Protokoll der Sitzung vom 23.05.2019

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 2 und 3 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin!

2. Hält die Landesregierung die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vorgesehene Erhöhung der Vergütung für Berufsbetreuer von durchschnittlich 17 Prozent für ausreichend?

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen an die werten Abgeordneten! Das am 16. Mai 2019 im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung enthält ein neues Vergütungssystem nach Fallpauschalen. Die Erhöhung der Vergütung der beruflichen Betreuer um durchschnittlich 17 Prozent geht auf langjährige Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern zurück. Die Landesregierung hält diese Regelung für sachgerecht.

3. Wie wird sich die Landesregierung im Bundesrat zu diesem Gesetzentwurf verhalten?

Die Landesregierung wird für eine Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetz stimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Auf Antrag der Fraktion AfD unterbreche ich die Sitzung für 15 Minuten und berufe den Ältestenrat ein.

Unterbrechung: 9.28 Uhr

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Wiederbeginn: 9.50 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

Gestatten Sie mir eine kleine Anmerkung: Ich habe bereits dreimal den Gong geläutet und würde zukünftig darum bitten, dass etwas mehr Disziplin eingehalten wird

(Dr. Ralph Weber, AfD: Ja.)

und dass man etwas schneller wieder zum Plenarsaal zurückkehrt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Dr. Ralph Weber, AfD)

Eine kurze Anmerkung meinerseits: Ich bitte, meine Äußerung nicht zu kommentieren und auch nicht zu applaudieren.

(Heiterkeit bei Maika Friemann-Jennert, CDU, und Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV – Servicehotline für Menschen mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen im Bahnverkehr zügig bundesweit einheitlich regeln, Drucksache 7/3609.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV Servicehotline für Menschen mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen im Bahnverkehr zügig bundesweit einheitlich regeln – Drucksache 7/3609 –

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Herr Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Wenn man schon offiziell Mitglied des Ältestenrats ist, dann braucht man manchmal etwas länger, um wieder in den Plenarsaal zu kommen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Tilo Gundlack, SPD: Sprichst du jetzt von dir?)

Aber mal unabhängig davon, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es freut mich, dass wir heute in diesem Haus interfraktionell eine Angelegenheit beraten, besprechen, die viele Menschen in unserem Land – aber nicht nur hier in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland – in den vergangenen Wochen und Monaten umgetrieben hat, nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern insgesamt alle Teile der Bevölkerung, die auf einen barrierefreien Zugang zum Bahnverkehr angewiesen sind.

Wir haben hier, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und das sage ich, glaube ich, für eine Vielzahl der hier Anwesenden, die an der entsprechenden Anhörung teilgenommen haben, verschiedene Verkehrsunternehmen in diesem Raum, im Plenarsaal gemeinsam angehört, und im Ergebnis – und da bedanke ich mich insbesondere bei meinen verkehrspolitischen Sprecherkolleginnen und -kollegen – haben wir uns hinterher darauf verständigt, dass wir dieses Thema behandeln wollen, weil es sich eben nicht für einen parteipolitischen oder fraktionspolitischen Diskurs aus meiner Sicht und offensichtlich auch aus Sicht der anderen Fraktionen eignet.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Deswegen sind wir ja auch nicht dabei.)

Worum geht es? Worum geht es bei der ganzen Angelegenheit? Es geht letztendlich darum, wie oft in den letzten Jahren Unternehmen, egal, ob sie in öffentlicher Hand oder in privater Hand sind, versuchen, auf Kosten von Schwächeren, von Gruppen, die sich vielleicht an erster Stelle nicht gleich wehren können, entsprechende Gewinnmaximierung oder Kostenreduzierung durchzudrücken. Im konkreten Fall geht es darum, dass die Bahnunternehmen, egal, ob es die DB ist oder Privatbahnen sind, auch in diesem Land sich eben nicht mehr so, wie es in der Vergangenheit der Fall war, darauf verständigen wollten, dass gemeinsam eine Servicehotline besteht, wo Menschen mit Beeinträchtigungen tatsächlich sich melden können, um für ihre gesamte Bahnreise dann auch entsprechende Hilfen, entsprechende Unterstützung bei der Nutzung der Verkehrsmittel in Anspruch nehmen zu können und eine entsprechende Mobilitätskette gleich von Anfang an organisiert wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht sein, dass in einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland, das zu den reichsten Ländern der Welt gehört, und es kann auch nicht sein, dass bei Bahnunternehmen, die zu einem großen Teil wieder öffentliche Gelder in Anspruch nehmen, am Ende des Tages bei Menschen gespart wird, die tatsächlich auf diese Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Deswegen haben wir, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, uns fraktionsübergreifend darauf verständigt, dass wir die Landesregierung auffordern wollen, auffordern, sich gemeinsam dann auch beim Bund dafür einzusetzen, dass ein entsprechendes Angebot entweder freiwillig oder aber, wenn es von den Verkehrsunternehmen nicht freiwillig zustande kommt, durch entsprechende gesetzliche Regelungen vorgegeben wird.

