Stefanie Drese

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man den Antrag von seinen wohl unvermeidlichen reflexhaften Aussagen befreit und auf seinen Kern reduziert, kann ich viel Übereinstimmendes finden. Das will ich gern gleich zu Beginn betonen.
Ich freue mich besonders, dass die Linksfraktion ihren Widerstand gegen unsere innovative Erzieherinnen- und Erzieherausbildung für Null- bis Zehnjährige aufgegeben hat. Es freut mich, dass Sie die Endausbildung nun auch anerkennen. Das ist gut und wichtig, weil wir mit dieser Ausbildung, die wir 2017 als eines der ersten Bundesländer eingeführt haben, zusätzliche Fachkräfte für unsere Kitas gewinnen. Die ersten Absolventinnen und Absolventen haben ihre Ausbildung in diesem Jahr beendet und sind bereits in unseren Kitas tätig.
Als Sie noch von Schmalspurausbildung sprachen, hatten wir uns bereits längst auf den Weg gemacht, mehr Erzieherinnen und Erzieher auszubilden mit einer spezifi
schen Erzieherausbildung für frühkindliche Bildung, die mit einer Ausbildungsvergütung von rund 1.000 Euro monatlich und wegen der Praxiszeiten in der Kita besonders attraktiv ausgestaltet ist. Von daher gut, dass wir im Ziel übereinstimmen. Mit Belehrungen und Handlungsaufforderungen sollten Sie sich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, vor diesem Hintergrund dann aber doch etwas zurückhalten.
Mit der Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften wollen wir die hohe Qualität in der Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommerns sichern und kontinuierlich verbessern. Wir wollen vor allem auch unsere Spitzenstellung bei der Anzahl der Kitaplätze, bei der Betreuungsquote und beim Betreuungsumfang, bei der Fachkräftequote und bei den multiprofessionellen Teams festigen. Zwei Zahlen zeigen dabei exemplarisch die Herausforderung: Mit über 113.400 Kindern haben wir eine neue Rekordzahl bei den letzten 25 Jahren im Bereich der Kindertagesförderung. Dabei ist der Anstieg von 2019 auf 2020 mit 2.230 Kindern mehr in den Einrichtungen bemerkenswert. Das hat auch mit der seit Jahresbeginn bestehenden Elternbeitragsfreiheit zu tun, die damit auch einen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder in unserem Land darstellt. Und wir brauchen zusätzliche Plätze, vor allem im Hortbereich.
Gleichzeitig sind knapp zwei Fünftel der pädagogischen und leitenden Personalkräfte in den Kitas im Land über 50 Jahre alt und sogar über die Hälfte der Kindertagespflegepersonen sind 50 Jahre und älter. Die Gestaltung dieses notwendigen Generationswechsels ist eine wirkliche Herausforderung. Deshalb ist es wichtig und richtig, sehr schnell in dieser Legislaturperiode die neue Erzieherausbildung zu starten. Wir sind auf einem guten Weg, und wir gehen ihn gemeinsam mit dem Bund, den Landkreisen, zumindest den meisten, und kreisfreien Städten, mit den Gemeinden, den Kitaträgern, mit den Fachkräften und den Eltern für frühkindliche Bildung für alle Kinder und von Anfang an.
Und weil wir diesen Weg gehen, ist MecklenburgVorpommern der größte Qualitätssprung für die Kindergartenkinder gelungen. Gerade weil wir in der Vergangenheit das Fachkraft-Kind-Verhältnis verbessert haben, aber auch die mittelbare pädagogische Arbeit finanzieren, Mentorenvergütung eingeführt haben, die Fach- und Praxisberatung und die Fortbildung finanzieren, die Leitungsfreistellung ermöglichen, wird auch in der Bertelsmann-Studie unsere Arbeit als enormer Ausbau gelobt. Darauf werden wir uns nicht ausruhen, aber mir ist es ein großes Anliegen, mal einiges geradezurücken über eine sehr gute Arbeit, die in unseren Kitas geleistet wird. Da werden ja innerhalb und außerhalb des Landes teils hanebüchene Behauptungen aufgestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine wichtige Rolle für eine weiter verbesserte Qualität in der Kindertagesförderung und damit eng zusammenhängend für attraktive Arbeitsbedingungen für die Kitabeschäftigten spielen das neue Kindertagesförderungsgesetz und unser KiföG. Ganz oben steht hier unser Entgeltfinanzierungssystem, das wir zum 1. Januar 2020 eingeführt haben. Es ist Voraussetzung dafür, dass die Kindertageseinrichtungen ein leistungsgerechtes Entgelt für ihre speziellen Leistungen erhalten, die sie zur Frühförderung der Kinder anbieten. Es gibt gerade keine Regelkostensätze, mit denen alles gleichgemacht würde. Außerdem können auch soziale und sozialräumliche Gegebenhei
ten berücksichtigt werden, was wichtig ist in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Nur so kann das Ziel, größtmögliche Chancengerechtigkeit für alle Kinder und alle Familien herzustellen, erreicht werden. Und das Beste, das Land beteiligt sich an den von dem örtlichen Träger der Jugendhilfe mit den Trägern der Einrichtungen ausgehandelten Kosten mit 54,5 Prozent. Diese Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Kosten der Einrichtung ist einmalig in Deutschland.
Wir haben das mit der kommunalen Ebene vereinbart, weil uns eine hohe Qualität in der Kindertageseinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern wichtig ist. Ja, dazu gehört auch eine Verbesserung des Fachkraft-KindVerhältnisses, aber dafür brauchen wir gut ausgebildetes pädagogisches Personal in Krippe, Kindergarten und Hort, gut qualifizierte Kindertagespflegepersonen. Und da hilft auch kein landeseinheitlicher Personalschlüssel. Die kommunalen Landesverbände und die LIGA verhandeln den Landesrahmenvertrag und tun das mit der notwendigen Kompetenz und Erfahrung dessen, was wirklich in den Einrichtungen wichtig ist.
Mir ist es wichtig, dass wir, wie schon beim Entgeltfinanzierungssystem, auf passgenaue und vielfältige Lösungen setzen. Deshalb haben wir hier im Land auch unsere Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher für null- bis zehnjährige Kinder, eine praxisorientierte Ausbildung, die junge Menschen anspricht, weil nicht nur erst einmal die Schulbank gedrückt wird, eine Ausbildung, die es mit der Ausbildungsvergütung auch lebenserfahreneren Personen ermöglicht, noch einmal neu durchzustarten, eine Ausbildung, die auf der Erkenntnis beruht, dass die Kitas und die Menschen, die in ihr arbeiten, im Vordergrund stehen, wenn gute frühkindliche Bildung gelingen soll. Wir setzen mit dem KiföG auf multiprofessionelle Teams, denn es gibt vom pädagogischen Anspruch unserer Kindertagesförderung zahlreiche Kompetenzen, die wir sinnvoll zur Verbesserung der Qualität nutzen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr froh darüber, dass die Beschäftigten in den Kitas inzwischen besser, oft endlich nach Tarif bezahlt werden. Das kostet Geld, übrigens auch im Landkreis VorpommernGreifswald. Deshalb habe ich immer gesagt, ja, es gibt Kostensteigerungen in dem System der Kindertagesförderung, denn wir steigern die Qualität kontinuierlich. Und dabei haben wir die Last von den Gemeinden genommen, die nie wussten, was sie am Ende des Jahres zu zahlen hatten. Wir haben die Last von den Eltern genommen, die sich überlegen mussten, ob es sich überhaupt rechnet, wenn sie beide wieder nach dem zweiten oder dritten Kind in den Beruf zurückkehren wollten. Wer gute Kitas und vernünftig bezahlte Erzieherinnen und Erzieher will, muss dafür Mittel zur Verfügung stellen. Und wer da erheblichen Nachholbedarf hat, muss dann jetzt tiefer in die Tasche greifen, aber das Land übernimmt stets 54,5 Prozent der tatsächlichen Kosten.
Das bedeutet gerade auch für unseren Landeshaushalt eine enorme Kraftanstrengung. Wir sind im Gesetzgebungsprozess für das KiföG weit auf die kommunale Ebene zugegangen. Es wäre schön, wenn dies nicht in Vergessenheit geraten würde und wir gerade für die Kindertagesförderung von einer Finanzierungspartnerschaft ausgehen könnten.
Ich glaube nach wie vor, dass nur Einzelne die Position vertreten, dass das Land von allen gewollten Veränderungen diese allein zu schultern hat. Nein, meine Damen und Herren, eine bessere Bezahlung und die Schaffung von bestmöglichen zusätzlichen Kitaplätzen ist eine Gemeinschaftsaufgabe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Ausbildungsplatzplanung läuft, obwohl es erst seit diesem Jahr die Zuständigkeit dafür im Sozialministerium gibt. Falsch ist übrigens die Aussage im Antrag, dass die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher an den beruflichen Schulen des Landes zu gering sind. Das zuständige Bildungsministerium passt jährlich die zur Verfügung stehenden Schülerplätze für Erzieherinnen und Erzieher bedarfsgerecht an. Es stehen damit ausreichend Plätze zur Verfügung. Niemand wird aus Kapazitätsgründen abgelehnt. So einfach ist die Welt also nicht, wie der Antrag suggeriert.
Deshalb habe ich eine Fachkräfteanalyse in Auftrag gegeben, die derzeit ganz genau untersucht, wie die Situation und Entwicklung des Fachkräftebedarfs in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern ist, und wirksame Lösungen entwickeln soll. Wir beziehen dabei die Akteure der Kindertagesförderung ausdrücklich mit ein, um gute und breit aufgestellte Entscheidungsgrundlagen zu gewinnen.
Auf dieser Basis werden wir gezielt eine Fachkräfteoffensive starten. Ich möchte weitere Kindertagespflegepersonen gewinnen und qualifizieren, die Endausbildung weiter stärken und Quereinsteigerprogramme auflegen. Ich möchte die Ausbildung im ländlichen Raum stärken, und ich kann mir den Einsatz von Alltagshelferinnen und -helfern in unseren Kindertageseinrichtungen vorstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Bereich der Kindertagesförderung gilt: Wir haben viel getan. Wir haben für weitere Verbesserungen einen Plan. Wir werden diesen Plan auch umsetzen für eine gute Qualität in unseren Kitas heute, morgen und übermorgen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Entwicklung der Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen und damit eng verbunden die Gesamtfinanzierung der Pflege ist – und das wiederhole ich eindringlich – eines der bedeutsamsten sozialpolitischen, ja, gesellschaftspolitischen Themen unserer Zeit. Es ist gut und wichtig, dass diese Erkenntnis sich mehr und mehr durchsetzt. Wir brauchen eine breite, wir brauchen eine ehrliche Diskussion zum Thema „Finanzierung der Pflege“, gerade mit Blick auf notwendige Verbesserungen wie beispielsweise bei der Bezahlung oder mit Blick auf den weiter voranschreitenden demografischen Wandel.
In der Aussprache in der vergangenen Landtagssitzung zum Thema „Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen“ bat ich um einen gesellschaftlichen und politischen Schulterschluss und um eine kritische Begleitung durch das Parlament bei der Entwicklung und Umsetzung notwendiger Reformschritte. Deshalb gilt der Linksfraktion mein Dank für den Antrag.
Das Thema „Pflege und ihre Finanzierung“ bewegt viele Menschen. Hiervon zeugen allein in den letzten Wochen eine Vielzahl von Einladungen zu unterschiedlichsten Diskussionsrunden, die mich erreicht haben, viele Schreiben von besorgten Bürgerinnen und Bürgern und auch eine Vielzahl von Beiträgen in den regionalen und überregionalen Medien. Das Bild, das sich aus dieser Gesamtschau ergibt, bestärkt mich sehr in meinem politischen Handeln und meinen Forderungen seit meinem Amtsantritt. Sowohl im politischen als auch im gesellschaftlichen Raum besteht ein grundsätzlicher Konsens und eine seltene Einigkeit der Akteure, Beteiligten und Betroffenen, gleich, ob Pflegebedürftige, Angehörige, Leistungserbringer oder Kostenträger. Dieser Konsens ließe sich wohl mit „Pflege muss nicht nur qualitativ gut
sein, sondern muss auch bis zum Lebensende bezahlbar bleiben“ gut umschreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann den Frust und die Enttäuschung gut nachvollziehen, wenn man 40 Jahre im Berufsleben stand, finanziell selbstbestimmt lebte, um dann festzustellen, dass die eigene Altersvorsorge letztlich nicht für die Deckung der Pflegekosten ausreicht. Am Ende bleibt oftmals keine andere Option, als Hilfe zur Pflege beim Sozialamt zu beantragen. Hauptgrund dafür ist, dass die Kostensteigerungen in der Pflege, systemisch bedingt, fast vollständig von den Pflegebedürftigen aufgefangen werden müssen. Das muss schleunigst verändert werden, meine Damen und Herren.
