Protokoll der Sitzung vom 23.05.2019

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 65. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet.

Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unseren Kollegen Nils Saemann und Manfred Dachner ganz herzlich nachträglich zu ihren runden Geburtstagen gratulieren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE, Freie Wähler/BMV und auf der Regierungsbank – Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Die sind beide gleich alt geworden.)

Ich bitte die beiden nach vorne.

(Gratulationen)

Weiterhin möchte ich zu heutigen Geburtstagen unserer Kollegin und Vizepräsidentin Beate Schlupp und unserer Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ganz herzlich gratulieren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE, Freie Wähler/BMV und auf der Regierungsbank – Gratulationen)

Ich wünsche Ihnen alles Gute, beste Gesundheit und uns für die kommenden Jahre gute, erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle unseres Landes.

Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur die Ministerpräsidentin und die erste Vizepräsidentin begehen heute einen Ehrentag. Wir freuen uns auch über ein ganz besonderes Jubiläum. Und der Jubilar ordnet seit 70 Jahren das Gemeinwesen in der Bundesrepublik Deutschland, verleiht den Menschen umfassende Rechte und setzt der Ausübung der staatlichen Macht stabile Grenzen. Heute vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, trat das Grundgesetz in Kraft. Und inzwischen seit fast 30 Jahren ist das Grundgesetz die Verfassung des vereinten Deutschlands.

Als frisch gewählte Landtagspräsidentin und Juristin ist es für mich eine besondere Ehre und Freude, dazu zu Ihnen sprechen zu dürfen. Das Grundgesetz ist in seiner Sprache so einfach, klar und eindeutig und gleichzeitig so komplex und kompliziert. Es erinnert bisweilen an Phänomene beim Fußball: Jeder denkt, dass er da kompetent mitreden kann, im Detail jedoch kennen sich nur wenige aus. Es kommt nicht von ungefähr, dass nur die besten Juristen zum Richter am Bundesverfassungsgericht berufen werden.

Ich erinnere mich daran, wie ich als junge Studentin an die Vorlesung zu Grundrechten und Staatsrecht herangegangen bin. Alles ganz einfach, es steht doch alles klar im Text, dachte ich. Dann wurde erläutert, dass die Grundrechte auch Grenzen haben, und weitergehend, dass diese Grenzen wiederum ihrerseits bestimmten Schranken unterworfen sind. Diese Grenzen muss man jedoch kennen, wenn man das Grundgesetz als Werteordnung unserer Gesellschaft verstehen will.

Das Schwierige daran ist, dass diese Grenzen – die Juristen sprechen von Schranken – nur selten im Text des Grundgesetzes selbst zu finden sind. Aus dieser Konstellation ergeben sich juristische Spannungsfelder, die uns täglich vor neue Herausforderungen stellen. So hat jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern. So lautet beispielsweise sinngemäß der Artikel 5 des Grundgesetzes, jeder kann sich also zu bestimmten Sachfragen oder auch Personen äußern, kann loben oder auch kritisieren und seine Auffassung kundtun, aber dieses Recht der freien Meinungsäußerung hat auch seine Grenzen. Nicht alles und jede Meinungskundgabe ist von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Meinungsfreiheit heißt nämlich zum Beispiel nicht, das Recht zu haben, andere zu beleidigen, zu verleumden oder zu diffamieren.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das muss sich die SPD auf die Fahne schreiben.)

Das stellt nämlich die Verletzung der Würde anderer dar.

Ich weiß nicht, ob Sie in den vergangenen Wochen die Debatte im Deutschen Bundestag zum Thema „70 Jahre Grundgesetz“ verfolgt haben. Es gab dort sehr viele gute Redebeiträge. Auch dort haben fast alle Rednerinnen und Redner inhaltlich auf die besondere Bedeutung von zwei Artikeln des Grundgesetzes abgestellt. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Und weiter wurde Artikel 20 hervorgehoben, der unsere Strukturprinzipien als demokratischer und sozialer Bundesstaat, die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative sowie die Bindung des Staates an Recht und Gesetz beschreibt. Neben der Gliederung des Bundes in Länder und die Mitwirkung der Länder bei Gesetzgebungen stellen vor allem diese beiden Artikel das dar, was man unter der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes versteht, denn Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes legt fest, dass eine Änderung der darin festgelegten Grundsätze unzulässig ist.

