Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 99. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 31 aufrufe, möchte ich es mir nicht nehmen lassen, Herrn Koplin und Frau Dominik Peters ganz herzlich zur Geburt des Sohnes Fridolin zu gratulieren, 3.600 Gramm und 52 Zentimeter.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Eigenanteile in Pflegeheimen umgehend senken und begrenzen, Drucksache 7/5358.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Eigenanteile in Pflegeheimen umgehend senken und begrenzen – Drucksache 7/5358 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank auch für die Glückwünsche! Wir sind überglücklich, das können Sie sich sicherlich vorstellen. Ich wäre gern in der Nacht dann im Familienzimmer geblieben, aber es sind so viele Geburten zurzeit hier in Schwerin,
Das ist auch eine schöne Nachricht, das zu wissen. Das hat ja immer was mit Zukunft zu tun, Hoffnung. Und neben dem ganz persönlichen wunderschönen Gefühl – also herzlichen Dank für die Glückwünsche! – wird einem bewusst, dass jeder Mensch an irgendeiner Stelle auf Hilfe angewiesen ist, und ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es einer solidarischen Gesellschaft bedarf und dass wir sie wertschätzen und hochhalten müssen. Und ich bin auch davon überzeugt, dass eine solidarische Gesellschaft immer auch zugleich eine internationalistische Gesellschaft sein sollte, weil wir Menschen sind, aus dem Grund.
Und der Bogen, der sich also spannen lässt von dem ganz persönlichen Glück zu dem Thema heute, ist, dass es eben an verschiedenen Stellen des Lebenslaufs dazu kommen kann, meist auch kommen wird, dass man eben Hilfe und Unterstützung und Pflege benötigt. Und wir haben am 27. August uns hier ausgetauscht über die Situation und haben gemeinsam aus den Blickwinkeln der verschiedenen Fraktionen festgestellt, dass es einen dringenden Handlungsbedarf gibt, und sind nunmehr gefordert und sehen uns auch als LINKE da in der Pflicht – das ist ja auch eine vorzügliche Aufgabe der Opposition zu kontrollieren, zu kritisieren, aber auch selber Vorschläge zu unterbreiten –, wir sehen uns also in der Pflicht, selber Überlegungen dem Parlament vorzulegen.
Das haben wir heute getan und stellen uns vor, dass es drei Schritte geben kann. Bevor ich zu denen komme, will ich noch mal darauf verweisen, auch nach dem 27. August gab es medial – und bei uns eingegangen, und bei Ihnen sicherlich auch – weitere Informationen zu diesem Thema. Ich bin auch sehr dankbar, dass die Medien über diese sensible Frage in der Gesellschaft auch informieren. So war zu erfahren, dass zum Beispiel in einem Pflegeheim in Grevesmühlen ab 1. Oktober die Eigenanteile um 550 Euro angehoben werden und dann schon über 2.000 Euro betragen. Es war weiterhin zu erfahren, dass in einem Pflegeheim in Schwerin für ein Zweibettzimmer allein der Investitionskostenanteil 1.200 Euro ausmacht. Und wie wir uns im August schon ausgetauscht haben anhand der Daten, die die Landesregierung uns vorgelegt hat auf Grundlage einer Antwort auf eine Kleine Anfrage – da war von durchschnittlich 1.540 Euro Kosten für die Eigenanteile die Rede –, wissen wir, um welche Dimension es dabei geht.
Und deswegen streben wir hier eine Veränderung an, und diese Veränderung zielt darauf, dass in einem ersten Schritt darauf hingewirkt werden muss, aus unserer Sicht, diese Eigenanteile zu reduzieren, in einem zweiten Schritt, eine Deckelung, Beschränkung dieser Eigenanteile anzustreben. Da sind wir als LINKE nicht alleine, auch große Träger wie die AWO, die Diakonie und das DRK fordern eine Obergrenze, weil sie selbst hier eine problematische Situation attestieren. Und in einem dritten Schritt – das haben wir an anderer Stelle auch auf Bundesebene als LINKE deutlich gemacht – sprechen wir uns für eine Pflegevollversicherung aus.
