Haben jetzt alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und …
Ich gehe davon aus, dass jetzt alle Mitglieder des Hauses ihre Stimme abgegeben haben. Damit unterbreche ich die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der geheimen Wahl bekannt.
An der geheimen Abstimmung haben 64 Abgeordnete teilgenommen. Es waren 64 Wahlzettel gültig. Abgegebene gültige Stimmen für den Wahlvorschlag auf Drucksache 7/4099(neu) 57. Mit Ja stimmten 50 Mitglieder des Landtages, mit Nein stimmten 7 Mitglieder des Landtages, es gab 4 Enthaltungen. Abgegebene gültige Stimmen für den Wahlvorschlag auf Drucksache 7/4100 44. Mit Ja stimmten 14 Mitglieder des Landtages, mit Nein stimmten 30 Mitglieder des Landtages, es gab 2 Enthaltungen.
Ich stelle fest, dass für den ersten Wahlvorschlag auf Drucksache 7/4009(neu) die erforderliche Mehrheit erreicht wurde – damit sind die auf dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE aufgelisteten
Kandidaten gewählt – und der zweite Wahlvorschlag auf Drucksache 7/4100 nicht die erforderliche Mehrheit erreicht hat. Damit ist der Kandidat nicht gewählt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: a) Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV – Erarbeitung konkreter Möglichkeiten der Unterstützung im Hinblick auf die Verpachtung der Schweinestrecke im Schlachthof in Teterow, Drucksache 7/4023, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Einstellung der Schlachtung von Schweinen am Standort Teterow, Drucksache 7/4031. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/4123 und ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/4124 vor.
Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV Erarbeitung konkreter Möglichkeiten der Unterstützung im Hinblick auf die Verpachtung der Schweinestrecke im Schlachthof in Teterow – Drucksache 7/4023 –
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Einstellung der Schlachtung von Schweinen am Standort Teterow – Drucksache 7/4031 –
Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV hat der Abgeordnete Herr Borschke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Gestern hatten wir überlegt, unseren Antrag zurückzuziehen. Aber, meine Damen und Herren, in Anbetracht der Tatsache, dass Herr Weiß gestern versuchte, auf den fahrenden Zug aufzuspringen und die Lok zu kapern, haben wir letztendlich davon abgesehen, und ich denke auch, die Sache ist zu wichtig, um sie einfach zu den Akten zu legen. Daher beantrage ich gleich zu Anfang die Überweisung beider Anträge in den Ausschuss, in den Agrarausschuss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Ende Juli kündigte das Fleischunternehmen Danish Crown an, die Schweineschlachtstrecke am Standort in Teterow Anfang September aus marktwirtschaftlichen Gründen einstellen zu wollen. Da Mecklenburg-Vorpommern über keinen weiteren Schweineschlachthof mit einer entsprechend großen Schweineschlachtkapazität verfügt, müssen rund 500.000 Schweine, die jährlich in Teterow geschlachtet werden, zukünftig in andere Regionen Deutschlands gefahren werden, um sie dort schlachten zu können. Dies hat mehrere negative Auswirkungen.
Zuallererst ist hier die Verschlechterung der Haltungsbedingungen für die Schweine zu nennen. Allein die nach dem Tierschutzlabel erlaubten 200 Kilometer entsprechen bereits einer Fahrtdauer von über zwei Stunden. Längere Wege bedeuten längere Fahrtzeiten und damit mehr Stress für die Tiere, der sich je nach Wetterlage und Verkehrsaufkommen weiter verschärfen kann.
Weitere Wege bedeuten aber auch, dass die Transporte eher dann rentabler gestaltet werden können, wenn mehr Schweine als zuvor gleichzeitig transportiert werden. Dabei müssen für einen Transport unter Umständen auch Schweine verschiedener Betriebe zusammen transportiert werden. Beide Faktoren, sowohl die höhere Zahl der zu transportierenden Schweine als auch fremde Schweine im selben Transporter, lassen das Stresslevel der Schweine weiter steigen. Ob eine Ebermast dann noch möglich ist, ist fraglich.
Aber nicht nur das Wohlergehen der Schweine leidet durch längere Transportwege. Fällt bei einer Transportstreckenlänge von mehr als 200 Kilometern das Label für mehr Tierschutz weg, hat das auch negative Konsequenzen für die Vermarktbarkeit der Produkte. Diese können dann nicht mehr als Produkte, denen eine artgerechte Haltung der Tiere vorangegangen ist, beworben und verkauft werden.
Für den Fall, dass der Absatz der Produkte in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt, geht die Eigenschaft der Regionalität und damit auch der Nachhaltigkeit der Produkte verloren, und das in Zeiten, in denen die Bürger und Verbraucher mehr Tierschutz, mehr Regionalität und mehr Nachhaltigkeit fordern. Der Preis dieser Fleischerzeugnisse fällt entsprechend und mit ihm sinken die Einnahmen der betroffenen Schweinehalter in unserem Land.
