Harry Glawe
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Das waren Berliner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „MV Werften unterstützen“ ist ein kurzer, aber prägnanter Antrag, den SPD und CDU formuliert haben. Wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass gerade Genting Hong Kong hier in Mecklenburg-Vorpommern drei große Werften betrieben hat, und das sehr erfolgreich. Und lassen Sie mich kurz zurückschauen: Im Dezember, im Januar dieses Jahres waren wir davon aus
gegangen, dass es maximal eine Epidemie ist, Covid-19, und keine Pandemie. Ich will alle daran erinnern, in Wuhan waren die ersten Ausbrüche in China zu erkennen und wir waren in Europa noch relativ entspannt. Das hat sich allerdings innerhalb von zweieinhalb Monaten geändert. Am 15. März hatten wir den ersten Lockdown, das heißt, Ausgangssperre, und wir mussten dafür sorgen, dass die Infektionszahlen nicht weiter steigen, und wir hatten gar keine Erfahrung mit diesem neuen Covid19-Erreger, den die Welt so noch nie gesehen hat, wenn man die Schwarze Grippe 1917/18/19 in Verbindung mit dem Ersten Weltkrieg mal vor Augen hat. Also ein gewisses kollektives Vergessen hat auch in hundert Jahren eingesetzt.
Ja, meine Damen und Herren, es ist natürlich so, dass wir insgesamt natürlich eine Riesenherausforderung haben, und diese Riesenherausforderung heißt eben auch, jedenfalls aus unserer Sicht, dass wir einem Unternehmen, das unverschuldet in Schwierigkeiten gekommen ist, helfen sollten, solange wir es wirtschaftlich verantworten und rechtlich sicher können.
Und, meine Damen und Herren, es war 2016 ein Glücksfall, dass Genting nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen ist. Die haben fast 2 Milliarden Euro hier investiert. Sie haben aus 1.300 Beschäftigten 3.200 Beschäftigte gemacht, sie haben dafür gesorgt, dass viele Zulieferer entstanden sind, und sie haben dafür gesorgt, dass auch eine gewisse positive Stimmung in der Industrielandschaft in Mecklenburg-Vorpommern herrscht, sprich, das maritime Herz Mecklenburg-Vorpommerns, die Werften, hat wieder geschlagen – aber eben nur bis zum 15. März dieses Jahres. Und dann kamen die Schwierigkeiten. Man kann es so bezeichnen oder auch ein Bild malen, dass ein Schiff bei voller Fahrt auf einen Eisberg rammt. So ähnlich kann man es...
Ja, dass Sie das nicht verstehen, Herr de Jesus Fernandes, das verstehe ich schon. Also Ihnen fehlt ja jede Fantasie,
Ihnen fehlt jede Fantasie, und ich kann Ihnen nur mal raten, ab und zu auch mal zuzuhören. Und dann können Sie Ihren Spruch gerne tun.
Nee, das ist einfach … Ich will das mal mit einem Grundschüler vergleichen, der sozusagen in der Klasse immer der Pausenclown ist.
Meine Damen und Herren, natürlich ist es so, dass die Werftenstandorte eine Riesenherausforderung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, aber auch für die Bun
desregierung darstellen. Und wir haben natürlich in den letzten Monaten viel unternommen, um die Liquidität auf den Werften mit Unterstützung aller zu sichern. Trotzdem muss man feststellen, nachdem wir sehr lange darüber diskutiert haben, wie kriegen wir einen Plan A umgesetzt, also wie kriegen wir Universalschiffe dann auch geordert und wie kriegen wir sie gebaut, da gab es lange die Überlegung, mindestens zwei Universalschiffe zusätzlich in das Portfolio hineinzuholen, zu den Schiffen, die jetzt schon fast fertig sind. Dieser Plan musste zurückgestellt werden, und zwar hat ihn Genting zusammen mit der Bundesregierung zurückgestellt, weil die Liquidität des Unternehmens nicht so groß ist, dass man sagen kann, man kann solche Investitionen stemmen. Auch der Mutterkonzern hat keine Einnahmen, er lebt von der Kreuzfahrt.
Und das sind all die Dinge, die uns natürlich Kopfzerbrechen machen und uns auch weiter fordern. Aber wir haben in den letzten Tagen auch erreicht, dass wir durchaus auch durch den Vorratsbeschluss, den dankenswerterweise heute der Finanzausschuss heute Morgen gefasst hat, dass wir weitere 57 Millionen einsetzen können, sofern Genting bis Freitag ein positives Signal dazu gibt. Das haben wir als Landesregierung sehr intensiv mit dem Bund verhandelt, und ich will mich ausdrücklich bei Reinhard Meyer bedanken, der sehr intensiv mitgetan hat, um den Bund zu überzeugen, dass wir jede Chance nutzen wollen, die irgendwie noch möglich ist, dieses Unternehmen am Leben zu halten. Dass das nicht leicht ist, will ich hier nicht verhehlen.
Aber andererseits, was machen wir, wenn wir da eine Werftruine stehen haben? Eine Werft kaltzustellen, geht schnell, aber sie wieder warm zu machen und für andere Produktionen vorzubereiten, ist äußerst schwierig. Und da haben wir unsere Erfahrungen. Wir haben ja auch bei P&S Werften gesagt, die Werft bleibt warm, egal, was passiert.
Und die Entscheidung war damals richtig und es kann jetzt nicht richtig sein, andersrum zu sagen, nach den großen Investitionen, die hier auf den Werften stattgefunden haben, dass wir dieses Thema jetzt überhaupt nicht mehr angehen.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich so, dass wir weitere Gespräche und auch Verhandlungen brauchen. Am Ende geht es darum, den Plan B unter den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu bringen. Das würde bedeuten etwa 450 Millionen Euro vom Bund zur Finanzierung dann auch von „Global 1“. Und das sollte es wert sein, dafür zu kämpfen, dass wir einerseits die „Endeavor“ fertigbauen, die wird ja schon im nächsten Jahr fertig und „Global 1“ 2022.
Grundsätzlich geht es darum, Zeit zu kaufen, um zu gucken, ob sich weitere Geschäftsfelder dann auftun. Nichts ist schlimmer, als wenn man eine Werft zumacht und damit keine Perspektiven hat.
Deswegen sind wir als Landesregierung bereit, mit Ihnen zusammen, solange Sie den Weg natürlich auch mittragen, und der muss ja in gewisser Weise auch logisch sein, so lange sind wir bereit, die Dinge auch auf den
Weg zu bringen und damit eine Weiterführung der Werften, wenn es irgendwie geht, zu sichern.
Wir brauchen weitere Meilensteine, über die wir dann reden müssen, wenn wir jetzt wissen, was passiert. Ich will nur noch mal darauf hinweisen, worum es auch geht. Es geht natürlich – und das will ich auch Herrn de Jesus Fernandes mal sagen, wir haben alleine für die kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, das sind 36.000, haben wir 340 Millionen Euro zur Stützung der Wirtschaft ausgegeben –, also es geht nicht nur um Werften, sondern es geht um den gesamten Mittelstand und um kleine Unternehmen.
