Dirk Lerche

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Guten Morgen, Frau Präsidentin! Und guten Morgen, Herr Minister!
Erste Frage: Wie entwickelte sich die Zahl der Unfälle in der Silvesternacht insgesamt seit 2015 durch legal zugelassene Feuerwerkskörper absolut und im Verhältnis zu anderen Unfällen in der Silvesternacht? Natürlich hier in Mecklenburg-Vorpommern, das ist nicht hingeschrieben worden.
Wie viele dieser Unfälle entstanden durch Alkohol, illegales Feuerwerk oder andere Umstände? Das wäre die zweite Frage gewesen, einen Teil haben Sie schon eben dazu beantwortet. Wenn wir das schriftlich nachgereicht bekommen würden, würde uns das reichen.
Ja, ich habe eine Nachfrage: Am Freitag im Innenausschuss, wenn die Sondersitzung kommt, wird dann auch Herr Müller anwesend sein?
Werte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Es geht jetzt um das Haushaltsjahr 2018, also um die Vergangenheit. Aber die Vergangenheit erlaubt uns auch, Schlüsse für Gegenwart und Zukunft zu ziehen. Dazu will ich im Folgenden anhand zweier Punkte anregen.
Punkt 1, das neue Personalkonzept: Laut Beschlussempfehlung des Finanzausschusses soll der Landtag die Landesregierung zur Erarbeitung eines neuen Personalkonzeptes auffordern. Wieso? Um „ein planbares Vorgehen und eine belastbare Grundlage für die zukünftige Haushaltsplanung der Landesregierung und die Haushaltsberatungen im Landtag zu gewährleisten“, so heißt es in der von SPD und CDU formulierten Entschließung. Richtig so! Ein neues Personalkonzept hatte der Landesrechnungshof übrigens schon früher angemahnt, zum Beispiel in seiner Prüfung des Haushaltsjahres 2017. Meine Fraktion hat bereits damals eine entsprechende Entschließung beantragt. Leider waren SPD und CDU damals dagegen. Umso mehr erfreut es uns, dass Sie sich ein Jahr später der Forderung des Landesrechnungshofs und der AfD anschließen. Besser spät als nie!
Für SPD und CDU ist ein neues Personalkonzept also die Grundlage für die Haushaltsplanung der Landesregierung und die Haushaltsberatungen im Landtag. Die Ministerpräsidentin hat im Mai letzten Jahres die Aussetzung des Personalkonzeptes für zunächst vier Jahre verkündet. Meine Herren Haushaltspolitiker von SPD und CDU, was halten Sie eigentlich davon?
Die Ministerpräsidentin hat offensichtlich andere Vorstellungen von der Bedeutung des Personalkonzeptes als Sie.
Was für Sie angeblich Grundlage jeder planvollen Haushaltspolitik ist, ist der Ministerpräsidentin egal,
zumindest für die nächsten vier Jahre, und damit für die politische Ewigkeit. Vielleicht können Sie diesen augenscheinlichen Widerspruch in Ihren noch folgenden Wortbeiträgen auflösen.
Punkt 2, die Digitalisierung: Laut Beschlussvorschlag des Finanzausschusses soll der Landtag die Landesregierung auffordern, eine Digitalisierungsstrategie sowie eine IT-Strategie nach dem Vorbild des Bundes und der Mehrzahl der Länder zu erarbeiten. Auch dieser Forderung liegt ein Antrag von SPD und CDU zugrunde.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, im November des Jahres 2020 halten es SPD und CDU für geboten, die von ihnen selbst seit 2016 getragene Landesregierung zur Vorlage einer Digitalisierungsstrategie aufzufordern. Das ist übrigens die gleiche Landesregierung, der SPD und CDU im Doppelhaushalt 2020/2021 Ausgaben von 374 Millionen Euro für IT und Digitalisierung genehmigt haben und von der die beiden Fraktionen jetzt unumwunden zugeben, dass diese Landesregierung gar keine Strategie dazu hat. Das wussten SPD und CDU natürlich auch bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes. Der Landesrechnungshof hatte – man muss ja schon fast sagen, wie üblich – früher darauf hingewiesen, zum Beispiel in seiner Prüfung für das Haushaltsjahr 2017. Und die AfD-Fraktion hat ja auch hier eine entsprechende Entschließung beantragt, von der SPD und CDU damals nichts wissen wollten. Ein Jahr später haben Sie es sich dann anders überlegt. Besser spät als nie!
Gestern – der eine oder andere von uns erinnert sich vielleicht noch – haben SPD und CDU mit ihrer Mehrheit der Landesregierung noch einmal 2,15 Milliarden Euro Steuergeld in die Hand gedrückt. Davon sind 400 Millionen für Digitalisierung vorgesehen, also für den Bereich, für den die Landesregierung nach Feststellung von SPD und CDU gar keine Strategie hat. Das macht aber nichts, denn wenn diese Landesregierung eine Fähigkeit hat, auf die meine Fraktion und die Bürger dieses Landes unerschütterlich vertrauen können, dann ist es die Fähigkeit dieser Landesregierung, anderer Leute Steuergeld auszugeben –
zur Not auch ohne jede Strategie. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Landsleute! Ich danke erst mal dem Minister für die klaren Worte eben hier. Die haben hier bei diesem ganzen Antrag doch schon einiges klarer werden lassen.
Die Regierungskoalition kommt wieder mit einem Vorstoß in Richtung Digitalisierung. Im Prinzip ist das durchaus
begrüßenswert, doch wieder einmal wird es falsch angegangen.
Ja, Herr Krüger, wir haben ja hier schon im Landtag erlebt, dass absurde digitale Staatsbürgerschaften eingeführt werden sollen.
Richtig, ja!
Wir haben darüber diskutiert, ob elektronische Signaturen in Hotels möglich sind beim Check-in. Bei all dem machte die Regierungskoalition keine gute Figur. Und so ist es auch in diesem Antrag. Die Corona-Krise und der Nachtragshaushalt sollen nun dafür missbraucht werden, um sogenannte Start-ups zu fördern, obwohl, das wird doch bereits getan. Der Minister hat eben dazu erklärt. Das klingt cool, das klingt modern, doch nichts steckt dahinter. Zuallererst müssen wir ohnehin klären, ob der Nachtragshaushalt überhaupt dafür genutzt werden darf und soll. Und dann sollten wir klären, ob das ganze Gewese in Ihrem Antrag überhaupt Sinn ergibt.
Meine Damen und Herren, schaut man dann genauer in Ihren Antrag, bleibt eigentlich nur übrig, dass Sie Mittel des umstrittenen Nachtragshaushaltes dafür nutzen wollen, um die Nachverfolgung von Personen zu automatisieren. Ein anderes Beispiel nennen Sie nicht, um die angeblichen Start-ups zu fördern. Welche Unternehmen sollen das dann überhaupt sein? Was soll noch gefördert werden, um angeblich die Pandemie zu bekämpfen? Das ist in Ihrem substanzlosen Antrag leider nicht zu finden.
Wie viele sogenannte kleine Digitalunternehmen gibt es, die dafür infrage kommen, angeblich um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren? Doch warum gibt es diesen Verwaltungsaufwand überhaupt? Erinnere ich mich an den Anfang des Jahres zurück, da diskutierten wir noch über die ätzende Bonpflicht, auch von der SPD gekommen. Inzwischen werden Gaststättenbetreiber genötigt, die Kontaktdaten von Personen zu kontrollieren. All das ist Verwaltungsaufwand Ihrer Politik. Also brauchen Sie sich hier nicht als die Löser der Probleme darzustellen.
