Protokoll der Sitzung vom 28.06.2018

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 41. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/2299 vor.

Fragestunde – Drucksache 7/2299 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Christel Weißig, Fraktion der BMV, die Frage 1 zu stellen.

Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Ich habe die Frage:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Zwangsadoptionen in der DDR auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes MecklenburgVorpommern?

Einen schönen guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Weißig! Auf der Grundlage der Erkenntnisse unserer Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR kann ich Ihre Frage wie folgt beantworten: Es gab in der DDR Fälle politisch motivierter Kindesentziehung. Das Familiengesetzbuch der DDR bot die Möglichkeit, Eltern das Erziehungsrecht zu entziehen und Kinder aus politischen Gründen in Heime einzuweisen. Auch die Durchführung von Zwangsadoptionen war in der DDR möglich.

Eine wissenschaftliche Aufarbeitung von politisch motivierten Adoptionen in der DDR ist bisher nur punktuell erfolgt. Es gibt zwei Veröffentlichungen zu diesem Thema, in denen sieben Fälle von Zwangsadoptionen belegt wurden. Durch Berichte von Betroffenen und die mediale Berichterstattung entstand der Eindruck, dass politisch motivierte Zwangsadoptionen in der DDR in großer Zahl stattgefunden haben sollen. Über den Umfang der Zwangsadoptionen sowohl im Bereich der ehemaligen drei Nordbezirke als auch für die gesamte DDR liegen aber keine belastbaren Zahlen vor.

Besonders schwierig ist, dass bei dieser sensiblen Thematik gelegentlich mit begrifflichen Unschärfen gearbeitet wird. Zunächst muss einmal klar definiert werden, was unter einer Zwangsadoption zu verstehen ist. In der Beratungsarbeit der Landesbeauftragten wird folgende Definition zugrunde gelegt: Kindesentzug aufgrund politischen Verhaltens der Eltern ohne vorherige Gefährdung des Kindeswohls und Adoption der Kinder ohne Vorliegen der elterlichen Einwilligung.

Von der Adoptionsthematik betroffene Bürgerinnen und Bürger bekommen Hilfe und Unterstützung, wenn sie Fragen zur Schicksalsklärung haben und Hilfe für ihre Recherchen benötigen sowohl bei den zentralen Adoptionsstellen der Länder als auch durch alle Landesbeauf

tragten der jeweiligen neuen Länder. In MecklenburgVorpommern wandten sich in den vergangenen Jahren über 100 Betroffene im Zusammenhang mit der Klärung von Adoptionsverfahren an die Landesbeauftragte. In keinem dieser Beratungsfälle gab es Hinweise auf eine der genannten Definition entsprechende Zwangsadoption.

Dennoch ist es so, dass wir viele Anfragen hatten im Zusammenhang mit anderen Themen, die oft vermischt werden, etwa mit Totgeburten, plötzlichem Kindstod, tödliche Unfälle im Kindesalter, Zwangsadoptionen, Kindesentzug und Heimeinweisung. Zu den oben genannten Beratungsanfragen bei der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern gehören eben auch diese Einzelpersonen und Familien, die sogenannte unklare Kindstode klären wollten. Die Betroffenen vermuten, dass die Kinder nicht verstorben, sondern unter einem anderen Namen adoptiert oder gar verkauft worden seien. Bei der Landesbeauftragten konnten in keinem dieser besonderen Beratungsfälle anhand von aufgefundenen Unterlagen Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden. In jedem Fall belegten die Unterlagen zweifelsfrei, dass die Kinder verstorben sind. – Vielen Dank.

Ich danke Ihnen.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der BMV, die Frage 2 zu stellen.

Guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister!

2. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verhinderte 2015 das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU) den Kauf von Land durch zwei Hobbylandwirte. Diese wollten sich so eine weitere Einnahmequelle erschließen. Stattdessen wurde das Land durch das StALU an den größten Agrarbetrieb in der Umgebung verkauft, der das Land anschließend nicht behielt, sondern sofort weiterverkaufte.

Wie bewertet die Landesregierung diesen Fall angesichts der Äußerungen des Ministers Dr. Till Backhaus, breit gestreutes Eigentum in bäuerlicher Form sei der Garant für eine ausgewogene Entwicklung im ländlichen Raum?

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Herr Borschke, zu der Grundaussage, die Sie eben zitiert haben, stehe ich zu einhundert Prozent. Das ist und bleibt auch nicht nur meine Überzeugung, sondern sozialdemokratische Ansicht.

Zum anderen ist es so – ich kann das natürlich aus dieser Anfrage nicht genau entnehmen –, wir haben Tausende von Fällen, aber wir vermuten, dass dieser Fall tatsächlich einen siedlungsrechtlichen Vorkauf nach sich zog, und zwar, der in 2015 ausgeübt werden sollte. Für

uns ist im Übrigen dargestellt worden, dass dieser Hobbylandwirt, von dem Sie wahrscheinlich sprechen, keine Landwirtschaft im Nebenerwerb betrieben hat, sondern Rinder auf einer eigenen Fläche als Hobby und zur Eigenversorgung gehalten hat. Er bestätigte im Übrigen auch – wenn das denn der Fall sein sollte –, dass er in nächster Zeit nicht vorhat, zu einem Nebenerwerbslandwirtschaftsbetrieb zu werden.

