Protokoll der Sitzung vom 25.01.2019

Guten Morgen meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist 9.00 Uhr. Ich begrüße Sie zur 57. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und auch beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Gewässerunterhaltung sichern/unterirdische Wasserläufe instand setzen, auf Drucksache 7/3048.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Gewässerunterhaltung sichern/ unterirdische Wasserläufe instand setzen – Drucksache 7/3048 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU Frau Vizepräsidentin Schlupp.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade die letzten Hochwasser haben gezeigt, dass eine ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung zwingend notwendig ist. Solche Hochwasserereignisse werden sich nach Aussagen der Wissenschaft in den nächsten Jahren häufen. Darauf müssen wir reagieren, auch um Menschen und deren Hab und Gut zu schützen. Deshalb haben wir den vorliegenden Antrag eingebracht.

Viele von Ihnen werden sich bisher noch nicht explizit vor Augen geführt haben, dass ein Großteil unserer Gewässer unterirdisch verläuft, also verrohrt ist. Es ist aber so. Circa 7.300 Kilometer der Gewässer unseres Landes verlaufen unter der Erde. Sie dienen, wie auch offene Gewässersysteme, der Sicherung der Vorflut und tragen somit maßgeblich zum Hochwasserschutz und zur Sicherstellung der Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen bei. Davon sind circa 7.100 Kilometer als Gewässer zweiter Ordnung nach dem Landeswassergesetz eingestuft und liegen somit in der Unterhaltungslast der Wasser- und Bodenverbände, deren Mitglieder die Gemeinden unseres Landes sind, und sind damit Eigentum der Kommunen.

Die Wasser- und Bodenverbände haben bei ihrer Gründung 1992 keine vollständigen Unterlagen zu den verrohrten Systemen bekommen. Noch heute werden verrohrte Abschnitte gefunden und die Lage und Maße der bekannten Leitungen wird ermittelt. Eine eindeutige Zuordnung bei den gefundenen Abschnitten ist noch nicht oder unvollständig erfolgt. Dies ist aber zwingende Voraussetzung für Unterhaltung und Betrieb dieser Anlagen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die verrohrten Systeme sind überwiegend abgeschrieben. Die meisten wurden in den 50er- und 60er-Jahren gebaut und weisen einen hohen Sanierungsstau auf. In dieser Zeit ging es um die Sicherstellung der Versorgungssicherheit, die Schaffung großer Bewirtschaftungseinheiten und den Schutz neuer Siedlungen. Die massiven Beanspruchungen ab 1990 durch Neuversiegelungen und Neuanschlüssen von Flächen waren nicht vorhersehbar und fanden folgerichtig keine Berücksichtigung. Bis heute liegen den Verbänden keine hydraulischen Berechnungen über die tatsächlichen Beanspruchungen der Systeme vor.

Auch aufgrund der Klimaveränderungen und der Erhöhung des Grades der Versiegelung sind die verrohrten Systeme heute nicht mehr ausreichend dimensioniert, das heißt, dass Leitungen, die als Freispiegelleitungen gebaut wurden, heute unter Druck laufen. Die Auswirkungen muss ich, denke ich, hier nicht erläutern. Diese Anlagen stellen erhebliche Probleme für die Wasser- und Bodenverbände dar. So werden die Reparaturkosten je nach Tiefe der Leitung zwischen 250 und einigen 500 Euro je laufenden Meter angesetzt. Allein die Überprüfung mittels Kamerabefahrung kostet 5 Euro je Meter.

Unter der Berücksichtigung der technischen Vorgaben bezüglich Dichtigkeit, Baugrund, Standsicherheit und Betriebssicherheit wären circa 45 Prozent sofort zu erneuern. Ohne Berücksichtigung der Dichtigkeit müssten circa 25 Prozent sofort erneuert werden. Rücklagen dafür stehen den Verbänden allerdings nicht zur Verfügung. Hierzu haben unter anderem auch die steigenden Anforderungen des Artenschutzes an die Unterhaltung der Gewässer und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beigetragen.

Derzeit betragen die Kosten für die Unterhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen im Bereich der Wasser- und Bodenverbände rund 17 Millionen Euro im Jahr. Diese werden auf die Gemeinden umgelegt. Für weiter gehende Sanierungen von Gewässerläufen reichen diese Mittel aber bei Weitem nicht aus. Allein für die Sanierung der verrohrten Leitungen werden die Kosten auf circa 2,4 Milliarden Euro geschätzt. Dass eine solche Summe sowohl die Wasser- und Bodenverbände als auch die Gemeinden des Landes überfordert, das leuchtet wohl jedem ein.