Ich weiß nicht, ob die Anhörung, die wir hier im Landtag durchgeführt haben, die wir im Ausschuss durchgeführt

haben, letztendlich vielleicht auch schon unsere Bedenken in die entsprechenden Unternehmens- und Konzernzentralen transportiert hat. Der Konzernbevollmächtigte für den Nordosten der DB AG war ja auch anwesend. Vielleicht hat es dazu mit beigetragen, vielleicht haben auch alle anderen Stellen die entsprechende Kritik dazu beigetragen. Offensichtlich gibt es ja momentan ein entsprechendes Moratorium, will ich es einmal nennen, in dem die DB und die anderen Bahnunternehmen die bisherige Leistung zumindest zeitweise weiterhin für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen wie in der Vergangenheit anbieten.

Nur das kann es ja nicht sein. Am Ende des Tages müssen die Menschen auf Dauer Gewissheit haben, und deswegen bedarf es weiterhin dieses Antrages und weiterhin einer entsprechenden Regelung, und ich freue mich darüber, dass wir ein entsprechendes gemeinsames Zeichen aus diesem Landtag sowohl an die Menschen in diesem Land als auch an die Verkehrsunternehmen in diesem Land senden, und bitte um eine breite Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

Das Wort hat nun für die Landesregierung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Herr Pegel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag, gemeinsam von Regierungskoalitionsfraktionen und zwei oder drei Oppositionsfraktionen getragen, zeigt, dass die Sorgen und Nöte mobilitätseingeschränkter Menschen hier im Landtag Gehör finden und thematisiert werden. In mir als zuständigem Fachminister finden Sie dabei einen bedingungslosen Unterstützer, da mir die berechtigten Anliegen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen seit jeher ein wichtiger Baustein für eine bürgerfreundliche Verkehrsinfrastruktur sind.

Wir erleben es im Übrigen auf den Strecken, wo es Schwierigkeiten gibt, weil das Bahnmaterial oder die Bahnsteige nicht stimmen. Gerade in Vorpommern – Frau Dr. Schwenke wird da auch mindestens ein/zwei Strecken vor Augen haben – führt das zu massiven Problemen für die, die darauf angewiesen sind.

So setzen wir uns im Übrigen gemeinsam seit Jahren im Zusammenhang mit dem Bahnsteighöhenkonzept der Deutschen Bahn, welches eine einheitliche Bahnsteighöhe in Deutschland vorsieht, für eine Regelung ein – und auch da sind wir fraktionsübergreifend bisher immer aufgetreten –, die den Grundsätzen der Barrierefreiheit gerecht wird. Ich habe in der Verkehrsministerkonferenz, wir haben aber auch gemeinsam die Diskussion an diesem Ort und im Ausschuss regelmäßig für eine differenzierte Betrachtung geworben.

Noch mal zur Erinnerung: Die Bahnsteige in Deutschland haben sehr unterschiedliche Höhen. Im Nahverkehr haben wir uns auf 55 Zentimeter eingeschossen, und zwar nicht nur in diesem Bundesland, sondern in einer Vielzahl weiterer Bundesländer, die Deutsche Bahn fährt im Fern

verkehr aber mit 76 Zentimetern. Darüber kann man lange streiten, ob im Jahr 2019 einer zumindest europäischen Industrienorm, die es für alles Mögliche gibt, es noch nachvollziehbar ist, dass Züge überhaupt mit diesen unterschiedlichen Formaten fahren, aber wir haben zumindest einen Zustand erreicht, wo ganz viel neu geschaffene Bahnsteiginfrastruktur so umgebaut wurde, noch mal, nicht nur in diesem Bundesland. Und wenn dort jetzt ein 76-Zentimeter-Bahnsteig mir gegenübergestellt wird, dann fahren Sie mit Zügen, die wir für viel Geld für viele Jahre angeschafft haben, die auf 55 Zentimeter angelegt sind, und wer zuweilen diese Züge nutzt, weiß, dass dann so kleine Plattformen ausfahren, die quasi Höhengleichheit mit dem Bahnsteig, dem 55Zentimeter-Bahnsteig, herstellen. Wenn die auf einmal an 76-Zentimeter-Bahnsteige führen, dann hätte ich ein Höhenkonzept, wo ich wiederum externe Hilfe schaffen muss, also auch die Bundesseite macht uns dort die Hilfe nicht ganz leicht, und da bin ich dankbar, dass wir gemeinsam – ich habe es aber auch in meiner Zeit als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz dort getan – für Barrierefreiheit kämpfen.

