Jacqueline Bernhardt

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Guten Morgen, Herr Minister! Die letzte Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat beschlossen, eine Umsetzungsstrategie zur Kindergrundsicherung zu entwickeln. Die Frage, die sich hieraus ergibt, ist: Welcher Zeitplan wird verfolgt und mit welchen Eckdaten?
Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn die letzten Monate etwas Positives hatten, dann ist es der unheimliche Digitalisierungsschub, der stattgefunden hat. Die letzten Monate haben uns gezeigt, wie wichtig und notwendig es ist, dass wir in bestimmten Bereichen die Digitalisierung weiter vorantreiben, und wir meinen, eben auch in der Justiz.
Sehr geehrte Damen und Herren, um es klar zu sagen, die Digitalisierung in der Justiz ist ein absolutes Muss. Sie ist kein Nice-to-have oder, wie ich es neulich in einem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ las, zur Digitalisierung insgesamt gelesen habe, die sagte, sie ist wie eine Sonderausstattung eines Autos, eine nette Spielerei, aber fürs Fahren nicht relevant. Wir sagen, nein ‒ um im Bild zu bleiben ‒, sie ist so wichtig wie ein Airbag.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Justiz ist es nicht so, dass wir im Bereich der Digitalisierung, dass da noch nichts passiert ist. Aus meiner Sicht ist sehr viel passiert, sehr früh passiert, und das ist auch gut so. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten bereits im Jahr 2013 sowie mit dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs verbindliche Vorgaben für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gemacht. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir zudem seit 2018 den elektronischen Rechtsverkehr. Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sind alle Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach angebunden. Neben dem elektronischen Rechtsverkehr haben wir die elektronische Akte.
Spätestens ab dem 1. Januar 2026 wird die elektronische Aktenführung an die Stelle der seit Jahrhunderten genutzten Papierakten in allen Gerichten treten. Die Vorteile der E-Akte sind vielfältig: Sie ist übersichtlich, sie ist vor allem mobil, gerade in Zeiten von Homeoffice, sie ist jederzeit nutzbar, lesbar und sie ist elektronisch durchsuchbar.
Die Digitalisierung schafft moderne, zeitgemäße Arbeitsplätze. Dies ist auch ein Beitrag im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs, auf den wir gerade in MecklenburgVorpommern dringend angewiesen sind.
An der Einführung der elektronischen Aktenführung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird mit Hochdruck gearbeitet. Bereits jetzt pilotieren mehrere Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern die elektronische Akte. So wird sie seit dem 3. September 2018 in den Zivilkammern am Landgericht Rostock und seit dem 11. Mai 2020 an zwei Zivilkammern am Landgericht Stralsund pilotiert. Richter, die mit ihr arbeiten, haben uns bestätigt, dass sie trotz aller Probleme, die noch bestehen – und das ist auch in Ordnung in der Anfangsphase –, die Arbeit unter Corona erheblich erleichtert.
Aber nicht nur in Gerichten und Staatsanwaltschaften findet immer mehr Digitalisierung statt. Auch Rechtsanwälte müssen ihr elektronisches Anwaltspostfach bis zum 01.01.2022 nicht nur passiv, sondern eben auch aktiv nutzen. Über 81 Prozent der niedergelassenen Rechtsanwälte tun das schon jetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren, man kann nicht abstreiten, dass es sowohl bei der E-Akte als auch beim Anwaltspostfach, wie gesagt, noch erhebliche technische Probleme gibt.
Aber man arbeitet dran und man ist dabei, die Probleme zu lösen.
Und natürlich darf bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, der E-Akte nicht Schluss sein. Digitalisierung ist aus unserer Sicht im Bereich der Justiz noch viel, viel mehr. Das ist zum einen die technische Ausstattung. Und wenn ich da an die Anschaffung der Videotechnik denke, die wir mit dem Nachtragshaushalt beschlossen haben, dann ist das schon ein kleines Puzzleteil davon. Das ist zum anderen aber auch, dass wir über neue digitale Formen des Zugangs zum Recht und der Rechtsprechung nachdenken sollten. Insofern fand ich es bedauerlich, dass dieses Jahr leider wegen Corona die Rechtsausschussreise nach Estland ausgefallen ist. Gerade Estland ist bei der Digitalisierung in der Justiz sehr weit, wenn ich daran denke, dass künstliche Intelligenzen und nicht mehr Menschen über Fälle unter 7.000 Euro entscheiden und dann erst ab der Berufung Menschen hinzugezogen werden.
Und natürlich muss man hier ganz klar Vor- und Nachteile solcher Prozesse genau abwägen und behutsam, denke ich, damit umgehen. Derartige Überlegungen bestehen aber nicht nur in Estland, sondern eben auch in Deutschland. Und gerade wenn man an den auf uns zurollenden Fachkräftemangel bei RichterInnen, StaatsanwältInnen, Rechtsanwälten und überhaupt in der Justiz denkt, werden wir gar nicht umhinkommen, auch über eine stärkere Digitalisierung in der Justiz zur Arbeitsentlastung weiter nachzudenken.
Dies tun nicht nur wir. Aus der Jahrestagung der OLGPräsidenten heraus kam der Vorschlag, dass ein Onlinebagatellverfahren zu entwickeln ist, wo sich ein Verbraucher auch ohne Anwalt mit einer Eingabemaske im Internet an ein Gericht wenden kann. Es wird auch diskutiert, in rechtlich unkomplizierten Massenverfahren – man denke an den VW-Abgasskandal oder CoronaReiserechtsverfahren – die Rechtsprechung selbst zu digitalisieren. Wie gesagt, ich finde, das ist ein sehr sensibler Bereich, wo wir mit Bedacht vorgehen müssen. Aber, meine Damen und Herren, das sind alles wichtige Schritte, die wir bereits gegangen sind und die noch gegangen werden müssen, und es sind zum Teil auch Zukunftsvisionen.
Aber, und darauf zielt unser heutiger Antrag ab, auch in der juristischen Ausbildung muss der Digitalisierung weiter Rechnung getragen werden, wenn wir Juristen wollen, die durch ihr Studium, durch ihr Referendariat gut auf ihr Arbeitsleben vorbereitet sind. Und da gehört eben immer mehr die Digitalisierung zum Arbeitsalltag, und das muss sich dann aus unserer Sicht eben auch im Studium beziehungsweise im Referendariat wiederfinden.
Bis vor Kurzem spielten digitale Lerninhalte im Bereich der Ausbildung von Juristinnen und Juristen eine eher untergeordnete bis gar keine Rolle. Dies bestätigte unter anderem der Ulmer Universitätsprofessor Heribert Anzinger, der in einer von der Friedrich-Naumann-Stiftung in Auftrag gegebenen Studie mit dem Titel „Legal Tech in der juristischen Ausbildung“ vom 12. Mai 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass Legal Tech und Digitalisierung im juristischen Studium und im Referendariat in Deutschland kaum eine Rolle spielen. Für Mecklenburg-Vorpommern stellte er fest, dass diese Lerninhalte in MecklenburgVorpommern gar keine Rolle spielen.
Das kann und darf nicht sein, meine Damen und Herren! Es kann nicht sein, dass wir gesetzlich verbindlich bis Ende 2025 die elektronische Akte eingeführt haben sollen und die jungen Juristinnen und Juristen, die dann in den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst gehen, in ihrem Studium, in ihrem Referendariat noch nie etwas von digitalen Lerninhalten gehört haben! Es kann nicht sein, dass Rechtsanwälte das elektronische Anwaltspostfach bis spätestens Ende nächsten Jahres aktiv nutzen müssen und die angehenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Examensklausuren mit Stift und Papier schreiben müssen wie vor 100 Jahren! Deshalb ist aus unserer Sicht hier ein großer Handlungsbedarf.
Zudem muss man bedenken, meine Damen und Herren, dass wir den Vorlauf eben nicht vergessen dürfen, den wir brauchen. Die Studierenden der Rechtswissenschaften, die jetzt mit dem Studium beginnen, stehen uns in der Regel erst in sechs oder sieben Jahren als Volljuristen zur Verfügung. Wir müssen also jetzt tätig werden.
Was positiv ist, ist, dass diese Bewegung der Digitalisierung des juristischen Studiums und des Referendariats langsam in Bewegung kommt. So wird beispielsweise am Freitag im Bundestag auf Antrag der LINKEN und der FDP eine Anhörung zu eben diesem Thema stattfinden.