Seitens der Verbände wird davon ausgegangen, dass ein Zeitraum von 50 Jahren für die Sanierung der verrohrten Gewässer realistisch wäre. Unterstellt man also eine Restnutzungsdauer von circa 50 Jahren, so würden 48 Millionen Euro jährlich benötigt. Dass eine solche auf Jahresscheiben heruntergebrochene Summe von den Wasser- und Bodenverbänden nicht allein gestemmt werden kann, muss ich an dieser Stelle wohl nicht weiter erläutern. Inwieweit für das Öffnen der Gewässer, das auf circa 5.000 Kilometern infrage käme, die Mittel der Wasserrahmenrichtlinie zum Einsatz kommen können, ist fraglich. Für Anlagen in einer Tiefe von mehr als 2,5 Meter käme eine Öffnung aus Kostengründen wahrscheinlich nicht infrage. Hierbei spielen allerdings auch die Bebauung, Nutzung und die Geländegestaltung eine maßgebliche Rolle.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um aber überhaupt Maßnahmen zum Ausbau und zur Sanierung der unterirdischen Gewässerläufe einleiten zu können, ist es notwendig, einen kompletten Überblick über die entsprechenden Daten hinsichtlich des technischen und baulichen Zustandes, des Sanierungsbedarfes und der Zuordnung der unterirdischen Gewässer entsprechend dem Landeswassergesetz zu erhalten. Die Wasser- und Bodenverbände des Landes, die insgesamt 95 Prozent der Gewässer in unserem Land unterhalten, werden die vorgenannten Bedarfe nicht allein realisieren können. Von daher ist es notwendig, dass diese bei der Sanierung der unterirdischen Gewässer unterstützt werden.

Um gemeindliche Umlagemöglichkeiten für die Abschreibungen der verrohrten Systeme schaffen zu können, könnte beispielsweise der Grad der Versiegelung unter Vorteilsnahme stärker Berücksichtigung finden. Die

Hauptverursacher des Niederschlagsabflussgeschehens könnten stärker als bisher an den Reparaturkosten beteiligt werden. Auch das sollte zumindest geprüft werden. Dazu wäre dann allerdings eine Änderung des GUVG erforderlich. Im Landeswassergesetz müssten zudem die Erhaltung und Schaffung von Abstandsflächen an den verrohrten Abschnitten in Bezug auf eine Reparatur oder eine eventuelle spätere Öffnung vor allem innerorts geregelt werden.

Nach Vorliegen aller entscheidungsrelevanten Daten müssen wir auf alle Fälle zügig über die Optionen zur Sanierung der verrohrten Gewässerläufe in unserem Land entscheiden. Auch wenn verrohrte Gewässer nicht zu sehen sind – sie sind wesentlicher Bestandteil unserer Infrastruktur. Für deren Erhalt sind bekanntlich neben dem Landwirtschaftsministerium auch das Innenministerium und das Energieministerium zuständig, sodass der dann anstehende Entscheidungsprozess in enger Abstimmung mit diesen Ministerien erfolgen sollte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinem kurzen Beitrag die Tragweite dieses Themas näherbringen, und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Ralf Borschke, Freie Wähler/BMV)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat um das Wort gebeten der Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Bitte, Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wasser ist Leben, Wasser ist das wichtigste Lebensmittel auf dieser Erde. Das in der Fläche zu halten auf der einen Seite und auf der anderen Seite den Hochwasserschutz, aber natürlich auch den Küstenschutz zu bedenken, ist eine permanente Aufgabe. Ich weiß nicht, ob Ihnen das aufgefallen ist, wir haben bereits am Anfang des Jahres zwei Sturmfluten gehabt, eine schwere, eine mittlere. Da kann ich wiederum sagen, die dem Land gehörenden Hochwasserschutzanlagen, Küstenschutzanlagen, haben auch diesem Ereignis standgehalten. Und ich darf es an dieser Stelle auch mal sagen: Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die wir im Übrigen alle aus dem Urlaub zurückgeholt haben Anfang des Jahres, gilt unser Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV)

Im Übrigen, wer in Greifswald wohnt, der sollte eigentlich mal ganz doll Danke sagen. Was haben wir für ein Theater gehabt mit dem Bau des Sperrwerkes?!

