Protokoll der Sitzung vom 29.10.2020

Und ansonsten, wissenschaftliche Studien gibt es die und die und die und die, und da muss man natürlich auch wieder als Politik abwägen und sich am Ende zu einer Entscheidung durchringen, was wir in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern immer wieder tun, und auch neue Allgemeinverfügungen oder Erlasse herausgeben.

Herr Förster, ich würde Sie bitten, jetzt dann die letzte Frage zu stellen.

Die dritte Frage, die Sie eigentlich teilweise schon beantwortet haben: Können Sie ausschließen, dass das Tragen einer Maske für Kinder und Jugendliche ein Gesundheitsrisiko darstellt, und wer trägt im Fall von Gesundheitsschäden die Verantwortung?

Also ich bin kein Arzt, ich kann nicht alles ausschließen, aber ich gehe davon aus, dass die Maßnahmen, die wir als Landesregierung treffen, der Allgemeinheit dienen und dafür Sorge tragen, dass wir die Covid-19-Pandemie im Griff behalten. Und im Einzelfall – das hatte ich schon mal gesagt – geht es ja auch um die Fragen Gesundheit oder Asthma, oder Atemprobleme, oder andere Folgen. Da kann man sich beim Arzt beraten lassen und im Einzelfall wird dann auch ein Attest ausgereicht, dass das Tragen von Masken für die Person XY nicht infrage kommt, da psychische Belastungen oder körperliche Beschwerden entstehen, die dann zur Schwächung oder, ja, zur Schwächung des Körpers beitragen würden, aber es gilt eben nicht für die große Masse der Bevölkerung. Also der Einzelfall ist immer möglich.

Herr Förster, eine Nachfrage?

Bitte!

Eine Nachfrage: Herr Minister, erwägt die Landesregierung, die Maskenpflicht auch eventuell für den Unterricht und auch für Grundschüler einzuführen?

Das wird im Einzelfall zu entscheiden sein. Wenn zum Beispiel etliche Infektionen in einer Schule stattfinden, dann kann der Landrat eine Allgemeinverfügung erlassen und zum Beispiel in einer Klasse Maskenpflicht für eine gewisse Zeit anordnen, aber generell ist es grundsätzlich so, wie ich schon ausgeführt habe. Maskenpflicht ist grundsätzlich, aber die Ausnahmen sind eben Schüler von der 1. bis zur 4. Klasse. Und bei Begegnungen auf den Fluren oder auf Toiletten, da sollten natürlich auch Masken getragen werden, und auf dem Schulhof. Und ansonsten ist das Sache der örtlichen Gesundheitsämter.

(Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

Bitte!

Vielen Dank, Herr Minister!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE, die Frage zum Thema Nummer 3 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister, schönen guten Morgen!

Herr Minister, wir haben kürzlich die EU-Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Fischereiquoten in der Ostsee zur Kenntnis genommen. Das Echo war, wie zu erwarten, sehr unterschiedlich: Den einen geht es nicht weit genug, die anderen fürchten um die Existenz. Ich frage Sie nach

Ihrem Kenntnisstand über die kurzfristigen Konsequenzen dieser Entscheidung.

Ja, die Konsequenz ist ja, dass wir, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Dr. Weiß, die Konsequenz, die sich daraus ergibt, ist, dass unsere – runde Zahl – 230 Fischer natürlich in weitere erhebliche Schwierigkeiten kommen werden, und das bedeutet unterm Strich, dass wir über ein Maßnahmenpaket weiter nachdenken. Wir haben ja in den letzten Jahren seit 2017 insgesamt noch 8,2 Millionen Euro an unsere Fischer ausgezahlt zum Erhalt der kleinen handwerklich angepassten Fischereiunternehmen.

Und wenn ich die Quoten jetzt noch mal ansprechen darf ganz kurz, dann ist es so, der Hering in der westlichen Ostsee wird noch mal um 50 Prozent gekürzt. Und noch eine Zahl: Unsere Fischer werden dann noch ganze 869 Tonnen Hering fischen dürfen. Wenn ich mir überlege, 1989 hatten wir 114.000 Tonnen Hering zur Verfügung und wir sind jetzt bei noch nicht mal mehr 1.000 Tonnen, dann kann man sich vorstellen, was in der Branche tatsächlich los ist.

