Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 79. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist damit eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.
Meine Damen und Herren, die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung eingereichten Themen und die Reihenfolge der Geschäftsbereiche sind der Drucksache 7/4473 zu entnehmen. Laut unserer Geschäftsordnung ist für jeden Fragesteller eine Nachfrage zulässig. Die Fragen sollen nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE, die Frage zu Nummer 1 zu stellen.
Erstens. Am 16. Dezember findet wieder die Bauministerkonferenz statt und es wird ja noch mal um die Höhe und die Verteilung der Mittel für die soziale Wohnraumförderung gehen, auch eben den Verteilungsschlüssel für die Städtebauförderung. Die Mittel für die soziale Wohnraumförderung sollen ja reduziert und gestreckt werden, der Verteilungsschlüssel für die Städtebaufördermittel verändert werden. Und da möchte ich Sie gern fragen: Was bedeutet das für Mecklenburg-Vorpommern, sowohl was die Höhe der Mittel angeht, wie werden Sie sich auf der Bauministerkonferenz dazu verhalten?
Liebe Frau Kröger, wir werden nächste Woche, fürchte ich, zu keinem Ergebnis kommen, nach dem Vorgeplänkel, was ich erlebe. Der Termin kommenden Montag ist auch eine Sonderbauministerkonferenz, das Ergebnis einer nicht gelungenen Einigung unter den Ländervertreterinnen und -vertretern, die im Oktober dieses Jahres auf der regulären Bauministerkonferenz waren.
Zwei Verteilungsschlüssel sind in der Tat neu zu verhandeln. Der eine betrifft die Wohnraumförderung. Warum? Weil bislang Wohnraumförderung nicht auf die jetzige neue Weise verteilt worden ist, sondern es war ja ein Resultat des Entflechtungsgesetzes. Damit war ein viele, ich glaube, 15 Jahre, 16 Jahre, 12 Jahre geltender Verteilungsmaßstab vorgegeben, an dem auch keiner gerüttelt hat. Nachdem man jetzt als Bundestag ja wieder bereit ist und auch über die Grundgesetzänderung die Möglichkeit geschaffen hat, weiterhin Gelder an die Länder zu geben, kommt man quasi das erste Mal in die Situation, dass man außerhalb des vorgegebenen Korridors mit Auslaufen dieser Entflechtungsmittelhilfe zum
Und jetzt erleben wir, dass die Bundesländer sehr unterschiedlich draufschauen. Als Mecklenburg-Vorpommern sehe ich eher mit Sorge, dass die vor allen Dingen bevölkerungsstarken Bundesländer, die problemintensiveren Bundesländer eine Verteilung dieser Mittel nach Bedürftigkeit, nennen die das, glaube ich, oder Bedarfen fordern. Damit ist in Wahrheit gemeint, dass Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Stuttgart, München, Frankfurt sagen, das meiste muss zu uns, denn bei uns ist der Wohnraumdruck am größten, hier muss neu gebaut werden. Auf der anderen Seite gibt es nicht wenige Flächenbundesländer, vor allen Dingen im Osten, die sagen, auch wir haben weiterhin Bedarfe und es kann ja nicht ernsthaft euer Vorhaben sein, dass bei uns auch erst so die Hütte brennen muss, wie es zum Teil in anderen Teilen der Republik schon tut, damit man hier Hilfe hergibt.
Wir versuchen momentan, wenigstens auf den Königsteiner Schlüssel zuzusteuern. Das war im Übrigen bei 14 von 16 Bundesländern der zähneknirschende Minimalkompromiss für alle Beteiligten. Der würde uns ganz unwesentlich weniger einbringen, als wir zurzeit haben, sodass ich in der Finanzplanung des Haushalts damit gut klarkäme. Da hängen aber mehrere weitere Prämissen dran. Das ist nicht nur der Verteilungsmaßstab, sondern auch die Frage, wofür darfst du das Geld einsetzen. Da versuchen jetzt einige Mitbundesländer ganz tricky zu sagen, nur für Neubau. Das ist nicht die einzige Prämisse, die wir in Flächenbundesländern oft haben.