Ich meine, Sie sind der Wirtschaftsexperte, das müsste Sie doch interessieren, ne?
Ich habe mit Ihnen gesprochen, ja.
Na ja, dann werde ich das nächstes Mal korrigieren.
Meine Damen und Herren, es geht natürlich um 3.200 Arbeitsplätze. Es geht auch um Tourismus, um 132.000 Arbeitsplätze plus 40.000 direkt oder indirekt Beschäftigte in diesem Bereich. Also die Wirtschaft insgesamt ist notleidend und wir müssen alles tun, dass wir sie durch diese schwierige Krise bringen. Wir haben ja nicht umsonst Kredite aufgenommen, um die Verluste der Wirtschaft abzufangen, um ein völliges, eine völlige große Pleitewelle abzuwenden und uns dann vorzuwerfen, dass wir für die nächsten Generationen nichts übrig haben. Wissen Sie, ein Staat muss immer dann bereit sein, Geld auszugeben in einer Krise, um die Wirtschaft wieder zu stärken. In einer Zeit, wo es gut geht, wo die Wirtschaft brummt, da muss die Wirtschaft auch Steuern zahlen. Und wir müssen – und das ist meine feste Überzeugung – antizyklisch handeln,
antizyklisch handeln, in dem Moment auch Geld bereitzustellen, wenn der Mangel da ist und wenn man die Wirtschaft wieder aufbauen oder abfangen will et cetera.
Und man will ja am Ende auch den Menschen helfen, und das ist ja nicht so, dass es nur alles Selbstzweck ist, sondern am Ende geht es um die Bürgerinnen und Bürger, es geht um die Arbeitsplätze und es geht natürlich auch um die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. In dem Sinne will ich mich bedanken, dass Sie sich so intensiv, jedenfalls in der Mehrheit, hier im Parlament für die Unterstützung der MV WERFTEN ausgesprochen haben. – Vielen Dank!
Guten Morgen! Ich muss mich mal erst wieder entschärfen hier.
Ja, einen recht herzlichen guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Beifall klatschen reicht nicht – Beschäftigte in MecklenburgVorpommern brauchen sichere Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen und Tariflohn“ – das würde jeder unterschreiben. Nichtsdestotrotz sind natürlich viele Herausforderungen da.
Ich will da erst mal ganz kurz auf die Corona-Pandemie eingehen und sagen, dass gerade in dieser Zeit die Landesregierung alles dafür getan hat, zusammen mit dem Bund Arbeitsplätze zu sichern, Kurzarbeit auch weiterhin möglich zu machen und dafür zu sorgen, dass wir keine Massenarbeitslosigkeit beklagen müssen. Ich denke, das
ist auch ein richtiger Weg, und da bin ich ganz bei Herrn Foerster. Da sind wir uns weitestgehend hier im Haus einig, dass wir das – so es irgendwie geht – verhindern müssen.
Das gilt natürlich auch, die ersten Monate mit Covid-19 waren eine schwierige Erfahrung. Eine Pandemie, die weltweit ausgebrochen ist, hat in Europa mit Bildern gerade sterbender und schwerkranker Italiener in Bergamo und Umgebung alle schockiert. Und auch Deutschland hat Solidarität geübt. Wir haben viele PatientInnen aufgenommen und haben dafür gesorgt, dass sie eine gute medizinische und ITS-medizinische Versorgung in Deutschland bekommen haben. Dafür will ich allen, die das möglich gemacht haben, danken. Auch MecklenburgVorpommern hatte Angebote gemacht, Schwerkranken das Überleben durch gute medizinische Versorgung sicherzustellen.
Natürlich ist es so, dass wir auch weiterhin Probleme zu bewältigen haben. Eines der Probleme hat Herr Foerster angesprochen, die Frage der Verhandlungen von ver.di und Geschäftsführung im DRK-Krankenhaus in Grevesmühlen und in Grimmen. Entscheidend wird sein, Herr Foerster – und das kann ich Ihnen heute mitteilen –, es wird demnächst Gespräche geben zwischen ver.di und der Geschäftsführung, um allgemein mal auszuloten, welche Möglichkeiten bestehen.
Sie haben es richtig angesprochen: Ärzte kriegen nach dem Marburger Bund ihre Verdienste mitgeteilt, also ausgezahlt, und auch die Pflegekräfte. Da hat man am Jahresanfang zwölf Prozent Lohnerhöhung durchgesetzt. Das Problem, was es in den beiden Krankenhäusern gibt, das sind die MTAs, das sind die Küchenkräfte, das ist das technische Personal, das sind die MTAs et cetera pp. Darüber muss gesprochen werden, und Sie wissen, ich hatte mich ja auch angeboten zu vermitteln. Das scheint jetzt mittlerweile erste Früchte zu tragen. Ich habe jedenfalls die Anzeichen, dass man sich jetzt treffen will und mal die Dinge auch auslotet, um dann zu weiteren Verhandlungen zu kommen.
Nein, das habe ich ja nicht gesagt, aber es gibt jetzt Gespräche. Ich meine, man hat ja weitestgehend, das haben Sie ja richtig beschrieben, zu Gesprächen nicht gefunden.
Und Majorel, das ist natürlich eine Geschichte, die wir im Auge haben müssen, weil da ist zwar noch ein Jahr Arbeit da, aber es geht ja darum, die Zukunft zu sichern und die Unsicherheit der Belegschaft zu nehmen. Auch dort sind wir natürlich in Gesprächen, um da Lösungen zu finden. Es gibt noch weitere Beispiele, wie sich das insgesamt gerade mit den Callcentern in MecklenburgVorpommern verhält. Das wird auch noch eine schwierige Aufgabe sein.
Die Werften sind eine Riesenherausforderung. Zumindest Genting ist eine Herausforderung. Sie wissen, dass Genting in der Restrukturierung ist. Und von daher muss es weitere Gespräche geben. Es bleibt weiter das erklärte Ziel der Landesregierung, die Werften unter den Werftenstablisierungsfonds zu bringen. Dazu werden wir in den nächsten drei bis vier Wochen auch intensive
Gespräche mit dem Bund weiter führen. Es gab in dieser Woche Gespräche auch mit Genting Hong Kong, mit der Geschäftsführung Tan Sri Lim und Colin Au, und da sind einige Dinge besprochen worden, die wir jetzt mit dem Bund dann auch deklinieren müssen, um da weiter voranzukommen.
Ja, meine Damen und Herren, die Aufgaben sind vielfältig. Wir haben natürlich dafür zu sorgen, dass weiterhin Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern für die Bürgerinnen und Bürger da ist. Dazu brauchen wir die Wirtschaft, dazu brauchen wir auch die Gewerkschaften, dazu brauchen wir aber auch den Landtag und die aktive Gestaltung durch die Politik. Und ich glaube, dass wir das in den letzten Monaten bewiesen haben. Wir haben dafür gesorgt, dass einerseits auch Azubis nicht entlassen wurden, dass wir dafür 80 Prozent auch gezahlt haben, dass die Azubis auslernen konnten, dass sie nicht in den Unternehmen zuerst entlassen werden mussten. Das war, glaube ich, eine wichtige Maßnahme.