Zurück zu der konkreten Frage, die uns jetzt umtreibt: Auch das Thema, über das wir heute beraten, nämlich die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutsche Bahn AG, war seinerzeit oder ist aktuell Thema in der Verkehrsministerkonferenz gewesen und war seinerzeit ein Pilotprojekt in Mecklenburg-Vorpommern, nämlich die Einbeziehung des Schienenpersonennahverkehrs in den Mobilitätsservice, der hier wesentlich mit angeschoben wurde. Die Idee war, dass ich eine Nummer anrufe und es ist völlig egal, ob ich Fernverkehr und Nahverkehr kombiniere oder verschiedene Unternehmen im Nahverkehr kombiniere, eine Servicehotline sorgt dafür, dass entlang meiner Umsteigepunkte, die ich vorher angekündigt habe, mir Beschäftigte des entsprechenden Mobilitätsservice dann helfen, wenn die eben geschilderte Situation nicht möglich sein sollte, dass die Bahninfrastruktur und der Zug so zueinander passen, dass ich selbstbestimmt rein- und rauskomme.

Lassen Sie mich aber zunächst kurz den Anlass für die Beratung dieses Tagesordnungspunktes heute noch einmal skizzieren. Anfang Februar dieses Jahres, ich rede über 2019, informierte die Deutsche Bahn darüber, dass die konzerneigene Mobilitätsservice-Zentrale ab sofort nur noch mobilitätseingeschränkte Reisende bei der Planung und Durchführung ihrer Reise unterstützt, die mit den konzerneigenen Tochterunternehmen – DB Fernverkehr, DB Regio und jetzt können Sie die Liste durchgehen – reisen wollen oder, das war für die DB-Konzernstruktur wichtig, mit Bahnunternehmen, die einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit der Deutschen Bahn abgeschlossen haben, nämlich einen Kooperationsvertrag, dass man gemeinsam diese Mobilitätsservice-Zentrale trägt.

Die Deutsche Bahn hat uns dann – ich glaube, auch im Ausschuss – mitgeteilt, dass sie sich dazu veranlasst sah, da die Zahl der Reisenden, die diesen Service in Anspruch genommen haben, in den letzten vier Jahren nach ihren Zahlen bundesweit, wohlgemerkt bundesweit, um 50 Prozent angestiegen sei. 2015 hätten noch 564.000 angerufen und Hilfe in Anspruch genommen, 2018 seien es schon 850.000 gewesen, die diese Dienstleistung – die Bahn spricht immer von Hilfeleistung, ich glaube, es ist eine Dienstleistung – in Anspruch genommen haben.

Das, so die Deutsche Bahn AG, sei den privaten Bahnunternehmen mitgeteilt worden und deswegen habe man diesen angeboten, den Service der MobilitätsserviceZentrale ab dem 1. Februar 2019 kostenpflichtig auf der Grundlage eines entsprechenden Kooperationsvertrages für alle nutzbar zu machen. Dies lehnte jedoch ein Großteil der privaten Wettbewerber zunächst ab und da muss man auch dazusagen, im Februar 2019 war so eine Mitteilung, demnächst ist es soweit. Das ist nicht mit einem Jahr Vorlauf oder zwei passiert, sodass man Strukturentscheidungen treffen kann, sondern das war außerordentlich kurzfristig für alle Beteiligten, zunächst deshalb die breite Ablehnung im Kreise der privaten Mitwettbewerber.

Für viele mobilitätseingeschränkte Reisende führte das aber zu Verunsicherungen und hat zu massiver Bürger- und Vereinspost, ich denke, auch in den verschiedenen Fraktionen, geführt, weil es nämlich bei der Planung und Durchführung der Reisen von Mobilitätseingeschränkten erhebliche Probleme nach sich ziehen würde. Aus den eben genannten Gründen, wenn ich dann mit der ODEG oder UBB im Lande starte und in einen DB-Fernverkehrszug umsteigen will, wäre nach dieser Konstruktion nicht mehr gewährleistet gewesen, dass ich eine Notnummer anrufe, die für mich den gesamten Streckenablauf organisiert, sondern ich hätte gegebenenfalls zwei oder drei Rufnummern wählen müssen, um den Bahnunternehmen, die auf den verschiedenen Strecken fahren, mitzuteilen, ich fahre bei ihnen mit.

