Protokoll der Sitzung vom 28.09.2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 20. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ältestenrat bestand Einvernehmen darüber, vor dem Hintergrund der Gründung der Fraktion Bürger für Mecklenburg-Vorpommern die Anzahl der Ausschussmitglieder neu zu regeln. In Umsetzung dieser Vereinbarung im Ältestenrat liegt Ihnen auf Drucksache 7/1106 ein Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und BMV zum Thema „Einsetzung von Ausschüssen“ vor. Kann ich davon ausgehen, dass wir diese Vorlage am Schluss der heutigen Tagesordnung nach Tagesordnungspunkt 27 beraten? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/1082 vor.

Fragestunde – Drucksache 7/1082 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

1. Inwieweit ist es zutreffend, dass die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern den Landkreisen und gegebenenfalls auch den kreisfreien Städten aufgetragen hat, die Betreuung dezentral untergebrachter Asylsuchender öffentlich auszuschreiben und die anschließende Vergabe dem billigsten Gebot zuzuschlagen?

Schönen guten Morgen, Frau Kollegin Abgeordnete Larisch! Es ist immer ein Stück Wahrheit dran an solchen Sachen, aber nicht alles ist richtig. Also die Mehrheit der bestehenden Verträge zur dezentralen Betreuung von Asylsuchenden ist in der Vergangenheit auf Basis der Kommunen in Absprache mit dem Lande freihändig zustande gekommen aufgrund der damaligen Situation, die hier alle im Haus kennen, die ich nicht weiter auszuführen brauche.

Nachdem sich der Abbau dezentraler Unterkünfte und in den letzten Monaten auch der Betreuungsumfang für die Personen reduziert hat, für die das Land den Kommunen die Aufwendungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erstattet, hat das Landesamt für innere Verwaltung, und das ist richtig, die Kommunen gebeten, für die oben genannten Fälle nach Möglichkeit eine ordnungsgemäße Neuausschreibung dieser Dienstleistungen durchzuführen, um den Erfordernissen des Vergaberechts – und jetzt hatten wir ja den Haushalt und wir werden auch durch den Hof kontrolliert – gerecht zu werden.

Bezuschlagt wird nicht das billigste Angebot, sondern das wirtschaftlichste Angebot. Dabei wird grundsätzlich

nicht nur der Preis, sondern werden eben auch qualitative Aspekte berücksichtigt. Die Wertungskriterien werden jeweils von den für die Durchführung der Vergabeverfahren zuständigen Kommunen festgelegt. Also auch, welche Anforderungen man daran stellt, legt die Kommune, die es vergibt, nachher fest. Das Land legt immer einen hohen Wert darauf, schon in der Vergangenheit, dass den qualitativen Aspekten ein hohes Gewicht zukommt. Insofern hat es seitens des Landes keine Vorgabe gegeben, das billigste Angebot zu nehmen.

Vielen Dank.

Jetzt haben Sie fast schon die zweite Frage mit beantwortet. Ich stelle sie trotzdem noch mal:

2. Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien haben Ausschreibungen durch die Landkreise und kreisfreien Städte für die Betreuung dezentral untergebrachter Asylsuchender zu erfolgen?

Ja, Frau Kollegin Abgeordnete, die beiden Fragen tangieren einander. Insofern ist es richtig: auf Grundlage der Arbeitshinweise des Ministeriums für Inneres und Europa vom 28.10.2015 zur sozialen Betreuung von Ausländern, die dezentral in Wohnungen untergebracht werden, sowie den einschlägigen Rechtsgrundlagen des Vergaberechtes. Zu diesen Normen gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, die Vergabeordnung des Bundes, das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und ansonsten, wie ich schon in der vorhergehenden Antwort dargelegt habe, die Kriterien der qualitativen Anforderungen natürlich.

Gestatten Sie eine Nachfrage?

Gern.

Wann und auf welche Art und Weise wurden die Landkreise und kreisfreien Städte in jüngster Zeit durch die Landesregierung darüber informiert und darauf hingewiesen, auf welcher rechtlichen Grundlage, nach welchen Kriterien und in welchem zeitlichen Umfang Ausschreibungen durch die Landkreise und kreisfreien Städte für die Betreuung dezentral untergebrachter Asylsuchender zu erfolgen haben?

Ich werde Ihnen das Datum direkt nachreichen, das habe ich jetzt nicht abrufbar. Aber wir haben die regelmäßigen Zusammenkünfte der ABH, der Ausländerbehörden der Landkreise, mit Frau Berg, der zuständigen Frau bei uns im Ministerium für Asylsuchende, und in dem Fall ist das auch so mitgeteilt und schriftlich an die dementsprechenden Träger ergangen. Das Datum reiche ich Ihnen nach.

Okay. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit auf. Ich bitte jetzt den Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Einen guten Morgen an das gesamte Plenum! Sehr geehrter Herr Minister!

Eine Studie am Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock belegt, dass von 10.000 untersuchten Totenscheinen nur ein geringer Prozentsatz durch die zuständigen Ärzte ohne Fehler erstellt worden war.

Ich frage die Landesregierung erstens:

3. Welche negativen Auswirkungen hat eine derart hohe Fehlerrate bei der Ausstellung von Totenscheinen?

Und zweitens:

4. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung?

