Mignon Schwenke

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie wir zu solchen Themen stehen, die hier im Antrag vorgelegt worden sind, habe ich gestern, glaube ich, hinreichend dargestellt, und nicht erst gestern, schon seit vielen Jahren und etlichen Landtagssitzungen. Sie, meine Herren aus der AfD-Fraktion, haben gestern unseren Antrag abgelehnt, weil wir einer aus unserer Sicht unsinnigen Forderung Ihrer Fraktion nicht gefolgt sind. Ihren Antrag brauchen wir dafür nicht. Das ändert aber nichts an unserer Meinung. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es um das EEG geht, sagte der damalige Umweltminister Professor Dr. Methling, das EEG gehört zu dem Besten, was die rot-grüne Bundesregierung erreicht hat. Diese Einschätzung, die teile ich. Trotzdem, heute muss ich sagen, viel Leben ist nicht mehr drin. Zahlreiche Novellen haben es nicht besser gemacht, und wenn man Kollege Eifler so zuhört, dann weiß man auch, warum. Das ist zumindest mein Fazit auch zur EEGNovelle 2021. Wer bis zuletzt gehofft hatte, dass mit dieser unionsgeführten Bundesregierung endlich die Bremsen bei der Energiewende gelöst werden, der wurde enttäuscht. Ich zumindest habe die Hoffnung aufgegeben, dass es noch signifikante Änderungen geben wird.
Viele der Punkte, die hier schon kritisch angemerkt wurden, die teile ich, die will ich auch nicht alle wiederholen. Auf jeden Fall fängt es schon bei den Zielen für den Ausbau der erneuerbaren Energien an. Auf diesem Weg ist die CO2-Neutralität bis 2050 nicht zu erreichen. Bis 2030 sollen 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt sein – so weit, so gut. Aber zu forsch will die Bundesregierung den Ausbau dann doch nicht vorantreiben, denn man kommt auf folgenden Trick: 2019 lag der Stromverbrauch bei 570 Terrawattstunden.
Für 2030 rechnet die Bundesregierung nun mit 580 Terrawattstunden im Jahr. Daraus leitet sie dann ab, dass 377 Terrawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien nötig wären. Das klingt zwar erst mal logisch, aber bereits heute ist eigentlich völlig klar, dass der Stromverbrauch trotz Effizienzmaßnahmen im Jahr 2030 bei mindestens 650 Terrawattstunden liegen wird. Waum? Weil es ja eigentlich eine Energiewende und nicht nur eine Stromwende werden soll – Stichwort „Sektorenkopplung“,
Stichwort „E-Mobilität“, Stichwort „grüner Wasserstoff“.
Es ist also bereits vor Verabschieden der Novelle klar, dass der Ausbaupfad für die erneuerbaren Energien nicht zu den Zielen passt. Mir fällt da nur die Frage ein: Ist das ernsthaft der Beitrag der Bundesregierung für eine erfolgreiche Energiewende, ein Beitrag, der den Klimaschutz vorantreiben wird?
Und dann komme ich auch zum Thema Akzeptanz: Ist es akzeptanzfördernd, wenn die Industrierabatte nicht einmal unter die Lupe genommen werden? Für die Industrie tendieren nach wie vor die Anreize, Energie zu sparen, gegen null. Das glauben Sie nicht? Wird vernünftig gehandelt und Energie gespart, fällt man unter Umständen unter die magische Grenze, und dann muss die volle Umlage bezahlt werden. Also es ist doch besser, man lässt die Sparerei. Und das alles auf dem Rücken der privaten Verbraucherinnen und Verbraucher. Nichts ist mit gleichmäßiger Lastenverteilung! Demgegenüber wirkt die geplante Absenkung der EEG-Umlage von 26 Cent für das ganze Jahr 2021 beziehungsweise 76 Cent in 2022 geradezu lächerlich.
