Gunter Jess
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste!
Herr Barlen, der Eindruck, den Sie eben bei mir hinterlassen haben, der ist so frisch, dass ich gleich doch darauf reagieren möchte. Und zwar, tut mir leid, Herr Barlen, Sie sind der größte Heuchler, den ich mir vorstellen kann. Genau das ist es nämlich!
Genau das ist es nämlich. Sie behaupten immer, dass Sie praktisch für die Bürger da sind, aber in Wirklichkeit – oder für die Wirtschaft –, aber in Wirklichkeit machen Sie sie kaputt.
Und...
Ja, gern.
Darf ich weiterreden?
Also es ist definitiv so, Sie haben hier die ganze Zeit eine Predigt gehalten und Ihr Gutmenschentum präsentiert, aber den Schaden, den Sie anrichten, den Schaden, den Sie bei Hunderttausenden wirklich anrichten, den negieren Sie total. Sie tun so, als wenn Sie jetzt praktisch hier, indem Sie riesige Schulden, indem Sie riesige Schulden mit verabschiedet haben, indem Sie die Steuerzahler über Jahrzehnte massiv belasten, da tun Sie jetzt so, als wenn das eine gewaltige, hervorragende menschliche Leistung von Ihnen gewesen
oder von der Regierung gewesen wäre. Also, meine Damen und Herren, ich bin erschüttert.
Aber kommen wir zum Thema zurück!
Wir haben ja schon mehrfach über Corona gesprochen und im Grunde kann man ja sagen, es ist alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Aber ich möchte trotzdem noch mal auf meine wesentlichen Punkte zurückkommen, die ich schon mehrfach angesprochen habe, und zwar, wie läuft das Risikomanagement in dieser Krise überhaupt ab. Und ich kann Sie nur auffordern, kommen Sie zu einer realistischen Bewertung der Krise zurück! Was Sie hier machen, das ist eigentlich eine Hysterie erzeugen. Die Risikokommunikation durch die Regierung und insgesamt durch die Medien ist eine reine Katastrophe. Sie erzeugen eine Hysterie, Sie erzeugen, dass die CoronaHypochonder sich besonders im Aufwind fühlen.
Und wenn ich an die Voraussagen von Herrn Drosten denke, der für Afrika sozusagen auf den Straßen Tote hat liegen sehen und der das schon bei der Schweinegrippe damals auch für Deutschland und hier auch bei der Corona-Infektion für Deutschland vorausgesagt hat, Hunderttausende Tote, nichts ist eingetroffen, und auch in Afrika, wo es keine entsprechenden Maßnahmen gegeben hat, nichts dergleichen ist eingetroffen – ich kann nur sagen, meine Damen und Herren, der Herr Drosten soll sich mal in sein Labor zurückziehen, da würde er weniger Schaden anrichten! Aber wahrscheinlich ist er bei den Medien besser aufgehoben, denn er hat ja schließlich auch einen Medienpreis bekommen und keinen wissenschaftlichen Preis.
Ich möchte Ihnen mal, ich möchte Ihnen mal sagen, ich habe Freunde aus und in Schweden, und die haben mir gesagt – es ist wirklich so, ich möchte auf Schweden zurückkommen, und zwar aus gutem Grunde –, die haben mir gesagt, bei uns spielt diese Hysterie in den Medien keine Rolle. Die haben regelmäßig jeden Tag 14.00 Uhr entsprechende Fachleute in den Medien, im Fernsehen, die dort berichten über die aktuelle Situation und wo verschiedene Gruppen/Betroffene dort ihre Meinung sagen können. Das ist eine nüchterne, natürliche Auseinandersetzung mit der Krise, wie wir sie auch gerne hätten, meine Damen und Herren. Leider ist das bei uns nicht der Fall.
Bei uns ist es so, dass die, ja, obrigkeitsstaatlichen Maßnahmen die Oberhand gewinnen, das heißt also Verbote und Gebote und nicht das Anrufen der Eigenverantwortlichkeit der Bürger, denn genau das ist es, was wir uns wünschen, die Eigenverantwortlichkeit der Bürger muss gestärkt werden, denn sie können am besten einschätzen, welchem Risiko sie sich aussetzen wollen und welches Risiko sie tragen können und welches nicht. Der Herr Professor Weber hat bereits darauf hingewiesen.
Ich möchte noch mal auf den schwedischen Weg zurückkommen, ganz abgesehen davon, dass Herr Barlen ja hier falsche Daten präsentiert hat.
Herr Barlen, ich kann Ihnen das mal nachrechnen und vorrechnen, wie man das ausrechnet, damit man auf die richtigen Zahlen kommt. Also diese 1.000, wirklich,
es ist wirklich so, dass 1.000 Tote mehr in Deutschland, wenn man die Zahlen aus Schweden zugrunde legt...
Ich kann es Ihnen ausrechnen, ich habe es nachgerechnet, für Deutschland. So.
Und diese 1.000 Toten für Deutschland...
Ich kann Ihnen das,
ich kann es Ihnen nachher vorrechnen, Herr Barlen.
Diese 1.000 Toten bei 900.000 Verstorbenen jedes Jahr, bitte sehen Sie die richtigen Relationen! Und da muss ich sagen, da frage ich mich, ob das, was wir an wirtschaftlichem Schaden anrichten in unserem Land, ob das wirklich gerechtfertigt ist. Und ich muss den Schweden meine Hochachtung aussprechen, mit welcher Wissenschaftlichkeit und mit welcher Konsequenz sie ihren Weg gehen. Ich kann nur sagen, abgerechnet wird zum Schluss werden.
Und es gibt noch ein interessantes Ergebnis. Ich habe mir die genauen Zahlen in Schweden angesehen. Es ist so, dass nach der Übersterblichkeit im Frühjahr inzwischen eine Untersterblichkeit da ist, weil nämlich der
Effekt, oder das kann man sich nur so erklären, dass man sagt, ja, diejenigen, die von Corona infiziert wurden, sind vermutlich ein bisschen früher gestorben, als sie sonst normalerweise gestorben wären, deshalb haben wir jetzt eine Untersterblichkeit in Schweden für diese,
für diese Tage.
Und ich muss Ihnen sagen, jeder,
ja, jeder...
So, und die Schweden haben einen Fehler gemacht, sie haben ihre Altersheime nicht rechtzeitig, die vulnerablen Gruppen nicht rechtzeitig geschützt. Das haben sie inzwischen nachgeholt. Und ich kann nur sagen, das ist genau der Punkt, den wir auch machen sollten: Schützen wir die vulnerablen Gruppen, aber setzen wir nicht die gesamte Wirtschaft und das gesamte gesellschaftliche Leben auf null.
Und jetzt will ich Ihnen mal was sagen, ich muss Ihnen sagen, die Älteren, die ältere Generation soll also durch diese Maßnahmen geschützt werden.