Wir haben Unternehmen, 36.000 Unternehmen, mit Bundes- und Landesunterstützung erst mal Liquidität verschafft. Auch das gehört zur Wahrheit dazu und wird manchmal schnell vergessen. Wir haben jetzt die Novemberhilfen, Dezemberhilfen. Auch die werden ausgezahlt. Abschläge sind jetzt vereinbart und die Abschläge sind jetzt auch auf bis zu 50.000 Euro erhöht worden. Das ist zwar nicht das, was wir als Land wollten, wir wollten eigentlich 500.000 Euro haben, aber der Bund hat sich dann entschlossen, zumindest einen gewissen Teil zu erhöhen. Ich will das noch mal erklären. Mit 10.000 Euro kann ein Unternehmen wenig anfangen. Wenn es 50 Beschäftigte hat, dann maximal 10.000 Euro als Abschlag zu bekommen, ist einfach zu wenig. Das haben wir ja zumindest in Verhandlungen mit anderen Bundesländern auch erreicht.
Wir werden jetzt auch dafür sorgen, dass wir natürlich in der medizinischen Versorgung weiter nachlegen, dass wir ein großes Gewicht legen auf die Digitalisierung, Vernetzung der Krankenhäuser, aber auch die Vernetzung von niedergelassenen Ärzten und MVZs in den nächsten Jahren massiv vorantreiben werden. Es wird weiter darum gehen, dass die pädiatrische Versorgung telemedizinisch im ganzen Land mit aufgebaut werden muss, um dann eben auch Telekonsile über die Universitäten und Maximalversorger in der Fläche mit anzubieten. Wir haben einfach zu wenige pädiatrische Ärzte, und da müssen wir nach meiner Überzeugung neue Wege gehen, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass wir die Pandemie als Naturkatastrophe durchaus begreifen. Die Infektionszahlen der letzten Tage haben sich in MecklenburgVorpommern auch verdichtet. Andererseits geht es aber auch darum, nicht Panik zu machen, sondern dafür zu sorgen, dass wir alles tun, um Covid-19 einzudämmen. Und dazu will ich Sie alle noch mal aufrufen, dass wir da zusammenstehen, um durch diese schwere Zeit zu kommen. Und dazu wünsche ich uns allen viel Erfolg.
Und in dem Sinne will ich auch darauf hinweisen, falls wir uns in den nächsten Tagen nicht mehr so oft sehen, …
Ja, nicht mehr so oft sehen!
... will ich Ihnen trotzdem zurufen, ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen besinnlichen Silvesterabend. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Professor Weber, das war keine Sternstunde, die Sie heute vorgetragen haben. Wir haben gar keine Verordnung erlassen. Ist Ihnen das bewusst?
Sie haben davon gesprochen, wir haben heute eine Verordnung erlassen, von der Sie nichts wissen, und wir haben gar keine erlassen.
Also ich meine, das ist ja schon ein dicker Bock, wenn Sie als Professor das nicht mal auseinanderhalten können. Also mal als Hinweis, sonst sind Sie ja Lehrmeister, Sie haben ja einen guten Ruf an der Uni, aber das war hier kein guter Beitrag. Das mal als Einstieg.
Natürlich ist es so, dass wir in den letzten Monaten und Wochen feststellen mussten, dass Covid-19 in besonderer Weise zugenommen hat, auch in der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern. Vor allen Dingen in der 7-Tage-Inzidenz sind wir deutlich über 50, teilweise in zwei Landkreisen über 100, und das muss natürlich auch diskutiert werden, auch im Parlament. Aber ich will darauf hinweisen, dass wir eigentlich jede Woche im Wirtschaftsausschuss die aktuelle Situation den Abgeordneten nahebringen, und es ist durch Herrn Eifler schon seit Wochen auf der Tagesordnung. Und die Landesregierung kommt diesem Thema auch jedes Mal nach, und Ihre Kollegen im Wirtschaftsausschuss sind da auch sehr aktiv beim Nachfragen und auch bei der Frage, wie wir insgesamt mit diesem Thema umgehen. Und ich finde, wir machen es sehr verantwortungsvoll.
Mittlerweile müssen wir aber weitere Dinge zur Kenntnis nehmen. In der Bundesrepublik Deutschland gehen die Infektionszahlen teilweise durch die Decke: in Sachsen, in Brandenburg aber auch. Und vor allen Dingen auf polnischer Seite haben die die vierfache Inzidenz mindestens, und von daher haben wir auch uns heute entschieden, zum Beispiel für polnische Arbeitnehmer, die hier in Deutschland arbeiten – gerade in Krankenhäusern, Pflegekräfte und Ärzte –, wieder ein Programm aufzulegen, dass sie nicht jeden Tag pendeln müssen, um durch die Grenze zu kommen und sich dann wieder freitesten zu lassen et cetera pp. Also das heißt, Übernachtungsmöglichkeiten werden jetzt durch MecklenburgVorpommern wieder angeboten für polnische Arbeitnehmer, um dieses Themas etwas Herr zu werden, weil immerhin 5.000 Pendler aus Polen, gerade Westpommern, nach Mecklenburg-Vorpommern einpendeln zur Arbeit.
Zweitens haben wir natürlich den Blick auf die Dinge, die sich in den letzten Wochen herausgestellt haben. Es gab drei große Themen: einmal, Infektionszahlen von verschiedenen Personen im kleinen Bereich kann man nicht mehr richtig auseinanderhalten, zweitens, RehaEinrichtungen sind mittlerweile Eintragsgebiete. Da ha
ben wir jetzt festgelegt, dass grundsätzlich keiner in eine Reha-Einrichtung darf, wenn er keinen Corona-Test hat.
Drittens haben wir morgen vor, dafür zu sorgen, dass in den 300 Pflegeeinrichtungen auch Schnelltests angeboten werden, einmal für das Pflegepersonal. Das ist nämlich wichtig, dass man schnell feststellt, wer hat Covid-19, und wenn der Test positiv ist beim Schnelltest, dann wird es natürlich einen PCR-Test geben, und wenn der auch positiv anschlägt, dann wird es auch eine Phase des Zuhauseseins bringen, dass sie zehn Tage in Quarantäne müssen. Das sind, glaube ich, wichtige Maßnahmen.
Und die Frage, die Sie ja bewegt, ob Einkaufen möglich ist oder nicht, da können Sie ja die Bundesrepublik Deutschland...
Ich habe Ihnen doch..., jetzt müssen Sie mal zuhören. Ich meine, ich habe ja gesagt, Sie reden von einer Verordnung, die es nicht gibt, und ich erzähle Ihnen, wie wir in letzter Zeit den Landtag und vor allen Dingen den federführenden Ausschuss, Wirtschaftsausschuss, grundsätzlich eingebunden haben.
So, und wenn Sie jetzt noch Debatten brauchen vor der Entscheidung, vor der Verordnungsentscheidung wollen Sie unterrichtet werden, dann wollen Sie im Landtag debattieren und danach noch mal unterrichtet werden, dann frage ich mich, welches Verfahren brauchen Sie noch. Da geht Zeit weg, um schnell handeln zu können. Also da wäre ich mal dankbar, wenn Sie da entsprechende Vorschläge machen würden. Jedenfalls der heutige Antrag ist dazu nicht geeignet.
