Protokoll der Sitzung vom 06.09.2019

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 72. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist damit eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Wahl des vom Land Mecklenburg-Vorpommern zu benennenden Mitglieds im Beirat nach Paragraf 39 Absatz 1 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Hierzu liegt Ihnen der Wahlvorschlag der Landesregierung auf Drucksache 7/4011 vor.

Wahl des vom Land Mecklenburg-Vorpommern zu benennenden Mitglieds im Beirat nach § 39 Absatz 1 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (StUG)

Wahlvorschlag der Landesregierung – Drucksache 7/4011 –

Meine Damen und Herren, nach Paragraf 9 des Gesetzes über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur wird das vom Land zu benennende Mitglied im Beirat nach Paragraf 39 Absatz 1 StasiUnterlagen-Gesetz auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gewählt.

Die Landesregierung hat gemäß Paragraf 39 Absatz 1 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Herrn Jörn Mothes benannt.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen eine geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich links von mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin/den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Der Schriftführer überzeugt sich davon,

dass die Abstimmungsurne leer ist. –

Ich habe nicht gesehen. –

Wo ist das Karnickel? –

Heiterkeit vonseiten der Fraktionen

der SPD, CDU und DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Kolbe.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ich eröffne die geheime Abstimmung zur Wahl des vom Land zu benennenden Mitglieds im Beirat nach Paragraf 39 Absatz 1 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.

Ich bitte die Schriftführer, soweit noch nicht geschehen, ihre vereinbarte Position einzunehmen, und die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben?

(Minister Dr. Till Backhaus: Herr Brodkorb nicht. – Die Abgeordneten Mathias Brodkorb, Dirk Lerche und Bert Obereiner werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Haben nun alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für maximal fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 9.18 Uhr

__________

Wiederbeginn: 9.23 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt. Es wurden 62 Stimmen abgegeben, davon waren 62 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Jörn Mothes 41 Abgeordnete mit Ja, 14 Abgeordnete mit Nein, 7 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Ich stelle fest, dass Herr Jörn Mothes die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte und damit nach Paragraf 9 des Gesetzes über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur gewählt ist.

Herr Mothes, nehmen Sie die Wahl an?

Jörn Mothes: Ja, Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an.

Ich spreche Ihnen die herzlichen Glückwünsche des Hauses aus und bitte Sie einmal nach vorne.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE, Freie Wähler/BMV und auf der Regierungsbank – Gratulationen)

Noch einmal vielen Dank und herzlichen Glückwunsch an Herrn Mothes. Viel Spaß mit den Sonnenblumen!

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich es nicht versäumen, unserem Finanzminister Reinhard Meyer nachträglich noch mal ganz herzlich zu seinem runden Geburtstag zu gratulieren. Herzlichen Glückwunsch, hier auch die Glückwünsche des Hohen Hauses!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE, Freie Wähler/BMV und auf der Regierungsbank)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Bestellung der Wahlausschüsse gemäß Paragraf 23 Absatz 2 Finanzgerichtsordnung. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/4099(neu) sowie ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4100 vor.

Bestellung der Wahlausschüsse gemäß § 23 Absatz 2 Finanzgerichtsordnung (FGO)

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Drucksache 7/4099(neu) –

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/4100 –

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 23 Absatz 1 der Finanzgerichtsordnung wird für jedes Finanzgericht ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bestellt. Gemäß Paragraf 23 Absatz 2 wählt der Landtag sieben Vertrauensleute und sieben Vertreter für die Dauer von fünf Jahren.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt – das kennen Sie – durch die Abgabe von Stimmzetteln. Zugestimmt ist einem Wahlvorschlag, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Die Kandidaten zur Wahl entnehmen Sie bitte den Drucksachen 7/4099(neu) und 7/4100. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Sie haben insgesamt zwei Stimmen zu vergeben, können aber jedem aufgeführten Wahlvorschlag höchstens eine Stimme geben. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich links von mir

befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz je Wahlvorschlag versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Vielen Dank, Herr Kolbe.

Ich bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.