Wie gesagt, wir sehen Handlungsbedarf. Deshalb liegt Ihnen auch heute unser Antrag vor, wonach wir fordern, dass Sie sich auf Bundesebene für eine Änderung des Richtergesetzes einsetzen, damit dann zu den Schlüsselqualifikationen in Paragraf 5a Absatz 3 Deutsches Richtergesetz beim Vorbereitungsdienst und bei den rechtswissenschaftlichen Methoden die Digitalisierung eine Rolle spielt, dass digitale Examensprüfungen eben möglich sind.
Aber nicht nur auf Bundesebene müssen wir tätig werden, sondern insbesondere auch in unserem Bundesland. Andere Bundesländer machen es vor. In SachsenAnhalt kann man Klausuren bereits auf dem Laptop schreiben. Bayern und Berlin wollen das für das Examen ermöglichen. Um das dann rechtlich auch abzusichern, hat das Bundesjustizministerium bereits einen Gesetzentwurf zur Änderung des Paragrafen 5d des Deutschen Richtergesetzes in der Pipeline. Der soll dann im Kabinett in naher Zukunft vorgelegt werden.
Meine Damen und Herren, die Digitalisierung in der Justiz ist in vollem Gange und sie ist nötig. Wir müssen uns jetzt Gedanken darüber machen, wie wir die juristische Ausbildung an die sich verändernden Rahmenbedingungen anpassen. Es ist viel in Bewegung geraten. Einige Juristenausbildungsgesetze befassen sich schon mit diesem Thema. Und wir dürfen eben nicht ins Hintertreffen geraten, gerade weil wir als Ausbildungsstandort attraktiv bleiben müssen. Vor dem auf uns zurollenden Fachkräftemangel müssen wir hier mithalten. Deshalb: Ich freue mich heute auf eine konstruktive Debatte und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen!
Sehr geehrte Herren der AfD und der CDU, ich nehme Sie hier beide gleich. Wenn Sie nichts Konkretes raus
lesen können, dann ist das Ihre Sache. Ich fand die Debatte – da muss ich jetzt nicht weiter darauf eingehen, sondern ich werde mich tatsächlich mit den Debattenbeiträgen auseinandersetzen, die aus meiner Sicht sehr sachlich waren, und das waren die von der Justizministerin und die von Herrn Würdisch –, vielen Dank für die sachliche Debatte, die Sie geführt haben!
Ich denke, wir haben insgesamt in der Debatte Handlungsbedarfe herausgearbeitet, angefangen mit der elektronischen Akte, zum Beispiel den Stick, wo man drüber reden müsste, ob die Ausbilder dann nicht nur nebenbei die elektronische Akte näherbringen, sondern eben auch Zeit dafür bekommen, dass sie den Referendaren dieses näherbringen. Wir haben den digitalisierten Klausurnachholbedarf, wo deutlich wurde, dass Räume nicht zur Verfügung stehen, wo man die in MecklenburgVorpommern eben durchführen könnte. Auch hier sehen wir sozusagen oder stellte sich in der Debatte dann der Handlungsbedarf heraus.
Dann wurde ausgeführt, dass wir keines extra Digitalisierungsprogramms für die Unis bedürfen. Wir denken schon, Digitalisierung ist weit mehr, als dass man online die Seminare abhalten kann, sondern das bedeutet, dass man sich konkret mit den intensiven Probleminhalten beschäftigt. Und da sehen wir halt gerade an der Universität Greifswald noch Handlungsbedarf. An der Universität Rostock, das hat die Justizministerin ja dargestellt, was dort alles getätigt wird, welche Lehrinhalte dort vermittelt werden. Das ist aus unserer Sicht aber nicht die Universität, die sozusagen leider noch nicht, die die Volljuristenausbildung durchführt, sondern das ist eben die Universität Greifswald, und da gibt es eben noch einiges zu tun.
Und auch bei Herrn Würdisch, Sie sprachen selber davon, dass noch die Digitalisierung stärker und das Curriculum auf jeden Fall mit einbezogen werden müsste. Insofern ist Nachholbedarf einfach da. Klar, es ist ein neues Thema, was jetzt neu auf die juristische Ausbildung hinzukommt. Insofern wäre eine Überweisung in die Ausschüsse sinnvoll gewesen, dass wir uns insgesamt damit noch mal beschäftigen. Aber ich sehe hier die Mehrheiten, wie sie einfach immer stehen,
und daher danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Im Jahr 2011 hat Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, unterzeichnet. 2017 wurde sie schließlich ratifiziert und seit 1. Februar 2018 ist sie in Deutschland rechtskräftig. Das war aus unserer Sicht, aus Sicht der Linksfraktion, ein wichtiger Schritt, verbunden mit der Zuversicht, eine deutliche Verbesserung für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu erreichen und darauf aufzubauen, was an Strukturen bereits vorhanden ist.
Die Artikel der Konvention beinhalten Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Unterstützung. So ist aber unter anderem eines der übergeordneten Ziele der Konvention eine Infrastruktur, die flächendeckend, niedrigschwellig, barrierefrei und umfänglich Beratung, Unterstützung und Schutz für alle Betroffenen bietet. Auf Grundlage der 81 Artikel lassen sich Handlungserfordernisse auf allen Ebenen ableiten zum Schutz von Betroffenen und zur Beseitigung struktureller Ursachen von Gewalt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit nunmehr drei Jahren ist die Konvention in Deutschland, so auch in Mecklenburg-Vorpommern, rechtskräftig. Bereits zum dritten Mal reicht die Linksfraktion in dieser Legislaturperiode einen Antrag zur Umsetzung der Konvention ein, denn in Mecklenburg-Vorpommern scheint die Umsetzung aus unserer Sicht noch nicht im erforderlichen Maß vorangeschritten. Das bestätigte mir erst kürzlich ein Gespräch mit Vertreterinnen des Vereins MiR, die mir berichteten, dass sie sich das erste Mal durch Gewalt traumatisiert sahen und das zweite Mal durch die Institutionen des Staates. Und hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf.
In unserem Bundesland gibt es seit Jahren ein gut ausgebautes Netz an Hilfe- und Unterstützungseinrichtungen, insbesondere für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen. Die Mitarbeitenden tragen erheblich dazu bei, das System aufrechtzuerhalten, und doch hapert es nach wie vor an den altbekannten Themen wie Ausfinanzierung, Barrierefreiheit und der zielgruppenorientierten Ausrichtung.
Die Defizite zeigt die Praxis auf. So muss vor Ort immer wieder improvisiert werden. Wir hören von Vorgängen wie dem, dass eine Frauenhausmitarbeiterin zur Aufnahme einer von häuslicher Gewalt betroffenen Frau im Rollstuhl erst Kontakte in ihrem Umfeld aktivieren musste, um den Einlass ins Schutzhaus über Treppen und die Mobilität im Haus realisieren zu können und der Frau in Not überhaupt helfen zu können. Wir finden, so etwas darf nicht vorkommen, meine Damen und Herren, nicht im 21. Jahrhundert und nicht in einer Gesellschaft, in der die UN-Behindertenrechtskonvention und das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt rechtsgültig sind.
DIE LINKE hat vielfach Initiativen auch hier im Landtag eingereicht. Unsere Forderungen nach zielgruppenspezifischen Angeboten und einem niedrigschwelligen Zugang zu Beratungseinrichtungen und Schutzunterkünften für Menschen mit Behinderung, eine bessere Ausfinanzierung, mehr Personalstellen in den Beratungsstellen wurden seitens SPD und CDU leider regelmäßig vom Tisch gewischt.
Und Sie kennen uns, sehr geehrte Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, wir hören nicht auf, die Themen zu setzen, so lange, bis sich in diesem Land etwas bewegt. Es reicht eben nicht, wenn eines von neun Frauenhäusern barrierefrei ist. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Beschäftigten in den Beratungsstellen, in den Frauenhäusern noch immer nicht den angemessenen Lohn bekommen, den sie verdienen, und mit der Not, dass frei werdende Stellen eben aus diesen Gründen monatelang nicht besetzt werden können, alleingelassen werden. Es ist nach Jahrzehnten des bekannten Bedarfs und der immer wieder geäußerten Forderung, dass pädagogischpsychologische Fachkräfte in Frauenhäusern für die qualifizierte Betreuung der mit betroffenen Kinder eingesetzt werden müssen, so gut wie gar nichts passiert. Wir finden, das ist ein Armutszeugnis für das Kinderland Mecklenburg-Vorpommern. Nach unserer Kenntnis gibt es mittlerweile nur ein Frauenhaus, wo überhaupt spezifische Angebote für Kinder gemacht werden, und das ist Rostock.