Ja, und Sie sind da teilweise auch der Meinung, dass der Virus Covid-19 ja nur eine normale Grippe,
also ein normaler Grippevirus wäre,
und Sie beschwören manchmal doch auch böse Mächte herbei. Und jetzt will ich mal Helmut Schmidt zitieren. Der sagte mal, wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen. Er stehe für das Machbare ein. Und wir auch! – Vielen Dank!
(Beifall vonseiten der
Fraktionen der SPD und CDU –
Ist das die Greifswalder Nähe mit euch?
Lieber...
Vielen Dank, Frau Präsidentin!
Sehr geehrter Kollege Professor Weber, ich habe Ihnen vorgetragen, was wir machen. Im zuständigen Ausschuss wird jede Woche berichtet über alle Dinge, die den Ausschuss interessieren, und natürlich auch über die Fragen der Entwicklung, wie geht es bei Covid-19 weiter, welche Dinge stehen in Verantwortung, welche Dinge werden beraten und welche Dinge werden vorbereitet.
Von daher bin ich eigentlich ein bisschen enttäuscht, dass Sie mit Ihren Kollegen im Wirtschaftsausschuss nicht kommunizieren, weil die würden Ihnen das eigentlich bestätigen, glaube ich jedenfalls, oder sie trauen sich nicht, Ihrem PGF die Wahrheit zu sagen.
Na, bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antragsteller bezieht sich in seinem Antrag auf die EU-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Er fordert, verschiedene Maßnahmen für eine möglichst barrierefreie Wahl zu ergreifen. Der Innenminister bat mich, in seiner Vertretung dies heute hier vorzutragen.
Wichtig ist, dass man natürlich immer Ziele formulieren muss, die man im Laufe der Zeit dann auch schafft, und die Behindertenkonvention hat es durchaus verdient, dass man Schritt für Schritt geeignete Maßnahmen auf den Weg bringt. Herr Koplin, Sie haben selbst geeignete Maßnahmen aus allen Dingen, die in besonderer Weise der Landesregierung wichtig waren, also aus dem Maßnahmenplan des Landes, zitiert. Manchmal habe ich den Eindruck, als wenn das alles Ihre Ideen sind,
aber die sind leider alle aus diesem Maßnahmenplan der Landesregierung entnommen.
Erstens. Barrierefreiheit: Aktuell gilt nach der Landes- und Kommunalwahlordnung, dass sich sehbehinderte Wahlberechtigte zur Kennzeichnung des Stimmzettels durch eine Stimmzettelschablone …, damit können sie sich bedienen. Für die Stimmabgabe bei der Briefwahl gilt dies entsprechend. Schreib- und Leseunkundige und körperlich beeinträchtigte Wahlberechtigte können sich Hilfspersonen zum Beispiel bei der Stimmabgabe und der Briefwahl bedienen.
Für jeden Wahlbezirk bestimmt die Gemeindewahlbehörde einen Wahlraum. Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird. Die Gemeindewahlbehörden teilen – und das haben Sie auch gesagt – in der Wahlbekanntmachung und in der Wahlbenachrichtigung mit, welche Wahlräume barrierefrei sind. Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen wird der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig.
Unser gemeinsames Ziel ist es, den Anteil barrierefreier Wahlräume weiter zu erhöhen. Viele Wahlräume werden dem jedoch nicht gerecht, das haben Sie auch vorgetragen. Die Sicherstellung der barrierefreien Ausgestaltung aller Wahllokale wird schon deshalb nicht realisierbar sein, weil die örtlichen und räumlichen Verhältnisse die Umsetzung der hohen Anforderungen einer vollständigen Barrierefreiheit nicht in jedem Fall gewährleistet werden können. In vielen Fällen können die Wahlräume somit nur teilweise barrierefrei sein.
Die Herausforderung ist letztlich, dass wir auf ganz unterschiedliche Bedürfnisse eingehen müssen. Wir haben geheingeschränkte Menschen, Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, seheingeschränkte Menschen, blinde Menschen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen, also sogenannte geistige Behinderungen, Menschen mit Höreinschränkungen und Ertaubte. Und dann können Menschen natürlich mehrere Einschränkungen haben, also multiple Einschränkungen, also verschiedene Krankheiten miteinander verbunden, oder körperliche Einschränkungen.
Meine Damen und Herren, ein beweglicher Wahlvorstand kann in Anspruch genommen werden. Dafür gibt es auch
Hilfen, der Staat finanziert das auch mit, das haben Sie auch gesagt. Entscheidend wird jetzt sein, dass wir uns auf die Bundes- und Landtagswahl im nächsten Jahr vorbereiten. Das Innenministerium wird weiterhin viel dafür tun, dass die Wahl auch gut abläuft. Und damit alle Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, werden die Voraussetzungen natürlich weiterhin vorbereitet.
Bei den Landtagswahlen wie auch bei allen Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern haben Blindenverbände einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn sie Stimmzettelschablonen erstellen. Die Wahlleiter stellen den Vereinen zu diesem Zweck auf Anforderung Muster der Stimmzettel zur Verfügung und so weiter. Also der Staat macht vieles, aber alles barrierefrei wird nicht gehen, das schafft man selbst in Wohnräumen nicht. Deswegen sagt man ja auch oftmals barrierearm, aber nicht barrierefrei. Jetzt nehme ich noch einen Schluck. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will darauf hinweisen, dass der Innenminister in höchster Mission in der Bundesrepublik Deutschland unterwegs ist
und mit dem Bundesinnenminister und weiteren 15 Länderkollegen die innere Sicherheit in Deutschland bespricht. Von daher vertrete ich ihn heute gern.
Ja, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Corona-Pandemie bringt viele Einschränkungen, aber auch Herausforderungen mit sich. Die meisten von uns erleben diese Einschränkungen auch im politischen Betrieb, und der Landtag ist einer davon. Weniger Veranstaltungen, weniger Diskussion, weniger Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern, das ist für viele Kolleginnen und Kollegen auch frustrierend. Wir können nicht alle Menschen erreichen, und andererseits drückt die Zeit. Wir müssen uns auch vorbereiten auf Bundestags- und Landtagswahlen.
Letztlich wirkt sich die Corona-Pandemie auch auf den Kernbestand des politischen Betriebes in MecklenburgVorpommern aus. Und das Stichwort heißt „Wahlen“. Wahlkreismitgliederaufstellung, Listenparteitage, kommunale Wahlen wie Landes- und Bundestagswahlen, das alles ist durch einen kleinen Virus, den man nicht sehen kann, verursacht und betrieben worden im wahrsten Sinne des Wortes. Bundes- und Landtagswahlen sind zwar erst im September wahrscheinlich, bis dahin haben wir die Pandemie durch hoffentlich eine gelungene Impfkampagne im Griff. Nichtsdestotrotz müssen wir uns auf alle Eventualitäten vorbereiten, und im schlimmsten Fall heißt es auch, die Wahlen vollständig als Briefwahl durchführen zu müssen.
