Protokoll der Sitzung vom 18.05.2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte doch, die Plätze einzunehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 13. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/585 vor.

Fragestunde – Drucksache 7/585 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD, die Frage 1 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Backhaus!

Guten Morgen!

1. Nicht zuletzt durch die große Protestaktion der Wassersportler am 1. Mai 2017 in Schwerin und zahlreiche Medienberichte ergeben sich die Fragen. So heißt es unter anderem im Bericht der SVZ vom 28.04.2017: „Das Bundesumweltministerium verweist auf die ‚nötige Lösung des Konflikts auf Landesebene‘. Der Antrag auf Änderung der Naturschutzregeln für die Inseln sei zu überarbeiten.“

Ich bitte deshalb um die Beantwortung nachfolgender Fragen.

Ist der Antrag auf Änderung der Naturschutzregeln für die Inseln überarbeitet worden?

2. Ist dieser überarbeitete Antrag zwischenzeitlich beim Bundesumweltministerium...

Einen Moment, Herr Lerche!

Also nach meiner Drucksache steht hier nur eine Frage, und zwar: „Ist der Antrag auf Änderung der Naturschutzregeln für die Inseln überarbeitet worden?“ Sie haben dann die Möglichkeit, nach Beantwortung der Frage durch den Minister weitere Zusatzfragen zu stellen. Ich lasse jetzt die erste Frage zu und bitte den Minister um Beantwortung, die anderen können dann als Zusatzfra

gen gestellt werden. Die Zusatzfragen müssen sich allerdings, darauf weise ich Sie gleich hin, auf die Antwort des Ministers beziehen.

Ja, Entschuldigung. Ich hatte drei Fragen gestellt und eine sollte gestrichen werden, und dann sind wahrscheinlich zwei gestrichen worden. Na, ist egal.

Wir machen das am besten so, wie ich das vorgeschlagen habe, und dann kriegen wir das Verfahren schon auf die Reihe. Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Lerche! Für den Erlass der Änderung der Befahrensregelung auf Bundeswasserstraßen – und es handelt sich ja hier um die Bundeswasserstraße – in Naturschutzgebieten und Nationalparken ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zuständig. Unser Haus, also das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, hat bereits Ende August 2016 einen Antrag auf Änderung der Befahrensregelung Kaninchenwerder und Ziegelwerder gestellt und dieser liegt auch im Bundesministerium für Verkehr und digitale Entwicklung vor.

Der Antrag sieht vor – das ist, glaube ich, die entscheidende Aussage –, dass zukünftig auf der Insel Kaninchenwerder drei Liegebuchten und auf der Insel Ziegelwerder eine Liegebucht für die Wassersportler nutzbar sein werden. Das war im Übrigen auch ein Kompromiss, den ich versucht habe hier vor Ort zu erarbeiten mit den verschiedenen Interessengruppen, und damit könnte man auch zu einem Konsens – hoffentlich – kommen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Bau ist über diesen Antrag selbstverständlich informiert worden. Der Antrag, den wir an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Entwicklung gestellt haben, befindet sich nach unserer Kenntnis jetzt endlich in der vorgeschriebenen Ressortbeteiligung und Anhörung und wir hoffen natürlich, dass es möglichst bald zu einem Ergebnis kommt in diesem Sinne.

Gut, dann hat sich auch meine Nachfrage erübrigt.

Das habe ich mir gedacht.

Gut, danke.

Danke.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD, die Fragen 2 und 3 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin!

Bei der Debatte über die Sanierung der Universitätsmedizin hatte ich am 09.03.2017 im Landtag in meiner Rede auf wesentliche Risiken infolge der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen

und die notwendige unterstützende Aktivität des Landes für die Universitätsmedizin hingewiesen. Dabei sind zwei Punkte besonders hervorgehoben worden, einmal die …

Einen Moment! Einen Moment, Herr Dr. Jess! Also nach unserer Geschäftsordnung ist genau das vorzutragen, was hier in der Drucksache steht. Davon darf nicht abgewichen werden.

Werde ich tun, werde ich tun.

Okay.

I. Bezogen auf die Risiken hatte ich folgende

besonders hervorgehoben:

1. Minderung der Behandlungsqualität auf

grund der Kostendämpfungsstrategien in Diagnostik und Therapie und sogenannte „blutige Entlassungen“ zur Verweildaueroptimierung,

2. Minderung der Pflegequalität (so fehlt,

abgesehen von der Intensivpflege, ein verbindlicher Personalschlüssel für Pflegeleistungen im Krankenhaus),

3. Qualitätsminderung der universitären Leis

tungen in Lehre und Forschung.

II. Damit diese Risiken minimiert werden kön

nen, wurden von uns folgende unterstützende Maßnahmen für die Universitätsmedizin Greifswald als erforderlich angesehen:

1. Das Land muss seinen Verpflichtungen

aus dem dualen Finanzierungsprinzip besser nachkommen.

2. Die Unterfinanzierung der Hochschulam

bulanzen ist abzustellen.

3. Die Universitätsmedizin Greifswald hat

sich, stellvertretend für das Land, beim Bau der neuen Mensa am Campus Berthold-Beitz-Platz engagiert und eine entsprechende Kreditbelastung in Höhe von 18 Millionen Euro übernommen. Das Land soll die Universitätsmedizin von dieser Kreditbelastung entlasten.

4. Es soll geprüft werden, ob aufgrund der

Neubauten für die Universitätsmedizin Greifswald frei gewordene Landesliegenschaften veräußert und die Erlöse gegebenenfalls in die Gesamtfinanzierung der Universitätsmedizin eingebracht werden können.

5. Es ist zu überprüfen, ob die derzeitige

Finanzierung von Lehre und Forschung durch das Land die Wettbewerbsfähigkeit der Universitätsmedizin Greifswald hinreichend sicherstellen kann. Gegebenenfalls ist eine hinreichende Anpassung der Finanzierung vorzunehmen.

Ich frage die Landesregierung: