Protokoll der Sitzung vom 15.11.2019

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 77. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist damit eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.

Meine Damen und Herren, bevor wir mit der Sitzung beginnen, möchte ich einem Kollegen unter uns recht herzlich gratulieren. Es passt zur heutigen Feststunde, nämlich zu seinem 25-jährigen Jubiläum hier im Landtag. Herzlichen Glückwunsch an Peter Ritter für 25 Jahre Durchhalten!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE, Christel Weißig, fraktionslos, und auf der Regierungsbank)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit dem 15. November 1994, also, wie ich es bereits sagte, genau heute vor 25 Jahren, ist Peter Ritter ununterbrochen Mitglied des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.

(Patrick Dahlemann, SPD: So alt ist er doch nicht! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Dieses Jubiläum ist, ohne dass er zwischendurch in die Exekutive gewechselt ist, da gibt es ja den einen oder anderen unter uns, der das getan hat, ist er hier bei uns im Landtag und hat maßgeblich auch dazu beigetragen, viele Gesetzgebungsverfahren und viele Anträge hier mit zu beschließen. In seiner langjährigen Tätigkeit hier war Peter Ritter Vorsitzender unter anderem des Umweltausschusses und Sprecher seiner Fraktion für Friedens- und Innenpolitik, Gendermainstreaming, Datenschutz und Gleichstellung. Und seit September 2011 bis heute ist er Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE und als solcher mit seiner großen Erfahrung in manch hitziger Diskussion der Fels in der Brandung.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Noch einmal herzlichen Glückwunsch zu 25 Jahren! Und es gibt es kleines Gedicht, das nicht von mir verfasst worden ist,

(Jochen Schulte, SPD: Oooch, schade!)

sondern von den netten Damen hier vom Parlamentsdienst, sowie den Blumenstrauß. Noch mal herzlichen Glückwunsch!

(Beifall vonseiten der Fraktionen

der SPD, CDU, AfD und DIE LINKE,

Christel Weißig, fraktionslos,

und auf der Regierungsbank – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE:

Gibst du jetzt einen aus?! –

Aber nur für die Parlamentarischen Geschäftsführer! –

In der Lobby

ist noch was übriggeblieben!)

Meine Damen und Herren, ich weiß, es fällt schwer, jetzt nach zwei solchen großen Ereignissen, ich rufe dennoch auf den Tagesordnungspunkt 35: Bestellung der Wahlausschüsse gemäß Paragraf 23 Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4366 vor. Der vorgelegte Wahlvorschlag auf Drucksache 7/4278 wurde zwischenzeitlich zurückgezogen und durch den Wahlvorschlag auf Drucksache 7/4366 ersetzt.

Bestellung der Wahlausschüsse gemäß § 23 Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO)

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/4366 –

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 23 Absatz 1 der Finanzgerichtsordnung wird für jedes Finanzgericht ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bestellt. Gemäß Paragraf 23 Absatz 2 wählt der Landtag sieben Vertrauensleute und sieben Vertreter für die Dauer von fünf Jahren.

In der 72. Sitzung des Landtages am 6. September 2019 wurden sechs Vertrauensleute und sechs Vertreter für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ein Wahlvorschlag erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Daher ist eine erneute Wahl der Bestellung der Wahlausschüsse gemäß Paragraf 23 Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung erforderlich.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt, das kennen Sie, durch die Abgabe von Stimmzetteln. Zugestimmt ist einem Wahlvorschlag, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Sie haben insgesamt eine Stimme zu vergeben. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich links von mir befindet, geben, geben Sie bitte dem Schriftführer, in diesem Fall der Schriftführerin Frau Aßmann, Ihren Namen bekannt. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin und den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Vielen Dank.

Ich bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten nun aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? –

(Zurufe aus dem Plenum: Nein! – Der Abgeordnete Stefan J. Reuken gibt seinen Stimmzettel in die Wahlurne.)

Ich frage noch einmal: Haben jetzt alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für circa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 11.37 Uhr

__________

Wiederbeginn: 11.42 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Wahl bekannt. An der geheimen Abstimmung haben 62 Abgeordnete teilgenommen. Es waren 61 Wahlzettel gültig, abgegebene gültige Stimmen für den Wahlvorschlag auf Drucksache 7/4366. Mit Ja stimmten 22 Mitglieder des Landtages, mit Nein stimmten 18 Mitglieder des Landtages. Es gab 21 Enthaltungen. Ich stelle fest, dass die vorgeschlagenen Kandidaten nach dem Wahlvorschlag auf Drucksache 7/4366 gewählt sind.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36: a) Beratung der Unterrichtung durch den Finanzminister – Bericht des Sonderbeauftragten der Landesregierung MecklenburgVorpommern für die Deponie Ihlenberg – Strategische und operative Neuausrichtung der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (IAG), der behördlichen Aufsicht und der Beteiligungsverwaltung des Landes, Drucksache 7/4243, auf Antrag der Fraktionen der SPD und CDU, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Umweltschutz gewährleisten – Deponie Ihlenberg wie geplant weiterbetreiben, Drucksache 7/4294.