Ich habe neulich in einem Beitrag gelesen, man könne das Grundgesetz eigentlich reduzieren auf die beiden zentralen Normen des Artikel 1 und des Artikel 20, aber das würde, meine sehr geehrten Damen und Herren, deutlich zu kurz greifen. Sicherlich ist Artikel 1 wohl die wichtigste Norm des Grundgesetzes, und die folgenden Grundrechte sind Ausdruck dieser zentralen Bestimmung. Und man kann die Freiheitsrechte auch als Ausprägung des Grundgesetzes der unantastbaren Würde des Menschen ansehen.

Ich betone dabei, es geht um die Würde des Menschen, nicht um die Würde der Deutschen oder die Würde der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Ohne Unterschied geht es, meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Würde des Menschen.

Das wird auch bei einem Blick auf das zentrale Gleichheitsrecht des Artikel 3 deutlich: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.... Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ So lautet Artikel 3 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, wiederum ein Recht, das ausdrücklich allen Menschen zusteht, nicht nur den Deutschen oder den hier geborenen Menschen. Und noch klarer wird das bei einem Blick auf Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf

wegen seines Geschlechtes, seiner Abstimmung, seiner Rasse, seiner Sprache“,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hören Sie sich das an, Herr Krüger!)

„seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Diese Formulierungen, die in den Jahren 1948 und 1949 entstanden sind, erfolgten in einer Zeit, in der das menschenverachtende Terrorregime der Nationalsozialisten erst drei beziehungsweise vier Jahre beendet war. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben klug und weitsichtig agiert, klare Formulierungen geschaffen und gleichzeitig Mechanismen gefunden, die Werte und die Ordnung der Verfassung zu schützen. So ist nach Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die Exekutive und Rechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden. Das heißt, auch wir als Gesetzgeber dürften und könnten gar keine Entscheidungen treffen, die zur willkürlichen Ungleichbehandlung von Menschen führen. Und ich kann hinzufügen, wir wollen das auch keinesfalls, denn – und das betone ich sehr gerne noch einmal – die Würde des Menschen und die Gleichheit aller Menschen sind die höchsten Güter, die wir zu schützen haben.

Bei der Betrachtung der zentralen Werte des Grundgesetzes findet aber meines Erachtens Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes zu wenig Beachtung. Dort ist die institutionelle Garantie einer Gerichtsbarkeit, die sogenannte Rechtsweggarantie, geregelt. Danach steht jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt ist, der Rechtsweg offen. Diese Vorschrift ist von grundlegender Bedeutung für das Rechtsstaatsprinzip, da hierdurch gewährleistet wird, dass der gerichtliche Rechtsschutz bei der Verletzung von subjektiven Rechten des Einzelnen durch die öffentliche Gewalt garantiert wird.