Noch dringender notwendig sind Regelungen für Parteiveranstaltungen, da die Kandidaten zu den genannten Wahlen rechtzeitig aufgestellt werden müssen. Die Satzungen der Parteien sehen grundsätzlich Präsenzpflicht, viele Nominierungsveranstaltungen und Listenparteitage vor. Ich muss niemandem erläutern, dass dieses Vorhaben natürlich in Pandemiezeiten „äußerst“ trivial ist und natürlich auch dafür sorgt, dass – mein Kollege Ehlers hat das schon angekündigt oder angedeutet –, dass viele Listenaufstellungen oder vor allen Dingen Direktkandidatenwahlen verschoben werden mussten. Das ist eine Folge von Covid-19, aber wir brauchen für den Ernstfall eben Lösungen. Und von daher ist es richtig, dass die Koalitionsfraktionen diesen Antrag jetzt im verkürzten Verfahren in den Landtag einbringen, um dafür zu sorgen, dass wir rechtzeitig dann auch die Möglichkeiten haben, Verordnungen auf den Weg zu bringen und dafür zu sorgen, dass wir uns auch an die Bundesvorgaben mit anlehnen. Das hat jedenfalls der Innenminister vor.
Meine Damen und Herren, es ist so, dass wir natürlich einerseits die Fragen zu beantworten haben, in Rechtsverordnungen und im Landes- und Kommunalwahlgesetz abweichende Regelungen zu treffen, um die fristgerechte Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zu ermögli
chen. Diese Rechtsverordnung kann dann erlauben, dass Wahlbewerber aufgestellt werden, die ohne die eigentlich gesetzlich vorgesehenen Versammlungen und abweichend von den jeweiligen Parteisatzungen benannt wurden. Auch die Anforderungen an die Unterstützungsunterschriften können abgesenkt werden, und zu guter Letzt wäre auch eine reine Briefwahl möglich.
Das Wichtigste an dem gesamten Regelwerk ist aber, es geht nicht ohne das Parlament. Der Landtag würde nicht nur den Startschuss für die Erarbeitung der Verordnung geben, er müsste darüber durchaus auch über die Verordnung bestimmen, und er müsste vor allen Dingen zustimmen, damit sie Rechtskraft erlangt. Und falls der Landtag nicht rechtzeitig zusammentreten kann, übernimmt sein Wahlprüfungsausschuss diese Aufgabe. Der Bundestag hat das für sich bei dem Bundestagswahlverfahren ebenfalls durch Verordnungsermächtigungen auf den Weg gebracht.
Die Bundesregierung erarbeitet zurzeit einen Verordnungsentwurf. Darauf wartet das Land MecklenburgVorpommern auch, um sich dann an diesem Verordnungsentwurf auf der Bundesebene anzulehnen. Es geht ja nicht darum, den schönsten Preis zu bekommen, sondern es geht darum, einheitliche Verordnungen abgestimmt auf den Weg zu bringen. Von daher, denke ich, ist es richtig, dass Sie der Überweisung in den zuständigen Innenausschuss durchaus entsprechen sollten. Das ist jedenfalls meine Empfehlung. Und von daher wünsche ich Ihnen natürlich im Ausschuss entsprechend gute, vor allen Dingen aber auch schnelle Beratungen, und ich denke, dass die Fraktionsvorsitzenden schon dafür sorgen werden.– Vielen Dank!
Ja, ich mache alles zurzeit, oder einiges.
Herr Kramer, wenn es bei Ihnen nachher so weit ist, dann müssen Sie auch alles können.
Sie können jetzt schon alles.
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das war heute, denke ich, ein wichtiger Beitrag, den DIE LINKE vorgebracht hat, um die Kommunalverfassung zu ändern, nur macht man solche Schritte nicht auf einmal und man sollte auch die Kommunalverfassung komplett ernst nehmen und die Rechte der Kreistage und der Landräte
oder der Oberbürgermeister und der jeweiligen Gremien dann auch mit einbeziehen.
Sie haben heute den Gesetzentwurf vorgelegt.
Ja, überweisen, an mir liegt es nicht,
aber empfehlen kann ich es auch nicht.
Meine Damen und Herren, die Beteiligung von Behinderten sowie Kindern und Jugendlichen bei kommunalen Angelegenheiten zu verbessern, ist und bleibt natürlich immer eine grundsätzliche Aufgabe, und es ist auch löblich, dass Sie das einbringen. Allerdings geht es dabei zunächst mal um Behindertenbeiräte.
Heute sind die Gemeinden und die Landkreise verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dafür Sorge zu tragen, dass auf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung Rücksicht genommen wird. Das Ermessen der Kommunen, das Ob und das Wie, die Erfüllung der Verpflichtung ist bewusst in das Ermessen der kommunalen Körperschaften gestellt worden. Es ist ein Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Also kommunale Selbstverwaltung heißt auch, Entscheidung und dafür zu sorgen, dass der Kommunalverfassung Genüge getan wird. Und hier geht es vor allen Dingen natürlich um die Rechte von Behinderten et cetera, und da sind Sie ja als Linksfraktion auch in den Kreistagen sehr präsent. Bringen Sie das da ein und sorgen Sie dafür, dass die Kommunalverfassung dann auch ernst genommen wird, dass am Ende dann auch diese Gremien oder auch die finanzielle Begleitung sichergestellt wird!
Ja, Kollege Ritter, Sie sind doch auch in der Mecklenburgischen Seenplatte unterwegs.
Da haben Sie doch auch Stimmrecht und Einbringungsrecht.
Also Sie sind doch ein erfahrener Fahrensmann, Sie kennen sich doch in der Kommunalpolitik toll aus.
Hat nicht angenommen?
Das ist ja mit der kommunalen Familie nicht abgesprochen gewesen, glaube ich, ne, Herr Ritter?!
So, hierzu gehört natürlich auch die Bestellung von Beiräten und/oder Beauftragten und natürlich von Integrationsförderräten auf der öffentlichen Ebene. Die sind alle sinnvoll und wirken natürlich auch ergänzend. Das ist auch von der LINKEN gerade vorgetragen worden.
Der vorliegende Gesetzentwurf würde das bisher bestehende Ermessen durch gebundene Entscheidungen, und da sind wir beim Soll und nicht beim Kann, Sie wollen Soll und die kommunale Familie möchte Soll nicht, also die unterstützt sozusagen Ihre Intention nicht. Da müssten Sie also auch beim Städte- und Gemeindetag und beim Landkreistag mal nachbohren, das dann auch ein großes …
Nee, heute nicht.
Also ich könnte es ja nur empfehlen, ich habe nur eine Stimme.
Das Auditorium hier wird darüber befinden, ob überwiesen wird oder nicht. Jedenfalls ist dieser Gesetzentwurf, wie er jetzt gestrickt ist, nach Meinung des Innenministers und aller Beteiligten so nicht annehmbar. Es geht natürlich auch um die gesamten Fragen von Sollvorschriften. Und „muss“ ist stark, „muss“ ist eigentlich umzusetzen, und, ich habe es ja eben gerade gesagt, dagegen wehrt sich die kommunale Familie.