Und ich kann Ihnen ganz offen sagen, ich selbst gehöre zur vulnerablen Gruppe und ich lehne es ab, dafür in Mithaftung genommen zu werden, dass meine Enkel und meine Kinder dermaßen in eine wirtschaftliche Misere manövriert werden. Das möchte ich nicht. Ich will dieses Risiko nicht haben, und ich will ganz deutlich sagen, ich glaube auch nicht, dass die meisten der älteren Menschen, die Sie angeblich schützen wollen, dass die wollen, dass ihre Kinder und ihre Enkelkinder dermaßen in die wirtschaftliche Misere hineingeritten werden, wie Sie es jetzt machen.
Aber ich glaube auch, dass – Sie können gar nicht mehr anders, weil Sie nämlich mit Ihrer Politik, und wir sind, wir sprechen von einer Krise des Politikversagens, in der wir uns befinden –, dass Sie mit Ihrer Politik im Grunde diese Misere ja erzeugt haben, diesen wahnsinnigen wirtschaftlichen Schaden, alleine in Deutschland von 1,4 Billionen Euro. Wenn Sie diesen,
wenn Sie diesen Schaden,
wenn Sie diesen Schaden ins Auge fassen, dann stellen Sie fest, Sie können gar nicht mehr zurück,
Sie müssen behaupten, dass es so unbedingt sein muss,
denn wenn Sie das anerkennen, dass Sie, dass Sie hier gewaltige Fehler gemacht haben, dann kann ich nur sagen,
dann muss die junge Generation Sie mal kräftig abwählen, denn die junge Generation wird alles das, was Sie hier fabriziert haben, ausbaden müssen,
und zwar in den nächsten 25 Jahren, wie wir ja gehört haben.
Ja, ich kann nur sagen, im Grunde, im Grunde kann ich die Regierung nur auffordern, leider ist es ja so, dass die meisten natürlich von uns keine wissenschaftlichen Grundkenntnisse haben und wissenschaftlich nicht gearbeitet haben, sodass sie auch die Bewertung wissenschaftlicher Ergebnisse unter Umständen nicht korrekt vornehmen, aber sie brauchen Berater. Und diese Berater, und diese Berater muss man sich gut aussuchen, und ich befürchte, dass sowohl Angela Merkel als auch unsere Landesregierung sich die falschen Berater ausgesucht hat. Ich kann nur raten, ich kann nur empfehlen,
ich kann nur empfehlen,
ich kann nur empfehlen, sich nicht nur auf eine Seite zu schlagen, sondern sich auch gegensätzliche Meinungen anzuhören. Ich empfehle...
Nein, gegensätzliche Meinungen anzuhören, denn genau das macht Wissenschaft aus, dass man Für und Wider abwägt. Und das scheint mir bei uns viel zu kurz zu kommen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gerne.
Das ist falsch, Herr Barlen.
Ja, natürlich.
Ja, ich weiß nicht, wo Sie Ihre Zahlen, Herr Barlen, herhaben. Ich habe mir die schwedischen Zahlen angesehen, und die schwedischen Zahlen besagen 3.551 Tote bis zum aktuellen Zeitpunkt.
Also das passt überhaupt nicht zu Ihren Zahlen. Und ich weiß nicht, wo Sie Ihre Zahlen herhaben. Und die schwedischen Zahlen sind nämlich taggenau, und mit denen habe ich gerechnet und die Ergebnisse sind so, wie ich es Ihnen gesagt habe. Und die sind richtig.
Frau Präsidentin!
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin, für die Möglichkeit, hier etwas zu sagen! Und zwar zunächst – mit Respekt – hatte ich ja geglaubt, man hätte Ihnen die falsche Rede untergeschoben, aber Sie kamen dann doch noch zum richtigen Punkt, und da möchte ich mal diesen Spannungsbogen, den Sie ja jetzt gespannt haben, den würde ich gerne mal aufnehmen.
Ich habe ja in zwei Reden inzwischen im Plenum schon immer wieder darauf hingewiesen, dass es ja gerade bei dieser Corona-Pandemie darum geht, die Primär- und die Sekundärrisiken gegeneinander abzuwägen. Und da ist diese Bewertung schon unterschiedlich möglich. Das muss man mal klar und deutlich hervorheben. Da gibt es ja inzwischen auch entsprechende Studien, die deutlich machen, dass der Schaden, den wir erzeugen durch diese Maßnahmen, ziemlich gravierend ist.
Und meine Frage ist jetzt oder mein Hinweis ist: Der Finanzminister hat den Ausschuss darauf hingewiesen, dass wir zum Beispiel Handlungsbedarf in den Jahren 2022 für 346 Millionen Euro haben, 2023 350 Millionen, 2024 427 Millionen – insgesamt 1,13 Milliarden Euro Handlungsbedarf in diesem Zeitraum. Und da kommen jetzt noch mal die Tilgungsraten von 142,5 Millionen dazu.
Und meine Frage ist: Wo sehen Sie die Möglichkeit, Sie haben ja gerade gesagt, was Sie alles nicht …
Ja, das ist …
Ja, ist richtig.
Und ich sehe einfach das Problem, dass das, was Sie gerade erläutert haben, dass nämlich die Wohltaten, die Sie sozusagen im Land ermöglicht haben, dass diese Wohltaten nicht mehr zu tragen sind. Und da würde ich gerne Ihre Meinung zu hören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! Ich möchte gleich zu Beginn klar und deutlich sagen, der Regierungsentwurf des Nachtragshaushaltes ist verfassungswidrig, er verstößt gegen Haushaltsgrundsätzegesetz und Landeshaushaltsordnung.
Er missachtet Grundsatzentscheidungen des Bundes
und des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern.
Sollten mit der heutigen Abstimmung im Parlament die Rechtsverstöße des Regierungsentwurfs von der Mehrheit der Abgeordneten legalisiert werden, dann wird die AfD-Fraktion eine Organklage anstreben.
Leider hat sich die Fraktion DIE LINKE in die Schuldenorgie der Landesregierung einbinden lassen, sodass eine gemeinsame Normenkontrollklage der Opposition wegen des Eindrittelquorums ausfällt,
aber der MV-Schutzfonds weist weit über diese Legislatur hinaus und bleibt damit auch zukünftig justiziabel.
Der Erste Nachtragshaushalt 2020 vom April beinhaltete eine Kreditermächtigung für die Regierung über 700 Millionen Euro Neuverschuldung
und zusätzlich 400 Millionen Euro Bürgschaftsvolumen. Wir konnten feststellen, dass von den 700 Millionen Euro bis zum 23.11.2020 nur 302 Millionen Euro verbraucht beziehungsweise durch vorliegende Anträge gebunden waren.
Der MV-Schutzfonds ist damit zu etwa 57 Prozent ausgeschöpft. Als Konsequenz aus der Notwendigkeit des Ersten Nachtragshaushaltes aufgrund der CoronaPandemie hätte aus unserer Sicht bereits damals die Landesregierung Konsolidierungsmaßnahmen im laufenden Jahr 2020 einleiten müssen. Ich zitiere den Landesrechnungshof: „Dazu hätten die Haushaltsansätze, aber auch die Überschussverwendung 2019 in den Blick genommen werden müssen.“ Zitatende.
Die AfD-Fraktion forderte deshalb im Mai mit dem Antrag „Konsolidierungsmöglichkeiten im laufenden Haushalt nutzen – Einsparungen durchsetzen“ die Landesregierung definitiv dazu auf – leider ohne Erfolg.