Das alles ist aus unserer Sicht nicht zufriedenstellend, und deshalb stellen wir heute unseren Antrag. Wir wollen ein Maßnahmenprogramm, das die koordinierte und die zielgerichtete Umsetzung der Istanbul-Konvention mit Wirkung auf Landesebene und auf kommunaler Ebene wegweisend gestaltet. Das Maßnahmenprogramm soll zusammen mit den Akteuren und Akteurinnen im Bereich Gewaltschutz, Prävention und dem Hilfesystem bis Ende März 2021 vorgelegt werden, damit wir dann im April im Landtag darüber reden können und es dann noch im zweiten Quartal in die zielgerichtete Umsetzung gehen kann, dies noch in dieser Legislaturperiode, und aus unserer Sicht ist dies noch vor den Wahlen zum neuen Landtag notwendig. Auch müssen die Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention der Folgejahre in den Beratungen zum Doppelhaushalt, die im Herbst 2021 stattfinden, berücksichtigt werden. Sie müssen also dann bereits feststehen.
Mit einer Resolution zur Istanbul-Konvention wandten sich im September 2020 die 16 Landesfrauenräte an die Öffentlichkeit und damit auch an die Politikerinnen und Politiker in den Kommunen, in den Ländern und im Bund. Sie verweisen darin auf die bereits mit Inkrafttreten der Konvention geforderte effektive und koordinierte Vorgehensweise zur Prävention und Bekämpfung von geschlechterspezifischer Gewalt und mahnen an, dass es diese bis heute nicht gibt. Vielerorts sei die IstanbulKonvention auch nach Jahren noch unbekannt. Lediglich im sozialen Sektor sei sie teilweise ins Bewusstsein vorgedrungen. In Ressorts wie der Justiz, der Polizei sowie Bildungsbehörden wird sie jedoch noch nicht als Aufgabe oder als Auftrag anerkannt. Vielmehr wird abgewartet, ignoriert und weiter verwiesen, so zum Beispiel auf die GREVIO-Kommission der unabhängigen Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Berichte davon werden abgewartet, aber keine politischen Strategien vor Ort in Gang gesetzt.
Kurzum, auch die Landesfrauenräte attestieren erneut nur die mangelhaften Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Angesichts dessen bekräftigte die Konferenz der Landesfrauenräte im September 2020 die Forderung nach einer konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention im Bund, in den Ländern und in den Kommunen. So forderte sie die Einrichtung unabhängiger Monitoringstellen im Bund und in den Ländern, Koordinierungsstellen in den Ländern und Kommunen und den effektiven Schutz von gewaltbetroffenen Frauen durch die Strafverfolgungs- und Justizbehörden. Das bedeutet, dass Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung nach Artikel 3 des Grundgesetzes auch in der deutschen Rechtsprechung endlich und konsequent als solche gehandhabt werden muss.
Das Beratungs- und Hilfenetz Mecklenburg-Vorpommern, bestehend aus über 30 Einrichtungen, hat sich im Zuge des Inkrafttretens der Konvention darangemacht, eine Auswertung des Vorhandenen und einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erarbeiten. Dieser Maßnahmenkatalog wurde im August 2019 veröffentlicht. Ziel der umfassenden Aufstellung ist, dass die Landesregierung endlich zum Handeln bewegt wird. Und genau das wollen wir heute auch mit unserem Antrag.
In dem Katalog sind ganz klare Forderungen formuliert, die da wären:
1. Schaffung angemessener personeller Ressourcen,
2. leistungsgerechte Vergütung und Schaffung attrakti
ver Arbeitsplätze zur Gewinnung und Bindung professioneller Arbeitskräfte,
3. flächendeckende qualifizierte Täterinnen-und-Täter
Arbeit,
4. der niedrigschwellige Zugang,
5. die Kostenübernahme von Sprachmittlung,
6. die barrierefreien Angebote des Hilfesystems,
7. Männer, Jungen und Menschen ohne Geschlechter
zugehörigkeit sind ebenfalls als Betroffene zu berücksichtigen,
8. die Sensibilisierung der Gesellschaft,
9. die Finanzierung der Kinder- und Jugendberaterinnen
und -berater in den Frauenhäusern
und letztendlich
10. die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken, denn
die Umsetzung ist eine Querschnittsaufgabe.
Die qualifizierten und umfassenden Empfehlungen der Expertinnen und Experten sind bei der Erstellung des Maßnahmenprogramms zu nutzen. Sie sind natürlich mit einzubeziehen, das habe ich bereits vorhin gesagt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir beraten heute den Antrag der AfD-Fraktion,
der sich mit der leistungsgerechten Vergütung von Tagespflegepersonen oder mit der Krankheitsvertretung befasst. Zunächst lassen Sie mich sagen, dass der Antrag ein sehr wichtiges Thema aufgreift, mit dem sich auch meine Fraktion schon sehr intensiv befasst hat.
Das Expertengespräch, das am 16. September auf unser Anliegen hin durchgeführt wurde, war einmal mehr sehr erhellend und hat für einen sehr tiefen, …
Können Sie mal die Uhr anders stellen?
… einen sehr hellen Blick in die Kindertagespflege gesorgt. Und an der Stelle noch einmal einen herzlichen Dank an die Sachverständigen!
Es hat sich gezeigt, dass die Vergütung von Tagespflegepersonen häufig nicht dem entspricht, was man eigentlich erwarten kann. Und was man Personen in diesem Tätigkeitsbereich auch zugestehen muss, bedingt durch schlechte Arbeitsbedingungen, so bestätigten uns durchweg die Experten, gebe es einen Rückgang von Tagespflegepersonen. Ein weiterer Rückgang der Tagespflegepersonen schränkt das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ein, die sich häufig bewusst für eine Tagespflegeperson und somit für ein familiäres Umfeld von maximal fünf Kindern, oft in der Häuslichkeit der Tagespflegeperson, entscheiden. Wenn man bedenkt, was die Tagespflegepersonen zu leisten haben, können ich und meine Fraktion immer wieder nur den Hut ziehen.
Aber, Herren von der AfD, Ihr Antrag hilft bei der Lösung dieses Problems nicht wirklich weiter. Ich fasse Ihre Forderungen einmal zusammen: Sie wollen eine landeseinheitlich geregelte Vergütung, die der von Erzieherinnen und Erziehern entspricht und nicht mehr abhängig ist von der Anzahl der betreuten Kinder. Die Sachkosten sollen nach ihrem tatsächlichen Anfall berechnet werden.
Kommen wir zuerst zu der landeseinheitlichen Vergütung. Aktuell liegt die Festlegung der Personal- und Sachkosten in der Hand der Landkreise und kreisfreien Städte. Da gibt es keine einheitliche Linie, was auch wir kritisieren. Sie wollen eine landeseinheitliche Vergütung und mussten so die gesetzlichen Regelungen im SGB VIII beziehungsweise im Ausführungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern, dem KJHG, sorgen. Das ist, denke ich, Ihnen auch zuzumuten, dass Sie uns eine entsprechende Regelung hier vorlegen, schließlich sind wir der Gesetzgeber. Insofern ist das alles nur halbherzig, was Sie hier fordern, und schon deshalb muss es abgelehnt werden.
Kommen wir zu der Vergütung: Klar, die ist viel zu gering. Deshalb bin ich froh, dass mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Mai 2020 zu der Festsetzung in der Landeshauptstadt Schwerin endlich einmal gerichtlich sich mit der Frage der Vergütung auseinandergesetzt wurde. Und hier haben auch die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe somit einen Rahmen zur Festsetzung einer leistungsgerechten Vergütung.
Sie möchten in Ihrem Antrag eine pauschale Vergütung, allein differenziert nach pädagogischen Biografien und anhand von einem Stundenlohn. Das Urteil sieht es da
differenzierter vor. Danach sind bei der Höhe des Anerkennungsbeitrages der zeitliche Umfang der Leistungen, die Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder und die notwendige und übliche Qualifikation von Tagespflegepersonen hinreichend abzubilden.
Sie wollen einen Stundenlohn. Das geht bei Selbstständigen schon gar nicht. Aber okay, die Stunden sind Ihnen wichtig und die berufliche Qualifikation. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder, die auch das Urteil als zu berücksichtigenden Umstand hält, lassen Sie außen vor. Damit widersetzen Sie sich dem Urteil und damit widersprechen Sie sich auch selbst. Es spielt schon eine Rolle, ob eine Person ein Kind oder fünf Kinder betreut. Und wenn Sie selber Kinder hätten, noch Kleinkinder in dem Bereich, dann wüssten Sie das.