An dieser Stelle ist es mir wichtig, hier gleichwohl einmal die Sozialhilfe aus der oft gefühlten gesellschaftlichen Schmuddelecke herauszuholen. Menschen erfüllt es oft mit Scham, Sozialhilfe zu beantragen. Diese soziale Leistung steht ihnen aber zu. Die Sozialhilfe stellt eine der bedeutendsten Errungenschaften unseres Sozialstaates dar. Sie soll „den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens … ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht“. So formuliert es der Grundsatz der Sozialhilfe in Paragraf 1 SGB XII.
Deutschland im Ländervergleich und wir als seine Bevölkerung können zu Recht stolz auf ein gut funktionierendes soziales Sicherungssystem sein. Tragende Motivation für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung darf daher in meinen Augen nicht die Verächtlichmachung einer Sozialleistung sein. Die Motivation sollte vielmehr darin liegen, die Pflegekosten solidarischer zu verteilen, so solidarisch, dass es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht wird, weiterhin finanziell so selbstbestimmt wie möglich am Leben teilzuhaben und den wohlverdienten Ruhestand sorgenfrei genießen zu können.
Selbstverständlich muss das Ziel einer bezahlbaren Pflege in einen Gleichklang mit einer qualitativ guten Pflege, mit fairer Entlohnung der Pflegekräfte sowie einer guten baulichen Substanz und Ausstattung der Pflegeeinrichtungen gebracht werden. Höhere Löhne in der Pflege, mehr Pflegekräfte und damit mehr Auszubildende, eine die Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt stellende Pflege, mehr Pflegebedürftige sowie gut erhaltene Pflegeeinrichtungen müssen finanziert werden, gerade auch, wenn man die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen von weiteren Kostensteigerungen entlasten will.
Eine zukunftsfeste Pflege kostet also Geld, viel mehr Geld, als bisher zur Verfügung steht. Diese Ehrlichkeit gehört zu einer zielführenden Debatte über die Finanzierung der Pflege dazu. Ich vertrete ganz klar die Auffassung, dass die Pflegekosten auf deutlich mehr Schultern verteilt und damit solidarischer werden müssen. In diesem Verständnis als Ausgangspunkt möchte ich Ihnen in die Kostenstruktur im Bereich der stationären Altenpflege noch mal einen Einblick geben und einen Punkt, an dem Veränderung in meinen Augen dringend notwendig ist, benennen.
Die Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz setzen sich zusammen aus den unmittelbaren Pflegekosten sowie verschiedensten Kostenpositionen in Bezug auf die Einrichtung. Zu diesen gehören maßgeblich die Kosten für die Unterkunft, für die Verpflegung, für die Ausbildungsumlage und für Investitionen. Die Kostentragung
für die unmittelbaren Pflegekosten ist im Grunde zweigeteilt: In einem ersten Schritt beteiligt sich die Pflegekasse im Wege ihrer pauschalen Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen, wobei der jeweilige Pflegegrad die Höhe der Pauschale bestimmt. Der Anteil pflegebedingter Aufwendungen einer jeden Bewohnerin und eines jeden Bewohners, welcher von ihrer oder seiner Pauschale nicht mehr gedeckt wird, ist zu einer einrichtungsweiten Gesamtsumme zusammengerechnet und anschließend durch die Zahl der Pflegebedürftigen in dieser Einrichtung dividiert worden.
Das Ergebnis dieser zugegeben vereinfachten Rechnung ist der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil. Hier sehe ich einen der wichtigsten Anhaltspunkte, um eine echte finanzielle Entlastung herbeizuführen. Ich plädiere für einen echten Sockel-Spitze-Tausch. Der Pflegebedürftige müsste danach nur noch einen gedeckelten und deutlich abgesenkten Anteil an den Pflegekosten tragen. Die überschießenden Kosten hingegen würden von den Pflegekassen getragen, die erheblichen Kostenlasten würden von einigen wenigen auf viele Schultern verteilt werden.
Ja, das würde eine Beitragserhöhung für die Pflegeversicherung zur Folge haben, aber wenn wir uns als Gesellschaft eine Pflege wünschen, die für alle Pflegebedürftigen bis zu ihrem Lebensende bezahlbar bleibt, dann werden wir angesichts eines Systems kommunizierender Röhren in der Pflegefinanzierung diesen Weg beschreiten müssen. Und unsere gemeinsame Aufgabe wäre es, dafür Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen. Das mache ich.
Bei der Weiterentwicklung der Finanzierung der Pflegeversicherung schaue ich zusehends ungeduldig in Richtung Berlin. Die Länder haben unter meinem Vorsitz dazu einen Leitbeschluss im Rahmen der letztjährigen ASMK gefasst. Die Länder haben den Bund im Rahmen von dessen Gesetzgebungskompetenz in die Pflicht genommen, unmittelbar finanzielle Entlastungen zu installieren und darüber hinaus endlich in den Prozess der Weiterentwicklung einzusteigen. Die Länder haben hierfür ihre vollumfängliche Unterstützung zugesichert. Bislang kennen wir nur wenig substanzielle Ankündigungen aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich betone auch, die Pflegebedürftigen sind den Kalkulationen der Leistungsanbieter in Bezug auf die Kosten der Unterkunft und der Verpflegung nicht schutzlos ausgeliefert. Die Pflegekassen nehmen im Rahmen ihrer Kostensatzverhandlung für die Pflegebedürftigen nicht nur in Bezug auf die unmittelbaren Pflegekosten eine Treuhänderstellung ein, es ist nach Paragraf 87 SGB XI darüber hinaus auch ihr gesetzlicher Auftrag, die Kosten für die Unterkunft und für die Verpflegung bei den Pflegesatzverhandlungen mit zu verhandeln, obwohl sie keine Kostenträger sind. Sowohl die Treuhänderstellung für die unmittelbaren Pflegekosten als auch die Kosten der Unterkunft und Verpflegung werden seitens der Pflegekassen dabei ausgesprochen ernst genommen. Das erkennt man auch daran, dass die Verpflegungskosten in nahezu allen Einrichtungen angemessen sind.
Lassen Sie mich zu den Unterkunfts- und vor allem zu den Investitionskosten kommen. Unterkunftskosten sind Kosten für Heizung, Wasser, Strom, Reinigung, Freizeitangebote und Veranstaltungen in der Einrichtung. Sie
stehen in einer hohen Abhängigkeit von den Versorgungsverträgen und lassen sich am besten mit einer Warmmiete vergleichen. Ich erkläre es deshalb, weil hier häufig eine Fehlannahme liegt. Während die Unterkunftskosten eher mit den Warmkosten einer Wohnung vergleichbar sind, stellen die Investitionskosten am ehesten die Kaltmiete einer Wohnung dar. Ich finde, dass dieses Bild den Unterschied zwischen Unterkunftskosten einerseits und Investitionskosten andererseits gut erklären kann und insbesondere für die Bewohnerschaft und ihre Angehörigen diese Kostenpositionen verständlicher und akzeptabler machen. Investitionskosten sind damit vor allem Kosten aufgrund von Abschreibungen, Kapitaldiensten und Instandhaltungen sowie Investitionen zur Verbesserung des Istzustands.
In der Vergangenheit und jetzt auch im Rahmen des hier gegenständlichen Antrags wird von Zeit zu Zeit vorgetragen, dass das Land die Investitionskosten übernehmen sollte. Auch hier bin ich der Meinung, ehrlich zu diskutieren, wie die Umsetzung bezahlt werden kann. Mit Daten aus dem statistischen Bericht für Ende 2017 bedeutet diese Forderung einen Haushaltsaufwand von annähernd 80 Millionen Euro pro Jahr. Da bin ich sehr skeptisch, ob diese zusätzlichen Mittel allein durch das Land aufgebracht werden können, und ich sehe da auch schwere ordnungspolitische Klippen. Was passiert eigentlich, wenn die Investitionskosten weiter steigen? Zieht das Land dann automatisch mit? Soll das Land die Investitionskosten ganz oder teilweise übernehmen, unabhängig von der finanziellen Situation des Pflegebedürftigen? Wo ziehen wir hier die Grenzen und was soll mit den steigenden Investitionskosten im Bereich der ambulanten Pflege geschehen, die einen deutlich größeren Markt darstellt?
Sie sehen bereits an den wenigen Fragen, welche Komplexität solche Sachverhalte annehmen können. Ich stimme Ihnen aber zu, dass die Übernahme der Investitionskosten auch positive Effekte hat. Etwa zur Jahrtausendwende wurden in Mecklenburg-Vorpommern circa 130 stationäre Pflegeeinrichtungen neu errichtet. Hierfür wurde mehr als eine halbe Milliarde Euro an öffentlichen Geldern in die Hand genommen, über 500 Millionen Euro. Obwohl diese Investitionen nun 15 bis 20 Jahre zurückliegen, hat dieses gewaltige Engagement noch heute positive Effekte, wie ein Blick auf die Preisvergleichsliste zeigt. In der Regel ist daran zu erkennen, welche Einrichtung durch das Land gefördert wurde und welche nicht, weil diese Einrichtungen für den Zeitraum der Zweckbindung auf ihre Bewohnerschaft weniger Investitionskosten umlegen können als nicht geförderte Einrichtungen. Ob dieser Unterschied aber die damalige riesige Investitionssumme rechtfertigt, liegt im Auge des Betrachtenden.
Und ich möchte noch etwas betonen: Wir haben bereits mit dem auslaufenden Pflegewohngeldprogramm etwas sehr Vergleichbares erprobt. Pflegewohngeld war dabei nichts anderes als die Übernahme von Investitionskosten der anspruchsberechtigten Personen in Höhe von bis zu 200 Euro monatlich. Mit welchem Ergebnis? Während 2006 lediglich 28 Prozent der Empfänger von Pflegewohngeld zugleich auch Empfänger von Hilfe zur Pflege waren, verdoppelte sich dieser Prozentsatz auf 56 Prozent zum Auslaufen des Pflegewohngeldes im Jahr 2012. Damit konnte das Pflegewohngeld ein erklärtes Ziel nicht umsetzen: die eigenständige, von Sozialhilfe unabhängige Finanzierung des eigenen Pflegeheimplatzes. Die Wirkung des Pflegewohngeldes war infolgedessen recht
ernüchternd. Nicht zuletzt deswegen fand ab 2013 eine Umorientierung statt, im Ergebnis deren Mittel für Projekte mit erheblicher Multiplikatorenwirkung wie die Anschubfinanzierung von Sozialplanung genutzt wurden.
Ich mache einen anderen Vorschlag: Mein Ziel ist hinsichtlich der Investitionskosten ein länderübergreifendes Gesamtkonzept. Wenn wir weiter für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Ost und West kämpfen wollen, muss aus meiner Sicht unbedingt vermieden werden, dass die Frage, ob ein pflegebedürftiger Mensch in einer Pflegeeinrichtung finanziell unterstützt wird oder nicht, vom Portemonnaie des jeweiligen Bundeslandes abhängt. Auch diese Frage möchte ich und möchten wir Länder dringend mit dem Bund im Rahmen des Prozesses zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung klären und fordern daher unablässig den Dialog und Austausch ein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich auf den Vorschlag zu sprechen kommen, die Kostentragungspflicht für die medizinische Behandlungspflege wieder allein den Krankenkassen zu überantworten. Ich freue mich, dass die Linksfraktion meine Forderung ausdrücklich unterstützt. Bereits im erwähnten Leitbeschluss der letzten ASMK ist diese Forderung enthalten und die ist auch richtig. Deshalb macht eine Bundesratsinitiative im Moment keinen Sinn. Wir haben, wie gesagt, der Bundesregierung Ende November letzten Jahres diese Forderung in das Pflichtenheft geschrieben.