Um den ersten Schritt dann zu gehen und damit zu starten – das ist Gegenstand des ersten Punktes unseres Antrags –, begehren wir Zustimmung dafür, dass wir auf Bundesebene aktiv werden, als Landtag MecklenburgVorpommern der Landesregierung einen entsprechenden Auftrag mitgeben und sagen, die Verantwortung für die Kosten und für die Leistungen müssen bei den Krankenkassen hinsichtlich der medizinischen Pflege in stationären Pflegeeinrichtungen zusammengeführt werden. Wir haben im Moment eine Situation, wo beides auseinanderfällt, und diese Situation ist eine, die politisch der Änderung bedarf, und das liegt de facto in unserer Hand.
Die medizinische Behandlungspflege findet auf ärztliche Anweisung statt und wird von ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt. Dazu zählen Tätigkeiten wie Verbändeanlegen und -wechseln, Injektionen, Wundversorgung, aber auch Port- und Stomaversorgung und Katheterwechsel. Ist die medizinische Behandlungspflege aufwendig, steigen insgesamt auch die Pflegekosten. Dabei
handelt es sich um ein Paradoxon, denn die medizinische Behandlungspflege ist eine medizinische Versorgungsleistung, die vollständig in der Zuständigkeit der Krankenversicherung liegen müsste, in der Praxis wird sie aber nur in der häuslichen Pflege und nach dem Bundestagsbeschluss vom Juli 2020 – auf den verweise ich schließlich auch – in der Intensivpflege in Pflegeeinrichtungen als Krankenkassenleistung gehandhabt.
Es ist nicht so, dass die Krankenkassen sich nicht beteiligen würden an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in Alten- und Pflegeheimen – insgesamt bundesweit mit 640 Millionen Euro –, das Leistungsvolumen insgesamt ist jedoch wesentlich höher, und wir, wie gesagt, plädieren dafür, beides zusammenzuführen: die Kostenverantwortung und die Leistungsverantwortung. Das kann aus unserer Sicht – insgesamt geht es um ein Volumen von 3,3 Milliarden Euro nach unseren Berechnungen –, und das kann, wenn es eine neue Zuordnung gibt, dazu führen, dass die Eigenanteile an dieser Stelle deutlich entlastet werden können.
Wenn wir Ihnen vorschlagen als Landtag, der Landesregierung einen Auftrag zu geben, würde sich sofort die Frage ergeben, Mensch, haben die LINKEN nicht zugehört, die Ministerin Frau Drese hat im August und auch zuvor schon im Sozialausschuss darauf hingewiesen, dass sie selbst an dieser Stelle zu diesem Thema aktiv geworden ist, nicht zuletzt im Spätherbst vergangenen Jahres auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit einer eigenen Initiative, zumal – und das hat auch Frau Ministerin Ende August uns mitgeteilt – es Bundesratsinitiativen verschiedener Länder gibt. In der Tat, Thüringen und Brandenburg haben 2018 eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht und die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein 2019.
Wir haben uns bei unserer ständigen Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Berlin kundig gemacht und haben gefragt, was ist denn eigentlich, wie ist das Verfahren, was ist aus diesen Bundesratsinitiativen geworden, und Frau Lochner hat uns mitgeteilt, dass diese Initiativen mittlerweile abgesetzt sind, weil sie keine ausreichende Mehrheit gefunden haben. Mithin ergibt sich daraus allein schon die Motivation für uns zu sagen, da machen wir noch mal einen neuen Vorstoß, weil wir da an dieser Stelle nicht lockerlassen dürfen.
