Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 101. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir noch den Hinweis, gestern zu Beginn der Landtagssitzung haben wir beschlossen, den Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5482 auf die Tagesordnung am Freitag aufzusetzen. Eine Einreihung in die Tagesordnung war zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt. Es ist nunmehr vorgesehen, bisher vorgesehen, diesen Tagesordnungspunkt am Freitag nach dem Tagesordnungspunkt 35 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen, beziehungsweise gegebenenfalls gibt es noch Änderungen dazu.
Meine Damen und Herren, die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung eingereichten Themen und die Reihenfolge der Geschäftsbereiche sind der Drucksache 7/5491 zu entnehmen. Laut unserer Geschäftsordnung ist für jede Frage eine Nachfrage zulässig. Die Fragen sollen nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 1 zu stellen.
Guten Morgen, liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Guten Morgen, sehr verehrter Herr Minister! Meine Frage richtet sich um den Fragenkreis Kirchenasyl. 2018 sind ja die Anforderungen an die – in Anführungszeichen – „Legalisierung von Kirchenasylmaßnahmen“ verschärft worden, und ich würde jetzt gern nach dem, was ja mehr als eineinhalb Jahre jetzt so befolgt wird, von Ihnen gerne wissen, ob das umgesetzt wird von den Kirchengemeinden und inwiefern die staatliche Ordnung auch bereit und in der Lage ist, diese verschärften Voraussetzungen für das Kirchenasyl durchzusetzen.
Frau Präsidentin! Guten Morgen, Professor! Wir haben in der Tat auf der Grundlage der Beschlusslage von 2015 – das waren ja Gespräche zwischen dem BMI und den Vertretern der Kirche – das Asylgesetz oder die Kirchenasylfrage in der Form umgesetzt. Wir haben derzeit aktuell sieben Fälle oder hatten – man muss immer sagen, dass sich das ja möglicherweise tageweise ändern kann. Der zentrale Ansatz war stets, dass Asylbewerber das Kirchenasyl tatsächlich verlassen, wenn kein Härtefall vorliegt. Dies geschah in den letzten Jahren nicht. Bei insgesamt 635 Kirchenasylmeldungen im Jahr 2019 mit 418 eingereichten Dossiers, von denen in 459 Fällen das Selbsteintrittsrecht nicht ausgeübt wurde, verließen die
Mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung – das ist ein Problem des Bundesverfassungsgerichtes – muss nunmehr festgestellt werden, dass die bisherige Praxis, wonach das BAMF die 18-monatige Überstellungsfrist mit der Begründung anwendet, dass eine Person flüchtig sei, wenn sie sich in das Kirchenasyl begibt und sich somit zielgerichtet der staatlichen Verfolgung entzieht, nicht mehr umsetzbar ist. Das ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes seit Sommer. Und insofern ist Ihre Frage berechtigt.
Auch wir, auch ich warte auf die Festlegung des Bundes, denn der ist nunmehr in Verantwortung, schnellstmöglich in neue Gespräche mit den Kirchenvertretern einzutreten. Es kann ja nur zentral geregelt werden über den Bund, weil Kirchenasyl nicht eine Länderfrage ist, sondern eine Bundesfrage, um die aktuelle Rechtsprechung in die mit den Kirchenvertretern vereinbarten Verfahrensweisen einfließen zu lassen. Es steht allerdings zu befürchten, dass die Situationen für diejenigen, die dann die Maßnahmen ausführen müssen, nicht vereinfacht werden, um es mal vorsichtig zu formulieren.
Ja, eine kurze Nachfrage: Real hier für Mecklenburg-Vorpommern heißt das, dass sich die Zahlen der im Kirchenasyl befindlichen Geflüchteten – in Anführungs- und Schlusszeichen – „nicht spürbar“ reduziert haben?!
Die haben sich reduziert, und da in Mecklenburg-Vorpommern die Fälle überschaubar sind und waren – auch vorher –, ist eine Reduzierung immer relativ betrachtet.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, und ich bitte den Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD, die erste Frage zum Thema Nummer 2 zu stellen.
Frau Präsidentin! Herr Minister, guten Morgen! Die Maskenpflicht ist ein schwerwiegender Eingriff, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, und muss deshalb notwendig und verhältnismäßig sein. Frage: Können Sie sich bei der von der Landesregierung angeordneten Maskenpflicht auf eine wissenschaftliche Grundlage stützen, die den Gebrauch von Masken für Kinder und Jugendliche, insbesondere im Schulbereich, rechtfertigt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Kollege Förster! Die Frage, ob man alles wissenschaftlich begründen kann, ist eine Frage, die man einerseits mit Ja beantworten kann, aber andererseits auch vor allen Dingen mit den Erfahrungen, die wir in den letzten Wochen und Monaten gesammelt haben. In den Schulen ist es grundsätzlich so … In Kitas braucht man – erst mal Kitas –, in den Kitas braucht man keine Masken zu tragen, also die Kinder nicht und die Erzieherinnen nur bei Nähe oder bei der Frage, wenn ein Kind besonders Zuwendung braucht et cetera.