Wollen wir uns selbst und die ASMK nicht unglaubwürdig machen, sollten wir der Bundesregierung – insbesondere mit Blick auf die letzten sechs Corona-Monate – auch die Chance geben, hierauf zu reagieren. Das muss bald geschehen. Aber auch das Einhalten von Regularien gehört zu einem guten und gewinnbringenden Dialog, der zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden sollte. Das ist im Sinne der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen zielführender als ein öffentlichkeitswirksamer Bundesratsbeschluss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In steter Regelmäßigkeit bringt die Fraktion DIE LINKE einen Antrag in den Landtag zum Thema Kindergrundsicherung ein. Ich habe hier ebenso regelmäßig die durch mich unterstützten Schritte für die Einführung einer Kindergrundsicherung dargestellt, und das mache ich auch heute gern wieder. Einleitend bitte ich indes um Verständnis, wenn ich einige klarstellende Ausführungen zur heute bemühten Verpackung des Anliegens mache.
In Ihrem Antrag nehmen Sie nämlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, Bezug auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem August 2020. Das Gericht hat dieses Urteil, das im Übrigen am 7. Juli 2020 datiert, in Bezug auf die Aufgabenübertragung durch den Bund an die Kommunen hinsichtlich des Bildungs- und Teilhabepakets im SGB XII getroffen. Warum Sie dieses Urteil mit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zusammenbringen, erschließt sich nicht, denn das Urteil enthält keine Aussage zu den Leistungen an sich. Lediglich die formale Zulässigkeit einer direkten Aufgabenübertragung des Bundes auf die Kommunen im Rahmen des Zwölften Sozialgesetzbuches ist hier Thema.
Und ein Weiteres: Über das Thema der Aufgabenübertragung im SGB XII hinaus hat es keine Bedeutung für vergleichbare Leistungen nach anderen Gesetzbüchern, und zwar, weil dort die Übertragung entweder anders gestaltet ist oder auf anderer rechtlicher Grundlage erfolgte.
Da die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets selbst vom Gericht nicht bewertet wurden und im eingeräumten Übergangszeitraum auch nicht angepasst werden müssen, besteht kein Bezug zu der von Ihnen erhobenen Forderung. Auch ist Ihre Schlussfolgerung nicht
richtig, die Corona-Krise habe eine unzureichende Bemessung der Regelsätze offenbart, die durch BuTLeistungen für die Mittagsverpflegung langjährig überdeckt worden seien. Richtig ist, dass in der Zeit der coronabedingten Einschränkungen des Kita- und Schulbetriebs betroffene Kinder an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung nicht teilnehmen konnten. Dies betraf alle Kinder außerhalb der Notbetreuung. Und diese Kinder waren damit in ihrer Teilhabe tatsächlich eingeschränkt.
Teilhabe ist dann aber auch der Ansatz des BuT-Pakets in diesem Zusammenhang. Kinder aus einkommensschwachen Haushalten sollen durch die Leistungen des BuT-Pakets so gestellt werden, dass sie an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen können. Die Leistung wurde geschaffen, damit der notwendig zu vergütende Mehraufwand für die Zubereitung der Mahlzeit und auch weitere Kosten beglichen werden können, die bei der Einnahme einer Mahlzeit in der Häuslichkeit nicht anfallen. Daher war es bis zum August letzten Jahres verpflichtend, dass der auf den Regelbetrag anfallende Anteil für das Essen an sich zu bezahlen war. Durch das Starke-Familien-Gesetz wurde diese Zuzahlung im August letzten Jahres abgeschafft. Mit dieser Verwaltungsvereinbarung bei der Abrechnung wurde auch eine Besserstellung der Leistungsberechtigten erreicht. Von einer jahrelangen Überdeckung von vermeintlich unzureichenden Regelbedarfen durch das Bildungs- und Teilhabepaket kann bei diesem Zeitverlauf daher nicht die Rede sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie Ihr mehrfach, und das betone ich ausdrücklich, berechtigtes Anliegen für die Einführung einer Kindergrundsicherung nicht wiederholt mit wechselnden und im Grunde beliebigen Begründungen versehen würden. Ich finde dies sehr bedauerlich, denn ich habe mich auch an dieser Stelle schon mehrfach zu meiner Unterstützung für die Einführung einer Kindergrundsicherung bekannt und über konzeptionelle Schritte auf dem Weg dorthin informiert.
Bereits Ende 2017 ist durch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe beschlossen worden. In dieser Arbeitsgruppe wurde unter Einbeziehung von externen Sachverständigen zunächst ein Grobkonzept zur Einführung der Kindergrundsicherung erarbeitet. Weiteren Fortschritten der Arbeitsgruppe folgten neue Arbeitsaufträge der ASMK, etwa zur Höhe der Kindergrundsicherung, zum Empfängerkreis und zu rechtlichen Schnittstellen kindbezogener Leistungen. Auch zu organisatorischen Umsetzungen, zur Zusammenführung kindbezogener Leistungen und zum Verwaltungsverfahren wurde breit angelegt dort diskutiert.
Ja, mir geht das manchmal auch zu langsam, doch die Einführung einer Kindergrundsicherung ist eine grundlegende sozialstaatliche Reform, die stetig und sorgfältig vorbereitet werden muss. Besonders wichtig ist mir dabei, dass bei der Zusammenfassung zahlreicher kindbezogener Transferleistungen auch eine vereinfachte Beantragung für die Eltern möglich ist. Und Ziel muss es gleichzeitig sein, dass dies auch mit Vereinfachungsmöglichkeiten in den Verwaltungsabläufen verbunden wird.
Unter meinem Vorsitz wurde auf der ASMK Ende 2019 in Rostock der Beschluss gefasst, in die finale Phase der
länderoffenen Arbeitsgruppe einzutreten. Wir haben deshalb ebenfalls beschlossen, zur Frage der Einführung der Kindergrundsicherung auf der kommenden ASMK eine politische Entscheidung zu treffen und Wege zur Umsetzung aufzuzeigen. Ich werde auf der kommenden ASMK für die Einführung einer Kindergrundsicherung eintreten und bin guten Mutes, dass auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dieses Ziel unterstützt. Ich bin optimistisch, dass die nun vorliegenden Ergebnisse und die deutliche Willensbekundung der Länder zu einem gemeinsamen Ergebnis mit dem Bund führen werden.
Bis dahin setze ich mich für Verbesserungen für Familien und Kinder im bestehenden System ein. Vor allem mit dem Starke-Familien-Gesetz ist viel erreicht worden. Das Starke-Familien-Gesetz stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wurde neu gestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche verbessert. Eine wichtige Hilfe für Alleinerziehende ist zudem die Anhebung des Entlastungsbetrages auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.
Wir müssen also beides tun, an der großen Reform zur Einführung einer Kindergrundsicherung arbeiten und die Situation für Kinder und Eltern verbessern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Besorgnis von Brandgefahren durch Elektrofahrzeuge hat durch eine intensivere Medienberichterstattung besondere Aufmerksamkeit erlangt. Dabei hält es die Landesregierung jedoch für erforderlich, diese Zahlen in einen seriösen Betrachtungsrahmen einzubinden. Es würde deutlich über das Ziel hinausschießen, hieraus eine übermäßig gesteigerte Brandgefahr dieser Fahrzeugart herzuleiten.
Für eine Beantwortung dieser Frage bedarf es vorab der Klarstellung, was unter einer öffentlichen Parkgarage bei dieser Antwort verstanden wird. Es wird davon ausgegangen, dass gewerbliche Parkhäuser oder Parkgaragen privater Anbieter gemeint sind. Diese sind im verkehrsrechtlichen Sinne öffentlich, aber eben nicht öffentlichrechtlich gewidmet im Sinne des Straßenverkehrsrechts. Öffentlich-rechtlich gewidmete Parkhäuser oder Garagen werden in Mecklenburg-Vorpommern nicht betrieben.
Unter öffentlichen Parkgaragen werden somit solche Parkhäuser und Parkgaragen verstanden, die zwar verkehrlich öffentlich sind, aber privatwirtschaftlich betrieben werden. Privatwirtschaftlich betriebene Parkhäuser mit Entgeltpflicht und Zulassungssperren wie beispielsweise Schranken unterfallen der vertraglichen Privatautonomie, das bedeutet, dass der Eigentümer bestimmt, wer die Parkflächen zu welchen Konditionen nutzen darf.
Sofern dies besondere Umstände erforderlich macht, ist der Ausschluss von Elektrofahrzeugen oder Wohnmobilen oder Fahrzeugen mit Standheizung oder anderen Besonderheiten beispielsweise zum Schutz des Gebäudes, zur Gefahrenabwehr oder aus versicherungsrechtlichen Gründen der Entscheidung des Eigentümers anheimgestellt. Solch ein Ausschluss der Nutzungsmöglichkeiten ist dabei im konkreten Einzelfall dem Betreiber im Wege der Privatautonomie möglich.
Dem Energieministerium ist nicht bekannt, dass ein generelles Verbot beabsichtigt ist. Dies hält das Energieministerium aufgrund der bestehenden Möglichkeiten der Eigentümer auch nicht für erforderlich.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich verstehe nicht, woraus Sie den Rückschluss ziehen, dass ich das nicht für gefährlich halte. Ich habe eben vorgetragen, dass der jeweilige Eigentümer abzuschätzen hat, inwieweit, auf das jeweilige Grundstück beziehungsweise auf den jeweiligen Bau bezogen, solche Vorsichtsmaßnahmen vorzukehren sind. Das Energieministerium sieht sich nicht veranlasst, das generell für alle anzuordnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung sind aus dem Strategiefonds zwei Fördervorhaben des Vereins Hafenbahn Neustrelitz e. V. zugeordnet. Beide Vorhaben betrafen Gleiserneuerungen, ein Vorhaben hatte Schwellenerneuerungen zum Gegenstand und konnte im Jahr 2019 abgeschlossen und abgerechnet werden. Das andere Vorhaben, das gleichfalls Gleiserneuerung zum Gegenstand hat, befindet sich aktuell in der Prüfung des Ministeriums in Abstimmung mit dem Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht. Das Ministerium geht davon aus, die Prüfung im Oktober abschließen und sodann eine Förderung bescheiden zu können.
Ferner hatte sich der Verein an das Ministerium gewandt, um eine Förderung für die Sanierung der historischen Gebäude des Bahnbetriebswerks zu erhalten. Das Verkehrsministerium verfügt über keine Fördermöglichkeiten zu deren Sanierung. Deshalb wurde der Verein an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit verwiesen. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wird dort grundsätzlich eine Fördermöglichkeit gesehen. Voraussetzung einer Förderung ist allerdings, dass ein touristischer Nachweis erbracht wird und die Stadt Neustrelitz als Maßnahmenträger fungiert. Ob im Ergebnis der Gespräche vor Ort ein entsprechender Antrag durch die Stadt gestellt werden wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete Frau Weißig! Der Energieminister hat mir nichts zum Stand von Beton und Moor mitgegeben, sondern eher zur Frage der Verfassungswidrigkeit, …
... in der aber genau diese Frage mit einfließt, nämlich ob Naturschutz...
... oder der Artikel 20a hier greift. Wenn Sie wollen, dann würde ich aber gern diese
spezielle Frage nach der Reaktion von Beton und Moor gern noch mal an ihn weiterleiten, dass Sie auch dazu eine Antwort bekommen.
Und zur Verfassungswidrigkeit kann ich insoweit ausführen, dass zur Errichtung von Energieanlagen speziell für den Bereich der Friedländer Wiese hier nicht geltend gemacht werden kann, dass es verfassungswidrig ist. Zu betonen ist in dem Zusammenhang, dass die Aussage „Verfassungswidrigkeit“ zuweilen auch in politischen Stellungnahmen eingeworfen wird, in denen aber bei genauerem Hinsehen schlicht über die einfachgesetzliche, nicht verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Windenergienutzung gestritten wird.