Meine Damen und Herren, damit sind eigentlich die wichtigsten Dinge genannt. Über die UN-Behindertenkonvention reden wir auch schon mindestens, seit Frau Müller im Landtag war, und die Themen sind also auch hier durch DIE LINKE schon über 20 Jahre mindestens in der politischen …
Oder 30 Jahre, gut, ich will jetzt nicht um 10 Jahre streiten.
Das ist immer auch ein Thema, was Sie ehrt und was Sie auch voranbringen, und Sie haben ja auch einige Erfolge erreicht.
Nichtsdestotrotz geht es ja darum, die Gleichstellung und die gleichberechtigte Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen auf der kommunalen Ebene zu
erfüllen und dann auch in den jeweiligen Gremien durchzusetzen. Von daher kann ich Ihnen dann nur noch empfehlen, wenn Sie die Unterstützung des Sozialministeriums gehabt hätten oder bräuchten, dann würde ich da mal anklopfen,
aber die Kommunalverfassung ändern wir aus diesem Grunde nicht. – Vielen Dank!
Wie? –
Ja, dann klopft
doch! Euch stehen die Türen immer offen.)
So, meine Herren,
abrüsten! Abrüsten! – Peter Ritter, DIE LINKE:
Erst schläft der hier den ganzen Tag
und jetzt macht er hier den Hermann, ne! –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Sie haben es erkannt. Also schön!
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf hat den klangvollen Namen „eines xx-ten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes“. Besser könnte der Titel nicht sein, denn zum x-ten Mal diskutieren wir hier das gleiche Thema: „Landtagswahlen ab 16 Jahren“. Da ist DIE LINKE sich ja treu.
Also das muss man Ihnen ja lassen.
Und Sie sind sich auch so treu, dass Sie dann jeweils auch Geld für Gutachten nur noch bereitstellen. Da schreibt man ja in der Regel auf, was man vom Gutachter erwartet.
Und je besser er geschrieben wird, je mehr Honorar gibt es. Also, nur mal so nebenbei.
Etwas unbekümmert hat DIE LINKE aber ein Argument weggelassen. Die Hauptmotivation für die wiederkehrenden Initiativen ist einzig und allein der Umstand, dass die Wahlumfragen unter den Jugendlichen den linken Parteien einen höheren Stimmenanteil versprechen.
Herr Ritter, das wissen Sie doch, dass es so ist. Ich nehme das doch gar nicht übel, dass Sie diese Initiative starten.
Und Sie werden hier wahrscheinlich keine Mehrheit erreichen, jedenfalls in dieser Legislaturperiode nicht.
Danach können Sie ja wieder anfangen.
Gut, wenn man sich die Ergebnisse der Kommunalwahl ansieht, kann man auch zu einem Ergebnis kommen, dass es ein Trugschluss ist, aber ich gehe jede Wette ein, dass DIE LINKE hier ein flammendes Plädoyer gegen ein Wahlalter ab 16 statt dafür halten würde, wenn die Mehrheit der Jugendlichen
AfD wählen würde.
Insofern ist das insbesondere von LINKEN und GRÜNEN ein durchsichtiges Manöver.
Ja, Herr Ritter, Sie müssen auch mal den Realitäten ins Auge sehen und nicht immer mit einem Auge nur gucken, sondern tatsächlich auch zuhören.
Insofern ist es insbesondere von LINKEN und GRÜNEN ein durchsichtiges Manöver. Deshalb sollte man bei vielen Pseudoargumenten vorsichtig sein und sie nicht ganz so hoch hängen.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Koalition eine Volksbefragung zu diesem Thema durchgeführt hat. Die 16- und 17-Jährigen sollten sogar daran teilnehmen. Am
Ende war es ausgerechnet DIE LINKE, die diese Initiative verhindert hat.
Herr Ritter, das ist Ihnen, glaube ich, geläufig, ne?!
Und der vorliegende Gesetzentwurf ist natürlich aus meiner Sicht ein schlechter Witz oder vielleicht auch nicht, denn quasi jede Umfrage liefert ein eindeutiges Ergebnis: Die Deutschen lehnen Wahlen ab 16 Jahren mit großer Mehrheit
ab.
Aber so ist das mit der Volksnähe und direkter Demokratie: Sie sind nur dann gefordert, wenn sie den eigenen Zielen entsprechen, und das gehört eigentlich nicht zur Demokratie.
Zu guter Letzt möchte ich noch auf den Aufsatz zweier Fachhochschulprofessoren zu sprechen kommen. Sie sind schon genannt worden. In diesem Aufsatz heißt es tatsächlich, dass ein Wahlalter ab 18 Jahren verfassungswidrig wäre, weil die Zahl in der Verfassung unseres Landes nicht genannt sei, ergo bestünde die Gefahr, dass die nächste Landtagswahl vom Landesverfassungsgericht kassiert werden würde. Das haben Sie ja sinngemäß vorgetragen, Frau Bernhardt. Und da, meine ich, liegen Sie völlig falsch.
Das hat jemand verstanden: Die Mediendemokratie funktioniert, wie man sie dann auch zu seinem Nutzen auslegt. Wenn also LINKE und GRÜNE mal wieder ein paar Euro für ein Gutachten zum Wahlalter übrighaben, kann sich selbstverständlich auch jeder Professor daran beteiligen und dann auch ein Gutachten niederschreiben. Und Sie stellen sich dann hier hin und bringen dem Hohen Hause bei, wie die Welt allein aus der Sicht der LINKEN in Deutschland für Mecklenburg-Vorpommern aussieht. Und ich meine, das ist sehr durchsichtig. Von daher können wir Ihrem Antrag heute und wahrscheinlich auch morgen nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Also, Herr Ritter, …
Frau Präsidentin, sehr wohl, ja, das ist völlig richtig. Darf ich?
Also, Herr Ritter, Sie bringen jetzt eine Facette einer Europawahl hier ins Spiel. Man muss ja insgesamt die Umfragen in Deutschland sehen, und die habe ich hier sozusagen im Auftrage des Innenministers vorgetragen.
Die Wahlumfragen stimmen auch weitestgehend mit dem …
Ich muss sie nicht laufend wiederholen, Frau Bernhardt.
Sie müssen schon zuhören. Ich habe nicht so leise gesprochen, dass Ihnen das entgangen sein dürfte.
Aber, Herr Ritter noch mal, es geht darum, dass wir das Wahlalter bei 18 Jahren behalten werden. Das wird für die Landtagswahlen gelten, genauso für die Bundestagswahlen, davon können Sie ausgehen. Und wenn Sie dann mal wieder die Chance haben, im Deutschen Bundestag für Ordnung zu sorgen, indem Sie da die Regierung übernehmen, dann können Sie ja einen neuen Anlauf wagen. Aber den gönne ich Ihnen eigentlich nicht.