Und ähnlich sieht das tatsächlich für den Dorsch aus. Da ist es ja tatsächlich so, dass hier noch mal um 40 Prozent gekürzt wird, sodass ganze – unterm Strich deutsche Quote, noch in der östlichen Ostsee – 55 Tonnen landen. Da kommen wir von 3.200 Tonnen. Das bedeutet heute unterm Strich, aus meiner Sicht müssen wir für diesen Kultur- und Wirtschaftszweig weitere Hilfen auf den Weg bringen, und ich denke auch über alternative Konzepte nach.

Ganz kleine Nachfrage gestattet?

Vielen Dank, Herr Minister!

Eine Nachfrage? Bitte, Herr Dr. Weiß!

Herr Minister, Sie sagten in dem letzten Satz, Sie denken über eine konzeptionelle Behandlung dieses Themas nach. Wie weit ist denn dieses Nachdenken – wenn es gestattet ist zu fragen – schon gediehen?

Also auf der einen Seite werden wir auch für 2021 ganz klar Hilfen zur Verfügung stellen, was die ständige Problematik anbetrifft, zum Zweiten diskutieren wir ja intensiv die sogenannte – in Anführungsstrichen – „Abwrackprämie“ für die Fischerei, und zum Dritten denken wir tatsächlich auch über alternative Investitionen in Küstennähe, was Aquakulturanlagen anbetrifft, nach, die natürlich umweltverträglich gestaltet sein müssen, um quasi für eine Gesundung der Fischbestände zu sorgen und auf der anderen Seite aber auch alternative Einkommensquellen zu erschließen. Und dazu gehört im Übrigen auch, dass die Fischer auch in die Tourismusbranche mit einzubinden sind oder andere Alternativen, über die wir in und an den Fischereistandorten mit den Fischern im Gespräch sind.

Danke schön!

Vielen Dank, Herr Minister!

Herr Dr. Weiß, ich würde Sie bitten, Ihre zweite Frage zu stellen.

Herr Minister, wir kennen die übliche Praxis, die bisher übliche Praxis in der Geflügelwirtschaft vom massenhaften Schreddern männlicher Küken nach dem Schlüpfen. Wir wissen, dass in unserem Land diesbezüglich erhebliche Fortschritte bekannt sind, diese Praxis zu überwinden. Ich möchte Sie angesichts der Entscheidungen der Bundesministerin, doch sehr teure und eigentlich auch nicht sehr zielführende Verfahren zur favorisieren, fragen, wie diesbezüglich der Stand in unserem Land ist.

Also vielleicht noch mal den, sehr geehrte Frau Präsidentin, vielleicht kurz den Überblick in Deutschland: Wir haben 42,4 Millionen Legehennen, die unsere Eier produzieren, die wir dann zu 100 Prozent in Deutschland dann auch verbrauchen. Das sind im Übrigen 26,5 Millionen in der Bodenhaltung, in der Freilandhaltung sind es 8,6 und 5,3 Millionen in der Biohaltung, und wir haben immer noch in Kleingruppen – in Klammern, in der Käfighaltung – in Deutschland noch 2,4 Millionen Legehennen.

In Mecklenburg-Vorpommern sieht das Bild völlig anders aus. Es ist tatsächlich so, wir haben 78 Betriebe, in denen wir – runde Zahl – 2,5 Millionen Legehennen halten, worüber ich sehr glücklich bin. Und die Zahlen haben Sie ja eben wahrgenommen, was Bio anbetrifft, wir haben allein in Mecklenburg-Vorpommern 631.000, sagen wir – runde Zahl –, 650.000, 650.000 Legehennen, die im Biobereich aktiv sind, und damit sind wir an der Spitze der Bewegung in Deutschland. Das Gleiche gilt im Übrigen für die Bodenhaltung und die Freilandhaltung. Wir haben allein gut 1 Million Legehennen in der Freilandhaltung.