Bekannt geworden sind lediglich in den vergangenen Monaten Auffassungen, die die These vertreten, dass der Ausbau der Windenergie in Deutschland insgesamt verfassungswidrig sei. Diese juristischen Einzelmeinungen werden in politischen Diskussionen dann zuweilen auch auf Mecklenburg-Vorpommern und damit auf die Friedländer Wiese übertragen. Damit kommen diese Stimmen dann zu der Auffassung, dass eine Verfassungswidrigkeit des Ausbaus der Windkraft in den Friedländer Wiesen anzunehmen sei. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Diese juristischen Einzelstimmen hat sich das zuständige Energieministerium selbstredend auch angesehen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Überlegungen nicht zutreffend sind. Das ergibt sich aus Folgendem: Die juristischen Einzelmeinungen leiten ihre Überzeugung aus besagtem Artikel 20a Grundgesetz her. Artikel 20a Grundgesetz regelt, dass der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung schützt.
Die genannten Auffassungen vertreten dabei, zugespitzt formuliert, die These, dass der Ausbau der Windenergie keinen Nutzen gegen den Klimawandel erzeuge. Es wird argumentiert, dass der deutsche Energieerzeuger durch seinen Windstrom erzielte Zertifikate an kohleverbrennende Energieerzeuger im EU-Ausland, etwa nach Polen oder Tschechien, veräußert und so unter dem Strich die gesamten Emissionen innerhalb der EU gleich hoch geblieben sind. Dies ist prima facie richtig, verschwiegen wird aber der Zweck des europäischen Emissionshandelssystems, der den Schutz des Klimas durch eine periodische Verknappung der Zertifikate und einer damit einhergehenden Verteuerung des Verbrennens fossiler Energieträger zum Ziel hat.
Ferner wird argumentiert, dass es im globalen Zusammenhang gleichgültig sei, ob Deutschland in seinem eigenen Land etwa gegen den Klimawandel etwas unternehme, weil Deutschland nur für zwei Prozent der für das Weltklima schädlichen Emissionen verantwortlich sei. Dieses faktische Verbot des ersten Schritts für den Klimawandel ist eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des Artikel 20a Grundgesetz und ist zum Glück nicht herleitbar.
Ferner übersehen die genannten Auffassungen, dass der Gesetzgeber im einfachen Gesetzesrecht des Umwelt- und Naturschutzrechts geregelt hat, dass Eingriffe von Windenergieanlagen in Umwelt und Natur durch Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden müs
sen. Werden also Bilanzen erstellt, so müssen nicht nur die Nachteile der Windkraft, sondern auch deren Vorteile bilanziert werden. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die genannten Auffassungen eine grundlegende Systematik nicht berücksichtigen.
Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass die genannten Auffassungen nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern als nicht zutreffend eingestuft werden. Deshalb ist die Annahme einer Verfassungswidrigkeit des Ausbaus der Windenergie generell unzutreffend, und damit gilt dies auch hinsichtlich möglicher Maßnahmen in der Friedländer Wiese. Der Umstand, dass weder das Bundesverfassungsgericht das seit Anfang des Jahrtausends wirksame EEG, das Gesetz über erneuerbare Energien als verfassungswidrig angesehen hat noch die diversen Entscheidungen, Fachgerichtsbarkeiten einschließlich diverser Entscheidungen der höchsten Bundesgerichtsbarkeit zeigt, dass diese Annahme einer Verfassungswidrigkeit in breiten Teilen der deutschen Rechtswissenschaft nicht geteilt wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Jess! Kinderrechte sind selbstverständlich auch in Krisenzeiten zu achten, wenn nicht sogar dort ganz besonders. Wir haben uns sehr verantwortungsbewusst für die Kontaktverbote ausgesprochen. Zu Beginn der Pandemie war ein schnelles Handeln erforderlich, die Landesregierung hat sich also bewusst hier für begrenzte zeitliche Maßnahmen für alle Kinder entschieden. In der Folge haben wir jeweils abgewogen, ob die Einschränkungen des persönlichen Lebensrechts der Kinder oder der Gesundheitsschutz der Gesamtbevölkerung zu überwiegen haben, und sind mit schrittweisen Wiedereinstiegen in den Regelbetrieb auf diese Pandemiebedingungen eingegangen.
Für die Maßnahmen und Angebote der Jugendarbeit, wie Jugendklubs, Outdoorspielplätze und so weiter, waren bereits frühzeitig Regelungen dann im Mai geschaffen. Dabei hat das Sozialministerium die Träger immer mit Hinweisen für Hygieneschutz bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützt und jeweils das geringste Mittel der Einschränkung gewählt. Aber auch während der Schul- und Kitaschließungen wurde die Notfallbetreuung insbesondere auch für Kinder in Kita und Schule, bei denen aus Gründen des Kindeswohls oder aufgrund eines besonderen Betreuungsbedarfs das erforderlich war, gewährleistet.
Wir haben über die Kontaktstelle Kinderschutz, über die Kinderschutzhotline, das Kinder- und Jugendtelefon, das Elternstresstelefon, Abfragen beim KSV zu Vorkommnissen in stationären Einrichtungen, Statistiken des Landeskriminalamts, Beratungsstellen, die Notfallbetreuung in Kita und Schule über das Bündnis Kinderschutz und das Beratungstelefon von Schabernack e. V. Informationen in das tägliche Lagebild im Krisenstab einfließen lassen, auch über die von Ihnen gestellte Frage, und während des Lockdowns konnten keine Anhaltspunkte für eine Erhöhung der Gefährdungslage festgestellt werden. Die Jugendämter haben ihre Kinderschutzaufgaben umfassend fortgeführt.
Gleiches gilt auch für die stationären und teilstationären Hilfen der Erziehung, die bei uns nie geschlossen waren. Nichtsdestotrotz haben wir über die Homepage des Sozialministeriums regelmäßig Informationen und Unterstützungsangebote auch für die Eltern und die Kinder, die zu Hause betreut wurden, gegeben. Informationen sind über die Familien-Info-Seite geflossen, Anregungen beispielsweise für Online-Spiel-, Spaß- und Erholungsangebote und einen Fragen- und Antwortkatalog auch mit Maßnahmen der Jugendarbeit und der Familienförderung. Zudem waren die vom Land geförderten Projekte „Beteiligungsnetzwerk“ und „Digitale Jugendbeteiligung“ auch während dieser Zeit aktiv, sodass immer ein Rückschluss zu der aktuellen Situation der Kinder und Jugendlichen im Land gewährt war.
Die besonderen Härtefälle sind über die Jugendämter dann auch ans Sozialministerium gemeldet worden und sie sind weiterhin in den Einrichtungen oder über die teilstationären oder stationären Hilfen zur Erziehung weiter betreut worden, auch in den Zeiten des Lockdowns.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr gern vertrete ich den Verkehrsminister Christian Pegel in dieser Debatte, anders, als das vielleicht in der Fragestunde der Fall war.
Es geht im Antrag um ein sehr wichtiges Thema für den Verkehrsminister und für die gesamte Landesregierung. Der Bund muss das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 1, das er 1991 beschlossen hat, endlich vollständig umsetzen. Dafür wird sich die Landesregierung auch weiterhin vehement einsetzen. Mit diesem Antrag, wenn er dann eine möglichst breite Unterstützung des Landtages erhält, bekommt dieser Einsatz noch zusätzlichen Schwung.
Ziel der insgesamt 17 Verkehrsprojekte auf Schiene, Straße und Wasser war es damals, kurz nach der Wiedervereinigung die deutsch-deutschen Verkehrswege wieder miteinander zu verbinden und das Verkehrsnetz der neuen Länder zu modernisieren. Das Verkehrsprojekt Nummer 1, kurz VDE 1, als eines von neun Schienenprojekten sah vor, die Bahnstrecke Lübeck beziehungsweise Hagenow-Land–Stralsund eigentlich bereits bis 2002 zweigleisig für Tempo 160 auszubauen, moderne Leit- und Sicherungstechnik einzubauen und Elektrifizierungslücken zu schließen. 1,1 Milliarden Euro wollte der Bund ausgeben, um insbesondere auch Küstenregionen in unserem Bund mit ihren Urlauberorten und Ostseehäfen besser ans gesamtdeutsche Netz und darüber hinaus anzuschließen.
Leider fuhr der Bund sein Engagement für das Vorhaben zurück, nachdem gut die Hälfte der Mittel für Teilabschnitte des Gesamtvorhabens investiert worden waren. Vollständig umgesetzt wurden die Ausbaumaßnahmen bislang nur für die Streckenabschnitte Hagenow-Land–Schwerin– Bad Kleinen, Karlshöhe–Bad Kleinen, Ventschow–Warnow und Ribnitz-Damgarten West–Velgast. Etwa ein Drittel der Strecken zwischen Hagenow-Land und Stralsund wurden bisher nicht ausgebaut. Den Ausbau der Abschnitte Rostock-Riekdahl, Ribnitz-Damgarten West und Velgast–Stralsund hat der Bund hingegen 2010 als unwirtschaftlich bewertet und vor fünf Jahren ganz aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen. Das ist inakzeptabel für den Verkehrsminister, für die Landesregierung und hoffentlich auch für den Landtag.
Sehr geehrte Damen und Herren, VDE 1 muss oberste Priorität haben, insbesondere die Abschnitte zwischen Bad Kleinen und Ribnitz-Damgarten, die bislang nicht ausgebaut sind. Das sind insbesondere jeweils etwa zehn Kilometer zwischen Bad Kleinen und Ventschow sowie zwischen Schwaan und Dalwitzhof kurz vor dem Rostocker Hauptbahnhof. Außerdem fehlen etwa 30 Kilometer zwischen dem Abzweig Riekdahl bei Rostock und Ribnitz-Damgarten West. Sind diese Abschnitte ausgebaut, müssen dann auch die noch fehlenden 20 Kilometer zwischen Velgast und Stralsund ausgebaut werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, fast 30 Jahre nach der Wende muss das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 1 endlich vollständig umgesetzt werden. Wir stimmen dieser Forderung der Regierungsfraktionen in ihrem Antrag ausdrücklich zu. Die Ministerpräsidentin wird ebenso wie der Verkehrsminister sich weiter dafür starkmachen, so wie bereits seit Jahren und immer wieder.
Das nächste Mal wird die Ministerpräsidentin den Bundesverkehrsminister im November beim alljährlichen Gespräch der Regierungschefs der fünf Küstenländer darauf ansprechen. Dabei hat sie ein neues Argument pro VDE 1 im Gepäck, den finalen dritten Gutachterentwurf zur geplanten Einführung des Deutschland-Takts im Jahr 2030, einen deutschlandweit abgestimmten Taktfahrplan inklusive Taktverdichtung und kürzeren Fahr- und Übergangszeiten. In diesem kommt der Hansestadt Stralsund eine besondere Rolle zu. Sie ist der Ausgangsknoten, der erste Nullknoten im Deutschland-Takt, der die Grundlage für das Gesamtkonzept der Taktbeziehungen im gesamten Deutschland-Takt bildet.
Für die Achse Stralsund–Hamburg sind demnach kürzere Reisezeiten vorgesehen, die eine Umsetzung weiterer VDE-1-Maßnahmen nötig machen. Damit erhöhen sich die Chancen insbesondere für die lang erwartete Umsetzung der ausstehenden Maßnahmen zwischen Bad Kleinen und Rostock. Das bedeutet nach Überzeugung der Landesregierung, dass die Bewertungsmethode deutlich angepasst werden muss, denn diese führt zu erheblichen Nachteilen für dünn besiedelte Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern. Die Folge ist, dass das am dünnsten besiedelte Bundesland der Bundesrepublik Deutschland mit gleichen Kosten in der Regel weniger Nutzer aufweisen kann und damit bei uns Maßnahmen als unwirtschaftlich gelten, die an anderen Orten in Deutschland selbstverständlich umgesetzt werden.