Ich denke da an Bescheide von Behörden im Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts, gegen die sich die Bürgerinnen und Bürger zur Wehr setzen können, wenn sie der Auffassung sind, dass sie hierdurch in ihren Rechten verletzt sind. So steht den Betroffenen in der Regel zunächst der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu. Sofern das Widerspruchsverfahren erfolglos durchlaufen worden ist, können die Betroffenen den Rechtsweg beschreiten und damit das staatliche Handeln gerichtlich überprüfen lassen.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch anmerken, dass es gerade in einem für die Menschen existenziellen Bereich, nämlich dem Bereich der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II, also kurz Hartz IV, leider viel zu häufig vorkommt, dass fehlerhafte Bescheide erlassen werden. Das ist bedauerlich und sollte bei der Überarbeitung entsprechender Regelungen berücksichtigt werden, um das Verfahren zu vereinfachen. Aber unser Grundgesetz gewährleistet durch die Rechtsweggarantie, dass die betroffenen Leistungsberechtigten vor die Sozialgerichte ziehen und sich gegen die rechtswidrigen Bescheide wehren können, im Übrigen vielfach erfolgreich. Damit wird der Schutz der subjektiven Rechte des Einzelnen gegenüber der öffentlichen Gewalt sichergestellt. Wenn man sich andere Verfassungen anschaut, ist das – und das möchte ich betonen – nicht unbedingt selbstverständlich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber das Grundgesetz – und auch das, finde ich, müssen wir debattieren – steht auch vor ganz neuen Herausforderungen. Inwieweit ist der Schutz der Würde des Menschen und die Meinungsfreiheit miteinander zu vereinbaren? Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung wird dies eine solche neue Herausforderung für unsere Verfassung darstellen. Reichen die Instrumente des Grundgesetzes aus, um Antworten auch auf Fragen zu finden, die sich im Zusammenhang mit der Digitalisierung stellen? Facebook, Instagram oder Twitter sind immer häufiger die Plattformen des öffentlichen und privaten Lebens, aber genau über solche Social-Media-Kanäle wird auch massiv versucht, die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Immer häufiger geschieht es aber gar nicht mehr durch die Menschen, sondern erfolgt durch sogenannte Social Bots.

Sehr aufschlussreich und interessant fand ich in diesem Zusammenhang einen Beitrag, der gestern Abend im „heute journal“ im ZDF gesendet wurde. Dort wurde dargelegt, dass solche Social Bots auch bei uns für Wahlkämpfe und Parteienwerbung eingesetzt werden. In welchem Umfang das geschieht, wird man noch feststellen müssen. Das ZDF sprach von Untersuchungen amerikanischer Wissenschaftler, die davon ausgehen, dass bis zu 200.000 Fake-Accounts existieren, deren Funktion allein darin bestünde, lediglich Parteibotschaften zu verbreiten, und das bei einer einzigen Partei.

Wie kann sich ein Staat gegen solche Versuche zur Manipulation der öffentlichen Meinung schützen? Kann der Grundsatz der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes sich auch auf einen solchen Algorithmus erstrecken? Wie kann die Würde des Menschen geachtet und effektiv geschützt werden, wenn gar nicht klar ist, ob der gegebenenfalls Verletzte überhaupt ein Mensch ist? Ich gehe davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht künftig verstärkt mit dieser Materie beschäftigen wird, aber ich bin sicher, dass es dem höchsten deutschen Gericht auch gelingen wird, passende Antworten auf diese Fragen zu finden und das Grundgesetz in seiner Interpretation fortzuentwickeln. Schließlich ist dies dem Bundesverfassungsgericht hinsichtlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch gelungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden sicherlich noch auf das 70-jährige Jubiläum des Grundgesetzes zu sprechen kommen, denn im November dieses Jahres werden wir ein anderes Verfassungsjubiläum feiern, nämlich 25 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir abschließend, auf ein weiteres Jubiläum hinzuweisen: Heute vor 26 Jahren trat die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns vorläufig – und nach einem Volksentscheid am 15. November 1994 endgültig – in Kraft. Als Landesparlament scheint es mir geboten, auch darauf hinzuweisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und möchte noch einmal betonen, für mich persönlich ist es ein hohes Gut, dass wir dieses Grundgesetz haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, Freie Wähler/BMV, Dr. Gunter Jess, AfD, und auf der Regierungsbank)

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 24: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/3638 vor.

Fragestunde – Drucksache 7/3638 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD, die Frage 1 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister! Ich weiß natürlich, dass Sie nicht für den Personenfernverkehr verantwortlich sind, trotzdem die Frage:

1. Der Personenfernverkehr der Bundesbahn stellt eine wichtige Komponente für den Anschluss der Regionen von Mecklenburg-Vorpommern an die anderen Länder der Bundesrepublik dar und ist Grundlage des sinnvollen Umstiegs vom Pkw-Fernverkehr auf den Bahnfernverkehr. Leider müssen Reisende feststellen, dass sie am Bahnsteig stehen und der Zug einfach ausfällt, ohne dass ein gleichwertiger Ersatz angeboten werden kann, so geschehen am 04.05.2019 mit dem IC 2217 ab Greifswald.

