Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke, Fraktion DIE LINKE, die Frage zum Thema Nummer 7 und dann anschließend auch zum Thema Nummer 8 zu stellen. Bitte, Frau Dr. Schwenke!
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Auf der Insel Usedom, insbesondere im südlichen Teil, gibt es große Unruhe, was an Umweltauswirkungen von den massi
ven Bauarbeiten auf polnischer Seite im Hafen von Świnoujście zu erwarten ist, also Natura-2000-Gebiet ist betroffen. Nach Gutachten sind auch Veränderungen der Strömungsverhältnisse zu befürchten, also das heißt, es gibt große Unruhe.
Ich frage deshalb, ob Sie Kenntnis davon haben, ob auf polnischer Seite im Rahmen des Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat und ob die Bundesrepublik als betroffener Nachbarstaat, egal, auf welcher Ebene, da einbezogen gewesen ist.
Sehr geehrte Frau Dr. Schwenke, ich habe keine Kenntnis darüber, ob ein UVP-Verfahren durchgeführt worden ist, und ich habe auch keine Kenntnis darüber, ob die Bundesregierung einbezogen worden ist.
Also heißt das dann, auch die Landesregierung ist nicht einbezogen worden und Sie konnten auch keine Stellungnahme abgeben?
Ich habe zumindest keine Kenntnis davon, dass ich persönlich eine Stellungnahme abgegeben hätte. Ich habe zumindest keine unterschrieben. Ich kann Ihnen aber nicht für alle Behörden dieses Landes – dann bräuchten wir konkretere Fragen vorher –, nicht für alle Behörden dieses Landes sagen, der ist beteiligt, der nicht. Dem Grunde nach haben wir mit Polen eine quasi Sondervereinbarung als Bundesrepublik Deutschland über sogar besondere Formen der Zusammenarbeit im grenznahen Bereich für Umweltverträglichkeitsprüfungen. Von daher ist der Maßstab, an dem das zu messen ist, eigentlich sogar schärfer als das übliche europäische UVP-Recht, aber ich kenne keine Stellungnahme, mir liegt keine vor.
Herr Minister, Sie wissen, dass wir seit Langem für die Wiederaufnahme einer durchgängigen Südbahn in Landesverantwortung eintreten. Ich habe jetzt gehört, dass das Land erwägt, die Teile, die durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernommen worden sind, wieder in Landesverantwortung zu übernehmen. Meine erste Frage: Ist das richtig? Und wenn es richtig ist, ab wann erwägen Sie das?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dr. Schwenke! Ich würde es gern einmal einordnen. Wir haben in der Tat diese Bereiche an den Landkreis – das ist möglich nach dem ÖPNV
Gesetz unter gewissen Voraussetzungen – durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag übergeben, und zwar für zwei Abschnitte, einmal Waren–Karow, unterteilt in zwei Einheiten, damit will ich Sie aber nicht quälen, und eine völlig andere Strecke, Neustrelitz–Mirow, das ist die, wo es schon ganz ursprünglich und sehr viel länger der Fall ist.
Unser Hauptpunkt ist momentan Waren–Malchow. Da haben wir einen Vertrag geschlossen, öffentlich-rechtlich, wo wir zugesagt haben, wir zahlen für die Jahre 2018 bis 2020 drei Jahre lang 650.000 Euro an den Landkreis, dafür übernimmt er die Strecke, schreibt sie aus beziehungsweise lässt sie befahren, und in den Jahren 2021 bis 2027 weniger, 420.000 Euro. Das war damals die Kalkulationsgrundlage. Und wir haben auch in diesem Hause dazu zuweilen Diskussionen bei der Südbahn geführt. Es waren immer alle mit der Überzeugung unterwegs, ja, als Land sei das einfach zu teuer, wenn wir immer so teuer ausschreiben würden, hätten wir selber Schuld. Und die Behauptung des Landkreises war, das geht alles viel günstiger und das seien die Werte, mit denen man es hinbekäme.
Dann hat der Landkreis entsprechend beauftragt und hat eine zweite Beauftragung versucht, die anschließen sollte, und ist dabei auf Angebote gekommen, die offenbar dieses Geld nicht ausreichen lassen. Er ist dann auf uns zugekommen und hat gesagt, wir hätten gern deutlich mehr. An einer Stelle sind wir dem nachgekommen, das ist der Teil der sogenannten Trassenentgelte – ich sage mal ein bisschen salopp, Schienenmaut, das ist nämlich ein Punkt, den der Landkreis gar nicht beeinflussen kann und auch der Unternehmer, der bei ihm fährt, nicht, die setzt die Bundesnetzagentur fest –, und die sind dann verdreifacht worden vor anderthalb Jahren. Da helfen wir zwischenzeitlich, indem wir diesen „Schaden“ – in Anführungszeichen – ausgleichen, mit dem keiner rechnen konnte. Wir haben im Jahr 2020 700.000 Euro mehr deshalb überwiesen – ja, wir kommen von 400.000, haben 700.000 Euro mehr überwiesen –, um diese deutlich erhöhten Trassenentgelte auszugleichen, und ab 2021 wird es jährlich circa 1 Million sein.