Obwohl der Finanzminister bei der Debatte zum Ersten Nachtrag circa 235 Millionen Euro Minderausgaben im laufenden Haushalt 2020 versprochen hatte, zeigt das
Zahlenwerk der Regierung zum Zweiten Nachtrag weiter einen unveränderten Ansatzwert von 9,4 Milliarden Euro für 2020. Auch das damals vom Finanzminister gebrachte Argument, wonach man nicht in eine Krise hineinsparen darf, verfängt nicht, denn wir haben es bei der Corona-Krise nicht mit einer zyklischen Konjunkturkrise zu tun, sondern mit den wirtschaftlichen Folgen eines Lockdowns, das heißt einem steuerlichen Einnahmeeinbruch und mit einer pandemieverbundenen Ausgabensteigerung der öffentlichen Haushalte, die nur durch Konsolidierung aufgefangen werden könne. Die Wahrheit ist, dass die Corona-Pandemie der Landesregierung mit ihrem viel zu aufgeblähten Wahlkampfhaushalt 2021 sprichwörtlich auf die Füße fällt.
Wir hatten damals bei der Debatte über den Doppelhaushalt 2021 bereits auf dessen Risiken hingewiesen. Heute ist der aufgeblähte Doppelhaushalt 2020/2021 durch die Corona-Krise zu einer schweren Hypothek für das Land geworden. Anstatt zu konsolidieren, will die Regierung die Flucht nach vorn in einen aufgeblähten Zweiten Nachtragshaushalt, der heute in Zweiter Lesung beschlossen werden soll. Nunmehr will die Landesregierung zusätzlich zu den 700 Millionen Euro vom April weitere 2,15 Milliarden Euro Kreditermächtigung genehmigt bekommen.
Das ergibt insgesamt die höchste Verschuldung in der Geschichte dieses Landes. Mein Kollege Professor Weber hatte in seiner Rede zur Ersten Lesung zum Zweiten Nachtragshaushalt
bereits auf die vermutete Verfassungswidrigkeit der Gesetzentwürfe hingewiesen und angemahnt, dass diese in der Ausschussarbeit beseitigt werden müsste. Wenn dies gelänge, würden wir uns auch einem Zweiten Nachtragshaushalt nicht verweigern.
Leider war die Ausschussarbeit recht ernüchternd und wurde aus unserer Sicht den potenziellen Risiken des Zweiten Nachtrags nicht gerecht. Um die vermutete Rechtswidrigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltes bewerten zu lassen, hatte die AfD-Fraktion in der Obleuterunde des Finanzausschusses die mündliche Anhörung von Experten vorgeschlagen. Leider folgten die anderen Fraktionen dem Vorschlag nicht. Deshalb einigte sich der Finanzausschuss auf eine schriftliche Anhörung, dadurch fielen eventuelle Rückfragen an die Experten von vornherein weg.
Diese schriftlichen Stellungnahmen der Experten und des Landesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Bewertung der vorliegenden Gesetzentwürfe durch meine Fraktion.
Ich komme nun zu den Details unserer Kritik am Zweiten Nachtragshaushalt.
Erster Kritikpunkt: unnötige Schaffung eines Sondervermögens, obwohl die rechtskonforme Bewirtschaftung im
Haushalt möglich wäre. Die Landesregierung will nicht nur viel zusätzliches Schuldengeld, sie will auch noch eine bequeme, lockere Handhabung dieser Gelder gesetzlich absichern. Das soll durch das Sondervermögen MV-Schutzfonds gewährleistet werden,
denn Haushaltsgrundsätzegesetz und Landeshaushaltsordnung gelten dafür nicht. Damit schafft sich die Regierung de facto einen Schattenhaushalt beträchtlicher Größenordnung.
Der bei Errichtung eines Sondervermögens gesetzlich geforderte Wirtschaftsplan sieht diverse unterschiedliche Zweckbindungen vor, was eigentlich dem Charakter eines Sondervermögens widerspricht. Die ausgegebene Parole „coronabedingt“, die inhaltlich alles zusammenhalten soll, ist bestenfalls eine sogenannte Nebelkerze, im schlechtesten Fall ein Betrug an der nächsten Generation.
Auch die Mittelzuordnung zu den Zweckbestimmungen wird von der Regierung offenbar nicht so ernst gesehen, denn die Zweckbindungen sind untereinander deckungsfähig. Dies liegt wohl daran, dass bei den meisten angegebenen Zweckbindungen keine wirkliche Bedarfsplanung zugrunde liegt, sondern eher eine Liste mit der Bezeichnung „Wünsch dir was!“. Die Installation des Sondervermögens Teil 2 gerade zur Weihnachtszeit besitzt somit einen tieferen Sinn.
Das Sondervermögen soll zudem ohne zeitliche Befristung bis zum Verbrauch der Kreditermächtigung gelten. Dies verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit,
denn, ich zitiere Professor Dr. Gröpl: „Ob eine Notlage vorliegt oder fortdauert und inwieweit zu deren Überwindung eine Notlagenverschuldung erforderlich ist, hat der Landtag nach dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit des Art. 61 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2“ der Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns „für jedes Haushaltsjahr gesondert zu entscheiden.“ Zitatende.
Ich zitiere weiter Professor Dr. Korioth: „Die ausnahmsweisen Notlagenkredite sind keine Grundlage für längerfristige Aufgabenbündel.“ Zitatende.
Die Kritik einiger Experten an der Transparenz des Sondervermögens wurde inzwischen durch die Regierungskoalition mit der Einbindung des Finanzausschusses aufgegriffen.
Aus unserer Sicht ist dies ein Trostpflaster angesichts der Selbstentmachtung des Parlamentes.
Die AfD wird in einem eigenen Antrag die Einbindung des Parlamentes verlangen.
Weil es der richtige Weg ist.
Aber wir werden trotzdem darüber hinausgehen.
Zweiter Kritikpunkt: ungerechtfertigte, zu große Notlagenverschuldung. Die jetzt geplante Neuverschuldung des Landes erreicht eine historisch einmalige Größenordnung. Da sollte es selbstverständlich sein, dass die Opposition genauer hinschaut. Denn auch wenn die Ausnahme von der Schuldenbremse, das heißt eine Notverschuldung nach Artikel 65 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns, aufgrund der coronabedingten Notlage gültig ist, wird damit die Schuldenbremse nicht grundsätzlich ausgehebelt. Laut Professor Dr. Gröpl ist das Ausmaß der Notverschuldung eng auszulegen und auf die Naturkatastrophe zu begrenzen. Er definierte unter anderem folgende Kriterien für die Sicherstellung einer rechtskonformen Notverschuldung:
Erstens. Der Zweck der Finanzierung muss sein, die Handlungsfähigkeit des Landes in der Notlage zu erhalten und zu stärken.
Zweitens. Die Kausalität, also der Veranlassungszusammenhang zwischen Corona-Pandemie und aktiven kostenverursachenden staatlichen Maßnahmen muss gegeben sein.
Und drittens. Es gilt eine zeitliche Eingrenzung auf die außergewöhnliche Notsituation.