Und was mich dann noch ganz besonders freut, wir haben eine Bruteinrichtung im Biobereich und dort werden alle – alle, ob männlich oder weiblich –, alle Küken aufgezogen. Das heißt, die sogenannte Initiative Bruderhahn findet in Mecklenburg-Vorpommern statt, und das bedeutet, dass dieses unsägliche Thema, was uns ja seit vielen, vielen Jahren beschäftigt, was die männlichen Küken anbetrifft, die heute eben so nicht verwandt werden können, in Mecklenburg-Vorpommern nicht stattfindet. In Mecklenburg-Vorpommern werden keine Küken – so heißt es ja – geschreddert, sondern sie haben ihr Leben in Freiheit.

Vielen Dank!

Vielen Dank, Herr Minister! Ich sehe, es gibt keine Nachfrage mehr von Herrn Dr. Weiß.

Dann rufe ich auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 5 zu stellen.

Ja, liebe Mitbürger! Wertes Präsidium! An allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen ist der Unterricht in der Gebärdensprache dem Erlernen einer weiteren Fremdsprache rechtlich ja gleichgestellt. Und aufgrund unseres Antrags vor zwei Jahren hier im Landtag gibt es inzwischen ja auch einen Rahmenlehrplan für das Fach Gebärdensprache. Mich würde jetzt interessieren mit diesem Abstand: An wie vielen Schulen und an wie vielen Klassen für wie viele Schüler wird Gebärdensprache hier in MecklenburgVorpommern tatsächlich in den Schulen angeboten?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Schuljahr ein Konzept erarbeitet für das Wahlpflichtfach Deutsche Gebärdensprache. Wir planen, das im Förderzentrum Hören in Güstrow einzuführen, dieses Wahlpflichtfach. Im Moment laufen die Fortbildungen für die Lehrkräfte. Darüber hinaus gibt es an diesem überregionalen Förderzentrum in Güstrow zwei Lehrkräfte, die die deutsche Gebärdensprache beherrschen und diese auch anwenden und lehren können. Es ist im Moment dort noch nicht der Fall, dass das Teil des Unterrichts ist, sondern Eltern und deren Kinder, die das wünschen, können von diesen beiden Lehrkräften das erlernen.

Wir planen darüber hinaus jetzt auch die … Wir prüfen, ob in den überregionalen, ob in den Schulen mit der spezifischen Kompetenz, ob wir dort, die ja eingerichtet werden bis 23 an 28 Schulstandorten, dass wir dort auch prüfen, das Wahlpflichtfach einzuführen. Dafür müssen wir natürlich die Lehrkräfte dementsprechend auch fortbilden. Das soll jetzt auch weiter passieren. Wie gesagt, die Fortbildungen laufen, die wollen wir intensivieren, um dann gegebenenfalls das auch ausbauen zu können.

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Herr Professor Weber, möchten Sie noch eine Nachfrage stellen?

Ja, Nachfrage dazu: Also das habe ich jetzt richtig verstanden, das heißt, außerhalb des Schulzentrums in Güstrow mit der besonderen Problematik „Hörgeschädigte“ findet zurzeit kein Unterricht im Schulfach Gebärdensprache an allgemein weiterbildenden Schulen statt?

Sie haben das richtig verstanden. Um dieses an den 28 Schulstandorten für Schulen mit spezifischer Kompetenz auch einführen zu können, müssen wir erst die Lehrkräfte ausbilden. Wie ich gerade gesagt habe, im vergangenen Schuljahr gab es die Konzeption, die wurde jetzt erarbeitet, dementsprechend werden jetzt die Lehrkräfte ausgebildet.

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Und Herr Professor Weber, Sie können gleich stehen bleiben, weil ich bitte Sie dann, die Frage zum Thema Nummer 6 zu stellen.