Daran herumzukritteln, war bislang leider erfolglos. Mit den deutlich wichtiger gewordenen Klimaschutzzielen und dem Deutschland-Takt, der in Stralsund einen wichtigen Nullknoten für das Gesamtsystem gibt, müssen nach Überzeugung der Landesregierung jetzt auch die Bewertungsmethoden diese Punkte aufnehmen und als volkswirtschaftlichen Nutzen in die Rechnung einstellen. Wenn alle im Landtag vertretenen Fraktionen über ihre Bundesgliederungen mithelfen, dass dies in Berlin Gehör und Umsetzung findet, hätten wir gemeinsam erheblich gewonnen.
Im Verkehrsbereich gilt, wohl noch mehr als in anderen Bereichen, ein langer Atem ist nötig und steter Tropfen höhlt den Stein. Deshalb ist der Verkehrsminister und ist die Landesregierung sehr dankbar für den Antrag. Indem Sie, der Landtag, diesem mit breiter Mehrheit zustimmen, stärken Sie der Landesregierung den Rücken für die weiteren Gespräche mit dem Bund, und Sie finden doch sicherlich auch, dass es gut wäre, wenn Christian Pegel diese frohe Botschaft übermitteln könnte. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei all denjenigen zu bedanken, die die Anhörungsreihe „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ angeregt, initiiert und umgesetzt sowie das Ergebnis im entsprechenden Abschlussbericht gefertigt haben. Der gesamte Prozess bis zur Erarbeitung dieses Berichts hat sicherlich den Landtagsfraktionen und uns als Landesregierung wichtige Anhaltspunkte dafür geben können, was junge Menschen in unserem Bundesland bewegt und welche besonderen Bedürfnisse sie haben. Ein besonderer Dank gilt auch hier den anwesenden jungen Menschen sowie all denjenigen, die an „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ mitgewirkt und uns somit einen Einblick in ihr Leben aus der Perspektive der heranwachsenden Generation gewährt haben. Ohne ihren und euren wertvollen Input wäre eine solche Anhörungsreihe nicht möglich gewesen.
Der Bericht verdeutlicht, Kinder und Jugendliche wollen mitreden, mitgestalten, sie wollen gehört und beteiligt werden. Dies ist insbesondere in den ländlichen Räumen des Flächenbundeslandes Mecklenburg-Vorpommern eine große Herausforderung, aber gleichzeitig ein ganz wichtiges Zukunftsthema für das Sozialministerium und für mich persönlich. Der Bericht der Anhörungsreihe zeigt, jede Generation hat ihre eigenen individuellen Interessen. Daraus resultieren einerseits Chancen und Stärken, die wir wahrnehmen und fördern müssen, um diese künftig gewinnbringend für die Entwicklung der Gesellschaft zu nutzen, andererseits ergeben sich zwangsläufig Risiken.
Die Nutzung digitaler Medien ist aus der Lebenswelt junger Menschen nicht mehr wegzudenken. Ein soziales Miteinander ohne den Einsatz sozialer Netzwerke ist kaum noch denkbar. YouTube, TikTok und Instagram sind essenzielle Bestandteile einer eigenen medialen Verwirklichung. Wir dürfen unsere Augen nicht davor verschließen, nur, weil uns als andere Generation dies vielleicht manchmal fremd erscheint. Es liegt in unserer Verantwortung, durch die Schaffung von Medienkompetenz und Mediensicherheit dieses Potenzial junger Menschen zu fördern und zu unterstützen. Gleichzeitig müssen wir vor dem Gesichtspunkt des Kinder- und Jugendschutzes vor möglichen Gefahren warnen und frühzeitig einen verantwortungsvollen und sichereren Umgang mit digitalen Medien und dem Internet ermöglichen.
Im Ergebnis ist die soziale und digitale Teilhabe und Erreichbarkeit junger Menschen in all ihren Facetten das Kernthema der heranwachsenden Generation. Insbesondere die Corona-Pandemie mit den einhergehenden sozialen Einschränkungen hat aufgezeigt, dass alle Lebensbereiche mit der technischen Entwicklung Schritt halten müssen. Auch die Jugendhilfe, insbesondere die Jugendarbeit, welche vom Kontakt und vom Austausch mit Kindern und Jugendlichen lebt, muss der Digitalisierung gerade in der Zukunft standhalten.
Ein erster wichtiger Schritt meines Hauses hierfür ist die Erstellung eines neuen einheitlichen Förderinstruments, ist die Erstellung eines neuen Landesjugendplans für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Entwurf befindet sich zurzeit im regierungsseitigen Abstimmungsprozess. Wir haben große Anstrengungen unternommen, um ein Inkrafttreten dieses für die Kinder- und Jugendhilfe essenziellen Förderinstruments zum 1. Januar 2021 zu ermöglichen. Um fachlich die Belange von Kindern und Jugendlichen sowie der Träger der Jugendhilfe nachhal
tig zu berücksichtigen, wurden bei der Erstellung des Entwurfs die für die Kinder- und Jugendhilfe maßgeblichen Trägerstrukturen beteiligt. Auch diesen möchte ich an dieser Stelle für ihre Mitwirkung danken.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt bereits seit Jahrzehnten Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage von Förderrichtlinien. Diese Richtlinien haben ihren Ursprung allerdings überwiegend in den frühen 2000er-Jahren. Die Belange im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe haben sich jedoch seitdem wie die Gesellschaft insgesamt verändert. Diesen Entwicklungen soll mit dem neuen Landesjugendplan Rechnung getragen werden. Themen wie digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, Integration und Inklusion, die Schaffung von Medienkompetenz und -sicherheit, die Ermöglichung virtueller Räume für die Kinder- und Jugendbeteiligung sollen zukünftig stärker berücksichtigt werden. Mithilfe des neuen Landesjugendplans soll die Förderpraxis des Landes somit zukunftssicher und innovativ modernisiert werden, um den aktuellen Entwicklungen in den Lebenswelten junger Menschen gerecht zu werden und die Träger der Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben, die von diesen Entwicklungen geprägt werden, zu unterstützen.
Mit dem neuen Landesjugendplan werden nunmehr alle im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe angewandten Förderrichtlinien des Landes in einem einheitlichen Richtlinientext zusammengefasst. Wesentliche Grundgedanken sollen sich dabei als roter Faden durch die Gesamtrichtlinie ziehen. Zu nennen sind hier insbesondere:
junge Menschen verstärkt an der Gestaltung der
Gesellschaft beteiligen und gesellschaftliche Mitverantwortung ermöglichen,
Kinder und Jugendliche auf eine dynamisch entwi
ckelte Gesellschaft vorbereiten,
Benachteiligungen ausgleichen und soziale Teilhabe
und Inklusion gewährleisten
und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
zu selbstständigen Erwachsenen unterstützen.
Ein Schwerpunkt unserer Förderung war schon seit jeher die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in unserem Land, durch nachhaltige Unterstützung ausgewählter Projekte. Zuwendungen sollen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung und Sicherung von Angeboten und Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe gewährt werden. Ausgangspunkt sind dabei stets die Rechte, Interessen und Bedürfnisse junger Menschen sowie ihre Lebenslagen.
An dieser Zielrichtung wird auch im neuen Landesjugendplan festgehalten. Bei der Förderung der Jugendarbeit werden jedoch die Zuwendungszwecke und Förderungsgegenstände zeitgemäßer ausgestaltet. Das sind zum Beispiel die virtuell aufsuchende und zielgruppenorientierte Jugendarbeit, die Schaffung und Ermöglichung von virtuellen Räumen sowie die differenzierte Definition der Jugendarbeit und Jugendbildung.
Mit dem neuen Landesjugendplan werden zudem die eigenständigen Förderschwerpunkte „Jugendbeteiligung“
und „Stärkung von Medienkompetenz und Mediensicherheit“ eingeführt. Im Rahmen des Förderschwerpunkts „Jugendbeteiligung“ sollen dabei insbesondere Projekte Zuwendungen erhalten, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei der Mitwirkung als Teil der Gesellschaft stärken, ihnen eine Teilhabe an sozialen, gesellschaftlichen und politischen, insbesondere demokratischen Prozessen ermöglichen und ihre eigenverantwortliche Mitbestimmung und Mitgestaltung fördern. Wir möchten dadurch erreichen, dass jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit auch wirklich zur Verfügung stehen. Diese Angebote sollen an ihre Interessen anknüpfen und von ihnen selbst mitbestimmt und mitgestaltet werden und sie dadurch zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement motivieren.
Vorbilder sind diesbezüglich die erfolgreichen Projekte „Beteiligungsnetzwerk“ und „Digitale Jugendbeteiligung“, für deren Verstetigung und Ausbau ich mich persönlich einsetze. Durch den neuen Förderschwerpunkt „Stärkung von Medienkompetenz und Mediensicherheit“ sollen perspektivisch Projekte initiiert werden, die die Fähigkeiten und Fertigkeiten von Kindern und Jugendlichen, Medien und ihre Inhalte den eigenen Zielen und Bedürfnissen entsprechend sachkundig, verantwortungsvoll, selbstbestimmt und kreativ zu nutzen, stärken sowie digitale Teilhabe ermöglichen. Dabei sollen auch die Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendmedienschutzes einbezogen werden, um Kinder und Jugendliche zu einem sozial verantwortlichen und reflektierten Umgang mit der Internetnutzung und speziell der Nutzung sozialer Netzwerke zu befähigen.
Durch die gezielte Verwirklichung von digitaler Erreichbarkeit und Beteiligung folgen wir dem Ruf der jungen Menschen nach mehr Mobilität im Flächenbundesland Mecklenburg-Vorpommern, der aus dem Bericht der Anhörungsreihe „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ hervorgeht. Darüber hinaus wollen wir die soziale Teilhabe junger Menschen weiter befördern. In den vergangenen, von der Corona-Pandemie geprägten Monaten wurde deutlich, wie wichtig unter anderem die Angebote der Kinder- und Jugenderholung sind. Unser Ziel für die Zukunft ist es, allen Kindern und Jugendlichen, insbesondere denjenigen, die aus körperlichen, psychischen, sprachlichen oder finanziellen Gründen in ihren Chancen und Möglichkeiten auf soziale Teilhabe eingeschränkt sind, den Zugang zu den Maßnahmen zur Jugend- und Kindererholung zu gewährleisten.
Mit dem neuen Landesjugendplan ist deshalb geplant, eine Förderhöhe der Tagessätze in Abhängigkeit von individuellen Bedarfen der jungen Menschen einzuführen. Damit können die Anforderungen an Integration, Inklusion und Teilhabe besser bewältigt werden. Die Träger und Veranstalter solcher Angebote können somit bei der Betreuung von jungen Menschen mit besonderen Bedürfnissen gezielter und nachhaltiger unterstützt werden. Gleiches wird für die Angebote der internationalen Jugendarbeit gelten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der neue Landesjugendplan soll ein fachlicher Leitfaden für die Landesregierung, aber auch für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern sein. Sie sehen also, dass wir den Ergebnissen des Berichts der Anhörungsreihe „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“
durch die gezielte Fokussierung auf aktuell jugendhilferelevante Themen bereits unmittelbar Rechnung getragen haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist spät, deswegen will ich gleich auf den Punkt kommen. Der vorgelegte Antrag ist aus meiner Sicht unvollständig, greift in seinem eigenen Anliegen zu kurz und ist deshalb unnötig.
Ihre Feststellung in der ersten Ziffer Ihres Antrages, die „eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ für „zwingend geboten“ sieht, ist eine plakative Aussage, ohne eine konkrete Begründung zu liefern. Was Sie mit dieser Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende meinen, lassen Sie in diesem Zusammenhang völlig offen.
Ihre weiteren Ausführungen benennen regelmäßig nur die Berechnung der Regelsätze. Das ist ohne Zweifel ein wichtiger Inhalt des SGB II. Wenn man aber eine wirkliche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende anstreben wollte, so sind weitreichende Überlegungen zum gesamten Leistungsrecht im SGB II anzustellen und nicht nur die Ermittlung der Regelsätze in den Blick zu nehmen. So würde ich in der Ziffer 1 des Antrages auch Ausführungen oder Forderungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, also zum 4. Kapitel des SGB XII, erwarten. Die finde ich hier aber gar nicht. Das ist schon ein wenig verwunderlich, denn gerade für die Berechnung der Regelsätze ist doch das SGB XII das Referenzsystem, das auf das SGB II übertragen wird.