Doch damit nicht genug. Aus der Pflicht, Gemeinden an den Gewinnen der Branche zu beteiligen, ist eine Kann- beziehungsweise eine Darfregelung geworden. Aber nicht nur das, jetzt kommt aus meiner Sicht der Gipfel der Unverfrorenheit: Die Betreiber, die freiwillig etwas abgeben wollen, erhalten für das Folgejahr einen Bonus. Und wer bezahlt diese sogenannten Anreize? Die Normalverbraucher. Was bitte soll das?! Die Zeit der Freiwilligkeit, die muss vorbei sein. Und freiwillige Abgaben noch auf Kosten der Allgemeinheit zu refinanzieren, das ist nicht mehr zu verantworten.
Da lobe ich mir doch unser Gemeinde- und Beteiligungsgesetz, auch wenn es die Wirkung deutlich, sogar sehr deutlich später entfaltet, als wir uns das alle gewünscht haben und auch geplant hatten. Ich fürchte aber, dass die Bundesregelung sogar noch zur Gefahr für unser Gesetz wird.
Meine Damen und Herren, diese EEG-Novelle ist einfach untauglich, untauglich, die Pariser Ziele zu erreichen, und untauglich, um für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen. Was erwartet die Linksfraktion also, damit es überhaupt Perspektiven und auch ein paar Chancen für das Energieland Mecklenburg-Vorpommern gibt?
Erstens ambitionierte Ausbauziele, um dem Pariser Klimaabkommen gerecht zu werden. Das bedeutet, dass Deutschland die Stromerzeugung bis 2030 auf 80 Prozent und 2035 auf 100 Prozent Ökostrom umstellen muss.
Zweitens. Die Industrierabatte sind auf ein Minimum abzusenken und werden in Zukunft nicht mehr aus dem EEG-Konto finanziert. Dazu wollen wir, dass die EEGUmlage dauerhaft auf 2 Cent begrenzt wird. Dazu wird es auch notwendig sein, einen Teil aus dem Bundeshaushalt, anstatt aus dem EEG-Konto zu finanzieren.
Drittens. Die Stromsteuer ist von 2,05 Cent auf den EUMindeststeuersatz von 0,1 Cent zu senken.
Viertens. Die Bürgerenergie ist neu und missbrauchsfest im Gesetz zu definieren. Dann müssen Bürgerenergie
projekte bis zu einer Größe von 18 Megawatt von der Ausschreibungspflicht ausgenommen werden.
Und fünftens. Es braucht eine Solarpflicht. Mieterstrommodelle müssen endlich breiter genutzt werden. Und das, meine Damen und Herren, liegt auch in der Hand der Landespolitik. Sie haben unseren Vorstoß zu einer Solarpflicht bislang abgelehnt.
Genauso wie Sechstens, einheitliche Netzentgelte. Wenn nicht auf Bundesebene, dann sollte eine solidarische Wälzung der Netzentgelte im Land vorgenommen werden. Das ist möglich und für die Akzeptanz wäre das ein Riesenschritt, denn nach wie vor zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher im ländlichen Raum, da, wo auch die Windenergieanlagen stehen, die höchsten Preise. Unterschiede von 5 bis 6 Cent und mehr pro Kilowattstunde sind keine Seltenheit. Das muss beendet werden.
Die Sektorenkopplung ist auch für uns ein entscheidender Punkt. Ich habe es schon gesagt, die Energiewende kann nicht nur in einer Stromwende bestehen. Vor Kurzem durfte ich im Land wieder erleben, dass es Akteure gibt, die beispielsweise beim Thema Wasserstoff innovative Ideen haben und quasi in den Startlöchern stehen. Wichtig ist, dass auch hier das Land vorangeht. Auch wenn Wasserstoff nicht für alles bei der Energiewende die Antwort ist, tun sich hier große Möglichkeiten für unser Land auf. Voraussetzung ist natürlich, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben wird. Gebraucht wird mehr erneuerbarer Strom, wenn Mecklenburg-Vorpommern einen signifikanten Anteil an Wasserstoff produzieren will, denn auch grüner Wasserstoff wächst nicht auf den Bäumen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen, wer eine anständige EEG-Novelle für die Energiewende und für mehr Klimaschutz haben möchte, der sollte darauf setzen, dass nicht die Union weiter an den Regierungen beteiligt ist. – Vielen Dank!
