Protokoll der Sitzung vom 21.06.2019

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 69.Sitzung des Landtages. Ich hoffe, alle haben das gestrige Fest genossen und alle sind jetzt fit für die anstehende Sitzung. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist damit eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE: Aufbau-Ost – Kinderland Mecklenburg-Vorpommern braucht Kindergrundsicherung, Drucksache 7/3706.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Aufbau-Ost – Kinderland Mecklenburg-Vorpommern braucht Kindergrundsicherung – Drucksache 7/3706 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Bernhardt.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Ich wusste es.)

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! „Alle Kinder sind gleich, frei und haben die gleichen Chancen“ – so sollte es sein, wenn man das Grundgesetz liest, so sollte es sein, wenn man die UNKinderrechtskonvention hernimmt. Dieses Ziel sollten wir alle als politisch Verantwortliche haben. Doch ist es so in Deutschland? Ist es so konkret in MecklenburgVorpommern? Wir als Linksfraktion sagen, leider ist es nicht so, dass alle Kinder gleich sind. Denn leider ist es seit Jahren traurige Realität, dass in Deutschland 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Armut leben oder von Armut gefährdet sind, und das trotz guter wirtschaftlicher Lage, die sich jedoch nicht bei den Familien widerspiegelt.

In Mecklenburg-Vorpommern ist fast jedes dritte Kind oder jeder dritte Jugendliche armutsgefährdet oder lebt in Armut. Seit Jahren haben wir konstant hohe Kinderarmutsquoten. Und eigentlich ist es mir zuwider, mich an ein oder zwei Prozent festzumachen, an Zahlen festzumachen, weil es hier um Kinder geht, und nicht um Statisten in einem Film. Jedes Kind, was in Armut lebt oder von solcher gefährdet ist, ist eins zu viel. Denn welche Folgen hat Armut? Kinder, die in Armut aufwachsen, leben ungesünder, haben häufiger nicht ausreichend Winterkleidung. Armut nimmt Bildungschancen und hemmt die Entwicklung. So stellte beispielsweise die Studie 2018 des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung fest, dass Deutschland sehr weit von sozialer Mobilität entfernt ist, dass es also wahrscheinlich ist, dass man die gleiche berufliche Position wie seine Eltern erreicht, anstatt aufzusteigen.

Viele von Ihnen, liebe Kollegen, kennen diese Kinder. Sie erleben sie in Kindertafeln, wo den Kindern glückerweise beispielsweise ein kostenfreies Mittag gegeben wird. Sie erleben sie, wenn sie sie hier ins Schloss einladen. Oftmals – und das finde ich erschreckend – haben Kinder und Jugendliche aus Schwerin aus bestimmten Stadtteilen noch nicht einmal den Stadtteil verlassen und

kennen beispielsweise dieses wunderschöne Märchenschloss nicht. Wir und Sie helfen hier und da, ermöglichen Schlossbesuche, helfen bei der Ausgabe von Essen. Wir kennen und sehen diese Kinder in Ferienfreizeiten, wo sie oftmals nicht mal das Geld für einen Lolli oder für ein Eis dabeihaben und es den engagierten Mitarbeiterinnen der Kinder- und Jugendarbeit zu verdanken ist, dass diese dann doch nicht ausgegrenzt werden. Das ist ehrenwert, aber all das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Wir müssen grundsätzlich etwas ändern. Seit Jahren ist die Kinderarmut auf gleichbleibend hohem Niveau. Wir stagnieren. Die Hans-Böckler-Stiftung fand in ihrem WSI Verteilungsbericht 2018 zudem heraus, dass sich die Armut in Deutschland verfestigt hat. Fazit bisher: Kinder, die von Armut betroffen sind, haben eben nicht die gleichen Chancen. Warum ist das so? Die Maßnahmen, die Familienleistungen, die Sozialleistungen, die das alltägliche Leben von Kindern und Jugendlichen eigentlich absichern sollen, kommen nicht da an, wo es am nötigsten ist, weil sie entweder zu gering bemessen sind oder zu bürokratisch zu beantragen sind.

