Protokoll der Sitzung vom 24.01.2019

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es werden sich sicherlich noch weitere Abgeordnete zu uns gesellen. Ansonsten begrüße ich Sie zur 56. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Ich gehe davon aus, dass es heute weniger Beschwerden wegen der Zugluft gibt.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Nee, aber zu warm. – Heiterkeit auf der Regierungsbank und bei Nikolaus Kramer, AfD)

Dann werden wir das weiter beobachten heute.

Der Tagesordnungspunkt 17 wird von der heutigen Sitzung abgesetzt – so ist das zwischen den Fraktionen vereinbart – und in der Märzlandtagssitzung beraten. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige und morgige Sitzung die Abgeordnete Karen Larisch zur Schriftführerin.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/3082 vor.

Fragestunde – Drucksache 7/3082 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD, die Frage 1 zu stellen.

Guten Morgen! Ich lese die Frage noch mal vor:

1. Inwieweit ist die „Umfrage zur Akzeptanz der Windenergie an Land“ der Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land e. V. aus dem Herbst 2018 repräsentativ für MecklenburgVorpommern und seine Bürger?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Obereiner! Die Repräsentativität dieser Studie, weil sie bundesweit erhoben ist, bezieht sich bloß auf die bundesweite Bezugnahme. Ob und wie weit das für Mecklenburg-Vorpommern gilt, lässt sich aus der Umfrage für uns nicht herausnehmen. Hintergrund ist, dass die Umfrage nicht offenbart, wie groß der Anteil der Menschen ist, die aus diesem Bundesland sozusagen teilgehabt haben. Bei der repräsentativen Stichprobe ist davon auszugehen, dass der Anteil relativ klein ist. Wir gehen davon aus, dass die grundsätzlichen Ergebnisse gleichwohl in der Tendenz ebenfalls hier im Bundesland zutreffen. Ob sich jeweils bei den Prozentzahlen, die da genannt sind, leichte Abweichungen ergeben, kann ich Ihnen nicht sagen.

Im Ergebnis dieser Studie gehen zwei Drittel weiterhin davon aus, dass sie die Energiewende begrüßen. Und wir gehen, nachdem, was wir kennen, zum Beispiel aus einer nur auf Ostdeutschland bezogenen Studie eines Unternehmens aus dem thüringischen und sächsischen Raum, das aber auch in Mecklenburg-Vorpommern aktiv ist, davon aus, dass wir uns in etwa in der gleichen Range befinden. Aber noch mal: Diese Studie lässt keine Rückschlüsse zu, wie weit sie sich auf ein Bundesland runtergebrochen, ebenfalls dort als repräsentativ erweist.

Darf ich eine Nachfrage stellen? interjection: (Zustimmung)

Sie haben das jetzt alles geschildert. Beabsichtigt die Landesregierung in Zukunft, vielleicht eine regionale Umfrage in Auftrag zu geben, um eben diese Range, die Sie genannt haben, mal etwas näher zu identifizieren?

Derzeit hat die Landesregierung so was nicht im Blick. Wenn der Landtag eh irgendwann gemeinsam den Wunsch äußert, müssen wir mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattet auf die Reise gehen. Wir haben das vor vielen Jahren mal gemacht, als wir uns auf die Frage des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes vorbereitet haben, um gewisse Erwartungshaltungen rauszunehmen und da wurden solche Fragen mit abgebildet. Von daher wissen wir, dass es viele Zehntausende Euro sind, die so eine Umfrage an Aufwand auslöst. Ich im Hause habe zurzeit diese Absicht nicht.

Danke schön.

Danke auch.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD, die Fragen 2 und 3 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin! Die Frage betrifft das Thema „häusliche Gewalt“ und lautet:

2. Werden in der Spalte der männlichen Betroffenen nur erwachsene Männer oder auch männliche Jugendliche (14 bis 17 Jahre) erfasst?

Und ich darf die nächste gleich anschließen:

3. Wenn ja, wie hoch ist die Zahl der erwachsenen Männer?

Guten Morgen! Nein, in der Spalte der männlichen Betroffenen werden nur die erwachsenen Männer festgehalten, womit sich die zweite Frage damit auch erledigt hat, Herr Förster.