Doch brauchen wir das alles überhaupt? Ich denke, nicht. Wir haben ausreichend Personal in den Gesundheitsämtern. Die Gaststätten schließen doch eh als Erstes. Zurzeit sind alle zu. Nun dürfen die noch nicht mal mehr Glühwein to go anbieten. Wir haben die freiwillige Corona-Warn-App des Bundes, also nicht die Geldverschwendungs-App der Stadt Schwerin, auch von einem SPD-Oberbürgermeister in Auftrag gegeben, und wir haben nach wie vor ein im Vergleich geringes Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern. Große Krankenhauskapazitäten sind noch frei, auch wenn es derzeit in anderen Bundesländern anders aussieht.
Und es funktionierte doch. Die Lokale können, sofern sie wieder öffnen dürfen, gerne weiter schriftliche Listen auslegen, wenn sie möchten. Die meisten Bürger tragen sich auch ein, wenn sie aufgefordert werden. Uns geht es um das Prinzip, ob Corona-Pandemie hin oder her, aus welchen Gründen auch immer. Wer möchte schon eines Tages wie ein Sklave in China aufwachen und
total überwacht werden, und irgendein selbst ernannter Politoffizier prüft, bei wem man gespeist hat oder wer mir gerade die Haare schneidet!
Deshalb werde ich bei solchen Forderungen hier schon skeptisch. Ich schreibe gerne einem Wirt meine Firmentelefonnummer auf ein Blatt Papier, und falls er Alarm vom Gesundheitsamt bekommt, dann kann man mich auch erreichen. Ich sehe aber nicht ein, dass solche Daten durch ein Mobiltelefon an wen auch immer geschleust werden.
Und wie soll das überhaupt technisch dann ablaufen? Was ist mit all den Leuten, die kein Mobiltelefon dabei haben oder keinen Internettarif wollen? Ich persönlich befürchte, dass eben durch solche Möglichkeiten auch dann ein Zwang zur Nutzung her muss, denn wenn es kein Zwang wäre, würden sich die Leute, die ihre Daten nicht preisgeben wollen, ohnehin weiterhin auf dem Blatt Papier mit Falschdaten eintragen.
Also sparen wir uns das ganze Gewese!
Wir von der AfD sind die Letzten, die Start-ups irgendwelche Knüppel zwischen die Beine hauen wollen.
Wir sind auch dabei, wenn es um Förderung geht, aber bitte nicht mit Geldern eines schuldenfinanzierten Nachtragshaushaltes! Bitte nicht unter dem Vorwand der Pandemiebekämpfung! Bitte nicht über eine schwammige Förderungsbekundung, sondern mit klarer Verordnung und Richtlinie, über die wir hier abstimmen und in einem ordentlichen Haushaltsplan verankern können! Ansonsten muss man davon ausgehen, dass hier wieder irgendetwas quergefördert wird, um in ein paar Gaststätten Technik zu installieren, damit Sie sich anschließend auf die Schultern klopfen können.
Wenn Sie Pandemien bekämpfen wollen, dann brauchen wir andere Lösungen. Schaffen Sie ausreichend medizinische Kapazitäten! Stärken Sie den öffentlichen Gesundheitsdienst und appellieren Sie an die freiwilligen Vorsichtsmaßnahmen! Fördern Sie die Forschung für bessere medizinische Behandlung und durch Langzeitstudien erprobte Impfstoffe! Wer Gäste mit dem Handy registrieren will, der kann sich die Ausrüstung freiwillig selbst anschaffen – das gibt es nämlich schon, der Minister hat es eben auch gerade berichtet –, und Gäste können sich dann freiwillig dort einloggen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Landsleute!
Ja, jetzt kommt das Weihnachtsgeschenk.
Oder ist es schon ein frühes Wahlgeschenk? Die Novellierung des Wassergesetzes –
von Anglern, Fischern, Erholungsuchenden und Touristen schon lange, lange erwartet.
Aber warum jetzt erst und nicht diese kleine Variante schon 2017?
Drei verschenkte Jahre. Hat das Landwirtschaftsministerium nun unseren Antrag vom 26. August dieses Jahres zum Anlass genommen, den Referentenentwurf endlich mal zu suchen? Spaß beiseite! Ich habe lange in der Augustsitzung zu diesem Thema gesprochen, jetzt mache ich es mal kurz.
Mir und meiner Fraktion ist es wichtig, dass vor Saisonstart 2021 der Paragraf 21 des Landeswassergesetzes, was den Gemeingebrauch der Seen und nicht schiffbaren Gewässer betrifft, im Sinne der Fischer, Angler und Erholungsuchenden geändert wird. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, und meine Fraktion wird natürlich diesem, auch von uns geforderten Antrag zustimmen.
Zu Frau Aßmann möchte ich noch sagen: Sie haben in Ihrer Rede irgendwo den Landesfischereiverband vergessen. Ich hoffe, dass auch dessen Interessen im Ausschuss angehört werden
und dass wir auch dort Regelungen finden werden.
Und dann können wir uns über diese kleine Variante dann alle freuen,
wenn das dann irgendwann im März in Sack und Tüten ist. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Kollegen Abgeordnete! Liebe Landsleute! Die CDU legt uns hier einen interessanten Antrag vor.
Interessant ist er auch deswegen, weil er ein wenig auf etwas ältere Ideen meiner Fraktion eingeht.
Schon bei der Vorstellung des Landestourismuskonzeptes Ende 2018
ist meine Fraktion ja schließlich mit ähnlichen Forderungen an die Öffentlichkeit gegangen. Wir sprachen uns dafür aus, beispielsweise Gutshäuser zu Co-WorkingSpaces umzubauen, übersetzt für alle, die keine Anglizismen mögen, zu gemeinschaftlichen Arbeitsräumlichkeiten für die Kreativszene.
Mein Kollege Thomas de Jesus Fernandes hatte es damals so formuliert, ich zitiere seine Pressemitteilung von damals, Zitat: „Die Landesregierung muss endlich den ländlichen Raum und Denkmalschutz ernst nehmen. Unsere in Vergessenheit geratenen Gutsanlagen, Megalithgräber und archäologischen Stätten müssen aufgepeppt und vermarktet werden. Gutshäuser mit Breitband- und Zuganbindung böten ideale Möglichkeiten für ,Coworking Spaces‘ oder Öko-Landtourismus, wie es beispielsweise der Gutshof Klein Glien in Brandenburg vormacht.“ Zitatende.
Und auch unsere kurz daraufhin erschienene alternative Tourismuskonzeption, die haben wir tausendfach verteilt, dort haben wir ja explizit darauf hingewiesen, insbesondere geeignete Gutshäuser als Co-Working-Spaces zu gestalten, Zitat: „Gutshäuser könnten als Co-WorkingSpaces, konventionelle Hotels oder einfach als touristische Sehenswürdigkeiten bei Wanderrouten einen Mehrwert für die ländlichen Räume erzielen.“ Zitatende.
Wir finden es daher also gut, dass Sie hier offenbar ähnliche Gedanken hegen wie meine Fraktion. Solche Projekte in den Rahmen der Digitalen Agenda zu inkludieren und mit einer angemessenen Werbekampagne zu begleiten, das begrüßen wir. Aber lassen Sie mich dennoch etwas Kritik üben, denn bevor,
denn bevor wir hier in tosendem Jubel die Rettung aller Gutsanlagen und Bauernhäuser beschwören, muss eini
ges klargestellt werden. Wer sich damit beschäftigt, der kennt auch die Haken, der Minister hat eben ein bisschen was davon schon angesprochen, denn es wird bei Weitem nicht reichen, wenn man die Dinge aus Ihrem Antrag einfach nur umsetzt.
