landtagsfraktion wird den Nachträgen zustimmen, und dies auch aus gutem Grunde. Wir sind uns unserer Verantwortung für Mecklenburg-Vorpommern und seine Bürgerinnen und Bürgern sehr wohl bewusst und sagen deshalb Ja zu den vorliegenden Gesetzentwürfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun noch einige Worte zum Antrag der Fraktion der AfD „Unterrichtung des Landtages über erhebliche Änderungen der Handlungsbedarfe 2022 bis 2024 und deren Auswirkungen auf die Finanzplanung“, der laut Tagesordnung mit der Nachtragshaushaltsdebatte verbunden ist. Es ist nunmehr der dritte Landtagsantrag der AfD, der sich auf die Mittelfristige Finanzplanung fokussiert. Zweimal haben wir ähnliche Anträge im Plenum abgelehnt. Wir werden es wieder tun mit derselben Begründung, denn Wiederholungen sollen ja auch festigen.
Wie Sie alle wissen, beginnt die Landesregierung bereits im Frühjahr 2021 mit der Aufstellung des Planes für den Doppelhaushalt 2022/2023, der bis zur Landtagswahl im September vorbereitet wird. Parallel dazu wird die Mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2026 erstellt. Die muss nun selbstverständlich an die neuen Bedingungen angepasst werden. Daneben zusätzlich eine Anpassung der Jahre 2022 bis 2024 vorzunehmen, ist aus unserer Sicht weder zweckmäßig noch arbeitstechnisch sinnvoll. Schätzungsweise Ende Oktober 2021 liegen alle Daten auf dem Tisch. Ganz ausschlaggebend für die nächste Mittelfristige Finanzplanung wird der weitere Verlauf der Corona-Krise sein. Der Landtag wird der Landesregierung mit dem heutigen Beschluss zum Nachtrag 2020 ausreichend Spielraum für kurzfristige Handlungsbedarfe an die Hand geben. Wir können heute mit gutem Grund den Antrag der AfD ablehnen, ohne ein haushaltstechnisches Risiko oder Fiasko zu begehen.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sowohl zu den beiden Haushaltsnachträgen als auch zur Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes bitten. Den Antrag der AfD auf Drucksache 7/5628 lehnt die SPDFraktion selbstverständlich, wie ich schon begründete, ab.
Meine Damen und Herren, gestern hat uns die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung zugeleitet. DIE LINKE hat sich ganz eindrücklich mit der Refinanzierung der coronabedingten Mehrausgaben befasst. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat offenbar in einem Gutachten festgestellt, dass eine Vermögensabgabe für Multimillionäre und Milliardäre ein umsetzbares und sinnvolles Instrument darstellt, um die Mehrbelastungen auszugleichen. Es gibt auch eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages über die rechtlichen Bedingungen einer Vermögensabgabe von 2008.
Darin heißt es, ich darf zitieren, Zitatbeginn: „Die Vermögensabgabe muss laut Verfassung eine einmalige Abgabe bleiben. Allerdings ist es zulässig, diese einmalige Abgabe über mehrere Jahre zu verteilen, wie es etwa bei den Lastenausgleichsabgaben nach dem LAG von 1952 praktiziert wurde … Unzulässig wäre hingegen der Versuch, durch wiederholte Erhebung einer Vermögensabgabe kontinuierlichen Zugriff auf Vermögen zu nehmen, da dies dem verfassungsrechtlichen Postulat der Einmaligkeit zuwiderlaufen würde und zudem als falsch etikettierte Vermögensteuer die Zustimmung des Bundesrates nach Art. 105 Abs. 3“ des Grundgesetzes „umgehen würde.“ Zitatende.
Ich persönlich finde es sehr gut, dass sich die Fraktion DIE LINKE mit den finanziellen Folgen der CoronaKrisenbewältigung auseinandersetzt. Jeder von uns im Landtag muss das früher oder später tun, spätestens dann, wenn es darum geht, die Tilgungen einzuplanen und trotzdem die Haushalte auszugleichen. Und doch ist jetzt schon klar, dass eine Bundesratsinitiative derzeit keinen Erfolg verspricht. Der Koalitionspartner der CDU wird die Vermögensabgabe eben auch nicht unterstützen. Daher lehnen wir diesen Antrag ab, obwohl wir schon damit leben können und das auch sehr sympathisch finden.
Das haben der Minister Meyer und unser Kanzlerkandidat Olaf Scholz auch gesagt.
Ich möchte jetzt ganz kurz auf die Anträge der AfD eingehen. Da Sie grundsätzlich anderer Meinung sind, was die Corona-Krise betrifft, lehnen wir diese Anträge ab. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit Antrag der Regierungskoalition auf Ausschussdrucksache 7/1237 lag dem Finanzausschuss ein Antrag vor, mit dem die Mittel aus der Bestandsreserve zum Globalvolumen des Sondervermögens
„Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ aufgeteilt werden sollen. Dieser Antrag beinhaltet folgende Punkte:
„Für die Zweckbestimmung ‚D Globalvolumen …‘ werden Mittel in Höhe von 14.926.955,82 Euro aus der Bestandsreserve des Sondervermögens entnommen.“
Zweitens. „Die Projekte zur Zweckbestimmung ‚D Globalvolumen‘ werden, wie aus der anliegenden Zusammenstellung ersichtlich in den Wirtschaftsplan des Sondervermögens aufgenommen.“
Und drittens. „Das Finanzministerium wird gebeten, den aktualisierten Wirtschaftsplan des Sondervermögens dem Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen.“
Alles gut?
Okay.
Meine Damen und Herren, durch die Gesetzesänderung am 13. Mai 2020 hat der Landtag beschlossen, dass nicht mehr nur alleine der Finanzausschuss über die Mittelaufteilung berät und verabschiedet, sondern dass abschließend der Landtag als Ganzes auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses die Aufteilung der Mittel sowie der Bürgerprojekte zum Globalvolumen beschließt. Der Finanzausschuss hat in seiner 95. Sitzung am 15. Oktober 2020 darüber beraten und dem Antrag der vorliegenden Beschlussempfehlung einvernehmlich zugestimmt.
Meine Damen und Herren, nunmehr liegen dem Landtag als Ganzem auf Ausschussdrucksache, nee, als Landtagsdrucksache 7..., nee, Ausschussdrucksache, – nee, Landtagsdrucksache, so, 7/5481 die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses vor. Wie aus dem Bericht des Ausschussvorsitzenden ersichtlich, gab es zu dem einen oder anderen Punkt aus der Projektliste eine rege Diskussion im Finanzausschuss bei kompletter Verweigerung der AfD-Fraktion. Für die Diskussion sind wir sehr dankbar. Gerade bei der Fraktion DIE LINKE konnten auch alle Fragen beantwortet und Anregungen inhaltlich aufgenommen werden. Das Ergebnis der Beratungen im Finanzausschuss ist aus dem Bericht ersichtlich.
