Ralph Weber
Sitzungen
7/3
7/4
7/6
7/7
7/8
7/9
7/11
7/12
7/13
7/17
7/18
7/19
7/20
7/21
7/22
7/23
7/24
7/25
7/26
7/27
7/28
7/29
7/31
7/32
7/33
7/34
7/35
7/36
7/37
7/38
7/39
7/40
7/41
7/43
7/44
7/45
7/46
7/47
7/48
7/49
7/50
7/51
7/52
7/53
7/55
7/56
7/57
7/58
7/59
7/60
7/61
7/62
7/63
7/64
7/65
7/66
7/67
7/68
7/69
7/70
7/71
7/72
7/73
7/74
7/75
7/76
7/78
7/79
7/80
7/81
7/82
7/83
7/84
7/85
7/88
7/89
7/90
7/91
7/92
7/93
7/94
7/96
7/97
7/98
7/100
7/101
7/102
7/103
7/104
7/105
7/106
7/107
Letzte Beiträge
Wertes Präsidium! Liebe Landsleute! Auch wir von der AfD machen uns Sorgen – mein Kollege Kramer hat das vorhin noch mal betont, auch wenn Sie das dann zu Gelächter führt –, wir machen uns Sorgen, denn auch wir haben Eltern und Großeltern,
die zu den besonders vulnerablen Gruppen gehören und unter dieser Pandemie leiden. Wir machen uns Sorgen! Wir machen uns aber auch Sorgen mit Blick auf dieses Land, wenn wir sehen, dass die wirtschaftlichen Folgen, die Folgen für das soziale Leben und sogar für das familiäre Zusammenleben längst außerhalb der Bahnen sich bewegen, die Sie und wir verantworten wollen.
Meine Damen und Herren, diese Folgeschäden, die nicht von Corona, sondern von Ihren Pandemiebekämpfungsmaßnahmen herrühren, machen uns Sorgen, genauso Sorgen wie die Pandemie selbst. Und das muss man einmal sagen dürfen, ohne dass es hier boshaftes Gelächter gibt.
Und wenn Herr Spahn noch im September erklärt hat, das Schließen des Einzelhandels war ein Fehler, der sich nicht wiederholen wird, dann stehen wir jetzt also genau vor der Wiederholung dieses Fehlers. Dann muss man sich dann schon fragen: Ist das die von Frau Oldenburg geforderte Pandemiestrategie? Für mich sieht Strategie anders aus. Ich sage da gleich auch noch ein bisschen mehr dazu.
Meine Damen und Herren, wenn wir hier regionale Großkreise haben – Mecklenburgische Seenplatte ist 1,4-mal so groß wie das ganze Saarland, Vorpommern-Greifswald 1,2-mal so groß –, dann ist es Unsinn, nur auf die Inzidenzzahlen, unabhängig davon, was man von den Inzidenzzahlen ohnehin hält, aber dann ist es Unsinn, auf die Inzidenzzahlen eines Kreises zu schauen, dann muss man das regional herunterbrechen. Wenn in Usedom in einem Pflegeheim 60 Menschen positiv getestet werden, dann ist die Inzidenz eben entsprechend hoch. Das bedeutet aber nicht, dass das zur Folge haben muss, dass in Anklam Gaststätten, Hotels und Geschäfte geschlossen werden müssen – derselbe Kreis. Unser Punkt 1 in unserem Antrag sagt nichts anderes, als dass man das regional begrenzen sollte.
Unsere Landkreise sind zu groß, um sie über einen Kamm zu scheren. Und wir haben am Montag letzter Woche – also heute, gestern vor einer Woche – im Kreistag die Zahlen für Vorpommern-Greifswald präsentiert bekommen und da war sehr deutlich zu sehen,
dass Heringsdorf auf Usedom und Greifswald hohe Inzidenzzahlen haben, dass aber in den meisten,
dass aber in den meisten Gegenden unseres Landkreises die Inzidenzzahlen sehr gering sind. Dann überall mit der Gartenschere rüberzugehen und zu sagen, wir machen alles dicht, ist schlichtweg falsch und unverantwortlich.
Zum Punkt 2: das öffentliche Leben wieder ermöglichen. Meine Damen und Herren, ich hatte das schon mal gesagt, wenn Sie ins Theater gehen,
wenn Sie ins Kino gehen, wenn Sie ins Hotel oder in die Gaststätte gehen, dann wissen Sie im Normalfall, dass Sie da nicht alleine sitzen. Wer Angst hat, sich anzustecken – was ich gut verstehen kann –, der ist nicht ge
zwungen, da hinzugehen. Alle diese Einrichtungen – Theater, andere Kultureinrichtungen, Hotels und Gaststätten – haben in aufwendige, umfangreiche Hygienemaßnahmen investiert und sie vorgelegt, um eben ein Ansteckungsrisiko zu minimieren. Wer auch dieses Risiko scheut, soll und muss da nicht hingehen. Aber mit welchem Recht verbieten Sie denjenigen, die in freier Abwägung ihres eigenen Willens und ihres eigenen Risikos sich dafür entscheiden, ich gehe in ein Hotel, in eine Gaststätte oder ins Theater, weil ich das unter Einhaltung aller Hygienekonzepte minimierte Restrisiko eingehen möchte, mit welchem Recht verbieten Sie diesen Menschen, ihrer Freiheit nachzukommen, und verbieten generell solche Veranstaltungen? Das ist mit keiner vernünftigen Erwägung nachvollziehbar.
Und wenn es dann wenigstens verhältnismäßig wäre, was Sie anordnen, dann könnte man es ja noch verstehen, aber Sie erlauben, wir alle erlauben, dass man in der Bahn oder im Bus zur Arbeit fährt, dicht gedrängt, dass man im Großraumbüro oder in Werkhallen oder wo auch immer in der Arbeit ebenfalls nicht unbedingt weit auseinander der Arbeit nachgeht, dann wieder mit Bus oder Bahn zurückkommt, um dann im engsten Familienkreis plötzlich eingeengt zu werden. Ich darf nur Freunde aus einem Haushalt einladen oder nur die Kernfamilie. Das macht keinen Sinn! Das ist das Gegenteil einer überzeugenden Pandemiestrategie.
Wenn ich höre, dass die Helios Kliniken zu einer Zeit – Anfang letzter Woche –, als genau ein Patient coronabedingt auf einer Intensivstation lag, planbare Magen- und Darmspiegelungen abgesagt haben, meine Damen und Herren, auch Magen- und Darmspiegelungen beugen unter anderem Krebs vor und sind damit vielleicht lebensnotwendig. Das ist unverantwortlich, so zu reagieren! Und deswegen müssen wir nach einer vernünftigen Strategie verlangen und nicht nach dieser Rasenmähermethode, die sagt, wir machen einfach alles dicht. Natürlich ist das sicher, meine Damen und Herren, sicher in dem Sinne, dass man alles Leben abtötet, alles Leben im kulturellen, im familiären und im sozialen Bereich.
Und die verordneten Kontaktbeschränkungen, die Sie hier vorgeben, gerade an Weihnachten, tasten die Menschenwürde in ihrem Kern an. Artikel 1 – den Sie ja, gerade die Kollegen von der LINKEN und von der SPD, immer wieder gerne zitieren, wenn es um die Flüchtlinge geht –: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“,
wird von Ihnen im Kern angetastet, wenn Sie unsere grundrechtlich verbürgten Freiheiten in einer solchen Weise einschränken. Weihnachten, meine Damen und Herren – ich habe das selber vor einigen Jahren im Familienkreis erlebt, erleben müssen –, ist für viele Menschen auch ein Fest, wo man sich noch mal verabschiedet, weil man weiß oder mit ziemlicher Sicherheit weiß, dass man vielleicht ein weiteres Weihnachtsfest nicht feiern kann. Meine Damen und Herren, hier solche Kontaktbeschränkungen aufzuerlegen, in dieser Rigidität, wie wir sie jetzt zu lesen und zu spüren bekommen, ist unverantwortlich.
Das Gleiche gilt für die Frage, kann ich die Oma aus dem Pflege- oder Altenheim Weihnachten nach Hause holen. Kann ich nicht, weil es viele Pflegeheime nicht zulassen. Ich kann sie noch nicht mal mit den drei oder vier Enkeln besuchen, weil nur eine Person dort Kontakt aufnehmen kann. Das, meine Damen und Herren, ist ein Eingriff in den Kernbereich der Menschenwürde, und dafür brauche ich eine andere Rechtfertigung als das, was Sie hier von sich geben.