Vielen Dank.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Hätte man, glaube ich, auch so klären können, ne?! – Heiterkeit auf der Regierungsbank)

Ich bitte nun, den Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD, die Frage 4 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin! Meine Frage bezieht sich auf den gleichen Sachverhalt:

4. Wie wurde die Validität der in den Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen angegebenen Daten zu den Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt überprüft?

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Guten Morgen! Seit dem Jahr 2014 sind die Träger der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt verpflichtet, Daten mithilfe eines standardisierten Erhebungsbogens zu erfassen. Im Jahr 2017 wurde dieser Bogen noch einmal modifiziert. Gemeinsam mit den Trägern des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt wurde der Erhebungsbogen dann noch mal im Hinblick auf die Besonderheiten der einzelnen Beratungssysteme, also extra für Frauenhäuser, extra für Beratungsstellen, angepasst. Und dieses abgestimmte Verfahren liefert hier die angegebenen Daten.

Darf ich eine Nachfrage stellen?

Bitte.

Wird das Ausfüllen dieser Bögen revisionsmäßig überprüft?

Nein, die Erarbeitung der Bögen ist gemeinsam mit den Beratungshilfestellen erörtert worden, welche Zahlen wir für diese Erhebung brauchen und wie wir das Ausfüllen des Bogens erwarten. Eine Überprüfung dann noch mal gibt es nicht.

Danke schön.

Bitte.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin!

5. Wie viele Bedienstete der JVA Bützow waren von wie vielen Bediensteten insgesamt zum Stichtag am 15. Januar 2019 krankgeschrieben oder fehlten aus anderen Gründen (Urlaub, Fortbildung et cetera)?

Einen schönen guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bernhardt! Meine Damen und Herren! Von 273 Bediensteten der JVA Bützow waren am 15. Januar 79 abwesend, von diesen waren 59 krank, 9 im Urlaub, 1 zur Weiterbildung, 5 in Elternzeit, 2 abgeordnet, 3 auf Dienstreise.

Die zweite Frage:

6. Wie sichert die Landesregierung derzeit die ordnungsgemäßen Abläufe in der JVA Bützow bei hohen Krankenständen ab?

Aufgrund der geringen Anzahl an Urlaubern können die massiven krankheitsbedingten Ausfälle derzeit abgefedert werden. Im Übrigen werden im Bedarfsfall Überstunden geleistet und in einigen Fällen Aufgaben zusätzlich verteilt. Eines lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Die erfolgten Versetzungen der Mitarbeiter aus Neubrandenburg nach Bützow haben natürlich zu einer Verstärkung und Verbesserung der Personalsituation geführt. Ich habe aber zusätzlich am 13. Dezember berichtet, dass ich eine Analyse der Krankenstände in allen Vollzugsanstalten seit 2016 nach Häufigkeit, durchschnittlicher Dauer, Aufgabentätigkeit und Aufgabenbereich in Auftrag gegeben habe. Das Ergebnis liegt noch nicht vor.

Um die JVA Bützow bestmöglich unterstützen zu können, haben wir bereits Anfang des Jahres mit der Ausschreibung von Stellen für Tarifbeschäftigte reagiert. Es sind 40 Bewerbungen eingegangen, die Auswahlverfahren laufen gegenwärtig. Sie sollen in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. Und ich bin zuversichtlich, dass wir auf diesem Wege kurzfristig eine Verstärkung für die JVA Bützow damit gewährleisten können, bevor dann auch diese Mitarbeiter im Herbst in den nächsten Ausbildungslehrgang einsteigen werden. Für den Ausbildungslehrgang laufen die Ausschreibungen zusätzlich.

Außerdem ist beabsichtigt, die Absolventen der laufenden Anwärterlehrgänge größtenteils in Bützow einzusetzen und die praktischen Ausbildungsteile ebenfalls dort absolvieren zu lassen. Und ja, wir stehen in dieser Thematik in engem Kontakt zum Anstaltsleiter und auch zu den Personalvertretungen, um dort unterstützend zu wirken.

Eine Nachfrage?

Bitte.

Wann ist mit dem Ergebnis der Evaluation zu den Krankenständen zu rechnen?

Ich kann es gar nicht sagen, gegenwärtig ist der zuständige Kollege erkrankt.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)