Das erste Beispiel: der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder. Dieser beträgt aktuell für Null- bis Dreijährige 240 Euro. Wer da jetzt denkt, na, da kommt aber noch das Kindergeld obendrauf, der irrt, denn, was viele nicht wissen, ist, dass das Kindergeld auf den Hartz-IV-Satz angerechnet wird und eben nicht zusätzlich in der Familienkasse landet. Dieser Regelsatz ist niemals für Kinder und Jugendliche berechnet worden, sondern wurde aus dem Erwachsenenregelsatz abgeleitet. Aber Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Jeder von uns, der Kinder hat, weiß, dass eben 38,29 Euro, die in dem Hartz-IV-Regelsatz für Bekleidung und Schuhe festgelegt sind, nicht ausreichen. Gerade in den ersten Jahren wachsen und gedeihen Kinder. Oftmals müssen zwei- bis dreimal im Jahr neue Schuhe, neue Kleidung angeschafft werden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bewertet diese Regelsätze als zu gering, um das Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen abzusichern, und nicht nur der Paritätische tut dies, sondern in seinem Urteil vom 09.02.2010 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Mindestsicherungsleistungen für Kinder im SGB-II-Bezug und des SGB XII eben nicht ausreichend sind. Hier solle die Bundesregierung nachbessern. Das tat sie vermeintlich mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes am 01.01.2011. Und ja, es gibt leichte Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket durch das Starke-Familien-Gesetz. 1 Euro für das Mittag, den die Eltern in der Schule zum Essen zuzahlen mussten, entfällt, und statt 100 Euro gibt es jetzt 150 Euro jährlich an Schulkosten. Aber wir sagen, trotz dieser Verbesserung hat das Bildungs- und Teilhabepaket vier Nachteile:

Erstens muss es in Mecklenburg-Vorpommern in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich bürokratisch beantragt werden.

Zweitens. Deutschlandweit kommt das Bildungs- und Teilhabepaket nur bei 14,8 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen an. In MecklenburgVorpommern sieht es nicht viel besser aus, und das – ich erinnere noch mal – bei Leistungen, die nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil jedem Kind im Hartz-IVBezug zugestanden hätten und ihm zukommen sollen.

Drittens. 7 Millionen Euro in Mecklenburg-Vorpommern versickern bei dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Verwaltung für die Bearbeitung des Bildungs- und Teilhabepaketes und 15 Millionen Euro kommen bei den Kindern an. Also ein Drittel der Mittel, die bei den Kindern und Jugendlichen eigentlich ankommen sollten, um das Existenzminimum zu sichern, tut dies eben nicht.

Viertens. Die Kinderarmut wurde durch dieses Bürokratiemonster nicht behoben. Nach wie vor ist die Kinderarmut in Mecklenburg-Vorpommern erschreckend hoch.

Auch bei den anderen circa 150 Familienleistungen, die unter großem Aufwand beantragt werden müssen, sieht keiner mehr durch. Zudem sind sie nicht sozial gerecht. 13 Prozent der Ausgaben gehen an 10 Prozent der reichsten Haushalte, währenddessen 10 Prozent der ärmsten Bevölkerungsschichten nur 7 Prozent der Ausgaben der Familienleistung erhalten. Um das zu verdeutlichen: Ein armes Kind ist dem Staat monatlich im Schnitt 107 Euro wert und ein Kind aus reicheren Familien 199 Euro. Also auch bei diesen Familienleistungen wird die finanzielle Situation in dem Familienhaushalt nicht verbessert.

Das zeigt, nicht nur die Chancen der Kinder aus ärmeren Familien sind gegenüber Kindern aus reicheren Familien schlechtergestellt, nein, der Staat macht auch noch Unterschiede in der Höhe der Familienleistungen. Wir sagen, das ist höchst unsozial. Hartz IV und das Bildungs- und Teilhabepaket gehören abgeschafft. Es bedarf einer grundlegenden Reform, um allen Kindern ein soziales, kulturelles Existenzminimum zuzusichern. Aus unserer Sicht bedarf es der Einführung einer Kindergrundsicherung für alle Kinder, weil alle Kinder gleich sind und natürlich gleiche Rechte haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Und natürlich muss dies verbunden werden, wenn die Kindergrundsicherung kommt, mit einer Steuerreform. Klar ist doch auch, und das höre ich auch von finanziell besser aufgestellten Eltern, dass sie sich daran beteiligen wollen, dass sie sich eben auch mit ihrem Einkommen über Vermögenssteuer, die wir beim letzten Mal diskutiert haben, oder eben über die Einkommenssteuer an diesen Kosten der Kindergrundsicherung beteiligen, aber wir behandeln erst mal im ersten Schritt alle Kinder gleich.

Und ich bin froh, dass die Kindergrundsicherung mittlerweile von mehreren Fraktionen befürwortet wird. Letzte Woche legte die Fraktion der GRÜNEN ein Konzept vor. Unseres liegt seit Jahren vor, und auch die FDP befürwortet ihr Konzept für die Kindergrundsicherung. Allen ist eins gemein: Es ist für alle Kinder und soll ohne größere Anträge bei den Kindern ankommen, und das automatisch, weil sie eben ein Recht auf Sicherung ihres Existenzminimums haben. Und Zeit wirds. Jedes Jahr, was wir weiter verstreichen lassen, stehlen wir den Kindern und Jugendlichen Entwicklungschancen. Seit zehn Jahren beispielsweise streitet das Bündnis für Kindergrundsicherung für eine solche – zehn Jahre, wo Kinder in Armut mit all ihren Folgen aufwachsen. Wir finden das einfach unverantwortlich.