Denn es geht auch anders, man kann das vermeiden. Für die Alten- und Pflegeheime hat es der von mir sonst nicht sehr geschätzte, aber in dem Fall richtigliegende Oberbürgermeister von Tübingen, der zu den GRÜNEN gehört, Boris Palmer, gezeigt. Was Ladenöffnungen, Gaststätten und Hotels angeht, zeigt sich, ich will jetzt bewusst nicht Schweden nennen, sondern Südkorea und Japan, dort gibt es keinerlei Schließungen, da gibt es eine konsequente Kontaktverfolgung, mit der Folge, dass diejenigen, die positiv getestet sind, und die, mit denen sie Kontakt hatten, dann entsprechend in Quarantäne geschickt werden, aber kein Runterfahren des sozialen und wirtschaftlichen Lebens auf null,
überhaupt kein Herunterfahren dieser Bereiche.
Meine Damen und Herren, das sind Strategien, über die man streiten kann, die man nicht gut finden muss, aber es sind wenigstens Strategien. Aber dieses Hin und Her, was wir hier erleben, dieses mal alles dicht, dann wieder auf, Einkaufswagen in den Supermärkten, wunderbar, damit man zählen kann, wie viele Leute drin sind, aber kein Mensch desinfiziert mehr diese Griffe der Einkaufswagen, wenn Sie da hingehen. Wenn Sie das schon wollen, dass das gemacht wird –
und ich finde das persönlich gut –, dann sollte doch wie am Anfang entsprechend auch wieder desinfiziert werden. Da steht nicht mal ein Mittel, dass man selbst desinfizieren kann.
Das ist das Gegenteil,
das Gegenteil von einer durchdachten Strategie, meine Damen und Herren.
Und ich möchte Ihnen noch eines
mit auf den Weg geben: Wenn Sie so weitermachen und diese Regelungen,
die wir jetzt zu erdulden haben – dies bewahrheitet eines unserer traditionellsten Weihnachtslieder, „Stille Nacht, heilige Nacht“, aber in einem völlig verkehrten Sinn, es wird wahrscheinlich für viele eine stille Nacht werden und es wird eine kalte Nacht werden –, wenn Sie sagen, im Familienkreis, 54 Prozent der Infektionen finden im Familienkreis statt, dann kann ich dazu nur sagen, ja, weil Familie Nähe ist und, wie Herr Barlen richtig ausgeführt hat, genau diese menschliche Nähe eben auch die Infektionsgefahr erhöht. Aber Einsamkeit tötet auch. Und auf diese menschliche Nähe zu verzichten, macht unsere Gesellschaft in einer Form kalt und hart, die ich nicht haben möchte. Und dafür gibt es keinerlei Rechtfertigung. Das wollte ich abschließend noch mal sagen.
Und deswegen haben wir diesen Antrag mit den drei Punkten gestellt, in der Hoffnung, damit die Pandemiebekämpfungsmaßnahmen erträglicher zu machen.
Danke!
Wertes Präsidium! Liebe Landsleute!
Herr Barlen, Sie haben während Ihres Redebeitrags gesagt, Sie stehen an der Seite der Wirtschaft, und als Begründung auf die Entschädigungs- und Hilfskataloge hingewiesen. In der Tat, und das möchte ich als Erstes mal sagen, genau den Teil des zweiten Nachtragshaushaltes haben und hätten wir ja mitgetragen, also da ist kein Dissens zwischen uns.
Aber wenn Sie sagen, Sie stehen an der Seite der Wirtschaft, und nehmen durch die Schließung der Hotels und Gaststätten seit November diesem Gewerbe die zweite Hauptsaison und jetzt durch die Schließung des Einzelhandels die zwei umsatzstärksten Wochen im Jahr, dann kann ich nur sagen, das kann auch durch Entschädigungsleistungen nicht wiedergutgemacht werden. Das ist das Gegenteil von „an der Seite der Wirtschaft stehen“, denn weder in Hotels noch in Gaststätten noch im Einzelhandel haben sich nennenswerte Infektionen ereignet. Die Zahlen sind ganz gering und ich verweise noch mal auf das überzeugende Hygienekonzept, das dort herrscht.
Sie kommen mir so vor in Ihrer Argumentation wie jemand, der eine wertvolle Porzellanvase auf den Boden schmeißt und sie dann mit Klebstoff wieder so zusammenklebt, dass sie zwar steht, aber man kein Wasser mehr reinfüllen kann. Das ist das, was Sie behaupten, Sie stehen an der Seite der Wirtschaft.
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Guten Morgen! „Sichere Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen und Tariflöhne“ – der Wirtschaftsminister hat es gesagt, da wird niemand etwas dagegen haben, das ist selbstverständlich. Aber wie sieht das in der Wirklichkeit aus?
Sichere Arbeitsplätze: Die ruinieren wir gerade hier im Land durch Corona-Maßnahmen, die die Wirtschaft über die Schmerzgrenze hinaus in Richtung Ruin treiben. Und wenn richtig ist, was ich der Zeitung entnehmen konnte, dass ab dem 20.12. jetzt auch die bisher gerade so über die Runden kommenden Geschäfte geschlossen werden müssen, sodass man ihnen das restliche Weihnachtsgeschäft nimmt, dann werden wir das Gegenteil wieder umsetzen von sicheren Arbeitsplätzen.
Und an die Adresse der LINKEN möchte ich sagen: Sie, die Sie diese gesamten Maßnahmen mittragen, sind mit ursächlich dafür, dass sichere Arbeitsplätze abgeschafft, verunsichert und ruiniert werden.
Da muss ich mich dann schon wundern, dass Sie jetzt mit so einem Aussprachethema hier in den Landtag kommen.
Merkwürdig, muss ich sagen.
Wenn Sie gesagt haben, der derzeitige Streit zwischen ver.di und den Krankenhäusern des Roten Kreuzes in Grimmen und Grevesmühlen – ich würde mir auch wünschen, dass wir dort für die nicht ärztlichen Beschäftigten einen Tarifvertrag bekommen, keine Frage.
Ja, ich weiß das, ich bin da informiert.
Aber so schön es ist, Tarifverträge zu bekommen, haben wir immer noch eine Tarifautonomie, und es ist dem Arbeitgeber freigestellt, ob er einen Tarifvertrag ab
schließen möchte oder nicht. Man kann ihn, das hatten Sie richtig gesagt, durch Arbeitskampfmaßnahmen in diese Richtung bewegen, dann muss man den Weg eben auch beschreiten.
Aber dass Sie dann von einer umstrittenen Betriebsvereinbarung sprechen – Betriebsvereinbarung setzt die Zustimmung des Betriebsrates, also der örtlichen Mitarbeitervertretung voraus. Und Sie als kämpferischer Gewerkschaftler wissen ganz genau, dass wir in der Dopplung der Paragrafen 80 und 87 Betriebsverfassungsgesetz nicht nur den Gleichrang zwischen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung, sondern einen Vorrang für Betriebsvereinbarungen festgelegt haben. Das heißt also, wenn die örtliche Belegschaft eine Betriebsvereinbarung abschließt, dann ist das die Regelung für diese Belegschaft. Dann kann die Gewerkschaft trotzdem – selbstverständlich! – einen Tarifvertrag fordern, und ich persönlich würde mich sehr freuen, wenn es nicht nur hier, sondern flächendeckend viel mehr Tarifverträge gäbe, die dann auch die Tariflöhne sichern, aber erzwingen können Sie das hier im Landtag eben nicht. Und dann frage ich mich: Warum dann eine solche Aussprache?
Dann hatten Sie die Werften angesprochen. Ich hatte schon in der ersten Abstimmung zu den Werftenhilfen nicht zugestimmt, unter ausdrücklichem Hinweis – das können Sie im Protokoll der Plenarsitzung nachlesen – auf die fehlende Arbeitsplatzgarantie. Und diese Arbeitsplatzgarantie, die fehlt inzwischen nicht nur, sondern wir haben quasi das Gegenteil, 1.000 bis 1.200 Arbeitsplätze, vor allem in Stralsund, werden abgeschafft werden von den Genting-Werften. Da muss ich doch sagen, dann, wenn diese Arbeitsplatzgarantie nicht nachgeliefert wird, sehe ich keinen Grund dafür, Landesmittel aufzuwenden, um dieser Werft zu helfen, zumal sie in der Bringschuld ist. Das erforderliche Sanierungsgutachten, um unter den Rettungsschirm des Bundes zu kommen, fehlt immer noch. Das haben allein die Genting-Werften vorzulegen. Dass sie das nicht tun, ist doch bezeichnend. Entweder gibt es kein überzeugendes Sanierungskonzept oder sie legen gar keinen gesteigerten Wert auf diese Hilfe aus dem Rettungsschirm des Bundes. Es ist unerklärlich, warum die Genting-Werften so agieren, und es ist für mich dann nicht nachvollziehbar, warum wir hier den ersten Schritt machen sollten. Die Genting-Werft ist am Zuge. Sie soll mal ihr Sanierungsgutachten vorlegen, und dann können wir weitersprechen. Und sie soll bitte schön eine Arbeitsplatzgarantie abgeben. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, dann müssen wir an die Arbeitsplätze denken, die verloren gehen, und entsprechend agieren hier im Lande.