Das alles hat natürlich etwas mit Leistung zu tun, die Sie in der Überschrift Ihres Antrages noch einfordern, dann aber bei der Leistungsvergütung außen vor lassen. Damit widersprechen Sie sich selber – der zweite Grund, warum man Ihren Antrag nur ablehnen kann.
Der dritte Grund: Bei den Sachkosten fordern Sie im Antrag, dass nach Belegen die tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten sind. Auch dem können wir nicht zustimmen. Das Urteil vom 4. Mai 2020 vom OVG Mecklenburg-Vorpommern besagt zu den Sachkosten, dass nicht alle tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden sollen, sondern die angemessenen Kosten. Auch hier, das lassen Sie völlig außen vor, und ist von daher abzulehnen.
Insgesamt hat Ihr Antrag einfach oder lässt das gerichtliche Urteil außen vor, widerspricht sich und ist deshalb einfach nur abzulehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ihnen liegt heute der Dringlichkeitsantrag „Kindertagesförderung gerecht ausfinanzieren“ vor. Die Dringlichkeit dieses Antrages begründet sich, da am Montag, dem 07.12.2020, also nach Antragsschluss, der Kreistag Vorpommern-Greifswald beschlossen hat, dass der Landrat Verfassungsbeschwerde zum Zweck der gerichtlichen Überprüfung der Finanzierungsregeln des Kindertagesförderungsgesetzes zu erheben hat. Dieses Kindertagesförderungsgesetz, auf das sich die Verfassungsbeschwerde bezieht, hat der Landtag 2019, also wir, erlassen, also sind wir auch in der Pflicht, uns damit zu beschäftigen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir beraten heute das Landesordensgesetz in Zweiter Lesung hier im Landtag, und diese Änderung dieses Gesetzes hat zwei Zielstellungen, die wir befürworten und dem Gesetzentwurf heute auch zustimmen werden.
Das ist erstens, die geschlechtergerechte Sprache einzuführen. Das können wir nur begrüßen. Wir wollen alle Menschen mit dem Verdienstorden ansprechen, und das beginnt eben im Kleinen, so, wie wir kommunizieren und wie es eben auch im Gesetz formuliert ist.
Für die Lesbarkeit und Verständlichkeit dieses Gesetzestextes begrüßen wir die geschlechtsneutrale Ansprache, indem wir keine Paarformen mehr verwenden, sondern eben den Begriff der Person. Aus unserer Sicht ist damit verbunden, dass es eben nicht nur um Männer oder Frauen geht, sondern natürlich auch um Transgenderpersonen.
Und zweitens ist es dann vor diesem Hintergrund nur konsequent, dass es eben auch nur eine Trageweise des Verdienstordens gibt, eine einheitliche, geschlechtsneutrale Ordensversion für die einzureichenden Personen.
Die AfD möchte dies aufbrechen und die bisherigen Ordensversionen beibehalten. Das widerspricht aus unserer Sicht eindeutig dem Ziel des Änderungsgesetzes. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag ab, umso mehr nach der Begründung von Herrn Förster,
wo es ihm einfach nur darum geht, den links-grünen Sektor irgendwie dagegenzuhalten.
Das lehnen wir einfach nur ab. Einfach nur dagegen sein, Herr Förster, das bringt nichts. – Insofern danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen!
Vor Ihnen liegt ein Gesetzentwurf, der die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in zwei wichtigen Punkten ändern soll. Wir wollen die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene stärken. Wir wollen für mehr Demokratie und für eine stärkere Beteiligung streiten von Kindern und Jugendlichen in sie betreffenden Angelegenheiten. Und es geht uns darum, dass die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verpflichtender gestaltet werden.
Zu dem Konzept des Landesjugendringes, wie Kinder und Jugendliche stärker beteiligt oder bei der Beteiligung unterstützt werden können, indem wir in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt einen Beteiligungsmoderator haben,
der die Jugendlichen unterstützt, wurde seitens der Landesregierung nie öffentlich Stellung genommen. Diese schiebt die Verantwortung eher auf die kommunale Ebene, wie die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3030 hergibt. Dabei verkennt aus unserer Sicht die Landesregierung auch ihren verfassungsrechtlichen Auftrag nach Artikel 14 der Landesverfassung, und so kommt es eben, dass wir einen Flickenteppich an Jugendbeiräten haben.
Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt die Anhörungsreihe „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“, wo sich die Jugendlichen selber, also nicht andere Stellvertreter, sondern die Jugendlichen selber haben sich eine stärkere Beteiligung durch die Kommunalverfassung gewünscht.
Lassen Sie uns die Jugendlichen ernst nehmen und dies in der Kommunalverfassung verankern, denn auch die UN-Kinderrechtskonvention sichert in Artikel 12 Absatz 1 jedem „Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern“. Diese Meinung muss entsprechend seinem Alter und seinem Reifegrad berücksichtigt werden.
Auch die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern schreibt dem Land, den Gemeinden und den Kreisen in Artikel 14 Absatz 4 vor, dass sie „die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft“ zu fördern haben. Wie gesagt, trotz dieses Auftrages sind Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern bislang nur sehr beschränkt vorhanden.
Ja, wir haben ein Kommunalwahlrecht ab 16 Jahren, darüber hinaus gibt es auch ab dem 14. Lebensjahr das allgemeine Frage- und das allgemeine Antragsrecht.
Ansonsten gibt es sporadisch unverbindlich eingerichtete Jugendwahlrechtbeiräte oder offene Jugendforen. Das ist aber eher selten der Fall. Es besteht aus unserer Sicht Handlungsbedarf, um, wie gesagt, dem verfassungsrechtlichen Anspruch gerecht zu werden.
Ein Blick in andere Bundesländer verstärkt diesen Eindruck. In zwölf Bundesländern sind Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche explizit in den Städte- und Gemeindeordnungen und in vier Bundesländern in Landkreisordnungen festgeschrieben. So können Sie es in dem Überblick des Deutschen Kinderhilfswerkes nachlesen. Zu Mecklenburg-Vorpommern steht, und ich zitiere: „Explizite Beteiligungsrechte stehen Kindern und Jugendlichen nach der Kommunalverfassung in MecklenburgVorpommern … nicht zu.“
Hier der Appell an Sie: Lassen Sie uns das ändern! Deshalb unser Vorschlag, der sich an Schleswig-Holstein und Brandenburg, die dies bereits haben, orientiert. Das Ob ist aus unserer Sicht somit verpflichtend. Das Wie bleibt natürlich den Kommunen überlassen, das fällt in die kommunale Selbstverwaltung. Daran können und wollen wir gar nicht rütteln.
Sehr geehrte Damen und Herren, des Weiteren widmet sich der Gesetzentwurf den Behindertenbeiräten. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Vorschriften vom 23.02.2006 wurde in Mecklenburg-Vorpommern erstmals ein eigenes Gesetz zur Ausgestaltung und Schaffung weiterführender Regelungen zum Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2002 vorgelegt. Außerdem wurde in der Landesverfassung dem verankerten Staatsziel in Artikel 17a weiter Leben eingehaucht. In der Landesverfassung steht, dass mit Blick auf besonders Schutzbedürftige, wie alte Menschen oder Menschen mit Behinderungen, „staatliche und kommunale Maßnahmen“ dem Ziel zu dienen haben, „das Leben gleichberechtigt und eigenverantwortlich zu gestalten“.
Das Landesgesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen geht zurück auf einen im Landtag beschlossenen Antrag der Linkspartei.PDS und SPD als Koalitionspartner aus dem Jahr 2005. Am 27.06.2006 wurde der Gesetzentwurf in Zweiter Lesung im Landtag beschlossen. Der Gesetzentwurf hatte das Ziel, zu dem damals bereits bewussten Paradigmenwechsel beizutragen, dass Menschen mit Behinderungen umfassende Rechte der Beteiligung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung innehaben müssen. Es sollte nicht mehr um den ausschließlichen Fürsorgegedanken gehen, sondern um Selbstermächtigung, Selbstbestimmung, um eine größtmögliche Unabhängigkeit, Barrierefreiheit und gleiche Teilhabe.
