Protokoll der Sitzung vom 25.09.2020

stehen in einer hohen Abhängigkeit von den Versorgungsverträgen und lassen sich am besten mit einer Warmmiete vergleichen. Ich erkläre es deshalb, weil hier häufig eine Fehlannahme liegt. Während die Unterkunftskosten eher mit den Warmkosten einer Wohnung vergleichbar sind, stellen die Investitionskosten am ehesten die Kaltmiete einer Wohnung dar. Ich finde, dass dieses Bild den Unterschied zwischen Unterkunftskosten einerseits und Investitionskosten andererseits gut erklären kann und insbesondere für die Bewohnerschaft und ihre Angehörigen diese Kostenpositionen verständlicher und akzeptabler machen. Investitionskosten sind damit vor allem Kosten aufgrund von Abschreibungen, Kapitaldiensten und Instandhaltungen sowie Investitionen zur Verbesserung des Istzustands.

In der Vergangenheit und jetzt auch im Rahmen des hier gegenständlichen Antrags wird von Zeit zu Zeit vorgetragen, dass das Land die Investitionskosten übernehmen sollte. Auch hier bin ich der Meinung, ehrlich zu diskutieren, wie die Umsetzung bezahlt werden kann. Mit Daten aus dem statistischen Bericht für Ende 2017 bedeutet diese Forderung einen Haushaltsaufwand von annähernd 80 Millionen Euro pro Jahr. Da bin ich sehr skeptisch, ob diese zusätzlichen Mittel allein durch das Land aufgebracht werden können, und ich sehe da auch schwere ordnungspolitische Klippen. Was passiert eigentlich, wenn die Investitionskosten weiter steigen? Zieht das Land dann automatisch mit? Soll das Land die Investitionskosten ganz oder teilweise übernehmen, unabhängig von der finanziellen Situation des Pflegebedürftigen? Wo ziehen wir hier die Grenzen und was soll mit den steigenden Investitionskosten im Bereich der ambulanten Pflege geschehen, die einen deutlich größeren Markt darstellt?

Sie sehen bereits an den wenigen Fragen, welche Komplexität solche Sachverhalte annehmen können. Ich stimme Ihnen aber zu, dass die Übernahme der Investitionskosten auch positive Effekte hat. Etwa zur Jahrtausendwende wurden in Mecklenburg-Vorpommern circa 130 stationäre Pflegeeinrichtungen neu errichtet. Hierfür wurde mehr als eine halbe Milliarde Euro an öffentlichen Geldern in die Hand genommen, über 500 Millionen Euro. Obwohl diese Investitionen nun 15 bis 20 Jahre zurückliegen, hat dieses gewaltige Engagement noch heute positive Effekte, wie ein Blick auf die Preisvergleichsliste zeigt. In der Regel ist daran zu erkennen, welche Einrichtung durch das Land gefördert wurde und welche nicht, weil diese Einrichtungen für den Zeitraum der Zweckbindung auf ihre Bewohnerschaft weniger Investitionskosten umlegen können als nicht geförderte Einrichtungen. Ob dieser Unterschied aber die damalige riesige Investitionssumme rechtfertigt, liegt im Auge des Betrachtenden.

Und ich möchte noch etwas betonen: Wir haben bereits mit dem auslaufenden Pflegewohngeldprogramm etwas sehr Vergleichbares erprobt. Pflegewohngeld war dabei nichts anderes als die Übernahme von Investitionskosten der anspruchsberechtigten Personen in Höhe von bis zu 200 Euro monatlich. Mit welchem Ergebnis? Während 2006 lediglich 28 Prozent der Empfänger von Pflegewohngeld zugleich auch Empfänger von Hilfe zur Pflege waren, verdoppelte sich dieser Prozentsatz auf 56 Prozent zum Auslaufen des Pflegewohngeldes im Jahr 2012. Damit konnte das Pflegewohngeld ein erklärtes Ziel nicht umsetzen: die eigenständige, von Sozialhilfe unabhängige Finanzierung des eigenen Pflegeheimplatzes. Die Wirkung des Pflegewohngeldes war infolgedessen recht

ernüchternd. Nicht zuletzt deswegen fand ab 2013 eine Umorientierung statt, im Ergebnis deren Mittel für Projekte mit erheblicher Multiplikatorenwirkung wie die Anschubfinanzierung von Sozialplanung genutzt wurden.