Und wenn Sie dann sagen – auch das hat mich gewundert, von Ihnen kenne ich eigentlich andere Töne hier –, wenn Sie dann sagen, nicht mehr Quantität, sondern Qualität, dann gehen Sie also sehenden Auges Kompromisse ein, die Arbeitsplätze hier im Lande vernichten.
Die Forderung gerade eines überzeugten Gewerkschaftlers müsste sein, mehr Qualität und mehr Quantität, mehr und bessere Arbeitsplätze, und nicht bessere anstatt mehr Arbeitsplätze.
Das hätte ich aus dem Mund eines Gewerkschaftlers erwartet, Herr Foerster. So viel vielleicht dazu.
Und wenn Sie dann sagen – und das ist vielleicht das Einzige von dem, was Sie hier gesprochen haben, was für mich positiv übrig bleibt –, die Fördermittelpolitik des Landes überprüfen: In der Tat, das ist korrekt. Hier wird eine Politik betrieben, die Fördermittel – nicht nur hier im Land, auch im Bund, aber eben leider auch hier im Land –, die Fördermittel bereitstellt, und wenn die Förderperiode abgelaufen ist, dann werden die Betriebe geschlossen oder in andere Länder, Bundesländer oder andere Länder, verlegt und es kümmert keinen. Richtig verstandene, gute Fördermittelpolitik müsste so aussehen, dass nach Abschluss der Förderperiode noch 10, 15, 20 Jahre – das muss dann in den Förderverträgen entsprechend geregelt sein – ein Bestand der Arbeitsplätze garantiert werden muss, ansonsten müssen Teile der Fördermittel eben rückzahlbar geregelt werden. Das wäre vernünftige Fördermittelpolitik. Das würde das verhindern, was wir immer wieder hier erleben.
Insofern, Herr Foerster, da haben Sie recht, diese Politik muss man überprüfen. Das ist aber leider das Einzige, was bleibt außer den schönen Worten „sichere Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen und Tariflöhne“. Konkrete Vorschläge, wie Sie hier die Arbeitsplätze sichern, wie Sie die Qualität der Arbeitsplätze verbessern wollen und wie Sie Tariflöhne vermehren, wie Sie die Tarifbindung steigern wollen, sind nicht gekommen.
Keine konkreten Vorschläge, nur Gerede.
Insofern, muss ich sagen, weiß ich nicht so ganz, was diese Aussprache hier soll. „Beifall klatschen reicht nicht“ ist richtig, aber immerhin, wir müssen doch auch mal feststellen, für all diejenigen systemrelevanten Arbeiter, Arbeitnehmer, die hier im Lande jeden Tag ihrer Arbeit nachgehen, wenigstens das. Sie haben viel mehr verdient. Sie haben bessere Löhne verdient, sie haben unser aller Unterstützung verdient, sie haben sichere Arbeitsplätze verdient und eine bessere Qualität. Aber wenigstens, dass man ihnen Beifall zollt, dass wir uns bedanken und verneigen vor all denen, die jeden Tag ihre Arbeit machen und damit die Systemrelevanz sichern, das Rad am Laufen halten, jedenfalls das können wir hier tun. Und ich jedenfalls möchte das für meine Fraktion deutlich zum Ausdruck bringen: Herzlichen Dank für all diejenigen, die in diesen erschwerten Bedingungen jeden Tag zur Arbeit gehen und unser Land, unsere Wirtschaft und den ganzen Betrieb hier am Laufen halten. Insofern, Beifall klatschen reicht nicht, aber diesen Beifall haben sie redlich verdient. – Danke schön!
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium!
Sehr geehrter Herr Kollege Wildt, Sie kennen ja sicher den Satz „Die überzeugtesten Bayern sind die, die vor Kurzem da hingezogen sind“, und ein bisschen kommt mir das so vor, wenn ich Sie höre, wie Sie hier die Regierungspolitik Ihrer Bundesregierung verteidigen. Ich kann mich noch gut an die Zeiten erinnern, als Sie in unserer Fraktion saßen und wie Sie da anders darüber gedacht haben. Aber darüber wollte ich nur diesen einen Satz verlieren.
Mir geht es um den Satz, den Sie gesagt haben, mit utopisch langen Zeiten, die wir Arbeitsplatzgarantien fordern. Ich hatte gesagt, 10, maximal 20 Jahre. Wenn Sie einen Blick in unser Erbschaftsteuergesetz geworfen hätten, wüssten Sie, 20 Jahre lang wird die Erbschaftsteuer davon abhängig gemacht, die Stundung der Erbschaftsteuer, dass die Unternehmen ihre Arbeitslatzzahlen konstant halten. Für jedes Jahr werden fünf Prozent abgezogen, nach 20 Jahren ist die eigentlich zu zahlende Erbschaftsteuer bei null. Und eine solche Klausel, eine solche Politik bei den Fördermitteln war das, was ich gesagt habe, was uns gut anstehen würde. Das sind keine utopisch langen Zeiten, sondern das ist genau das, was wir im geltenden Recht schon umgesetzt haben. Das sollten Sie eventuell mal zur Kenntnis nehmen.
Nein, gibt es nicht, diese Klausel!
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Guten Morgen, Frau Ministerin!
Ja, ich befürchte auch, das wird jetzt mit der Beantwortung schwierig. Für die Wolgaster Kirchplatzschule wird dringend eine Sanierung benötigt, um Platz und Raum zu schaffen für die Erweiterung der Evangelischen Kirche. Nun wurde der Fördermittelantrag abgelehnt, der sich auf Restmittel aus der EFREFörderung für die Jahre 2014 bis 2020 bezieht. Die Frage: Warum wurde das abgelehnt?
Und die zweite Frage, die vielleicht eher Herrn Minister Pegel betrifft: Der Bürgermeister in Wolgast ist mehrfach schriftlich und mündlich aufgefordert worden, diesen Förderantrag zu stellen. Es gab mehrere Gespräche im Energieministerium, sodass die Stadt davon ausging, dass das alles in Sack und Tüten ist. Die Planung wurde ausgeschrieben und dann kam der ablehnende Bescheid. Ich wollte da fragen, ist das jetzt die neue Art des Umgangs, dass man erst schriftlich und mündlich Leute auffordert, stellt doch Anträge, die leiten die Planung ein, verursachen Kosten, und dann wird der Antrag abgelehnt?
Danke schön!
Ja, Frau Ministerin!
Der Landtag hat ja gestern immense Summen im Rahmen des Nachtragshaushaltes, unter anderem auch im Bildungspaket, bewilligt. Meine Frage – besonders leidtragend durch die CoronaMaßnahmen sind ja die inklusiven Beschulungen, also
Schüler, die in inklusiven Schulklassen unterrichtet werden, die besondere Schwierigkeiten haben, auch mit dem digitalisierten oder Fernunterricht und so weiter –, meine Frage: Aus diesen übrigen Zusatzmitteln, die jetzt bewilligt werden, ist da auch geplant, die sogenannten Inklusionsfördergruppen an jeder Schule einzurichten, dass es also künftig an jeder Schule neben dem Fachlehrer und einer sozialpädagogischen Fachkraft auch einen Schulsozialarbeiter und einen vierten Betreuer pro Schule für inklusive Schülergruppen geben wird?
Eine Nachfrage: Also ich entnehme der Antwort, dass aber jedenfalls geplant ist, dass dieses längerfristige Ziel, eine Inklusionsfördergruppe an jeder Schule zur Verfügung zu stellen, mit den CoronaMitteln nachdrücklich weiterverfolgt wird.
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Frau Ministerpräsident! Meine Frage geht um das Karenzzeitgesetz, und da der Gesetzentwurf von der Fraktion DIE LINKE eingebracht war oder der Antrag und unsere Fragen sich überschnitten haben, ziehe ich meine Frage zugunsten von Herrn Ritter zurück. Da ihm da insofern der Vorrang eingeräumt werden soll, weil er sich heute bei Herrn Renz schon so aufregen musste,
möchte ich nicht schuld sein, dass sein Herz überlastet wird. – Danke schön!
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Mein Vorredner hat schon deutlich gemacht, es gibt einige Punkte bei diesem Tagesordnungspunkt, wo
wir, glaube ich, alle einig sind, und es gibt zwei Punkte, wo meine Fraktion die Einigkeit nicht mittragen kann.
Um mal vorwegzunehmen, auch wir sind der Meinung, dass die Beschränkung der Redezeit bei persönlichen Erklärungen und bei Erklärungen zum Abstimmungsverhalten auf zwei Minuten angemessen ist. Die Punkte tragen wir mit. Auch den neuen Paragrafen 46 Absatz 2a mit der Beifügung der Beteiligten bei Verbandsanhörungen ist unproblematisch. Und auch den Anhang über die Mitteilung von Quarantäneanordnungen gegenüber Mitgliedern des Landtages an die Präsidentin und das gleiche Verfahren wie bei Aufhebung der Immunität ist ordnungsgemäß, ist so, dass wir das alles mittragen können.
