Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist 9.01 Uhr. Ich begrüße Sie zur 59. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.
Bevor wir unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fortsetzen, gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Der für morgen vorgesehene Tagesordnungspunkt 29 entfällt, da der Fragesteller zwischenzeitlich die Aufsetzung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3163 zurückgezogen hat.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/3299 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
Der Landwirtschaftsminister von SchleswigHolstein hat am 25.02.2019 einen Erlass herausgegeben, welcher die Tiertransporte in 14 Nicht-EU-Länder für die Dauer von vier Wochen untersagt. Hintergrund sind Berichte über tierquälerische Transporte und Schlachtmethoden, die nicht dem deutschen und europäischen Tierschutzgedanken entsprechen.
1. Wie positioniert sich die Landesregierung zu Tiertransporten in Länder, die keine ähnlichen Tierschutzstandards besitzen wie die Bundesrepublik Deutschland?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kramer! Ich darf erstens darauf hinweisen, dass wir am 27.04.2018 – 2018! – auf der Agrarministerkonferenz die Bundesministerin aufgefordert haben, und das war ein Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sich der Sache anzunehmen und für klare Regeln zu sorgen. 2018!
Wenn ich das sagen darf, wenn Sie den schweren Unfall, den wir gerade auf der A 24 zu beklagen hatten, vor Augen haben, dann muss man sich ernsthaft die Frage stellen: Ist es wirklich sinnhaft notwendig, von Dänemark bis nach Italien Ferkel zu transportieren, um sie in Dänemark geboren zu haben und in Italien dann auszumästen? Auf der anderen Seite geht es bei dieser Frage natürlich auch um hoch wertvolles Zucht- und Nutzvieh und da sage ich sehr deutlich, wir haben eine klare Haltung dazu. Wir haben die Landkreise gebeten, vor jedem Transport sehr genau zu prüfen, sind die Grundvoraussetzungen vorhanden, dass diese Tiere ordnungsgemäß betreut werden können.
Zum Zweiten erwarten wir, dass auch in den Aufnahmeländern geprüft wird, ob und inwieweit die tierschutzrechtlichen Grundlagen, die wir in der Europäischen Union haben – die sind sehr hoch, und das ist auch gut so –, dort vorhanden sind. Wir haben für die kommende Woche noch mal unsere Verbände eingeladen, die Zuchtverbände, weil, das darf ich ebenfalls ausdrücklich sagen, Zuchtvieh ist selbstverständlich auch ein Exportschlager der Bundesrepublik, weil wir nach wie vor in dieser Szene einen ausgezeichneten Ruf weltweit haben. Deswegen wollen wir erreichen, dass wir mit den Verbänden zu Lösungen kommen und miteinander reden. Wir haben uns einem Antrag, der aus Schleswig-Holstein gekommen ist, wo es um diese Frage geht, im Bundesrat angeschlossen. Wir wollen zum anderen alles daransetzen, dass an den Außengrenzen der Europäischen Union Standorte entwickelt werden, die eine tierartgerechte Betreuung gewährleisten, das heißt, ausruhen, füttern, schlafen, tränken, dass diese Dinge auch umgesetzt werden.
Wie bewertet die Landesregierung diesen Erlass des Landwirtschaftsministeriums in Schleswig-Holstein?
Wir haben Ähnliches vor, aber ich neige dazu, immer erst mit den Fachleuten noch mal zu reden, das heißt, wenn Sie unseren Rinderzuchtverband des Landes Mecklenburg-Vorpommern kennen, der mittlerweile mit Sachsen-Anhalt verbunden ist, dann ist das so, wir haben die besten Bullen der Welt in Woldegk stehen, wir haben hervorragendes Zuchtvieh in Mecklenburg-Vorpommern stehen, und deswegen sind wir im Konsens mit den Zuchtverbänden und werden da weitere Schritte einleiten. Wir haben jetzt gesagt, auch in Vereinbarung mit den Verbänden, dass wir von Tiertransporten absehen, wo wir nicht wirklich genau wissen, dass die Tiere das gut überstehen.
Eine andere Grundsatzaussage, die habe ich immer wieder getroffen, ist: Nutzvieh, das geschlachtet wird, sollte in den Regionen geschlachtet werden, wo die Tiere aufgewachsen sind. Die verarbeiteten Produkte dann in die Welt zu verschicken, das kann man auch verantworten.