Meine Damen und Herren, abschließend darf ich Sie somit um Zustimmung zur Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wieder schon viel gesagt worden. Und zu Beginn möchte ich eigentlich auch mal ein Lob an die richten, die sich das auch, ich sage mal jetzt, antun, sich ein Denkmal anschaffen und dann in mühevoller Kleinstarbeit, sage ich auch teilweise mal, das sanieren. Und darum sollte, glaube ich, aus diesem Hohen Haus auch mal ein Lob an diese Menschen gehen, die sich das antun.
Solche Denkmale sich zu schultern, glaube ich, ist nicht einfach, einmal auf der finanziellen Seite, aber einfach auch auf der ideellen Seite. Man muss auch wirklich dazu geboren sein, sich so ein Denkmal wirklich anzutun und sich so ein Ding anzuschaffen und darin auch leben zu wollen oder auch ein Café gründen zu wollen, so als Lebensgrundlage es auch zu beschaffen.
Was auch teilweise gesagt wurde, Denkmalschützer, um die es ja geht, sind auch keine einfache Klientel. Das darf man auch mal sagen. Die haben ein gewisses Eigenleben, sie nehmen ihren Job sehr, sehr ernst, manchmal kann man auch sagen, zu, zu ernst, viel zu viel ernst. Aber gut, das ist dann halt so, damit muss man auch mal leben. Aber das ist auch gut so, dass die ihren Job eben wirklich mit Herzblut angehen, auch wenn sie, wie auch einige jetzt schon gesagt haben, in einer geringen Zahl in unserem Land leider nur vorkommen. Das bedauern wir auch sehr. Aber man muss auch sagen, viele untere Denkmalschutzbehörden waren mit älteren Kollegen besetzt, so kenne ich das auch noch, und die wurden leider nicht nachbesetzt, weil es auch teilweise an Kollegen fehlte, die nachrücken wollten, die sich auch diesen erschwerten Job antun wollen.
Meine Damen und Herren, ich möchte eigentlich nichts dazu sagen, zu dem Inhaltlichen, das wurde schon von allen Fraktionen bisher gesagt. Das ist auch gut so, dass die das alles unterstützen. Ich möchte nur noch mal sagen – und das möchte ich noch mal betonen –, man muss nicht nur auf die Behörden zugehen, sondern man sollte auch auf die Eigentümer zugehen, so, wie wir das schon mal gemacht haben, was der Kollege Wildt auch sagte, im Gemeinnützigkeitsrecht mit den Vereinen. Vielleicht muss man sie auch mal einladen, die Eigentümer, und sagen, was ist eigentlich ihre Möglichkeit, und nicht nur die unteren Denkmalschutzbehörden mit einer Anwendungshilfe beehren oder belohnen teilweise auch, sondern wirklich den Eigentümer auch mal einladen und sagen, was geht. Und das hat sich gut bewährt im Gemeinnützigkeitsrecht.
Die Vereine oder Verbände haben das sehr, sehr gerne angenommen, haben das auch gelobt damals, und Minister Brodkorb war auch selber da. Vielleicht ist das auch ein kleiner Hinweis, wenn die Ministerin das auch machen würde. Ich glaube schon, dass sie sich dem nicht versperrt, solche Veranstaltungen durchzuführen. Dann wäre das, glaube ich, ein guter Anfang.
Und wie ich sie kenne, wird sie das gerne tun.
Ansonsten, meine Damen und Herren, wie gesagt, es ist alles gesagt worden, und ich möchte Sie einfach nur bitten, dem Antrag zuzustimmen, auch wenn es den einen oder anderen Wermutstropfen gibt, aber ohne Wermutstropfen wäre das Leben ja langweilig und alle Wermutstropfen kann man auch nicht gleich abschaffen. Von der Warte her vielen Dank und ich hoffe auf Ihre Zustimmung! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein sehr umfangreiches Gesetz, das wir zur Beratung vorgelegt bekommen haben mit der Federführung im Finanzausschuss. Zuerst haben wir uns ein bisschen schwer damit getan, dass es bei uns liegt und nicht im Innenbereich, aber letztlich haben wir unseren Frieden damit gemacht. Das kann man, glaube ich, dazu auch mal so sagen.
Aber lassen Sie mich kurz zu dem kommen, wir wollen hier elf Gesetze verändern oder ändern und auch Verordnungen. Einige Sachen wurden schon angesprochen, ich möchte nur mal auf vier Ziele hinweisen: einmal die Anwenderfreundlichkeit des Gesetzespaketes, also wie verschiedene Sachen zusammengefasst werden und anwenderfreundlich gemacht werden, sodass das auch hinreichend verstanden wird.
Dann einmal, was der Innenminister auch sagte, Fachkräftegewinnung, das ist ein großes Thema. Ich weiß nicht, ob er 17.000 gesagt hatte. Ich hatte in der umfangreichen Lektüre gelesen, dass 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in MecklenburgVorpommern uns verlassen werden mit der Altersgrenze. Das ist schon eine Hauruckaufgabe, das zu kompensieren. Und das ist nur der Landesdienst, da muss man noch den Kommunaldienst dazurechnen. Und hier geht es auch darum, dann die Attraktivität wirklich zu steigern, dass wir im öffentlichen Dienst auch noch Beschäftigte dazubekommen oder Menschen dazu bewegen, hier arbeiten zu wollen. Die Besoldung ist die eine Seite, ich glaube aber, der Urlaub und andere Dinge sind andere Sachen, die man auch noch mal hinterfragen muss, ob es dabei bleibt oder ob da noch mehr geht.
Das andere ist die Stufenstreichung, dann einmal die Stellenzulagen auch im Falle eines Urlaubs, ein längerer, Vertretung.
Dann wurde speziell immer nur gesagt, es geht hier um die Polizei, um die Polizei, um die Polizei. Wenn ich meinen Kollegen Herrn Mucha sehe, dann geht es auch teilweise um die Feuerwehr, die man dabei beachten muss. Also es ist ein sehr umfangreiches Paket.
Was mich so ein bisschen, was mich so ein bisschen mutig stimmt, es könnte ein Meilenstein werden für den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern, weil es ein ziemlich neues Verfahren auch ist und weil wir auch mehr auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugehen. Das, was eben Frau Rösler angesprochen hat, wie mit der Verfassungstreue – mich stört das auch so ein bisschen, dass am Beginn der Laufbahn das nur überprüft werden soll und nicht im Laufe einer Laufbahn sozusagen, weil wir wissen alle, zu Beginn eines Lebens oder mit Laufe eines Lebens kann man sich auch verändern, auch seine politische Einstellung verändern. Da bin ich gespannt, wie wir da in den Ausschüssen die Beratungen verfassen werden.