Ihre Forderung nach einer fundierten Vorarbeit von Verbänden und Wirtschaft bei der Berechnung von Regelsätzen ist ein Allgemeinplatz und gehört zum Standardvorgehen. Ihre Aussage im Antrag, die Berechnung der Regelsätze sei seit Jahren fehlerhaft, wird nicht weiter ausgeführt und untersetzt, es folgt lediglich ein Verweis auf die Forderung des Bündnisses für ein menschenwürdiges Existenzminimum aus 2017. Das Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum forderte im Jahr 2017 eine „methodisch saubere, transparente Ermittlung der Regelsätze und einen Verzicht auf willkürliche Kürzungen“.
dem Zusammenhang und gehen in Ihrer Begründung nicht weiter konkret darauf ein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bemessung und Ausgestaltung der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie im Alter und bei Erwerbsminderung muss stets beobachtet, neu gedacht und diskutiert werden. Genau das erfolgt regelmäßig in meinem Haus, und wir haben vor, das auch weiterhin so zu handhaben. Das meinte ich mit meinem Eingangssatz, dass Ihr Antrag unnötig sei. Sie liefern keinen konkret anderen oder gar neuen Ansatz. Was ist neu daran, wenn Sie allgemein fordern, dass die Regelsätze bedarfsgerecht angehoben werden müssen? Das ist bereits Gesetzeslage.
Die von Ihnen angesprochene Problematik, insbesondere zur Regelbedarfsermittlung, ist hinreichend bekannt. Die Landesregierung wirkt kontinuierlich auf eine bedarfsgerechte Regelbedarfsermittlung hin, das kann ich Ihnen ganz konkret benennen. Das betrifft aktuell das Gesetzgebungsverfahren zur Regelbedarfsermittlung 2021. Hinsichtlich der Regelsätze ab 2021 wurde erst kürzlich über einen Entschließungsantrag an den Bundesrat zum Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 auf der Konferenz der obersten Landessozialbehörden am 17. September 2020 beraten. Diese Entschließung beinhaltet unter anderem die Forderung an den Bundesgesetzgeber, Haushalte mit sogenannten Aufstockern und verdeckten Armen bei der Ermittlung der Regelbedarfe nicht mehr unverändert als Referenzgruppe heranzuziehen, eine Unterscheidung in Einpersonenhaushalte und Familienhaushalte unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfe von Alleinerziehenden wegen der anderen oder zusätzlichen Bedarfe als in Haushalten mit zwei Erziehungsberechtigten vorzunehmen, nach einer sachgerechten Bedarfsermittlung die Energiekosten zur Vermeidung möglicher Unterdeckung des tatsächlichen Bedarfs, nach einer sachgerechten Bedarfsermittlung für langlebige und kostenintensive Konsumgüter – in diesem Zusammenhang besteht die Forderung auf Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen eigenen Leistungsanspruch auf einen Zuschuss neben dem Regelbedarf –, nach einer sachgerechten Bedarfsermittlung der Regelsätze für Familien mit Kindern, nach Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Berücksichtigung der Bedarfe für Sehhilfen
und therapeutische Mittel und Geräte für eine Berücksichtigung als zusätzliche Leistung neben dem Regelbedarf, …
Lassen Sie mich doch zu Ende ausführen!
… nach einer stärkeren Berücksichtigung der immer mehr zunehmenden Digitalisierungsaspekte, wie in der Corona-Krise deutlich wurde, bei der Schaffung eines eigenen Leistungsanspruchs auf einen Zuschuss neben den Regelbedarfen.
Das sind im Gegensatz zu Ihrem Antrag die Punkte, die es zu beachten und zu diskutieren gilt. MecklenburgVorpommern beabsichtigt, den von mir skizzierten Ent
schließungsantrag zu unterstützen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Abgeordneter, es ist so, wie Sie das eben schon beschrieben haben, nach Paragraf 40 SGB XI richtet sich das Ganze. Es ist zunächst bis zum 30.09. rückwirkend vom 1. April von 40 auf 60 Euro, nicht nur, weil man mehr Materialien braucht, sondern die auch für höhere Preise zu erwerben hat, und es laufen bundeseinheitliche Gespräche jetzt mit den Pflegekassen, das auch über den 30.09. hinaus zu verlängern.
Also in Corona-Zeiten zeigt sich, dass so ein Monat doch eine lange Verhandlungszeit ist. Die Gespräche werden eben zwischen dem Bundesminister und den Kassen sehr intensiv geführt. Sobald es dort ein Ergebnis geben würde, würde ich das dann auch im Sozialausschuss zur Kenntnis geben.
Ja, es ist so, dass wir mit der Kassenärztlichen Vereinigung sowohl für den Bereich der Lehrerinnen und Lehrer als auch für den der Erzieherinnen und Erzieher eine Vereinbarung geschlossen haben, was die symptomlose Testung angeht. Und wir haben jetzt erste Zahlen, die allerdings noch nicht endgültig und noch nicht endgültig belastbar sind, weil wir mit der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbart haben, dass sie immer nach einem Monat mit uns dann abrechnen.
Es zeigt sich aber, dass nicht so, wie wir zunächst gedacht haben, dieses Angebot angenommen wurde, Lehrer und Erzieher, gemeinsam ungefähr 1.100, sich in den ersten drei Wochen dieser Möglichkeit haben testen lassen, wobei es von Lehrern mehr als von Erzieherinnen und Erziehern angenommen wird. Aus der Praxis höre ich die Rückmeldung, dass viele Erzieherinnen und Erzieher ja schon längere Zeit auch in den Ferien im Dienst waren und es deswegen als eine andere Möglichkeit empfunden wird als bei den Lehrern, die frisch aus den Ferien in die Klassen zurückgekehrt sind.
Bitte!
Ja, sehr geehrte Frau Abgeordnete, wir haben ja nachher noch die Aussprache zu dem Thema, da habe ich sicherlich noch die Gelegenheit, das etwas ausführlicher darzustellen, jetzt in der Fragestunde nur in aller Kürze. Es geht dabei um eine große Reform, um die Reform der Pflegeversicherungsfinanzierung, die nur bundeseinheitlich unter allen Ländern und gemeinsam mit der Bundesebene zu besprechen ist.
Die Ministerkonferenz, auf die Sie abstellen, war die letztes Jahr in Rostock, bei der alle 16 Bundesländer ein sehr starkes Zeichen Richtung Bund gesendet haben, diese Finanzierung tatsächlich auch novellieren zu wollen. Die nächste Ministerkonferenz ist erst im November. Dort steht das Thema also wieder an. Aber nichtsdestotrotz bleibt es dabei, dass der Gesundheitsminister von eigentlich allen Sozialministern regelmäßig jetzt Anfragen bekommt, wann wir denn mit unserer Bund-LänderArbeitsgruppe für diese Reform beginnen können.
Die Ungeduld bei dem Thema kann ich gut nachvollziehen. Es ist ein sehr wichtiges Thema. Es wird aber auch eine große Reform und eine große Anstrengung sein, die sicherlich nicht in einigen Tagen oder Wochen abzuschließen ist.
Selbstverständlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin der Linksfraktion ausgesprochen dankbar für die Beantragung der Aussprache. Die Finanzierung der Pflege gehört mit Blick auf den demografischen Wandel zu den größten politischen Herausforderungen, vor denen Bund, Länder, Kommunen und nicht zuletzt die Pflegebedürftigen und deren Angehörige stehen. Das Thema gehört ganz nach oben auf die politische Agenda. Die Pflege war das Topthema während meiner Amtszeit als Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder im vergangenen Jahr und sie wird auch auf der diesjährigen ASMK wieder ein zentrales Thema sein.
Wir aus Mecklenburg-Vorpommern machen Druck. Ich kämpfe dafür, dass es Verbesserungen in der Pflege gibt, wir aber gleichzeitig eine ehrliche Debatte über die Finanzierung führen. Ein „Weiter so“ ist den Betroffenen nicht zuzumuten. Die Kostensteigerungen dürfen nicht auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen abgeladen werden. Ich werde dazu später noch ausführen.
Klar ist heute: Trotz Corona müssen rasch Schritte zur Entlastung der Pflegebedürftigen und zur nachhaltigen Finanzierung der Pflegekosten erfolgen. Warum ist das so? Wenn wir heute über Eigenanteile in Pflegeheimen sprechen, dann sprechen wir inzwischen leider über Pflege als Armutsrisiko. Bereits vor Einführung der Pflegeversicherung 1995 brannte die Frage der Lebensstandardsicherung bei Pflegebedürftigkeit unter den Nägeln. Und so problematisch vieles mit dem heutigen Blick betrachtet werden muss, war das Pflegeversicherungsgesetz ein sozialpolitischer Meilenstein, wurde doch damit dieses Armutsrisiko Pflege einer sozialstaatlichen Sicherung überantwortet.
Im Jahr 1996 haben die Versicherungsleistungen ausgereicht, die durchschnittlichen Pflegesätze zu finanzieren. Aber 25 Jahre später müssen wir feststellen, diese Versicherung hat Defizite und muss modernisiert werden. Es besteht aus meiner Sicht und aus Sicht aller Arbeits- und Sozialministerinnen und Sozialminister ein grundlegender Reformbedarf. Einige Schritte sind seit 1996 auch erfolgt, das soll nicht verschwiegen werden. Bund und Länder haben in den vergangenen Jahren einige Reformen der Pflegeversicherung gemeinsam vorangetrieben. So haben sich die Leistungen für viele Pflegebedürftige, zum Beispiel für Menschen mit Demenz, deutlich verbessert. Allerdings haben sich die finanziellen Belastungen Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen seit Jahren kontinuierlich erhöht, teilweise drastisch. Die fehlende und unzureichende Dynamisierung hat zu permanent anstei
genden Eigenanteilen geführt, und alle bisherigen Maßnahmen haben nur eine geringe Entlastung mit sich gebracht.
Damit Klarheit besteht, worüber wir bei dem Thema „Eigenanteil in der Pflege“ eigentlich sprechen, möchte ich dies an dieser Stelle noch einmal kurz erläutern. Die Gesamtkosten in einem Pflegeheim setzen sich aus den Pflegesätzen für die Pflege und Betreuung sowie den Entgelten für Unterkunft und Pflege zusammen. Hinzu kommen die Kosten für die notwendigen Investitionen und Ausbildungen. Die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung werden in Kostensatzverhandlungen vereinbart. Sie werden in einer Vergütungsvereinbarung festgehalten, die sowohl die Höhe als auch die Laufzeit bestimmt. Die Vertragsparteien sind die Pflegekassen, der Träger der Sozialhilfe und der Träger der Einrichtung. Das Pflegeheim hat Art, Umfang und Kosten der Leistungen, für die eine Vergütung beansprucht wird, durch geeignete Nachweise darzulegen. Dabei sind die Vertragsparteien gehalten, den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Das betrifft dann auch die Frage der Umlage für die Auszubildenden.
Die Einrichtung benötigt einerseits genügend Mittel, um den Versorgungsauftrag zu erfüllen, andererseits ist sie zu wirtschaftlicher Betriebsführung verpflichtet. Insofern haben die Einrichtungsträger die Kosten plausibel zu machen. Der externe Vergleich darf keine Überhöhung der geltenden Kosten ergeben. Im Rahmen der Verhandlungen kommt den Pflegekassen eine Treuhänderstellung gegenüber den Pflegebedürftigen zu. Das bedeutet, dass sie in dieser Funktion die zusätzlichen Belastungen mit der Verbesserung der pflegerischen Versorgung abzuwägen haben, wobei die Pflegekassen immer auf die Notwendigkeit der Angemessenheit der Preise abstellen. Die gesetzlich festgelegten Mindestlöhne sowie tariflich vereinbarte Lohnkostensteigerungen des Pflegepersonals gelten grundsätzlich als angemessen und sind bei den Verhandlungen zu berücksichtigen.
