Beate Schlupp
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass diese Niesattacke jetzt nicht von der Aufmerksamkeit ablenkt für meine hoffentlich nicht allzu lange Rede.
Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wird die parlamentarische Tradition fortgesetzt, der jeweiligen Resolution der jährlich stattfindenden Ostseeparlamentarierkonferenz zuzustimmen. In diesem Jahr waren die Umstände allerdings alles andere als gewöhnlich. Aufgrund der Covid-19-Pandemie mussten viele internationale Konferenzen online abgehalten werden, so auch die 29. BSPC, die ursprünglich vom 22. bis 25. August in Vilnius, Litauen stattfinden sollte. Dies war die erste, dies möchte ich besonders hervorheben, internationale zwischenparlamentarische Konferenz, die digital am 24. August durchgeführt wurde. Dem litauischen Vorsitz ist es gelungen, eine hochrangige Beteiligung zu sichern und alle Panels wie geplant zu besetzen. Auch im Hinblick auf die Zahl der Teilnehmenden war die diesjährige Ostseeparlamentarierkonferenz mit den vorherigen Konferenzen vergleichbar. Das zeigt und unterstreicht das Interesse am Fortbestehen des internationalen parlamentarischen Dialogs im Ostseeraum auch oder vielleicht vor allem in Krisenzeiten. Traditionell verweise ich an dieser Stelle auf Artikel 11 unserer Landesverfassung, der die
Grundlage für unser grenzüberschreitendes parlamentarisches Engagement im Ostseeraum bildet.
Ich freue mich sehr, dass es in diesem Jahr wieder gelungen ist, die Ergebnisse der Konferenz in einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen einzubinden, und bedanke mich für Ihre Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen,
denn die Resolutionen der Ostseeparlamentarierkonferenz sind Ausdruck eines Konsenses der Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus elf nationalen, elf regionalen Parlamenten sowie fünf parlamentarischen Organisationen des Ostseeraums. Und es ist ein wichtiges Instrument, die gemeinsam beschlossenen Handlungsempfehlungen und Forderungen an die Regierungen der Ostseestaaten, der EU und den Ostseerat weiterzutragen und sie aufzufordern, uns über die Implementierungsmaßnahmen zu unterrichten.
Ich möchte mich auch bei allen hieran beteiligten Ministerien für die ausführlichen Unterrichtungen der vorherigen Jahre bedanken. Dadurch bekommen wir einen wertvollen Einblick in die Aktivitäten der Regierung in denjenigen Bereichen, die die Abgeordneten aus der gesamten Ostseeregion als besonders wichtig und relevant erachten.
Detailliertere Informationen zum Konferenzablauf können Sie dem Antragstext entnehmen. Ich möchte in der mir heute zur Verfügung stehenden Redezeit nur einige Themenbereiche beleuchten, die mit Blick auf aktuelle und künftige Entwicklungen besonders bedeutsam erscheinen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Covid-19Pandemie stellt alle Regionen und Länder vor außerordentliche Herausforderungen. Das erfordert vor allem einen intensiveren Austausch von Informationen und bewährten Praktiken, bessere Politikkoordinierung und eine Unterstützung gemeinsamer transnationaler Projekte. Mehr Transparenz und Klarheit bezüglich der unterschiedlichen und sich schnell verändernden Maßnahmen sind in der aktuellen Krise dringend erforderlich, um das Vertrauen in politische Entscheidungen wiederherzustellen und der wachsenden Unsicherheit zu begegnen.
Einen weiteren Akzent legt die Resolution auf die Förderung innovativer Digital-Health- und E-Health-Programme und -Initiativen. Dabei geht es in erster Linie um Strategien und Projekte, die es erlauben würden, Gesundheits- und Sozialversorgung aus der Distanz zu gewährleisten. Das ist bei uns das Thema einer Enquetekommission. Die dahinter stehenden Mittel sind alles Investitionen in die Zukunft, die die Resilienz unserer Gesundheitssysteme in der aktuellen, aber auch in künftigen Pandemien erhöhen sollten.
Für mich als Beobachterin bei der Helsinki-Kommission ist ein Thema von besonderem Interesse. Es geht um das Problem der Entsorgung von im Meer versenkter Munition, eine keineswegs neue, dafür aber umso dringlichere, wenn auch – und das will ich hier auch nicht verschweigen – äußerst strittige Herausforderung. Ich bin sehr froh, dass sich die BSPC trotz aller Schwierigkeiten aktiv mit dieser Frage auseinandersetzt und bereits einige Fortschritte erzielen konnte. Ich habe in dieser Woche in diesem Zusammenhang auch an einer Tagung der
Delegationsleiterinnen und Delegationsleiter der HELCOM teilgenommen, und ich kann mir gut vorstellen, dass wir uns im Agrarausschuss im nächsten Jahr mit der HELCOM und dem dann überarbeiteten Baltic Sea Action Plan befassen. Und nicht nur das Thema bietet sich an, sondern auch der erfreuliche Umstand, dass Herr Dr. Andreas Röpke aus unserem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt für das kommende Jahr in deutscher Präsidentschaft zum stellvertretenden HELCOMVorsitzenden benannt wurde.
Die BSPC setzt sich für eine grenzüberschreitende nachhaltige Strategie für den Umgang mit Blindgängern und versenkter Munition in der Ostsee ein. Das ist auch einer der Schwerpunkte des aktuellen deutschen Kommissionsvorsitzes in der HELCOM. Die diesjährige BSPC fordert deshalb dazu auf, das Monitoring und die Lösung des Problems der Altmunition, Schiffswracks und Geisternetze zu intensivieren, relevante politische Strukturen und wissenschaftliche Projekte zu stärken und einen gemeinsamen internationalen Ansatz anzustreben. Ziel ist es, die Ostseeregion zu einer global führenden Region im Bereich der Beseitigung versenkter Kriegsaltlasten zu machen.
Diese Aufrufe stoßen nicht auf taube Ohren. So begrüßte die Bundesumweltministerin Frau Svenja Schulze in ihrer Rede auf der 29. BSPC die deutlich signalisierte Unterstützung für einen gemeinsamen internationalen Ansatz zur Beseitigung des Problems der Altmunition seitens der Ostseeparlamentarier. Dies wird zweifellos ein schwieriger und langwieriger Prozess sein, doch die Impulse, die durch die Resolutionen der 28. und nun auch der 29. BSPC gegeben wurden und die bereits zur höheren Sensibilisierung für dieses Thema führten, lassen hoffen, dass in diesen Bereich nach so vielen Jahren endlich Bewegung kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere nächste Arbeitsgruppe wird sich dem hochaktuellen Thema „Klimawandel und Biodiversität“ widmen. Die erste Sitzung, an der der Herr Abgeordnete da Cunha und ich teilnahmen, fand am 16. November in Digitalform statt und diente vor allem der Konkretisierung des Tätigkeitsbereichs der Arbeitsgruppe. Hier haben wir schon eine Aktualisierung angeregt. Die Themen „Klimawandel“ und „Schutz der Artenvielfalt“ sind, ähnlich wie das Problem der im Meer versenkten Munition, nicht neu. Obwohl bereits einiges erreicht wurde, beispielsweise im Kampf gegen Eutrophierung, die die Klimaerwärmung beschleunigt und eine Gefahr für das Ökosystem der Ostsee darstellt, muss dringend mehr unternommen werden.
Hier kann ich übrigens auch auf die gerade besprochene Beschlussempfehlung des Agrarausschusses verweisen, in der es um Plastik und den Umgang damit auf Bundesebene und dem Land geht. Bis August 2021 wird die Gruppe einen Zwischenbericht erarbeiten, der auf der nächsten Ostseeparlamentarierkonferenz präsentiert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns als Landtag ist entscheidend – und da komme ich auf den Ständigen Ausschuss zurück, an dem ich vor drei Wochen teilgenommen habe –, dass die Sondermandate unseres Landtages auf der Grundlage schriftlicher Berichte verlängert wurden. Dies betrifft den Status unserer Präsidentin als Berichterstatterin für den Themenbereich „Nachhaltiger Tourismus in der Ostseeregion“, durch den Abgeordneten Jochen Schulte wahrgenommen in der
Funktion als Maritimer Berichterstatter, sowie mein Beobachtungsmandat bei der Helsinki-Kommission. Das zeigt, dass unser internationales Engagement hohes Vertrauen unter unseren Partnern im Ostseeraum genießt.
Im nächsten Jahr wird die Ostseeparlamentarierkonferenz ihr 30. Jubiläum feiern. Unter ihren vielen Erfolgen seit der Gründung im Jahr 1991 ist eine Errungenschaft besonders hervorzuheben, nämlich die intensive, durch Vertrauen, Verständnis, Respekt und Konsensorientierung gekennzeichnete Ostseekooperation an sich. Die Ostseeparlamentarierkonferenz ist Teil eines dichten Netzwerks regionaler Institutionen und Organisationen. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Resolution der 29. Ostseeparlamentarierkonferenz mitzutragen und der vorliegenden Entschließung zuzustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Für eine gerechte Agrarstruktur – Bodenmarkt regulieren“, das ist meines Erachtens ein durchaus brisantes Thema. Da stellt sich für mich zunächst die Frage: Was ist eine „gerechte“ Agrarstruktur? Was meinen Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, wenn Sie von „Gerechtigkeit“ reden?