So sollte durch die Ergänzung des Paragrafen 41 und des Paragrafen 118 der Kommunalverfassung durch die Paragrafen 41a und 118a erreicht werden, dass die Gemeinden und Landkreise im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dafür Sorge tragen, dass auf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen Rücksicht genommen wird. Hierfür sollen Gemeinden und Landkreise Beiräte oder Beauftragte bestellen können. Das Ob und das Wie der Erfüllung dieser Regelung allerdings wurde in das Ermessen der kommunalen Körperschaft gestellt. Es schwang darin das Selbstverständnis mit, das durch ein bestehendes, ja, berechtigtes Interesse der Belange von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich zu berücksichtigen und zu vertreten, dass die kommunalen Strukturen schon umfänglich Beiräte und Beauftragte bestellen und einbeziehen würden. In den meisten Kreisstrukturen wurden Beiräte implementiert, in den Gemeinden sieht dies unterschiedlich aus, jedoch besteht generell aus unserer Sicht Nachholbedarf. Aus unserer Sicht fehlt in diesen Regelungen die Verbindlichkeit.
Und noch etwas möchte ich anmerken. Zwar werden Menschen mit Behinderungen und ihre Belange thematisiert, leider findet aber noch zu selten und zu wenig der Austausch mit Ihnen selbst oder ihren unmittelbaren Interessenvertretungen statt. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das ändern und erreichen, dass Behindertenbeiräte und Beauftragte verbindlich zu bestellen und einzubeziehen sind.
Dafür soll die Kannbestimmung des Paragrafen 41a und des Paragrafen 118a der Kommunalverfassung in eine verbindlichere Sollbestimmung geändert werden. Jeder Jurist weiß, dass dann grundsätzlich die Einbeziehung verpflichtend ist, nur in Ausnahmefällen eben nicht. Das ist ein kleiner Schritt auf dem Papier, aus unserer Sicht jedoch mit großer Wirkung im Sinne und im Interesse der Menschen mit Behinderungen im Land. Damit soll die Bestellung von Beiräten oder Beauftragten zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen nicht mehr nur nach freien Ermessen erfolgen, sondern zu einem intendierten Ermessen und somit zur Regel führen.
Nun müsste schon ein plausibler Grund vorliegen, das nicht zu tun. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Strukturen der Beiräte und Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in den Kommunen weiter gestärkt werden müssen. Diese Änderung in der Kommunalverfassung ist aus unserer Sicht wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit die Gemeinden und die Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben das Viertel der Bevölkerung
in unserem Bundesland, das mit Behinderungen lebt, vollumfänglich im Blick haben. Von den circa 23 Prozent der Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern haben mehr als die Hälfte eine Schwerbehinderung. Es ist Zeit, die Belange ausnahmslos ernst zu nehmen und umfänglich zu vertreten. Damit kommen wir auch der Umsetzung der seit nunmehr elf Jahren in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention ein Stück näher. Deshalb bitten wir um Überweisung. – Ich bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Nach der Debatte kann ich nur sagen, es ist schade, dass Sie die Chance verpassen, diesen Gesetzentwurf im Ausschuss gemeinsam mit Experten zu diskutieren.
Und ich würde jetzt noch mal zu einigen Debattenbeiträgen etwas sagen. Zunächst will ich anfangen mit der AfD. Ich könnte Ihnen sagen, dass, wenn Sie sagen, dass Kinder und Jugendliche eine fehlende Urteilsfähigkeit haben, könnte ich Sie fragen, worauf Sie das begründen. Wenn Sie sagen, dann könnten ja auch Senioren kommen, könnte ich Sie daran erinnern, dass es seit zehn Jahren ein Landesseniorenmitwirkungsgesetz gibt, wo genau die Mitwirkung von Senioren besprochen ist. Ich
könnte ebenso sagen, wenn Sie meinen, wir machen das aus reinem Eigennutz, Sie an wissenschaftliche Studien erinnern, wonach belegt ist, dass gerade Kinder und Jugendliche, wenn ihnen ein Wahlrechtsalter ab 16 zusteht, sie eher kleinere Parteien wie die GRÜNEN wählen und mitnichten DIE LINKE davon profitiert.
Das alles könnte ich Ihnen sagen. Aber wissen Sie, ich möchte eigentlich die Jugend gerne zu Wort kommen lassen, und ich finde, mein Sohn, der diese Debatte verfolgt, fasst es gut zusammen.
Ich zitiere ihn: „Kein Wunder, dass du die AfD blöd findest, wenn die immer so einen Blödsinn reden!“
Ich finde, recht hat er,
und ich finde, das ist ein Beleg,
und ich finde, das ist ein guter Beleg für eine gute Urteilsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Danke!
Ich würde weiter eingehen auf Frau Tegtmeier.
Und, Frau Tegtmeier, ich kann Ihre Ablehnung für den Gesetzentwurf leider nicht genau nachvollziehen. Sie werfen uns vor, dass Sie nicht durchgehen lassen, mir als Juristin, wenn es Artikel 28 Grundgesetz gebe, der die kommunale Selbstverwaltung regele, und wir hier in die kommunale Selbstverwaltung mit diesem Gesetzentwurf eingreifen wollen. Frau Tegtmeier, da muss ich Sie einfach zurückfragen: Warum gibt es denn die Beteiligungsrechte in der Kommunalverfassung in Brandenburg, in Schleswig-Holstein? Warum haben zwölf Bundesländer – und ich habe es in meiner Einbringungsrede gesagt – Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in ihrer Städte- und Gemeindeordnungen drin? Warum haben vier Bundesländer in ihren Landkreisordnungen genau die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen geregelt? Dann müsste ja bei all diesen Regelungen eine Verletzung von Artikel 28 Grundgesetz, der für Gesamtdeutschland gilt, sein.
Das habe ich noch nirgendwo gehört. Im Gegenteil, dort haben sich die Regelungen bewährt. Und ich hätte es für gut befunden, wenn auch Mecklenburg-Vorpommern, das sich gerne als Kinderland, gerade aus SPD-Kreisen, M-V profilieren möchte, wenn Sie heute diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen hätten, zumal Sie
selber – und da kann ich Sie auch wieder nicht verstehen –, Sie selber sprechen sich für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus.
Und ich möchte hier ein Zitat von Herrn, von dem geschätzten Kollegen Patrick Dahlemann vom 2. März 2015 bringen, der stärkere Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte für Jugendliche fordert. Und er sagte zum Schluss: „Dieses politische und gesellschaftliche Engagement sollten wir auch in Mecklenburg-Vorpommern fördern. Es geht darum, den jungen Menschen auf verschiedenen Ebenen die Möglichkeit zu geben, über ihre eigenen Lebensumstände mitzuentscheiden.“ Ja, genau richtig, Herr Dahlemann! Aber dann lassen Sie uns den Schritt gehen und genau diese Rechte in der Kommunalverfassung verankern!
Zu Herrn Reinhardt: Er bezog sich ja auf Herrn Glawe, auf den ich gleich noch zu sprechen komme, und sagte, wir kommen ja schon auf den verschiedenen Ebenen mit Kindern, mit Jugendlichen, mit Menschen mit Behinderungen ins Gespräch. Ins Gespräch kommen, Herr Reinhardt, ist eben keine Mitentscheidung, keine Beteiligung institutionalisiert von Kindern und Jugendlichen vor Ort. Dazu bedarf es eben der Verankerung in der Kommunalverfassung. Das haben verschiedene Experten auch in der Anhörungsreihe „Jung sein in M-V“ so gesagt. Es geht zurück auf die älteste Forderung des Landesjugendringes, den Sie ja zu Recht als Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen bezeichnen in Ihrem Koalitionsvertrag, auf eine Forderung des Landesjugendringes aus ebenfalls dem Jahr 2015, wo er den Beschluss „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gesetzlich verankern!“ schon damals forderte und schon damals sagte, der Landtag Mecklenburg-Vorpommern soll die Kommunalverfassung dahin gehend ändern, dass die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.
Und des Weiteren, Herr Reinhardt, möchte ich Ihnen das ebenfalls widerlegen, dass es eben nicht nur reicht, miteinander zu sprechen, sondern dass es die Forderung der Kinder und Jugendlichen ist, mitzuentscheiden, auch auf kommunaler Ebene, möchte ich Sie an die Forderung der Jugendlichen aus der Anhörungsreihe „Jung sein in M-V“ erinnern, die da sagte: „Der Landtag MecklenburgVorpommern wird aufgefordert, Jugendbeteiligung innerhalb der Kommunalverfassung … als verbindliches Planungsinstrument zu verankern.“ So die Forderung der Kinder und Jugendlichen selber.
Aber es ging dann noch weiter mit Anzuhörenden...
Nein!
Nein.
Nein, gestatte ich nicht.