Wenn man Themenabende besucht, wo solche Themen behandelt werden, dann stößt man auf die gleichen Probleme wie eh und je. Junge Unternehmer oder Vereine, die sich zusammentun und was aufbauen wollen, finden selten gute Standortbedingungen vor. Entweder es gibt kein Breitband, oder es gibt keine Zugverbindung, oder es gibt keinen Mobilfunk, manchmal gibt es keinen Dorfkonsum mehr und keine Versorgung überhaupt in der Nähe. Auch eine größere Stadt sollte doch schon in kurzer Zeit erreichbar sein.
Und ist ein solcher Ort dann auch rentabel zu betreiben? Das meinte Herr Pegel eben wahrscheinlich mit dem gegenseitigen Aufschaukeln. Das ist natürlich schön, wenn sich das alles dann gegenseitig aufschaukelt und wir dann etwas rundes Ganzes haben. Ist dann ein solcher Ort auch noch rentabel zu betreiben, darüber müssen wir uns auch Gedanken machen. Es ist eine wirtschaftliche Utopie, dass die Kreativszene auch viel Geld dalässt. Man braucht also eine ordentlich ausgereifte Konzeption aus Hotellerie, Zimmervermietung, Arbeitsräumlichkeiten. Die ganze Dorfgemeinschaft muss in der Regel beteiligt werden, um so ein Gutshaus dann auch zu unterhalten, indem sie sich beispielsweise häufig dort selbst für Veranstaltungen einmietet.
Alles in allem ist es keine leichte Aufgabe und wirtschaftlich nicht einfach. Und es muss auch wiederum die Chemie stimmen zwischen alteingesessenen Dorfbewohnern und Zugezogenen. Nichtsdestotrotz hat meine Fraktion in dieser Legislatur schon des Öfteren klargestellt, wie sehr die Gutsanlagen und Herrenhäuser, die ländlichen Räume und eine Gästewirtschaft abseits der Strandpromenaden im Inland uns am Herzen liegen. Und wir halten es für besser, wenn wenigstens Versuche getätigt werden, funktionierende Gutshausbewirtschaftungskonzepte auszuprobieren, als wenn wir Dörfer weiter schlafen lassen. Wir werden Ihrem Antrag deshalb zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ja, ich möchte das endlich mal haben, Herr Ritter. Ich möchte das endlich haben.
Ja, ich muss …
Werte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Was Herr Eifler hier eben so fabulierte, kann ich einfach nicht so stehen lassen.
Herr Eifler, entweder haben Sie erst nicht zugehört
oder sich mit was anderem beschäftigt, oder Sie benötigen ein Hörgerät.
Ich habe gesagt, unser Anliegen war schon immer der Erhalt der alten Gutshäuser, der Herrenhäuser, unserer deutschen Kultur, unserer mecklenburgischen Kultur hier auf dem Land.
Deswegen unterstützen wir natürlich auch, wenn das Ganze in Form von Co-Working-Spaces genutzt wird, selbstverständlich. Aber dort, wo die Gutshäuser sind, wo die Herrenhäuser sind, das wissen wir alle, ist teilweise kein 4G, kein 3G, nee, sondern noch nicht mal das alte EDGE.
Also Funklöcher, das wissen wir alle, die sind vorhanden, das soll ja auch angegangen werden. Es ist dort auch teilweise keine Leitung hingezogen, dass dort Übertragungsraten, hohe Übertragungsraten möglich sind. Das ist auch nicht vorhanden.
Es sind auch keine Zugverbindungen und so weiter für viele Herrenhäuser und Gutshäuser vorhanden. Die Infrastruktur muss aufgebaut werden. Das habe ich in meiner Rede nur dazu gesagt. Und dass das so ist, das hat DIE LINKE ja auch hier gebracht, und das müssen Sie selber ja auch sehen.
Danke!
Herr Schulte, ich weiß, dass für die SPD-Fraktion Willy Brandt ein Vorbild ist.
1968 setzte die Regierung Brandt, zu Zeiten der Hongkong-Grippe, auf Herdenimmunität in Deutschland
und importierte nicht den Impfstoff,
und importierte nicht den Impfstoff aus den USA. War zu dem damaligen Zeitpunkt die deutsche,
die bundesdeutsche Regierung, war das eine Massenmörderregierung? Das glaube ich doch wohl nicht!
Frau Präsidentin! Kollegen Abgeordnete! Liebe Landsleute! Nach dem katastrophalen Nachtragshaushalt gestern nun die nächste Ungeheuerlichkeit, die uns hier mit der Mittelverteilung des Globalvolumens
aus dem Strategiefonds präsentiert wird. Die AfD-Fraktion hat von Anfang an an diesem Globalvolumen nicht festgehalten und das strikt abgelehnt. Die Mittelverteilung ist willkürlich und spiegelt nicht die Chancengleichheit aller Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern wider. Deshalb werden wir uns heute auch der Abstimmung wieder verweigern.
Drei Beispiele picke ich mir aber kurz heraus: die Gemeinde Wittenförden, Heimat eines Teils meiner Ahnen. Mein Ururgroßvater war der Müller, mein Urgroßvater der Stellmacher. Bei dem habe ich auch noch gerne gespielt. Wir brauchten nicht für 10.000 Euro dort irgendwelche Spielinstrumente. Ich pflege auch heute noch die Familiengrabstätte dort auf dem Friedhof und müsste mich jetzt doch freuen, dass diese Gemeinde schon wieder bedacht wird. Aber dem ist nicht so, da wir als Parlamentarier das gesamte Land im Blick haben müssen
und nicht die Interessen von Ministeriumsmitarbeitern oder Parteikollegen, die vielleicht nach der Wende dort ihr Häuschen auf dem Hansberg oder Schulacker gebaut haben.
Wittenförden hat schon öfter Mittel aus dem Globalvolumen erhalten, beim letzten Mal 10.000 Euro für die Spielgeräte, dieses Mal 5.000 Euro für den Herzkissen e. V. Und das ist für die Nachbargemeinden Stralendorf, Grambow, Klein Rogahn und so weiter ein Hohn. Das grenzt in meinen Augen schon an Korruption!
Die Bereitstellung von 15.000 Euro für den Kleingartenverein „Baumschule“ in Wöbbelin zur Verbesserung des Vereinslebens – was steckt denn da wieder dahinter? Investigative Journalisten können sich mal hier so richtig austoben. Und in das Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes gehört hier ja wohl auch so manches hineingeschrieben.
Ach, und bei einem wusste ich, wer dahintersteckt. Herr Eifler hat noch zwei Sachen für Barth rausgehauen: 10.000 Euro für ein Festbuch des Bibelzentrums und 15.000 Euro für Onlinelernen in der Stadtbibliothek. Wollen wir doch mal die Leute in Knieper oder Altenpleen fragen, was sie davon halten!
Und bevor ich mich hier weiter aufrege, beende ich lieber die Rede. – Ich danke für das aufmerksame Zuhören.
Frau Präsidentin! Kollegen Abgeordnete! Liebe Landsleute! „Qualität im Wohnmobiltourismus steigern“ – das hört sich erst mal richtig toll an und dann wird man ja auch neugierig. Die Linksfraktion legt uns heute einen Antrag vor, der darauf abzielt, den Wohnmobiltourismus zu verbessern. Und das ist zweifelsfrei ein gutes Anliegen, doch wie immer vertüdern sich die LINKEN, wenn es um erfolgreiche wirtschaftspolitische Maßnahmen geht.