Gerade Sie stellen viele Anträge zu diesem Thema, ohne jemals zu definieren, was Sie darunter verstehen.
Ich persönlich schätze die Definition von Spinoza, der sagte: „Gerechtigkeit ist die feste Absicht, jedem zu geben, was ihm von Rechts wegen zukommt; Ungerechtigkeit hingegen ist es, jemandem im Namen des Rechts etwas wegzunehmen, was ihm bei richtiger Auslegung des Rechts zustünde.“ Zitatende.
Unbeschadet, dass jeder diese Worte für sich selbst interpretieren kann, machen sie doch deutlich, dass Gerechtigkeit für alle nicht so einfach zu haben ist, wie DIE LINKE das oftmals suggeriert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was aber sind die Ursachen der aktuellen Entwicklung am Bodenmarkt? Die Zins- und Geldpolitik der EZB seit der Finanzkrise
hat zu einer Flucht in nominalwertgesicherte Geldanlagen geführt, die zumindest zum Teil nicht der Volatilität von Aktienmärkten unterliegen sollen. Seit vielen Jahren werden über die EZB die Märkte mit Geld geflutet und Negativzinsen in Kauf genommen, um ins Trudeln geratene Staaten zu stabilisieren. Deshalb kann es doch niemanden wirklich überraschen, dass Anleger versuchen, durch Flucht in Sachwerte ihre Rücklagen zu sichern.
Diese Auswirkungen der europäischen Geldpolitik werden von den Fachleuten durchaus gesehen, aber im Abwägungsprozess zwischen dem Versuch, Staaten der Europäischen Union zu stabilisieren oder solche Bodenpreis-, aber auch Immobilienpreisblasen oder aber auch die Entwertung der privaten Altersvorsorge zuzulassen, ist die Entscheidung zugunsten der Staaten gefallen. Und da gehört es zur Ehrlichkeit dazu, die auf politischen Entscheidungen beruhenden Verschiebungen von Kapital – im jetzt diskutierten Fall in Richtung Boden – als solche auch zu benennen.
Und wenn wir jetzt darüber diskutieren, wie wir politisch in den Bodenmarkt eingreifen können, um als unerwünscht erkannte Entwicklungen zu korrigieren, werden wir auch die Frage beantworten müssen, was lösen wir damit aus. Unterstellt man sinkende Bodenpreise, weil viel Kapital aus dem Markt genommen würde, was wird aus bestehenden Finanzierungen von Landwirtschaftsunternehmen bei Neubewertung der Sicherheiten? Woher kommt das Kapital für den gesellschaftlich gewünschten Umbau der Landwirtschaft? Und nicht zuletzt, wohin fließt das Geld der außerlandwirtschaftlichen Investoren? Sicher nicht aufs Sparbuch, sondern sehr wahrscheinlich ins Ausland, wahrscheinlich sogar ins Ausland mit liberalisiertem Bodenmarkt. Dann werden sicherlich die gleichen Protagonisten aufstehen und diese Entwicklung beklagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zur Situation der landwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land. Aufgrund der Altersentwicklung, der fehlenden Nachfolge im Bereich der Unternehmensführung und der Preisentwicklung am Bodenmarkt stehen zahlreiche Unternehmen zum Verkauf. Laut Studie des Thünen-Instituts für ländliche Räume werden immer mehr Unternehmen in den neuen Bundesländern an ortsfremde Investoren veräußert. 2017 betraf das laut Studie 34 Prozent der untersuchten Unternehmen.
Die Ursachen hierfür sind hinlänglich bekannt. Politische Vorgaben im Bereich des Umwelt-, Gewässer-, Arten- und Tierschutzes und die fehlende gesellschaftliche Akzeptanz schrecken junge Menschen ab, den Beruf des Landwirts zu ergreifen. Den Unternehmen fällt es immer schwerer, geeignete Nachfolger aus den eigenen Reihen zu finden, die in der Lage sind, das Unternehmen zu führen beziehungsweise zu übernehmen.
Zeitgleich kommen Vorstände von Genossenschaften beziehungsweise die Geschäftsführer von GmbHs in ein Alter, in dem sie über ihre eigene Zukunft und die ihres Unternehmens nachdenken müssen: Wie kann ich einen unabhängigen Ruhestand genießen? Wie kann das Unternehmen weitergeführt und zukunftsfähig ausgerichtet werden? Dabei ist der Verkauf oft die einzige Möglichkeit, um die Früchte des Arbeitslebens zu ernten und neues Kapital für die anstehende Umgestaltung der Unternehmen zu binden.
Und die dann aufgerufenen Preise sind nicht nur auf die zahlungskräftigen Investoren zurückzuführen, sondern auch auf die politisch veranlasste Verknappung von Grund und Boden. Und ich denke nicht nur an die bereits erwähnten naturschutzfachlichen Auflagen, Einschränkungen oder Verbote, sondern verweise auch auf meine Ausführungen zum Thema „Sicherung der Weidetierhaltung“. Die Nutzungskonkurrenzen nehmen zu. Beispielhaft genannt seien Solarparks auf Landwirtschaftsflächen, für die zwischenzeitlich bis zu 4.000 Euro Pacht pro Hektar geboten werden. Ein knappes Gut wird nun einmal teurer.
Und auch die BVVG als bundeseigene Gesellschaft hat im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen ihren Beitrag zur Entwicklung der Bodenpreise in den neuen Bundesländern geleistet. Für junge Landwirte und Neueinsteiger ist es bei Preisen von circa 35.000 Euro je Hektar Ackerland und 15.000 Euro je Hektar Grünland
heute nicht mehr möglich, Unternehmen zu erwerben. Da kommen für einen Betrieb aufgrund der Größe und Ausstattung schnell mal zweistellige Millionenbeträge zusammen. Um diese Betriebe zu erwerben, bedarf es eines guten Konzepts, welches die Bank überzeugt, oder des Einsatzes von außerlandwirtschaftlichem Kapital.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, und schon heute gibt es rechtliche Möglichkeiten, die Agrarstruktur im ländlichen Raum zu beeinflussen. So urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1969 zur Anwendung des Grundstückverkehrsgesetzes, und ich zitiere: „Diese umfassende Aufgabe“ der Ernährungssicherheit „kann neben vielen anderen Maßnahmen, wie beispielsweise der Modernisierung der betrieblichen Ausstattung, der Verbesserung der landwirtschaftlichen Sozialpolitik und der Marktstruktur..., nur durchgesetzt werden, wenn die überkommene und überalterte Agrarstruktur verbessert wird. Diesem Zweck dienen die Vorschriften über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken. Sie sind nach dem Willen des Gesetzgebers ein rechtliches Hilfsmittel zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung der durchgeführten agrarstrukturellen Maßnahmen...“ Und weiter heißt es: „Zweck der Vorschriften ist, die Agrarstruktur zu fördern, nicht aber unzeitgemäße Verhältnisse zu konservieren...“ Weitere Vorgaben finden sich in der Marktmissbrauchsrichtlinie oder in der Finanzmarktrichtlinie der Europäischen Union. Rechtliche Vorgaben, meine Damen und Herren, gibt es also.
Vor diesem Hintergrund ist es nach unserer Ansicht auch nicht notwendig, ein Agrarstrukturgesetz in MecklenburgVorpommern zu erarbeiten beziehungsweise zu beschließen, auch wenn es in anderen Bundesländern – wir haben es gehört – bereits entsprechende Initiativen gibt. Gerade das Beispiel Sachsen-Anhalt verdeutlicht, dass weder Bauernverband noch Genossenschaftsverband die Einführung eines Agrarstrukturgesetzes befürworten. Deshalb kann ich für meine Fraktion feststellen, dass nur eine ganzheitliche Betrachtung aller auf den Bodenmarkt einwirkenden Faktoren und gesetzlichen Vorgaben die Grundlage eines Maßnahmenkatalogs sein kann, der uns dem Anspruch nach mehr Gerechtigkeit auf dem Bodenmarkt näherbringen könnte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weidetierhalter tragen in hohem Maße zum Erhalt einer gesunden, ökologisch ausgewogenen Landschaft bei, genau wie es von der Gesellschaft nicht nur gewollt, sondern zunehmend auch gefordert wird. Die Weidetierhaltung leistet einen wichtigen und auch nicht zu ersetzenden Beitrag zur Landschaftspflege und zum Hochwasser- und Küstenschutz. Deshalb wird in fast allen Bundesländern diese Form der Tierhaltung durch verschiedene Förderprogramme unterstützt.
Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wird diese Unterstützung im Rahmen eines Sommerweidehaltungsprogramms geleistet. Dabei wird speziell die Weidehaltung von Milchkühen, Nachkommen von Milchkühen in der Aufzuchtphase und Mastrindern unterstützt. Je nach Ausrichtung des Unternehmens variiert die Förderung in Höhe zwischen 40 und 60 Euro je Großvieheinheit.