Das Landwirtschaftsgericht Neubrandenburg und das OLG, das Oberlandesgericht Rostock, haben hiergegen tatsächlich auch erhobene Rechtsbehelfe rechtskräftig beurteilt und diese Klage zurückgewiesen. Nachdem das Vorkaufsrecht im Übrigen zugunsten des aufstockungswilligen Landwirtschaftsbetriebes diesem Betrieb zugewiesen worden ist, sind diese Flächen dann praktisch bei einem Landwirt gelandet.

Im Übrigen kann ich nur eins noch mal zum Ausdruck bringen: Rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte – ich hoffe, das sehen Sie auch so – erübrigen eine Bewertung des Falles durch die Landesregierung.

Vielen Dank.

Ich habe fertig.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und BMV)

Wunderbar. Wenn dann beide fertig sind, rufe ich auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Ich bitte den Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren!

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass die Universitätsmedizin Rostock Vertragsbeziehungen mit Unternehmen eingeht, die zum Portfolio von Private-Equity-Firmen gehören, die wiederum ihren Sitz in Steueroasen wie der Kanalinsel Jersey haben?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Bildungsministerium wurde im Zuge der aktuellen Untersuchung konkret bekannt, dass eine mittelbare Beziehung eines Auftragnehmers der UMR zu einer Steueroase bestand. Die Beauftragung ist durch die UMR bereits wieder beendet worden, weil der UMR inzwischen relevante Zweifel zu Hintergrund und Leistungen der Firma kamen.

Ich würde gern nachfragen: Sie sprachen gerade davon, dass die Beziehung beendet wurde. Ist sie sozusagen vollständig gelöst oder ruht der Vertrag lediglich?

Sehr geehrter Abgeordneter, nach meinem Kenntnisstand ist der Vertrag aufgelöst worden, ich würde das aber sonst noch mal schriftlich nachreichen.

Vielen Dank.

Die zweite Nachfrage, die ich habe: Frau Ministerin, der Landesrechnungshof hat am 11. März 2015 eine Nach

prüfung der Universitätsmedizin Rostock und Greifswald durchgeführt und hat zur Risikofrüherkennung und zu Risikofrüherkennungssystemen darauf verwiesen, dass das sogenannte Compliance Management, also die Überprüfung, ob alle Handlungen regelkonform sind, angemahnt werden muss. Wie sind Sie im Bildungsministerium, das ja zuständig ist, mit dieser Aufforderung des Landesrechnungshofes umgegangen?

Der Aufsichtsrat hat diese Empfehlung aufgegriffen und auch entsprechende Compliance-Regelungen erlassen. Näheres kann ich Ihnen gerne auch schriftlich noch mal zukommen lassen.

Danke schön.

Dann meine zweite Frage:

4. Welche Beraterverträge wurden beziehungsweise werden durch Vorstandsmitglieder der Universitätsmedizin Rostock seit dem Jahr 2011 nach Kenntnis der Landesregierung ausgeübt?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben sehr wahrscheinlich der Presse entnehmen können, dass bezüglich des ärztlichen Vorstands der Unimedizin Rostock eine interne Prüfung läuft. Ich bitte insofern um Verständnis, dass ich zu diesem Punkt keine Stellung nehmen kann, da das genau Gegenstand dieser Prüfung ist. Es handelt sich damit um eine Personalangelegenheit, die ich hier nicht öffentlich verkünden darf beziehungsweise wo ich keine näheren Details geben darf.

Eine Nachfrage: Das zur Kenntnis nehmend handelt es sich um Prüfungen, die in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen münden würden? Ansonsten gibt es ja die Auskunftspflicht, also um die Dimension Ihrer Antwort zu erfassen.

Die Staatsanwaltschaft hat Kenntnis von unserer Prüfung und muss dann natürlich selbst entscheiden, ob sie Ermittlungen aufgreift oder nicht.

Danke schön.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin!

In einem Beitrag des NDR „Nordmagazin“ vom 7. Juni 2018 wurde seitens der unteren Denkmalschutzbehörde Schwerin sowie verschiedener Interessengemeinschaften die mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege beklagt.

5. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass sowohl die obere als auch die unteren Denkmalschutzbehörden mit ausreichend Personal ausgestattet sind, um ihren vielfältigen Aufgaben im Land in angemessenem Maße nachkommen zu können?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Die Personalausstattung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege ist vor dem Hintergrund des Landespersonalkonzepts 2004 und 2010 mit der Reduzierung der Stellenanzahl und dem Gesetz über die Entbürokratisierung und Deregulierung 2005 mit der Verlagerung staatlicher Aufgaben auf die kommunale Ebene zu sehen. Auch ich habe den Bericht im „Nordmagazin“ gesehen und habe daraufhin Folgendes veranlasst: Um natürlich den vielfältigen Aufgaben der Denkmalfachbehörde perspektivisch mit den vorhandenen Ressourcen in angemessenem Maße nachkommen zu können, werde ich eine externe Organisationsuntersuchung im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege veranlassen mit dem Ziel der Optimierung der Geschäftsprozesse, aber auch der Aufgabenzuordnung.

Bezogen auf die Ausstattung der unteren Denkmalschutzbehörden bitte ich um Verständnis, dass das in der Verantwortung der kommunalen Ebene liegt und nicht der Landesebene.

Vielen Dank. Damit sehe ich auch meine Frage 6 bereits als beantwortet an.