Weil durch den Wegfall der groß angelegten Schweineschlachtung in Mecklenburg-Vorpommern in unserem Land aber auch eine ganze Wertschöpfungskette zerrissen würde, werden auch die hier ansässigen fleischverarbeitenden Betriebe finanziell Schaden nehmen. Vor dem Hintergrund, dass die Fleischverarbeitung einen wesentlichen Produktionsbereich der hiesigen Ernährungsindustrie verkörpert und diese wiederum im Bereich des verarbeitenden Gewerbes hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten und des Umsatzes auch aus Sicht der Landesregierung den größten Industriezweig darstellt, droht folglich ein gesamtwirtschaftlicher Schaden für unser Land.
Diesen drohenden Entwicklungen im Fall der Aufgabe der Schweinehaltung in Mecklenburg-Vorpommern wollen wir mit unserem Antrag entgegenwirken. Aus diesem Grund wollen wir die Landesregierung auffordern, konkrete und verbindliche Möglichkeiten der Unterstützung sowie der Förderung eines zukünftigen Pächters beziehungsweise Betreibers der Schweineschlachtstrecke in Teterow zu prüfen. Dabei müssen alle Register gezogen werden. Zudem eilt es. Das Angebot Danish Crowns, die Schweineschlachtstrecke gegebenenfalls zu verpachten, besteht nur wenige Monate, weswegen schnelles und zugleich verbindliches Handeln erforderlich ist.
Wir wollen auch die ökologische Schweinehaltung in unserem Land ermöglichen. Aber diese wäre vom Wegfall der Schweineschlachtstrecke in Teterow ganz besonders betroffen. Konventionelle Schweinehalter können notfalls, anders als ökologische Schweinehalter, ihre Schweine auch zu anderen Schlachthöfen bringen. Deswegen ist es die Aufgabe des Landes, für die ökologische Schweinehaltung die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Sollte sich herausstellen, dass eine
Verpachtung der Schweineschlachtstrecke in Teterow nicht möglich ist, gilt es, Unterstützungs- und Förderungsmöglichkeiten der Ansiedlung und des Betriebes eines Schweineschlachthofes an anderer Stelle zu prüfen und verbindlich festzulegen.
Wenngleich ein Neubau mehrere Jahre kosten würde, brauchen wir auch Alternativen für den Fall, dass es nicht zu einer Verpachtung der Schweineschlachtstrecke in Teterow kommt. Kein Schweineschlachthof mit einer entsprechend großen Schlachtkapazität in MecklenburgVorpommern ist keine Alternative! Deswegen muss auch die Ansiedlung eines neuen Schlachthofes vom Land weitestgehend möglichst unterstützt und gefördert werden.
Sowohl die Prüfung von Möglichkeiten der Förderung einer Verpachtung der Schweineschlachtstrecke in Teterow als auch eines Neubaus an anderer Stelle muss in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Kommunen erfolgen, damit das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung gewahrt bleibt. Zudem begünstigt eine solche Kooperation zwischen den betreffenden Kommunen und dem Land die Nachhaltigkeit einer ausfindig zu machenden Lösung des bevorstehenden Problems. Generell dürfen dabei auch Gesetzesänderungen nicht ausgeschlossen werden, wobei die derzeit bereits für Danish Crown bestehenden Bedingungen, zum Beispiel im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, beibehalten werden sollten.
Stellt man sich die Frage – um das Thema einmal in einen größeren Kontext einzuordnen –, warum sich mittlerweile schon mehrere Schlachthöfe in MecklenburgVorpommern nicht halten konnten, ist dies auf ein grundlegendes Problem in unserem Land zurückzuführen. Nicht umsonst habe ich schon mehrfach kritisiert, dass wir mit Sachsen-Anhalt um den letzten Platz im Hinblick auf die Haltung von Großvieheinheiten pro Hektar kämpfen und konkurrieren. Und das wird wohl auch der Grund sein, dass die Schafschlachtung in Teterow bereits eingestellt wurde. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD hat der Abgeordnete Holger Kliewe.
Sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am vergangenen Freitag wurde das letzte Schwein im Schlachthof Teterow geschlachtet. Seitens des Betreibers Danish Crown wird die Einstellung der Schweineschlachtung mit einer fehlenden Rentabilität begründet. 6.000 bis 9.000 Schweineschlachtungen pro Woche sind betriebswirtschaftlich nicht darstellbar. Haben wir zu wenig Schweine im Land? Haben wir zu wenig Tiere im Land?
Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass viele Schweinehalter oder einige Schweinehalter ihre Schweine auch außerhalb der Landesgrenzen schlachten lassen. Das hat sicherlich auch was mit Preisen und Bezahlung zu tun.
Gespräche mit der Genossenschaft Fleischer Einkauf in Rostock, mit den Landwirten, mit dem Bauernverband
hinsichtlich der Fortführung der Schlachtstrecke an dem Standort Teterow sind leider offensichtlich gescheitert. Die Forderungen des Betreibers zur Verpachtung der Schlachtstrecke waren wahrscheinlich so hoch gesteckt, dass sie von diesen Flächen, die dort anzupachten waren, hätten nicht erzielt werden können.