Trotz vielfältiger weiterer landwirtschaftlicher Förderprogramme ging die Weidetierhaltung in unserem Land in den zurückliegenden Jahren weiter zurück. Hierfür gibt es zahlreiche Gründe. Fehlende Flächenverfügbarkeit, mangelnde Wirtschaftlichkeit, fehlender Nachwuchs und Auflagen des Arten- und Naturschutzes sind nur
einige Punkte, die die Weidetierhaltung in MecklenburgVorpommern gefährden.
Gerade in den zurückliegenden Jahren ist in MecklenburgVorpommern der Kampf um die Fläche entbrannt. Investitionsintensive Veredlungsbetriebe hatten hierbei oft das Nachsehen. Sie konnten und können die Preise von 15.000 Euro je Hektar für Grünland oder jenseits von 30.000 Euro je Hektar für Ackerland nicht aufbringen. Gleichzeitig führten Maßnahmen zum Beispiel im Rahmen der Eingriffsausgleichsregelung, des Gewässer- und Artenschutzes und des Moorschutzes zu weiteren Flächenverlusten. So hatten viehhaltende Unternehmen viel zu oft das Nachsehen auf dem Bodenmarkt. Deshalb brauchen wir eine Flächenstrategie des Landes, die sicherstellt, dass bei den verschiedenen Zielkonflikten zwischen Infrastrukturmaßnahmen, Eingriffsausgleichserfordernissen, erneuerbaren Energien und Naturschutz die Landwirtschaft und insbesondere die Weidetierhaltung nicht hinten herunterfällt.
Ein weiterer Schwachpunkt ist die mangelnde Wirtschaftlichkeit im Bereich der Schaf-, aber auch der Milchviehhaltung. So muss ein Haupterwerbsschäfer heute etwa 1.000 Mutterschafe halten, um über die Runden zu kommen. Dabei sind 3.500 Arbeitsstunden jährlich für den Betriebsleiter die Norm, und das bei einem Nettoeinkommen von 2.000 bis 3.000 Euro monatlich. Aufgrund politischer Vorgaben wie Kennzeichnungs- und Dokumentationspflicht, CC-Auflagen, Düngeverordnung und Herdenschutz bei gleichzeitig steigenden Betriebskosten verliert die Schafhaltung mehr und mehr an Wirtschaftlichkeit.
Ähnlich sieht es bei der Milchviehhaltung aus. Milchpreise von 33 Cent je Kilogramm decken die Kosten in vielen Betrieben nicht. Das Aufkommen an Milch übersteigt die Nachfrage und ein Strukturwandel in diesem Bereich findet statt. Gleichzeitig stellen Forderungen nach geringerem Methanausstoß und Einhausung von Stallanlagen neue Herausforderungen dar, die dem Weidegang der Tiere diametral entgegenstehen und gleichzeitig Zielkonflikte darstellen, die durch gesellschaftliche Forderungen geschaffen werden.
Wer kann es einem jungen Menschen bei diesen wirtschaftlichen Voraussetzungen verdenken, dass er nicht den Beruf eines Landwirtes oder Schäfers ergreifen will? Viel Arbeit, wenig gesellschaftliche Anerkennung und geringe Entlohnung sind nicht die Vorstellungen, die sich junge Leute von ihrem Berufsleben machen. Auch deshalb geben zahlreiche viehhaltende Unternehmen in unserem Land auf. Sie haben einfach keinen Nachfolger, der bereit ist, sich für einen Mindestlohn selbst auszubeuten.
Hier möchte ich an unsere Forderungen aus der Vergangenheit erinnern. Eine Mehrgefahrenversicherung und auch eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage – auch wenn hier in den letzten Jahren nur theoretisch hilfreich – könnten unterstützen. Ich weiß, dass es da auf Bundesebene Widerstand gibt, aber ich denke mal, die Verschärfung der Situation rechtfertigt eine neue Debatte und vielleicht auch ein Umdenken.
Kommen wir nun zum letzten Punkt, auf den einige sicherlich schon lange gewartet haben: Auch artenschutz- und naturschutzrechtliche Vorgaben der Europäischen Union, des Bundes und des Landes machen es den
Weidetierhaltern schwer. Insbesondere die Ausbreitung des Wolfes führt zu erheblich höheren wirtschaftlichen, aber auch seelischen Belastungen für die Weidetierhalter. So gab es in diesem Jahr bereits bis Anfang September 56 Rissvorfälle, bei denen 202 Nutztiere getötet und 59 verletzt wurden. Zum überwiegenden Teil wurden Schafe, in einigen Fällen auch Kälber und Damwild gerissen. Für viele Weidetierhalter ist der morgendliche Kontrollgang mit einer erheblichen Überwindung verbunden.
Es stellt sich für sie immer dieselbe Frage: Waren die Wölfe wieder da? Geht es meinen Tieren gut oder gibt es wieder Risse und verletzte Tiere?
Der Wolfsbestand hat sich nach offiziellen Angaben auf 11 Rudel mit 21 Welpen drastisch erhöht. Die Population entwickelt sich dynamisch. Zuwachsraten von 30 Prozent und mehr sind auch in den kommenden Jahren zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist es ein falsches Signal, dass die Förderrichtlinie Wolf verändert wurde. Präventionsmaßnahmen sollen nunmehr nur noch mit 80 Prozent gefördert werden. Laufende Kosten wie Arbeitskosten, Unterhalt für den Herdenschutz werden immer noch nicht erstattet. Hier reicht auch kein Verweis auf die Bundesebene. Für uns – das heißt, die CDU-Fraktion – ist nicht eine Überarbeitung des laufenden Wolfsmanagementplans, sondern eine Wolfsverordnung mit einer Bestandsobergrenze das Mittel der Wahl,
denn nur, wenn eine Bestandsobergrenze festgelegt ist, kann man managen.
Weitere unserer Forderungen sind seit Jahren bekannt, wie:
die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht,
zügige Überprüfung der Genproben durch unabhän
gige Labore und einen transparenten Zugang zu deren Ergebnissen,
Umstufung des Wolfes von Anhang IV in den Anhang V
der FFH-Richtlinie und von Anhang II in Anhang III der Berner Konvention, damit in Zukunft eine Entnahme von Wölfen leichter möglich wird.
Und wie gerade der Wolf Tierhalter zum Aufgeben zwingt, kann man auch der heutigen Ausgabe des „Nordkurier“ – ich habe es in der „Haff-Zeitung“ gelesen – entnehmen. Bernhard Albrecht, Landwirt in Bresewitz, schmeißt hin, ich zitiere: „Ich produziere nur für den Wolf.“ Zitatende. Auch der Kreisbauernverband befürchtet, dass weitere, vor allem kleinere Betriebe und Hobbyhalter folgen könnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt noch zahlreiche Punkte, die ich zur Unterstützung der Weidetierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern aufzählen könnte. Die von meiner Fraktion initiierte Aussprache soll dazu beitragen, dass wir über Lösungsansätze diskutieren, die über die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen hinausgehen. Wir wollen, dass Präventionsmaßnahmen zu 100 Prozent gefördert werden. Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, die es ermöglichen, dass Milchvieh
halter und Schäfer von ihrer Arbeit leben und ein auskömmliches Einkommen für sich und ihre Familien generieren können. Kurzum, wir wollen, dass die Weidetierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern erhalten bleibt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
... ja gerade, dass...
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rösler! Sehr geehrter Herr Ritter! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie sagten ja gerade, dass die Kurzarbeiter unverschuldet in diese Situation gelangt sind. Nun wird das Gleiche ja bei Krankengeld angewendet. Sind denn die Kranken nicht unverschuldet in diese Situation gekommen?
Und wie machen Sie das im Steuerrecht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz? Es sind alles Lohnersatzleistungen. Es handelt sich bei vielen Lohnersatzleistungen um Anspruchsberechtigte, die ohne eigenes Verschulden in diese Situation gekommen sind. Und wenn Sie jetzt differenzieren, dann müssen Sie ja gute Gründe vorweisen können, warum Sie differenzieren, obwohl alle oder die meisten davon unverschuldet in diese Situation gekommen sind. Würden Sie mir denn die Abwägungsgründe mal zur Kenntnis geben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es schon gehört, bereits am 7. Mai ist der Agrarausschuss vom Landwirtschaftsminister darüber informiert worden, dass neue Kriterien zur Verpachtung landeseigener landwirtschaftlicher Flächen in die Pachtverträge aufgenommen werden sollen. Weiterhin ist geplant, circa zehn Prozent der landeseigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen in den nächsten zehn Jahren für Wiedervernässungsmaßnahmen, Agroforstsysteme und Waldmehrung zur Verfügung zu stellen. Am 28. Mai wurde der Agrarausschuss darüber unterrichtet, dass in einem zweiten Schritt die Kriterien für die Vergabe landeseigener landwirtschaftlicher Nutzflächen geändert werden sollen. Konkrete Vorschläge werden derzeit erarbeitet.