Es waren noch weitere Experten, die in dieser Anhörungsreihe neben den Kindern und Jugendlichen eine konkrete Verankerung der Gesetzlichkeiten gefordert haben, der Bestimmungsrechte, Mitbestimmungsrechte gefordert haben, wie etwa die Beteiligungswerkstatt, der Stadtjugendring Greifswald, die Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ bei der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe, das Deutsche Kinderhilfswerk. Alle sprachen sich 2018 für eine Verankerung von Rechten, von Beteiligungsrechten in der Kommunalverfassung von Kindern und Jugendlichen aus.
Das war 2018.
Und wenn ich dann wie gesagt 2019 in einer Antwort der Landesregierung höre, dass eben für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen es in der Kommunalverfassung ausreichende Instrumente gebe, so ist dies ein glattes Ignorieren der Expertenmeinungen von 2018 und von der Forderung von Kindern und Jugendlichen. Ich denke, das ist nicht mein Ansatz und sollte auch nicht Ihrer sein. Wir möchten stattdessen handeln.
Und zum Schluss würde ich noch mal auf Herrn Glawe eingehen, der sich hauptsächlich auf die Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderung bezog. Und da vermisste ich eher so die Ausführungen zu den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen. Sie warfen uns vor, dass man solche Schritte nicht auf einmal gehen könnte. Sie können uns glauben, Herr Glawe, dass wir uns umfassend mit diesen Themen beschäftigt haben. Sie waren Thema unserer Fraktionsklausur, wo wir mit den verschiedensten Beteiligten auf der kommunalen Ebene genau zu diesen zwei Vorschlägen gesprochen haben. Und insofern halte ich es für eine blanke Behauptung, dass die kommunale Ebene eben gegen solche Verankerungen von Beteiligungsrechte wäre. Ich denke, da hätte es uns gut zu Gesicht gestanden, wenn wir genau dies im Ausschuss beraten hätten und die kommunale Ebene dort gefragt hätten. Dann hätten wir alle denselben Kenntnisstand und Sie nicht den und wir den. Deshalb: Schade, dass Sie es heute verpasst haben! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Kramer, ich nehme die Antwort und die Meinung von Kindern und Jugendlichen sehr ernst und insbesondere die von meinem Sohn. Was ich erbärmlich finde, ist tatsächlich Ihr Bild von Kindern und Jugendlichen, die nur rumspielen sollen, aber ja nicht nach Beteiligung nachgefragt werden soll.
Insofern haben wir so meilenweite unterschiedliche Auffassungen von Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen, dass ich wirklich froh bin, dass Sie meinen Redebeitrag als erbärmlich eingeschätzt haben. Das ist das größte Lob, was Sie mir heute Abend machen konnten.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir legen Ihnen heute einen weiteren Gesetzentwurf zur Änderung des Landes- und Kommunalwahl
gesetzes vor. Mit diesem Gesetzentwurf beantragen wir abermals die Einführung des Wahlalters 16 auf Landesebene für die Landtagswahlen. Wir haben Ihnen in dieser Legislaturperiode bereits zwei Gesetzentwürfe zu diesem Thema vorgelegt, die noch nicht einmal in die Ausschüsse überwiesen wurden. Sie wurden alle von Ihnen abgelehnt.
Sie werden sich also nach unserem Beweggrund fragen, warum wir Ihnen abermals diesen Gesetzentwurf vorlegen. Der erste Grund ist, dass wir an dem für uns wichtigen Thema dranbleiben. Der zweite Grund ist, dass nach der neuesten öffentlichen Berichterstattung eine parlamentarische Mehrheit für die Einführung eines Wahlalters 16 beziehungsweise eine Überweisung in die entsprechenden Ausschüsse möglich ist. So sprach beispielsweise die SPD-Fraktion in der SVZ vom 03.11.2020 für eine kurzfristige Wahlrechtsnovelle sich aus. Selbst die sonst strikt gegen das Wahlalter 16 stehende CDU-Fraktion wolle prüfen, ob aus verfassungsrechtlichen Gründen Handlungsbedarf bestehe. So war es der „Ostsee-Zeitung“ vom 3. November 2020 zu entnehmen.
Wir nehmen Sie beim Wort, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen der SPD und CDU und möchten ebenfalls gemeinsam mit Ihnen in den Ausschüssen einen verfassungsrechtlichen Handlungsbedarf beleuchten, weshalb ich schon an dieser Stelle für eine Überweisung in den Ausschuss plädieren möchte,
denn – und das ist der dritte und aus meiner Sicht wichtigste Grund, warum wir heute diesen Gesetzentwurf erneut in den Landtag einbringen –: Das ist das Rechtsgutachten von Professor Dr. Heußner aus Osnabrück und Professor Dr. Arne Pautsch aus Ludwigsburg. Beide sind Ihnen bereits bekannt von der öffentlichen Anhörung zur Volksbefragung beziehungsweise letzte Woche zur Parlamentsbeteiligung.
Eben diese Rechtsprofessoren haben einen Aufsatz herausgebracht. Der Titel lautet: „In Mecklenburg-Vorpommern drohen verfassungsrechtliche Landtagswahlen – 16- und 17-Jährigen steht das aktive Wahlrecht zu“.
In eben diesem Aufsatz heißt es, dass die Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre in Paragraf 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz verfassungsrechtlich geboten sei. Weiter heißt es, und ich zitiere: „Der Landtag hat deshalb die Verpflichtung, den verfassungswidrigen Zustand des in § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1“ des Landes- und Kommunalwahlgesetzes in MecklenburgVorpommern „festgelegten Wahlmindestalters von 18 Jahren noch vor der Landtagswahl im Herbst 2021 zu beseitigen.“ Zitatende.
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, ich glaube, keiner von uns möchte die Verfassungswidrigkeit der Landtagswahl im nächsten Jahr riskieren oder 16- und 17-Jährigen ihr Wahlrecht versagen. Keiner von uns will – so unterstelle ich es mal – vorsätzlich einen Zustand der Schwebe nach den Landtagswahlen, indem die Rechtmäßigkeit der Landtagswahl im Verfahren geprüft wird. Insofern haben wir aus unserer Sicht jetzt die Pflicht, uns mit der Frage der verfassungsrechtlichen Gebotenheit des Wahlalters 16 zu beschäftigen. Aus
diesem Grund liegt Ihnen auch heute der Gesetzentwurf vor.
Ich möchte nur einmal kurz auf die Argumente von Professor Dr. Heußner und Professor Dr. Pautsch eingehen, die aus meiner Sicht nachvollziehbar sind. Professor Dr. Heußner und Professor Dr. Pautsch sagen – und dieser Meinung schließen wir uns als Fraktion vollumfänglich an –, dass nach Artikel 23 unserer Landesverfassung die Allgemeinheit der Wahl gilt. Das ist sehr juristisch, bedeutet im normalen Deutsch, jeder Mensch hat das Recht zur Wahl, zunächst auch unabhängig von seinem Alter. Dieses Wahlrecht ist nach dem obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland, dem Bundesverfassungsgericht, der wichtigste vom Grundgesetz gewährleistete Anspruch von Bürgern auf demokratische Teilhabe.
Einschränkungen des Wahlrechts durch Bestimmungen zum Mindestwahlalter sind aus diesem Grund äußerst zurückhaltend zu wählen. Das heißt, nicht ich müsste eben immer wieder belegen, warum wir das Wahlalter auf 16 senken wollen, sondern Sie müssten mir belegen, warum ein Wahlalter erst ab 18 Jahren gerechtfertigt ist und 16- und 17-Jährige ausgeschlossen sein sollen. Sie kommen mit verschiedenen Aspekten – mit dem passiven Wahlrecht, mit der Geschäftsfähigkeit –, all dies ist aus unserer Sicht widerlegt. Das ist einfach irrrelevant bei der Frage des Wahlrechts.
Um nur mal auf einen Aspekt, den der Geschäftsfähigkeit, einzugehen: Die bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch und hat mit der Frage des Wahlrechts nichts zu tun. Das BGB, genauso wie das Strafgesetzbuch mit den Strafmündigkeitsregelungen, haben eine andere Zielrichtung: Sie haben den Schutz der Menschen zum Ziel.
Bei dem Wahlrecht geht es um Teilhabe. Im Übrigen haben wir selber die Frage der Geschäftsfähigkeit von der Frage nach dem Wahlrecht 2019 entkoppelt. Ich erinnere an die an Demenz erkrankten Personen. Sie sind weder geschäftsfähig noch deliktsfähig, aber wir haben zu Recht im letzten Jahr deren Wahlfähigkeit geregelt.
