Protokoll der Sitzung vom 20.06.2019

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 68. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist damit eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Fragestunde.

Ich weise vorsorglich darauf hin, weil wir heute sehr viele Fragen haben, dass gemäß unserer Geschäftsordnung die Dauer der Fragestunde auf eine Stunde begrenzt ist. Fragen, die während der Fragestunde aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden können, sind innerhalb einer Frist von fünf Werktagen schriftlich zu beantworten.

Die Abgeordnete Frau Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV, hat ihre Frage 7 zurückgezogen. Damit entfällt der Geschäftsbereich der Justizministerin.

Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/3753 vor.

Fragestunde – Drucksache 7/3753 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Sehr geehrtes Präsidium! Frau Ministerin!

1. Welchen Stellenwert hat das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen für die Landesregierung?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Einen sehr hohen.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Auch von mir einen guten Morgen! Das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen hat für die Landesregierung einen sehr hohen Stellenwert. Dieses Engagement von jungen Menschen ist erfreulicherweise auch in Mecklenburg-Vorpommern besonders hoch. So belegen die Ergebnisse des freiwilligen Surveys, dass sich der Anteil freiwillig Engagierter im Alter von 14 bis 29 Jahren von 29 Prozent 2009 auf 54,2 Prozent 2014 erhöht hat.

Des Weiteren ist dem Survey zu entnehmen, dass Jugendliche durch ein freiwilliges Engagement spezielle Fähigkeiten erwerben. Das spezifische Engagement der jungen Menschen ist hier von besonderer Bedeutung für unsere zukünftige Gesellschaft, zumal viele dieser ehrenamtlichen Aktivitäten auf spätere gesellschaftlich wichtige Ehrenämter oder das Berufsleben vorbereiten.

Das Engagement sollte frühzeitig erlernt und eingeübt werden, um es im Erwachsenenleben tragfähig und nachhaltig zu verankern. Dabei steht der Erwerb sozialer Fähigkeiten mit 97,1 Prozent an erster Stelle. Es folgen die persönlichen Fähigkeiten mit 91,1 und der Erwerb von Fachkenntnissen mit rund 65 Prozent.

Zur zweiten Frage:

2. Wie versucht die Landesregierung, das ehrenamtliche Interesse bei den Jugendlichen zu stärken und Jugendliche für die Einsetzung in der Gesellschaft zu gewinnen?

Über den Landesjugendplan werden Jugendverbände speziell finanziell und ideell unterstützt. Diese Organisationen sind vorwiegend ehrenamtlich organisiert und bieten vielen Jugendlichen einen Werte- und Engagementrahmen. Darüber hinaus werden beispielsweise durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, unter anderem auf den jährlich stattfindenden Ehrenamtsmessen, zahlreiche Engagementbereiche vorgestellt, in denen sich Jugendliche engagieren können.

Auch mit dem Jugendbeteiligungsfonds des Landes in Höhe von 100.000 Euro jährlich sollen bessere Beteiligungsmöglichkeiten für junge Leute im gesamten Land geschaffen werden und Jugendliche unter anderem mit attraktiven digitalen Angeboten ermuntert werden, sich für ihre Belange zu engagieren und selbst aktiv zu werden.

Schließlich bezieht die geplante landesweite Ehrenamtskarte ausdrücklich auch junge Ehrenamtliche ab 14 Jahren mit ein. Damit soll das bürgerschaftliche Engagement von Jugendlichen gewürdigt werden und wir erhoffen uns davon auch eine Vorbildwirkung für weitere junge Menschen, sich ebenfalls ehrenamtlich zu engagieren.

Gestatten Sie eine Nachfrage? (Zustimmung)

Wie viele Jugendliche in welchen Bereichen sind aktiv in Mecklenburg-Vorpommern?

Ich habe Ihnen das vorhin ja schon gesagt, mit 54,2 Prozent haben wir eine sehr hohe Quote von Jugendlichen, die sich genauso wie die Erwachsenen in allen ehrenamtlichen Bereichen engagieren, also angefangen von den Jugendfeuerwehren über Rotes Kreuz, DLRG, Arbeit der Samariter-Jugend bis hin zum Jugendmedienverband sind alle Bereiche auch bei jungen Menschen vertreten.

Vielen Dank.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

Der Deutsche Bundestag hat am 07.06.2019 das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen. In diesem wird das Trennungsgebot zwischen Ausreisepflichtigen und JVAHäftlingen bis zum 30.06.2022 ausgesetzt. Hierbei handelt es sich um eine am EU-Recht orientierte Kannregelung, nach der die Bundesländer über die Umsetzung selbst entscheiden.

Ich frage die Landesregierung:

3. Wird die Landesregierung die Möglichkeit einer Aufhebung des Trennungsgebots nutzen oder schließt sie dies für Mecklenburg-Vorpommern kategorisch aus?