Ihr wollt nach Hause, das kann ich verstehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat wieder mal einen Antrag gestellt und tut so, als wenn das Kindeswohl in MecklenburgVorpommern und in Deutschland gefährdet werde dadurch, dass Kinder Masken tragen sollen. Ich will feststellen, dass nicht grundsätzlich Kinder Masken tragen sollen, auch nicht müssen. Wir haben aber insgesamt natürlich einiges mit Covid-19 in den letzten Monaten erlebt und da ist also das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht die schlimmste Maßnahme, die man einleiten kann, und auch andererseits gibt es dazu eine massive subjektive Diskussion, die je nach Lager oder je nach politischer Haltung dann auch dazu führt, dass man einerseits bei den Leugnern, dass es Covid-19 gibt, dazu führt, dass man also angeblich Krankheits- und Todesfälle bei Kindern festgestellt hat. Das ist auch in der Bundes- und Landesregierung und bei den Fachleuten total mit Verwunderung aufgenommen worden, dass man solche Falschmeldungen in die Welt setzt
und damit dann auch noch demonstriert und Stimmung macht.
Meine Damen und Herren, das will ich hier ausdrücklich zurückweisen – das sollte man nicht mit Kindern machen, um sie sozusagen plakativ dann auch noch moralisch zu bestrafen und andererseits dafür zu sorgen, dass man Ängste bei vielen Leuten schürt, die nicht komplett im Detail sind und dann auch noch diesen falschen Parolen hinterherlaufen.
Meine Damen und Herren, es gibt genügend Professorinnen und Professoren, Doktoren et cetera, die durchaus sagen, das Tragen einer Alltagsmaske ist ungefährlich.
Und das, was Herr Förster gerade vorgetragen hat, dass der O2-Gehalt sinkt, ist bei einer normalen Maske nicht zu erwarten, und es ist auch nicht zu erwarten, dass Luftnot entsteht, jedenfalls bei gesunden Kindern. Es gibt natürlich Immungeschwächte und andere Krankheiten, die auch dazu führen, dass man einerseits psychisch sich eingeengt fühlt oder dass man Atemnot verspürt. Das kann aber ärztlich bestätigt werden und dann ist auch keine Maskenpflicht – überhaupt – nötig. Also das habe ich ja gestern Professor Weber schon gesagt.
Ich denke, die Dinge, um die es geht – es geht darum, Keime zurückzudrängen und einen Partner oder einen Nachbarn oder ein Gegenüber zu schützen. Es geht auch darum, Pilze, die durchaus auch ausgestoßen werden können, sozusagen nicht frei in den Raum schweben zu lassen, meine Damen und Herren. Und von daher sage ich Ihnen noch mal: Es gibt natürlich immer die Möglichkeit, die Kinder zu betreuen, und vor allen Dingen ist es wichtig, dass man Inkompetenz bekämpft. Und dazu will ich eigentlich auch die AfD ermutigen, Inkompetenz zu bekämpfen und in ihren eigenen Reihen auch für Aufklärung zu sorgen und nicht immer sozusagen den Staat oder die Gesundheitsleute oder die Virologen als Leute darzustellen, die keine Ahnung hätten. Das, glaube ich, kann man vom wissenschaftlichen Standpunkt sowieso nicht rechtfertigen.
Ich will Ihnen noch mal eine Zahl entgegenhalten: Selbst wenn 100 Ärzte eine Unterschrift leisten und sich gegen das Tragen einer Maske aussprechen – ich will Ihnen noch mal die Zahl aufrufen –, allein in MecklenburgVorpommern gibt es 3.500 Ärzte. Also das Verhältnis zwischen denen, die sich sozusagen mit einem Schreiben oder mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit wenden – die große Mehrheit hier in MecklenburgVorpommern
hat das nicht unterschrieben.
Na ja, ob Sie nun Ärzten Feigheit unterstellen können, das glaube ich eher nicht.
Die Ärzte sind, die Ärzte sind sehr selbstbewusst, haben eine hohe, gute Ausbildung. Aber ich würde nicht sagen, dass die feige sind.
Das habe ich bei Ärzten noch nicht erlebt.
Meine Damen und Herren,
ich werde es nicht mehr lange ausdehnen. Ich will noch mal darauf hinweisen – zur Schule, das ist ja eins der Themen, was Herr Förster gesagt hat: In MecklenburgVorpommern besteht eine Pflicht zum Tragen von Mundund-Nasen-Bedeckungen in Schulgebäuden oder auf allen schulischen Anlagen. Und jetzt kommt es, jetzt kommt es:...
Herr Jesus de Fernandes, noch mal zuhören!
... Personen, die sich im Unterricht befinden, und das von der 1. bis zur 4. Klasse, sind befreit vom Tragen einer Maske.
Das will ich noch mal festlegen und das haben wir auch in unserer Verordnung geregelt.
Ab der 5. Klasse im Unterricht braucht man keine Maske zu tragen,
und andererseits auf den Fluren, wenn man sich begegnet, das ist wie beim Hausrecht im Landtag, da sind wir auch aufgefordert, eine Maske zu tragen, und das gilt natürlich auch im Bereich von WCs oder auf engen Räumen et cetera. Und die Frage, ob es dann auch...
Bitte?
Ja, die...
Ich rede jetzt von den Kindern in der Schule.
Da waren wir ja alle mal irgendwann,
bloß wir hatten nicht das Pech, dass es eine Pandemie gab.
Und natürlich muss man auch in Bussen und vor Bushaltestellen dann bei Nähe, wenn man 1,50 Meter nicht einhält, eine Maske tragen. Warum das bei,
ich weiß nicht, warum das bei der AfD so kompliziert ist, das zu verstehen.
Ja, das Ändern hilft zurzeit gar keinem. Gucken Sie sich die Infektionszahlen an, die steigen exponentiell.
Wir haben jetzt in den letzten Tagen immer erlebt, dass einerseits 14.000, dann 16.000, 17.000, in kurzer Zeit werden wir jetzt bei 20.000 Infektionen pro Tag sein, und das heißt, der R-Wert geht immer noch höher, immer mehr Ansteckungsgefahren bestehen. Das führt dazu, dass wir am Ende auch damit rechnen müssen, dass die Intensivstationen mehr volllaufen. Wir hatten in der vorigen Woche in Deutschland so 750 Fälle und wir sind jetzt schon bei 1.400/1.500 Fällen. Also das heißt...
Na Betten haben wir noch genug,
aber wir haben ja insgesamt 2.600 Krankenhäuser. Nur, die Frage ist ja, wollen wir das Gesundheitssystem so hochfahren, dass wir am Ende auch Gefahr laufen, dass Pflegekräfte und Ärzte infiziert werden, dann gibt es natürlich...
Na ja, sollen sie nicht, aber dann müssen Sie doch mal mitmachen auch! Sie müssen doch... Sie sind doch mathematisch begabt. Herr Weber rechnet uns immer vor,
was wir nicht ausrechnen können, das macht er für uns.
Dann weiß er doch auch, wie er das jetzt hochrechnen muss, was kann passieren oder wird passieren, wenn es so weitergeht.
Also wenn wir keinen zeitweiligen Shutdown ausrufen und das ungebremst so weitergehen lassen, dann sind wir Weihnachten bei der Ausgangssperre. So!
Und ich glaube, das will wohl eigentlich keiner, und Sie als AfD wollen doch auch auf die Straße gehen. Sie gehen doch gern auf die Straße!