Und, meine Damen und Herren, kommen Sie mir bitte jetzt nicht damit, dass, wenn mehr Geld in den Familien ankommt, es dann von Eltern für Alkohol oder Tabak verbraucht wird. Ja, das mag in Einzelfällen vorkom

men. Hier gibt es Angebote der Kinder- und Jugendhilfe oder der Familienberatung, die Eltern dabei unterstützen und mitnehmen können, aber es ist bestimmt nicht die Mehrheit der Eltern. Leider haben wir eben im Land keine eigene Sozialberichterstattung, die sich mit dieser Frage auseinandersetzen könnte, sodass wir hier auf Studien auf Bundesebene angewiesen sind. Und so belegte eben die Bertelsmann Stiftung, die das untersucht hat, dass der Alkohol- und Tabakkonsum eben nicht zugenommen hat. Aber was im Rahmen der Kindergelderhöhung festgestellt wurde, ist, dass Kinder häufiger zum Sport gehen und häufiger zur Musikschule gehen. Insofern habe ich kein Misstrauen in die Eltern, dass sie mit mehr Geld nicht bei ihren Kindern für eine verbesserte Situation sorgen.

Ich weiß, dass die Einführung der Kindergrundsicherung noch ein langer Weg auf Bundesebene ist – leider, aber es gibt auch Mittel und Wege auf Landesebene. Wie im Antrag formuliert, sollten wir uns mal angucken, wie die Familienleistungen aus einer Hand niedrigschwellig und unbürokratisch an die Familien ausgereicht werden können. Magdeburg macht das Beispiel vor mit einem Familieninformationsbüro, die das eingerichtet haben. Warum ist das nicht auch in Mecklenburg-Vorpommern so?

Eine weitere Möglichkeit, um Kindern mehr Teilhabe zu verschaffen, ist die Einführung der Kinderkarte für Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren. Durch diese Kinderkarte könnten Freizeitangebote wahrgenommen werden oder eben Mitgliedschaften in Sportvereinen bezahlt werden. Gerade bei der Kinderkarte ist es so, dass diese nicht nur den Kindern selbst zugutekommt, sondern eben auch mögliche positive Begleiteffekte hat. Insofern stimmen Sie unserem Antrag zu! – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wiederholt habe ich mich an verschiedenen Stellen für die Einführung einer Kindergrundsicherung ausgesprochen und eingesetzt. Das werde ich auch weiterhin tun.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut!)

Und auf diesem sehr beschwerlichen Weg sind wir in den letzten Monaten ein gutes Stück vorangekommen. Lassen Sie mich das näher erläutern.

Bei Betrachtung der aktuellen amtlichen Statistik, die auch bei der von der Linksfraktion genannten HansBöckler-Stiftung wiedergegeben ist, ist ersichtlich, dass in Deutschland mit dem Stand des Jahres 2017 20,4 Prozent der Kinder bundesweit armutsgefährdet sind. Diese Zahlen sind bedauerlicherweise nahezu unverändert und zeigen den Handlungsbedarf auf, gezielter Kindern

und einkommensschwachen Haushalten gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme zu ermöglichen. Es ergibt sich daraus, dass bundesweit jedes fünfte Kind armutsgefährdet ist.

Für unser Bundesland stimmen die im Antrag genannten Zahlen ebenfalls nicht ganz. Mecklenburg-Vorpommern hat besonders seit 2013 bei der Bekämpfung von Kinderarmut gegen den Bundestrend Erfolge erzielen können. 2013 war nach der 60-Prozent-BundesdurchschnittDefinition noch jedes dritte Kind im Land armutsgefährdet, heute noch jedes vierte. Diese Entwicklung ist erfreulich, aber natürlich noch längst nicht zufriedenstellend. Doch der Rückgang ist ein Zeichen dafür, dass die Landesregierung gerade in den letzten Jahren in die richtige Richtung gearbeitet hat und dass auch die Wirtschaft sich gut entwickelt hat. Gleichzeitig ist im Zeitraum von 2013 bis 2017 die Zahl der Kinder in unserem Land um fast 17.000 angestiegen. Auch das ist eine gute Nachricht.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass die Linksfraktion den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz aus dem Dezember 2018 zur Kenntnis genommen hat und diesen auch begrüßt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, wir sind ja nicht so.)