Und ansonsten, finde ich, ist es auch gut, dass die Urteile vom Bundesverfassungsgericht miteinbezogen wurden, wo es auch darum geht, den Mindestabstand von Besoldung zur Grundsicherung beizubehalten oder den Abstand zu wahren mit 15 Prozent. Hier geht es ja mal darum, dass eben Beamtinnen und Beamte mit mehreren Kindern eben bessergestellt werden müssen als Menschen, die Grundsicherung bekommen. Also hier war der Abstand 15 Prozent laut Verfassungsgericht, und das wurde ab und zu mal nicht eingehalten, gerade in Berlin, und das hat auch Wirkung nach außen hin. Und deswegen, haben wir jetzt gesagt, wäre es gut oder ist es auch gut, dass hier endlich mal ein Strich gezogen wird und dass hier auch sozusagen das eingehalten wird und dass eben das geändert wird, dass die öffentlich Bediensteten da auch bessergestellt werden. Denn man muss sich fragen, lohnt es sich tatsächlich dann noch wirklich, im öffentlichen Dienst mit vier Kindern zu arbeiten, die könnte ich auch zu Hause betutteln sozusagen. Aber das ist ein guter Weg und da wollen wir hinkommen.
Ansonsten freue ich mich auf die Beratungen in den Fachausschüssen. Wir werden der Überweisung zustimmen. Und lassen Sie uns ein gutes Gesetzespaket für den öffentlichen Dienst schnüren. – Vielen Dank!
Wir haben ja ein bisschen Zeitvorsprung …
Und die meisten wollen ja hierbleiben, also was solls!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sie werden es erahnen, was jetzt kommt, ich kann es auch kurz machen.
Sie sind vollkommen überrannt, aber eines, Herr Dr. Jess, muss ich Ihnen zugutehalten, Sie sind stringent in der Handhabung dieses Themas. Wir haben es mehrfach im Finanzausschuss gehabt, wir haben es im Landtag gehabt, das war in der 92. Sitzung, am 11. Juni, da haben wir über die Mittelfristige Finanzplanung gesprochen und darüber gesprochen, was es für Argumente dafür und dagegen gibt. Wir haben uns alle dagegen entschieden. Zumindest war damals auch Frau Rösler noch im Boot, dagegen zu sein, jetzt möchte sie das in den Finanzausschuss überweisen und dazu beraten. Kann man machen, ich glaube eher, die Koalitionsfraktionen brauchen das nicht mehr. Wir haben das da intensiv beraten und auch unsere Standpunkte ganz klar Ihnen mitgeteilt.
Ansonsten sehen wir auch keinen Bedarf, darüber noch weiter zu diskutieren, weil wenn Sie sich das Sitzungsprotokoll der 92. Landtagssitzung anschauen, da sind alle Argumente schon einmal genannt worden, das Für und Wider, wie gesagt. Und deswegen brauchen wir es nicht, diese Debatte. Wir lehnen die Überweisung, eine mögliche Überweisung in den Finanzausschuss, und auch den Gesetzentwurf jetzt und auch in drei Monaten ab, falls er noch mal kommt. Und darum vielen Dank, dass ich noch mal dazu reden durfte, aber wir lehnen es ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Frau Oldenburg, liebe Simone, ich fand es ja schon mal schwierig, der Schulträger ist ja eigentlich dafür zuständig, dass auch die inklusive Beschulung umgesetzt wird. Und hier ging es ja auch darum, und ich habe mich nur gewundert, es geht da um die Schule in SteinhausenNeuburg, warum eigentlich Ihre Parteigenossin Frau Taumann, die war ja vorher da Bürgermeisterin, das nicht auch schon umgesetzt hat, und erst ein halbes, dreiviertel Jahr später, wohl nach der Neuwahl des Bürgermeisters, dass das aufploppte. Das hat uns ja alle ein bisschen wuschig gemacht und deswegen haben wir uns gefragt, warum eigentlich das nicht vorher umgesetzt wurde, weil die Schülerin ja schon vorher da an der Schule war.
Und wenn ich mich richtig erinnere, war es ja auch so, dass die Schülerin einen Fahrdienst hatte, der sie an eine Schule nach Schwerin bringen konnte. So, und dann habe ich mal mit dem Bürgermeister gesprochen, als dieses Problem medial aufploppte, und der hatte gesagt, Herr Gundlack, wir haben gar keinen Grund, das zu machen, erst mal, weil wir kein Geld haben, und die Gemeindevertretung hat dem einfach auch nicht zugestimmt. Das muss man auch mal so sagen. Die Gemeindevertretung wollte nicht, dass es eben kommt, der Fahrstuhl oder der Lift kommt. Und dann wurde ich ja auch gefragt: Wie viel können Sie uns denn geben? Ich sagte: Na ja, was kostet das denn eigentlich? Was brauchen Sie für Ihre Schule? Das ist ja keine neue Schule, das ist, glaube ich, eine sanierungsbedürftige Schule.
Und dann ist es so, dann fing er mit 10.000 an, und dann sagte er, na ja, das ist ja nur der Lift. Und dann kam noch die Toilette dazu, dann kam der Eingangsbereich der Sporthalle dazu, und dann muss man sich schon fragen: Wo ist eigentlich die Verantwortung des Schulträgers geblieben? Und dann hat Frau Martin natürlich auch zu Recht gesagt, wir geben Geld dazu, und auch Herr Pegel. Und dann haben wir auch gesagt, wo können wir denn da jetzt helfen, schnell, es ging ja um eine schnelle Hilfe.
Leider kann ich jetzt nichts weiter sagen, aber zumindest hat es mich erstaunt, dass Sie dieses Thema jetzt aufrufen, weil Sie ja auch medial
dazu drin agiert haben. Ich habe das schon gemerkt, bei Facebook war da ja auch Ihr Name …
…, aber gut.
Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Keine Angst, ich will jetzt keinen Exkurs über das deutsche Steuerrecht halten.
Mich hat nur das Beispiel von der Kollegin Rösler so ein bisschen stutzig gemacht. Also wenn ich das richtig verstanden habe, hast du gesagt, 2.600 brutto. Den Koch, den Koch in Mecklenburg-Vorpommern zeig mir bitte mal, der 2.600 Euro brutto monatlich bekommt!
Nein! Nein, sie hat 2.600 brutto Gehalt gesagt, im Monat,
und es gibt keinen Koch, glaube ich, der nicht einen eigenen Laden hat, der das verdient.