Zweite Überschrift ist, wie viel Kofinanzierung müssen die Bundesländer bringen. Bisher sieht das Grundgesetz ja nur pauschal vor, dass der Bund Geld bei gewissen Themen dazugibt. Das heißt, es muss irgendwie einen Bundes- und Landesanteil geben. Wie groß der ist, ist aber noch offen. Auch an der Stelle hängt die Frage, wie sehr uns das zum schweren Atmen bringt. Da gibt es zwischen 50 Prozent, die der Bund wünscht, und 10 Prozent, die Rheinland-Pfalz maximal geben mag, einfach noch eine größere Spannbreite. Also da sehe ich momentan nicht ganz einfach, dass wir nächste Woche zum Ende kommen.
Bei der Städtebauförderung gibt es quasi die große Überschrift westdeutscher Bundesländer zu sagen, der jetzige Verteilungsschlüssel stammt aus den Verhandlungssituationen zum Solidarpakt II. Der läuft am Jahresende aus, also muss man auch diesen Verteilungsschlüssel neu aufmachen. Darüber hinaus wird der Bund ja die gesamte Städtebauförderung von dem Programm her neu strukturieren, ich finde, vereinfachen, indem er es komprimiert, aber das macht die Diskussion auf, was geht wohin und wie viel verliert vor allen Dingen der Osten. Das ist sozusagen die Überschrift.
Ich glaube, dass du, wenn, dann nur moderat verlieren darfst. Es gab eine Übereinstimmung, es gab eine Bereitschaft der westdeutschen Bundesländer, die quasi den Königsteiner Schlüssel wollen – der wäre für uns verheerend, der würde quasi eine Halbierung bedeuten –, es gab eine Bereitschaft im Oktober zu sagen, wir würden innerhalb von fünf Jahren zehn Prozentpunkte runterfallen. Das ist trotzdem ein Verlust im Osten, aber es wäre ein überschaubarer, auf den man sich einstellen kann.
Damit konnten sich zwei ostdeutsche Nachbarländer – die vor allen Dingen Wahlen hatten, deswegen habe ich ein bisschen Verständnis dafür – nicht anfreunden, weil sie sagten, wir können jetzt nicht für die Nachfolgeregierung Regelungen treffen, die wir gar nicht mehr aushalten müssen. Ich hoffe deshalb, dass wir da im Dezember jetzt ein bisschen weiterkommen. Aber auch da ist die Bandbreite groß und der Bund macht sich leider seit einigen Wochen relativ engagiert auf den Weg, mit völlig neuen Verteilungsschlüsseln zu kommen, die für uns überwiegend eher schwierig werden. Also bei der Städtebauförderung würde das bedeuten, von knapp über 60 Millionen auf knapp über 40 runterzufallen. Selbst, wenn du einen Übergangszeitraum von fünf Jahren schaffst, wäre das für die knapp 40 Städte in diesem Lande, die davon profitieren, ein massiver Einbruch.
Also das bleibt spannend und ich bin momentan nicht sicher, wie es weitergeht, denn – das ist bisher die Bundesforderung – die Länder müssten sich übereinstimmend einigen, und dann würde man solche Verwaltungsvereinbarungen schließen. Wenn Sie aber auf den Widerspenstigsten warten müssen, wird es nicht ganz einfach, eine Lösung zu finden. Alles ist offen.
Das heißt, wir dürfen natürlich davon ausgehen, dass Sie im Zuge dieser Verhandlungen hartnäckig dabeibleiben, sich darum zu kümmern, dass Mecklenburg-Vorpommern, wie sicherlich ja auch andere ostdeutsche Länder betroffen sind, möglichst wenig Verluste sowohl bei der sozialen Wohnraumförderung als auch bei der Städtebauförderung macht?