Diese dringend notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege und zur Steigerung der Attraktivität des Berufes, allen voran die bessere Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege und die Verbesserung der Personalstruktur in den Einrichtungen, werden aber weiterhin zu regelmäßig steigenden Pflegekosten führen. Im gegenwärtigen System der Pflegeversicherung haben wir es beim notwendigen Kampf gegen den Pflegenotstand und der Erhöhung der Eigenanteile mit einer kommunizierenden Röhre zu tun. So lag der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegeleistungen 1999 bundesweit bei 277 Euro. 2019 musste ein Pflegebedürftiger laut Angaben des vdek bundesweit bereits 659 Euro zahlen. Das ist eine Steigerung von 238 Prozent innerhalb von 20 Jahren.
Auch wenn die AOK Nordost für Mecklenburg-Vorpommern von einem Pflegeanteil von aktuell 326 Euro ausgeht, so führen die weiteren Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Investition und Ausbildung auch in unserem Bundesland zu einer starken Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen und deren Angehörigen. Insofern ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, selbstverständlich ein wichtiger sozialpolitischer Baustein, um Angehörige zu entlasten. Damit können unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder pflegebedürftiger Eltern erst zur Unterhaltszahlung herangezogen
werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, doch wir müssen mehr tun. Meine feste Grundüberzeugung ist, dass wir als Gesamtgesellschaft es nicht hinnehmen können, wenn der Lebensstandard von immer mehr Menschen nach einem langen Erwerbsleben nicht so gesichert ist, dass sie ihren Lebensabend aus eigenem Einkommen bestreiten können. Wir können als moderner Sozialstaat nicht hinnehmen,
dass immer mehr Menschen aufgrund einer eingetretenen Pflegebedürftigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Deshalb war es mir besonders wichtig, den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2019 dazu zu nutzen, eine breite Debatte über künftige Finanzierungslösungen für die Pflegeversicherung zu führen und einen breit getragenen Beschluss zur besseren Finanzierung der Pflege und zur Reform der Pflegeversicherung zu fassen. Dem von mir eingebrachten Beschlussvorschlag haben nicht nur alle Länder zugestimmt, sie haben sich außerdem ausnahmslos als Mitantragsteller angeschlossen. Damit hat die 96. ASMK unter Vorsitz von MecklenburgVorpommern von Rostock aus ein sehr deutliches Signal zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gesendet. Dieses Signal bedeutet übrigens auch, dass eine so schwergewichtige Reform nur in einem Schulterschluss der Länder und des Bundes gelingen kann.
Lassen Sie mich bitte die wichtigsten Eckpunkte dieses Beschlusses kurz darstellen:
Der Beschluss sieht kurzfristige und langfristige Maßnahmen vor. Aus Sicht der Ländervertreterinnen und -vertreter stellt die fortwährende Anpassung der Sachleistungen der Pflegeversicherung an die Personalkostenentwicklung eine entscheidende und kurzfristig umzusetzende Maßnahme dar. Damit kann verhindert werden, dass längst notwendige Lohnentwicklungen stets zulasten der pflegebedürftigen Menschen gehen. Hierzu schlägt die ASMK konkret einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung vor.
Darüber hinaus brauchen wir aber auch ein umfassendes Lösungskonzept, das die Kostenfolgen der Pflegeversorgung einerseits sowie die Finanzierung der Pflegeversicherung andererseits berücksichtigt. Weil die Wirkungen von Reformschritten in der Pflege umfassend sind, habe ich den Vorschlag gemacht, eine Bund-Länder-AG einzurichten, die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begleitet wird. Diese soll die ganz konkreten Teilaspekte einer Pflegeversicherungsreform untersuchen. Hier ist insbesondere der Schutz Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen vor finanzieller Überforderung aufgrund der stetig steigenden Eigenbeteiligung durch die Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege ebenso wichtig wie auch die Verhinderung des Pflegenotstandes.
Als mögliche Schritte, die es zu prüfen gilt, sehe ich unter anderem einen generellen Steuerzuschuss bei künftigen Beitragsanpassungen zum Einhalten eines akzeptablen Maßes an Sozialabgaben, die systemische Aufarbeitung der Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern, die Aufhebung der Sektorengrenzen ambulant/stationär bei gleichzeitiger Stärkung der Personenzentrierung im Leis
tungsrecht sowie die Entlastung der pflegebedürftigen Menschen bei den Kosten der Ausbildung.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir zur Beantwortung all dieser Fragen ein Bund-Länder-übergreifendes Gesamtkonzept brauchen und zumindest mittelfristig eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Derzeit kann ich beim Bund allerdings keine große Bereitschaft erkennen, die Länder für diese wichtige Reform ins Boot zu holen. Vielmehr scheint es so, dass Herr Spahn im Alleingang seine Vorstellungen durchsetzen will. Ich halte das für die falschen Signale an die Pflegebedürftigen und die Angehörigen, die von den finanziellen Belastungen in der Pflege erdrückt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen letzten Aspekt möchte ich noch hervorheben, und zwar die Umfinanzierung der medizinischen Behandlungspflege. Während in einem ambulanten Setting medizinische Pflegeleistungen über die häusliche Krankenpflege von der GKV finanziert werden, ist die medizinische Behandlungspflege im stationären Bereich in den Pflegesätzen der Pflegeversicherung enthalten. Da die Versicherungsleistungen im stationären Bereich aber immer deutlich niedriger sind als die Pflegekosten, bezahlen die Pflegebedürftigen ihre Behandlungspflege praktisch selbst. Die Universität Bremen hat hierzu bereits umfassende Untersuchungen vorgelegt. Durch eine entsprechende Umfinanzierung der Leistungen könnten die Pflegebedürftigen um mehr als 200 Euro im Monat entlastet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Eigenanteil der Pflege“ treibt viele um, und die Ministerpräsidentin hat völlig recht, wenn sie sagt, Pflege darf kein Luxusthema werden. Es ist von so großer Bedeutung, dass es nach meiner Einschätzung dazu eines gesellschaftlichen und politischen Schulterschlusses bedarf. Insofern hoffe ich, dass Sie mich hier im Parlament kritisch begleiten und bei der Umsetzung der notwendigen Reformschritte unterstützen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind uns sicher einig, dass wir die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten gemeinsam durch die CoronaPandemie führen müssen. Die Jugendherbergen, Schullandheime und viele andere Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche beherbergen, leisten eine überaus wertvolle Arbeit. Diese Einrichtungen sind nicht nur für Kinder und Jugendliche aus unserem Land, sondern auch für Jugendtouristen aus dem ganzen Bundesgebiet wichtig. Mecklenburg-Vorpommern als das Urlaubsland Nummer eins in Deutschland ist auch im Bereich des Kinder- und Jugendtourismus ein sehr attraktives Ziel, und das soll auch in Zukunft so bleiben.
Es geht bei diesem Thema aber eben nicht nur um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes in einem wichtigen Tourismussegment, es geht um viel mehr. Kinder und Jugendliche brauchen Entfaltungsmöglichkeiten, brauchen Freiräume, um sich in ihrer Gruppe, aber auch im Kontakt mit anderen Kindern und Jugendlichen zu bilden, um neue Erfahrungen abseits vom Elternhaus und der gewohnten Umgebung zu machen. Wir alle wissen aus eigenem Erleben, dass gerade Kinder- und Jugendfreizeiten Entwicklungsschübe ermöglichen, die sonst nicht möglich gewesen wären. Das Behaupten in einer neuen Gruppe, die vielleicht sogar selbst organisierte Reise, das Miteinander und der Wettstreit bei Sport und Spiel, Lagerfeuer, Nachtwanderung und dergleichen mehr, das dürfen wir auch in Zeiten von Corona nicht aus den Augen verlieren und das haben wir nicht aus den Augen verloren.
Ich möchte mich deshalb heute bei all denjenigen bedanken, die mutig und mit großem Engagement in den letzten Wochen alles getan haben, um auf Grundlage unserer Verordnung Ferienfreizeiten zu ermöglichen. Wir alle gemeinsam müssen damit auch in den nächsten Wochen verantwortungsvoll umgehen. Mecklenburg-Vorpommern hat als eines der ersten Bundesländer im Bereich der Kindertagesförderung mit dem Konzept fester Gruppen bereits Anfang Juni den Einstieg in einen sehr weitreichenden, eingeschränkten Regelbetrieb vollzogen. Von diesem Konzept haben wir uns auch im Bereich der Kinder- und Jugenderholung leiten lassen.
Wir haben, um Kinder- und Jugendreisen sowie Erholungsmaßnahmen zu ermöglichen, im Austausch mit den Anbietern sehr frühzeitig spezifische Regelungen erarbeitet. Gemeinsam mit unseren Partnern bei den Schullandheimen und Jugendherbergen und darüber hinaus war
uns dabei immer der Aspekt der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wichtig. Diese Arbeit kann eben nicht unter vollständiger Einhaltung des Abstandsgebotes geleistet werden. In den Tagen vor Beginn der Sommerferien haben wir deshalb in der Landesregierung und mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales intensiv um eine Regelung gerungen. Dafür gab es zum damaligen Zeitpunkt kein Muster in anderen Ländern.
Vielfach waren zu diesem Zeitpunkt noch sämtliche Aktivitäten im Bereich des Kinder- und Jugendtourismus untersagt. Die Bedingungen für Gruppenfahrten waren entweder überhaupt nicht, unklar oder sehr restriktiv formuliert. Sicherlich lag auch ein Problem, aber auch ein Antrieb darin, dass Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr das erste Bundesland war, in dem die Sommerferien begannen. Mit Beginn der Sommerferien in unserem Land trat dann die 3. Corona-Jugendhilfeverordnung in Kraft. 30 Kinder und Jugendliche können danach als eine Bezugsgruppe eine gemeinschaftliche Reise antreten. Insbesondere im Bereich der Schlafräume und auch bei gemeinsamen Aktivitäten wurde auf die Einhaltung des Abstandsgebotes verzichtet.
Wir haben damit einen wertvollen Anstoß gegeben, um Ferienfreizeiten wieder zu ermöglichen. Auch wenn dieser Schritt für viele Freizeiten, die bereits abgesagt waren, spät kam, so war er jedoch im bundesweiten Vergleich zum damaligen Zeitpunkt einmalig. Ich weiß, dass viele engagierte Betreuerinnen und Betreuer für Ferienfreizeiten dankbar waren, dass doch noch etwas ging, und ich weiß auch, dass sich sehr kurzfristig noch viele auf den Weg gemacht haben und viele Kinder und Jugendliche im Land davon profitiert haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gab und gibt weiterhin Kinder- und Jugenderholung in MecklenburgVorpommern. Ich denke, tatsächlich läuft die Saison besser als noch im April oder im Mai vermutet, aber natürlich ist auch klar, dass der Bereich der Kinder- und Jugenderholung ein ganz besonderer ist. Das liegt nicht nur an der Struktur der Einrichtungen als Gruppenunterkünfte, die nicht ohne Weiteres auf andere Gruppen wie zum Beispiel Familien oder kleinere Gruppen umschwenken können, das liegt auch daran, dass Sportvereine, Jugendorchester, Konfirmandengruppen und alle anderen Gruppen auch langfristig planen müssen. Wir müssen also zweierlei tun: Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung ermöglichen und finanzielle Hilfe infolge der coronabedingten Ausfälle bereitstellen. Genau das machen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der vorliegende Antrag tut aber weitgehend so, als wenn in den vergangenen Wochen und Monaten nichts getan worden wäre. Das Gegenteil ist aber der Fall. Wir haben mit der 2. Säule des Sozialfonds des Landes ein Soforthilfeprogramm für die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten entwickelt, aus dem Hilfen des Landes gezahlt werden. Dafür stehen 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Auch hier waren wir in Mecklenburg-Vorpommern eines der ersten Länder mit einem solchen Instrument. Im Übrigen haben auch nicht alle Länder Gelder zur Verfügung gestellt. Insgesamt haben wir für diese Säule bis jetzt 54 Anträge mit einem Volumen von rund 2,4 Millionen Euro erhalten. Die Bewilligungen werden also unter dem Volumen der zur Verfügung gestellten Mittel liegen. Eine Aufstockung ist somit momentan nicht angezeigt. Es lässt sich eben nicht alles mit der Dauerforderung nach mehr Geld regeln.