Ich frage die Landesregierung, was sie zu unternehmen gedenkt, damit die nordöstliche Region Deutschlands von der Deutschen Bahn nicht als so unbedeutend eingestuft wird, dass das Management Fernverkehrszüge einfach ausfallen lässt?

Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrter Kollege Dr. Jess! Es gibt zunächst ein bisschen den Eindruck der Fragestellung wieder, als ob das alle drei Tage passierte. Ganz so scheint mir das nicht zu sein. Ich würde deshalb für Außenstehende gern darauf hinweisen, dass das, Sie wissen das, nichts ist, was uns so täglich geschieht. Gleichwohl, die Deutsche Bundesbahn hat insgesamt zum Beispiel Lokführerschwierigkeiten. Die sind bei uns im Bundesland im Übrigen kleiner als in anderen Bundesländern. Sie werden also in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt eine gewisse Anspannung im Fernverkehr der Deutschen Bahn erleben.

Jetzt würde ich gerne auf die Ursache dieses konkreten Einzelfalles, auf den Sie hinweisen, zurückkommen. Ursache für den Ausfall dieses einen konkreten Zuges ist – und da kann ich mich nur auf Aussagen der Deutschen Bahn beziehen, weil wir eben selbst den Fernverkehr nicht betreiben und ich deshalb das Unternehmen, das es betreibt, fragen muss –, Grundlage dafür war eine sicherheitsrelevante Störung am Zug. Danach musste die Fahrt des Intercity 2216 – das ist die Hinrichtung gen Greifswald – von Hamburg nach Greifswald am 3. Mai entfallen. Da leider kein Ersatzwagenpark zur Verfügung stand – das hat auch etwas damit zu tun, dass es in Vorpommern keinen entsprechenden Intercity zusammenstellenden Punkt gibt, sondern die Züge kommen bei uns rein, werden gereinigt und fahren zurück –, musste aus Umlaufgründen auch die Gegenleistung, das ist der Intercity, auf den Sie abstellen, der IC 2217, der am 4. Mai 2019 gen Hamburg fahren sollte, entfallen.

Die DB Fernverkehrs AG ist, auch das haben Sie dankenswerterweise schon aufgegriffen, ein eigenwirtschaftlich agierendes Verkehrsunternehmen. Dieses setzt seine begrenzten Ressourcen zum Nutzen möglichst vieler Kunden ein. Daher ist das Angebot – so die Argumentation der Bahn – an den bundesweiten Nachfragen auszurichten. Mecklenburg-Vorpommern ist allerdings durch Intercity, durch ICE und Eurocity im Fernverkehr derzeit über fünf Achsen an weite Teile Deutschlands direkt angebunden. Darunter sind im Übrigen auch attraktive umsteigefreie ICE- und Intercityverbindungen bis in die Urlaubsregionen, etwa auf die Insel Rügen, nach Rostock-Warnemünde oder an die Mecklenburgische Seenplatte.

Die Fahrzeuge der Fernverkehrslinie zwischen Karlsruhe und Stralsund über Frankfurt/Main, Hamburg, Schwerin und Rostock – das ist die Linie, auf der sie sich bewegen – wurden seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 im Übrigen auch auf Wunsch und durch nachdrückliches, wiederholtes Diskutieren des Landes weitgehend von Intercity, das waren zum Teil, nach meinem Gefühl, umlackierte Interregios, zumindest kannte ich die aus Mitte der 90er noch in dieser Gestalt, von Intercity wurde also, von diesen Intercity-Zügen mit viel Lebenserfahrung, auf ICE, insgesamt bei vier Zugpaaren, umgestellt. Mit Ausnahme von umleitungsbedingten Verkehren während der Baumaßnahme auf der Strecke Rostock–Berlin war Schwerin als eine von zwei Landeshauptstädten bislang ebenfalls nicht an das ICE-Netz angebunden, auch das ist zwischenzeitlich geändert worden.