Aber kommen wir zum Antrag zurück: Grob zusammengefasst will die Linksfraktion drei Ziele erreichen. Der Wohnmobiltourismus soll in amtlichen Statistiken erfasst werden,
ein Gremium aus Experten soll Mindeststandards erarbeiten,
und eine App soll unsere Camper zu den richtigen Stellflächen lotsen.
Das klingt auf den ersten Blick erst mal nach einem Plan, aber schauen wir uns das mit der Lupe an, dann müssen wir feststellen, dass diese Forderungen überflüssig sind. Es wird schon ein enormer sportlicher Aufwand, wenn jedes Wohnmobil in Mecklenburg-Vorpommern sich hier registrieren lassen muss.
Warum überhaupt? Was soll dieser Kontrollwahn? Kein Nutzen steht diesem Aufwand gegenüber. Rein technisch ist das auch nicht durchführbar, denn wer soll all die Camper zählen, die sich frei irgendwo niederlassen in unserem großen Bundesland? Und warum sollte man die Leute auf den Campingplätzen zählen?
Die Campingplatzbetreiber geben ihre Umsätze beim Finanzamt an und das reicht, um die Entwicklung dieser Tourismussparte zu messen. Das riecht irgendwie auch nach Stasi 2.0. Oder wittern Sie die rechtsextreme Szene jetzt unter den Wohnmobilnutzern? Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss NSU hatten wir ja da irgendetwas. Schreiben Sie mit der SPD den nächsten Spitzel-App-Antrag zusammen und dann haben wir ja so was!
Die nächsten Punkte in Ihrem Antrag sind ebenso unnötig
wie völlig falsch adressiert.
Wir brauchen keine weiteren Gremien, die sich mit Servicestandards oder Ähnlichem auf Campingplätzen beschäftigen. Warum sollen das auch kommunale Spitzenverbände erledigen, die ohnehin eine gewaltige Aufgabenlast tragen? Solche Angelegenheiten der Standardisierung und Bewertung sind urtypische Aufgaben der freien Selbstorganisation. Die Betreiber von Campingplätzen können sich jederzeit in Verbänden organisieren und etwas erarbeiten. Auch im Internet gibt es unzählige Angebote für die Suche nach Campingplätzen. Herr Foerster hat gesagt, ja, es gibt bei Google die Möglichkeit, bei Tripadvisor gibt es die Möglichkeit. Es gibt auch, von M-V gefördert, hier von unserer Landesregierung gefördert, „www.auf-nach-mv.de“. Das ist auch eine schöne, übersichtliche Seite, dort gibt es Fotos, Bewertungen, Meinungen. Aber auch seitens des Tourismusverbandes wurde da schon ordentlich was auf die Beine gestellt.
Und zu guter Letzt muss man sich ja einfach mal überlegen, was das Selbstverständnis der Wohnmobilfreunde ist. Natürlich ist es einfach das Bedürfnis nach Freiheit, frei zu sein. Die Leute wollen sich eben nicht ständig irgendwo anmelden, noch mal extra Geld für Leistung bezahlen und ihren durchgeplanten Urlaub haben. Die meisten fahren einfach drauflos.
Und vor allem wirkt Ihr Antrag so, als ob Wohnmobilbesitzer ihre Abfälle irgendwo entsorgen. Natürlich gibt es immer irgendwo auch schwarze Schafe, und die werden wir wahrscheinlich nicht verhindern können, aber die meisten Campingfreunde, die möchten die Natur schön erleben und werden sich auch daran halten, dass andere das Gleiche an der gleichen Stelle auch tun können, und ihren Müll und ihre Chemieklos an der nächsten Tankstelle entsorgen und nicht irgendwo im Wald verkippen. Die LINKEN bemängeln jedenfalls die Entsorgungsstandards und wollen wilden Campern entgegentreten. Und das muss ich hier entschieden zurückweisen!
In meinen Augen sind Camper keine Umweltsünder.
Und vor allem ist ja gerade das freie Campen beliebt. Nachgefragt werden Regionen, wo nicht bestraft wird und dort, wo wenig kontrolliert wird. Die Wohnmobiltouristen erkunden gerne die Gegend und schlafen mal auf einem Rastplatz oder abgelegen auch an einem See. Das ist nämlich Freiheit. Ich bin letztes Jahr die ganze Normandieküste langgefahren, war in der Bretagne, und dort campen Leute auf organisierten Campingplätzen, aber sie campen auch auf kleinen Bauernhöfen oder sie campen ganz frei an der wilden Küste – jeder so, wie er es individuell möchte. Und das ist vorbildlich dort. Und wir lehnen diesen Antrag ab, weil er in unseren Augen Touristen verschrecken könnte. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Landsleute! Das Thema der Aussprache lautet „Konversion in Mecklenburg-Vorpommern – Ein Erfolgsmodell“.
Die Aussprache kommt gut abgestimmt zum frisch publizierten Konversionsbericht 2019.
Und damit kommen wir dann gleich zum Problem, denn wir müssen uns die Frage stellen, was ist eigentlich Erfolg und wie misst man Erfolg. Das kann man bei der Konversion der ehemaligen Kasernen nicht zweifelsfrei sagen. Es mag trivial klingen, wenn man sagt, dass die Bundeswehr und der Unterhalt von Kasernen viel Steuergeld verbrauchen. Und es klingt sicherlich sofort einleuchtend, dass neue konvertierte Gewerbegebiete eben Wertschöpfung und Steuergeld erwirtschaften. In diesem Sinne ist es vielleicht ein Erfolg für eine einzelne Kommune, wenn nach der Räumung der Bundeswehrstandorte wieder ein bisschen Wirtschaftskraft aufblüht. Aber es hilft nicht, wenn wir nicht das Land in einem Gesamtkontext betrachten.
Es wurde eben viel darüber geredet und auch im Konversionsbericht wird viel dazu geschrieben, dass einige
Standorte sich gut entwickeln. Aus vielen militärischen Arealen wurden funktionierende Gewerbegebiete geformt. Millionenbeträge an Fördermitteln flossen in die Entwicklung der Gewerbegebiete. Dies ist sicherlich nicht alles verschwendetes Geld, aber was der Konversionsbericht 2019 verschweigt, das ist ein Blick auf das Ganze. Denn schauen wir uns alle geförderten Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern ganzheitlich an, so sieht es sehr mager aus.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 7/3491 kann man die nackten Zahlen sehen. Dort fragte ich nach, wie hoch die Gesamtauslastung der Gewerbegebiete in den einzelnen Landkreisen ist. Bis auf den Landkreis Nordwestmecklenburg tut sich leider wenig. Nordwestmecklenburg erreicht eine Auslastung von 89 Prozent bei 501 Hektar Gesamtfläche. Dies ist der einzige Wert, der wirklich gut ist. Dort wird annähernd das Ziel voller Auslastung erreicht. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte folgt mit soliden 82 Prozent. Aber schauen wir nach Vorpommern-Rügen oder in die Landeshauptstadt Schwerin, dann wird es denkbar traurig. Mit leeren 49 Prozent und 51 Prozent gähnen die Gewerbegebiete um die Wette. Und in Vorpommern-Greifswald, dort sank die Auslastung der Gewerbegebiete sogar um fast sechs Prozentpunkte auf 58 Prozent.
Nun, dies mag mit den Erweiterungen zusammenhängen, aber letztlich muss man sich die Frage gefallen lassen, ob es sinnvoll ist, überall Gewerbegebiete auszuweisen und auszuweiten. Am Ende investieren wir eine Menge Steuergeld in Flächen, die niemand nachfragt. Eine solche Aufwand-Nutzen-Relation fehlt dem Konversionsbericht gänzlich.
Für investive Erschließungsmaßnahmen auf Konversionsflächen wurden laut Bericht mehrere Millionen Euro in die Hand genommen.