Spätestens nach diesen zwei Beratungen musste jedem klar sein, dass wir über zweierlei Dinge reden. Zum einen ist es die Änderung der auslaufenden Pachtverträge, die zum Oktober dieses Jahres verlängert werden müssen, also wenn klar ist, mit welchem der Bewerber um die Flächen der Vertrag geschlossen werden soll. Zum anderen ist es die Neuausrichtung der Vergabekriterien für die Verpachtung landeseigener Flächen, also die
Frage, welche Kriterien angelegt werden, um aus der Reihe der Bewerber denjenigen auszuwählen, der über Tierproduktion oder andere arbeitsintensive Produktionsprofile Beschäftigung und Wertschöpfung im ländlichen Raum am besten befördert.
Von daher wären Sie, sehr geehrte Herren von der AfD, gut beraten gewesen, hätten Sie diesen Antrag zurückgezogen, denn während Sie in der Überschrift Ihres Antrages die Beteiligung des Landtages bei der Änderung der Pachtverträge für landeseigene Flächen fordern, befasst sich der Antrag selbst ausschließlich mit den Kriterien für die Vergabe von landeseigenen Flächen oder, um es einfacher zu formulieren, nicht mehr damit, wie verpachtet wird, sondern an wen. Das hält Sie aber keineswegs davon ab, in Ihrer kurz gehaltenen Begründung erneut nur auf die Pachtverträge, also die Frage, wie wird verpachtet, abzustellen. An dieser Stelle kann ich wieder nur einmal auf ein Zitat aus der Musikwelt zurückgreifen: „Was soll das?“
Ich denke, ich habe ausreichend ausgeführt, warum dieser Antrag nur abgelehnt werden kann. Um jetzt aber nicht Gefahr zu laufen, dass sich die Legende verfestigt, dieser richtungsweisende Antrag hätte dazu geführt, dass meine Fraktion sich für eine Ergänzung der in Rede stehenden Pachtverträge einsetzt, erkläre ich hier ganz deutlich: Wir sind bereits vor der ersten Befassung im Agrarausschuss in Kontakt mit dem zuständigen Ministerium getreten, um auf die Gefahren der zum jetzigen Zeitpunkt unkalkulierbaren Förderkulisse und daraus möglicherweise entstehende Mindereinnahmen für die Landwirte hinzuweisen und uns für eine entsprechende Anpassungsklausel einzusetzen. Mein Eindruck ist, dass insbesondere die Fachpolitiker der SPD-Fraktion unsere Intention teilen und den Bedenken vieler Landwirte Rechnung tragen wollen.
Jetzt wird es darauf ankommen, dass eine möglichst verbindliche Formulierung in den Pachtverträgen sicherstellt, dass bei reduzierten oder wegfallenden Fördermitteln für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen eine Verringerung des Pachtzinses zum Ausgleich der Ertragsminderung oder des Mehraufwandes zum Tragen kommt. Die Änderung der Vergabekriterien werden wir, wenn uns ein entsprechender Entwurf vorliegt, natürlich mit den zuständigen Verbänden auch im zuständigen Ausschuss erörtern. Die CDU-Fraktion legt dabei den Fokus darauf, dass die Pächter in die Lage versetzt werden, mit den Flächen ihr Einkommen zu bestreiten.
Abschließend will ich nicht verhehlen, dass ich vor dem Hintergrund der Umsetzung der Düngeverordnung, der Auswirkungen der Corona-Krise und den derzeit laufenden Verhandlungen zur Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik den Zeitpunkt für die Neuausrichtung der Vergabekriterien zumindest für problematisch halte. Für meine Fraktion steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt klar im Zentrum unserer Bemühungen, den landwirtschaftlichen Unternehmen in unserem Land eine wirtschaftliche Perspektive und Planungssicherheit zu geben. Trotzdem werden wir uns zu gegebener Zeit aktiv in den Diskussionsprozess um die Neuausrichtung der Vergabekriterien einbringen.
Mehr gibt es zu dem vorliegenden Antrag nicht zu sagen. Und hätte ich nicht unsere eigenen Positionen vortragen wollen, hätte ein einfaches „Wir lehnen ab“ vollauf genügt. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in diesem Jahr wollen wir den Beschlüssen des 17. Parlamentsforums Südliche Ostsee, das vom 23. bis 25. Ju ni 2019 in Schwerin stattfand, sowie den Beschlüssen der 28. Ostseeparlamentarierkonferenz, die vom 25. bis 27. August 2019 in Oslo, Norwegen, stattgefunden hat, zustimmen. Ich freue mich sehr, dass es, wie auch in den Vorjahren, gelungen ist, die Ergebnisse der Konferenzen in einem gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen einzubinden. In den Konferenzberichten, die beiden Anträgen beigefügt sind, können Sie umfassend und detailliert die inhaltlichen Programmpunkte der jeweiligen Konferenzen nachverfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landtag Mecklenburg-Vorpommern war im vergangenen Jahr Ausrichter des 17. Parlamentsforums Südliche Ostsee, das unter dem Titel „Die Digitalisierung der Südlichen Ostseeregion – South Baltic goes digital – Chancen und Risiken“ stand. Die Digitalisierung ist sowohl ein Thema der Gegenwart als auch der Zukunft. Sie hat Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche. Im Rahmen des Forums wurden Themen wie „Künstliche Intelligenz“, „Digitale Bildung“, „Teilhabe“, „Wirtschaft und Sicherheit“, „Datenschutz“ sowie die „Herausforderungen der Digitalisierung“ diskutiert.
Die Digitalisierung bietet insbesondere für ein Flächen- und Tourismusland wie Mecklenburg-Vorpommern Chancen, beispielsweise in den Bereichen Verwaltung, Arbeitsmarkt, Telemedizin und Tourismus. Die Resolution sieht daher unter anderem für den Bereich Tourismus die Erarbeitung regions- und anbieterübergreifender touristischer Konzepte vor. Vorbereitet wurde die Resolution durch eine Arbeitsgruppensitzung in Berlin in der Landesvertretung von Mecklenburg-Vorpommern am 18. März 2019 sowie durch eine Redaktionssitzung vom 9. bis 10. Mai 2019 in Stettin.
Im Rahmen der Jahreskonferenz hier im Plenarsaal hatten die Delegationsleiter und jeweils ein Sachverständi
ger die Möglichkeit, weitere thematische Schwerpunkte zu setzen und damit über die Herausforderungen der Digitalisierung in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Westpommern, Pommern, Ermland-Masuren, Kaliningrad sowie Schonen zu informieren. Die europäischen Aspekte der Digitalisierung wurden von zwei Mitgliedern des Europäischen Ausschusses der Regionen zu den Themenstellungen der Desinformation im Internet und der Öffnung der Bildung mittels der Digitalisierung beleuchtet. Wie üblich wurde das Parlamentsforum auch mit einem Rahmenprogramm erweitert, um den fast 80 Gästen unser Bundesland, die Stadt Schwerin und die Weltkulturerbebewerbung näherzubringen.
Parallel dazu hat ein Parlamentarisches Jugendforum Südliche Ostsee in Schwerin mit 14 Jugendlichen stattgefunden. Die Jugendlichen brachten verschiedene Ideen ein, wie zum Beispiel die Demokratisierung der Bildung durch den Übergang von traditionellem Bildungssystem hin zu digitalen Bildungsplattformen oder die Verwendung digitaler Tools zur Erzielung von mehr Nachhaltigkeit. Die Beteiligung der Jugendlichen ist eine Bereicherung für unsere Arbeit und gibt uns die Möglichkeit, neue Perspektiven zu gewinnen.
Thema der 28. Ostseeparlamentarierkonferenz in Oslo war „Saubere Ozeane und die Zukunft des Arbeitslebens“. Mehr als 150 Delegierte aus den Staaten und Regionen des gesamten Ostseeraums trafen sich vom 25. bis 27. August 2019 im Stortinget, dem Norwegischen Parlament. Im Zentrum standen vor allem die Themenkomplexe „Zusammenarbeit in der Ostseeregion“, „Die Zukunft des Arbeitslebens“, „Schutzmaßnahmen für die Weltmeere“ sowie „Migration und Integration“. Des Weiteren wurde der jährliche Bericht über die Entwicklung der integrierten Meerespolitik präsentiert. Herr Jochen Schulte ist für den Landtag Co-Berichterstatter.
Daneben wurden die Berichte über nachhaltigen Tourismus in der Ostseeregion und über die Arbeit der HelsinkiKommission zum Schutz der Ostsee vorgestellt. Jahrelang war Sylvia Bretschneider für dieses Themengebiet Co-Berichterstatterin.
Im Rahmen der Konferenz haben insgesamt vier Sitzungen zur friedlichen und engen Nachbarschaft, zur Zukunft des Arbeitslebens, zur Sicherung der Ozeane und zur Migration und Integration stattgefunden.