Und nun sagt der Landkreis, wir hätten aber gerne auch für die Vertragskosten für das eigentliche Bahnfahren 1,4 Millionen Euro mehr von euch ab 2022. Daraufhin haben wir den Landkreis gefragt, wie wir uns das dann teilen wollen, und er hat uns mitgeteilt, er hat nicht vor, sich irgendwas zu teilen, sondern erwartet, dass wir es ausgleichen. Daraufhin haben wir das Signal gegeben, für das Geld in summa könnten wir auch dicke selber beauftragen, sind wir in etwa bei den Kosten, die wir selber hatten als Land, bei denen also immer behauptet wird, ihr seid als Land ja viel zu unklug, unclever im Ausschreiben, viel zu teuer, sind also ziemlich genau in den Dimensionen, aber mit dem Nachteil, dass es eben keine durchgängige Beauftragung mehr gibt.
Parallel hat der Landkreis uns Ende Juni dieses Jahres mitgeteilt, wenn wir es denn nicht mehr bezahlen wollten, könnte er sich auch vorstellen die Rückübertragung der Aufgabe aufs Land, da mögen wir uns doch bitte selber kümmern, da brauche ich bloß einen Kreistagsbeschluss, hielt es aber für gar nicht dumm, wenn das wieder aus einer Hand käme, der gesamte Bahnverkehr. Wir haben deshalb einige Wochen später gesagt, ja, dieses Angebot nehmen wir an, er möge mit dem Kreistag die Entscheidung herbeiführen, wir würden übernehmen, und haben die VMV im Übrigen auch schon im August beauf
tragt, entsprechende Vorbereitungen zu treffen, damit wir lückenlos ab 2021 dann entsprechend – nee, ab 2022, Verzeihung! – den Verkehr auf der Strecke sicherstellen. Also das Signal ist, wir wollen lückenlos fortsetzen, die Idee wäre dann, in bestehende Verträge das einzubinden. Das hat im Übrigen auch wirklich den Vorteil, dass wir die Fahrpläne wieder etwas galanter aufeinander abstimmen können. Jetzt ist es ja sehr stückhaft, dadurch, dass wir vor allen Dingen den Saisonverkehr an den Wochenenden wieder aufgenommen haben.
Das ist momentan der Stand. Wir warten jetzt auf die Reaktion des Landkreises. Wie gesagt, der hatte uns angeboten im Schreiben, eine Rückübertragung käme durchaus in Betracht, wir möchten uns doch bitte entscheiden. Wir haben uns entschieden und wir gehen jetzt davon aus, dass der Landkreis genau dem, dann auch seinem eigenen Angebot folgt und uns das überträgt. Die VMV ist dabei sicherzustellen, dass der entsprechende Verkehr erfolgt und wir dann in regulären Verträgen wieder die entsprechenden Abbildungen vornehmen.
Weitere Fragen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung. Vielen herzlichen Dank!
Meine Damen und Herren, von den Fraktionen der CDU, SPD und DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 7/5502 ein Antrag zu dem Thema „Folgen der coronabedingten Maßnahmen abmildern“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Wer stimmt für die Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung einstimmig angenommen worden.
Kann ich davon ausgehen, dass wir diese Vorlage in Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 17 beraten? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, im Gegenteil, Zustimmung, dann ist das so beschlossen.
Ich möchte darum bitten namens meiner Fraktion, dass die Drucksache 7/5482, also unser Änderungsdringlich
keitsantrag zum Thema „Corona-Verordnung – Parlamentsvorbehalt des Landtages wahren“, den wir in die Tagesordnung von morgen eingeordnet haben, mit in die verbundene Aussprache eingeordnet wird, damit wir eine geschlossene Debatte zu dem Thema dann haben im Landtag. – Danke schön!
Ich lasse nun über den Geschäftsordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Die Fraktion DIE LINKE hat beantragt, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5482 ebenfalls in verbundener Debatte mit dem Tagesordnungspunkt 17 zu beraten. Hierüber lasse ich nun abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5482 in verbundener Debatte mit dem Tagesordnungspunkt 17 zu beraten – vielen Dank, dass hier schon das Handzeichen kommt –,
den bitte ich nunmehr um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der beantragten verbundenen Debatte des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5482 mit dem Tagesordnungspunkt 17 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und LINKE sowie der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktion der AfD sowie dem fraktionslosen Abgeordneten zugestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vonseiten der AfD-Fraktion ist nunmehr eine Auszeit beantragt worden von 20 Minuten. Wir setzen also die Beratung fort um 10.43 Uhr
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Regierungserklärung der Ministerpräsidentin zur aktuellen Lage Corona, vereinbarungsgemäß in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Corona-Verordnungen – Parlamentsvorbehalt des Landtages wahren, Drucksache 7/5482, sowie in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU, SPD und DIE LINKE – Folgen der coronabedingten Maßnahmen abmildern, Drucksache 7/5502.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Corona-Verordnungen – Parlaments- vorbehalt des Landtages wahren – Drucksache 7/5482 –
Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und DIE LINKE Folgen der coronabedingten Maßnahmen abmildern – Drucksache 7/5502 –