Hinzu kommt, Frau Ministerin hatte gesagt, dass über die Initiative der Arbeits- und Sozialministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen werden soll. Wir werden sicherlich heute dazu noch mal etwas hören. Hier noch mal politisch eine Position zu beziehen und an der Stelle die Initiativen auch zu flankieren, ist ein weiteres unserer Anliegen.
Ein zweiter Punkt – und damit möchte ich dann die Einbringung dieses Antrages abschließen –, ein zweiter Punkt aus unserer Sicht, den wir Ihnen vorschlagen, ist, wir brauchen noch mal eine tiefer gehende Analyse zu Hintergründen und Strukturen bei diesen Investitionskosten und bei den Mietkosten. Herr Heydorn hat sowohl in der Debatte als auch am Rande der Landtagssitzung beim letzten Mal darauf hingewiesen, dass diese Kosten nicht willkürlich sozusagen festgesetzt werden, sondern auch einer Genehmigung bedürfen. Gleichwohl, was sind die Kostentreiber? Was steckt dahinter? Wo sind die Instrumente, wo sind die Stellschrauben, die wir dann nutzen müssen, um in Anwendung des SGB XI unsere
Möglichkeiten, unsere Gestaltungs- und Einwirkungsmöglichkeiten dann auch wahrzunehmen, um eine Entlastung bei den Eigenanteilen zu erreichen? Das muss eine solche Analyse erheben.
Da gibt es noch viel Intransparenz, und wir versprechen uns aus einer solchen Analyse letztendlich dann auch die Handhabung für uns, an welcher Stelle können wir als Landesgesetzgeber ansetzen, um die Situation für die Menschen in unserem Land, die auf Pflege angewiesen sind, und ihre Angehörigen zu erleichtern, weil eins geht nicht – und da sind wir uns beim letzten Mal ja einig gewesen –, dass, wenn Menschen Hilfe benötigen, wenn Menschen gepflegt werden müssen, dass das nicht zu einer sozialen Katastrophe führen darf, nicht die Familien und die Personen ruinieren darf.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Entwicklung der Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen und damit eng verbunden die Gesamtfinanzierung der Pflege ist – und das wiederhole ich eindringlich – eines der bedeutsamsten sozialpolitischen, ja, gesellschaftspolitischen Themen unserer Zeit. Es ist gut und wichtig, dass diese Erkenntnis sich mehr und mehr durchsetzt. Wir brauchen eine breite, wir brauchen eine ehrliche Diskussion zum Thema „Finanzierung der Pflege“, gerade mit Blick auf notwendige Verbesserungen wie beispielsweise bei der Bezahlung oder mit Blick auf den weiter voranschreitenden demografischen Wandel.
In der Aussprache in der vergangenen Landtagssitzung zum Thema „Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen“ bat ich um einen gesellschaftlichen und politischen Schulterschluss und um eine kritische Begleitung durch das Parlament bei der Entwicklung und Umsetzung notwendiger Reformschritte. Deshalb gilt der Linksfraktion mein Dank für den Antrag.
Das Thema „Pflege und ihre Finanzierung“ bewegt viele Menschen. Hiervon zeugen allein in den letzten Wochen eine Vielzahl von Einladungen zu unterschiedlichsten Diskussionsrunden, die mich erreicht haben, viele Schreiben von besorgten Bürgerinnen und Bürgern und auch eine Vielzahl von Beiträgen in den regionalen und überregionalen Medien. Das Bild, das sich aus dieser Gesamtschau ergibt, bestärkt mich sehr in meinem politischen Handeln und meinen Forderungen seit meinem Amtsantritt. Sowohl im politischen als auch im gesellschaftlichen Raum besteht ein grundsätzlicher Konsens und eine seltene Einigkeit der Akteure, Beteiligten und Betroffenen, gleich, ob Pflegebedürftige, Angehörige, Leistungserbringer oder Kostenträger. Dieser Konsens ließe sich wohl mit „Pflege muss nicht nur qualitativ gut
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann den Frust und die Enttäuschung gut nachvollziehen, wenn man 40 Jahre im Berufsleben stand, finanziell selbstbestimmt lebte, um dann festzustellen, dass die eigene Altersvorsorge letztlich nicht für die Deckung der Pflegekosten ausreicht. Am Ende bleibt oftmals keine andere Option, als Hilfe zur Pflege beim Sozialamt zu beantragen. Hauptgrund dafür ist, dass die Kostensteigerungen in der Pflege, systemisch bedingt, fast vollständig von den Pflegebedürftigen aufgefangen werden müssen. Das muss schleunigst verändert werden, meine Damen und Herren.