Im Vorfeld der Konferenz hat im Mai 2019 der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die sechste Sitzung der Arbeitsgruppe „Migration und Integration“ sowie ein Jugendforum ausgerichtet. Im Rahmen der vierten Sitzung berichteten zwei Jugendliche über die Ergebnisse des Jugendforums in Schwerin. Die besondere Einbeziehung Jugendlicher in die Arbeit der Ostseeparlamentarierkonferenz wird auch in der Konferenzresolution sichtbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, beide Resolutionen, sowohl die der Ostseeparlamentarierkonferenz als auch die des Parlamentsforums Südliche Ostsee, wurden einstimmig angenommen. Damit betonten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die besondere Bedeutung der Handlungsempfehlungen und Aufforderungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Abschlussresolutionen wurden fraktionsübergreifend auch von allen
Delegationsmitgliedern unseres Landtages mitgetragen. Ich möchte Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle noch einmal für Ihre Unterstützung danken. Als Delegationsleiterin für die 28. Ostseeparlamentarierkonferenz sowie des 17. Parlamentsforums Südliche Ostsee gilt mein Dank den Mitgliedern der gesamten Delegation des Landtages, beim Parlamentsforum Südliche Ostsee mit Philipp da Cunha, Dirk Friedriszik, Dietmar Eifler, Nikolaus Kramer, Karsten Kolbe und Ralf Borschke sowie den Mitgliedern der Delegation des Landtages bei der Ostseeparlamentarierkonferenz mit Philipp da Cunha, Dirk Friedriszik, Jens-Holger Schneider, Simone Oldenburg sowie dem maritimen Berichterstatter Jochen Schulte.
Artikel 11 unserer Verfassung sieht vor, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen seiner Zuständigkeiten an dem Ziel mitwirkt, die europäische Integration zu verwirklichen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere im Ostseeraum zu fördern. Die Ostseeparlamentarierkonferenz und das Parlamentsforum Südliche Ostsee bieten die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der Bündelung von Interessen und Kräften zum Wohle aller beteiligten Länder. Daher bitte ich Sie in diesem Sinne, die Resolutionen der 28. Ostseeparlamentarierkonferenz sowie des 17. Parlamentsforums Südliche Ostsee mitzutragen und der vorliegenden Entschließung zuzustimmen.
Und gestatten Sie mir am Ende noch eine persönliche Anmerkung. Diejenigen von Ihnen, die meinem Vortrag gelauscht haben, werden festgestellt haben, dass gerade im vergangenen Jahr die Verwaltung des Landtages mit vielen organisatorischen Dingen zur Erreichung dieser Resolutionen beigetragen hat. Es war insgesamt ein sehr anstrengendes Jahr, die Verwaltung war auch teilweise krankheitsbedingt durchaus ausgedünnt, aber wir haben es geschafft, das alles in einem hervorragenden Rahmen abzuwickeln. Das ist auch von allen internationalen Gästen immer wieder hervorgehoben worden. Es ist auch gesagt worden, dass wir hohe Hürden legen, die von anderen nur schwer übersprungen werden können. Von daher gilt mein Dank an dieser Stelle ganz besonders den Mitarbeitern der Verwaltung, die sich da engagiert haben.
Und es waren beileibe nicht nur die Mitarbeiter, die in der Verwaltung dafür vorgesehen sind, sondern es haben sich viele andere freiwillig zur Verfügung gestellt und mit Enthusiasmus das Ganze so toll gemacht, dass ich ganz stolz darauf war, wie wir beide Veranstaltungen hier in Schwerin ausgerichtet haben. Von daher vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktueller Anlass sowohl für diese Aussprache als auch für den Antrag der AfD-Fraktion ist neben den kürzlich veröffentlichten Zahlen zur Wolfspopulation in Deutschland auch das Auftauchen von GW924m in Mecklenburg-Vorpommern.
Was den Antrag der AfD angeht, kann ich es kurz machen. Zur Uraltforderung nach Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, zu der wir hier schon vielfach diskutiert haben, kommt die fachlich falsche Forderung zur Ableitung einer Bestandsobergrenze. Diese wäre zwingend über die Bewertung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation abzuleiten. Von daher lautet mein Fazit: Dieser Antrag bringt uns nicht weiter.
Der Grund für meine Fraktion, eine Aussprache führen zu wollen, sind einige neue Entwicklungen, die uns unserem Ziel, einen praxistauglichen Umgang mit dem Wolf zu erreichen, näherbringen könnten. Ich werde im Folgenden den Versuch unternehmen zu erläutern, warum ausgerechnet GW924m nicht nur Teil des Problems, son
dern auch Teil der Lösung sein könnte. Dazu ist es notwendig, sich die Entwicklung um diesen Wolf genauer anzusehen.
Nach Monaten des Aufenthalts in Südholstein, bei dem GW924m in insgesamt sechs Fällen Nutztiere hinter Schutzzäunen gerissen hat, darunter auch ein Kalb, und dabei mindestens einmal einen als wolfssicher eingestuften Schutzzaun überwunden hat, erteilte das zuständige Ministerium am 31. Januar 2019 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme dieses Wolfes.
Eckpunkte dieser Verfügung waren, und ich zitiere:
„– Zum Abschuss ermächtigt werden sollen die Jagdaus
übungsberechtigten in ihren jeweiligen Revieren innerhalb des Gebietes, in dem GW 924m bejagt werden darf. Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden sogenannte Begehungsscheininhaber.
Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulas
sungsgebiet vorgenommen werden.
Die Genehmigung erlischt in dem Moment, in dem ein
weiterer Wolf im Zulassungsgebiet nachgewiesen wird.
Im Falle eines Abschusses sind die zuständigen Be
hörden sofort darüber zu unterrichten und das getötete Tier ist an diese zu übergeben.“
Zudem wurden zur Sicherstellung, dass die zum Abschuss Berechtigten sofort über die Aussetzung der allgemeinen Verfügung in Kenntnis gesetzt werden können, zum Beispiel, wenn GW924m erlegt worden wäre oder ein weiterer Wolf im Zulassungsgebiet auftaucht, weitere verbindliche Bedingungen an die Genehmigung geknüpft. Ich zitiere erneut:
„– Diejenigen aus dem Kreis der Berechtigten, die sich
die Option zur Teilnahme an der Entnahme erhalten oder über den Fortgang der Bemühungen informiert bleiben wollen, müssen eine persönliche E-MailAdresse hinterlegen, die in einen vertraulichen Verteiler aufgenommen wird.“
„– Über diesen Verteiler müssen die Berechtigten auch
während der Ausübung entsprechender Entnahmebemühungen jederzeit erreichbar sein (Smartphone),“
„damit notwendige Informationen – z. B. die Aussetzung der Allgemeinverfügung im Nachgang zur gelungenen Entnahme des Wolfes bzw. im Falle des Nachweises eines zweiten Tieres – ohne zeitlichen Verzug übermittelt werden können.“
Drittens.
„– Die Berechtigten haben in diesem Zusammenhang zu
„zur Übermittlung dieser E-Mail-Nachrichten besteht.“
Insbesondere der letzte Punkt hat mich an lustige Geschichten aus meiner Kinderzeit denken lassen. Zur Sicherheit habe ich Wikipedia konsultiert und konnte dort lesen, ich zitiere: „Der Begriff Schildbürgerstreich findet in der Umgangssprache für aberwitzige und irreführende Regelungen oder Auswüchse der Bürokratie Verwendung.“ Zitatende. Ich finde, diese Beschreibung bringt die Sache auf den Punkt.
Und ich meine damit nicht nur die Wahrscheinlichkeit, in jedem Bereich des Genehmigungsgebietes ausreichend Netz zu haben.
Die Vorstellung, ein jeder läuft mit einem Smartphone vor der Nase durch den Wald und wechselt die Richtung, sobald der Empfang, so vorhanden, schlechter wird, und versucht dabei, ein intelligentes Tier wie den Wolf aufzuspüren, ist geradezu aberwitzig.
Oder aber er findet den Wolf, prüft den Empfang,
entweder hat er keinen und gibt auf oder er hat Empfang, dann prüft er seine Mails,
dann prüft er seine Mails, und wenn der Wolf solange gewartet hat, dann hat er die Möglichkeit zu schießen.
Erwartungsgemäß war deshalb der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung in Schleswig-Holstein auch kein Erfolg beschieden.
Und die Ausweitung des Genehmigungsgebietes am 28.08.2019
änderte ebenfalls nichts am Ergebnis. Aber vielleicht wurde GW924m die Sache doch zu heiß
und nachdem in 2019 das Land Schleswig-Holstein bereits 70.000 Euro für ihn ausgegeben hatte, verließ er es in Richtung Mecklenburg-Vorpommern.
Schließlich gab es hier keine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, als er am 26.10. bei Grambow erneut Nutztiere riss. Der zuständige Minister sagte daraufhin eine schnelle Prüfung auf Erteilung einer solchen zu, die aber noch nicht abgeschlossen war, als GW924m am 19.11. auf Usedom auftauchte und erneut zuschlug.
Am 29.11. hat die Prüfung im Ministerium dann doch etwas ergeben, nämlich, man sei originär gar nicht zuständig, sondern die Landkreise,
also in Grambow der Landkreis Nordwestmecklenburg,
auf Usedom der Landkreis Vorpommern-Greifswald, auf seinem Weg dahin wohl der Landkreis Rostock beziehungsweise der Landkreis Vorpommern-Rügen. Nun vermutet man, dass GW924m nach Polen weitergezogen sei.