Ich mache einen anderen Vorschlag: Mein Ziel ist hinsichtlich der Investitionskosten ein länderübergreifendes Gesamtkonzept. Wenn wir weiter für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Ost und West kämpfen wollen, muss aus meiner Sicht unbedingt vermieden werden, dass die Frage, ob ein pflegebedürftiger Mensch in einer Pflegeeinrichtung finanziell unterstützt wird oder nicht, vom Portemonnaie des jeweiligen Bundeslandes abhängt. Auch diese Frage möchte ich und möchten wir Länder dringend mit dem Bund im Rahmen des Prozesses zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung klären und fordern daher unablässig den Dialog und Austausch ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich auf den Vorschlag zu sprechen kommen, die Kostentragungspflicht für die medizinische Behandlungspflege wieder allein den Krankenkassen zu überantworten. Ich freue mich, dass die Linksfraktion meine Forderung ausdrücklich unterstützt. Bereits im erwähnten Leitbeschluss der letzten ASMK ist diese Forderung enthalten und die ist auch richtig. Deshalb macht eine Bundesratsinitiative im Moment keinen Sinn. Wir haben, wie gesagt, der Bundesregierung Ende November letzten Jahres diese Forderung in das Pflichtenheft geschrieben.

Wollen wir uns selbst und die ASMK nicht unglaubwürdig machen, sollten wir der Bundesregierung – insbesondere mit Blick auf die letzten sechs Corona-Monate – auch die Chance geben, hierauf zu reagieren. Das muss bald geschehen. Aber auch das Einhalten von Regularien gehört zu einem guten und gewinnbringenden Dialog, der zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden sollte. Das ist im Sinne der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen zielführender als ein öffentlichkeitswirksamer Bundesratsbeschluss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Die Ministerin hat ihre angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Zunächst ist es erst einmal löblich, dass DIE LINKE dieses Thema hier anspricht, weil es tatsächlich gravierende Probleme gibt und weil es nicht schön ist, wenn man im Alter Sozialhilfeempfänger ist und darauf angewiesen ist. Sie hat auch dazu einen Antrag im Bundestag gestellt, seinerzeit noch von Frau Wagenknecht, die den mitgetragen hat. Aber was mir zu kurz kommt, ist: Warum haben wir denn diese ganzen Probleme? Weil wir gesellschaftlich in eine ganz andere Richtung gegangen sind, deswegen haben wir uns diese Probleme selbst aufgebaut.

Dazu kommt natürlich, dass Altenpflege als lukrativer Anlagemarkt gilt, und das hat sogar hier unser Untersuchungsausschuss nachgewiesen. Da kamen mehrere Aussagen, dass eben der Pflegebereich geeignet ist, um

richtig Geld zu verdienen. Das war die Kernaussage. Und solange dort Geld verdient wird, aber auch Geld verdient werden muss – weil sonst macht es ja keiner, und momentan ist das so gesetzlich angelegt, dass sie gewinnorientiert als Privatunternehmen arbeiten, und selbst, wenn es die Wohlfahrt übernimmt, sie das trotzdem tun, weil sie dann eine ausgelagerte GmbH haben, um eben gewinnorientiert weiterzumachen –, solange das so ist, werden die Kosten immer steigen.

Zum anderen haben wir die Wehrpflicht ausgesetzt. Auch wenn Sie das nicht gerne hören wollen, auch hier haben wir damit maßgeblich zur Kostensteigerung im Pflegebereich beigetragen

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

und haben damit auch noch den Pflegekräftemangel verstärkt. Meine Damen und Herren, das wäre ein Leichtes, dieses wieder einzusetzen oder das umzuwandeln in ein verpflichtendes soziales Jahr. Und ich sage es immer wieder, hier kann Jung von Alt und Alt von Jung profitieren und sollte auch. Hier kann man voneinander lernen, und das sollte auch so sein. Dann haben die älteren Leute mehr Lebenslust, als wenn sie abgeschoben werden in ein Heim, wo der Partner quasi dann auch noch all sein Erspartes auf den Kopf hauen muss oder sein Eigentum aufgeben muss, damit er diesen Platz auch noch bezahlen kann, weil er nicht imstande ist, diese Person eventuell selber zu Hause zu pflegen, weil er ja selber schon wahrscheinlich arbeiten muss, bis er 67 ist.