Das heißt im Ergebnis, dass es bei dem Wahlrecht nicht auf die Geschäftsfähigkeit oder auf die Strafmündigkeit ankommt, es geht nur darum, wo darf ich aufgrund welcher Aspekte das Wahlalter begrenzen. Es kommt da allein auf die hinreichende Einsichts- und Urteilsfähigkeit von Bürgerinnen und Bürgern an. Es sind strenge Maßstäbe an die Beschränkung des Wahlrechts anzulegen. Diesen hohen Maßstäben wird Paragraf 4 des Landeskommunalwahlgesetzes nicht gerecht. Die beiden Professoren gehen sogar so weit zu sagen, dass eben diese Bestimmung nichtig sei, weil dies einen unzulässigen Eingriff darstelle.
Uns wird ja oft vorgeworfen, dass wir, also DIE LINKE, mit der Wahlrechtsabsenkung nur profitieren möchten, wir hatten es vorhin auch schon gehört. Mitnichten! Es sind hauptsächlich die kleineren Parteien, wie zur Land
tagswahl 2016 die GRÜNEN und FDP, die von einem Wahlrechtsalter 16 profitiert hätten.
Und insofern fand ich die Argumentation von beiden Professoren interessant, dass bei uns, also den Fraktionen im Landtag, die im Landtag vertreten sind, ein Interessenkonflikt herrsche, da wir nicht alle von der Wahlrechtsalterabsenkung profitieren würden. Lassen Sie nicht zu, dass uns dieser Interessenkonflikt nachgesagt wird, sondern lassen Sie uns es als rein rechtliche Angelegenheit prüfen und eben nicht auf rechtspolitisch gewünschten Lösungen!
Und dann kommen wir zur Einsichts- und Urteilsfähigkeit von 16- und 17-Jährigen. Die wird ja gerade aus dem konservativen Lager von CDU und AfD bei 16- und 17-Jährigen verneint.
Aufgrund welcher Grundlage bleibt offen.
Vielmehr ist die von der Mehrheit im Landtag bisher angenommene mangelnde politische Reife der 16- und 17-Jährigen nicht belegt. Die Grenze von 18 Jahren ist willkürlich.
Es belegt vielmehr die Entwicklungsforschung,
dass in der Altersspanne zwischen 12 und 14 Jahren bei fast allen Jugendlichen ein Entwicklungsschub stattfindet, der sie dazu befähigt, abstrakt, hypothetisch und logisch zu denken. Parallel dazu steigt die Fähigkeit, sozialethisch und politisch zu denken und entsprechende Urteile abzugeben. Wenn Sie also schon mit 14 Jahren gegeben ist, die Reife und Urteilsfähigkeit, dann erst recht bei 16- und 17-Jährigen.
Und nein, es ist auch kein Argument, die Frage der Reife an die Volljährigkeit zu knüpfen. Vor 50 Jahren, am 31. Juli 1970, wurde im Grundgesetz das aktive Wahlrecht für den Bundestag auf noch heute geltende 18 Jahre gesenkt und das passive Wahlrecht mit dem Zeitpunkt der Volljährigkeit verknüpft, welche dann genau vier Jahre später von 21 auf 18 Jahre gesenkt wurde. Es ist also kein Naturgesetz, dass aktives und passives Wahlrecht und somit die Frage der Volljährigkeit miteinander verknüpft werden.
Deshalb bleibt aus unserer Sicht nur zu sagen, es gibt aus unserer Sicht kein Argument, 16- und 17-Jährige länger von der Wahl vom Landtag auszuschließen, aber es gibt aus unserer Sicht die Pflicht, sie zu beteiligen und so durch ein Wahlrecht ihnen ihr demokratisches Existenzminimum zu gewährleisten.
Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zur Überweisung in die Ausschüsse.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte …
Danke, Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was man sich hier in Debatten manchmal gefallen lassen muss, das geht unter die Gürtellinie
und kann man einfach nicht mehr verstehen.
Ihre Reaktion zeigt, wie ernst Sie mit dem Thema „Wahlalter 16“ umgehen. Und es ist einfach nur peinlich,
und ich schäme mich, dass ich diesem Landtag in dieser Frage angehöre.
Aber gehen wir auf diese einzelnen Debattenbeiträge ein.
Herr Glawe, was Sie hier geliefert haben, war eine Märchenstunde um 21 Uhr. Das können Sie vielleicht zu Hause bei sich machen, aber Sie haben hier mit falschen Behauptungen agiert, und das möchte ich zutiefst zurückweisen. Zunächst einmal haben wir kein Geld für Gutachten ausgegeben, um uns eine Meinung einzuholen, und schon gar nicht für den Aufsatz von den beiden Professoren. Wo Sie diese Information herhaben wollen, Herr Glawe, also den Beleg möchte ich mal gerne sehen.
Das war das erste Märchen, was ich heute gehört habe, von Ihnen, Herr Glawe.
Das zweite Märchen, DIE LINKE profitiert ja von dem Wahlalter 16. Ich glaube, dieses Märchen konnte Herr Ritter mit den entsprechenden Zahlen der U18-Wahlen widerlegen.
Und Sie fragen sich alle ständig nach unserem Beweggrund, warum wir das immer wieder hier einbringen,
Wahlalter 16: Weil wir einfach von der Selbstbestimmung des Menschen ausgehen.
Wir gehen davon aus, dass Kinder und Jugendliche selbstbestimmt aufwachsen, dass sie eigene Persönlichkeiten sind, und wir würdigen sie nicht herab, indem wir sie nur zum Spielen und nur für die Schule für gut befinden, sondern wir gestehen ihnen eigene Menschenrechte zu,
so, wie es die Verfassung tut, so, wie es auch das Bundesverfassungsgericht tut.
Das dritte Märchen: Herr Glawe, ich konnte von Ihnen nichts hören, dass Sie irgendwie auf die rechtlichen Argumente in dem einen Aufsatz eingegangen sind. Sie sind da einfach drüber weggewischt mit Fakten, Behauptungen, die nicht stimmen. Und ich finde es einfach nur herabwürdigend, wenn Sie die Professoren und ihr Urteil als völlig falsch bezeichnen. Sie haben das mit nichts belegt und kommen zu diesem Urteil. Deshalb kann ich es nicht nachvollziehen, das ist für mich Ignoranz und das dritte Märchen.
Dann verbinden ja sowohl Herr Glawe als auch Herr Ehlers gerne die Frage „Volksbefragung“ und „Wahlalter 16“. Wissen Sie, zumindest dieser Aufsatz sollte Ihnen mal zu denken gegeben haben, dass man beide Fragen nicht miteinander verknüpfen kann, sondern dass man beide Fragen getrennt sehen muss.
Das Wahlalter 16 eignet sich nicht für eine Volksbefragung,
weil sie rechtlich, verfassungsrechtlich geboten ist, Herr Liskow. Beschäftigen Sie sich mal mit dem Aufsatz
und bezeichnen Sie nicht Professorenmeinungen, Gelehrtenmeinungen als Quatsch!
Dafür möchte ich erst mal auch von Ihnen eine ordentliche Argumentation hören und nicht hier einfach so ein Wegwischen, das ist ja Quatsch, was Sie sagen.
Das ist völliger Quatsch, was Sie hier bringen.
Und, Herr Ehlers, Sie behaupten ja, Sie interessiert so die Meinung der Menschen, die Mehrheit der Menschen, und deshalb hätten Sie das gerne gehabt.
Sie wussten genau als CDU, dass die Mehrheit der Menschen das Wahlalter 16 in Mecklenburg-Vorpommern ablehnt.
Deshalb sind Sie überhaupt diesen Kompromiss eingegangen, weil es einen Dissens – und den haben Sie heute auch deutlich gemacht – zwischen SPD und CDU gab.
Deshalb wurde die Volksbefragung mit dem Wahlalter 16 verbunden.
Sie hatten eine Studie in Auftrag gegeben, wonach die Mehrheit der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern gegen das Wahlalter 16 ist. Und wenn Sie dann davon sprechen, dass Sie die Mehrheit der Menschen, die Mehrheitsmeinung der Menschen interessiert, frage ich mich, warum Sie dann auf Bundesebene AfghanistanEinsätzen zustimmen, die die Mehrheit der Menschen ablehnt.
Das ist einfach ein vorgeschobenes Argument, Herr Ehlers, und eigentlich Ihrer nicht würdig. Aber gut, führen Sie hier irgendwelche herangezogenen Argumente heran,
um Wahlalter 16 nur irgendwie ablehnen zu können!