Problematisch sind dagegen die beiden Neuregelungen in den Paragrafen 13 Absatz 3a und 16a der Geschäftsordnung. Da geht es in der Tat um die Ermöglichung von Telefon- oder Videokonferenzen in den Ausschüssen. Das ist Paragraf 13 Absatz 3a. Das ist eine Thematik, die in der Tat zum Nachdenken zwingt.
Videokonferenzen, meine Damen und Herren, ermöglichen immerhin das, was uns wichtig ist, nämlich Gestik und Mimik der Beteiligten, wenigstens derer, die sprechen, dann auch wahrnehmen zu können, etwas, was uns sehr wichtig ist bei der Diskussion von Tagesordnungspunkten. Das Problem ist nur, dass Videokonferenzen eben nicht jedem zur Verfügung stehen, insbesondere den Abgeordneten, die sich vielleicht in Quarantäne befinden und die deswegen zu Hause bleiben müssen. Es ist nicht überall ermöglicht, zu Hause eine Videokonferenz abhalten zu können. Dementsprechend könnten solche Abgeordnete ‒ und wir reden hier über Corona-Zeiten ‒ von dieser Technik nicht profitieren.
Telefonkonferenzen dagegen erlauben keine Wahrnehmung von Gestik und Mimik und, was jedenfalls ich auch für gravierend halte, noch nicht einmal eine sichere Feststellung, ob derjenige, der da am Telefon an der Sitzung teilnimmt, auch derjenige ist, der es sein sollte. Nun kann man sagen, wir kennen uns inzwischen über die vier Jahre so weit, dass man das vielleicht doch an der Stimme festmachen kann, aber das sind doch Unsicherheiten. Und insbesondere, wenn es um Abstimmungsverhalten geht, sind das Punkte, die wir so nicht mittragen wollen.
Und entsprechend verschärft gilt das für den neuen Paragrafen 16a, bei dem die ganze Problematik auch auftaucht, wo aber sogar für Fälle, in denen keine Telefon- oder Videokonferenz möglich ist, der Ausschussvorsitzende im schriftlichen Beschlussverfahren oder mit elektronischen Kommunikationsmitteln ermächtigt wird, Ausschusssitzungen durchzuführen. Darüber hätte man reden können, wenn alle Versuche ausgeschöpft worden wären, andere Räume anzumieten oder zur Verfügung zu stellen, in denen hier im Landtag oder in seiner Umgebung entsprechend eine Präsenzsitzung abgehalten werden könnte. Und das ist immer noch das, wovon wir als Primäransicht ausgehen, was sein sollte. Davon ist aber,
davon war aber nichts zu verspüren.
Es ist schon eine Glückssache, dass wir ‒ „Glückssache“ in Anführungszeichen ‒, dass wir das Café Niklot weiter nutzen können. Das ist auch nur dem Umstand geschuldet, dass Gastronomie zurzeit nicht stattfinden
darf, ansonsten wäre mit Ende des Jahres 2020 auch das Café Niklot als Ort, an dem Ausschusssitzungen unter Einhaltung von Abstandsregelungen möglich sind, ausgeschieden. Solange nun die Verlängerung dieser Gastronomiemaßnahmen andauert, haben wir wenigstens das Café Niklot. Aber man hätte sich, so denken wir jedenfalls, intensiver darum bemühen müssen, Räume zusätzlich zu gewinnen, in denen hier im Schloss oder in der näheren Umgebung Ausschusssitzungen als Präsenzsitzungen stattfinden können. Das ist so nicht geschehen, jedenfalls auf unsere Nachfrage hin nicht mitgeteilt worden, und deswegen halten wir die Durchführung von Ausschusssitzungen und Abstimmungen auf dem Wege von Videokonferenzen für bedenklich, von Telefonkonferenzen für inakzeptabel und können diesen Punkt deshalb auch nicht mittragen.
Und ein bisschen an die Fraktion der CDU gerichtet: Es wundert mich Ihr Abstimmungsverhalten oder Ihr Mittragen dieses Antrags hier, denn den genau gleichen Antrag hatten wir im Kreistag Vorpommern-Greifswald, wo auch für die Kreistage eine solche Möglichkeit eingerichtet werden sollte. Da hat die CDU mit fast allen anderen beteiligten Fraktionen den Antrag abgelehnt. Hier stimmen Sie demselben Antrag nun plötzlich zu. Da frage ich mich schon: Wie erklärt sich so ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten? Ist für Sie die Durchführung von Kreistagsausschüssen und Kreistagssitzungen weniger wichtig als die Durchführung von Landtagssitzungen oder wie kommt es zu diesem unterschiedlichen Stimmverhalten? Vielleicht können Sie darauf ja in der Debatte noch kurz eingehen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wir werden jedenfalls, die unter den Punkten I.4 und folgende und II und III vorgesehenen Punkte mittragen, die Punkte bei I.1 bis 3 dagegen ablehnen und bitten deswegen um Einzelabstimmung. – Danke schön!
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium!
Sehr geehrter Herr Ritter, wenn Ihnen nicht klar ist, warum wir keine Bürgerdialoge durchführen dürfen, dann möchte ich noch mal darauf hinweisen: Es gibt keine Gaststätten, die geöffnet haben!
Wir haben keine Möglichkeit, uns innerhalb geschlossener Veranstaltungen mit mehr als 10 oder 20 Personen zu treffen. Ich weiß ja nicht, wie viel Leute zu Ihren Bürgerdialogen kommen.
Zu unseren kommen deutlich mehr normalerweise, wenn wir sie durchführen dürfen.
Und deswegen ist es in der Tat so, dass wir die Bürgerdialoge in der Form, wie wir sie normal durchführen, eben nicht unter freiem Himmel, sondern innerhalb von Gaststätten
und ähnlichen Vereinsmöglichkeiten nicht durchführen können. Und dann ist der Hinweis auf Übergabe von irgendwelchen Fördermittelbescheiden und so weiter, die zelebriert werden, die auch öffentlich und in geschlossenen Räumen stattfinden, sehr wohl hilfreich und weiterführend.
Und zu dem, was Sie am Anfang gesagt haben, möchte ich sagen: Ja, ich hatte angekündigt, dass wir den Antrag wohl zurücknehmen werden, aber habe dazugesagt, abhängig von der Fraktionsversammlung. Und das leider war halt nicht der Fall.
Liebe Landsleute! Verehrtes Präsidium! Als ich den Antrag bekommen habe, durchgelesen habe, war meine erste Frage: Was soll das? Was will man damit? Dann habe ich umgedreht, habe die Begründung gelesen und die Frage blieb die gleiche: Was soll dieser Antrag?
Ich muss zugeben, ein ganz bisschen klarer ist es mir jetzt, Frau Bernhardt, nach Ihrer Begründung geworden, auch wenn ich sagen muss – Überschrift „Digitalisierung in den Fokus juristischer Ausbildung nehmen“ –, das meiste, was Sie erzählt haben, ging aber nicht um juristische Ausbildung, sondern um die Justiz-E-Akte, das elektronische Anwaltspostfach und so weiter. Das sind alles Dinge, die es jetzt gibt, und das ist gut so, dass es sie gibt, aber das hat mit juristischer Ausbildung nichts zu tun. Das ist Technik der Bearbeitung. Dann können wir uns jetzt also ein Fach vorstellen im Rahmen der juristischen Ausbildung, wie arbeite ich mit einem Laptop, um den Umgang mit der E-Akte genauer zu erlernen, oder was habe ich darunter zu verstehen? Die Inhalte sind mir völlig unklar.
Die juristische Ausbildung hat, wie die Ministerin gesagt hat, zutreffend gesagt hat, andere Inhalte. Das, was Sie in den Fokus nehmen, die Digitalisierung, die Sie angesprochen haben, das ist die Technik, die angewandt wird, um Akten zu bearbeiten und so weiter. Und wenn Sie sagen, Elektronik und der Umgang mit elektronischen Akten und so weiter, also die letzte Anfängerübung, die ich an der Uni Greifswald, Juristische Fakultät, abgehalten habe, und die letzte Fortgeschrittenenübung – einmal 121, das andere Mal 118 Teilnehmer –, da frage ich Sie mal: Was meinen Sie, wie viele haben davon ihre Hausarbeit abgegeben, die nicht mit einem Computer geschrieben und ausgedruckt war? Bei den Anfängern eine, bei den Fortgeschrittenen null. Das heißt, das machen die Jurastudenten bereits, das, was Sie da einbringen wollen, die Arbeit in digitalisierter Form. Insofern verstehe ich überhaupt nicht, was Sie wollen.