Von 2007 bis 2018 wurden mit GRW- und EFREMitteln insgesamt 63,26 Millionen Euro für Konversionsstandorte ausgeschüttet. Im Jahr 2019 waren dies etwa 650.000 Euro. Hinzu kommen 2019 für zwölf Konversionsstandorte circa 34,8 Millionen Euro Städtebauförderung, um den Strukturwandel zu begleiten. Aus dem LEADER-Programm des Landwirtschaftsministeriums tröpfelt man 4,3 Millionen obendrauf. Das Ministerium für Inneres und Europa stellte kleinere Sonderbedarfszuweisungen und Co-Finanzierungshilfen aus.
Das ist alles insoweit akzeptabel, um die Kaufkraftverluste und einbrechenden Gemeindekassen in den Kommunen abzufedern. Der Bericht ist aber erst rund, wenn wir Zahlen erhalten, wie viele neue Unternehmen sich ansiedeln, wie viel Gewerbesteuer sie erwirtschaften und wie viele Arbeitsplätze sie anbieten. Haben sich all die Investitionen auch wirklich gelohnt?
Wie konnten wir die Gemeindekassen stützen und wie stehen die Gewerbeflächen im Wettbewerb zu anderen Gewerbeflächen, die ohnehin nicht ausgelastet sind? Entsteht eine Konkurrenz? In welcher Höhe konnten wir die Defizite in den Gemeindekassen der Finanzkraft, der Bevölkerungsanzahl und bei den Arbeitsplätzen ausgleichen? Wenn wir dies nicht alles gegenüberstellen, dann bleibt es eine leere Behauptung, dass die Konversion ein Erfolgsmodell sei.
Zum Schluss müssen wir uns auch die sicherheitspolitische Dimension vor Augen halten, Herr Waldmüller, die sicherheitspolitische Dimension vor Augen halten!
Ist es ein Erfolg für unsere nationale Sicherheit und Wehrkraft, wenn wir Kasernen schließen?
Ich denke, eher nicht. Unsere Verteidigungsfähigkeit hat in den letzten 30 Jahren, das wurde gestern gar nicht angesprochen, so enorm abgenommen, dass unsere Bündnispartner mit Sorge nach Deutschland schauen. Die AfD steht, wie auch in unserem Parteiprogramm, zur Wehrpflicht. Wir fordern ein Ende der Aussetzung.
Für eine Festung Europa benötigen wir eine starke, bestens ausgerüstete und ausgebildete Armee. Deshalb fordern wir einen Stopp der Schließung von Militärstandorten.
Es wird ja so gerne von Stavenhagen gesprochen. Auf der Konversionsfläche Stavenhagen war von 2015 bis 2018 Geld da, um Hunderte islamische Zuwanderer zu bespaßen.
Wenn das eine dieser, Herr Krüger, wenn das eine dieser wirtschaftlichen Erfolgsgeschichten sein soll,
dann, glaube ich,
dass Hunderte deutsche Wehrpflichtige dort noch besser für die Volkswirtschaft und für die Wehrkraft sind.
Von daher muss man überlegen, dass es eine Erfolgsgeschichte werden kann, wenn wir uns als Land dafür ein
setzen, wieder junge Soldaten hier zu kasernieren. Wir haben weite Flächen, viele ausgewiesene Truppenübungsplätze und Gemeinden,
die eine gute Erfahrung mit der Truppe gemacht haben.
Zusammengefasst: Wir benötigen eine klare Gegenüberstellung von Aufwand und Nutzen. Die Landesregierung soll sich einsetzen, die Truppe zurückzuholen.
Und noch ein persönlicher Gedanke dazu. Ein Volk, welches seit Scharnhorst und Gneisenau eine der besten Armeen auf der Welt hatte, sollte sich über so einen Bericht vielleicht schämen.
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Landsleute! Im Namen
meiner Fraktion bringe ich heute einen Antrag ein, um Innovation, Forschung und Entwicklung im Land mehr Öffentlichkeit zu verschaffen.
Letztlich ist es leider so, dass unser Land nicht nur wirtschaftlich immer auf den letzten Plätzen der Bundesrepublik Deutschland rangiert, wie es auch der Landesrechnungshof in seinem Bericht vor Kurzem feststellte, auch im Bereich der Innovation, Forschung und Entwicklung hinken wir weit hinterher, und dies, obwohl Land und Bürgschaftsbank Millionen an Zuschüssen und Darlehen jedes Jahr ausreichen.
Schaut man auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes nach, dann wird es traurig. In MecklenburgVorpommern wurden 2019 gerade einmal so 89 Patente angemeldet. Das sind nur 0,2 Prozent aller DPMAregistrierten Patente in Deutschland. Zum Vergleich: In Baden-Württemberg waren es 15.230 Patente, etwa 32,7 Prozent aller Patente. Ich rechne Ihnen jetzt nicht die Zahlen pro Kopf vor, da sind wir leider auch auf dem letzten Platz.
Aber es hat auch Ursachen, denn schaut man sich an, welche Antworten man von der Landesregierung zur Innovationsthematik bekommt, dann wundert einen gar nichts mehr. Per Kleiner Anfrage – zur Info: 7/5188 – wollte ich wissen, wie die Landesregierung den Innovationsgrad überhaupt bemisst. Als Antwort klatschte man drei lieblose Definitionen von Innovation, Forschung und Entwicklung hin, die jeder Hinz und Kunz auch bei Wikipedia nachschlagen kann. Aber was sagt uns das über die Regierung? Scheinbar wissen Sie gar nicht, wie Sie Innovation bewerten sollen. Sie hauen einfach die Kohle raus für jedes Projekt und führen keinerlei Ergebnisanalyse durch. Sie sind scheinbar auch nicht daran interessiert, die Öffentlichkeit zu informieren.
Viel schlimmer aber ist die Tatsache, dass unsere Landesregierung es sträflichst versäumt, für das, was unsere kreativen Tüftler hier auf die Beine stellen, eine Öffentlichkeit zu schaffen. Fragt man nach, dann kommt die Antwort, dass man auf irgendwelchen Nebenseiten einer staatlichen Netzseite eine Liste findet. Dort kann man sich – noch wie im 20. Jahrhundert – eine Excel-Tabelle zum Download herunterladen. In der schnöden Tabelle gibt es weder Bilder noch wird einem klar, wie man die erfinderische Höhe bewerten soll. Man findet Unternehmensnamen, Beträge und eine kleine Beschreibung aus ein bis drei Sätzen, wofür das Geld ausgegeben wurde.
Einerseits vermisst man deutlich die Informationen zu den steuerfinanzierten Projekten. Beispiel: Ein Unternehmen erhielt für ein Projekt circa 38.000 Euro. Die Beschreibung der Innovation wird in acht Wörtern zusammengefasst: „Kaltes Frischwasser wird zur Kühlung anderer Anlagenteile verwendet.“ Solche kurzen und knappen Beschreibungen lassen leider keine Beurteilung zu, ob die Steuermittel sinnvoll eingesetzt wurden. Auf der anderen Seite wird man mit spannenden fachchinesischen Beschreibungen überrascht, zu denen es keine weiterführenden Informationen gibt.