Wir haben auf der letzten ASMK-Sitzung eine Arbeitsgruppe zur vertieften Erarbeitung eines Konzepts für eine Kindergrundsicherung beauftragt. Diese Arbeitsgruppe macht nun ihre Arbeit. In den dort unter anderem stattfindenden Expertenanhörungen werden insbesondere die Höhe und der Empfängerkreis einer Kindergrundsicherung erörtert. Hier will ich nur die Stichworte „Orientierung am Existenzminimum“, „einkommensabhängige oder einkommensunabhängige Kindergrundsicherung“ nennen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass die erarbeiteten Inhalte der Arbeitsgemeinschaft der ASMK die richtige Grundlage für unser Vorhaben sein werden. Zur ASMK Ende November dieses Jahres in Rostock werden weitere Ergebnisse vorgelegt, und wir werden diese grundlegende Reform stetig und sorgfältig weiter voranbringen. Besonders wichtig ist mir dabei, dass bei der Zusammenfassung zahlreicher kindbezogener Transferleistungen auch eine vereinfachte Beantragung für die Eltern möglich wird. Und Ziel muss es gleichzeitig sein, dass dies auch mit Vereinfachungsmöglichkeiten in den Verwaltungsabläufen verbunden wird. Eine konkrete Ausgestaltung wird aber erst dann möglich, wenn durch den Bundesgesetzgeber festgelegt ist, über welchen Verwaltungszweig die Kindergrundsicherung an die Bürger gelangen wird.

Ich sage aber auch ganz deutlich, Verbesserungen im bestehenden System sind bis dahin gleichwohl anzustreben und treten ja in Kürze mit dem Starke-FamilienGesetz auch in Kraft. Das Starke-Familien-Gesetz stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird neu gestaltet, und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche werden verbessert. Es ist unsere Aufgabe, dass möglichst alle anspruchsberechtigten Eltern diese Unterstützungsmöglichkeiten auch beantragen und in Anspruch nehmen. Hier besteht noch erheblicher Aufklärungsbedarf.

Im Übrigen plant das Bundesfamilienministerium im Rahmen der digitalen Agenda, Informationszugänge und Angebote für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und zu modernisieren und somit Zugänge zu familienpolitischen Leistungen zu vereinfachen. Der Familienwegweiser ist bereits ein Angebot, welches online Informationen zu den Familienleistungen bereitstellt. Zukünftig sollen über das Familienportal die Antragstellung oder der Weg zur Online-Antragsstellung bereitet werden. Das Land arbeitet hier aktiv mit. Mit dem Elterngeldantrag digital wurde begonnen.

Daneben sollen weitere Familienleistungen wie Kinderzuschlag, Mutterschaftsgeld und Unterhaltsvorschuss im Rahmen eines integrierten Umsetzungskonzepts hinsichtlich der elektronischen Beantragung untersucht werden. Auch für Ihren Vorschlag einer vom Elterneinkommen abgekoppelten Kinderkarte gilt das zur Kindergrundsicherung Gesagte. Die verfügbaren staatlichen Mittel sind gezielt für die Förderung Einkommensschwacher einzusetzen. Soweit hiervon abgewichen wird, hat dies mit Augenmaß zu geschehen. In dem von Ihnen angesprochenen Bereich bestehen derzeit Leistungen auf Bildung und Teilhabe.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick auf die im Antrag der Linksfraktion angesprochene Einführung einer Kinderkarte sage ich Folgendes: Na klar kann man immer noch mehr fordern, aber wir sollten auch einmal herausstellen, was wir im Land gerade für junge Familien leisten, sehr gerne leisten. Die Landesregierung hat sich entschieden, die komplette Beitragsfreiheit der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern für die Eltern in unserem Land ab 2020 einzuführen und umzusetzen. Das ist die größte familienpolitische Leistung in Mecklenburg-Vorpommern seit der Wiedervereinigung. Wir geben für die komplette Elternbeitragsfreiheit rund 145 Millionen Euro aus, jährlich.

Die Abschaffung der Gebühren für Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege ist ein wirksames Instrument gegen Kinderarmut, denn sie hilft vor allem kinderreichen Familien, Familien mit geringem Einkommen und EinEltern-Familien, also Familien, die über ein höheres Armutsrisiko verfügen. Ein einkommensunabhängiger Zugang zu frühkindlicher Bildung führt damit zu mehr Teilhabe und damit zu mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder in unserem Land. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Professor Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen und liebe Gäste! Die Fraktion DIE LINKE hat mit ihrem Antrag zu Recht einen Finger in eine offene, in eine klaffende Wunde gelegt. Die Situation vieler Kinder in unserem Land ist beklagenswert – Kinderarmut, Eltern, die sich nicht entsprechend um ihre Kinder kümmern, und eine ganze Menge weiterer Defizite, die es dringend zu beheben gilt. Insofern ist es immer wieder lobenswert, wenn wir uns für die Belange von Kindern einsetzen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das ist das Positive, was zu diesem Punkt zu sagen ist.

Es gibt auch eine Menge Kritik. Ich möchte es mal vorab so zusammenfassen: Sie zeigen auf eine klaffende Wunde und kommen dann mit so einem kleinen Pflaster, das Sie zudem teilweise auf die falsche Stelle kleben.