Die Aussage, die Sie zitiert haben, dass das in Mecklenburg-Vorpommern keine Rolle spielt, ist sicher richtig, weil es kein Gegenstand juristischer Ausbildung ist, sonst könnten wir in die juristische Ausbildung auch ein Fach aufnehmen, wie formuliere ich richtig Deutsch, Umgang mit der deutschen Sprache und so weiter. Das sind Voraussetzungen und kein Gegenstand juristischer Ausbildung. Das sind Fähigkeiten, die aus der Schule oder von sonst irgendwo an die Uni mitgebracht werden müssen. Wir können uns in der juristischen Ausbildung, wenn ich mir überlege, was in der juristischen Ausbildung an Kernfächern alles keine Rolle spielt – ein Jurist mit mindestens Erstem Staatsexamen muss kein Wort Steuerrecht gehört haben, der muss keine Ahnung haben vom internationalen Erbrecht, internationalen Familienrecht, über
haupt vom internationalen Privatrecht und, und, und –, ganz wichtige Bereiche, die in der juristischen Ausbildung keine Rolle spielen, da bleibt kein Raum in der juristischen Ausbildung für solche technischen Fragen. Zugegeben, es wäre schön, wenn wir das alles auch noch in der Juristischen Fakultät unterrichten könnten, wenn wir also noch einen Fachdidaktiker und einen, ja, Fachmann für Computeranwendungen dazugewinnen könnten, aber da müssen wir dann eben mit der Landesregierung über die entsprechenden Mittel verhandeln. Im derzeitigen Stellenplan ist so was schlichtweg nicht möglich.
Zu den Schlüsselqualifikationen hat auch die Ministerin alles Erforderliche gesagt. Ich kann mir nicht mal vorstellen, wie Sie die Digitalisierung im Rahmen einer Schlüsselqualifikation anwenden sollten. Da fehlt von Ihnen auch jedes Beispiel. Genauso wenig, wie Sie Beispiele gebracht haben, was sollen wir denn im Rahmen der juristischen Ausbildung – ich meine jetzt zum Ersten Staatsexamen, aber von mir aus auch zum Zweiten Staatsexamen –, was soll denn digitalisiert dazukommen? Und die Tatsache, dass Sie Examensprüfungen digitalisieren wollen: Wir haben das auch schon gehabt, und zwar bei Menschen mit Schreibbehinderungen, weil sich jemand den Arm gebrochen hat oder aus anderer Ursache schreibbehindert ist. Denen wird im Ersten Staatsexamen die Möglichkeit gegeben, das Ganze computerisiert zu schreiben.
Und Sie können mir glauben, ich korrigiere jedes Mal in den Staatsexamina, und es macht wenig Spaß, 15- bis 25-seitige Arbeiten, die in fünf Stunden angefertigt werden, handschriftlich zu korrigieren. Die letzten zehn Seiten sind oft unlesbar oder schwer lesbar. Man müht sich da durch. Ich wäre sehr dankbar, wenn die Arbeiten in digitalisierter Form abgegeben und geschrieben werden könnten. Aber schon der eine oder die zwei, die ihre Examensklausuren so schreiben, stellen die Universität vor fast unüberwindbare Schwierigkeiten, und das ist nicht nur der Raum. Also ich habe schon mein Sekretariat zur Verfügung gestellt. Aber der Computer, der alle möglichen Texte beinhaltet, die eben fürs Examen nicht von den Studierenden verwendet werden können, der muss quasi leergeräumt werden, das muss kontrolliert werden, das muss zertifiziert werden, das ist fast unmöglich. Und dann haben Sie mit einem Tastendruck so was wie Beck-Online oder Ähnliches und dann haben Sie alle Kommentare abrufbar. Das muss ausgeschlossen werden. Das heißt, es muss auch jemand diese fünf Stunden neben dranstehen und das beobachten und beaufsichtigen – ein Riesenaufwand. Ich glaube, Frau Justizministerin wird sehr begeistert sein, wenn die Uni jetzt mit Forderungen kommt, dass die Ausstattung so sein muss, dass jeder einen solchen Laptop oder einen Computer zur Verfügung gestellt bekommt, um das alles umsetzen zu können.
Das heißt, ich verstehe den Sinn dieses Antrags, aber weder der positive Nutzen für die Studenten ist da, noch ist es derzeit technisch umsetzbar, was Sie wollen. Das Einzige, wie gesagt, was mir einleuchtet an diesem Antrag, ist, dass man vielleicht im Rahmen der Referendarausbildung, also zum Zweiten Staatsexamen hin, Schulungen bekommt, Umgang mit E-Akte und so weiter. Ich habe jetzt gehört, das wusste ich noch nicht, dass Sie dann allen Referendaren einen entsprechenden Stick übergeben, wo das mit der E-Akte drin ist. Also zu meiner Zeit musste man das eben noch in Papierform abholen. Und wenn der Richter sehr genau war, dann hat er
einem gesagt, ich darf die Akte gar nicht aus dem Dienstzimmer rausgeben, das heißt, die Bearbeitung erfolgt in meinem Zimmer und die Akte verlässt dieses Zimmer nicht. Das musste man als Referendar im Kern auch hinnehmen. Da ist der Stick sicher eine große Verbesserung.
Und wenn die elektronische Akte flächendeckend Einzug erhält, dann ist es auch sinnvoll, dass man solche Bearbeitungsmöglichkeiten anbietet. Das bedarf aber keiner Umänderung oder keiner großen Ergänzung in der juristischen Ausbildung, zum Ersten Staatsexamen überhaupt nicht und zum Zweiten Staatsexamen minimal, sodass ich sagen kann, langer Rede kurzer Sinn: Der Sinn dieses Antrags leuchtet mir in keiner Form ein. Ich halte ihn für völlig überflüssig und deswegen werden wir ihn auch ablehnen. – Danke schön!
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Wir wollen gerne eine Beteiligung des Landtages bei den Corona-Maßnahmen erreichen. Und wenn Sie uns jetzt entgegenhalten, das haben wir doch schon beschlossen in dem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und den LINKEN, dann möchte ich Ihnen sagen, das war dort der Punkt V. Da wird festgelegt: „Die Landesregierung unterrichtet den Landtag“ – unterrichtet den Landtag! – „spätestens 24 Stunden nach der Veröffentlichung“ über die entsprechenden Rechtsverordnungen, Verordnungen und so weiter. Das heißt, im Nachhinein, nachdem eine solche Verordnung von der Landesregierung beraten, beschlossen wurde, wird der Landtag unterrichtet und dann werden diese entsprechenden Materialien und so weiter, der Antrag also, an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit überwiesen, also an einen Ausschuss, der nicht öffentlich tagt.
Meine Damen und Herren, das ist nicht das, was wir uns unter ordnungsgemäßer Beteiligung des Landtages vorstellen. Wir erwarten, und das macht unser Antrag ja auch deutlich, grundsätzlich eine Unterrichtung vor Erlass der Verordnung mit einem – ich darf mal Frau Bernhardt zitieren, die jetzt leider gerade nicht da ist, aber die das in der letzten Debatte so ausgeführt hat –, mit einem Zustimmungsvorbehalt des Landtages. Das erwarten wir eigentlich, dass die Maßnahme also hier im Landtagsplenum, nicht in einem nicht öffentlich tagenden Ausschuss, sondern öffentlich, für alle erkennbar diskutiert wird, ihr Für und Wider abgewogen wird und dass solche Verordnungen regelmäßig im Vorhinein mit Zustimmung des Landtages beschlossen werden. In besonders dringlichen Fällen kann dann auch die Zustimmung nachgeholt werden hier im Plenum, aber sie sollte jedenfalls erfolgen.
So was, was wir heute erlebt haben, heute wieder erlebt haben, dass jetzt Verschärfungen ab dem 24. Dezember im Kabinett oder von der Ministerpräsidentin, ich nehme aber an, im Kabinett, weiß ich nicht so genau, beschlossen wurden – über die wir aus der Presse erfahren, noch nicht mal im Wege einer Telefonkonferenz, die soll, wie ich jetzt gerade gehört habe, eventuell morgen nach der Landtagssitzung stattfinden, da ist doch schon alles beschlossen –, das ist nicht Beteiligung des Landtages, wie wir uns das vorstellen, insbesondere in einer Ebene, in der so weitreichende Grundrechtseingriffe vorgenommen werden wie bei diesen Corona-PandemieBekämpfungsmaßnahmen, die wir zurzeit erleben.
Der Antrag, den SPD, CDU und LINKE beschlossen haben, ist ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, aber – jetzt zitiere ich mal meinen Kollegen Jess von der letzten Debatte – „nur ein Trostpflaster angesichts der Selbstentmachtung des Parlaments“, Zitatende. Und das trifft es ganz genau. Das ist keine ordnungsgemäße Beteiligung des Landtages, wenn wir hinterher abnicken dürfen. Wir erwarten grundsätzlich eine Diskussion im Vorhinein. Nur bei besonders eiligen Maßnahmen kann
das dann im Nachhinein nachgeholt werden mit einer Verfallklausel, was Frau Bernhardt ja mit diesem Zustimmungsvorbehalt richtig umschrieben hat.