Aber warum sollte man eigentlich, wenn er in Mecklenburg-Vorpommern nur regelmäßig die Landkreise wechseln müsste, also schneller als die Prüfung der Genehmigung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung und deren Erteilung
und danach nach der Aufhebung bei Verlassen des Landkreises die zu erwartende Neugenehmigung im jeweiligen Landkreis.
Oder solange wir im Landkreis keine flächendeckende Breitbandabdeckung haben oder aber im Falle vom Landkreis Vorpommern-Greifswald,
wo wir ja Wolfsrudel haben, insbesondere in einem Bereich, wo auch die Netzabdeckung nicht so besonders ist, wo trotzdem eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden könnte, wenn er dann anhand spezifischer Merkmale zu identifizieren wäre, dann
allerdings müsste der Jäger mit der Ausnahmegenehmigung nicht nur die Netzanbindung und die E-Mails checken, sondern auch noch feststellen, dass zweifelsfrei dieser Wolf dann bei anderen Wölfen zu erkennen ist,
und dann könnte er wahrscheinlich erlegt werden.
Aber ich vermute, er würde in Mecklenburg-Vorpommern eher an Altersschwäche sterben
oder Opfer eines Verkehrsunfalls werden als von einem Jagdausübungsberechtigten entnommen.
Und auch wenn diese Beschreibung für einen Außenstehenden durchaus humoristische Züge haben mag, für die Betroffenen ist sie wohl eher zum Heulen. Der Grund, warum ich der ganzen verfahrenen Situation trotzdem etwas Positives abgewinnen mag, ist ein Urteil des EuGH vom 10.10.2019, das an der breiten Öffentlichkeit vorbeigegangen ist. In dieser Entscheidung hat der EuGH die Möglichkeit einer Wolfsbejagung nämlich nicht grundsätzlich infrage gestellt, aber die Bejagung an die hohen Voraussetzungen des strengen Artenschutzes geknüpft. Finnland, das in diesem Fall beklagt wurde, hat mit der bestandspflegenden Wolfsjagd das Ziel verfolgt, illegalen Wolfstötungen vorzubeugen, Schäden an Hunden zu verhindern und das allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen in den betreffenden Gebieten zu erhöhen. Dieses Ziel ist vom Gericht als legitim bestätigt worden. Dabei dürfe der günstige Erhaltungszustand nicht beeinträchtigt werden. Es darf keine andere zufriedenstellende Lösung für diese Zielerreichung geben und es müssen die besonderen Bedingungen von Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe e der Habitat-Richtlinie vorliegen.
Der größte Hinderungsgrund für eine bestandspflegende Wolfsjagd ist also der der Alternativlosigkeit.
Ich denke, einigen wird es jetzt dämmern, worauf ich hinauswill. Dass die Bejagung von Problemwölfen keine Alternative zur bestandspflegenden Wolfsjagd sein könnte, haben Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mit dem Gezerre um die GW924m doch eindrucksvoll bewiesen.
Damit sind wir der Lösung, die meine Fraktion schon lange fordert, ein gutes Stück nähergekommen. Uns geht es um ein praxistaugliches Management des Wolfsbestandes. Definierte Einzeltiere zu entnehmen, mag in der Theorie funktionieren, die Praxis hat uns allerdings ein
geholt und vor dem Hintergrund einer ständig wachsenden Wolfspopulation wird ein Problemwolf wohl auch immer seltener allein in einem Revier anzutreffen sein. Von daher sollten wir endlich aufhören, Placebos zu verteilen, und dazu übergehen, einen Wolfsbestand, der für alle zuträglich ist, zu definieren und ihn dann auch mittels bestandspflegender Jagd – wir haben sie Schutzjagd genannt – durchzusetzen.
Vielleicht können wir ja ab heute mit einer ganz einfachen Maßnahme beginnen. Wenn bei einem Nutztierriss nach Begutachtung durch einen Rissgutachter ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, wird diese Information umgehend allen Tierhaltern in einem definierten Umkreis zugänglich gemacht, damit diese durch erhöhte Aufmerksamkeit Übergriffe gegebenenfalls verhindern können. Darüber hinaus müssen die derzeit in der Diskussion befindlichen Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz zur Erweiterung der Eingriffsmöglichkeiten schnellstmöglich beschlossen werden. Dann wäre der Weg hin zu einer Bejagung ganzer Rudel zumindest nicht mehr ganz so steinig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe kurz überlegt, ob ich mich auch zu Öfen äußern möchte. Ich nehme doch davon Abstand und komme zum Antragsteller.
Als ich den Antrag auf dem Tisch hatte, habe ich mir überlegt, was sage ich eigentlich dazu, und habe mir gar nichts aufgeschrieben und gedacht, ich höre mal zu, was in der Einbringung so kommt. Das hat mich allerdings auch nicht wesentlich weiter gebracht. Ich habe auch damit gerechnet und meine Hoffnung ist nicht enttäuscht worden, dass der Minister vollumfänglich dieses Thema bearbeiten wird.
Was ich mir bei Ihnen, Herr Borschke, gewünscht hätte, wenn Sie sich mit dem Thema ernsthaft auseinandersetzen, dass Sie vielleicht mal jemanden gefragt hätten, der es hätte wissen können. Und da gibt es in der Landesforstanstalt die Waldservice und Energie GmbH, zumindest was das Thema Holzwerbung angeht. Da hätten Sie einen kompetenten Ansprechpartner gehabt. Diese GmbH hat ja auch eine Geschichte. Sie war eigentlich mal installiert worden, um das Thema „Windkraftanlagen im Wald“ voranzutreiben. Das Thema hat sich erledigt, aber die Energie GmbH und Waldservice GmbH hat sich etabliert und sich genau diesen Themen verschrieben. Dort sitzen ganz kompetente Leute, die Ihnen über Holzwerbung, Selbstwerbung, Vermarktung, energetische Nutzung Auskunft hätten geben können. Die sind sicherlich auch in der Lage oder wären in der Lage gewesen, Ihnen etwas zu den Förderthematiken zu sagen, sodass ich wirklich den Eindruck hatte, hier hat man gedacht, okay, es gibt das Thema Wald, das ist jetzt in aller Munde, und es wäre ja schön, wenn wir das dann auch mal eine Runde bearbeiten. Aber ganz so einfach sollten wir uns das an dieser Stelle nicht machen.
Auch in Sachen Selbstwerbung habe ich mir natürlich die Frage gestellt: Wie stellen Sie sich eine Förderung vor? Ich habe jetzt auch darüber nachgedacht, eventuell Schadholz vergünstigt abzugeben. Dazu haben Sie sich ja ein bisschen geäußert. Zu den Lehrgängen, Kettensägenlehrgängen haben Sie sich eher weniger geäußert, da hätten Sie dann nämlich einen schönen Schein bekommen, was die Landesforstanstalt so in Sachen Holzselbstwerbung mit auf den Weg gebracht hat und unter welchen Konditionen man das Holz erwerben kann, sodass Sie dann möglicherweise hätten darüber nachdenken können, ob so einen Kettensägenlehrgang zu fördern ein geeignetes Instrument gewesen wäre oder ob man es auch bei der Ausstattung, die ja ohnehin nicht ganz so einfach ist, im Landesforstwald machen will mit der Selbstwerbung.
Ich lese Ihnen mal kurz vor, auch dieses Merkblatt hätte man Ihnen zur Verfügung stellen können, das Merkblatt für „Selbstwerbung von Holz“. Da hätten Sie schon eine ganze Menge erfahren können, was Sie hier zu dem Thema vielleicht hätten ausführen können. Beim Einsatz der Motorkettensäge ist folgende persönliche Schutzausrüstung zu tragen: „Schutzhelm“ in Verbindung mit einem „Gesichts- und Gehörschutz“, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe oder Schnittschutzstiefel, Schutzhandschuhe, Oberbekleidung mit Signalfarbe. Soll das gefördert werden? Alles lässt Ihr Antrag relativ offen, in der Einbringung habe ich es nicht gehört. Zur Aussprache werde ich mich wahrscheinlich auch nicht äußern.
Also kurz und gut, das Thema ist wichtig, das kann ich Ihnen attestieren. Der Antrag ist aber nicht geeignet, das Thema in irgendeiner Art und Weise nach vorn zu bringen. Von daher wird es Sie nicht wundern, dass nach meinen Ausführungen meine Fraktion diesen Antrag ablehnen wird.
Dem Minister hätte ich ja zu hundert Prozent zugestimmt, wenn er den Schlenker auf den Moorschutz dann so ein bisschen unterlassen hätte.
Ich kann es mir an dieser Stelle dann …
Ja, deswegen. Sie können nicht, ich kann auch nicht.
Zum nächsten Thema werde ich auch nichts sagen, da kann Herr Ritter jetzt hier Stöckchen hinhalten, wie er will, vielleicht springt ja jemand anderes darüber.