(Beate Schlupp CDU: Ja.)

Aber ich sage es hier heute auch noch mal: Wenn wir am 2. und, ich glaube, auch am 5./6. Januar dieses Sperrwerk nicht geschlossen hätten – stellen Sie es sich einfach mal gedanklich vor –, dann hätte die Altstadt, im Übrigen Teil der Universitätsklinika, unter Wasser gestanden. Insofern bin ich schon stolz darauf, dass ich

diese Sache habe umsetzen können. Deswegen ist der Antrag sinnvoll, denn er soll ja auch deutlich machen, dass wir uns mit dem Thema der Gewässerbewirtschaftung aktiv auseinandersetzen.

Es ist tatsächlich so, wenn man bedenkt, wir leben alle noch von dem hydraulischen System der DDR. Die Komplexmelioration – Frau Schlupp hatte das ja angedeutet – hat natürlich zu DDR-Zeiten ein Ziel gehabt: auf der einen Seite möglichst jeden Quadratmeter zu nutzen und die Ernährung, im Übrigen zum Teil für die Bundesrepublik Deutschland, mit zu gewährleisten, aber auch in der DDR und darüber hinaus. Deswegen war es Ziel, jeden Quadratmeter Boden – wer in der Landwirtschaft tätig war –, jeden Quadratmeter Boden zu nutzen.

Dass wir allein nach der Wende, mittlerweile alleine nach der Wende über 50.000 Hektar unter Beton – die A 20, die A 14, Gewerbegebiete oder neue Wohnstandorte – entwickelt haben, führt natürlich dazu, dass die Belastung der Gewässer insgesamt deutlich angestiegen ist. Deswegen ist es richtig, dass die Verantwortung – da bitte ich auch noch mal um Verständnis – beim Land Mecklenburg-Vorpommern liegt. Von der Systematik her muss man bedenken, das Land Mecklenburg-Vorpommern ist für die Gewässer erster Ordnung zuständig. Ich sage immer so: Die Hauptadern, die großen Adern, die das Land entwässern, wenn man es so will, einmal in die Ostsee und einmal in die Nordsee, sind die großen Flüsse, für die wir selber zuständig sind. Das sind insgesamt gut 1.000 Kilometer, die bewirtschaften wir, die unterhalten wir und da ist auch kein Kilometer verrohrt. Das kann man sich vielleicht auch gut vorstellen.

Es ist tatsächlich so, wenn wir uns die insgesamt 45.500 Kilometer Gewässer anschauen, dann haben wir 29 Wasser- und Bodenverbände, die im Übrigen eine kommunale Teilhaberschaft ausmachen. Das bedeutet unterm Strich, die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung ist bei den Gemeinden, ist Aufgabe der Gemeinden. So will es das und so wollte es das Landeswassergesetz aus dem Jahr 1992 und grundsätzlich hat sich das auch bewährt – grundsätzlich.

Aber wie alles im Leben, gibt es im Detail doch erhebliche Probleme. Es ist so – Frau Schlupp, Sie haben recht, die Daten sind ja öffentlich –, der Löwenanteil der Gewässer zweiter Ordnung, und das sind dann tatsächlich die 6.252 Kilometer von 31.500 Kilometern, sind verrohrt. Die sind aus den 60er-, 70er- und zum Teil noch aus den 80er-Jahren, und die sind verschlissen. Das ist nur eine Frage der Zeit. Wir sind ja im Lande unterwegs gewesen, auch die Vorsitzende, und der eine oder andere Landtagsabgeordnete waren mit dabei. Meine Idee, eine Landesgewässerschau im Landesinneren zu machen, war absolut richtig.

Wenn man bedenkt, das sind ja verrohrte Kanäle – wenn man das in Rostock bedenkt, zum Teil liegen diese Kanäle bis zu 8 und 12 Meter tief –, diese jetzt mal eben so zu öffnen und als offenes Gewässer zu führen, ist ja technisch überhaupt gar nicht möglich. Unsere Schätzungen, die wir vorgenommen haben – auch die Zahl ist ja hier schon genannt worden –, würden quasi ein Volumen von 2,4 Milliarden Euro innerhalb des Landes ausmachen.