Heute – diese Maßnahmen wären ein treffendes Beispiel dafür gewesen, dass das möglich ist –, man hätte das heute oder morgen in den Landtag einbringen, hier diskutieren können, und alles wäre, ich will nicht sagen, gut gewesen, die Regierung wird es trotzdem mit ihrer Mehrheit durchnicken, aber jedenfalls wäre die Beteiligung des Landtages gesichert gewesen, ohne dass die Maßnahme sich um irgendeinen Tag verschiebt, ohne dass an der Maßnahme sonst irgendwas geändert werden müsste, was dann nicht Mehrheit des Parlaments wäre, und dann ist es ja nur Ausdruck guter Demokratie, wenn die Regierung mit Maßnahmen auch mal nicht durchkommen würde. Da das Ganze erst ab dem 24.12. wirken soll, wäre es also auch ohne jede Verzögerung möglich gewesen, heute oder morgen den Landtag, der ohnehin gerade hier sitzt und zufällig tagt, damit zu befassen. Ich verstehe nicht, warum so was nicht freiwillig stattfindet, warum man da einen entsprechenden Antrag braucht, um das festzulegen.
Wir erwarten, dass die Landesregierung den Landtag im Vorhinein unterrichtet, ihre Maßnahmen hier vorstellt, zur Diskussion stellt und grundsätzlich auch mit einer Mehrheit im Landtag absegnen lässt, wie gesagt, wenn das aufgrund von besonderer Eile nicht möglich ist, dann jedenfalls im Nachhinein unverzüglich die Genehmigung des Landtags einzuholen hat und ansonsten die Maßnahme eben ihre Wirksamkeit verliert. Nur das entspricht der Bedeutung, die der Landtag, die Befassung eines Gegenstandes im Landtag für unsere Demokratie hat. Ich will jetzt nicht sagen, wir hier im Landtag sind der Kern der Demokratie, aber wir sind jedenfalls nach den Wahlen und nach unmittelbaren Volksbefragungen der Ort und das verfassungsmäßige Gremium, in dem so etwas geschehen sollte. Dass die Landesregierung das nicht macht, auch dann nicht, wenn es ohne Verzögerungen möglich wäre, ist in meinen Augen ein erhebliches Defizit an Umsetzung von Demokratie hier im Land.
Ich möchte noch mal daran erinnern: Der Landtag hat einmal eine Kontrollfunktion. Die Kontrollfunktion läuft aber leer, wenn dann nur im Nachhinein und vielleicht auch nur zögerlich unterrichtet wird. Dann haben wir eine Kommunikationsfunktion, das betrifft einmal die Abgeordneten, das betrifft aber auch die öffentliche Diskussion, die nur bei einer Diskussion hier im Plenum sichergestellt werden kann. Bei einer Information im Nachhinein oder im Vorhinein im Ausschuss ist die Öffentlichkeit gerade nicht beteiligt, und deswegen mangelt es dann auch an dieser so wichtigen Kommunikationsfunktion, die der Landtag wahrnimmt.
Und es kommt ein Akzeptanzproblem hinzu. Was so als Kabinettsverordnung, Regierungsverordnung und was weiß ich nach außen in Erscheinung tritt, hat immer den Makel – nach außen den Makel und für mich auch nach innen den Makel –, dass hier eine Regierung durch entsprechende Erlasse ohne Parlament und damit ohne die zugehörige notwendige demokratische Legitimation tätig wird. Ich weiß, Sie empören sich schrecklich darüber. Wenn man das Bevölkerungsschutzgesetz, das jetzt den Katalog der Grundrechte, die eingeschränkt werden können, in den neuen Paragrafen deutlich noch mal erweitert hat, natürlich ist damit jetzt eine Rechtsgrundlage nachgeliefert. Das war ja der Grund, warum einige
Gerichte manche Maßnahmen aufgehoben haben. Aber der Hauptgrund war Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Das ist damit nicht beseitigt.
Aber wenn wir jetzt schon eine solche weite Rechtsgrundlage für Verordnungen haben, dann ist es umso wichtiger, dass das Parlament eingeschaltet wird, dass das Parlament in den Fällen, in denen das ohne zeitlichen Aufschub möglich ist, im Vorhinein debattiert und seine Zustimmung zu den Maßnahmen gibt. Und ich verstehe auch, jetzt rein praktisch gesprochen, die Sorge der Regierung gar nicht, warum das nicht eingeholt wird. Sie haben doch die Mehrheit hier, und wenn die Maßnahmen Ihre eigenen Abgeordneten überzeugen, dann ist es unschwer, das hier auch durchzubringen. Und ich möchte mal bösartig formulieren, auch wenn nicht alle Abgeordneten überzeugt sind, werden Sie es trotzdem durchbringen, wenn nicht alle Abgeordneten der Regierungskoalition überzeugt sind, einfach, weil Sie Ihre Regierung nicht im Regen stehen lassen. Aber es wäre ein Akt demokratischen Bekenntnisses, und es wäre dann auch bei so einschneidenden Maßnahmen die notwendige Legitimation, die man eigentlich zwingend erwarten muss.
Wie gesagt, gerade der jetzt angekündigte, für uns aus der Presse entnehmbare geplante neue Lockdown ab dem 24.12. mit Schließung fast aller Geschäfte und was alles sonst noch dranhängen mag, dass wir das aus der Presse erfahren und dass es nicht möglich ist, das hier im Plenum im Vorhinein zu diskutieren, das ist in meinen Augen das Gegenteil von einer Sternstunde der Demokratie, die doch hier in dem Plenarsaal eigentlich stattfinden sollte.
Und Herr Kollege Manthei von der CDU, ich darf mal erinnern an das, was der „Nordkurier“ am 05.12. geschrieben hat. Da haben Sie dasselbe nämlich auch gesagt, jedenfalls ist es aus dem „Nordkurier“ so zu entnehmen, dass Sie das genau erwarten würden. Dann darf ich jetzt sagen: Stehen Sie zu Ihrem Wort und stimmen Sie unserem Antrag zu! Denn genau das ist das, was Sie im „Nordkurier“ von sich gegeben haben.
Ich hoffe in diesem Sinne auf eine Sternstunde der Demokratie, dass Sie unserem Antrag zustimmen, damit wir sicherstellen, dass diese Maßnahmen nur mit entsprechender Genehmigung, Zustimmung des Parlaments umgesetzt werden können, Ausnahme: zeitlicher Druck, dann bitte im Nachhinein mit einem Zustimmungsvorbehalt, das heißt, wenn die Genehmigung nicht innerhalb von vier Wochen – von mir aus auch noch kürzerer Zeit – nachgeholt wird, dann verlieren die Maßnahmen ihre Wirksamkeit. Das wäre mal ein Zeichen nach außen, dass Sie sich auch vor der eigenen Bevölkerung nicht verstecken und nicht durch Regierungserlasse durchregieren. – Danke schön!
Hallo! Wenn
Sie nicht gucken, können Sie demnächst
wieder sagen, ich war zu spät, oder wie?! –
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium!
Herr Minister, das, was Sie gerade gemacht haben, zeigt exemplarisch, dass es eben keine Vision ist, sondern dass es sehr wohl möglich ist, das, was wir fordern: Unterrichtung des Landtages. Wenn wir jetzt noch darüber debattieren würden, nicht über den Sinn oder Unsinn dieses Antrages, den wir gestellt haben, sondern über Ihre Maßnahmen, dann hätte das stattgefunden ohne irgendeine zeitliche Verzögerung. Insofern sehen Sie doch selbst, es ist einfach möglich,
und ich frage mich einfach, warum will das nicht in die Köpfe der Regierung.
Der Ausschuss arbeitet nicht öffentlich.
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Viel ist eigentlich angesichts der Debatte nicht mehr zu sagen. Ich hatte ja gesagt, das ist ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, der Beschluss, dass immerhin der Wirtschaftsausschuss unterrichtet wird, aber es bleibt eben nur eine Unterrichtung im Nachhinein. Wir hätten gerne mehr, wir hätten gerne eine Diskussion der Maßnahmen hier im Plenum mit einer entsprechenden Abstimmung, mit einer Zustimmung des Landtagsplenums, wenn und wo das zeitlich möglich ist, und wenn nicht, dann jedenfalls eine Diskussion und Abstimmung im Plenum im Nachhinein.
Das ist deutlich mehr und deutlich anderes als die Information im Wirtschaftsausschuss. Unterrichtung hat immer noch den Beigeschmack, natürlich kann man auch bei einer Unterrichtung diskutieren, aber letztlich nicht mitbestimmen. Und deswegen bleibt es bei der „Vogelfriss-oder-stirb-Politik“. Daran ändert diese Unterrichtung im Wirtschaftsausschuss, so umfänglich und ausführlich sie sein mag, überhaupt nichts. Das ist was grundsätzlich anderes als eine mitbestimmte Handlung, die mit der Zustimmung ihres Landtages getragen ist. Das ist das, was wir haben wollten.