Also ich kenne keinen Tarifvertrag in MecklenburgVorpommern, und ich habe gerade noch mal geguckt,
und ich habe mir auch einen Tarifvertrag angeguckt eines namhaften großen Hotels an der Ostseeküste, wo drinsteht, nie im Leben 2.600. Also wenn mit Beispielen, dann mit Beispielen, die auch in der Realität vorhanden sind!
Das macht mich auch nicht stolz, es gibt aber auch Tarifverträge, wo das verankert worden ist.
Das ärgert mich dann auch, dass mit solchen Zahlen hantiert wird, die nicht stimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE wird in Ziffer II die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene konsequent für eine Abschaffung des Progressionsvorbehaltes bei Kurzarbeitergeldbezug einzusetzen.
Hier möchte jetzt DIE LINKE noch einmal etwas wiederholen, was im Bundestag schon passiert ist, denn der Bundestag hat sich über einen Progressionsvorbehalt bei Kurzarbeitergeldbezug schon mal unterhalten oder vielmehr abgestimmt, beschlossen. Das ist nämlich in der 168. Sitzung des Deutschen Bundestages passiert. Das war ein Montag, der 29. Juni 2020. Da gab es mehrere Anträge, auch Entschließungsanträge, zu diesem Thema. Es wurde der eine oder andere schon benannt gerade.
Und es gibt einfach keine politische Mehrheit dafür. Und das muss man auch anerkennen und da kann man auch nicht die Regierung auffordern, vehement mit wehenden Fahnen und Sturmgeschützen nach Berlin zu fahren und zu sagen, wir wollen das jetzt aber unbedingt, weil das so wichtig ist. Natürlich ist das alles wichtig und richtig, aber wenn es keine politische Mehrheit dafür gibt momentan, dann muss man auch nicht die Wagenburg versuchen zu stürmen. Dann ist das halt erst mal so, dann muss man das auch erst mal akzeptieren. Vielleicht gibt es auch irgendwann mal andere Meinungen dazu.
Und deswegen, habe ich gesagt, verkürze ich jetzt mal meine Rede und sage, wir lehnen Ihren Antrag ab, weil es gibt keine politische Mehrheit momentan. Wenn es die Mehrheit dazu geben würde, auch von meiner Partei, dann würden wir da gerne mitgehen, aber es gibt sie momentan nicht, und deshalb geht es nicht.
Ja, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht bin ich jetzt auch der Falsche am Mikro zu diesem Thema, aber
dafür kann ich nichts. Meine Fraktion hat mich gebeten, dazu zu sprechen,
und dass ich nun aus Wismar komme, ist nun auch der reine Zufall.
Meine Damen und Herren, ich möchte mit einem Zitat von Charlie Chaplin beginnen: „Filmemacher sollten bedenken, dass man ihnen am Tag des Jüngsten Gerichts all ihre Filme wieder vorspielen wird.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, Filmemacher gibt es sehr viele in unserem Bundesland, einem ausgewiesenen Bundesland. Sie machen Liebes-, Dokumentar-, Naturfilme, um nur einige Genres zu nennen. Wir wollen ihnen beim weiteren Filmemachen tatkräftig helfen. Mittel zum Filmedrehen sind natürlich finanzielle Zuwendungen, die atemberaubende Kulisse unseres Heimatlandes und viele Komparsen. All dies zog in den letzten Jahren immer wieder Filmteams, Schauspieler und Regisseure aus Deutschland und der ganzen Welt nach Mecklenburg-Vorpommern. Erinnern möchte ich nur an Pierce Brosnan, Roman Polański oder Charly Hübner. Dies ist aber schon einige Tage her.
Nun wollen wir gemeinsam neu durchstarten, wir wollen den roten Teppich für junge und auch für alte Filmemacher ausrollen und sie unterstützen. Darum wollen wir die kulturelle Filmförderung stärken und die MV Filmförderung GmbH errichten. Es kommt hier zur Konzentration der Kräfte, sei es mit mehr Geld oder mehr Personal aus einer Hand, an zwei Standorten, nicht, wie Frau Kröger sagte, man könnte jetzt vermuten, dass es an einem Standort ist. Nein, es ist an zwei Standorten,
es ist einmal Schwerin und Wismar.
Aber Sie haben andauernd Schwerin unterschlagen.
Wir straffen die Zuständigkeiten zu allem in der MV Filmförderung GmbH.
Meine Damen und Herren, es müssen jetzt nicht sofort Filmproduktionen für Netflix, Amazon Prime oder Disney+ sein. Nein, eine schöne Naturdokumentation über Seeadler oder Biber, ein Film über unser schönes Bundesland
mit seinen Buchenwäldern und langen, breiten Sandstränden, eine Unterstützung für SOKO Wismar oder Tatort Stralsund tun es auch für den Anfang.
Und ich möchte einmal noch was dazu sagen, weil Herr Wildt vom Filmtourismus sprach. Da möchte ich ihn in seinen Ausführungen noch unterstützen. Es gibt auch Erhebungen über SOKO Wismar. Und, glaube ich, 30 Prozent der Besucher, die nach Wismar kommen, kommen nur wegen SOKO Wismar nach Wismar.
Und das wird mit dem Tatort Stralsund ähnlich passieren.
Meine Damen und Herren, alles gesteuert und unterstützt wird dies von der MV Filmförderung GmbH. Das hat doch auch was und die Einschaltquoten und der damit verbundene Werbeeffekt tun ja auch ihr Übriges. Also lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen! Im Finanzausschuss ist es schon gelungen. Nur die üblichen Neinsager oder So-was-brauchen-wir-nicht-Sager wollen unser Bundesland nicht besser vermarkten und in die Welt hinein- und hinaustragen. Wir haben zwar von der AfD gerade gehört, und ich habe mich gerade bei den Ausführungen des Kollegen Fernandes gefragt, ob Sie den Antrag überhaupt gelesen haben, denn Sie haben nichts dazu gesagt. Sie haben sich nur da mit der Recherche bei Google gerühmt, aber ansonsten kam da nur heiße Luft.