Professor Dr. Korioth beschreibt als mögliche Kredithöhe, ich zitiere: Auf dieser Grundlage dürfen Kredite in einer Höhe aufgenommen werden, in der „sich die Aufwendungen für die Bewältigung und Überwindung der … Naturkatastrophe“ oder Notsituation nach der Einschätzung des Haushaltsgesetzgebers „nachteilig auf den Haushalt auswirken“. Zitatende. Und Professor Lenk ergänzt, ich zitiere: „Die strukturelle Finanzierung von Aufgaben über Kredite ist hingegen nicht gestattet.“ Zitatende.
Aufgrund dieser Experteneinschätzungen haben wir jede einzelne der verschiedenen 35 Zweckbestimmungen des Wirtschaftsplans hinsichtlich Kalkulationsgrundlage, Veranlassungszusammenhang mit Corona und zeitlicher Eingrenzung und so weiter hinterfragt. Befremdlich wirkte, dass einzelne Mitglieder des Finanzausschusses über diese Gründlichkeit deutliche Zeichen des Unwillens äußerten. Offensichtlich wäre ihnen ein einfaches Durchwinken der Kreditermächtigung über 2,15 Milliarden Euro lieber gewesen.
Meine Fraktion hat insgesamt 30 Änderungsanträge zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens eingereicht, weil wir bei zahlreichen Zweckbestimmungen den Veranlas
sungszusammenhang zur aktuellen Corona-Pandemie gar nicht oder nur zum Teil erkennen konnten.
Erkennen konnten wir allerdings, dass die Landesregierung unter der Überschrift „Naturkatastrophe CoronaPandemie“ die Chance nutzt, die Schuldenbremse im wahrsten Sinne des Wortes auszubremsen und geradezu in eine Schuldenorgie zu verfallen zulasten der nächsten Generation.
Der Wirtschaftsplan des MV-Schutzfonds Teil 2 enthält acht Schwerpunkte mit insgesamt 35 verschiedenen Zweckbestimmungen. Die Hauptanteile 22 bis 18 Prozent sind für Gesundheit, Digitalisierung und Kommunen vorgesehen. Auffallend ist, dass für den durch Corona geprüften Bereich des Schwerpunktes „Wirtschaft und Arbeit“ nur 4,7 Prozent veranschlagt sind. Bei den einzelnen Zweckbestimmungen kam nicht nur uns als Opposition, sondern auch dem Landesrechnungshof manches mehr als fragwürdig vor – nicht fragwürdig im Sinne, dass die Maßnahme an sich unsinnig wäre, sondern fragwürdig, ob die Bedingungen für die Notlagenverschuldung gegeben sind. Diese Zweifel äußerten auch etliche der Sachverständigen. Der Experte Professor Dr. Ragnitz bewertete lediglich 700 Millionen Euro tatsächlich als coronabedingte Mehrausgaben.
Um es vorwegzunehmen, die AfD-Fraktion unterstützt schuldenfinanzierte Maßnahmen, wenn ein klarer Bezug zur ursächlichen Pandemiebekämpfung und zur Abmilderung der Sekundärrisiken für die Betroffenen der AntiCorona-Maßnahmen erkennbar ist. Wir lehnen den Missbrauch der Notverschuldung zur Korrektur vergangener Politikfehler aber strikt ab.
Ich will einige Beispiele nennen:
Punkt 1: 481 Millionen Euro ruft die Landesregierung im Schwerpunkt „Gesundheit“ auf, allein 360 Millionen Euro davon sind für das Sondervermögen der Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald vorgesehen.
Auf den ersten Blick sagt man sich, na klar, Gesundheitswesen, das ist sicher coronabedingt. Konkrete Nachfragen, welche Ausrüstungsdefizite in welchen Krankenhäusern coronabedingt aufgefallen wären und wie die konkreten Missstände behoben werden sollen, konnten nicht beantwortet werden. Das ist auch nicht verwunderlich, denn es geht eigentlich nicht um CoronaFolgen,
sondern um die Beseitigung des seit Jahren anwachsenden Investitionsstaus in den Krankenhäusern.
Das ist sicher wichtig, aber innerhalb der Schuldenbremse und im ordentlichen Haushalt.
Zudem enthält der Mecklenburg-Vorpommern-Schutzfonds Teil 1 noch Reste von 44 Millionen Euro für diese Zweckbindung.
Punkt 2: Im Schwerpunkt Digitalisierung sind von der Landesregierung zusätzliche schuldenfinanzierte 400 Millionen Euro veranschlagt für altbekannte Maßnahmen wie zum Beispiel elektronische Akte und Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die elektronische Akte steht seit 2014 im Landesverwaltungsverfahrensgesetz, das Onlinezugangsgesetz gibt es seit 2017. Auch im regulären Haushalt gibt es bereits millionenschwere Titel für entsprechende IT-Maßnahmen. Wir sehen in derartigen Maßnahmensplittungen einen Verstoß gegen Haushaltswahrheit und -klarheit. Die veranschlagten Maßnahmen dienen nicht der Bekämpfung der akuten Pandemie. Das von der Regierung gern verwendete Argument, zukünftige Pandemiesicherheit herzustellen, trägt nicht, da dieses als Begründung eines Notlagenkredites verfassungsrechtlich nicht greift, was auch richtig ist.
Die Maßnahmen sind sinnvoll, aber im Rahmen des ordentlichen Haushaltes abzuarbeiten.
Punkt 3: Die Landesregierung fordert 255 Millionen Euro schuldenfinanzierte Mittel für den Schwerpunkt „Bildung und Wissenschaft“. Darunter fallen Maßnahmen zur Ganztagsbetreuung von Kindern, Hochschulausbildung und ein Schulbauprogramm von 100 Millionen Euro. Bezüglich des Schulbaus ist festzustellen, dass die Landesregierung mehr als 70 Millionen Euro aus dem bereits 2015 aufgelegten Schulsanierungsprogramm nicht abgerufen hat. Die Ausgliederung dieser Maßnahmen in das Sondervermögen verstößt wiederum gegen das Haushaltsgrundsätzegesetz und die Landeshaushaltsordnung. Da wir uns der Digitalisierung in Schule und Hochschule nicht verweigern und coronabedingter Distanzbetrieb ermöglicht werden soll, könnten wir eine Veranschlagung von 30 Millionen Euro akzeptieren.
Punkt 4: Die Landesregierung will 387 Millionen Euro schuldenfinanzierte Ausgaben für die Kommunen vornehmen, 163 Millionen Euro davon sollen die Finanzausstattung der Kommunen gegen Corona-Einbrüche abschirmen. Damit wären die Kommunen nach Berechnungen des Landesrechnungshofs sogar bessergestellt als vor der Corona-Krise. Die AfD-Fraktion hat sich bereits mehrfach für die Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kommunen eingesetzt. Wir setzen uns auch deutlich für eine hinreichende Kompensation der Pandemiefolgen ein. Corona-Gewinner wollen wir aber nicht haben. Zudem hat hier die Zweckbindung „Breitbandausbau“ im Mecklenburg-Vorpommern-Schutzfonds gar nichts zu suchen, sie gehört in den ordentlichen Haushalt.