Ich entnehme der Diskussion, dass es zwar bei der CDU auf viel Verständnis stößt. DIE LINKEN sagen, das hatten wir ja auch mal gewollt, aber jetzt sind wir eigentlich mit dem zufrieden, dass wir das wenigstens erreicht haben, was wir jetzt haben.
Und die SPD trägt natürlich alles mit, was die Ministerpräsidentin trägt.
Insofern, viel anderes war nicht zu erwarten. Es war ein Versuch, noch mal daran zu appellieren, dieses Parlament als Parlamentarier so ernst zu nehmen, wie es eigentlich sein sollte,
und zu fordern, da, wo es möglich ist – wir fordern ja nichts Unmögliches –, aber da, wo es möglich ist, im Vorhinein Maßnahmen im Parlament zu diskutieren und abstimmen zu lassen, sodass sie von einer Zustimmung des Parlaments des Landtages getragen sind. Wenn das nicht gewollt ist, dann kann ich es nicht ändern. Das hinterfragt so ein bisschen das, was ich mir unter parlamentarischer Arbeit vorgestellt hatte. Aber in vier Jahren Landtag sind diese Illusionen weitgehend geplatzt. Insofern muss ich einfach sagen, es ist eben so schade drum. Und ja, wir werden uns bemühen, durch einen noch besseren Stimmenanteil künftig noch mehr Einfluss für dieses Parlament hier zu gewinnen. – Danke!
Wertes Präsidium! Liebe Landsleute!
Sehr geehrter Herr Liskow, Sie hatten gesagt, die Wirtschaft stottert und wir brauchen diese Ausgaben, um dem abzuhelfen. Wenn Sie dem Kollegen Jess zugehört haben, hätten, dann hätten Sie vernommen, genau diese Ausgaben tragen wir mit. Die Ausgaben, die notwendig sind, um bei der Wirtschaft coronabedingte Ausfälle auszugleichen, sind wir ja bereit mitzutragen, nur sind das eben nach unseren Berechnungen maximal 700 Millionen und nicht die 2,15 Milliarden.
Wenn Sie aber schon sagen, die Wirtschaft stottert, dann muss man auch fragen dürfen, warum stottert die Wirtschaft. Die Wirtschaft stottert nicht unmittelbar wegen Corona, sondern wegen der Maßnahmen, die Sie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, Sie als Landesregierung, ergriffen haben. Und dann muss man auch mal sagen, vieles davon – Gaststättenschließungen, Hotelschließungen, Einreiseverbote – ist unverhältnismäßig, willkürlich und sinnlos. Und dann muss man sagen, Sie vertauschen Ursache und Wirkung.
Was Sie hier machen, das ist, das Pferd von hinten aufzuzäumen. Und das können wir nicht verfallen lassen.
Und was mich besonders überrascht – Sie haben gesagt, Sie würden ja vielleicht noch mal sprechen –, zu dem Kernvorwurf der Verfassungswidrigkeit des vorgelegten Haushaltes kein Wort von Ihnen.
Das ist doch sehr überraschend.
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Es wäre noch viel zu sagen, ich habe nur sehr wenig Zeit. Deswegen sage ich zu den Vorwürfen vom SPD-Fraktionsvorsitzenden nichts.
Ich möchte mich nur zu zwei Punkten äußern. Ich möchte zum einen sagen, wir sind ja schon gewohnt, dass wir von Ihnen den Koalitionsvertrag immer wieder zu hören bekommen, entweder als Verweis, machen wir schon lange, steht im Punkt sowieso im Koalitionsvertrag, oder von der SPD, ja, wir würden ja vielleicht ganz gerne, aber wir dürfen nicht, weil, wir haben ja einen Koalitionsvertrag, und deswegen frei nach Karl Valentin, wollen hätten wir schon gemocht, aber dürfen haben wir uns nicht getraut.
Jetzt halten wir Ihnen mal den Koalitionsvertrag vor, in dem Fall den Kollegen von der CDU, wo drinsteht, keine, also Beitragsstabilität
im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Jetzt gilt das plötzlich nicht mehr, und schlimmer, in Ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl, aufgrund dessen Ergebnis wir alle hier sitzen, haben Sie ausdrücklich nicht nur „Beitragsstabilität“ gesagt, sondern „keine Erhöhung der Rundfunkgebühren“. Das stand da drin. Und darauf bezog sich die Äußerung von meinem Kollegen de Jesus Fernandes „politische Wahlbetrüger“. Und das erklärt auch die namentliche Abstimmung. Wir wollen schon gern wissen, wer ehrlich und wer unehrlich mit dem Wählervotum umgeht. – Danke!
Das ist Willkür,
bösartige, gemeine, linke Willkür von Ihnen
und nichts anderes! Dafür würde ich
mich schämen in Gottes Erdboden!
Was fällt Ihnen eigentlich ein?! –
Zuruf aus dem Plenum: Sie haben einfach geschlafen!)
Es war genügend Zeit,
es war genügend Zeit, sich...
(Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD:
Sie haben rübergeguckt und gesehen,
dass er sich meldete. Und Sie auch. – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD:
Frau Präsidentin, machen Sie einfach weiter! –
Zuruf von Horst Förster, AfD –
Zuruf aus dem Plenum:
Das ist ein Ordnungsruf!)
Ich bitte darum, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn kommen.
(allgemeine Unruhe ‒
Eine Unterbrechung,
weil wir eine Fraktionsbehandlung brauchen,
30 Minuten oder 20 Minuten Unterbrechung
und dann Ältestenratssitzung.)
Die Fraktion der AfD hat eine Unterbrechung der Sitzung, eine Auszeit verlangt für 20 Minuten und auch eine, und
auch angekündigt, danach eine Ältestenratssitzung einzuberufen, nach der Auszeit,
nach der Auszeit.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich denke gar
nicht dran! Wegen so einem Zirkus
Ältestenrat?! Ihr könnt doch zehn
persönliche Erklärungen abgeben!
Macht das doch! Sie müssen
ausschlafen während der Debatte
und nicht den ganzen Tag pennen!)
Das heißt, ich unterbreche die Sitzung jetzt für 25 Minuten.
Unterbrechung: 20.23 Uhr
Wiederbeginn: 21.07 Uhr
Liebe Mitbürger! Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Um mal mit dem Positiven anzufangen, darauf hat Herr Ritter hingewiesen, in der Tat, der vorgelegte Antrag der Blockparteien, SED-Blockparteien, hat einen,
hat einen positiven Inhalt, und das ist die Verstärkung der Mitsprache des Parlamentes bei diesen CoronaMaßnahmen. Das ist richtig, das ist lobenswert. Und, Herr Kollege Ritter, ich möchte Sie ausdrücklich dafür beglückwünschen, dass Sie diesmal standhaft geblieben sind. Sie hatten das ja schon mehrfach eingebracht und dann wieder zurückgezogen,
weil Sie sich auf Kompromisse eingelassen haben. Diesmal sind Sie wenigstens standhaft geblieben.
Allerdings – dann lesen Sie sich durch, was wir im Dezemberplenum beantragen werden –, das geht noch ein bisschen weiter. Aber wie gesagt, ich honoriere, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das ist aber auch das einzig Positive,
das einzig Positive, was zu diesem Antrag der drei anderen hier vertretenen Fraktionen zu bemerken ist.
Ich möchte mal anfangen. Schon mit dem ersten Satz, wenn ich dann lese, wir sind gut durch die CoronaMaßnahmen gekommen, oder der neue Parlamentarische Geschäftsführer der CDU hat gesagt, es sei eine Insel der Glückseligkeit, dann kann ich das nur als blanken Hohn all denen gegenüber verstehen, die hier um ihre Existenz ringen, die ihre Arbeitsplätze verlieren, die ihre mühsam aufgebaute selbstständige Existenz einbüßen werden aufgrund dieser Maßnahmen.
Das ist dann – gut durch die Corona-Krise gekommen oder die Insel der Glückseligkeit –, ich glaube, eine größere Verhöhnung, ein größeres Lächerlichmachen derjenigen, die wirklich hier nicht nur um ihre Gesundheit, um die geht es jetzt nicht, sondern um ihre wirtschaftliche Existenz ringen, kann man sich kaum vorstellen. Da hätte ich mir etwas mehr Sensibilität vonseiten der Regierungsparteien und der LINKEN erwartet.
Ansonsten kann man den Antrag eigentlich recht schnell zusammenfassen. Sie sind der Meinung, alles, was die Regierung bisher getan hat, ist gutzuheißen, alle unverhältnismäßigen, widersprüchlichen und zwanghaften Maßnahmen sind positiv, einschließlich einer verfassungswidrigen und durch nichts zu rechtfertigenden Schuldenaufnahme zulasten dieser und der nächsten Generation. Das ist so ungefähr das, was Sie uns in diesem Antrag präsentiert haben.