2. Beabsichtigt die Landesregierung, sich einem generellen bundesweiten Exportverbot in die Länder anzuschließen?
Auf der anderen Seite ist es so, dass wir tatsächlich auch die Bundesregierung aufgefordert haben, die Genehmigung von Langstreckentransporten in Drittländer zu überprüfen. Wir haben keine Außenvertretung als Bundesländer. Das werde ich erneut zum Thema auf der Agrarministerkonferenz machen. Ich hatte Ihnen gesagt, dass wir das im letzten Jahr im April schon getan haben, und ich erwarte auch von der Bundesregierung, dass hier
weitere Schritte eingeleitet werden, denn eins ist vollkommen klar, darauf haben wir unseren Eid abgelegt, nämlich, dass in der Verfassung von MecklenburgVorpommern der Tierschutz Verfassungsrang hat, und das Gleiche gilt für das Grundgesetz. Ich bin sehr froh, dass wir das mit vereinten Kräften in den vergangenen Jahren durchsetzen konnten.
Sind die Schlachtkapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern ausreichend nach Ihrem Stand der Dinge, um auf einen Export in gewisse Länder, die nicht die Standards erfüllen, zu verzichten?
Also ich glaube, ja. Wir haben insgesamt sieben Schlachtstätten in MecklenburgVorpommern. Da sind die ganz kleinen, die nicht exportorientiert sind, dabei. Wir wissen, in Teterow haben wir einen großen, auch weltweit agierenden Schlachthof, der insbesondere für den Export ausgerichtet ist, und da sind noch Kapazitäten frei.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Justizministerin wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.
In der Antwort zu meiner Kleinen Anfrage, Drucksache 7/3114, Mittelabfluss aus dem Notsicherungsfonds, gibt das zuständige Ministerium bekannt, dass bisher keine Gelder aus dem entsprechenden Fonds abgerufen worden sind.
3. Sehen Sie die unteren Denkmalschutzbehörden personell dazu in der Lage, den aufwendigen Prozess einer behördlich angeordneten Notsicherung durchzuführen?
Sehr geehrter Herr Kröger, in Vertretung der Bildungsministerin antworte ich: Ja, selbstverständlich. Die unteren Denkmalschutzbehörden, also die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien oder großen kreisangehörigen Städte, sind leistungsfähige Bündelungsbehörden, die für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes zuständig sind. Nur die unteren Denkmalschutzbehörden dürfen gemäß Paragraf 20 Denkmalschutzgesetz Ersatzmaßnahmen durchführen.
Gestatten Sie hierzu eine Nachfrage? Wir könnten uns vielleicht auch dazu verständigen, da das nicht in Ihrer
4. Halten Sie es für sinnvoll, die Notsicherung bedrohter Baudenkmäler in die Zuständigkeit des Landesamtes zu geben, um dort bessere Ressourcen nutzen zu können?
Nein, hierfür gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage und im Übrigen verfügen die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte über eigene Rechtsämter, was wegen der mit der Ersatzvornahme unvermeidlich verbundenen Eingriffe in Eigentumsrechte der Eigentümer größere Bedeutung hat als etwa die fachliche Feststellung der Notwendigkeit einer Notsicherung, die in vielen Fällen auch ohne besondere denkmalfachliche Kenntnisse erkennbar sein dürfte. Deshalb muss bei Notsicherungen vor allem aus rechtlicher Sicht abgewogen werden, ob die Durchsetzung der Erhaltungspflicht eine Ersatzvornahme durch den Landkreis rechtfertigt oder ob nicht ein milderes Mittel geboten ist, um den Eigentümer zur Durchführung notwendiger Sicherungsmaßnahmen zu bewegen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Bitte, Herr Minister.
Die Frage 5 des Abgeordneten Borschke, Fraktion Freie Wähler/BMV, entfällt, da der Fragesteller krankheitsbedingt nicht anwesend ist.
Die Insolvenz der Fluggesellschaften Germania und flybmi haben den Flugbetrieb am Flughafen Rostock-Laage erheblich beeinträchtigt. Durch die Zusagen der Fluggesellschaften Corendon, Laudamotion, FlyEgypt und Level, den Flughafen anzufliegen, scheinen sich die Zukunftsaussichten des Flughafens verbessert zu haben. Die Strategie der Landesregierung zur Rettung des Flughafens erscheint indes unklar: Nachdem der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Christian Pegel höhere finanzielle Hilfen als die 1 Million Euro jährlich seitens des Landes abgelehnt hatte, wurde ein paar Tage später laut dem NDR bekannt, dass bei der EUKommission angefragt werden soll, ob diese mit einem stärkeren Zuschuss des Landes einverstanden wäre. Nun gab die Staatssekretärin an, ein Darlehen von 1,4 Millionen Euro zu marktüb
lichen Konditionen zu gewähren. Dies geschehe unter der Bedingung, dass die Gesellschafter des Flughafens die zugesagten Zuschüsse von 1,8 Millionen Euro für 2019 und die nächsten Jahre erbringen.