Punkt 5: Die Landesregierung veranschlagt als Ausgleich für Steuermindereinnahmen der Kommunen 298 Millionen Euro. Für die AfD-Fraktion ist dies nicht mehr angemessen, weil nämlich inzwischen die Novembersteuer
schätzung die im September angegebenen Steuerverluste um 280 Millionen Euro geringer veranschlagt hat. Zudem stellt die Landesregierung unberechtigterweise auf prognostizierte Steuerausfälle der Jahre 2022 bis 2024 ab, dies ist aber dem kommenden Parlament vorbehalten.
Punkt 6. Besonders kritikwürdig ist die unter „Sonstiges“ benannte Reserve von 134 Millionen Euro. Ein Eventualposten dieser Größenordnung hat weder mit Corona noch mit ordentlicher Haushaltspolitik zu tun.
Auf etliche finanziell kleinere, aber bei Schuldenfinanzierung durchaus auch bedeutsame Maßnahmen kann ich aus Zeitgründen hier gar nicht eingehen.
Unser Fazit: Die AfD-Fraktion hält lediglich eine coronabedingte Aufstockung der Notlagenverschuldung um 283 Millionen Euro für gerechtfertigt. Damit würde der MV-Schutzfonds insgesamt ein Volumen von rund 983 Millionen Euro erreichen. Mit unseren Vorschlägen ständen bis Ende 2021 noch fast 585 Millionen Euro für künftige coronabedingte Bedarfe zur Verfügung. Wir sagen, das reicht.
Dritter Kritikpunkt: kritische Bewertung der Schuldenlast, Mangel an Generationengerechtigkeit. Die Landesregierung bagatellisiert ihre hohe Neuverschuldung mit dem Hinweis, dass es lediglich vorgezogene Investitionen seien, zum Beispiel in Ausrüstung der Krankenhäuser, Digitalisierung, Schulbauten und so weiter. Das mag bei erforderlichen Baumaßnahmen zumindest teilweise zutreffen, bei Ausrüstungen und beweglichen Anlagegütern sieht es schon anders aus. In dem Falle heißt es doch nichts anderes, als wenn ich mir heute zulasten meiner Kinder ein modernes teures Gerät oder zum Beispiel ein Auto kaufe, das ich ihnen dann in zehn Jahren gebraucht vererbe, die Rückzahlung aber laut Schuldenplan insgesamt 25 Jahre läuft.
Zwischenzeitlich dürfen sie mit der Schrottkarre fahren oder die Schuldenlast weiter erhöhen, wenn sie sich ein neues Auto kaufen wollen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, dieser Nachtrag belastet unsere Kinder. Bedenken Sie, die Schuldendauer und Abschreibungsraten müssen doch gerade bei Ausrüstungen in Relation stehen. Es ist bemerkenswert, dass die Experten die Tragfähigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern für eine Neuverschuldung in Höhe von 2,85 Milliarden Euro als ausreichend bewerteten. Leider konnte dies durch Nachfragen nicht geklärt werden. Der Landesrechnungshof, der den direkten Einblick hat, sieht unseres Erachtens diese Situation durchaus kritischer, denn insgesamt lässt die Regierung den Berg aus Schulden, Bürgschaften und nicht gedeckten Versorgungslasten inzwischen auf die Summe von circa 24 Milliarden Euro anwachsen.
In den nächsten 25 Jahren …
Wir können das gerne im Detail besprechen.
In den nächsten 25 Jahren werden die Haushalte durch die Tilgung von 2,85 Milliarden Euro und die Zahlungsverpflichtung von 8,3 Milliarden Euro nicht gedeckter Versorgungslasten eine erhebliche regelmäßige zusätzliche Belastung schultern müssen. Für die Bewertung der Schuldenlasttragfähigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist eine Mittelfristige Finanzplanung unabdingbar. Da die bisherigen Bemühungen der AfD-Fraktion kein Gehör fanden, haben wir zu den vorliegenden Gesetzentwürfen einen akzessorischen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem wir die Landesregierung auffordern, dem Paragrafen 10 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern nachzukommen und, ich zitiere, „den Landtag über erhebliche Änderungen der Haushaltsentwicklung … und deren Auswirkungen auf die … Finanzplanung zu unterrichten“. Zitatende.
Das Parlament hat ein Recht, zu den Handlungsbedarfen im Zeitraum 2022 bis 2024 und den notwendigen Einsparungen ab dem Haushalt 2022 informiert zu werden. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Wir wissen, ab 2022 übersteigen die Gesamtausgaben die Gesamteinnahmen. Der Haushaltsausgleich kann nur durch Handlungsbedarfe gesichert werden, und diese sind für den Zeitraum 2022 bis 2024 auf 1,13 Milliarden Euro angestiegen. Wir fragen uns: Wo bleibt bei diesem Nachtragshaushalt die Generationengerechtigkeit? Wo bleibt Ihr Verantwortungsbewusstsein als Abgeordnete gegenüber der jungen Generation, wenn Sie ihr derart langfristige Kreditbelastungen hinterlassen? Ich bitte, ernsthaft darüber nachzudenken. Wir werden diesem Nachtragshaushalt nicht zustimmen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin!
Liebe Frau Rösler, ich habe zwei Themen, die ich gerne bei Ihnen ansprechen möchte. Ich sage mal, die polemischen Äußerungen gegen die AfD will ich nicht weiter kommentieren, weil sie einfach auf falschen Fakten basierten.
Aber ich will mal Ihre Aussage zu dieser formalen Draufsicht noch mal ansprechen. Und darunter verstehe ich eigentlich, dass Sie sagen, also wir sollten doch nicht so pingelig sein, was die Rechtsstaatlichkeit angeht. Und
was Sie vorhaben, ist ein Verlassen der Rechtsstaatlichkeit und eine Willkür der Mehrheit, also in diesem Falle der Regierungsmacht.
Das ist einfach Ihr Konzept, was Sie hier präsentieren, wenn Sie sagen, diese formale Draufsicht wollen wir nicht. Wir wollen Rechtsstaatlichkeit, das wollen Sie offenbar nicht.
Und ich muss auch sagen, Ihre Vorschläge, die Sie jetzt gemacht haben, die zeigen auch ein bisschen, dass Sie sozusagen zu DDR-Zeiten ihr Wirtschaftsstudium gemacht haben,
aber die DDR ist bankrottgegangen.
Dieses Denken scheint sich durchzutragen, denn Sie würden uns in den Bankrott führen.
Frau Präsidentin!
Herr Minister, leider hatte vorhin die Ministerpräsidentin auf meine Kurzintervention nicht so richtig geantwortet.
Es ging mir vor allen Dingen um die Handlungsbedarfe, die Sie jetzt ja auch angesprochen haben. Und Sie wissen ja, es geht um die 1,13 Milliarden, die 2022 bis 2024 anfallen. Und Sie haben aber auch sozusagen drum herumgeredet. Sie haben nur gesagt, es muss Disziplin kommen, aber mit Disziplin werden wir den Haushalt nicht ausgeglichen gestalten können. Sagen Sie doch mal ein paar Vorschläge! Denn die Frau Ministerpräsidentin hatte ja schon gesagt, es wird nicht an die Wahlgeschenke gehen, die Sie praktisch in diesem Haushalt gemacht haben.