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Der Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Tiefseeterminal in Swinemünde ist zu entnehmen, dass weder die Bundesregierung noch Mecklenburg-Vorpommern bisher in dieses Verfahren eingebunden worden sind. Sie haben aber auch geantwortet, dass die Unterlagen angefordert werden sollen. Das finden wir sehr gut. Meine Frage ist nun: Nach Pressemeldungen spricht der Staatssekretär für Vorpommern, äußert, dass sozusagen man doch nicht so pingelig sein soll, das ist jetzt eine Interpretation von mir, aber er sagt, dass davon für die Metropolregion Stettin positive Impulse ausgehen können. Meine Frage ist, auch wenn die Unterlagen jetzt noch nicht da sind: Spricht der Staatssekretär für die Landesregierung?
Ja.
Also ich gehe jetzt davon aus, dass die Zuständigkeit in der Landesregierung für dieses Projekt oder für die Arbeit mit diesem Projekt geklärt ist. Aus der Presse habe ich entnommen, dass die Ministerpräsidentin insbesondere den Staatssekretär für Vorpommern gebeten hat, sich darum zu kümmern. Teilen Sie sich jetzt die Kompetenzen oder wie ist das geregelt? In welcher Weise sind Sie als Ministerium, als verantwortliches Haus, und der Staatssekretär da eingebunden?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Ja, Frau Aßmann – ich sehe sie jetzt gerade gar nicht, aber ist egal.
Ach, da ist sie, okay.
Ja, Frau Aßmann, Sie haben völlig recht, in diesem Fall war es wirklich eine gute Zusammenarbeit im Agrarausschuss. Das war allerdings außergewöhnlich und nicht der Normalfall.
Aber ich will mich jetzt hier gar nicht hinstellen, hier weiter herumzumeckern. Wir haben eine sehr intensive Diskussion gehabt, wir haben zwei sehr ausführliche Anhörungen gehabt, und ich bin auch ziemlich froh, dass es uns auch im Rahmen dieser Auswertungen der Anhörung gelungen ist, das Thema ein bisschen über das reine Ostsee- und Plastikproblem hinaus zu erweitern. Die Beschlussempfehlung widerspiegelt unsere Anliegen und hebt das hervor, was auf Landesebene getan werden kann. Deshalb ist es uns auch nicht schwergefallen, der Erledigterklärung unseres Antrages zuzustimmen.
Wir wissen natürlich, Herr Lenz, dass diese Fragen nicht nur alleine in unserem Land erledigt werden können. Also da sind ganz viele bundesweit geregelte, oder Dinge dabei, die bundesweit geregelt werden müssen. Und natürlich hat da auch die EU ein Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht, das ist völlig klar. Aber sich nur darauf
zurückzuziehen – das haben wir ja zum Glück nicht gemacht –, das wäre sicherlich auch sehr sträflich.
Im Zusammenhang, als wir damals – können Sie sich sicherlich erinnern – das Verpackungsgesetz, das neue Verpackungsgesetz auf Bundesebene, besprochen haben, da habe ich schon gesagt, das ist zwar gut, die Regelungen da, die gehen in die richtige Richtung, aber ausreichen wird das nicht, wenn wir dieses Müllproblem, das Plastikproblem in den Griff bekommen wollen, und nicht nur das, was das Meer betrifft. Und ich weiß auch noch nicht so ganz genau, ob ich dem wirklich vertrauen kann, dass wir ab 2022, wie der Minister gesagt hat, tatsächlich keine Einwegverpackungen mehr haben werden. Ich bin da sehr gespannt. Verpackungsindustrie und der Einzelhandel, die haben sehr starke Lobbyverbände. Ich hoffe, wir werden das tatsächlich erreichen.
Übrigens, Herr Minister, ein großer Teil der Abfälle, die wir im Land nicht weiter verwerten oder recyceln, die verschiffen wir dann ganz einfach in die Dritte Welt oder kippen sie sogar gleich ins Meer.
