Protokoll der Sitzung vom 20.06.2019

Für die Koordinierungsstelle IMAG KRITIS ergeben sich verschiedene Aufgaben, die in der Wahrung des Ressortprinzips von der beim Innenministerium anzusiedelnden Stelle übernommen werden sollen, wie zum Beispiel die Koordinierung der Ressorts, die Auswertung von Analysen, Studien und Forschungsprojekten sowie die Erarbeitung von Empfehlungen, Leitfäden und Standards.

Die Koordinierungsstelle nimmt eine moderierende Rolle unter Wahrung des Ressortprinzips ein und bietet den Ressorts Unterstützungs- und Beratungsleistung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an, auch den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen der Katastrophenschutzfragen. Damit ist die IMAG KRITIS mit der Koordinierungsstelle eine neue Einrichtung, die es möglich macht, gut vorbereitet und schnell auf mögliche Ereignisse reagieren zu können.

Sie selbst können die Entwicklung der letzten zehn Jahre verfolgen, in denen viele technische Abläufe – gerade im

IT-Bereich – sich in rasender Geschwindigkeit verändern, auf die wir uns einstellen müssen, auf die wir auch die Bevölkerung mit einstellen müssen, deswegen solche Projekte wie „Zentraler Warntag“ und andere Dinge ab nächstes Jahr.

Es gibt einfach eine wesentlich schnellere Veränderung in der Frage der kritischen Infrastruktur, Stromversorgung und andere Dinge. Und dazu ist es wichtig, dass wir uns so aufstellen, dass in solchen auftretenden Fällen auch die Koordinierung zu jedem einzelnen Ministerium zwischen den Landkreisen über eine Zentralstelle mit den entsprechenden Ressorts funktioniert, so ähnlich, wie wir es gestern im Rahmen des Munitionsbergungsdienstes mit dem StALU und dem Bergamt schon mal ausgeführt haben. Wenn solche Fälle eintreten, müssen wir dementsprechend reagieren. Und da sich die Situation in Deutschland auch verändert, was andere Entwicklungen betrifft, ist genau diese Stelle nicht nur in MecklenburgVorpommern, sondern in allen Ländern, um die Zusammenarbeit mit dem Bund zu beschleunigen, eingerichtet worden.

Danke sehr.

Bevor ich den nächsten Geschäftsbereich aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 des innerstädtischen Gymnasiums Rostock sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Autobahnmeisterei aus Hagenow. Herzlich willkommen!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Weber, Fraktion der AfD, die Frage 8 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsident! Herr Minister!

8. Auf welche Weise wird auf das neue Urteil des EuGH zur umfassenden Dokumentationspflicht der Arbeitszeit reagiert, dass gerade den kleinen Unternehmen in unserem Land eine überbordende Bürokratisierung und gegebenenfalls die Stechuhrpflicht für kleine und mittlere Betriebe erspart bleibt?

Guten Morgen, Herr Kollege Weber! Es ist richtig, der Europäische Gerichtshof hat am 14. Mai ein Urteil gefällt. Es geht in besonderer Weise darum, einen Arbeitgeber zu verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung aufstellen zu lassen. Zurzeit ändert sich für die Arbeitgeber in dieser Frage noch nichts und die einzelnen Staaten haben auch Zeit, eigenständig über die konkrete Umsetzung und Art des Systems zu entscheiden.

Aus dem Urteil folgt kein unmittelbarer Handlungszwang zurzeit für die Betriebe. Entscheidend ist, dass der Bundesgesetzgeber jetzt erst am Zug ist, und wenn der sich entschieden hat – da werden wir natürlich mitreden, in welche Richtung die Dinge sich entwickeln –, wird auf Landesebene ein Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht. Zurzeit ist sozusagen nicht so eine Eile da, dass Sie heute auf Ihre gestellten Fragen schon konkrete Antworten kriegen. Insgesamt muss man sich jetzt mit der Materie befassen.

Eine Nachfrage: Können Sie ausschließen, dass hier im Land kleine Betriebe zu einer Stechuhrpflicht verdonnert werden?

Diese Frage werde ich Ihnen beantworten in gut eineinhalb bis zwei Jahren oder vielleicht etwas früher. Auf alle Fälle wird es so sein, dass wir darauf Wert legen, dass kleinere und mittelständische Unternehmen nicht über Gebühr belastet werden.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD, die Fragen 9 und 10 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Backhaus!

Die Novellierung des Landeswassergesetzes wird seit Jahren angekündigt.