Sagen Sie jetzt mal ein paar Beispiele, was denn in Zukunft kommen soll!
Das werde ich tun.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Ich möchte kurz noch mal an meine Rede erinnern, die ich im letzten Plenum schon gehalten hatte, und zwar hatte ich da versucht, das Ganze, den Umgang mit Corona, mit der Corona-Pandemie, anhand einer Diskussion zum Risikomanagement darzustellen, und ich muss mich wundern, leider, leider ist davon eigentlich wenig bei Ihnen angekommen. Und deshalb will ich gerne noch mal heute einige Positionen da wiederholen, weil nämlich genau das die Probleme sind.
Und zwar wird hier ständig über das Primärrisiko gesprochen, es wird aber nie darüber gesprochen oder nie verglichen mit dem sogenannten Sekundärrisiko, was nämlich durch die Maßnahmen gegen das Primärrisiko, die Corona-Pandemie, für ein Risiko erzeugt wird durch die Maßnahmen.
Meine Damen und Herren, jedes Risikomanagement muss beide Risiken in Betracht ziehen und muss beide Risiken bewerten und darf nicht nur immer auf die eine Seite schielen und alles andere außer Betracht lassen. Und das möchte ich, ich möchte da mal, oder besser gesagt, ich habe mich gefreut, dass junge Leute, Studenten, inzwischen genau diesen Gedanken aufgegriffen haben und versuchen, gesundheitsökonomisch zu analysieren, was wird denn eigentlich durch den Lockdown erreicht und welchen Schaden erzeugen wir dadurch und welchen Nutzen haben wir durch den Lockdown erreicht. Sie machen eine Nutzen-Kosten- oder Nutzen-Schaden-Analyse. Und Sie haben alle die Arbeit zugeschickt bekommen des Stralsunder Studenten und Sie wissen, dass das Ergebnis allein des ersten Lockdowns 30-fach zulasten des Schadens ausgegangen ist, das heißt, wenn man eine gesundheitsökonomische Betrachtung macht. Und gesundheitsökonomische Betrachtungen müssen alle machen, die im Gesundheitswesen tätig sind, und insbesondere die Krankenkassen. Und, meine Damen und Herren, das ist nichts Verwerfliches, etwas sozusagen finanziell,
finanziell gegenüberzustellen.
Ja. Ja, genauso ist es, da wird nicht das Leben mit Geld bewertet, sondern da wird ein entsprechender Ansatz, der gesundheitsökonomisch überall verwendet wird, genutzt. Und, meine Damen und Herren, negieren Sie das nicht!
Und, Herr Waldmüller, Sie sind der Ignorant, wenn Sie nämlich solche Dinge ignorieren und behaupten, und nicht wir.
Das wäre das Erste.
Und Sie können doch nicht außer Acht lassen, dass laut ICD-10-Klassifikation es so ist, dass in MecklenburgVorpommern in den letzten Jahren allein für die Gruppe der respiratorischen Erkrankungen regelmäßig um Tausend Tote jedes Jahr zu verzeichnen sind, jedes Jahr, respiratorische Erkrankungen. Das ist genau die Gruppe, in die auch Corona gehört. Und, meine Damen und Herren, wir haben in diesem Jahr – wie viele waren es inzwischen? – 27 oder so Tote, die wirklich in Verbindung mit Corona gesehen werden können.
Und, meine Damen und Herren, denken Sie an die Konsequenzen! Ja, welche Größenordnungen an Schäden verursachen wir, um praktisch diese Risiken, die wir mit Corona haben, zu bekämpfen?! Es ist so, dass das Restrisiko immer eine gewisse Rolle spielen wird. Wir werden das auch durch Impfung nicht beseitigen können. Restrisiken gehören zu einem Risiko und wir werden uns damit auseinandersetzen müssen, welches Restrisiko akzeptieren wir, bei jeder anderen Erkrankung auch, auch dort akzeptieren wir Restrisiken. Denken Sie an die ganzen Tumorerkrankungen! Wie viel Geld stecken wir denn da rein, um die Tumorerkrankungen zu bekämpfen? Es kann nicht grenzenlos sein. Also es ist immer eine Abwägung von Restrisiken.
Und dann, meine Damen und Herren, denken wir noch mal an die Risikoindikatoren. Es wurde heute schon angesprochen, die Infektionszahlen, genau das ist das, was auch die Gruppe um Professor Streeck kritisiert, der PCR-Test ist kein vernünftiger Risikoindikator. Es müssen auch die wirklich Kranken, die wirklich in den Krankenhäusern stationär aufgenommenen und die wirklichen Todeszahlen mit einberechnet werden in einen Risikoindikator. Das passiert derzeit überhaupt nicht. Wir haben eine PCR-getriebene Pandemie und die Risiken sind nicht adäquat dargestellt.
Und dann kommen wir zur Risikobewertung und zur Risikokommunikation. Die ist besonders katastrophal. Es wird nicht abgestellt auf die Erfolge, die wir erzielen, auf die geringen Krankenzahlen, auf die geringen Todeszahlen und so weiter und so fort, sondern es werden immer
der PCR-Test und die Zahl der Infektionszahlen hochgehalten. Meine Damen und Herren, das ist nicht das Entscheidende, entscheidend ist, wie viele sind wirklich schwer krank und wie viele genesen nicht, also wie viele sterben daran.
Das sind die entscheidenden Kriterien und daran müssen wir uns orientieren.
Das ist veröffentlicht, aber wir bewerten es falsch. Der PCR-Test ist das Entscheidende, an dem sich alles festmacht. Die Inzidenz von 50 Infizierten ist nicht der richtige Risikoindikator.
Und dann muss ich sagen, der ganze Umgang erscheint mir auch heute wieder bei der Rede der Ministerpräsidentin – Frau Ministerpräsidentin, ich muss sagen, in manchen Dingen finde ich es ja gut, dass Sie den eigenen Weg gehen, dass Sie differenziert rangehen, das finde ich in Ordnung. Und Sie haben ja auch gesagt – ich will das auch noch mal positiv hervorheben –, die Inzidenz muss differenziert bewertet werden und Schulen und Kita offen gehalten. Da sind wir völlig bei Ihnen. Aber unabhängig davon ist es immer wieder so, dass hervorgehoben wird, welche Gefahren kommen da auf uns zu, und wir müssen unbedingt Disziplin üben. Nein, fordern Sie die Leute auf, dass sie eigenverantwortlich einschätzen, in welchen Gefahren sie leben und welche Gefahren sie,
welchen Gefahren sie sich aussetzen wollen!
Und, meine Damen und Herren, die Arbeit des Studenten aus Stralsund, die hatte ergeben – er hatte verglichen Deutschland und Japan,
Deutschland, Deutschland hat Lockdown gemacht, Japan hat keinen Lockdown gemacht –, und das Ergebnis, das überraschende Ergebnis war, dass die Zahl der Corona-Toten in Japan niedriger war als in Deutschland. Das hat kulturelle,
das hat kulturelle Ursachen.