Unterrichtung durch den Finanzminister Bericht des Sonderbeauftragten der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für die Deponie Ihlenberg Strategische und operative Neuausrichtung der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesell- schaft mbH (IAG), der behördlichen Aufsicht und der Beteiligungsverwaltung des Landes – Drucksache 7/4243 –

Antrag der Fraktion der AfD Umweltschutz gewährleisten – Deponie Ihlenberg wie geplant weiterbetreiben – Drucksache 7/4294 –

Um das Wort gebeten hat zunächst der Finanzminister. Herr Meyer, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich den Umweltminister heute entschuldigen, der ja auch bei dem Thema „Deponie Ihlenberg“ betroffen ist. Er ist heute bei der Umweltministerkonferenz in Hamburg und hat ges

tern erste Gespräche geführt, politische Gespräche, im Zusammenhang mit dem Entsorgungsverbund Nord Ost, der ja die Deponie Ihlenberg betrifft. Doch dazu später mehr, meine Damen und Herren.

Ich möchte Sie heute im Landtag unterrichten über den Bericht des Sonderbeauftragten. Das Ganze ist ja auch schon im federführenden Ausschuss, übrigens durch den Sonderbeauftragten selbst, geschehen. Und das Thema „Deponie Ihlenberg“, meine Damen und Herren, beschäftigt die Landespolitik seit ihrer 1. Legislaturperiode. Man kann sozusagen etwas salopp sagen, es ist Fluch und Segen zugleich. Und ich kann mich daran erinnern bei vielen Debatten, dass bei diesen Debatten auch hier im Landtag immer mal wieder von unterschiedlichen Seiten die Schließung der Deponie gefordert worden ist. Also all dies ist nichts Neues, sondern beschäftigt uns schon seit längerer Zeit.

Zunächst einmal zur Historie, die vielleicht an der Stelle noch mal wichtig ist, um zu verstehen, nachzuvollziehen, womit wir es zu tun haben. Wir reden in diesem Jahr über viele Jubiläen. Ein Jubiläum, über das wir weniger reden, ist: 40 Jahre Deponie Ihlenberg. Der Beginn am 14. Mai 1979 ist eine Entscheidung des SED-Politbüros. Und worum ging es damals, meine Damen und Herren? Es ging darum, hauptsächlich für die DDR Devisen zu besorgen, indem gefährlicher Abfall auf der Deponie Ihlenberg abgeliefert wurde. Das war der damalige Kurs. Das muss man sich immer in Erinnerung rufen, wenn wir über die Psychologie der Deponie heute reden.

Vom volkseigenen Betrieb zur Treuhandanstalt 1990 und die Frage „Was dann kam nach der Wende?“ hat schon sehr viel mit Landespolitik in Mecklenburg-Vorpommern zu tun. Ich erinnere an den ehemaligen Umweltstaatssekretär Dr. Conrad, der zusammen mit Herrn Hillmer und Herrn Kubicki hier ein Geschäft begleitet hat, ja, man muss es so sagen, das bis heute, meine Damen und Herren, bis heute zum Nachteil des Landes gereicht. Ich erinnere daran, dass das Land einen Kaufpreis von 10 Millionen D-Mark entrichtet hat, darüber hinaus 76,5 Millionen an Haftungsfreistellungen für Altverbindlichkeiten der Treuhand und dann noch eine Haftungsfreistellung für den Bund und für die Treuhand unterzeichnet hat – aus heutiger Sicht, meine Damen und Herren, ein Vertrag zulasten des Landes MecklenburgVorpommern. Das gehört zur Erbschaft dazu.

Danach war die Deponie in Landeseigentum. Gefährlicher Abfall der Deponieklasse III konnte dort abgeliefert werden. Der Bestandsschutz der Anlage aus DDR-Zeiten wurde bestätigt. Es gab unterschiedliche Phasen, auch eine Phase, wo man mit der Privatwirtschaft, speziell mit REMONDIS, von 2001 bis 2007 versucht hat zu kooperieren. Das ist dann wieder aufgegeben worden.

Aber, um zur heutigen Debatte zu kommen, meine Damen und Herren, das Kabinett der Landesregierung hat sich bereits 2010 und 2014 mit Schließungsszenarien für das Jahr 2035 auseinandergesetzt, hat diesen politischen Willen in Verbindung mit dem Jahr 2035 früh geäußert. Diese ganze Debatte, meine Damen und Herren, ist also nicht neu.

Frau Präsidentin, ich sehe hier gerade, dass ich erst 54 Sekunden geredet habe,