9. Wann ist mit der Veröffentlichung eines Entwurfes zu rechnen?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Referentenentwurf ist fertiggestellt. Sie können sich vorstellen, das Gesetz – es stammt ja aus dem Jahr 1992 – hat funktioniert. Wir sind dabei, jetzt die Ressortanhörung vorzubereiten, und dann beginnt das Verfahren.

Eine Nachfrage: Erfolgt die Novellierung noch definitiv in der laufenden Legislaturperiode?

Ich gehe davon aus.

Die zweite Frage:

10. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der

Forderung, den aktuellen Paragrafen 21 Landeswassergesetz dahin gehend zu ändern, dass es eine landesweit einheitliche Regelung zur Befahrung nicht schiffbarer Gewässer mit elektromotorbetriebenen Booten geben soll?

Also ich sehe das ganze Thema sehr positiv. Ich habe unser Haus darum gebeten, die naturschutzfachlichen und auch die sonstigen Fragen zu klären. Ich glaube im Zeitalter der E-Mobilität, dass dieses Thema für den Tourismus, aber auch für die gesamte Entwicklung dieses Landes von vernünftiger und guter Bedeutung ist. Insofern gehe ich davon aus, dass wir da eine Regelung schaffen werden, aber die naturschutzfachlichen Hintergründe sind dabei zu beachten.

Eine Nachfrage: Halten Sie die aktuell geltende Regelung, wonach jeder Landkreis nach eigenem Ermessen entscheiden kann, für sinnvoll?

Das Thema hatten wir ja auf der Verbandsversammlung. Sie waren, glaube ich, auch anwesend.

Da ist das Beispiel von Brandenburg genannt worden und da muss ich ganz klar sagen, es wird so getan in der Öffentlichkeit, als ob der

Brandenburger Weg das Nonplusultra ist. Da sage ich nur eins sehr deutlich: In Brandenburg gibt es erhebliche Einschränkungen. Deswegen halte ich es für richtig, dass wir eine Landesverordnung machen und damit die Landkreise quasi dann auch einen Rechtsrahmen bekommen, wie sie handeln können. Davon halte ich sehr viel. Aber wir haben ja auch zur Kenntnis genommen, dass sehr unterschiedlich zurzeit in den Landkreisen gehandelt wird, und das wollen wir damit beenden.

Bitte sehr.

Ich rufe nun auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich zunächst den Abgeordneten Christoph Grimm, Fraktion der AfD, die Fragen 11 und 12 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Ich stelle die Frage 11:

Der aus dem Strategiefonds der Landesregierung aufgelegte Notsicherungsfonds für vom Verfall bedrohte Gutshäuser hat in den Jahren 2018 und 2019 bisher keine Mittelabflüsse zu verzeichnen.

11. Können Sie die Gründe dafür benennen bezie

hungsweise welche Faktoren verhindern den Mittelabruf durch die unteren Denkmalschutzbehörden?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Guten Morgen! Ja, der Mittelabfluss per se ist nicht gefährdet. Die unteren Denkmalschutzbehörden müssen, bevor die Mittel abgerufen werden, entsprechende juristische Verfahren für das Ergreifen einer Ersatzvornahme gemäß Paragraf 20 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern durchführen. Dieses Verfahren ist zwingend erforderlich und benötigt Zeit.

Vielen Dank.

12. Sehen Sie die obere Denkmalschutzbehörde in

der Lage und auch in der Pflicht, den unteren Denkmalschutzbehörden in der Angelegenheit der Notsicherung Unterstützung zukommen zu lassen?

Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege gewährt den unteren Denkmalschutzbehörden jede fachliche Unterstützung, die gemäß Denkmalschutzgesetz erforderlich ist. Zusätzlich hat das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege das Förderverfahren für die Finanzierung der Notsicherungsmaßnahmen mit Schreiben an die unteren Denkmalschutzbehörden vom 10.04.2019 vereinfacht. Die unteren Denkmalschutzbehörden müssen demnach lediglich bestätigen, dass das entsprechende Objekt in die Denkmalliste eingetragen, akut gefährdet und der Eigentümer nachweislich nicht in der Lage beziehungsweise nicht bereit ist, die Aufwendung für die Notsicherung zu tragen.

Vielen Dank.

Ich habe noch eine Nachfrage: Ist der oberen Denkmalschutzbehörde bekannt, welche Gutshäuser im Land akut vom Verfall betroffen sind und welche Häuser bei einer weiteren Untätigkeit bald abgängig sind?

Dazu gebe ich Ihnen gern schriftlich noch Informationen.

Recht vielen Dank.

Danke.

Vielen Dank.

Ich darf nun den Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD, bitten, die Fragen 13 und 14 zu stellen.

Auch von mir guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Ministerin!