In den Schulen ist es so, dass wir ganz klar geregelt haben, dass grundsätzlich eine Maskenpflicht besteht – auch vor allen Dingen für Personen, die im ÖPNV sehr nahe miteinander sitzen und stehen. Da muss eine Maske getragen werden. Das gilt vom Grundsatz her auch in Schulgebäuden und in schulischen Anlagen. Ausgenommen davon sind vor allen Dingen die Schüler im Primärbereich von der 1. bis zur 4. Klasse.
Ich möchte Ihnen, ich möchte Ihnen vorhalten, was Professor Drosten bei seiner Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages ausgeführt hat, und Sie fragen, wie Sie dazu stehen. Wörtlich: Und „es gibt einen anderen Punkt, den man nicht von der Hand weisen“ kann. „… wir wissen nicht, ob nicht die Verwendung von Alltagsmasken in großer Verbreitungsweite, ob das nicht dazu führt, dass im Durchschnitt die erhaltene Virusdosis in einer Infektion geringer ist und, dass im Durchschnitt … der Krankheitsverlauf auch“ weniger „schädlich sein könnte. Aber das ist reine Spekulation. Dazu gibt es keine wissenschaftlichen Belege. Und es gibt umgekehrt eben Länder, in denen man sagen kann, es wurde von Anfang an“ durchgängig „Maske getragen – dazu gehören … viele asiatische Länder –“
(Peter Ritter, DIE LINKE: Frage stellen! Die Fragen sollen kurz gefasst werden. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ist das eine Frage?)
Zum selben Ergebnis, dass nämlich durch Masken die Infektionen nicht reduziert wurden, kommt auch eine vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Zusammenfassung von 17 Studien, ebenfalls aus September 2020, wo das Ergebnis eindeutig ist, dass eine Reduzierung der Infektionen durch Masken gerade nicht festgestellt werden konnte. Ist das geeignet, Sie irgendwie in dieser generellen Aussage, dass Masken nützlich, nicht nur nützlich, sondern notwendig sind, zu beeinflussen?
Also es ist ja grundsätzlich so, dass Wissenschaftler die Politik beraten. Es gibt am Ende eine Abwägung und die Politik entscheidet, welche Maßnahmen durchgesetzt werden, und ich habe Ihnen das vorgetragen, was wir im Land Mecklenburg-Vorpommern zurzeit umsetzen und auch in Verordnungen oder in Allgemeinverfügungen gegossen haben.
Hat die Landesregierung in Bezug auf die verhängten Corona-Maßnahmen – hier explizit Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche – eine Schaden-NutzenAbwägung vorgenommen und ist diese evidenzbasiert?
Also die Schaden-NutzenAbwägung ist ja erfolgt, indem Virologen und andere sagen, Maskentragen ist ein Mittel, um auch Viren sozusagen auf Zweite nicht so schnell zu übertragen. Der zweite Weg, der ja allgemein auch bekannt ist, ist die allgemeine Hygiene, der dritte Weg heißt Abstand, und der vierte Weg heißt lüften, gerade in Räumen, die dann durch viele Personen genutzt werden.
... auch einen Vorhalt machen und Sie fragen, wie Sie dazu stehen, ob Sie das irgendwie verunsichert in Ihrer Aussage, nämlich eine Studie des Universitätsklinikums Leipzig vom 20.07.2020, wonach die Maske die körperliche Belastbarkeit vermindert, konkret Beeinträchtigung der Atmung und schnellere Ansäuerung des Blutes, sowie der Ihnen wahrscheinlich bekannte offene Brief von über Hundert Ärzten, Pädagogen, Psychologen, die die Maske im Hinblick auf Psyche und immunologische Folgen wie zum Beispiel Angststörungen, gerade bei Kindern und Jugendlichen, für entwicklungsgefährdend halten.
Ja, bei Kindern ist es so, dass sie in den Kitas keine Maske zu tragen brauchen. Da geht es nämlich auch um die Sprachentwicklung und anderes. In den Schulen ist es ja so, dass man auch vom Maskentragen befreit werden kann, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
Und ansonsten, wissenschaftliche Studien gibt es die und die und die und die, und da muss man natürlich auch wieder als Politik abwägen und sich am Ende zu einer Entscheidung durchringen, was wir in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern immer wieder tun, und auch neue Allgemeinverfügungen oder Erlasse herausgeben.