Ja, sehr geehrter Kollege Jess! Sie haben recht, in der Öffentlichkeit sorgen zurzeit die hohen Fehlerzahlen für Aufsehen. Entscheidend ist, die Studie wurde von August 2012 bis 2015 detailliert geprüft. Die Studie unterscheidet formale und schwerwiegende Fehler, wobei die formalen Fehler deutlich überwiegen. Die Angaben auf den Totenbescheinigungen dienen nicht nur der Todesursachenstatistik, sondern sind auch Voraussetzungen für die Beurkundung des Sterbefalls. Unvollständig oder falsch ausgestellte Todesbescheinigungen können möglicherweise auch rechtliche Folgen haben. Aus diesem Grund ist das konkrete Ausstellen unerlässlich, das heißt, die Fehler müssen in Zukunft deutlich minimiert werden.

Ich will Ihnen mal ein Beispiel bringen, wie zum Beispiel ein formaler Fehler entsteht. Es ist bei einer verstorbenen Frau, die 90 Jahre alt ist, auch die Frage „Schwangerschaft, ja oder nein“ zu beantworten. Und da wird oftmals durch die Ärzte kein Kreuz gemacht. Das ist sozusagen ein formaler Fehler.

In besonderer Weise werden wir also in dieser Frage mit der Ärztekammer, aber auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung intensive Gespräche führen, um die Fort- und Weiterbildung für die Ärzte zu vertiefen, um zukünftig deutlich weniger Fehler auftreten zu lassen. Allerdings ist es eben auch so, dass gerade die Rechtsmedizin ja den Vorteil hat, dass nach einer Sektion ganz klar ist, wo die Todesursache zu suchen ist, während bei der Feststellung auf dem Totenschein oftmals Fragen offenbleiben. Das will ich zumindest noch hinzufügen. Es ist eine schwierige Entscheidung. Auf alle Fälle müssen wir dafür sorgen, dass die Ärzte insgesamt deutlich besser fortgebildet werden, um diesen Mangel zu reduzieren. Das ist jedenfalls das erklärte Ziel der Landesregierung, speziell der Abteilung Gesundheit im Wirtschaftsministerium.

Darf ich eine Nachfrage stellen?

Bitte.

Das heißt, Sie sehen also in der Ausbildung die wesentlichen Möglichkeiten, darauf Einfluss zu nehmen?

In der Ausbildung, aber auch in der Fort- und Weiterbildung. Das sind die beiden The

men, die wichtig sind. Ärzte sind ja verpflichtet, sich ein Leben lang fortzubilden und weiterzubilden, und da werden jetzt noch mal intensive Anstrengungen unternommen, um also auch den Rechtsmedizinern die Möglichkeit zu geben, in der Weiterbildung intensiv aufzutreten, um auf die Bewältigung dieses Problems hinzuwirken.

Danke schön.

Bitte.

Ich bitte nun den Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, die Frage 5 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

5. Vor dem Hintergrund, dass die Deutsche Post AG derzeit prüft, ob künftig nur noch an drei Tagen in der Woche Briefe und Pakete zugestellt werden sollen, und dies bundesweit zu einem Verlust von bis zu 10.000 Arbeitsplätzen führen würde, frage ich die Landesregierung, inwieweit sie Kenntnis darüber hat, wie viele Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern potenziell von diesem Vorhaben betroffen wären?

Ja, guten Morgen, Herr Kollege Foerster! Wir haben erstens festzustellen, dass die Deutsche Post AG derzeit verpflichtet ist, jeden Tag Briefe flächendeckend an den Kunden auszutragen. Grundsatz! Es scheint sich hier um das Modellprojekt zu handeln, das zurzeit bei der Bundesnetzagentur angemeldet ist. Dieses Pilotprojekt wird ergebnisoffen gesehen, sodass ich heute noch nicht sagen kann, welche Auswirkungen es hat.

Auf alle Fälle ist festzustellen, dass wir als Landesregierung im Rahmen unserer Möglichkeiten für den Erhalt guter Arbeitsplätze auch werben werden und bei der Bundesnetzagentur intensiv dann auch dafür eintreten wollen, dass die in Rede stehenden Zustellungen – nur an drei Tagen in der Woche – erst mal nicht relevant sind, aber das Pilotprojekt läuft ja noch, ist noch auszuwerten. Von daher kann ich Ihnen nur sagen, dass wir darauf ein Auge haben werden, und da weiß ich mich mit dem Kollegen Pegel einig, dass wir bei der Bundesnetzagentur darauf achten werden, dass wir die Diskussion zumindest so führen, dass wir möglichst die Arbeitsplätze erhalten wollen.

Danke schön.

Bitte.

Vielen Dank, Herr Minister.

Damit sind wir am Schluss der heutigen Tagesordnung.

(allgemeine Heiterkeit)

Der Fragestunde! Fragestunde! Ich weiß, das löst jetzt große Begeisterung aus, aber, meine Damen und Herren, Sie haben es ja selbst in der Hand, durch die Debattenkultur hier darauf hinzuwirken, wann wir denn tatsächlich am Ende der heutigen Tagesordnung sein werden.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 17 auf: Es handelt sich um die Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Kein Platz für menschenverachtende Hetze im Parlament, Drucksache 7/1052.