Ich kann mich gut entsinnen, im Jahr 2011 bin ich auf den Innenminister zugegangen und habe darum gebeten,

dass wir tatsächlich bei der Hochwassersituation zusätzliche Mittel bekommen. Das haben wir auch relativ gut umgesetzt. Aber wenn man sich diesen Investitionsrückstau anschaut, dann sind die Gemeinden in der Pflicht, sich des Themas anzunehmen. Und ich bin wirklich froh darüber, dass wir uns auf der Landesverbandstagung einig geworden sind. Auch hier hilft Digitalisierung, auch hier hilft Kooperation miteinander, sodass wir weiterkommen, Ich muss sagen, innerhalb der ländlichen Räume haben wir ja mittlerweile eine ganze Reihe von Projekten umgesetzt, das heißt, da sind Gräben oder Rohre wieder geöffnet worden und diese können wir im Übrigen auch mit 90 Prozent fördern, wenn die Gemeinden das denn wollen und mit ihren Wasser- und Bodenverbänden umsetzen können.

Deswegen ist es natürlich so, dass durch die Kosten, die die Wasser- und Bodenverbände aufbringen müssen, diese Verbände überfordert sind mit der Situation. Das nehme ich auch zur Kenntnis. Zum Teil haben sich die Gemeinden – das wäre auch mein dringender Appell –, zum Teil haben sich die Gemeinden mit dem Thema in den letzten Jahren vielleicht ein bisschen wenig auseinandergesetzt. Es ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen, sich dieses Themas anzunehmen, und wir wollen natürlich auch helfen, wo es irgend möglich ist, aber ohne Landeshilfe – das sage ich auch sehr klar – wird man hier nicht weiterkommen.

Deswegen sehen wir im Übrigen auch vor – deswegen war es richtig, dass wir in Brüssel waren, ich habe das Thema dort auch angesprochen, ob und inwieweit wir für die nächste Förderperiode zusätzliche Mittel, auch weil es ja eine Infrastrukturmaßnahme ist, über den ELER für ländliche Räume zur Verfügung zu stellen. Wir prüfen das zurzeit auch. Insofern glaube ich tatsächlich, dass es richtig ist, dass wir uns mit dem Thema auseinandersetzen. Der Antrag hat ja dann auch eine Frist. Ich werde natürlich auf die – wenn es denn so beschlossen wird – oder wir werden auf die Wasser- und Bodenverbände zugehen. Manche haben tatsächlich heute schon ein perfektes System, auch digital entwickelt und manche nicht. Ich hoffe natürlich, dass sie dieser Aufforderung nachkommen, die Wasser- und Bodenverbände, und uns ihre Probleme, was die verrohrten Gewässer anbetrifft, systematisch vorlegen.

Ich will abschließend auch noch mal sagen, die Verbandsversammlung dieser Verbände kennt diese Thematik natürlich. Und der eine oder andere, der in der Gemeindevertretung tätig ist, wird das Thema ja auch sehr genau kennen. Unterstützt wird die Finanzierung natürlich durch die Beiträge der Verbandsmitglieder. Andere Verbände gehen immer noch sehr zögerlich damit um. Ich kann uns nur gemeinsam bitten und auffordern, in enger Kooperation mit den Landwirten zu sein. Auch da ist es eine entscheidende Frage. Wir haben nicht umsonst Flächen erworben, wegen genau dieser Bewirtschaftungskorridore. Oder an den Gewässern sehe ich im Entwurf im Übrigen des Landeswassergesetzes auch einen Steifen von bis zu fünf Metern vor, um damit tatsächlich die Bewirtschaftung besser vorzunehmen. Es ist auch zu prüfen, ob und inwieweit – das ist deutlich geworden – wir weitere Hilfsmaßnahmen umsetzen können.

Insofern kann ich abschließend nur noch mal sagen, ich werde alles daransetzen, dem Hohen Hause die Daten vorzulegen, aber es sollte auch im Interesse der eigentlichen Verbände sein. Wir haben diese 29 Wasser- und

Bodenverbände. Ich gehe davon aus, dass sie dieser Aufforderung des Landes nachkommen und dass sie uns die entsprechenden Daten vorlegen. Im Übrigen sage ich dann auch noch mal: Jedes Gewässer, was wir öffnen, ist natürlich auch ein Teil einer Biodiversitätsverknüpfungsstrecke, das heißt, auch die Themen Klimaschutz und Artenschutz und letzten Endes damit Wasser in der Fläche zu halten und es für die nachfolgenden Generationen sauber zu kriegen, werden damit sehr gut verknüpft. In dem Sinne wünsche ich uns heute einen schönen Tag.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Beate Schlupp, CDU)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Strohschein.