Ja, guten Morgen, sehr geehrter Herr Minister! Ich habe eine Frage zu dem besonderen Stolz, einem der besonderen Dinge, auf die wir stolz sind in unserem Land, zu den Alleen. Da sind ja immer wieder notwendigerweise kranke Bäume abzunehmen, und demzufolge hatte das Land, wenn ich die Zahlen richtig in Erinnerung habe, an den Landstraßen, die als Alleen ausgebildet sind, etwa 16.000 Bäume Alleenschulden, Baumschulden, die abgenommen wurden oder wo Lücken vorhanden waren und neue Bäume gepflanzt werden sollen. Ich habe jetzt gerade gelesen, im letzten Jahr sind keine neuen Schulden dazugekommen, sondern 60 zusätzliche Bäume gepflanzt worden. Wann und wie sollen dann diese 16.000 fehlenden Bäume an den Landesalleen ergänzt und wieder aufgeforstet werden?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte die 16.000 Baumschulden für einen Irrtum. Da müssten wir uns, glaube ich, mal anschauen, wie sich über 30 Jahre das entwickelt hat. Wir hatten eigentlich über die 30 Jahre immer einen Pflanzüberschuss, aber weil Sie auf die letzten beiden Jahre abstellen: Letztes Jahr haben wir in der Tat 66 Bäume Pflanzüberschuss gehabt – um diese merkwürdige Formulierung, die gleichwohl beschreibt, ich habe im Saldo ein Plus –, im Jahr 2018 hatten wir im Übrigen 1.572 Bäume plus.

Also das, sehen Sie so ein bisschen, das ist nicht ausnivellierbar über die Jahre. Warum nicht? Weil Sie typischerweise nicht lauter Bäume irgendwo hinstellen vereinzelt, sondern sich nach Möglichkeit am Stück orientieren, zum Beispiel beim Radwegebauen oder Straßen-neu-Machen oder auch Auf-andere-StraßenZugreifen. Dann werden auch, um die Pflege ein Stück zu erleichtern, ganze Alleen insgesamt gestellt und gestaltet. Und in den Fällen haben Sie dann so eine Situation, dass Sie zwar für eine Straßenbaumaßnahme abnehmen, das können dann durchaus auch über 100 Bäume sein, bis die Maßnahme fertig ist, vergehen aber ein oder zwei Jahre Bauzeit und erst dann kommt das Plus sozusagen in die Kasse. Deswegen habe ich schon eine starke Wellenbewegung. Die habe ich auch über die Jahre. 2017 hätten wir eher ein ganz kleines Minus gehabt. Von daher nivelliert sich das aus.

Aber um mal 2018 und 2019 anzugucken: 1.500 plus, 60 plus. In genau diesen Wellenbewegungen bewegen wir uns. Und nach unserer Überzeugung haben wir keine 16.000 Bäume minus, sondern wir haben insgesamt über die Jahre immer einen Pflanzüberschuss gehabt, der sich aber zwischen den Straßenbauämtern unterschiedlich verteilt. Das hat zum Teil was mit den regionalen Möglichkeiten zu tun, wie sie auf Grundstücke zugreifen. Und insbesondere gibt es einen Unterschied zwischen Bundes- und Landesstraßen und der Frage – das ist die Diskussion, die wir immer wieder haben –, ob wir an den Straßen immer zum Zuge kommen, bei denen wir abgenommen haben.

Zuweilen müssten wir dann an Bundesstraßen, wenn wir verbreitern, neben dem Grundstücksteil eines Landwirtes für die Verbreiterung auch noch einen Verbreiterungsstreifen für den Baumbestand haben, und an der Stelle wird es dann auch schwer, sodass wir zuweilen auf Radwege ausweichen an unseren Landesstraßen, auf Landesstraßen und manchmal sogar auf Gemeindestraßen. Das Entscheidende ist aber, dass wir in einem räumlichen Bereich nach Möglichkeit insgesamt die CO2Bilanz vernünftig halten und auch den Ausgleich schaffen, den wir im Blick haben wollen.

Danke schön!

Vielen Dank, Herr Minister! Vielen Dank, Herr Professor Weber!

Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke, Fraktion DIE LINKE, die Frage zum Thema Nummer 7 und dann anschließend auch zum Thema Nummer 8 zu stellen. Bitte, Frau Dr. Schwenke!