Und das stellen Sie sich einmal vor: Ein Handwerker – Handwerk ist ja sowieso schon verpönt, aber vielleicht auch deshalb –, ein Maurer arbeitet, bis er 67 ist, auf der Baustelle. Das müssen Sie sich mal vorstellen, das ist total realitätsfremd. Gehen Sie mal auf Baustellen und suchen da mal nach Mitarbeitern, die so 65 Jahre alt sind! Können Sie...

(Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Jochen Schulte, SPD)

Da wünsche ich Ihnen viel Glück, irgendjemanden zu finden.

Ich war selbst in der Sommerpause ganz kurz bei einem Kurzaufenthalt im Krankenhaus und habe dort Handwerker getroffen. Die liegen da alle im Bett, die kriegen neue Hüften, neue Knie, irgendwas, nur damit sie dann weiter arbeiten können. Es ist erbärmlich, muss ich wirklich sagen, es ist erbärmlich. Das hat mit Solidargesellschaft auch nichts mehr zu tun. Solidargesellschaft wäre eben, die Wehrpflicht wiedereinzusetzen und auch unsere Jugend hier mit an Bord zu nehmen, damit sie weiß, worauf es im Leben ankommt, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Zweite, was Sie hier sagen, die Milliarden für Wundbehandlung und Blutentnahme und Blutdruckmessen sollen jetzt auf die Krankenkassen übertragen werden. Das kann man erst mal so machen, aber das sind alles nur kleine Stellschrauben und das ist linke Tasche, rechte Tasche. Mehr ist das leider nicht. Es klingt erst mal gut, weil es entlastet vielleicht die Pflegekassen, aber es entlastet eben nicht die Gesellschaft. Es kostet eben alles Geld. Und Milliardenüberschüsse werden die dann

auch nicht mehr haben, weil wir alle vergessen, wir haben hier seit 2015 eine Riesenmigrationskrise. Auch bei den Krankenkassen – auch wenn Sie es nicht hören wollen –, auch bei den Krankenkassen entstehen dort Ausgaben, wo die Einnahmenseite eben fehlt. Und auch das muss alles bezahlt werden.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das hat ja jetzt lange gedauert, bis Sie auf dieses Thema kamen.)

Also müssen wir darüber reden, dass wir die Pflege zu Hause unterstützen. Dazu haben wir einen Antrag gestellt, wir wollten ein Landespflegefördergeld. Wir müssen es irgendwie hinbekommen, dass die Pflegesätze für die ambulanten Pflegedienste mit denen für die häusliche Pflege, zu Hause, gleichgesetzt werden. Dann ist es auch lukrativer, eben die Person quasi nicht wegzugeben, sondern sich selber um sie zu kümmern. Wir müssen dafür sorgen, dass wir vernünftige Löhne bekommen, das aber durch vernünftige wirtschaftliche Grundlagen und eben nicht durch Tarifzwang oder Ähnliches. Es müssen einfach vernünftige wirtschaftliche Grundlagen her.

Und die Leute müssen einfach mehr von ihrem verdienten Geld in der Tasche behalten. Und das können Sie eben nicht, wenn wir das so machen, wie Sie das hier beantragen, und so, wie Frau Drese das hier vorgetragen hat. Dann haben die Leute nämlich noch weniger in der Tasche und wir verschieben das Problem einfach nur auf die nächste Generation wieder weiter, denn wir dürfen alle nicht vergessen, momentan bezahlen 18 Millionen Einwohner in Deutschland die ganze Party hier, Sie, den ganzen Behörden- und Beamtenapparat und alle, die auf staatlicher Seite arbeiten.

(Martina Tegtmeier, SPD: Aber Sie nicht, oder wie?!)