Allein die hier im Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Jugendherbergswerkes zusammengeschlossenen Einrichtungen haben Anträge mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Millionen Euro gestellt. Dabei sind komplexe Fragestellungen zu beantworten, da die Hilfen des Landes auch unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten bestehen müssen. Entscheidend kommt es darauf an, ob der Bezugspunkt für die Hilfen des Landes der DJH-Landesverband ist oder ob wir bei der Förderung auf die einzelnen Jugendherbergen als selbst rechtlich unselbstständige Einheiten abstellen dürfen. Letzteres, das möchte ich hier ganz deutlich sagen, entspricht sicher unserer Zielsetzung am ehesten. Das bedarf der Klärung, damit wir gemeinsam auch Rechtssicherheit haben.
Ich erwarte auch, dass wir gerade vom DJH-Landesverband ein nachvollziehbares und tragfähiges Konzept vorgelegt bekommen, wann und in welcher Form und unter welchen Bedingungen die Einrichtungen, die heute noch geschlossen sind, wieder öffnen werden sollen. Eine Marktbereinigung, wie wir sie in Ueckermünde im letzten Jahr erlebt haben, möchte ich nicht noch einmal erleben. Gleichwohl, die Landesregierung hat sich in den letzten Jahren immer wieder auch mit investiven Mitteln zu den Jugendherbergen im Land bekannt. Nun werden wir auch in den Zeiten der Not helfen und dafür alle unsere Instrumente einsetzen.
Ich sage aber auch, wir werden die beantragte Hilfe intensiv prüfen. Die betriebswirtschaftliche Seite ist das eine, die Verankerung der Jugendherbergen in der Angebotsstruktur der Jugendarbeit im Land ist das andere. Der DJH-Landesverband trägt in diesem Bereich auch ein großes Maß an sozialer Verantwortung. Und es ist, vorsichtig formuliert, erklärungsbedürftig, wenn noch immer die Jugendherbergen in Waren, in Mirow, in Burg Stargard, in Güstrow, in Greifswald, in Binz und in Zingst geschlossen sind, gleichzeitig aber Hilfsgelder beantragt werden.
Ich war deshalb schon sehr verwundert über eine Pressemitteilung von Herrn Koplin vom 20. Mai, in der Sie völlig unreflektiert die Argumentation des Geschäftsführers des DJH-Landesverbandes übernahmen. Mir erschließt sich nicht, warum die Jugendherbergen zum Beispiel in Binz oder Zingst auch über den Sommer komplett geschlossen sind, während Schullandheime oder kleine Einrichtungen alles tun, um zumindest einigen Kindern und Jugendlichen einen schönen Aufenthalt zu bieten. Bei allem Respekt für die große Kraftanstrengung des DJH-Landesverbandes, für mich bleiben hier offene Fragen. Ich habe deshalb das Landesamt für Gesundheit und Soziales gebeten, diese Fragen im Rahmen der Förderung zu klären. Der DJH-Landesverband arbeitet danach, nach meinen Informationen, sehr intensiv daran, und ich bin optimistisch, dass wir hier zu einer Klärung kommen können. So funktioniert das Verfahren der Gewährung von Landeshilfen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Auch auf unsere Initiative hin hat der Bund ein ganzes Maßnahmenpaket für gemeinnützige Organisationen im Bereich „Familie, Jugend und Senioren“ entwickelt. Hier möchte ich als Erstes die Überbrückungshilfen durch Zuschüsse erwähnen. Gemeinnützige Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime und andere Träger von Einrichtungen oder Vereine sind genauso antragsberechtigt wie Familienerholungsstätten. Die Trä
ger erhalten für Verluste, die auf die Pandemie zurückgehen, im Zeitraum von Juni bis August bis zu 80 Prozent der Ausfälle erstattet. Die Höchstsumme von 150.000 Euro Überbrückungshilfe bezieht sich dabei im Fall der genannten Einrichtungen auf die einzelne Betriebsstätte und nicht auf den Gesamtverband. In Mecklenburg-Vorpommern werden die Hilfen vom Landesförderinstitut ausgezahlt. Ich weiß, dass eine Reihe von Einrichtungen auch hier Anträge stellen wird.
Weiterhin hat der Bund ein KfW-Sonderkreditprogramm
mit einem Volumen von 1 Milliarde Euro aufgelegt, das auch von Jugendherbergen, Familienferienstätten und Einrichtungen der Jugend- und Familienbildung genutzt werden kann.
Tatsächlich gibt es bei uns im Land offenbar daran bisher wenig Interesse.
Schließlich hat der Bund ein Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendhilfe angekündigt. Noch einmal sollen weitere 100 Millionen Euro im Jahr 2020 für coronabedingte Schäden zur Verfügung gestellt werden. Erklärtes Ziel ist es, den Fortbestand auch von Jugendherbergen und Schullandheimen zu sichern. Die Zuschüsse sollen zeitlich an die Überbrückungshilfen anschließen und voraussichtlich ab September beantragt werden können. An der konkreten Ausgestaltung der Programmrichtlinien wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Auffangnetz von Bund und Land scheint mir insgesamt nach heutiger Einschätzung gut geknüpft zu sein,
auch wenn, falls die Zwischenfrage jetzt kommt, die Möglichkeit des KfW-Kredites nicht für alle passen wird. Jetzt kommt es darauf an, die Einrichtungen auch wieder zu beleben. Und deshalb ist es gut, dass es auch in wichtigen Segmenten der Klassenfahrten wieder Bewegung geben soll. Es gibt so ein aktuelles Hinweisschreiben des Bildungsministeriums zur Durchführung von Schulfahrten.
Na, ich hatte gehofft, ich habe die Frage schon beantwortet, aber gerne.
Zum KfW?
Ja, selbstverständlich ist mir das bewusst. Deswegen habe ich vorhin ja auch gesagt, für unsere Säule der 3,5 Millionen, der Säule 2 im Sozialfonds, liegen 54 Anträge bisher vor. Allein das zeigt schon, dass es mehr als die DJH-Landesverband-Jugendherbergen sind. Ich habe aber noch mal deutlich unterstrichen, dass es für mich wichtig ist, wenn Hilfen gezahlt werden, dass dann auch die Möglichkeit dort gegeben sein muss, Kinder- und Jugendarbeit tatsächlich vorzunehmen. Und das ist gerade beim DJH, bei vielen dort ja unter dem Dachverband organisierten Jugendherbergen eben noch nicht der Fall, weil die noch geschlossen sind.
Ja, dazu habe ich eben schon ausgeführt, dass auch der Bund gerade dabei ist, ein Anschlussprogramm vorzubereiten, und wir dann bei der Verlängerung der Säule – so ist der Sozialfonds ja ausgelegt – als subsidiäre Lösung gucken müssen, können wir dann überhaupt noch fördern oder ist dann die Bundesförderung vorrangig. Das alles ist jetzt in Gesprächen zwischen Bund und Ländern gerade im Moment in der Mache.
Gut, dann setze ich fort: Alle Schulfahrten, die im vergangenen Schuljahr bedingt durch Corona abgesagt werden mussten, können, sofern möglich, bis zum Jahresende umgebucht werden, und alle für die Monate August bis Dezember 2020 geplanten ein- und mehrtägigen Schulfahrten können unter Einhaltung des Hygieneplans und unter Berücksichtigung der Regelungen des Robert Koch-Instituts durchgeführt werden. Auch Neubuchungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, sodass sich in diesem Bereich etwas tut.
Mit einer Sache möchte ich noch aufräumen. Der Haushaltstitel, der hier vorhin angesprochen war, steht nicht dem DJH allein zur Verfügung. Das sollten Sie als Haushaltsgesetzgeber wissen, dass auch dort die anderen Träger antragsberechtigt sind.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die ständige Verbesserung des Kinderschutzes ist, und das hoffe und glaube ich, für alle hier im Haus sagen zu können, eine Aufgabe, der wir uns alle stellen. Die Landesregierung hat sich zu diesem elementaren Thema im vergangenen Jahr ressortübergreifend auf den Weg gemacht und eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung meines Hauses eingerichtet. Der Abschlussbericht ist in dieser Woche im Kabinett vorgestellt und direkt im Anschluss dem Landtag zugeleitet worden.
Der Auftrag des Kabinetts zur Einsetzung der Arbeitsgruppe folgte auf einen tragischen Fall im Land. Der darauffolgende Prozess beinhaltete ein Jahr der Analyse, der Diskussion und des Erkenntnisgewinns. Er hat dazu geführt, dass Schnittstellen, Potenziale und Herausforderungen im Kinderschutz sichtbarer geworden sind, und wir geben mit dem mit Expertinnen und Experten sowie den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erarbeiteten Abschlussbericht konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung im Kinderschutz. Ein Fazit lautet: Das Verständnis zwischen den Partnern muss gefördert werden, die Kooperation zwischen den einzelnen Akteuren, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, muss kontinuierlich verbessert werden und Unsicherheiten bei der Informationsweitergabe müssen überwunden werden.
Aus den Empfehlungen der Arbeitsgruppe können alle im Kinderschutz Beteiligten Leitlinien für ihr Handeln ableiten. Dabei ging es nicht um die Strafgerichtsbarkeit. Unsere Empfehlungen sind aus unserer Sicht wichtiger Bestandteil eines guten Kinderschutzes und sollten in Zukunft mit allen Partnern auf den Ebenen von Bund, Land und Kommunen engagiert vorangebracht werden.
Ich möchte gerne die Gelegenheit nutzen, Ihnen die wesentlichen Empfehlungen vorzustellen:
Zum Ersten. Guter Kinderschutz geht alle an
Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Ermittlungsbehörden, Vereine und insbesondere Jugendämter, sie alle müssen sich als Schutzorte und Anwälte für Kinder verstehen. Als zuständige Ministerin betone ich ausdrücklich, Kinderschutz muss oberste Priorität haben. Unser Grundsatz muss lauten: im Zweifel für das Kind.
Zweitens. Interdisziplinäres Verständnis fördern
Das gegenseitige Verständnis, gerade auch professionsübergreifend, ist eine wichtige Voraussetzung für einen gelingenden Kinderschutz. Deshalb ist der Austausch zu vorhandenen Standards und Verfahren im Kinderschutz zwischen Jugendämtern und anderen Beteiligten in regionalen Netzwerken und Arbeitskreisen zu intensivieren.
Zum Dritten. Lernen aus Fällen
Die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen kann einen wesentlichen Beitrag für Verbesserungen im Kinderschutz leisten. Da sind anonymisierte, interdisziplinäre Fallreflexionen zur Darstellung, Bewertung und Qualifizierung von Entscheidungsprozessen und Entscheidungsgrundlagen sinnvoll. Ausgangspunkt für Veränderungen und gemeinsame Verantwortungsübernahme ist konstruktiv.
Viertens. Unsicherheiten beim Datenschutz überwinden
Im Verhältnis Sozialdatenschutz und Kinderschutz besteht bei den Partnern im Land erhebliche Unsicherheit. Deshalb soll eine Empfehlung erarbeitet werden, in der Möglichkeiten und Grenzen des Handelns praxisnah erläutert werden. Dabei soll der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit beteiligt werden.
Fünftens. Kenntnisse im Kinderschutz weitervermitteln
Alle Beschäftigten, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, sollen Grundkenntnisse im Bereich Kinderschutz, Kinderrechte, frühe Hilfen und Netzwerkarbeit haben. Deshalb sollen verstärkt Fortbildungen angeboten werden. Besonderes Augenmerk soll auf Informationen zur Gefährdungseinschätzung, präventive Maßnahmen und Gesprächsführung mit Betroffenen gelegt werden.
Sechstens. Guter Kinderschutz braucht starke Jugendämter
Der Kinderschutz braucht gute Fachkräfte, deren Arbeit auch im öffentlichen Raum Respekt und Anerkennung findet. Zu diesem Zweck soll die Weiterführung des Fortbildungsprogrammes Spezialwissen für neue Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst absichern. Die Anstrengungen zur Fortbildung von Fachkräften, unter anderem bei Schabernack e. V., sollen fortgesetzt werden. Mögliche Kooperationen von Jugendämtern mit Hochschulen des Landes zur Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs sollen unterstützt werden.