Um da Abhilfe zu verschaffen, fordern wir die Landesregierung auf, dass alle geförderten Innovations- sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einem Bericht publiziert werden. Das wäre jetzt auch nicht die allerneu
este Innovation, eher eine inkrementelle Entwicklung, die wir hier vorschlagen. Schauen Sie sich doch beispielsweise das Jahrbuch „Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen“ aus Baden-Württemberg an! Schön mit Bildern aufbereitet findet man Informationen zu jeweiligen Innovationen, den Unternehmen und auch den Vorhaben. Aber auch vor ein paar Tagen wurde in der Hanse- und Universitätsstadt Greifswald eine Publikation veröffentlicht. Im Magazin „Greifswald innovativ“ stellen sich die hoch qualitativen Unternehmen aus der Stadt vor. Mit spannenden Geschichten wird gezeigt, dass man mehr kann als Strandkorb und Sanddorn. Als Print zum Verteilen und PDF zum Download wirbt so die Stadt.
Aber warum lassen wir als Land eigentlich unsere Kommunen und Unternehmen mit solchen Marketingprojekten allein? Warum bringt das Land nicht einen umfassenden Förderbericht für Innovationen heraus? Und was wir auch unter „umfassend“ verstehen, können Sie dem Jahrbuch aus Baden-Württemberg entnehmen. Wir haben doch ein gut ausgestattetes Landesmarketing und ein gut ausgestattetes Wirtschaftsministerium.
Alle drei Jahre sollte fortan Bilanz gezogen werden. Wenn dem nicht so ist, dann erwarte ich vom Wirtschaftsminister, dass er hier mehr Geld einfordert.
Grafisch gut aufbereitet werden Unternehmen mit Anschrift, dem Forschungsvorhaben oder der erstellten Innovation aufgelistet und vorgestellt. Eine öffentliche Darlegung gegenüber interessiertem Fachpublikum und der Bevölkerung kann der Landesregierung eine Rückmeldung bieten. Man wird die erfinderische Höhe und den Innovationsgrad besser eruieren können. Man kann besser abschätzen, für welche Art von Innovationsprojekten künftig vielleicht weniger Geld ausgegeben werden soll. Und bisher unentdeckte Innovationen und Unternehmen, die enormes Potenzial haben, können stärker bei der Förderung berücksichtigt werden und gewichtet werden.
Ferner entsteht ein positiver Nebeneffekt. Einige Unternehmen, die ohnehin forschen oder gezielt entwickeln, nutzen die Fördertöpfe als Bonus für ihre Bilanz, der berühmte Mitnahmeeffekt. Andere wiederum entwickeln Scheininnovationen mit nur inkrementellen kleinen Änderungen, um an Fördergeld zum Materialeinkauf zu kommen. Mehr Transparenz würde auch dazu führen, dass Unternehmen aus Angst vor Imageverlust eher davon abgeschreckt werden, Gelder mitzunehmen oder Scheininnovationen einreichen.
Ich fasse es noch einmal zusammen: Wir beantragen einen aussagestarken, vielfältigen Förderbericht, mit dem unser Land gezielt für unsere Unternehmen und deren geförderten Innovationen werben kann.
Deshalb steht hier ein solcher Antrag, und wir freuen uns über Ihre Zustimmung. – Ich danke!
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Ich komme als Erstes
zum Minister, der hat am besten verstanden,
was wir wollten.
Und ich will mal antworten,
dass vieles in der Vergangenheit gelaufen ist, das bestreitet niemand, aber wir müssen auch mit der Zeit gehen, und wir müssen besser und transparenter werden und vielleicht auch mehr Marketing machen. Es geht darum, die Öffentlichkeit zu bespielen auf Messen, Rückkehrer-Veranstaltungen und so weiter, und nicht Politiker. Und wenn ich mir die kleine Antwort des Ministeriums dann angucke auf meine Kleine Anfrage, dann ist die sehr dürftig.
Kann ich denn in Zukunft damit rechnen, dass unsere Kleinen Anfragen besser beantwortet werden? Sind die denn immer sehr mangelhaft hier?
Dann möchte ich darauf zurückkommen, was wir bekommen haben als Antwort, die Excel-Tabelle und die Links, wo man die Informationen abrufen kann. Und wenn ich mir dann angucke, ich mache jetzt einfach mal ein Beispiel: Jahr 2019, ich nenne die Firma nicht aus Rostock, der Projekttitel heißt „VestiFi Box“, WLANMessgerät, so, Preisgeld – ja, gut, nenne ich auch nicht, aber WLAN-Messgerät, ja, was verbirgt sich dahinter? Vielleicht hat die Firma LANCOM – auch eine deutsche Firma – da Interesse dran?! Wie kriegt man solche Sachen auch mal mit Unterstützung des Ministeriums vielleicht hier aus Mecklenburg-Vorpommern zumindest auf den deutschen Markt? Wir wollen ja nicht immer gleich vom Weltmarkt reden. Viele Sachen sind dazu entwickelt worden. Was verbirgt sich jetzt hinter WLAN-Messgerät, Feldstärke-Messgerät? Qualität der Datenpakete, Latenzzeitmessung, was ist das?
Da ist nichts beschrieben. Und so sehen die ganzen Sachen aus. Ich habe das hier eben ja gebracht. Das gilt auch für Herrn Wildt. Ich will keinen Bericht. Ich möchte so was, wie es Baden-Württemberg entwickelt. Ich kann Ihnen das auch gerne noch mal nachher auf meinem Notebook, hier auf meinem Tablet zeigen – da können Sie sich das angucken, dass andere Bundesländer uns da etwas voraus sind –, und das möchte ich.
Und zu Herrn Foerster möchte ich sagen, wir können natürlich sehr viel Geld in die Jugendtouristik stecken, aber wenn wir unsere touristischen Stätten dann anschließend nicht vermarkten und bewerben, dann kommt da keiner hin. Dann haben wir viel Geld für Objekte ausgegeben, die leer stehen und irgendwann wieder verfallen sind. Es kommt auch dort auf das Marketing an. Und hier möchte ich auch mehr Marketing.
Das ist das Ganze, was dieser Antrag möchte und was ihn auch auszeichnet.
Und wir müssen mehr für Innovationen tun, und das eine schließt das andere ja nicht aus. Wir können uns hier gerne im Landtag zu weiteren Innovationsförderungsmaßnahmen unterhalten oder wie wir die bestehenden Mittel besser nutzen können, aber nun müssen wir erst mal zusehen, dass wir das bestehende Programm wirksamer verkauft bekommen. So!
Und wenn ich mir einige Innovationen angucke, ob ich Fensterheber, elektrische Fensterheber,
die im Auto schon immer gebraucht worden sind, dann auch in Schiffen einsetze, ob das die große Innovation ist, das müssen wir der Bevölkerung dann überlassen zu sagen. Man kann natürlich dann sagen, okay, wir haben hier einen Standort gefördert
und dort wurden alte Sachen wiederentdeckt, und das ist eben in der gesamten Produktion etwas Neues, aber die Titel, die dazu immer stehen, die sind sehr dürftig, sehr aussageschwach. Und wenn keine bessere Beschreibung kommt, dann werden wir auch nicht so erfolgreich sein.
Danke!
Ja, ich möchte das Beispiel, was ich genannt hatte, Baden-Württemberg, auf das möchte ich zurückkommen, und dort haben wir auch einen Link zum Abrufen dazugegeben. So etwas, so, wie es da ist, das möchten wir gerne auch hier in Mecklenburg-Vorpommern haben.
So möchten wir, dass der Bericht aussieht. Ich kann Ihnen auch gerne noch mal allen Abgeordneten den Link von Baden-Württemberg schicken,
dann können Sie das alles noch mal angucken,
wo sämtliche Firmen mit ihrem Projekt genau beschrieben werden,
und wo nicht bunte Bilder, wo zu diesem Produkt oder beziehungsweise zu diesem Ablauf dann natürlich auch Bilder sind, dass auf einer Messe etliche Menschen das verstehen, was da gemeint ist, wie eben in meinem kurzen Beispiel.