Na also! Dann würde ich Sie ja aufrufen, das mal auch zu unterstützen und nicht immer dagegen anzumeckern. Ja!
So, meine Damen und Herren, also ich will Sie aufrufen, sehen Sie auch den Realitäten ins Auge und glauben Sie nicht, dass die Virenlast so schwach ist, dass wir Schwierigkeiten haben. Denken Sie daran, dass Junge auch Ältere infizieren können, und wir müssen alles dafür tun, dass der Eintrag in Pflegeheime – gerade da, wo die ältere Generation ihren Lebensabend verbringt – nicht eingebracht wird. Das ist eine der entscheidenden Fragen. Und das Zweite ist, wir können auch keine Einträge in Krankenhäuser gebrauchen. Auch dort liegen viele Patienten, die immungeschwächt sind, die nach Operationen et cetera Infektionen bekommen können, und das sollten wir doch gemeinsam – gemeinsam! – verhindern wollen. Das ist meine große Bitte auch an Sie. Von daher will ich jetzt meine Rede beenden. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Kollege Förster! Die Frage, ob man alles wissenschaftlich begründen kann, ist eine Frage, die man einerseits mit Ja beantworten kann, aber andererseits auch vor allen Dingen mit den Erfahrungen, die wir in den letzten Wochen und Monaten gesammelt haben. In den Schulen ist es grundsätzlich so … In Kitas braucht man – erst mal Kitas –, in den Kitas braucht man keine Masken zu tragen, also die Kinder nicht und die Erzieherinnen nur bei Nähe oder bei der Frage, wenn ein Kind besonders Zuwendung braucht et cetera.
In den Schulen ist es so, dass wir ganz klar geregelt haben, dass grundsätzlich eine Maskenpflicht besteht – auch vor allen Dingen für Personen, die im ÖPNV sehr nahe miteinander sitzen und stehen. Da muss eine Maske getragen werden. Das gilt vom Grundsatz her auch in Schulgebäuden und in schulischen Anlagen. Ausgenommen davon sind vor allen Dingen die Schüler im Primärbereich von der 1. bis zur 4. Klasse.
Also es ist ja grundsätzlich so, dass Wissenschaftler die Politik beraten. Es gibt am Ende eine Abwägung und die Politik entscheidet, welche Maßnahmen durchgesetzt werden, und ich habe Ihnen das vorgetragen, was wir im Land Mecklenburg-Vorpommern zurzeit umsetzen und auch in Verordnungen oder in Allgemeinverfügungen gegossen haben.
Also die Schaden-NutzenAbwägung ist ja erfolgt, indem Virologen und andere sagen, Maskentragen ist ein Mittel, um auch Viren sozusagen auf Zweite nicht so schnell zu übertragen. Der zweite Weg, der ja allgemein auch bekannt ist, ist die allgemeine Hygiene, der dritte Weg heißt Abstand, und der vierte Weg heißt lüften, gerade in Räumen, die dann durch viele Personen genutzt werden.
Ich habe das schon verstanden, alles gut.
Ja, bei Kindern ist es so, dass sie in den Kitas keine Maske zu tragen brauchen. Da geht es nämlich auch um die Sprachentwicklung und anderes. In den Schulen ist es ja so, dass man auch vom Maskentragen befreit werden kann, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
Und ansonsten, wissenschaftliche Studien gibt es die und die und die und die, und da muss man natürlich auch wieder als Politik abwägen und sich am Ende zu einer Entscheidung durchringen, was wir in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern immer wieder tun, und auch neue Allgemeinverfügungen oder Erlasse herausgeben.
Also ich bin kein Arzt, ich kann nicht alles ausschließen, aber ich gehe davon aus, dass die Maßnahmen, die wir als Landesregierung treffen, der Allgemeinheit dienen und dafür Sorge tragen, dass wir die Covid-19-Pandemie im Griff behalten. Und im Einzelfall – das hatte ich schon mal gesagt – geht es ja auch um die Fragen Gesundheit oder Asthma, oder Atemprobleme, oder andere Folgen. Da kann man sich beim Arzt beraten lassen und im Einzelfall wird dann auch ein Attest ausgereicht, dass das Tragen von Masken für die Person XY nicht infrage kommt, da psychische Belastungen oder körperliche Beschwerden entstehen, die dann zur Schwächung oder, ja, zur Schwächung des Körpers beitragen würden, aber es gilt eben nicht für die große Masse der Bevölkerung. Also der Einzelfall ist immer möglich.
Das wird im Einzelfall zu entscheiden sein. Wenn zum Beispiel etliche Infektionen in einer Schule stattfinden, dann kann der Landrat eine Allgemeinverfügung erlassen und zum Beispiel in einer Klasse Maskenpflicht für eine gewisse Zeit anordnen, aber generell ist es grundsätzlich so, wie ich schon ausgeführt habe. Maskenpflicht ist grundsätzlich, aber die Ausnahmen sind eben Schüler von der 1. bis zur 4. Klasse. Und bei Begegnungen auf den Fluren oder auf Toiletten, da sollten natürlich auch Masken getragen werden, und auf dem Schulhof. Und ansonsten ist das Sache der örtlichen Gesundheitsämter.
Bitte!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Foerster hat, wie immer, ein Thema aufgerufen, das er heute noch mal telefonisch hinterfragt hat. Von daher will ich Ihnen zurufen, der erste Punkt, Wohnmobiltourismus in eine amtliche Statistik aufzunehmen, ist etwas schwierig. Man kann natürlich die Übernachtungen und die Menschen, die dort jede Nacht übernachten, durchaus in einer Statistik erfassen, was wir auch tun. Entscheidend wird aber sein, wenn man jetzt der Frage nachgeht,
wie viel Wohnmobile sind an welchem Tag auf welchem Zeltplatz – da muss man immer unterscheiden, dass oftmals der Campingtouristiker ein oder zwei Nächte oder drei Nächte, mancher auch länger bleibt, aber viele wechseln jeden Tag ihren Standort. Dadurch kann es sozusagen zu Mehrfachzählungen kommen. Deswegen glaube ich nicht, dass das der entscheidende Schritt ist.
Ich gebe Ihnen völlig recht, dass wir natürlich in diesem Jahr durch Covid-19 festgestellt haben – und das haben Sie richtig vorgetragen –, dass in diesem Bereich gerade die Wohnmobile, der Kauf von Wohnmobilen und auch die Mietung von Wohnmobilen einen neuen Höhepunkt erreicht haben. Es ist ein Umsatzplus insgesamt, wenn man das übers Land sieht, über Deutschland sieht, bis zu 25 Prozent zu registrieren. Sie haben die Zahlen für Juli genannt. Und es ist natürlich so, dass wir auch ein Auge darauf haben, dass die Infrastruktur wachsen muss. Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren noch mehr Leute individuell verreisen wollen, und dazu sind eben Wohnmobile absolut geeignet. Nur, die Infrastruktur kriegt man nicht von einem Tag zum anderen erhöht,
aber wir sind …
Das habe ich Ihnen auch nicht vorgeworfen. Ich habe jetzt nur gesagt, dass wir an dem Thema dran sind.