Aus meiner Sicht würde ich sagen, ja. Es gibt aber zwei ostdeutsche Bundesländer, die sagen, nein, wir müssen viel radikaler sein. Die Radikalität führt dazu, dass schon im Oktober westdeutsche Bundesländer sich schwer provoziert fühlten und dann sozusagen auf Kontra schalten. Und meine Sorge ist immer, dass du die Sehne auch überspannen kannst, wenn du zu doll ziehst, und dann hast du hinterher gar nichts gewonnen. Das ist momentan meine Sorge. Ich glaube, dass wir um ganz leichte Verluste in der Städtebauförderung nicht umhinkommen. Ich würde die aber gern wirklich marginal begrenzen, und solange wir da die westdeutschen Bundesländer mitbekämen, ja.
Es gibt einen Punkt, wenn wir zu stark verlieren, wie der eben geschilderte Bundesvorschlag, würde ich mit meiner Zustimmung aussteigen, weil ich das nicht vertretbar finde. Aber in der Städtebauförderung ein leichtes Minus werden wir nicht vermeiden können, wenn wir irgendwie zusammenkommen wollen. Ich glaube, dass weder die westdeutschen Vorschläge, ganz radikal reinzugehen, noch die ostdeutschen, wir müssen quasi beinahe mehr bekommen, gelingen, sondern man wird mit ein bisschen Verlust in der Städtebauförderung arbeiten müssen. Und bei der Wohnungsbauförderung würde mir der Status quo reichen. Das wäre mit dem Königsteiner Schlüssel in
etwa zu erreichen. Da wären die Vorschläge, bedarfsgerecht zu verteilen, die, die uns richtig wehtäten.
Also ja, Ihre Antwort würde ich mit Ja beantworten, ich würde aber die Radikalisierung vermeiden wollen, die führt nur ins Gegenteil.
Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Sie sind nicht mein Wunschkandidat heute, muss ich Ihnen leider sagen.
Ich hätte gern Herrn Backhaus gesprochen, aber ich nehme an, Sie werden ihn gut vertreten können. Es geht um das Naturschutzprogramm der Friedländer Wiesen, wie ich schon angedeutet habe.
Herr Minister Backhaus lehnt die Windkrafträder in dem Gebiet ab und er setzt sich für das Moor ein, damit dort Grundwasser und so weiter erhalten bleibt und nicht versaut wird. Aber der Planungsverband VG will die Friedländer Große Wiese weiter als Ausbaugebiet ausweisen. Die Bauanträge für zwölf Windkraftanlagen laufen bereits. Was werden Sie dagegen unternehmen? Werden Sie gegen die Profitgier und den berechtigten Umwelt- und Naturschutz, der da ignoriert und unterlaufen wird, was unternehmen?
Sehr geehrte Frau Weißig, erstens bin ich davon ausgegangen, dass Sie sich durchaus auch hätten gut vorstellen können, mit dem Kollegen Backhaus in den Dialog zu treten. Er lässt sehr herzlich grüßen, hat heute Morgen extra noch mal angerufen, entschuldigt sich. Er ist auf einer Ministerkonferenz, das war auch lange angekündigt, von daher kommen wir da nicht umhin.
Zweitens, bei der Frage, dass es lediglich um Profitgier ginge, da sind wir in einem Gegensatz, von dem Sie aber wissen, dass ich als Energieminister da eine dezidiert andere Auffassung vertrete. Mir ist wichtig zu sagen, dass die Presseüberschrift, dass der Kollege Backhaus gesagt hätte, er will das nicht, falsch ist. Er hat weder gesagt, ich will das, noch hat er gesagt, ich will das nicht, sondern er hat völlig zu Recht gesagt, ich habe eine Aufgabe als Umweltminister, ich habe eine Aufgabe im Bereich des Naturschutzes, ich habe eine Aufgabe im Bereich des Artenschutzes und auch bei Boden und Wasser. Und umgekehrt, er kann sich vorstellen, die Friedländer Wiese ist ja quasi trockengelegt, sie wird ein ganzes Stück weit durch Meliorationsmaßnahmen entwässert, die Überlegung ist, ob man den unglaublichen Wert, den Moore für CO2-Bündelung haben, also keine Freigabe von gebundenem CO2 zu bewirken, ob man da die Aufgabe erreichen kann.