Aber zum Moorschutz würde ich dann doch noch was sagen wollen, weil, wie gesagt, Moorschutz einfach als pauschales Thema in den Raum zu werfen, reicht nicht, denn mittlerweile gibt es ja heftige Debatten selbst unter denen, die sich den Naturschutz auf die Fahnen geschrieben haben, ob Moorschutz in jedem Fall wirklich das sinnvolle Mittel ist. Ich erinnere jetzt mal an die Diskussion um die Ausgleichsflächen zum Sperrwerk in Greifswald, wo nicht ich, sondern die Umweltverbände gefordert haben, die Renaturierungsmaßnahmen einzustellen. Von daher bin ich damit am Schluss und habe Ihnen noch ein bisschen Redezeit erspart. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahre 1789 war der Biber in Norddeutschland ausgestorben. Der letzte Biber wurde in einem Fischottereisen an der Elbe
gefangen. 1971 wurden dann bei Templin, im einstigen Bezirk Neubrandenburg, und 1975 bei Gützkow an der Peene Biber ausgesetzt. Seitdem hat sich die Biberpopulation in Mecklenburg-Vorpommern so positiv entwickelt, dass sie sich seit Jahren in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Gerade, aber nicht nur in Vorpommern, sind die Flüsse und Seen so stark besiedelt, dass mittlerweile kleine Vorfluter oder Stadtgebiete wie Anklam vom Biber erobert wurden, so auch Rohrleitungen unter dem dortigen Landratsamt.
Was die einen freut, führt bei anderen zu erheblichem Frust, denn die Aktivitäten des Bibers führen in hochwassergefährdeten Gebieten wie zum Beispiel der Elbe, Warnow, Peene oder der Trebel zu erheblichen Problemen. Obwohl der Biber immer noch nach den Anhängen 2 und 4 der FFH-Richtlinie unter den Schutz des Artikels 12 der FFH-Richtlinie fällt, bietet der Artikel 16 der FFH-Richtlinie den Ländern die Möglichkeit, im Zuge von Rechtsverordnungen Ausnahmen vom strengen Schutzregime zu erlassen. Dann können Eingriffe in die Population geschützter Arten zur Abwendung erheblicher Land-, Forst- und Fischerei-, Wasser- und sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden beziehungsweise im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit umgesetzt werden. Für Natura-2000-Gebiete ist das Verfahren zur Regelung von Eingriffen jedoch sehr aufwendig, weil neben einer artenschutzrechtlichen auch eine flächenschutzrechtliche Befreiung für jeden Einzelfall notwendig ist.
Des Weiteren liegen gemäß Beschluss der 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 13.02.2013 erhebliche wirtschaftliche Schäden erst dann vor, wenn der betreffende Betrieb durch die Anforderungen des Artenschutzes, ich zitiere „‚schwer und unerträglich‘ getroffen“ wird „und darüber hinaus alle Anstrengungen unternommen“ hat, „den Schäden durch Präventionsmaßnahmen entgegenzuwirken. Diese Gefährdung der betrieblichen Existenz von Unternehmen der Lands-, Forst- und Fischereiwirtschaft sei insbesondere vor dem Hintergrund der sehr positiven Bestandsentwicklung des Europäischen Bibers, seines mittlerweile erreichten günstigen Erhaltungszustandes sowie eines fehlenden finanziellen Ausgleichs der verursachten Schäden durch Biber keinesfalls angemessen“. Dieser strenge Schutzstatus deutscher Populationen des europäischen Bibers konterkariert auch Bemühungen zur Steigerung der Akzeptanz des Artenschutzes und des Schutzes von Lebensräumen.
Sowohl Kommunen, Deutsche Bundesbahn, Straßenbauverwaltung, Landwirte, Wasser- und Bodenverbände und untere Naturschutzverwaltung fühlen sich seitens der Bundesregierung und zunehmend auch vom Land im Stich gelassen.
Deshalb ist es erforderlich, die Vorschriften zur Umsetzung der FFH-Richtlinie mit dem Ziel einer Novellierung, die nicht über die 1:1-Umsetzung hinausgeht, zu überprüfen. Dies ist die Voraussetzung für einen unbürokratischen und praxistauglichen Umgang mit dem Biber zur Abwehr von Schäden und Gefahren in hochwassergefährdeten Gebieten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl die Landesregierung und die Bundesumweltministerin bestä
tigt haben, dass sich der Biber in Deutschland in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, gibt es im Bund keine Bereitschaft, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Biber in den Anhang 5 der FFH-Richtlinie aufgenommen wird. Begründet wird diese Untätigkeit von der Bundesumweltministerin mit dem hohen bürokratischen Aufwand eines solchen Antrages. Ein solches Agieren haben wir bereits beim Kormoran erlebt und die Folgen sind bekannt. Den Betroffenen vor Ort, die jeden Tag mit bürokratischen Anträgen ihr Hab und Gut oder die Verkehrssicherheit und den Hochwasserschutz sichern müssen, stehen bei solchen Begründungen die Haare zu Berge.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund des Paragrafen 45 Absatz 7 Satz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 in Verbindung mit Paragraf 23 Absatz 1 des Naturschutzausführungsgesetzes vom 23. Februar 2010 kann das zuständige Ministerium eine Verordnung zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden durch Biber erlassen. Einen entsprechenden Antrag für Mecklenburg-Vorpommern hatte die Fraktion der BMV – ich glaube, sie war damals noch BMV – am 28.02.2018 in den Landtag eingebracht. Ein dazu beschlossener Änderungsantrag von SPD und CDU sah dann aber einen Situationsbericht im zuständigen Ausschuss vor, der am 15. November 2018 erfolgte.
Die Wirkungsmöglichkeiten einer Biberverordnung wurden bei dieser Berichterstattung allerdings als relativ gering eingeschätzt. Umso erfreulicher war dann die Ankündigung von Minister Dr. Backhaus anlässlich einer Veranstaltung des Wasser- und Bodenverbandes in Anklam, noch in diesem Jahr eine entsprechende Verordnung auf den Weg bringen zu wollen.
Also ich zitiere mich noch mal: Umso erfreulicher war dann …
Ich glaube kaum, dass es parlamentarisch geboten ist, dass ich jetzt hier Freudensprünge hinter dem Mikrofon mache.
Angesichts meiner Redezeit lasse ich mich von Ihnen jetzt auch nicht irritieren.
Ich zitiere den Minister, ich hoffe, ich tue es richtig: „Die Landesverordnung“ soll dabei „ein wesentlicher Baustein“ werden, „um ein einheitliches“ und rechtssicheres „Vorgehen der Behörden in den Landkreisen bei der Abwehr von Biberschäden zu gewährleisten. Sie soll beispielsweise die Entnahme von Tieren rechtssicher regeln, die Schäden an wichtigen Verkehrsadern verursachen. Einschränkungen werde es in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten geben.“ Zitatende.
Vor dem Hintergrund der von mir und während der Veranstaltung geschilderten Probleme des Wasser- und Bodenverbandes, die da wären: 50 Prozent der Arbeitszeit der Gewässerwarte entfallen mittlerweile auf die Beseitigung von Biberschäden und ein Viertel der gesamten Jahresausgaben des Verbandes werden dem Biber zugerechnet, zudem besagt eine gemeinsame Schätzung von unterer Naturschutzbehörde und Wasser- und Bodenverbänden, allein für den Landkreis VorpommernGreifswald eine Biberpopulation von über 2.000 Tieren, vor diesem Hintergrund möchte sich die CDU-Fraktion – ich weiß nicht, wie ich jetzt freundlich gucke – dieses Anliegen ausdrücklich unterstützen.
Ich hoffe, das hat jetzt gereicht?!
Ich hoffe, der Minister kann im Zuge der Aussprache den Zeitplan und die Regelungsinhalte einer Biberverordnung für Mecklenburg-Vorpommern bereits konkretisieren.
Wir hoffen, dass der avisierte kleine Arbeitskreis mit Vertretern der unteren Naturschutzbehörde und der Wasser- und Bodenverbände der Landkreise VorpommernGreifswald, Mecklenburgische Seenplatte und LudwigslustParchim und weiteren Akteuren schnellstmöglich einberufen wird und neben der Erarbeitung der Biberverordnung auch konkrete Handlungsempfehlungen erstellt, beispielsweise, dass betroffene Baumeigentümer neben der Abnahme geschädigter Bäume nicht auch noch zu Neuanpflanzungen verpflichtet werden oder dass geförderte Einzäunungen bei Bedarf entsprechend der Wanderungsbewegung des Bibers umgesetzt werden können. Einzusetzende Bibermanager sollten ihre Aufgaben, und das vor dem Hintergrund der zu treffenden weitreichenden Entscheidungen, nicht im Ehrenamt erfüllen müssen.
Darüber hinaus halten wir es im Vorfeld der anstehenden Haushaltsberatungen für geboten, in Anlehnung an Brandenburg eine Haushaltsposition zum Ausgleich des Aufwandes bei Biberschäden für betroffene Wasser- und Bodenverbände vorzusehen. In Brandenburg beispielsweise beläuft sich diese Summe auf 600.000 Euro im Jahr. Wir denken, dass es mit diesen beiden Maßnahmen zu einer dringend notwendigen Entlastung in den besonderen, betroffenen Regionen kommen kann. Langfristig jedoch – davon ist meine Fraktion fest überzeugt – wird kein Weg an einer Umstufung des Bibers von Anhang 4 in Anhang 5 der FFH-Richtlinie vorbeiführen und wir sind gut beraten, diese Forderung bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu wiederholen.