Sie fragen ja, tut ihr was als Landesregierung oder tun Sie was als Landesregierung. Jawohl, wir sind da im regelmäßigen Kontakt, wir drängeln und drücken. Aber wir bestellen nicht, das will ich deutlich sagen, wir bezahlen für die Mehrzahl dieser Verkehre kein Geld, sondern das macht weiterhin der DB Fernverkehr in seiner Eigenregie und mit seiner eigenen Finanzierung.

Der vorher eingesetzte Intercityfahrzeugpark war durch hohen Verschleiß und häufige technische Störungen – der also vor dem ICE eingesetzt wurde, das war vor allen Dingen bei Tür- und Klimaanlagen und WCs, habe ich wiederholt selber erlebt, deutlich zu spüren – geprägt. Die nun eingesetzten ICE-T, das ist die neuere Fahrzeuggeneration, sind zwar keine Neufahrzeuge, jedoch deutlich moderner. Dadurch wird im Übrigen eine bessere Fahrzeitstabilität erwartet und wir haben das Bordrestaurant wieder und das WLAN. Das Bordrestaurant hatte die Bahn in den alten Intercity vor zwei Jahren eingestellt, weil die entsprechenden Restaurantwagen so verschlissen waren, dass es offenbar keine Ersatzbauteile mehr gab, um die aufrechtzuerhalten. Der ICE-T, der jetzt eingesetzt wird, ist damit wieder ein deutlicher Komfortvorsprung im Gegensatz zu dem, was wir vorher hatten.

Das Infrastrukturministerium unterstützt in diesem Zusammenhang im Übrigen auch die erforderliche Angleichung eines Behelfsbahnsteiges auf 55 Zentimeter Bahnsteigkantenhöhe in Ribnitz-Damgarten (West) mit rund 1 Million Euro. Hintergrund ist, dass der ICE-T aus verschiedenen Gründen Bahnsteighöhen von mindestens 55 Zentimeter braucht. In Ribnitz-Damgarten werden Sie derzeit noch unter 40 Zentimeter finden und dann ist der Abstand zu groß, um noch im Rahmen der sicherheitsrelevant zulässigen Höhen aussteigen zu können. Wir versuchen mit einem Behelfsbahnsteig zu helfen, bis

Ribnitz-Damgarten (West) in Gänze umgerüstet ist. Damit stellt das Land sicher, dass dieser insbesondere für den Tourismus wichtige Bahnhof auch bis zur Fertigstellung des durch die Deutsche Bahn AG geplanten vollständigen Umbaus des Bahnhofes durch den Fernverkehr weiter bedient werden kann, aus den eben genannten Gründen.

Ab Dezember 2019 wird es im Übrigen eine Verstärkung geben, zunächst eine Richtung Berlin, und zwar eine zweistündliche Intercitylinie von Rostock-Warnemünde nach Dresden über Waren, Neustrelitz, Berlin und irgendwann den Flughafen Schönefeld, wenn der dann in Betrieb gegangen ist. Außerdem sind laut der DB Fernverkehr nach 2020 weitere Direktverbindungen von Schwerin nach Magdeburg und Leipzig sowie auf der Achse Stralsund–Greifswald–Berlin geplant. Auch das werden dann zweistündige Intercityverbindungen sein, auch da sind wir mit Nachdruck unterwegs gewesen, um diese Zugeständnisse zu bekommen, und werden auch weiterhin darauf beharren.

Die Landesregierung wird sich im Rahmen der Möglichkeiten weiterhin beim eigenwirtschaftlich agierenden Unternehmen DB Fernverkehr AG dafür einsetzen, dass Mecklenburg-Vorpommern durch zusätzliche attraktive Verbindungen im Fernverkehr an wichtige Ziele in Deutschland angeschlossen wird.

Danke schön.

Ich danke auch.

Bevor ich den Geschäftsbereich der Justizministerin aufrufe, begrüße ich ganz herzlich Bürgerinnen und Bürger aus der Hansestadt Wismar. Herzlich willkommen bei uns!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 2 und 3 zu stellen.