Mit dem Prozess hat er jetzt eine große Gesprächsrunde gehabt. Herr Dahlemann könnte besser darüber sprechen als ich, weil er dabei war. Er hat zweitens ein Expertengremium eingesetzt, was noch mal auf diese Auf
gabe zugehen soll, auch mit der Frage, wie man vielleicht über Jahrzehnte eine Teilwiedervernässung erreichen kann, um diesen hohen Wert zu erreichen, und auf der anderen Seite wird es für den Planungsverband darum gehen zu schauen, kann ich meine Pläne aufrechterhalten.
Bei Ihren naturschutzfachlichen Einwendungen vertrete ich nach dem, was ich bisher gesehen habe, eine andere Auffassung, aber auch da gilt, wenn am Ende Naturschutz der Windeignungsplanung entgegensteht, gibt es kein Windgebiet, was entstehen kann. So sind die Regeln, aber viele dieser Regeln sind eben nicht ganz so absolut, wie sich manch kritischer, windkraftkritischer Zeitgeist das wünscht. Die lassen auch mehr zu, als sich mancher vorstellen kann. Genau in dieser Abwägung befinden wir uns.
Mir ist wichtig, dass die Wiedervernässung nicht per se für und auch nicht per se gegen Windkraftanlagen spricht. Das ist eine Frage, an welcher Stelle die wären. Sie haben zum Teil Mächtigkeiten des Moores von über 20 Metern, da müssen wir überhaupt erst mal eine Gründung für so eine Anlage hinbekommen. Wenn Sie den Projektentwicklern und dem Planungsverband zuhören, geht es aber vor allen Dingen um Bereiche, wo Sie 20 Zentimeter – das ist dann mit meiner Hand gerade noch fassbar – Mooruntergründe haben und das Moor sich vertieft in der Fläche. Man wird also gucken müssen, was geht, geht es überhaupt und wie geht es.
Das ist aber ein Prozess, der jetzt ins Expertengremium geht, wo eine beratende Einheit stattfindet, die aber nicht nur irgendwie Windkraft im Blick hat, sondern die Frage, wie gehen wir mit dem Friedländer Moor oder den Wiesen als Moor im Sinne von Moorschutz um. Von daher ist das noch ein längerer Weg.
Eine Nachfrage: Also Sie können nicht ausschließen, dass dort Windkraft gebaut wird? Es ist immer noch in der Schwebe, ja?
Der Planungsverband, der ja als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft diese Planungen durchführt, hat sie im aktuellen Plan drin. Er hat Einwendungen im Rahmen der letzten Auslegung bekommen, mit denen er umgehen muss, die zum Teil artenschutzrechtlich sind. Es gibt auch von der unteren Naturschutzbehörde Hinweise, die über Nachbegutachtungen, die dann oft Experten, externe Sachverständige machen müssen, erfolgen, zurzeit erfolgen und die in dem nächsten Abwägungsprozess des Planungsverbandes erneut eine Rolle spielen.
Parallel gibt es aber Antragsverfahren. Auch in denen spielen artenschutzrechtliche Fragen im Zweifel eine Rolle, weil Artenschutz unter gewissen Bedingungen auch hart einer Errichtung von Windkraftanlagen, genauso wie von Gebäuden oder Straßen, entgegenstehen kann, und diese Prüfung haben Sie immer.
Nein, es gibt damit keine Entscheidung für ein Nein, es gibt aber auch keine Entscheidung für ein Ja, sondern das ist im Planungsprozess noch anhängig.
Bevor ich den nächsten Geschäftsbereich aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Studentinnen und Studenten der Fachhochschule Güstrow. Herzlich willkommen!
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin und bitte den Innenminister ans Rednerpult. Hierzu bitte ich nunmehr den Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE, die Frage zu Nummer 3 zu stellen.
Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Ende September hat die Landesregierung mitgeteilt, dass man sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt habe zur Einführung von Karenzzeiten für Ministerinnen und Minister und dass es jetzt noch einen Abstimmungsprozess gäbe. Mich würde interessieren, wann der Gesetzentwurf den Landtag erreicht.