Wenn ich da einfach nur sage, ich habe hier eine WLANBox, darunter kann man sich nichts vorstellen.
Wenn ich aber, ich sage jetzt einfach mal, ein Bild habe
und auch vielleicht ein zweites Bild,
wie das gesamte Gerät gebraucht wird,
dann können sich viele Menschen darunter etwas vorstellen. Das meinten wir damit.
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste im Saal! Werte Bürger im Land!
Und jetzt spreche ich mal die Lobbyorganisationen an: Liebe Fischer! Liebe Angler und Erholung suchende Bürger in M-V! Für Sie alle bringen wir heute noch einmal diesen Antrag ein.
Die AfD möchte Elektromobilität auf den Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern – mindestens analog zu den Regelungen in Brandenburg. Die Binnenfischer werden von unnötigem bürokratischem Aufwand und von Kosten entlastet, der Wassertourismus wird gestärkt. Deshalb ist dies erstens ein Antrag zur Stärkung der Wirtschaftskraft unseres Landes, gleichzeitig profitieren unsere Angler und Erholung suchenden Bürger gleichermaßen.
Kommen wir zur Historie: Die AfD-Fraktion hat diesen Antrag in der Vergangenheit schon einmal eingebracht, aber zurückgezogen, weil die Verbände mit dem Ministerium im Gespräch waren und uns darum gebeten haben.
Herr Waldmüller, ich rede über das Jahr 2018. Sie kommen mit Ihrer Sache dann im Kreistag von LudwigslustParchim ein bisschen spät, haben sich unseren Antrag vorgenommen und haben das vorgebracht, ich weiß, aber ich komme jetzt hier zu unserer Einbringung.
In der 68. Landtagssitzung am 20. Juni 2019 antwortete mir auf meine Frage, wann ist mit der Veröffentlichung eines Entwurfs des Landeswassergesetzes zu rechnen, unser Landwirtschaftsminister Herr Backhaus, Zitatausschnitte: „Der Referentenentwurf ist fertiggestellt. … Wir sind dabei, jetzt die Ressortanhörung vorzubereiten, und dann beginnt das Verfahren.“ Zitatende. Das war im Juni 2019. Jetzt ist über ein Jahr vergangen und passiert ist nichts.
Herr Minister, wenn der Entwurf zwischenzeitlich von einer hohen Staubschicht bedeckt ist und nicht mehr zu sehen ist oder vielleicht sogar vermöhlt, geben Sie uns umgehend Bescheid! Die AfD-Fraktion hilft, im Ministerium zu suchen und den Staub zu beseitigen, damit der Ersten Lesung im Oktoberplenum nichts mehr im Wege steht.
Kommen wir auf unseren Antrag zurück. Zum Punkt 1, der Passus, „welcher die Befahrung von nicht schiffbaren Gewässern mit elektromotorgetriebenen Wasserfahrzeugen erlaubt“: Am 1., nee, nicht am 1., am 9. Mai 2019 gab es im Agrarausschuss einen Tagesordnungspunkt zu diesem Thema. Aus dem Ministerium kamen die Abteilungsleiterin Ute Hennings und die Referentin Sybille Haubelt. Es wurde erklärt, dass es derzeit mehr als 2.500 Einzelzulassungen gebe, die die Landkreise erteilten. Mehr als 2.500! Welch ein bürokratischer Aufwand! Oder ist dies eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme? Haben die Sachbearbeiter dort nichts Wichtigeres zu tun?
Weiter wurde erklärt, im Nachbarland Brandenburg sei das Befahren generell zugelassen. Eine entsprechende Regelung könne auf gesetzlichem Wege oder durch
Verordnungen vorgenommen werden, aber man sei skeptisch. Wir sagen, seien Sie mutig und nicht immer skeptisch! Erweitern Sie den Begriff „Gemeingebrauch an den Oberflächengewässern mit Muskelantrieb und Elektroantrieb“!
Zum Punkt 2, „… zum Schutz der Gewässer“ – und ich betone, zum Schutz der Gewässer – „vor ökologischen Beeinträchtigungen ist die Leistung der Elektromotoren auf einen von den zuständigen Fachbehörden festzulegenden Höchstwert zu begrenzen“, natürlich in Relation zum Gewicht des Bootes, sowie Punkt 3, „Sorge zu tragen, dass Gewässer“ und „Gewässerabschnitte, die aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Natur- und Umweltschutzes nicht befahren werden sollen, durch Verordnung von dieser Regelung ausgenommen werden“: Der AfD-Fraktion ist auch unsere schöne Heimat wichtig, die es zu erhalten gilt. Deshalb bekämpfen wir auch vehement die Windenergie auf dem Lande, aber dies ist eine andere Baustelle.
Herr Minister, lassen Sie sich nicht von BUND, NABU, PETA, WWF oder Greenpeace oder weiteren NGOs beraten oder unter Druck setzen! Hören Sie auf die Fischer, auf unsere Angler, Bürger unseres Landes oder auf die Touristen! Und jetzt bin ich gespannt, wie unser Antrag hier angenommen wird. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag, Verweis meinetwegen in die Ausschüsse,
weil das Landeswassergesetz soll ja kommen. Sie haben das ja ganz groß schon letztes Jahr im Juni gesagt. – Danke!
Werte Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Ich zitiere mal aus einigen Zeitungen aus dem Jahre 2019, Anfang 2019: „Dave aus Berlin möchte sein Schlauchboot mit einem kleinen Elektromotor ins Wasser eines Sees bei Schwerin schieben. Er kann es kaum glauben, als er hört, dass er das nicht darf. Auf allen Binnenseen Mecklenburg-Vorpommerns, die nicht zu Wasserstraßen gehören, sind Motorboote verboten. Auch Boote mit Elektromotoren. Dave muss mit einer Strafe zwischen 200 und 400 Euro rechnen, wenn er erwischt wird.“
„Also schraubt er seinen Motor … ab und rudert. Das nächste Mal wird er sein Wochenende in Brandenburg verbringen.“
Dann hatten wir in der SVZ auch die unterschiedliche Genehmigungspraxis, dass wir hier Zahlungen haben oder Gebühren haben sogar bis zu 2.000 Euro – ich kanns gar nicht glauben – und wie in Nordwestmecklenburg das Ganze gehandhabt wird und für eine Ablehnung sogar noch Geld gezahlt werden muss,
und dass ganz wenige Genehmigungen erteilt worden sind, und in 2018 wurden in Ludwigslust-Parchim 388 E-Motore auf Binnenseen zugelassen und was es da wieder kostet,
und dann gibt es natürlich auch was Beispielhaftes, das wäre Rostock, und so weiter und so fort.
Die Angler fordern natürlich freie Fahrt für E-Boote, aber ich habe nicht nur für die Angler gesprochen, ich habe auch für Erholungsuchende, die ganz einfach mit einem Schlauchboot rausfahren wollen mit ihrem kleinen E-Motor, ältere Leute, vielleicht auf dem See im Tiefen auch dann baden wollen oder schwimmen wollen, von solchen Leuten habe ich hier auch gesprochen, und ich habe auch von Touristen gesprochen.
Dass die Fischer, ich sage jetzt einfach mal, hier vom Minister nicht im Regen stehengelassen werden, das habe ich vernommen, und ich weiß auch, dass dort die Genehmigungspraxis, ich sage mal, nicht so teuer ist, dass die Fischer hier, ich sage mal, ihre finanzielle Kraft verlieren, aber jede Genehmigung zu beantragen, ist bürokratischer Aufwand und da hat auch ein Fischer wieder mit Stunden von Bürokratie zu tun, die er ganz einfach lieber an seiner Reuse oder mit Reparaturen oder mit Fischen verbringen würde und sich nicht mit den Behörden rumschlagen möchte.