18 Millionen erwirtschaften hier alles für den Rest, meine Damen und Herren, und geben dafür mehr als die Hälfte ab von ihrer Leistung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Also haben wir ein riesiges gesellschaftliches Problem, das man angreifen muss. Deswegen ist es schön, dass wir hier mal drüber reden können. Das Anliegen ist gut, die Lösung kurzweilig und nur eine Stellschraube oder mehrere Stellschrauben und nicht nachhaltig. Man kann hier, wenn man will, einen anderen Weg gehen. Nichtsdestotrotz freut es mich, dass das Thema hier in die Öffentlichkeit gelangt, und wir werden uns bei Ihrem Antrag enthalten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau FriemannJennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Nachdem wir bereits in der vergangenen Landtagssitzung eine Aussprache zu den Eigenanteilen in stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt haben,

liegt uns nun also ein Antrag der Linksfraktion vor. Wir merken auch anhand der Medienberichterstattung, dass die Problematik rasant wachsender Eigenanteile für die Pflegeeinrichtungen akut ist und es in diesem Bereich zweifelsohne Handlungsbedarf gibt. Ich denke, darin sind wir uns alle einig.

Zunächst möchte ich noch einmal kurz auf die aktuelle Problemlage eingehen. Neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege setzen sich die Kosten für Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen zudem aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sowie gegebenenfalls einem Ausbildungszuschlag zusammen. In Mecklenburg-Vorpommern belief sich der durchschnittliche Eigenanteil zum 1. Januar 2020 nach Angaben der Landesregierung auf rund 1.400 Euro, was einer Steigerung von 200 Euro im Vergleich zu 2018 entspricht. Im Antrag wird darauf Bezug genommen. In Bezug auf den Verband der Ersatzkassen wird auch von 1.564 Euro gesprochen.

Insbesondere die Kosten für die Pflege, die nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt werden, also der einrichtungseinheitliche Anteil, sind im Jahr 2019 laut des Instituts der deutschen Wirtschaft um 78 Prozent gestiegen. Die Kosten für die Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen weichen jedoch regional stark voneinander ab. Immer häufiger liest man auch von Eigenanteilen um und über 2.000 Euro. Vor dem Hintergrund der durchschnittlichen Renten in Mecklenburg-Vorpommern ist es daher wenig verwunderlich, dass diese zur Deckelung der Kosten für einen Pflegeheimplatz häufig nicht mehr ausreichen.

Können sich Ehepartner beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen auch die Angehörigen, also sofern ihr jährliches Bruttoeinkommen unter 100.000 Euro liegt, nicht an den Kosten für einen Pflegeheimplatz beteiligen, sind Pflegebedürftige in der Regel auf Sozialhilfe angewiesen. Dies stellt für viele Betroffene verständlicherweise eine belastende Situation dar, waren sie oftmals doch fast ihr ganzes Leben erwerbstätig.

Der vorliegende Antrag macht nun auch konkrete Vorschläge, wie aus Sicht der Linksfraktion eine Lösung aussehen könnte und die Eigenanteile in der Pflege begrenzt werden könnten. Zunächst einmal wird vorgeschlagen, dass die Kosten für die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen künftig von den Krankenkassen getragen und die dadurch zur Verfügung stehenden Mittel für eine Deckelung der Eigenanteile eingesetzt werden sollen. Die Landesregierung soll dazu eine Bundesratsinitiative starten.

Die Forderung ist keineswegs neu und geht auf den Umstand zurück, dass die Kosten für medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen von der Pflegeversicherung, oftmals auch von den Pflegebedürftigen beziehungsweise von den Sozialhilfeträgern getragen werden müssen. Demgegenüber wird diese Leistung bei der häuslichen Pflege von der Krankenversicherung übernommen. Der Antrag geht darauf auch im Detail ein. Unbestritten scheint hier ein Widerspruch zu bestehen. Darauf haben mehrere Sozialverbände bereits vor einiger Zeit hingewiesen. Ich bezweifle jedoch, ob lediglich die Übertragung der Kosten für die medizinische Behandlungspflege an die Krankenkassen im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen den erwünschten Effekt mit sich bringen würde.