Meine Damen und Herren, getragen, begleitet und unterstützt wird das Ganze beginnend durch die Staatskanzlei, da mit einer Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat und einer Gesellschafterversammlung und einem Beirat. So kann die Ausgewogenheit in der MV Filmförderung GmbH gewahrt bleiben und mit klaren und abgegrenzten Strukturen handeln. Und hier, wie Herr Kollege Wildt auch schon sagte: Die Jury vergibt die kulturelle Filmförderung und kein Beirat!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPDFraktion wird diesen Weg mitgehen und will allen Filmemachern, ob jung oder alt, den roten Teppich ausrollen und sie zum Filmemachen nach MecklenburgVorpommern einladen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein anderer Aspekt liegt in der so oft genannten Medienkompetenz. Es ist politischer Wille, auch hier neue Wege zu gehen und nach Möglichkeit die Medienkompetenz aus einer Hand anzubieten. Zu diesem Zweck liegt Ihnen auch auf Drucksache 7/5301 ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. Die Beweggründe für diesen Entschließungsantrag und der daraus folgenden Notwendigkeit eines Landesmedienkompetenzzentrums liegen auf der Hand, denn gerade die vergangenen Wochen und Monate der Corona-Pandemie haben diese Notwendigkeit mehr denn je aufgezeigt. Die Unterschiede in der digitalen Vermittlung von Wissen sind landesweit sehr unterschiedlich. Nicht alle Schülerinnen und Schüler unseres Landes hatten in diesen Monaten die gleichen Bildungschancen. Und das lag letztlich nicht an ihnen und auch nicht an der unterschiedlichen Ausstattung zu Hause. Es lag auch am unterschiedlich starken Netz, gerade in den Regionen abseits von größeren Städten.
Nein.
Hier sind wir jetzt bekanntlich auf einem guten Weg, und nicht mehr lange, und Mecklenburg-Vorpommern hat ein leistungsstarkes, landesweit ausgebautes Netz. Es mag auch mit der unterschiedlichen Medienkompetenz von Akteuren vor Ort zu tun haben, aber es ist nun mal so, wie es ist. Zum anderen hat die Pandemie aber auch dazu geführt, dass Träger nicht mehr in der Lage waren, selbst lang bewährte Medienkompetenzprojekte finanziell und personell durchzuführen. Ein Landesmedienkompetenzzentrum könnte hier rechtzeitig ein Frühwarnsystem einrichten und ad hoc mit Ausweichträgern reagieren. Das Zentrum soll Angebote zentral und dezentral für das Land ausrichten. Das künftige Medienkompetenzzentrum soll der strategische Ansprechpartner für Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landes sein sowie eine koordinierende und vernetzende Funktion einnehmen.
Ziel ist, in einem Landesmedienkompetenzzentrum die Medienkompetenzprojekte aller Vertragspartner zu bündeln, zu strukturieren, Weiterbildungen anzubieten und diese zu koordinieren. Das LMKZ könnte ein modernes Zentrum werden, das alle Regionen des Landes eint und flächendeckend Medienkompetenz aus einer Hand anbietet. Nicht zuletzt mit einem Landesmedienkompetenzzentrum wird die Forderung sowohl des Landesnetzwerkes Medienaktiv M-V sowie des 10. Altenparlaments nach einer unabhängigen, zentralen Stelle für Medienkompetenz umgesetzt.
Ich komme jetzt mal zum Änderungsantrag der LINKEN, und da schließe ich mich ausdrücklich den Ausführungen meines geschätzten Kollegen Herrn Wildt an. Und darum lehnen wir diesen Antrag auch ab.
Meine Damen und Herren, abschließend bleibt nur meine Bitte um Unterstützung bei diesem Vorhaben: Stimmen Sie bitte für die Neuausrichtung der Filmförderung und die Errichtung eines Landesmedienkompetenzzentrums in und für Mecklenburg-Vorpommern!
Und jetzt noch mal ein paar persönliche Worte an Frau Kröger gerichtet: Also, Frau Kröger, liebe Eva, ich weiß ja nicht, ich bin jetzt seit 2011 im Landtag und habe ständig mit Filmförderung was zu tun, und das größte Problem waren immer die Akteure selber. Die Akteure haben sich nie verstanden.
Nie! Nie!
Es sind Künstler, ja. Aber was ich da erleben durfte und auch teilweise musste, das ging auf keine Kuhhaut. Deswegen ist das, was wir jetzt genau machen, genau das Richtige. Wir machen eine Filmförderung GmbH und wer da mitmachen möchte, ist dazu auch herzlich einge
laden. Wer sich dem verschließen will, dem kann ich leider auch nicht weiterhelfen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt hier die Rede vor mir liegen. Ich weiß gar nicht mehr, was ich sagen soll, was nicht schon gesagt wurde. Also Frau Rösler hat – ein großes Lob! – schon analytisch dargelegt, warum man diesen Antrag einmal nicht braucht, und das hat der Kollege Eifler dann auch noch mal versucht und auch hingekriegt.
Und als ich dann die Rede von dem Finanzminister auch mitbekommen habe, der ganz eindeutig gesagt hat, wie sein Fahrplan ist, muss ich Ihnen ja noch mal sagen, wir haben natürlich im September noch eine Interimssteuerschätzung und im November die normale Steuerschätzung. Ich weiß also gar nicht, was für ein Terror hier gemacht wird, wir werden eine genaue Datenanalyse machen können.
Und ich brauche auch keine Mittelfristige Finanzplanung, die eh nur Programmcharakter hat, das wissen wir alle. Da legen wir alle fest, was gemacht werden könnte, was wir so gerne wollen. Und das andere ist ja auch noch dabei, letztendlich ist der Landtag der Haushaltsgesetzgeber und der Landtag sagt dann nachher, auch wenn die schönste Mittelfristige Finanzplanung vorliegt, können wir die immer noch über den Haufen stoßen und sagen, wir machen das, was wir wollen, und so soll es dann auch sein.
Und Sie haben hier einmal aufgeworfen, wir hätten die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt und nicht eingehalten. Wir haben genau das gemacht, was uns das Gesetz vorgegeben hat, und die Schuldenbremse so umgesetzt, wie sie da drinsteht. So, Punkt, aus!
Und dann haben Sie noch gesagt, EU. Was von der EU kommt, das wissen wir ja noch selber alle nicht. Am 1. Juli haben wir die EU-Ratspräsidentschaft, werden wir sie übernehmen als Deutschland. Dann müssen wir gucken, wie ist das mit dem Haushaltsplan, welchen Haushaltsplan bekommen wir von der EU und welchen Mittelfristigen Finanzrahmen werden wir auch von der EU bekommen.
Und wenn ich mir jetzt auch mal die Daten angucke, die von den Wirtschaftsweisen oder von der Bundesbank oder vom Ifo-Institut kommen, sehen Sie ja schon, dass es alles wieder nach oben geht so ein bisschen, also nicht steil nach oben, aber zumindest erholt sich die Konjunktur, und auf dem letzten „Spiegel“-Artikel, den ich gelesen habe von dieser Woche, dass auch die Stimmung in der Bevölkerung wieder nach oben geht. Also es geht langsam wieder richtig bergauf. Wir wissen nur nicht, wie die Kurve ist, aber zumindest geht es nach oben.