Und da meine Redezeit es noch zulässt: Wir hatten ja heute schon das Thema „70 Jahre Grundgesetz“. Natürlich gibt es eine Sozialpflichtigkeit von Eigentum. Trotzdem ist es geboten – auch darauf hat die Präsidentin hingewiesen –, über diese Regelung nachzudenken, und es gibt sicherlich auch ein Überschreiten der Sozialpflichtigkeit von Eigentum. Ich denke, gerade beim Thema Biber haben wir den Punkt erreicht, wo durchaus darüber zu reden ist, wenn mehr als die Hälfte des Eigentums vom Biber geschädigt wird,
ob dann noch eine Sozialpflichtigkeit von Eigentum gegeben ist. Wir sehen das im Landkreis VorpommernGreifswald inzwischen sehr kritisch. Das hat auch der Landrat in seiner Einführungsrede dort angemerkt.
Ich bitte doch wirklich jeden, der sich ernsthaft mit diesem Thema befassen will, einmal mit Betroffenen zu reden, die schon mehrfach von derartigen Ereignissen getroffen wurden, und hoffe, dass die Aussprache dazu führen wird, dass wir jetzt in Mecklenburg-Vorpommern dem Vorbild von Brandenburg nacheifern können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Dr. Weiß! So sehr ich Ihnen oft zustimmen kann, sehe ich doch die Bedeutung von genetischen Daten und deren Veröffentlichung an dieser Stelle etwas anders, als Sie es hier vorgetragen haben, denn die Auswertung genetischer Analysen ist die entscheidende Voraussetzung zur Beurteilung des Erhaltungszustandes einer Art, der Populationsabgrenzung, der Bestimmung des Inzuchtkoeffizienten innerhalb einer Population
und nicht zuletzt der Individualisierung einzelner Tiere oder Gruppen.
Sie ist also die Grundlage rechtlicher und artenpolitischer Entscheidungen.
Seit 2011 werden die Genanalysen nach Wolfsrissen am deutschlandweiten Referenzlabor Senckenberg-Institut für Wildtiergenetik durchgeführt. Die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz hat das Institut beauftragt. Leider stehen die Daten der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung,
und zwar diese Daten, die dort ermittelt werden. Zugang haben lediglich die zuständigen Landesbehörden und deren Beauftragte im Wolfsmanagement. Das habe ich bereits in meiner Rede zum Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV am 14.03. deutlich gemacht und auch kritisiert. Wer mag da Tierhaltern Vorwürfe machen, die von Intransparenz und Vertuschung sprechen, wenn nach vermuteten Wolfsrissen keine endgültige Klärung herbeigeführt werden kann beziehungsweise wird?!
Aber auch in der Debatte zum Erhaltungszustand des Wolfes täte mehr Transparenz gut. Derzeit steht insbesondere das Bundesumweltministerium auf dem Standpunkt, dass der gute Erhaltungszustand noch nicht erreicht ist. Begründet wird dies mit der Abgrenzung zwischen der deutsch-westpolnischen und der nordeuropäisch-baltischen Population und dem mangelnden genetischen Austausch zwischen diesen. Zahlreiche Wildbiologen bezweifeln diese Aussagen. Und ich kann Ihnen sagen, dass auch ich aufgrund der Berichte über die Wanderungen einzelner Wölfe durch halb Europa daran zweifele. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Genproben könnte hier Klarheit bringen. Dann gäbe es auch Gewissheit darüber, ob im Land Wolfshybriden unterwegs sind oder ob es sogenannte Problemwölfe oder -rudel gibt. Weshalb also wollen die Mitglieder der LANA mit diesen Daten nicht an die Öffentlichkeit?
Gerade in Zeiten des Wahlkampfes hat das Thema Wolf wohl die Bundesumweltministerin und auch unseren zuständigen Minister darin befeuert, das Bundesnaturschutzgesetz ändern zu wollen. Wölfe sollen künftig bereits entnommen werden können, wenn sie ernste Schäden verursachen. Das heißt, eine Existenzgefährdung des Tierhalters muss künftig nicht mehr vorliegen, aber zum Abschuss eines Wolfes wird es wohl trotzdem nicht im erforderlichen Maße kommen, denn ohne eine Veröffentlichung der genetischen Daten ist es für Betroffene nur schwer bis unmöglich, einen dezidierten Schadensnachweis für einen einzelnen Wolf beizubringen, um einen genehmigungsfähigen Antrag auf Entnahme stellen zu können. Es fehlen einfach die Daten. Und so sind die Wölfe weiterhin so sicher wie in Abrahams Schoß, solange sie sich nicht auf viel befahrene Straßen wagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in anderen Ländern gilt offensichtlich anderes europäisches Recht, wie jüngst der Agrarausschuss in Schweden erfahren durfte. Dort gibt es eine Beschlussfassung des Schwedischen Reichstages, einen Mindestbestand von 170 bis 270 Wölfen vorzusehen. Daraus abgeleitet wurde eine zu bevorzugende Referenzpopulation von 270 Tieren, bei der unterstellt wurde, dass sich der Genpool alle fünf Jahre erneuere.
Ähnliches fordert meine Fraktion schon lange auch für Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit. Wir wollen die Festlegung von Obergrenzen und wolfsfreien Zonen für unser Land. Hierfür bedarf es der wissenschaftlichen Expertise. Wenn aber Daten nicht zur Verfügung gestellt werden, erweist man dem Artenschutz einen Bärendienst, indem man der Selbstjustiz Tür und Tor öffnet und die Akzeptanz für den Wolf in den betroffenen Gebieten gefährdet.
Natürlich muss man hierfür unabhängige Wissenschaftler zurate ziehen. Professor Pfannenstiel und seine Kollegen aus Polen kommen seit Jahren zu ganz anderen Einschätzungen als das Senckenberg-Institut. Hier brauchen wir endlich Klarheit.
Aber das Senckenberg-Institut ist unabhängig, Herr Heydorn, ja? Von wem wird es denn bezahlt? Und warum werden die Daten nicht veröffentlicht?
Und ich habe nicht nur Professor Pfannenstiel angesprochen, sondern auch polnische Kollegen. Natürlich gibt es Hinweise darauf, dass die Populationsbetrachtungen, wie wir sie derzeit führen, nicht zielführend sind,
sondern dass,...
Ja, das stimmt.
... dass die baltisch-osteuropäische Population natürlich im Zusammenhang zu betrachten ist. Und das kann man aber nur bewerten, wenn man über die Gendaten verfügt und diesen genetischen Austausch auch bewerten kann.
Wenn man die Daten nicht zur Verfügung stellt, kann man darüber nur philosophieren.
Ich kann das nicht bewerten, aber Wissenschaftler können es bewerten.
Die brauchen aber die Daten, die Daten stehen aber nicht zur Verfügung. Das ist doch...
Das haben wir natürlich anders gehört.
Das haben wir anders gehört. Bei einer Veranstaltung in Ihrem Wahlkreis ist das von den Beauftragten aus Brandenburg explizit so ausgeführt worden, dass die Daten eben nicht zur Verfügung stehen und dass sie sich jahrelang darum bemüht haben, diese Daten zu bekommen. Also steht hier Aussage gegen Aussage. Und von daher, wenn Herr Dr. Weiß – vielleicht sogar zutreffend – ausführt, dass entsprechende Daten von einem Nichtfachmann vielleicht gar nicht bewertet werden können, dann kann man sie doch für die Wissenschaft veröffentlichen
und dann können sich die Wissenschaftler ein Bild machen, und aus diesem Bild kann dann unabhängig, vielleicht auch kontrovers, abgeleitet werden,
wie denn die Populationsentwicklung ist und wie der Populationsaustausch zwischen den unterschiedlichen Populationen denn tatsächlich stattfindet. Und von daher plädieren wir als Fraktion für eine Veröffentlichung der Genanalysen.
Wenn wir den AfD-Antrag – und deswegen haben Sie vielleicht zu früh geklatscht – dennoch ablehnen werden, dann hat das zwei Gründe.
Zum einen sind wir in einer Koalition und in diesem Punkt offensichtlich uneins,
und zum anderen suggeriert...
Na, das ist doch auch nicht schlimm, Herr Schulte. Wenn wir uns immer einig wären, könnten wir eine Partei sein,
und das will doch hier wirklich
keiner in diesem Hause, glaube ich.
Und zum anderen suggeriert die AfD in dieser Einzelforderung mehr Lösungspotenzial im Konkreten, als daraus kurzfristig zu ziehen sein wird. Aber gerade vor dem Hintergrund, dass ganz aktuell auch 1,80 Meter hohe Zäune Weidetiere nicht wirklich schützen können, sind umgehende und nachhaltige Maßnahmen gefragt. Meine Fraktion ist – und wir sind eben da auch anderer Auffassung – überzeugt, dass nicht nur Prävention, sondern ein aktives Wolfsmanagement zu einem konfliktarmen Nebeneinander von Mensch und Wolf führen kann. Dazu gehört für uns die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht,
die Festlegung von wolfsfreien Zonen, die Festlegung einer Bestandsobergrenze,...