Und er musste dann einen Kunstgriff machen, um seine Berechnungen weiterzuführen. Und, meine Damen und Herren, das belegt doch nur,
das belegt doch nur, nutzen Sie die Eigenverantwortung der Bürger, gehen Sie auf die Bürger zu und geben Sie ihnen die Eigenverantwortung zurück, dann werden Sie feststellen, dass Sie bessere Ergebnisse erzielen werden als durch Verbote und Gebote!
Frau Oldenburg, ich möchte noch mal auf Ihre nette Predigt zurückkommen, die Sie hier gehalten haben. Da sind wir völlig bei Ihnen, wenn es um die Kinder geht. Und da gebe ich … Und ich muss sagen, die Norweger, die gehen da einen interessanten Weg, die halten die Kinder völlig aus den ganzen Lockdown-Aktivitäten raus. Das heißt, die machen einen Lockdown, aber die Kinder haben Freiheiten, sie können zu ihren Sportveranstaltungen gehen,
sie gehen in die Schule,
sie gehen in die Kita und so weiter und so fort.
Genau das! Ich will das ja nur, ich will das ja nur bestätigen.
Und das betrifft auch die Maske, meine Damen und Herren, das betrifft auch die Maske in den Schulen. Und deshalb halte ich das für wichtig, dass wir diesen Weg weitergehen und auch konsequent sind.
Ich möchte noch einen Punkt hervorheben, und zwar kann man leicht den Verdacht bekommen, dass die Pandemie eigentlich gerne ausgedehnt und genutzt wird oder besser gesagt, die Schwere der Pandemie gerne genutzt wird, um eigentlich im Hintergrund politisch ganz andere Dinge durchführen zu können.
Und das haben wir, das haben wir jetzt zum Beispiel mit dem MV-Schutzfonds erlebt, ganz drastisch erlebt, dass nämlich viele Maßnahmen, die gar nicht mit der CoronaBekämpfung in Verbindung gesehen werden können, dass die jetzt praktisch über Schulden finanziert durchgedrückt werden. Da muss man doch klar sagen, da wird die Pandemie missbraucht, um Fehler der vergangenen Jahre in der Regierungspolitik auszubügeln.
Und ich denke auch nur an die Corona-Bonds in Europa oder an die Aufkaufprogramme der EZB. Das alles läuft ab im Hintergrund, keiner diskutiert darüber, weil Corona alle Diskussionen bestimmt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie sich das mal zu Gemüte führen, und ich bitte Sie ernsthaft und eindring
lich, zu einer realistischen Bewertung unseres derzeitigen Risikos durch die Pandemie zurückzukommen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin!
Ihr Beitrag eben hat sich sehr wohltuend abgehoben von dem zum Beispiel von Herrn Barlen. Deshalb dafür herzlichen Dank!
Das war eine echte, kritische Auseinandersetzung.
Und da würde ich mich freuen, wenn wir das grundsätzlich so führen könnten. Aber ich würde trotzdem gerne noch mal darauf eingehen, weil ich gemerkt habe, dass Sie ernsthaft versuchen, sozusagen Argumente auch wirklich zu diskutieren.
Und da wäre das Erste: Sie haben recht, wir haben auch bei den Fachleuten sehr gegensätzliche Positionen, die dort diskutiert werden, und es kommt immer darauf an, welche Berater holt man sich denn nun gerade. Leider vermissen wir, dass praktisch in der Fachöffentlichkeit diese Diskussion wirklich ernsthaft und gemeinsam mit den polarisierenden Meinungen sozusagen geführt wird und dort eine gemeinsame Position sich erarbeitet wird. Die sehe ich in Schweden. Dort, finde ich, machen die eine hervorragende Kommunikationspolitik. Das finde ich hervorragend. Jeden Tag wird dort praktisch erläutert im Fernsehen, wie man sich entscheidet und warum man sich so entscheidet.
Und deshalb bin ich der Meinung, dass es einfach nicht stimmt, wenn Sie sagen, dass die Praktiker vor Ort eine andere,
dass die Praktiker …
Es geht hier um Fachgremien, es geht um Fachgremien,
die ich gesagt habe. Ich glaube, das wäre eine Überforderung.
Es geht wirklich darum, dass man sagt, die gesunde Balance, die Sie angesprochen haben,
die ist eben nicht da, diese gesunde Balance, weil wir derzeit eine gewaltige Diskrepanz zwischen dem Nutzen und dem Schaden, den die Maßnahmen anrichten, haben. Ich denke, da wäre eine dauerhafte Diskussion sinnvoll, wenn man die weiterführt und auch mit eventuell besseren Fakten.
Ich würde mich freuen, wenn wir diese Diskussion konstruktiv gemeinsam
oder wirklich in allen Fraktionen führen könnten. Leider haben Sie eben schon wieder Anklang gehabt,
den Anklang gehabt,
dass wir nicht ernsthaft an dieser Thematik arbeiten. Das möchte ich streng zurückweisen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin!
Herr Barlen, wissen Sie, Sie haben mich erinnert an einen SED-Agitator, als ich mal bei der Volksarmee meinen Dienst tat, der uns genau das Gleiche erzählte, nämlich:...
... Bitte nicht denken, bitte nicht selbstständig denken, sondern passt euch an und macht genau das, was wir von euch verlangen!
Genau das haben Sie heute auch hier präsentiert und ich muss Ihnen sagen, Sie sind ein hervorragender SEDAgitator. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nur die kurze Erklärung: Wir haben, wir hatten ursprünglich eine Normenkontrollklage angekündigt oder besser gesagt angestrebt. Leider haben sich die LINKEN dieser ja entzogen, sodass wir mit der Eindrittelmehrheit nicht eine solche Klage anstrengen konnten.
Wir haben bewusst nicht gegen die Einzelprojekte gestimmt, weil wir damit deutlich machen wollen, dass wir nicht die Einzelfälle analysieren, sondern wir lehnen das Verfahren, die Verfahrensvergabe insgesamt ab als politische Landschaftspflege der Abgeordneten der Regierungsparteien.
Dies konnten wir nur deutlich machen, indem wir an der Abstimmung nicht teilgenommen haben. Das haben wir in den Ausschüssen so gehandhabt und das haben wir auch hier im Landtag so gehandhabt. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! Wir haben den provokanten Titel der heutigen Aussprache, „Mecklenburg-Vorpommern nicht zum Armenhaus von Deutschland machen“, unter dem Eindruck der Haushalts- und Finanzpolitik, ja, eigentlich auch der Anti-Corona-Politik der Landesregierung gewählt. Die gestrige Debatte zum zweiten Nachtragshaushalt und die heutige am Vormittag haben wieder einmal mehr deutlich gemacht, es gibt nur eine wirkliche Oppositionskraft in diesem Landtag, nämlich die AfD.
Wir möchten...
Sie sind bestimmt keine Opposition, mein Herr!
Wir möchten als solche Opposition die Gelegenheit nutzen und dem Selbstlob der Regierung aus dem September-Plenum mit Fakten und kritischen Bemerkungen entgegentreten und so die Bewertung wieder zurechtrücken. Als stärkste Kraft der parlamentarischen Opposition werden wir heute und in den nächsten Wochen die Aufgabe wahrnehmen, auf drohende Fehlentwicklungen hinzuweisen.