Und wenn Sie jetzt wieder sagen, Herr Dr. Jess, wenn Sie abschließend nachher noch sagen, wir haben gar nichts verstanden und Sie werden uns das noch mal erklären, das können Sie gerne tun, aber wir haben das alles richtig verstanden. Wir brauchen keine Mittelfristige Finanzplanung für dieses Jahr und auch nicht..., also von der Warte her, vielen Dank fürs Gespräch, sage ich dann nur, und wir lehnen den Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegen nunmehr die einvernehmlich zugestimmte Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses zur Aufteilung der Mittel sowie der Einzelprojekte – ich nenne sie „Bürgerprojekte“ – zum Globalvolumen des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes MecklenburgVorpommern“ vor. In den vergangenen Jahren war das Verfahren mit einer Beschlussfassung im Finanzausschuss beendet. Durch die Klage der Fraktion DIE LINKE vor dem Landesverfassungsgericht unseres Landes und der Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen im Landtag wird heute zum ersten Mal der Landtag über die Zuführung zum Strategiefonds beschließen. Uns liegt hierzu heute die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Abstimmung vor.
An dieser Stelle möchte ich mich bei der Fraktion DIE LINKE, namentlich bei Frau Rösler und Herrn Kolbe, bedanken. Sie haben das Sondervermögen …
Ja, da kann man auch mal klatschen, das ist so.
Sie haben das Sondervermögen kritisch begleitet, der Koalition wichtige Hinweise gegeben und sich inhaltlich stets damit auseinandergesetzt. Dass dies nicht ohne Reibungen verlief, ist vollkommen normal und gehört zu einer parlamentarischen Beratung dazu. Im Gegensatz dazu hat sich die AfD-Fraktion komplett bei der Beratung im Finanzausschuss verweigert und bis auf eine Klärung null inhaltliche Darlegungen und Abstimmungen geliefert.
Der oft wiederholten Kritik der Fraktion der LINKEN, dass nicht alle einen Zugang zu den Projektvorschlägen haben, trete ich entschieden entgegen. Daran erinnert, die AfD und DIE LINKE haben in der Vergangenheit jeweils die Abschaffung des Strategiefonds per Gesetz im Landtag gefordert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Glück haben wir das verhindern können.
Der Strategiefonds ist ein gutes Instrument. Das sagen wir auch mit voller Überzeugung den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Dort kommen die Projekte sehr gut an. Wir haben damit alles richtig gemacht. Wir haben in Zeiten großer Steuereinnahmen Geld für Bürgerprojekte und die Fonds zurückgelegt. Mit der Bestandsreserve können wir noch zusätzlich helfen, wo es zum Beispiel Einbrüche durch die Corona-Pandemie gab. Wir werden später noch einmal entscheiden müssen, wofür die Bestandsreserve am nötigsten gebraucht, am sinnvollsten eingesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, dem Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden mit dem Beschluss des Landtages insgesamt 50 Millionen Euro aus dem Jahresüberschuss 2019 zugeführt, davon 15 Millionen Euro für die Zweckbestimmung „Fortführung des Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommuna
len Ebene“, 10 Millionen Euro für die Zweckbindung „Sonderprogramm Schulbau mit Schwerpunkt Inklusion“ und 25 Millionen Euro für die Zweckbestimmung „Globalvolumen“. Aus der Bestandsreserve des Strategiefonds werden heute insgesamt sechseinhalb Millionen Euro für folgende Zwecke entnommen: Zweieinhalb Millionen Euro für die Anschubfinanzierung des onkologischen Spitzenzentrums Mecklenburg-Vorpommern CCC M-V, 2,5 Millionen Euro für die Anschubfinanzierung der standortübergreifenden Bauingenieurausbildung,
eine halbe Million für die Ehrenamtskarte und 1 Million für den Vorpommern-Fonds.
Meine Damen und Herren, es ist zu erwarten, dass wir 2020 keine Haushaltsüberschüsse erwirtschaften werden und es daher 2021 keine weiteren Zuführungen an den Strategiefonds geben wird. Hierin zeigt sich erneut die Wichtigkeit dieses Sondervermögens. Wir können nämlich den Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene mit 15 Millionen Euro statt, wie geplant, mit 10 Millionen ausstatten. Das ist ein gutes Signal an die Kommunen.
Hiermit helfen wir, dass auch finanzschwache Kommunen von der kommunalen Konjunkturhilfe des Bundes profitieren können. Und noch ein gutes Signal aus dem Strategiefonds geht an die Träger des Schulbauprogramms. Wir wollen dem „Sonderprogramm Schulbau“ jetzt mit dem Beschluss 5 Millionen Euro in 2020 zusätzlich zuführen. Uns ist es ganz wichtig, dass damit die geplanten Maßnahmen für 2021 ausfinanziert sind.
Meine Damen und Herren, in der Mailandtagssitzung hat der Landtag den Anträgen der Koalition zur standortübergreifenden Ingenieurausbildung und der Errichtung eines onkologischen Spitzenzentrums zugestimmt. Dafür sind für die Jahre 2020 und 2021 bereits 5 Millionen Euro aus der aktuellen Bestandsreserve des Strategiefonds eingeplant. Beide Projekte würden zum jetzigen Zeitpunkt ohne den Strategiefonds nämlich nicht umgesetzt werden können. Auch die Vorbereitungen für die Ehrenamtskarte und die Projekte aus dem Vorpommern-Fonds wären ohne die Mittel aus dem Strategiefonds ins Stocken geraten oder hätten sogar nicht durchgeführt werden können. Viele Menschen warten auf die Umsetzung dieser Projekte. Wir wollen es also auch möglich machen.
Meine Damen und Herren, in der SPD-Fraktion sind viele Projektvorschläge eingegangen, sei es von Vereinen und Verbänden oder von Initiativen und Einzelpersonen. Die Schwerpunkte unserer Projekte liegen in diesem Jahr im Bereich der Seniorenpolitik, der Stärkung des facettenreichen Ehrenamtes und auf der Unterstützung von Bürgerprojekten vor Ort. Natürlich hat die SPD-Fraktion den Aspekt der Corona-Krise ebenfalls mit in den Blick genommen. Auch die Projektvorschläge, die bereits vor der Corona-Krise eingereicht wurden, haben wir noch einmal daraufhin überprüft.
Abschließend möchte ich allen Einreichern für die Bürgerprojekte und ihr ehrenamtliches Engagement sehr herzlich danken und ihnen bei der Umsetzung viel Erfolg
wünschen. Die SPD-Landtagsfraktion steht auch in der Corona-Krise fest an ihrer Seite.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, in diesem Sinne darf ich Sie um Unterstützung und um Zustimmung zur Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Landtagswoche ist fest mit dem Thema „Bewältigung der Corona-Krise“ verbunden.