Dann kommen wir noch mal zu Herrn Glawe. Ich würde Sie gerne einmal fragen, Herr Glawe, Sie sind doch CDU?! Und genau die CDU war es, die in der „OstseeZeitung“ am 03.11. sagte, sie wolle prüfen, ob aus verfassungsrechtlichen Gründen Handlungsbedarf bestehe. Das, was Sie heute vorgebracht haben, war bestimmt keine verfassungsrechtliche Prüfung, das war einfach nur Dahingerotze,
wenn ich das mal so sagen darf.
Und wo diese verfassungsrechtliche Prüfung ist, das habe ich weder von Ihnen, Herr Glawe, als CDU Mitglied noch von Herrn Ehlers gehört.
Das hatte nichts mit einer rechtlichen Begutachtung zu tun.
Insofern überlegen Sie das nächste Mal, was Sie in den Zeitungen erzählen,
und stellen Sie sich danach nicht hierher in den Landtag und behaupten etwas ganz anderes!
Dann kommen wir zu Frau Tegtmeier und Herrn Ehlers. Warum wir das heute eingebracht haben, war nicht, um einen Spalt in Ihre Koalition reinzubringen.
Wir wissen, dass der Dissens besteht. Deshalb haben Sie die Volksbefragung damals ins Spiel gebracht, aber es sind Ihre eigenen Worte, sowohl in der SVZ vom 03.11., wonach die SPD-Fraktion sich für eine kurzfristige Wahlrechtsnovelle aussprach, und es sind auch die Worte der CDU gewesen am 03.11.2020 in der „Ostsee-Zeitung“, wonach Sie verfassungsrechtlichen Handlungsbedarf gesehen haben. Und genau das haben wir zum Anlass genommen, um genau uns in den Ausschüssen damit zu beschäftigen, ob aus verfassungsrechtlichen Gründen Handlungsbedarf besteht. Aus unseren Gründen Ja, aus Ihren fadenscheinigen Gründen Nein.
Insofern, finde ich, ist die Debatte einfach dieses Themas nicht würdig, und, nö, ich möchte mich eigentlich nicht bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bedanken, vielleicht bei meiner Fraktion. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die Qualität in der Kindertagesförderung in MecklenburgVorpommern ist seit vielen Jahren ein großes Problem. Wir haben zu wenig Erzieherinnen und Erzieher. Wir haben viel zu große Gruppen und damit einhergehend keine individuelle Förderung für Kinder. Und ja, das ist leider Realität im Land. Zahlreiche Anträge hat meine Fraktion hier im Landtag dazu eingebracht. Alle wurden abgelehnt.
Mit der letzten KiföG-Novelle haben wir die Elternbeitragsfreiheit eingeführt. Das ist richtig, und das war gut. Die Qualität allerdings der Kindertagesförderung blieb wieder mal auf der Strecke, und das, obwohl der Bund Geld gegeben hatte und wo es das vorrangige Ziel war, gerade die Qualität in den Kitas zu verbessern, und das, obwohl abermals die Probleme des Personalschlüssels und des Fachkräftemangels in der Anhörung zum Thema waren.
So sagte zum Beispiel der Vertreter der GEW, und ich zitiere: „Es seien unbedingt Maßnahmen in Bezug auf einen landesweit einheitlichen Personalschlüssel, eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, mehr Zeit für pädagogische Vor- und Nachbereitungszeit und eine bessere finanzielle Ausstattung dieser Leistungen“ notwendig. Und weiter heißt es: „Das Land solle deshalb schnellstmöglich eine Fachkräfte- und Ausbildungsplatzplanung für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erarbeiten.“ Zitatende.
Ich kann nur sagen, recht hat er. Das sagen wir seit 2011, und deshalb hatten wir dieses Problem mit in die Beschlussempfehlung aufgenommen. Damals, also vor nicht mehr als zwölf Monaten, lehnten SPD und CDU diese ab, genauso, wie beide Fraktionen seit Jahren die Hinweise der Praktiker ignorieren. Mittlerweile gibt es jedoch von beiden Parteien, sowohl von SPD als auch von CDU, auf kommunaler Ebene Bestrebungen, diese Situation zu verbessern.
Ich war beispielsweise ganz erstaunt, als Herr Waldmüller im Landkreis Ludwigslust-Parchim vom Fachkräfte
mangel bei den Erzieherinnen und Erziehern sprach. Die CDU im Landkreis Vorpommern-Greifswald folgte mit der Forderung, dass das Land mehr Erzieher im Kreis ausbilden sollte. Diese Forderung war zu lesen, nachdem Herr Malottki, GEW-Vertreter, also hier im Landtag Anzuhörender und selbst Bundestagskandidat für die SPD in der nächsten Wahl, erst im Kreistag und dann durch ein Bürgerbegehren einen besseren Personalschlüssel forderte. Und ich kann eigentlich nur jede Bestrebung unterstützen, die an der Qualität etwas verbessern soll, aber ich hoffe, dass es eben nicht nur Wahlkampfgetöse in Vorpommern-Greifswald ist, sondern dass beide Parteien auch hier oder beide Fraktionen hier im Landtag dieses aufnehmen, diese Hinweise der Basis, und dass wir gemeinsam etwas hier im Landtag verbessern könnten, denn hier ist der Ort dafür.
Sehr geehrte Damen und Herren, Verbesserungen in der Qualität sind eben nur mit mehr ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern zu gewährleisten. Insofern müssen wir jetzt handeln, weil natürlich auch die Ausbildung eine gewisse Zeit braucht. Für genügend Ausbildungsplätze brauchen wir eine Ausbildungsplatzplanung. Handeln wir nicht, laufen wir immer weiter sehenden Auges dem Fachkräftemangel entgegen, der schon jetzt da ist. Das signalisieren uns die Erzieherinnen und Erzieher in unzähligen Petitionen an den Landtag, an den Bundestag. Aktuell läuft eine Petition „Kindergipfel statt Autogipfel“. Darin fordern die Erzieherinnen und Erzieher bessere Personalschlüssel. Und in jeder Kita, wo ich hinkomme – ich weiß nicht, Ihnen wird es sicherlich ähnlich gehen –, ist der Fachkräftemangel schon jetzt immer Thema Nummer eins und ein Riesenproblem.
Bestätigt wurde dieser Eindruck von den Erzieherinnen und Erziehern vor Ort eben auch durch die Bertelsmann Stiftung. Diese kam in ihrem Ländermonitoring zur frühkindlichen Bildung im September letzten Jahres zu dem Ergebnis, dass in Mecklenburg-Vorpommern etwa 6.800 Erzieherinnen und Erzieher für die Gewährleistung einer guten Kindertagesförderung fehlen.
Und was macht die Landesregierung angesichts dieser Signale? Sie schiebt die längst überfällige Überarbeitung der Ausbildungsplatzplanung auf die lange Bank. So heißt es in meiner Anfrage vom 02.10.2018: „Die Leistungsbeschreibung der Fachkräfteanalyse befindet sich in der letzten Überarbeitung.“
Zwei Monate später heißt es dann weiter in der Antwort vom 11.12.2018, für die Überarbeitung der Ausbildungsplatzplanung wird die Überarbeitung der 5. Bevölkerungsprognose abgewartet. Damit gerechnet wurde 2019. 2019 ging es dann in Kleinen Anfragen mit Antworten in die abwartende Richtung weiter. Es ist immer nur ein Verschieben, ein Hinausschieben, ohne dass man sieht, man muss jetzt handeln und eben die Ausbildungsplatzplanung anpassen.
Bezüglich des Fachkräftemangels reagiert die Landesregierung wie folgt, und da möchte ich ebenfalls aus einer Antwort aus einer Kleinen Anfrage vorlesen, 7/2736. Dort steht: „Um einem Fachkräftemangel bei pädagogischen Fachkräften entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber mit
dem Fünften Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes in § 11 … (KiföG M-V) den Katalog der Fachkräfte neugefasst und damit erweitert.“
Danach zählen nun auch als Fachkräfte Tanzpädagogen, Logopäden, Familienpfleger, Gemeindepädagogen, Grundschullehrkräfte und Kindheitspädagogen, alles ehrenwerte Berufe. Und im Bereich der Grundschullehrer und Logopäden werden hier Fachkräfte aus einem Bereich abgezogen, der ohnehin schon auch dort defizitär arbeitet. Wie gesagt, das sind alles ehrenwerte Berufe, aber sind eben keine ausgebildeten, staatlich anerkannten Erzieher. Wir lösen also ein Problem, indem wir immer mehr Berufe als Fachkräfte definieren. Ich kann Ihnen nur ans Herz legen: Bitte hören Sie auf damit! Gerade im Bereich der frühkindlichen Bildung ist eine gute Ausbildung als Erzieherin/als Erzieher dringend notwendig.