Damit reiht sich Danish Crown in die Reihe der Verarbeitungsunternehmen ein, die aus strategischen Erwägungen die Betriebe in unserem Bundesland schließen: zuletzt das Deutsche Milchkontor auf der Insel Rügen, gerade auch jetzt Ende August, der letzte Badejunge produziert, die Nordzucker AG in Güstrow, die Molkerei in Bützow, der Schlachthof in Anklam. Die verarbeitende Industrie schwindet aus unserem Land und damit auch die Wertschöpfungskette und Arbeitsplätze. Zuvor in Größenordnungen geförderte Unternehmen werden aus konzernstrategischen Erwägungen geschlossen, um andere Standorte in Deutschland oder in Europa zu stärken und auszubauen.
Viel zu oft trifft es dabei Mecklenburg-Vorpommern. Gerade vor dem Hintergrund, dass MecklenburgVorpommern ein agrarisch geprägtes Land ist, sollte die Ernährungswirtschaft im nachgelagerten Bereich präsent sein. Hierfür müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Fördermittel alleine reichen meines Erachtens hier nicht aus. Vielmehr geht es auch um gesellschaftliche Akzeptanz für landwirtschaftliche Produktionen, für Tierhaltung im ländlichen Raum und auch für die Ansiedlung von Verarbeitungsbetrieben, denn sie sind nicht immer beliebt in der Fläche.
Gleichzeitig gilt es, die Viehbestände in unserem Land so zu gestalten, dass die Schlachtung von Schweinen und Rindern sich wirtschaftlich darstellen lässt und somit eine regionale Vermarktung der Produkte in unserem Land möglich wird. Das ist äußerst bedauerlich, dass wir in unserem Land mit den geringsten Viehbesatz in Deutschland haben. Und umso bedauerlicher ist es, dass von diesen schon geringen Zahlen der Rinderbestand im letzten Jahr um 2,6 Prozent noch mal gesunken ist und der Schweinebestand noch mal um 1,7 Prozent gesunken ist.
Hier, meine Damen und Herren, müssen wir gemeinsam ansetzen und gegensteuern. Verarbeitung, Wertschöpfung und Arbeitsplätze können nur entstehen, wenn die Rinder- und Schweineproduktion auf regionaler Ebene gesteigert wird.
Hierbei gilt es, die gesellschaftlichen Anforderungen an Tierwohl in den Vordergrund zu rücken. Klare Vorgaben zur Haltung, Ausgestaltung von Ställen, Transportzeiten und Wegen sind nur einige Kriterien, um der Tierhaltung wirtschaftliche Perspektiven im Land zu geben. Landwirte brauchen Planungs- und Investitionssicherheit, um den Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden. Gerade im Bereich der Schweineproduktion fehlt diese Planungs- und Investitionssicherheit derzeit, sodass viele Schweinehalter mit dem Gedanken der Aufgabe befasst sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kosten für erhöhtes Tierwohl und für die Umweltschutzanforderungen im Bereich der Schweineproduktion belaufen
sich schon heute auf rund 42 Euro je Schlachtschwein. Das ist ein Drittel des Erlöses. Obwohl all diese Maßnahmen wie die Erhöhung des Mindestplatzangebotes um 20 Prozent, die Säugezeit 28 Tage, Gruppenhaltung von Sauen im Wartebereich, Gruppenhaltung von Sauen im Deckbereich und Verbot der betäubungslosen Kastration, Kopierverzicht und viele andere Dinge könnten wir hier noch aufzählen, sie treiben alle die Kosten in die Höhe. Für mich stellt sich die Frage, inwieweit bei zusätzlichen Kosten von 42 Euro je geschlachtetem Schwein die wettbewerbsfähige Schweineproduktion künftig in Mecklenburg-Vorpommern oder in Deutschland noch möglich sein wird. In kleinen Betrieben mit Sicherheit nicht. Wir müssen die Frage beantworten, inwieweit Tierwohl und Umweltschutzanforderungen die Schweineproduktion in andere Länder der Europäischen Union und des nicht europäischen Auslands verlagert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal kurz auf den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV eingehen: Die Schließung der Schweineschlachtung in Teterow ist nicht nur für die ökologische Schweinehaltung von Bedeutung, sondern auch für konventionelle Betriebe, die Fleisch regional vermarkten wollen. Sie sind hier auch davon betroffen. Hier sehe ich keinen Unterschied. Inwieweit ökologische Schweinehalter durch die Schließung ihr Label verlieren, vermag ich aber nicht zu beantworten. Hierum geht es auch nicht vordergründig. Für meine Fraktion steht das Tierwohl im Vordergrund und damit die Reduzierung langer Transportwege sowohl für konventionell als auch für ökologisch aufgezogene Tiere.