Der vorliegende Antrag fordert die jährliche Einsparung von mindestens 300 Millionen Euro aus dem Doppelhaushalt für 2020/2021. Er sagt aber nicht, wie Sie überhaupt auf diese Summe kommen von 300 Millionen. Das ist einfach wahrscheinlich aus der Luft gegriffen,
so muss ich es ja einfach mal deklarieren. Als Begründung wird herangezogen, dass durch die CoronaPandemie voraussichtlich die Steuereinnahmen reduziert werden.
Es ist eine richtige Annahme. Und seit gestern liegen uns dazu auch erste Ergebnisse vor. Wir brauchen in Sachen Corona-Krise aber keinen Aktionismus, sondern eine
verlässliche Strategie unter Abwägung von gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken.
Zum jetzigen Zeitpunkt können nur grobe Schätzungen über die Entwicklung der Steuereinnahmen abgegeben werden. Die Landesregierung hat einen beschlossenen Doppelhaushalt und einen Nachtragshaushalt an die Hand bekommen und ist daher voll handlungsfähig.
Vom 12. bis zum 14. Mai 2020 tagte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ planmäßig, um die Maisteuerschätzung 2020 bekannt zu geben. Die Ergebnisse liegen uns nun vor. Die Zahlen werden wie gewohnt vom Finanzministerium auf die Landes- und kommunale Ebene heruntergebrochen und am 28. Mai wird sich der Finanzausschuss damit beschäftigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mir natürlich auch die anderen Anträge der AfD und den Gesetzentwurf zum Landeskurzarbeitergeld für Mecklenburg-Vorpommern angesehen. Wenn man das grob rechnet, könnte man vermuten, dass mit dem vorliegenden Antrag die Mehrausgaben von circa 200 Millionen Euro für das Landeskurzarbeitergeld und den kommunalen Schutzschirm im laufenden Haushalt eingespart werden sollen, nur wird vonseiten der AfD in keiner Weise eine Verbindung zwischen diesen Anträgen hergestellt. Offenbar durfte sich in der AfD-Fraktion jeder Fachbereich einen Corona-Antrag für die Landtagssitzung ausdenken. Auf der einen Seite fordern Sie Einsparungen, auf der anderen Seite fordern Sie Mehrausgaben. Dies ist nicht konsistent und daher abzulehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalition steht seit Jahren für seriöse Finanzpolitik.
Das wird sich gerade jetzt in der Corona-Krise als vorausschauend und richtig erweisen.
Wir haben im Doppelhaushalt eine Konjunkturausgleichsrücklage in Höhe von 500 Millionen Euro beschlossen, und es gibt weitere Rücklagen des Landes, auf die noch zurückgegriffen werden kann. Durch die solide Haushaltspolitik des Landes seit 2006 sind wir in der Lage, auf diese Rücklagen zurückgreifen zu können. In einer Krise gilt, nicht sparen, sondern investieren. Schon Finanzministerin Heike Polzin hatte oft wiederholt: „Spare in der Zeit, so hast du in der Not.“ Diesem Motto folgte Herr Brodkorb und folgt nun auch unser jetziger Finanzminister Herr Meyer.
Jetzt gilt es, das Schutzpaket Mecklenburg-Vorpommern voll auszufinanzieren, damit das gesellschaftliche Leben und die Wirtschaft wieder in Gang kommen. Und ebenfalls wichtig: Alle geplanten Investitionen des Landes müssen angepackt werden, denn dies sind unterstützende Maßnahmen.
Ich möchte daran erinnern, dass wir mit dem Doppelhaushalt 2020/21 das größte Investitionspaket in Mecklenburg-Vorpommern geschnürt haben. Für Investitionsausgaben des Landes sind 2020 und 2021 jeweils 1,74 Milliarden Euro vorgesehen. Allein für den Breitbandausbau stehen 2020 rund 175 Millionen, im Folgejahr 200 Millionen zur Verfügung. Sparen wäre genau das verkehrte Signal an dieser Stelle.
Was im Herbst des Jahres sein wird und wie das Haushaltsjahr 2020 abgeschlossen werden kann, ist jetzt noch nicht seriös zu beziffern. Eine erneute Steuerschätzung im September dieses Jahres wird uns helfen, weiter Planken zu ziehen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass sich das öffentliche und wirtschaftliche Leben in Mecklenburg-Vorpommern schrittweise wieder normalisieren wird. Dann werden auch die Steuereinnahmen in den kommenden Jahren weiter steigen oder wieder steigen oder zumindest stabil bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es tatsächlich notwendig wird, dass wir hier im Landtag erneut über einen Nachtrag zum Haushalt 2020 sprechen, dann ist es halt so. Voreilig den Rotstift anzusetzen, wie es hier die AfD fordert, ist auf jeden Fall das vollkommen falsche Signal.
Destabilisierende Maßnahmen, die in der Bevölkerung unnötig für Unruhe sorgen, wird es mit uns nicht geben. Es gibt bereits jetzt Kräfte, die aus der Pandemie einen politischen Nutzen ziehen wollen. Die Berichte darüber, dass radikale Kräfte versuchen, den Unmut und die Unsicherheit einiger Menschen in der Krise für sich zu vereinnahmen oder noch zu schüren, machen sichtbar, wie wichtig politische Stabilität ist. Fake News über eine zwangsweise Impfpflicht und andere wilde Spekulationen treiben jetzt schon die Menschen auf die Straßen. Vorsicht ist geboten, damit diese Unmutsbezeugungen nicht in Gewalt ausufern. Wir werden ganz genau hinsehen, wie sich die AfD in der Öffentlichkeit äußert und verhält.
Meine Damen und Herren, ich stelle abschließend fest, die Regierung handelt unter Berücksichtigung verfügbarer Daten auf Grundlage fester Kriterien und unter Einbeziehung von Fachleuten. Die Regierung handelt in Abstimmung mit der Bundesregierung. Der Landtag hat einen Doppelhaushalt beschlossen und einen Nachtragshaushalt und die geplanten Investitionen sind so hoch wie nie und können und müssen auch umgesetzt werden. All diese Maßnahmen tragen zur Stabilität von Wirtschaft und Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern bei.
Meine Damen ‒ meine Damen ja nicht‒, meine Herren von der AfD, bitte unterlassen Sie das Schüren von Ängsten,
indem Sie Umschichtungen, Sparmaßnahmen, ja, sogar Haushaltssperren im Landeshaushalt sofort fordern! So etwas muss mit Augenmaß angegangen werden und nicht mit Schnellschüssen. Das bringt überhaupt nichts. Sie sind schon in den Haushaltsverhandlungen mit Ihren Kürzungsvorschlägen zum Beispiel im Personalbereich, bei der Frauenförderung, bei Vereinen und Verbänden und letztlich mit der Forderung nach Zerschlagung des Wirtschaftsministeriums gescheitert.
Deshalb lehnen wir auch diesen Antrag ab.