Frau Präsidentin! Bürger und Abgeordnete! Gäste haben wir noch nicht hier.

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Das ist eine Anrede, du. – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Ja, da sind Sie enttäuscht, was, Herr Butzki?!

Der Antrag der Regierungskoalition geht in die richtige Richtung.

(Andreas Butzki, SPD: Oh!)

Es ist völlig klar, dass die Wasser- und Bodenverbände bei der Sanierung der unterirdischen Gewässer zweiter Ordnung dringend der finanziellen Unterstützung des Landes bedürfen. Aus dem Grunde möchte ich hier heute nur von Gewässern zweiter Ordnung sprechen.

Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern darüber hinaus weitere unterirdische Gewässer zweiter Ordnung – Frau Schlupp hat das schon angeschnitten –, die aber von den Wasser- und Bodenverbänden gar nicht bewirtschaftet werden. Die von den Regierungsparteien genannten 7.100 Kilometer sind also bei Lichte betrachtet nur ein Teil des ursprünglichen Sanierungsaufwandes. Wie konnte das passieren? Kartenmaterial lag nach der Wende nur vor, wo aus DDR-Zeiten noch Rohrleitungen gelegt wurden. Daher sind die nachher auch bloß aufgenommen worden für die Wasser- und Bodenverbände. Es gibt aber Rohrleitungen, noch Tonrohre, die in den 20er-Jahren, ja sogar noch aus Kaiserzeiten, gelegt wurden.

Ich kann Ihnen als Beispiel ein Dorf nennen, da ist eine ganze Gemarkung, die nicht von Wasser- und Bodenverbänden bewirtschaftet wird. Frau Schlupp kennt den Ort Waldeshöhe. Da sind ungefähr 2,5 bis 3 Kilometer Rohrleitungen aus Ton, also uralt. Und das sind keine kleinen Rohrleitungen, das sind 250er Rohre. Ein ganzes Ende sind zwei Rohre, 120er Tonrohre, nebeneinandergelegt und eines davon ist wohl schon 50 Jahre kaputt. Nun schafft das eine natürlich den Abtransport nicht immer. Wenn schwere Regenschauer kommen, dann wird es eng. Teilweise ist im oberen Bereich schon Acker abgesoffen und da ist natürlich dringender Handlungsbedarf. Wenn wir mal eine Bestandsaufnahme bekommen, Herr Landwirtschaftsminister, dann werden wir einen Schreck bekommen, was da noch alles drinliegt.

(Minister Dr. Till Backhaus: Den Schreck habe ich schon.)

Die Wasser- und Bodenverbände und die Agrargenossenschaften haben schon selbst mit der Sanierung mittels KG-Rohren begonnen, um den dringlichsten Handlungsbedarf zu erfüllen. Meine Gemeinde hat nach der Wende in einem Ort 250 Meter KG-Rohr verlegt, und zwar davon eins von 300 Millimeter Durchmesser. Das musste mit Handarbeit 2,5 Meter tief gelegt werden. Das war alles nicht so einfach. Da sind wir ja auch an den Wasser- und Bodenverband herangetreten, ob er nicht die Arbeit übernehmen könnte, und da haben sie gesagt, nein, das geht uns nichts an, das haben wir nicht drin in unserem Kartenmaterial, dafür sind die Anlieger zuständig.

Na, das ist ja vielleicht eine Ausrede gewesen: Anlieger! Alle Anlieger zahlen doch für die Wasser- und Bodenverbände ein. Also haben alle Anlieger ein Anrecht darauf, dass ihre Flächen entwässert werden. Aber wir haben es auch so geschafft und haben dadurch drei Seen und einen Teich wieder bewässert, wo schon zweieinhalb Meter Wasser fehlten. Die wären glattweg ausgetrocknet. Übrigens wird der eine auch als Badesee genutzt. Ich sagte es bereits, dass natürlich diese, gerade diese alten Rohrleitungen einen starken Sanierungsbedarf haben. Aber auch von diesen, gerade von diesen uralten würde eine erhebliche Anzahl heute noch eine sinnvolle Funktion erfüllen. Die sind ja alle noch da und die erfüllen zum Teil ihre Funktion.