An dieser Stelle ist es mir wichtig, hier gleichwohl einmal die Sozialhilfe aus der oft gefühlten gesellschaftlichen Schmuddelecke herauszuholen. Menschen erfüllt es oft mit Scham, Sozialhilfe zu beantragen. Diese soziale Leistung steht ihnen aber zu. Die Sozialhilfe stellt eine der bedeutendsten Errungenschaften unseres Sozialstaates dar. Sie soll „den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens … ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht“. So formuliert es der Grundsatz der Sozialhilfe in Paragraf 1 SGB XII.
Deutschland im Ländervergleich und wir als seine Bevölkerung können zu Recht stolz auf ein gut funktionierendes soziales Sicherungssystem sein. Tragende Motivation für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung darf daher in meinen Augen nicht die Verächtlichmachung einer Sozialleistung sein. Die Motivation sollte vielmehr darin liegen, die Pflegekosten solidarischer zu verteilen, so solidarisch, dass es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht wird, weiterhin finanziell so selbstbestimmt wie möglich am Leben teilzuhaben und den wohlverdienten Ruhestand sorgenfrei genießen zu können.
Selbstverständlich muss das Ziel einer bezahlbaren Pflege in einen Gleichklang mit einer qualitativ guten Pflege, mit fairer Entlohnung der Pflegekräfte sowie einer guten baulichen Substanz und Ausstattung der Pflegeeinrichtungen gebracht werden. Höhere Löhne in der Pflege, mehr Pflegekräfte und damit mehr Auszubildende, eine die Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt stellende Pflege, mehr Pflegebedürftige sowie gut erhaltene Pflegeeinrichtungen müssen finanziert werden, gerade auch, wenn man die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen von weiteren Kostensteigerungen entlasten will.
Eine zukunftsfeste Pflege kostet also Geld, viel mehr Geld, als bisher zur Verfügung steht. Diese Ehrlichkeit gehört zu einer zielführenden Debatte über die Finanzierung der Pflege dazu. Ich vertrete ganz klar die Auffassung, dass die Pflegekosten auf deutlich mehr Schultern verteilt und damit solidarischer werden müssen. In diesem Verständnis als Ausgangspunkt möchte ich Ihnen in die Kostenstruktur im Bereich der stationären Altenpflege noch mal einen Einblick geben und einen Punkt, an dem Veränderung in meinen Augen dringend notwendig ist, benennen.
Die Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz setzen sich zusammen aus den unmittelbaren Pflegekosten sowie verschiedensten Kostenpositionen in Bezug auf die Einrichtung. Zu diesen gehören maßgeblich die Kosten für die Unterkunft, für die Verpflegung, für die Ausbildungsumlage und für Investitionen. Die Kostentragung
für die unmittelbaren Pflegekosten ist im Grunde zweigeteilt: In einem ersten Schritt beteiligt sich die Pflegekasse im Wege ihrer pauschalen Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen, wobei der jeweilige Pflegegrad die Höhe der Pauschale bestimmt. Der Anteil pflegebedingter Aufwendungen einer jeden Bewohnerin und eines jeden Bewohners, welcher von ihrer oder seiner Pauschale nicht mehr gedeckt wird, ist zu einer einrichtungsweiten Gesamtsumme zusammengerechnet und anschließend durch die Zahl der Pflegebedürftigen in dieser Einrichtung dividiert worden.