Noch ein Wort zu den MV WERFTEN. Wes Geistes Kind, Herr Dr. Jess, Sie sind zu diesem Thema, durften wir schon in einer Ausschusssitzung erfahren. – Vielen Dank!
Ja, sehr gerne.
Da der Einwender gerade Sachen gesagt hat, die nicht zu meinem Redebeitrag passen oder nichts damit zu tun haben,
werde ich auch nicht darauf antworten. – Vielen Dank!
Ich bin erst mal verschwunden hier.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Abgeordnete! Der Entwurf der AfD-Fraktion zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes MecklenburgVorpommern“, kurz Strategiefonds-Errichtungsgesetz, liegt uns heute zur Zweiten Lesung im Plenum vor. Er ist dadurch aber auch nicht besser geworden.
Die Ausführungen, die Herr Grimm eben gerade getätigt hat, die waren schon ein wenig unterirdisch. Sie begehren mal wieder die Abschaffung des Gesetzes und Sie wissen auch ganz genau, wir stehen zu dem Gesetz. Wir sehen das völlig anders als Sie und auch als die Fraktion DIE LINKE. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Fraktion DIE LINKE mit einer Gruppierung, mit einer Fraktion, einer rechtsgerichteten Fraktion zusammenarbeiten wird.
Das ist nicht meine Angst, das ist nicht meine Angst.
Ich habe da meine Überzeugung. Ich glaube, ich würde auch nicht mit Faschisten zusammenarbeiten wollen.
Und Sie bringen als Begründung auch immer wieder altbekannten Punkte. Wir können das auch nachher sagen unter Tagesordnungspunkt 12,
unter Tagesordnungspunkt 12, aber wir haben das Urteil gut gelesen. Ich habe es auch noch mal gelesen, heute Morgen gerade noch mal. Ich habe das, was Herr Grimm hier als vermeintlicher Jurist daraus liest, nicht so gelesen. Wir haben immer gesagt, nicht nur wir als SPDFraktion, auch als CDU-Fraktion, selbst Herr Brodkorb, unser damaliger Finanzminister, und der jetzige Minister Meyer haben gesagt, wenn es etwas gibt, was wir verändern können, dann werden wir es auch tun, wenn uns das Gericht einen Hinweis dazu gibt. Das Gericht hat uns dazu einen Hinweis gegeben.
Sie haben einen Gesetzesentwurf eingebracht unter Tagesordnungspunkt 12, und da scheue ich auch gar nicht die Auseinandersetzung, ich glaube, keiner von uns, weil wir stehen zu dem Gesetz und auch zu einer möglichen Änderung. Und das ins Plenum reinzubringen, das sehe ich oder sehen wir, glaube ich, als Koalitionsfraktionen ganz locker an und machen das gerne, nicht nur im Ausschuss, sondern gehen auch gerne ins Plenum mit. Das Gericht hat sich ja sehr lange und ausführlich damit befasst und nicht gesagt, dass das eben nicht verfassungsgemäß oder verfassungswidrig ist.
Nun muss ich auch dazusagen, wenn Herr Grimm andauernd sagt, dass es nicht entsprechend der Verfassung ist und andere Gesetze auch, dann ist das Ihre subjektive Meinung vielleicht als Wald- und Wiesenanwalt. Sie machen ja, glaube ich, alles.
Sie machen ja, glaube ich, alles.
Ich habe das Urteil heute Morgen noch mal gelesen, habe aber keinen Punkt gefunden, der sagt, dass ich jetzt bösartig hierauf reagieren müsste oder, wie es in einem Film mal gesagt wurde, ein Jucken in der Hose kriege. Von der Warte her lehnen wir Ihren Gesetzent
wurf ab. Er ist nun mal schlecht und das Schlechte wollen wir nicht noch befördern. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Abgeordneten! Zunächst, bevor ich mit der eigentlichen Sache beginne, noch mal zu Herrn Grimm. Ich habe vorhin etwas gesagt zu ihm, dafür habe ich einen Ordnungsruf erhalten, das war „vermeintlicher Anwalt“, glaube ich. Das nehme ich zurück, entschuldige mich dafür. Das war nicht sachgerecht. Das andere lasse ich natürlich stehen, aber diesen Ordnungsruf habe ich zu Recht erhalten und das nehme ich, wie gesagt, zurück.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf Drucksache 7/4615 legen Ihnen die Fraktionen von SPD und CDU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Hintergrund ist ein Hinweis des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern im Urteil vom 26. September 2019, Aktenzeichen 2/18. Es war ja schon die Sprache davon.
Meine Damen und Herren, diesen Hinweis nehmen die einreichenden Fraktionen sehr ernst und greifen ihn mit dem Gesetzentwurf auf. Das Hauptaugenmerk wird auf das Verfahren zur Änderung des Wirtschaftsplanes des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes M-V“ gerichtet. Dessen Änderungen sollen zukünftig auch im Plenum des Landtages beschlossen, somit eine breite öffentliche Diskussion geführt werden.
Zunächst nach Überweisung in den Finanzausschuss wollen wir eine schriftliche … Nee, Quatsch, Entschuldigung, jetzt bin ich …Wir wollen eine breite öffentliche Diskussion, so war das.
Zunächst haben wir uns dazu entschlossen und auch mit den anderen Fraktionen darüber gesprochen, den Gesetzentwurf in den Finanzausschuss zu überweisen und dann ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Ziel einer Zweiten Lesung soll der 1. April 2020 sein. Das ist kein Aprilscherz, die erste Sitzung im April findet tatsächlich am 1. April statt. Ich darf Sie also darum um Überweisung des relativ schlanken Gesetzentwurfes in den Finanzausschuss bitten und bin auch auf die folgen
de Aussprache nach dem ersten Punkt doch sehr gespannt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir mal so einige Sachen aufgeschrieben. Also zu Beginn hat ja Frau Rösler gesagt, der Druck von links wächst.
Wirkt! Wirkt, hat sie gesagt, Entschuldigung.
Da muss ich sagen, wir hätten auch nichts machen müssen und es wäre trotzdem alles in Ordnung gewesen. Also wir haben aber gesagt, wenn es etwas gibt, was das Verfassungsgericht ansatzweise uns mit auf den Weg gibt und sagt, da könnten wir eventuell einen Weg sehen, wo wir was ändern müssten oder sollten oder wie auch immer, dann – da kann man ganz viel dazu sagen –, dann würden wir das tun.
Noch mal, Herr Liskow hat es gesagt, ich habe es gesagt, Herr Liskow hat es gesagt, ich habe es gesagt, Herr Liskow hat es gesagt, zwischenzeitlich hat Herr Meyer das gesagt, dann hat Herr Liskow das gesagt, ich habe es gesagt und dann hat Herr Brodkorb das gesagt,