Ich möchte damit aber noch nicht aufhören, obwohl eigentlich schon alles gesagt ist, sondern noch ein paar Beispiele bringen. Zum Beispiel widersprüchlich, also dann fahren Sie jetzt in Bahnen oder Bussen zur Arbeit, eng zusammengedrängt, arbeiten an Ihrem Arbeitsplatz, gegebenenfalls auch wieder eng zusammengedrängt. Das stört niemanden. Aber wenn Sie in der Familie ein Treffen mit im Moment mehr als fünf, Weihnachten dann großzügigerweise bis zu zehn Personen organisieren wollen, dann wird das untersagt. Da kann ich nur sagen: Wo ist der innere Sinn davon?
Schule – auf dem Schulhof getrennte Zeiten, Auseinanderhalten der Schulkinder nach Klassen und allem Mögli
chen, die dann, wenn sie den Pausenhof verlassen haben, in allen möglichen Gruppen zusammen nach Hause laufen können. Wo ist da irgendein Sinn drin zu sehen?
Gaststätten – die Gaststätten sind zu, ringen um ihre Existenz, obwohl sie zum Teil erhebliche Mittel für die Umsetzung des Hygienekonzeptes eingesetzt haben bis zum Existenzminimum. In Gaststätten sind nachweisbar höchstens 0,5 Prozent aller – Sie stellen ja immer darauf ab – Infektionsträger angesteckt worden. Also gerade diejenigen, die alles dazu tun, mit Abstand und so weiter, um gegen diese Pandemie anzukämpfen, mit denen gehen Sie völlig rigoros um.
Hotel wäre das gleiche Gesagte. Das sind nicht nachvollziehbare, existenzbedrohende Maßnahmen.
Dann noch eine Frage: Zehn Leute dürfen an Weihnachten zum Familientreffen kommen, großzügigerweise, aus der Gnade der Regierung heraus. Aber wer kann denn zehn Leute in seiner Wohnung unterbringen? Dürfen die wenigstens in Hotels untergebracht werden? Nein, wenn die Hotels schließen müssen, dann müssen die, also diese zehn, verengt in der Zwei- oder Dreizimmerwohnung gegebenenfalls untergebracht werden. Wo soll da der Sinn zu finden sein von solchen Maßnahmen?
Amateursport wird rigoros runtergefahren, aber die Bundesligamillionäre, die werden weiter unterstützt und dürfen ihre sportlichen Tätigkeiten zum Nutzen aller weiter ausüben.
Wer das versteht, aber vor dem verschlossenen Fitnessstudio steht, wo unter Einhaltung von Abstandsregelungen und Hygienekonzepten jeder für seine eigene Fitness und damit Gesundheit was tun könnte, der soll mir mal erklären, welchen Sinn so etwas macht!
Zwanghaft Theater geschlossen, Kultureinrichtungen geschlossen – jeder von uns weiß, dass er im Theater nicht allein sitzt, dass er bei Kulturveranstaltungen eben nicht allein zugange ist. Wer das vermeiden möchte, muss ja nicht hin. Aber warum muss man es denjenigen untersagen und verbieten,
die sagen würden, ich würde gern ins Theater gehen, unter Einhaltung der Abstandsregelungen, dann eben statt mit 300 nur mit 150 Besuchern?
Warum muss man Theater und Kultureinrichtungen schließen, wenn es einen brauchbaren, anderen und viel sozialverträglicheren Weg geben würde?
Für mich völlig unverständlich!
Und dann kommt Ihr Eingriff in die Familie. Frau Oldenburg hat gesagt, also Familie, das soll man zelebrieren können und so weiter, und hat auch sehr interessante Sachen über die Verletzlichkeit von Kinderseelen gesagt. Da haben Sie mir sehr aus dem Herzen gesprochen, da sollten wir sehr sorgsam umgehen mit solchen Einschränkungen.
Ich möchte mal ein Beispiel aus der eigenen Familie bringen. Mein Bruder hat vier Kinder, alle inzwischen volljährig, alle verpartnert, mit den Eltern, das sind schon zehn. Der wird in zwei Tagen, wir feiern in zwei Tagen einen runden Geburtstag. Da würde ich gerne hinfahren, das lassen Sie aber jetzt nicht zu. Abgesehen von Einreisebeschränkungen sind zehn schon durch die Kernfamilie geboten. Dann hat aber seine Frau auch noch drei Geschwister, die haben auch wieder Kinder. So sieht also Ihr neues Familienleben aus. Ist das die pseudotypische neue Familie mit möglichst nur einem Kind
und sonst nichts mehr, die noch feiern darf? Und immer dann, wenn mehr Kinder festzustellen sind, dann werden solche Feiern rigoros untersagt.
Das Gleiche gilt im Übrigen auch für alle anderen privaten Feiern, aber auch für die Regelungen bei Beerdigungen und so weiter. Also wenn ich bei Beerdigungen nur noch zu zehnt kommen darf, um Abschied zu nehmen von Menschen, die mir lieb gewesen sind im Leben, dann muss ich sagen, kaum nachvollziehbar.
Und dann – jetzt kommt mal die juristische Seite in mir zum Tragen –, wie wollen Sie denn das reglementieren? Verbote machen nur einen Sinn, wenn sie auch durchgesetzt werden. Wollen Sie jetzt bei Familienfeiern, bei Familienfesten und an Weihnachten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes in die Familien schicken, um abzählen zu lassen, wie viele Leute sind da, oder die Polizei hinschicken?! Was soll so etwas für einen Sinn machen? Das ist das Gegenteil von familienfreundlicher Politik! Hier wird wieder auf den Schultern der Ärmsten, derer, die sich nicht wehren können, insbesondere nämlich der Kinder, zulasten von vernünftiger Familienpolitik agiert.
Meine Damen und Herren, und dann möchte ich noch einen Satz zu dem sagen, was mein Kollege Jess eigentlich schon vorgebracht hat. Sie stellen immer auf die Infektionszahlen ab, obwohl Sie wissen, da hören wir ja, jetzt waren es 22.000, gestern 18.000 Neuinfektionen im Bundesgebiet, obwohl alle wissen, dass bei über 90 Prozent dieser Infizierten die Corona-Pandemie oder die Corona-Erkrankung völlig symptomlos oder mit sehr, sehr geringen Symptomen einhergeht. Es ist die falsche Messlatte, auf diese Infektionszahlen abzustellen.
Schauen Sie mal stattdessen auf die Übersterblichkeit, also auf die Zahl an Toten, die mehr da sind als vor Corona-Zeiten! Dann werden Sie feststellen, es gibt keine Übersterblichkeit in der Corona-Pandemie. Die existiert einfach nicht, nicht die Pandemie, sondern die Übersterblichkeit, weil es überwiegend Leute betrifft, die
auch früher schon gestorben sind, dann eben nicht an Corona. Oder die meisten sind ja nicht an oder mit Corona gestorben,
sondern an anderen krankheitsbedingten Dingen. Wenn Sie das …
Ach, Ihre zehn Jahre sind doch lachhaft, Herr Barlen, wie überhaupt das Ganze lachhaft ist!
Herr Jess hat es auch vorgebracht. Wenn Sie die Untersuchungen, die es gibt, zur Kenntnis nehmen würden, dann würden Sie feststellen, dass die Kollateralschäden, die Ihre Maßnahmen bewirken, ein Vielfaches von dem kosten, was sie an positivem Nutzen einbringen.
Meine Damen und Herren, ein Satz dazu noch: Ich möchte Ihnen nur sagen, es geht nicht nur um Wirtschaft, es geht auch um Menschenleben. Es geht um aufgeschobene OPs, um aufgeschobene Arztbesuche, um Vereinsamung in Pflegeheimen und, und, und. Und das kostet auch Menschenleben. Es ist nicht nur, Herr Barlen, eine wirtschaftliche Betrachtung. So viel zu Ihren zehn Jahren! Da sollten Sie sich mal ein bisschen kundiger machen!
Meine Damen und Herren, wenn man das alles zusammenfasst, dann kann ich nur sagen, ein Antrag, der sich darauf erschöpft, abzunicken, was die Regierung vorgelegt hat, ist eigentlich das Papier nicht wert, auf dem er steht.
Dementsprechend werden wir selbstverständlich diesen Antrag ablehnen.
Und, Frau Oldenburg, Ihnen wollte ich noch mal sagen, Selbstdenken führt zum Querdenken. Nur wenn das Selbstdenken in den alten eingebrachten Bahnen verläuft, wie es bei Ihnen scheinbar der Fall ist, dann fruchtet es nix. Aber ansonsten ist Selbstdenken der erste Schritt zum Querdenken.
Und deswegen kann ich alle nur aufrufen: Geht weiter auf die Straßen! Demonstriert gegen diese unsinnigen, unverhältnismäßigen Maßnahmen,
trotz Wasserwerfer, trotz widriger Polizeigewalt! Geht auf die Straßen, zeigt, dass ihr damit nicht einverstanden seid! So führt Selbstdenken zum Querdenken, und das ist heute nötiger denn je. – Danke!