Das Ergebnis dieser zugegeben vereinfachten Rechnung ist der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil. Hier sehe ich einen der wichtigsten Anhaltspunkte, um eine echte finanzielle Entlastung herbeizuführen. Ich plädiere für einen echten Sockel-Spitze-Tausch. Der Pflegebedürftige müsste danach nur noch einen gedeckelten und deutlich abgesenkten Anteil an den Pflegekosten tragen. Die überschießenden Kosten hingegen würden von den Pflegekassen getragen, die erheblichen Kostenlasten würden von einigen wenigen auf viele Schultern verteilt werden.
Ja, das würde eine Beitragserhöhung für die Pflegeversicherung zur Folge haben, aber wenn wir uns als Gesellschaft eine Pflege wünschen, die für alle Pflegebedürftigen bis zu ihrem Lebensende bezahlbar bleibt, dann werden wir angesichts eines Systems kommunizierender Röhren in der Pflegefinanzierung diesen Weg beschreiten müssen. Und unsere gemeinsame Aufgabe wäre es, dafür Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen. Das mache ich.
Bei der Weiterentwicklung der Finanzierung der Pflegeversicherung schaue ich zusehends ungeduldig in Richtung Berlin. Die Länder haben unter meinem Vorsitz dazu einen Leitbeschluss im Rahmen der letztjährigen ASMK gefasst. Die Länder haben den Bund im Rahmen von dessen Gesetzgebungskompetenz in die Pflicht genommen, unmittelbar finanzielle Entlastungen zu installieren und darüber hinaus endlich in den Prozess der Weiterentwicklung einzusteigen. Die Länder haben hierfür ihre vollumfängliche Unterstützung zugesichert. Bislang kennen wir nur wenig substanzielle Ankündigungen aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich betone auch, die Pflegebedürftigen sind den Kalkulationen der Leistungsanbieter in Bezug auf die Kosten der Unterkunft und der Verpflegung nicht schutzlos ausgeliefert. Die Pflegekassen nehmen im Rahmen ihrer Kostensatzverhandlung für die Pflegebedürftigen nicht nur in Bezug auf die unmittelbaren Pflegekosten eine Treuhänderstellung ein, es ist nach Paragraf 87 SGB XI darüber hinaus auch ihr gesetzlicher Auftrag, die Kosten für die Unterkunft und für die Verpflegung bei den Pflegesatzverhandlungen mit zu verhandeln, obwohl sie keine Kostenträger sind. Sowohl die Treuhänderstellung für die unmittelbaren Pflegekosten als auch die Kosten der Unterkunft und Verpflegung werden seitens der Pflegekassen dabei ausgesprochen ernst genommen. Das erkennt man auch daran, dass die Verpflegungskosten in nahezu allen Einrichtungen angemessen sind.
Lassen Sie mich zu den Unterkunfts- und vor allem zu den Investitionskosten kommen. Unterkunftskosten sind Kosten für Heizung, Wasser, Strom, Reinigung, Freizeitangebote und Veranstaltungen in der Einrichtung. Sie
stehen in einer hohen Abhängigkeit von den Versorgungsverträgen und lassen sich am besten mit einer Warmmiete vergleichen. Ich erkläre es deshalb, weil hier häufig eine Fehlannahme liegt. Während die Unterkunftskosten eher mit den Warmkosten einer Wohnung vergleichbar sind, stellen die Investitionskosten am ehesten die Kaltmiete einer Wohnung dar. Ich finde, dass dieses Bild den Unterschied zwischen Unterkunftskosten einerseits und Investitionskosten andererseits gut erklären kann und insbesondere für die Bewohnerschaft und ihre Angehörigen diese Kostenpositionen verständlicher und akzeptabler machen. Investitionskosten sind damit vor allem Kosten aufgrund von Abschreibungen, Kapitaldiensten und Instandhaltungen sowie Investitionen zur Verbesserung des Istzustands.