Die Landesregierung prüft die Forderungen ja nun schon seit ewigen Zeiten. Unser Antrag soll natürlich hier Druck machen. Das Fazit ist: Die Novellierung des Landeswassergesetzes ist längst überfällig, und der Minister hat das selbst bestätigt. Ja, er hat schon letztes Jahr die Novelle in dieser Legislatur angekündigt.
Dahin gehend ist es nur folgerichtig, frühzeitig die Weichen zu stellen, um die Elektromobilität als schonende Gewässerbefahrungsmethode hier zu etablieren. Eine im Landesgesetz verankerte Regelung wird darüber hinaus zu einer deutlichen Reduzierung des bürokratischen Aufwandes führen. Die Bürger werden finanziell entlastet und die Behörden können ebenfalls die frei werdenden Kapazitäten anderweitig nutzen. Die Allgemeinverfügung durch die Verankerung im Landesgesetz kann durch entsprechende Beschränkungen in ökologisch sensiblen Bereichen eingeschränkt werden. Diese Einschränkung ist wie aktuell die Genehmigung von den ortskundigen unteren Wasserbehörden vorzunehmen.
Weitere Vorteile sind in der Belebung des Tourismus zu sehen. Immer mehr Menschen wollen auch im Alter noch aktiv sein. Die Erfolgsgeschichte des E-Bikes macht dies deutlich. Die Fischerei kann ebenfalls von einer solchen Regelung profitieren, entfällt hier doch auch der bürokratische Aufwand.
So, und, Herr Backhaus, der Antrag möchte die Novellierung des Gesetzes, und zwar jetzt und nicht wieder ein Versprechen auf irgendwann. Wir möchten zum Saisonbeginn – 1. April 2021 – ein verabschiedetes Gesetz hier.
Ja?! Dann geben Sie mal Gas!
Herr Dr. Weiß, es geht – aber das haben Sie nachher schon gesagt –, es geht uns nicht nur um die Angler, es geht auch um die Touristen und Erholungsuchende. Und ich kenne Ihre Kleinen Anfragen und habe sie zur Kenntnis genommen. Ich habe aber auch zur Kenntnis genommen, dass Ihre Fraktion keinen Antrag gestellt hat bis heute.
Und, Herr Lenz, ich habe schon am 20.06. hier einmal gehört, dieses Gesetz wird jetzt von uns demnächst novelliert. Das ist ein Jahr her, über ein Jahr!
Ich komme mir hier veralbert vor, das ist das Ganze.
Und unser Antrag soll hier den Druck erhöhen.
Ja.
Danke!
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Landsleute! Im folgenden Antrag, dem meine Fraktion zustimmen wird, unter anderem auch dem Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN, geht es um die Finanzierung der Nachfolgezentrale Mecklenburg-Vorpommerns. Meine Vorredner haben schon einiges zur Institution gesagt, was den Sinn und Zweck dieser Einrichtung und die Vermittlungserfolge angeht: im Jahr 2019 circa 130 bei 800 eingestellten Vorgängen. Bei Gesprächen mit den Akteuren, die an der Institution finanziell oder personell beteiligt sind, ergab sich allerdings ein etwas anderes Bild als das, was uns jetzt hier vorgetragen wurde.
Leider ist es derzeit so, dass die Nachfolgezentrale M-V unter enormer Planungsunsicherheit steht.
Den finanziell Beteiligten kommt es ein wenig so vor, als ob sich die Landesregierung hier aus der Verantwortung ziehen wollte. Gerade jetzt in Zeiten der Wirtschaftskrise sollten wir allerdings die Einrichtungen, die unsere Wirtschaft flankieren, besonders unterstützen. Wir haben ja auch im Wirtschaftsausschuss am 28. Mai mit der Bundesagentur für Arbeit diskutiert. Die Vorsitzende Geschäftsführerin der Regionaldirektion Nord, Frau HauptKoopmann, hat ihre Zukunftsprognose dort geäußert. Es wird wahrscheinlich zu einem deutlichen Anstieg an Insolvenzen in ein paar Monaten kommen. Man sollte auch davon ausgehen, dass nun zusätzliche Unternehmer ihre Betriebe verkaufen oder abgeben wollen. Das heißt, dass die Nachfolgezentrale neben dem wachsenden Tagesgeschäft noch weitere Aufgaben erhalten wird.
Die Einrichtung ist nach meinem Kenntnisstand mit derzeit 2,9 Personaleinheiten ausgestattet und verfügt über ein Budget von 250.000 Euro im Jahr. 70 Prozent der Kosten übernimmt das Land mit durchgereichten ESFMitteln, 30 Prozent tragen die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Bürgschaftsbank. Nach den Aussagen von Beteiligten will die Landesregierung nur noch 65 Prozent der Kosten tragen und die Kammern sollen aufgefordert werden, die Restkosten zu tragen. So wurde es uns mitgeteilt. Eine Planungssicherheit gibt es wohl auch nur noch für ein Jahr.
Meine Fraktion hält das für das falsche Signal.
Gerade jetzt sollten das Land und auch die halbstaatlichen berufsständischen Körperschaften in die Pflicht genommen werden. Die Nachfolgezentrale sollte offensiver wirken können. Mit etwas mehr finanziellem Rückenwind und einer Mittelfristigen Finanzplanung für die nächsten fünf Jahre sollte die Nachfolgezentrale der Corona-Krise entgegenwirken können. Wir brauchen näm
lich jetzt professionelles Personal, das bundesweit dafür wirbt, die auslaufenden Betriebsstätten hier am Leben zu erhalten. Von daher ist dieser Rückenwindantrag ein richtiges Signal. Allerdings ist es schon etwas traurig, dass die SPD-Fraktion dem CDU-Minister diesen Rückenwind geben muss.
Herr Waldmüller hat das wohl verschlafen.
Aber sei es drum! Am sehr allgemein gehaltenen Inhalt gibt es nicht viel zu kritisieren.
Zu kritisieren gibt es allerdings, dass es überhaupt dieser Nachfolgezentrale bedarf. Nach 40 Jahren linker Diktatur war das Bürgertum in unserem Territorium enteignet und vertrieben.
Es existierten nur noch wenige Kleinselbstständige, und nach der Wende bis heute wird von linker Seite ein Gesellschaftsbild geprägt, das unternehmerfeindlich ist und das Selbstständigsein nicht zum erstrebenswertesten Lebensweg erklärt. Das fängt beim Schulbildungswesen an und hört auch nicht nach der Berufsausbildung auf. Und solange in diesem Land linke Politik von der SPD gemacht wird, werden wir immer Probleme bei Unternehmensnachfolgen regionaler Unternehmer haben.
Auch das Bürokratiemonster EU, welches die selbst zertifizierten demokratischen Parteien ja hier immer über den Klee loben und noch weiter ausbauen wollen, denn dann brauchen sie ja keine Verantwortung zu tragen, trägt nicht zum Übernahmewillen beziehungsweise zur Gründung von regionalen Unternehmen bei. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, durch den weltweiten, ich sage es einmal, kleinen Wohlstandswachstum sind jetzt natürlich 1,3 Milliarden Inder auch einer besseren Ernährung und fast 1,5 Milliarden Chinesen einer besseren Ernährung habhaft geworden. Und Sie kennen die Steigerungsraten in China im Verbrauch von Rindfleisch und auch in Indien von Schweinefleisch. Dann ist es doch wohl ganz natürlich, dass der weltweite Fleischverbrauch bei diesen Menschenmassen drastisch zunimmt.