Beginnen wir zunächst mit der Analyse in der Historie. Die Feststellung, dass seit dem friedlichen Umsturz 1989/1990 unser Land über 300.000 Einwohner verloren hat, erfüllt uns mit großer Sorge. Als ehemals jüngstes Bundesland sind wir mittlerweile in die Gruppe der Bundesländer mit dem höchsten Altersdurchschnitt der Einwohner gewechselt. Derzeit beträgt der Anteil der 67-Jährigen und Älteren rund 22 Prozent. In den nächsten Jahren wird dieser Bevölkerungsanteil weiter steigen. Das wird Folgen haben. Es steigt nämlich auch der Bedarf an altersspezifischen Diensten: umfassende medizinische Versorgung, flächendeckende Bus- und Bahnverbindungen, wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten, Pflegeeinrichtungen und vieles mehr.
Der Verlust an Einwohnern, insbesondere der Jüngeren, hat Ursachen, die wesentlich in der unzureichenden wirtschaftlichen Entwicklung und in den schlechteren Verdienstmöglichkeiten zu suchen sind. Neulich sagte mir ein junger Mann ironischerweise, das Land zum Leben, wie es in Werbefilmen des Landesmarketings M-V so schön heißt, ist wohl eher ein Land zum Darben.
Schauen wir einmal zurück! Durch die Treuhand wurde in den 90ern ein Prozess der Deindustrialisierung betrieben. Das ursprünglich proklamierte Ziel „erst sanieren, dann verkaufen“ wurde nicht von der damaligen Landesregierung durchgehalten. Hinzu kamen Privatisierungsmisserfolge. Ich denke dabei zum Beispiel an die Werften mit dem Bremer Vulkan (700 Millionen Verlust durchs Land), an das Faserplattenwerk Ribnitz-Damgarten (280 Millio- nen D-Mark Subventionsverlust), und diverse weitere Betriebe.
Die SVZ hat dieses Thema im Dezember letzten Jahres unter Schlagzeilen wie „Ausverkauf im Akkord“ und „Besetzt, geschlossen, abgewickelt“ aufgegriffen. Für viele Menschen bedeutete die Arbeitslosigkeit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und nachfolgend Arbeitslosenhilfe – ich will das gar nicht kleinreden, es war unbedingt notwendig –,
aber später nach der SPD-Sozialreform Abstieg in die Grundsicherung, das Hartz-IV-System. MecklenburgVorpommern nimmt seit Jahren in der deutschlandweiten Arbeitslosenstatistik Spitzenreiterplätze ein.
Im März 2006 waren über 290.000 Menschen bei uns im Land im Hartz-IV-System erfasst, darunter 72.000 Kinder unter 18 Jahren.
Heute leben immer noch 130.000 Menschen im Hartz-IVSystem, darunter 38.000 Kinder unter 18 Jahren. Diese Menschen mit ihren gebrochenen Berufsbiografien werden im Alter in die Altersarmut fallen.
Verehrte Frau Ministerpräsidentin, Sie sprachen im September von einem klaren Kurs für soziale Gerechtigkeit Ihrer Politik. Mit sozialer Gerechtigkeit hat die bisherige SPD-Politik nicht wirklich etwas zu tun, vielleicht eher mit Gleichheit in Armut. Aber auch denjenigen, die Arbeit haben, geht es zum Teil nicht unbedingt viel besser. Ich weiß nicht, ob die Regierungsvertreter den Bericht zum Stand der deutschen Einheit gelesen haben. Der bestätigt, was jeder weiß: Es gibt große Unterschiede auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Leider steht M-V auch hier ganz am Ende der Reihe. Wir halten das Schlusslicht. Die Arbeitnehmer in M-V haben den bundesweit geringsten durchschnittlichen Verdienst. Ganze 73 Prozent der Vollzeitbeschäftigten liegen mit dem Verdienst noch unter dem deutschen Durchschnittseinkommen.
Aus dieser Feststellung lässt sich folgerichtig ableiten, dass logischerweise auch die Rentner in M-V zu denen mit den geringsten Renten in Deutschland gehören, wohlgemerkt, wenn man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht, also keine falschen Vergleichsmaßstäbe heranzieht. Ende 2018 erhielten 120.483 Senioren – und Seniorinnen natürlich – in unserem Land eine Rente von weniger als 1.000 Euro ausgezahlt. Die Ministerpräsidentin sagte in ihrer Rede anlässlich der 30 Jahre Einheit, Zitat, „30.000 bis 50.000... Rentner werden in unserem Land“ durch die Einführung der Grundrente zum Januar, 1. Januar 2021, eine „Anerkennung ihrer Lebensleistung bekommen.“ Aber ob die Grundrente zur Finanzierung eines bescheidenen Ruhestandes ausreicht, das sagte sie nicht, und auch nicht, was mit den restlichen 70.000 bis 90.000 Rentnern geschieht, die mit einer Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat auskommen müssen.
Im „Deutschen Ärzteblatt“ vom 20.07.2020 ist ein Artikel veröffentlicht, der die Lebenserwartung der Bevölkerung bis hinunter auf die Kreisebene in Deutschland untersucht. Die Männer und Frauen unseres Landes haben danach eine unterdurchschnittliche Lebenserwartung. Die Autoren ziehen den Schluss, ich zitiere, „dass Maßnahmen, die die Lebensstandards für ärmere Teile der Bevölkerung verbessern, am ehesten dazu geeignet sind, die existierenden Unterschiede in der Lebenserwartung zu reduzieren“, Zitatende. Dabei ist völlig offen, was als Lebensstandard definiert wird.
Liest man den letzten Gesundheitsbericht für MecklenburgVorpommern, dann fällt auf, dass gerade psychische Erkrankungen in den letzten Jahren deutlich und stetig zunehmen. Dies sollte ein Alarmsignal sein. Offenbar liegt in diesem Land mehr im Argen als allein die Wirtschaft und die Demografie. Solange wir dies nicht offen und ehrlich ohne Tabus analysieren und diskutieren, ohne ideologische Scheuklappen, werden wir nicht wirklich vorankommen.
Zu unseren demografischen Problemen kommt unsere schwache Wirtschaftskraft, und dies, obwohl MecklenburgVorpommern in den Jahren 2005 bis 2019 überdurchschnittlich hohe Einnahmen im Land hatte, und zwar aufgrund der Zuweisungen und Unterstützungen von Bund und Ländern. Es ist den Regierenden und den
Wirtschaftsmanagern aber nicht gelungen, die Wirtschaft in unserem Land an das Niveau der finanzschwachen Flächenländer West heranzuführen. Im Jahr 2009 hatte die Wirtschaftskraft unseres Landes das Niveau der finanzschwachen Flächenländer West im Sinne des nominalen Bruttoinlandsprodukts je Einwohner gerade einmal zu 77,7 Prozent erreicht. Das ist sogar noch im Jahr 2018 abgesackt auf 76,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das entspricht einer Wirtschaftskraft von nur 27.905 Euro je Einwohner. Das ist die geringste Wirtschaftskraft aller deutschen Länder.