Für den Fall, dass Sie das ausschließen wollen, die Frage zwei:

4. Aufgrund welcher Argumente oder Überlegungen hat das Landesinnenministerium seine Positionierung für eine Aufhebung des Trennungsgebots in Mecklenburg-Vorpommern aufgegeben?

Frau Präsidentin! Herr Kollege Abgeordneter Förster! Zunächst einmal muss das Geordnete-Rückkehr-Gesetz mit der vorgesehenen Aufhebung des Trennungsgebotes abschließend beschlossen werden, auch über den Bundesrat in den entsprechenden Gremien. Danach werden wir es selbstverständlich umsetzen und prüfen, inwieweit wir die Möglichkeiten des Gesetzes nutzen werden.

Was die Frage der Haltung des Innenministeriums ist, da muss ich sagen, da irren Sie. Die Position des Innenministeriums, die Auffassung ist nicht aufgegeben worden. Zu einem Bundesratsantrag, der eine Aussetzung des Trennungsgebotes ablehnte, haben wir uns enthalten. Das ist in der Koalition so, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt. Wir werden, wenn das Gesetz in der Form verabschiedet wird, prüfen, inwiefern wir in einzelnen Fällen auch von der Möglichkeit des Trennungsgebotes Gebrauch machen werden.

Darf ich eine Nachfrage stellen?

Haben Sie eine Vorstellung hinsichtlich der …

Einen Moment!

Herr Minister, gestatten Sie eine Nachfrage?

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Ja.

Haben Sie eine Vorstellung hinsichtlich der Prognose, wenn das Gesetz so durchkommt, wie die Landesregierung sich dann letztlich tatsächlich positionieren wird?

Wenn ich gute Prognosen hätte, würde ich viel Lotto tippen. Also, habe ich nicht.

Ich bitte nun den Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Innenminister! Ich frage die Landesregierung:

5. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhaltende Syrer, die Gefährder, schwere Straftäter oder Unterstützer des Assad-Regimes beziehungsweise zwischenzeitlich nach Syrien gereist sind, von einem Abschiebungsstopp nach Syrien nicht betroffen sein sollten?

Wenn das der Fall ist, bitte begründen Sie auch.

Frau Präsidentin! Herr Kollege Kramer! Die Landesregierung ist der Ansicht, dass es zum momentanen Abschiebungsstopp aus Rechtsgründen keine Ausnahmen geben kann. Die Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes lässt nicht erkennen, dass nach Syrien zum jetzigen Zeitpunkt Abschiebungen wieder durchgeführt werden können. Das ist übrigens eine Haltung, die derzeit alle Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland teilen. Zwar wird in Teilen Syriens nicht mehr aktiv gekämpft, aber vor der Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Syrien ist erst eine neue Bewertung der Sicherheitslage notwendig. Dies gilt auch für Abschiebungen, die nur einen Personenkreis betreffen, den Sie gerade angesprochen haben – Gefährder, Täuscher, terroristische Gefährder und auch schwere Straftäter.

Wir haben uns auf der Sitzung in der letzten Woche in Kiel noch mal verständigt, dass dieses neue Gutachten durch das Auswärtige Amt, also die Lagebeurteilung, genau diesen Punkt mit berücksichtigen muss, ob wir aufgrund der neuen Lagebeurteilungen möglicherweise dann zu dem Beschluss kommen, dass diese Gefährdergruppen rückgeführt werden können, ähnlich, wie es mit Afghanistan die Situation ist. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt das die Lagebeurteilung, die wir vom Auswärtigen Amt/Innenministerium des Bundes haben, nicht her.

Und die zweite Frage:

6. Aufgrund welcher neuen Erkenntnisse zur aktuellen Lage hat das Innenministerium die Interministerielle Arbeitsgruppe „Kritische Infrastrukturen“ gegründet, um damit welche bisherigen Formen der institutionalisierten Krisenkommunikation zu verbessern oder abzulösen?

Herr Kollege Abgeordneter! Ein besonderes Ereignis, was hier die Einrichtung der IMAG KRITIS ausgelöst hat, gibt es nicht. Die Einrichtung der IMAG KRITIS folgt vielmehr dem Prinzip der konsequenten Weiterentwicklung staatlicher Krisenmanagementstrukturen. Es stehen nicht nur Krisenkommunikationsstrategien im Fokus, wie in Ihrer Frage konkretisiert, sondern es sollen alle Themen eines effizienten Krisenmanagements beleuchtet werden.

Für die Koordinierungsstelle IMAG KRITIS ergeben sich verschiedene Aufgaben, die in der Wahrung des Ressortprinzips von der beim Innenministerium anzusiedelnden Stelle übernommen werden sollen, wie zum Beispiel die Koordinierung der Ressorts, die Auswertung von Analysen, Studien und Forschungsprojekten sowie die Erarbeitung von Empfehlungen, Leitfäden und Standards.