Mittlerweile wird man aber deutlich feststellen müssen, dass die Mehrheit der privaten Bahnen aus Sicht der DB – ich sage mal, der konkurrierenden Bahnunternehmen, das Angebot der Deutschen Bahn AG angenommen, nach Aussage der Deutschen Bahn, wir können das selbst nicht überprüfen, wir können nur den Aussagen folgen –, die Mobilitätsservice-Zentrale derzeit wieder über 90 Prozent aller angefragten Dienstleistungen abdeckt. Einige private Anbieter wollen den Service für ihre Kunden jedoch zukünftig eigenständig organisieren. Da stecken dann regelmäßig finanzielle Fragen dahinter, weil aus dem bisher kostenfreien Service ein kostenpflichtiger wird. Diese werden von der Deutschen Bahn umworben, im Sinne eines einheitlichen Mobilitätsservices doch noch Partner dieser Mobilitätsservice-Zentrale zu werden. In diesem Sinne hat im Übrigen auch der DB-Bevollmächtige, der im Ausschuss zu Gast war, Herr Dr. Trettin, in der gemeinsamen Sitzung von Energie- und Sozialausschuss im März 2019 Äußerungen getätigt.

Mir ist dabei wichtig, dass mobilitätseingeschränkte Bahnreisende ihre Bedürfnisse bei der zentralen Servicestelle anmelden können, sodass bei einer Reisekette mit verschiedenen Bahnunternehmen nicht einzelne Servicestellen bei den verschiedenen Unternehmen kontaktiert werden müssen, sondern ich als Bahnreisender einen Ansprechpartner habe, und der organisiert die gesamte Reisekette für mich durch.

Ich hoffe, dass die derzeit geführten Gespräche insoweit eine gute Lösung erzielen werden und auch die anderen Unternehmen noch eingebunden werden und damit der bisher gute Service weiter fortgeführt wird. Bis zum Abschluss dieser Gespräche – und das hat der Kollege Schulte eben angesprochen – hat die Deutsche Bahn auf jeden Fall versichert, dass mobilitätseingeschränkte Reisende weiterhin kostenfreie Unterstützung und Dienstleistung für die gesamte Reise über die Mobilitätsservice

Zentrale unabhängig vom Anbieter erhalten werden. Damit hat sich die Situation erst einmal ein wenig entschärft, gemessen an dem, was im ersten Zugriff die Befassung der beiden Ausschüsse begründet hatte. Herr Schulte hatte eben von einer Art Moratorium gesprochen. Das ist quasi der umgekehrte Fall, es wird nicht nichts getan, sondern es wird erst mal das weiter getan, was vorher auch der Fall war, um Zeit für Gespräche mit den anderen Bahnunternehmen zu erhalten.

Gleichwohl haben wir als Bundesland für die Verkehrsministerkonferenz Anfang April 2019 dieses Thema für die Tagesordnung ansetzen lassen. Also unser Bundesland war Initiator dafür, dass die Verkehrsministerkonferenz sich damit befasst hat, um das Thema dort gemeinsam mit dem Bundesminister und den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern erörtern zu können. Wir waren uns dabei einstimmig und einhellig einig, dass die Problematik nicht auf dem Rücken der Fahrgäste ausgetragen werden darf, und wir erwarten, dass die beteiligten Unternehmen, und zwar egal, ob DB oder andere konkurrierende Unternehmen es schaffen, dieses Problem gemeinsam zu lösen, gemeinsam dafür Sorge tragen, dass es eine zentrale koordinierende Stelle gibt.

Diese Mitteilung oder diese Annahme ist von der Bahn noch einmal bestätigt worden, sie würden sich nach Kräften bemühen, und umgekehrt ist noch mal die Erwartungshaltung der Verkehrsministerkonferenz formuliert worden, dass wir genau das erwarten. Insoweit bin ich optimistisch, dass nicht zuletzt durch den politischen Druck in verschiedenen Bundesländern, auf Bundesebene und auch bezüglich der Verkehrsministerkonferenz die laufenden Gespräche jetzt zu einem guten Ende geführt werden und Reisende mit Mobilitätseinschränkungen weiterhin eine professionelle Unterstützung aus einer Hand bereits im Vorfeld und dann auch während der Reise erfahren werden.