Nach Angaben des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland kann etwa von Kosten in Höhe von 3 Milliarden Euro für die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen ausgegangen werden, die dann durch die Krankenkassen getragen werden müssten. Darin enthalten sind die Kosten, die aktuell sowohl durch die Pflegeversicherung als auch durch die Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen getragen werden. Der Anteil, der allein durch die Pflegeversicherung übernommen wird, dürfte also noch einmal deutlich unter der genannten Summe liegen.

Selbst wenn die frei gewordenen Mittel theoretisch eins zu eins für eine Begrenzung der Eigenanteile in den stationären Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden könnten, dürfte dies wohl kaum ausreichen, um eine langfristige Deckelung der Kosten für die Pflegebedürftigen zu erreichen. Frau Ministerin Drese sprach kürzlich davon, dass dafür nach aktuellem Stand rund 9 Milliarden Euro notwendig wären. Vor dem Hintergrund, dass sich sowohl die Pflege- als auch die Krankenversicherung über Beiträge finanzieren, bezweifle ich zudem, wie stark die Entlastung für Pflegebedürftige tatsächlich ausfallen dürfte, denn die Mehrausgaben für die Krankenkassen müssten ja letztlich auch finanziert werden, was gleichbedeutend ist mit der Erhöhung der Beiträge für die gesetzlich Krankenversicherten.

Meiner Ansicht nach bräuchte es daher vielmehr ein zukunftsorientiertes Gesamtkonzept, in dem verschiedene Aspekte berücksichtigt werden müssen. Bundesgesundheitsminister Spahn hat den zeitnahen Start einer Pflegereform angekündigt und zu Recht auf die Komplexität der Problematik hingewiesen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass gemäß SGB XI Paragraf 30 Absatz 1 in diesem Jahr ohnehin eine Prüfung über – und ich zitiere – „Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung“, Zitatende, vorgenommen werden muss.

Abschließend möchte ich noch auf Punkt II Ziffer 2 Ihres Beschlussvorschlages eingehen. Sie fordern darin ja eine Unterrichtung der Landesregierung im Wesentlichen darüber, wie sich das Land an den Investitionskosten beteiligen kann. Das SGB XI räumt hier den Ländern mit Paragraf 9 die Möglichkeit ein, im Landesrecht eine entsprechende finanzielle Unterstützung bei diesen Kosten festzulegen. Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren, meine Damen und Herren, ähnlich wie viele andere Bundesländer, jedoch einen anderen Kurs gewählt und den Grundgedanken „ambulant vor stationär“ verfolgt. Demnach steht gemäß Landespflegegesetz auch die Förderung ambulanter Pflege, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie teilstationärer Pflegeeinrichtungen im Vordergrund. Dadurch sollen insbesondere Angebote gefördert werden, mit denen Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer gewohnten familiären Umgebung bleiben können.

Unabhängig davon sind natürlich auch dem Landeshaushalt Grenzen gesetzt. Vor dem Hintergrund der aktuell rund 19.000 Pflegebedürftigen und durchschnittlichen monatlichen Investitionskosten von rund 300 Euro je Pflegeheimplatz würden hier mit einer vollständigen Kostenübernahme durch das Land immense Aufwendungen verbunden sein, die in den kommenden Jahren weiter ansteigen würden und natürlich gegenfinanziert werden müssten. Und ich habe Frau Dreses Ausführun

gen entnommen, es würde sich hier um circa 180 Millionen Euro handeln.

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns die Reformvorschläge von Bundesgesundheitsminister Spahn abwarten! Es wird auf ein tragfähiges, auf ein solidarisches Konzept, Gesamtkonzept ankommen. Wir als Land werden die Gelegenheit erhalten, uns daran zu beteiligen, und in diesem Zusammenhang selbst Ideen und Vorschläge in den Diskussionsprozess einbringen.

Und, Herr Koplin, Sie nahmen Bezug auf ein Gespräch mit Frau Lochner, dass die Länderinitiativen eingestellt wurden. Ich könnte mir vorstellen, dass eine einzelne Initiative das gleiche Schicksal ereilt.

Dass an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf besteht, ist, denke ich unbestritten. Es ist jedoch wenig zielführend, der Pflegereform mit Einzelvorschlägen vorzugreifen, die darüber hinaus das Problem allein nicht lösen würden. Von daher werden wir Ihrem Antrag an dieser Stelle nicht zustimmen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!