Es gibt eine ganze Reihe von Initiativen in den Kommunen. Das ist gut. Und Ihr Vorschlag, Herr Minister, in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr dabei weiterzumachen, das kann ich nur befürworten.
Letztlich möchte ich gerne noch eines anmerken. Die Corona-Pandemie, die hat das Problem von Plastik- und To-go-Abfällen aus meiner Sicht – und das ist nicht nur meine Sicht – deutlich verschärft. Ich finde alles, was in diesen Zeiten Mehrweg fördert, nicht nur richtig, sondern beispielgebend. Und wir müssen uns überlegen, was wir tun können, um das zu unterstützen. Deshalb mache ich jetzt mal an dieser Stelle auch Werbung für die Unverpackt-Läden, die es inzwischen auch in Mecklenburg-Vorpommern in mehreren Städten gibt. Die brauchen unsere Unterstützung auch in Corona-Zeiten, und sie verdienen sie vor allen Dingen auch.
An der Beschlussempfehlung, und das ist jetzt meine letzte Anmerkung, ist auch gut, dass wir eine Empfehlung an den nächsten Landtag ausgesprochen haben. Ich meine, auch der nächste Landtag wird nicht darum herumkommen, sich weiter mit dem Problem zu befassen und auch weitere Lösungen zu suchen.
Ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit, und natürlich freuen wir uns, dass unser Anliegen so gut aufgenommen worden ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie versprochen wieder ein Antrag zum Nahverkehr, denn der gerät immer mehr unter die Räder, und das nicht nur wegen der Pandemie, sondern weil er seit Jahren unterfinanziert ist.
Auch beim ÖPNV-Rettungsschirm spart das Land auf Kosten der Kommunen. Die müssen sich mit zehn Prozent beteiligen. Dieser Kompromiss des Kommunalgipfels ist ein schlechter Kompromiss, und noch ist auch die Einsicht über die Zahlungsverpflichtungen bei den Kommunen zumindest nicht bei allen angekommen. Ich bin gespannt, wie es weitergeht, denn es ist abzusehen, dass der Nahverkehr über einen längeren Zeitraum eine Fahrgastflaute erleben wird, zumal permanent vor der Nutzung von Bahn und Bus gewarnt wird. Auf den Mehrkosten für Hygienemaßnahmen und für den Schutz von Fahrern und Fahrgästen bleiben die Verkehrsunternehmen – bisher zumindest – ohnehin sitzen.
Aber coronabedingte Folgen wirken wie in vielen anderen Bereichen auch hier nur als Brennglas für Unzulänglichkeiten und Fehlentwicklungen vieler Jahre. Der öffentliche Nahverkehr war und ist unterfinanziert. Die Kosten, insbesondere die Personalkosten, steigen. Es ist gut, dass der Tarifstreit in Mecklenburg-Vorpommern mit Verbesserungen für Beschäftigte in kommunalen Unternehmen endete. Eine gute Bezahlung wollen und brauchen wir, auch, um fehlende Busfahrer anwerben zu können. Mehr Busse nützen ja nichts, wenn niemand da ist, der sie fährt. Und auch das muss natürlich bezahlt werden. Um die Fahrzeugflotten bei Bussen und Bahnen müssen wir uns ebenfalls kümmern. Sie müssen barrierefrei sein und umweltfreundliche Antriebe haben. Auch die Digitalisierung ist zu schultern. Das alles kostet Geld.
Diesen Finanzbedarf haben andere Länder seit Jahren erkannt und handeln entsprechend. Bei uns vermisse ich das. Mit der jüngsten Novelle des ÖPNV-Gesetzes, die ausschließlich die Finanzierung betraf, wurde die große Chance für eine solide Finanzierung und spürbare Verbesserungen des öffentlichen Nahverkehrs vertan. Unsere Entschließung zum Gesetz wurde abgelehnt und ad acta gelegt. Sie erinnern sich.
Seither ist die Situation im Nahverkehr nicht besser geworden, und wie gesagt, nicht nur wegen Corona. Das Einsparpotenzial ist erschöpft, die Fahrgeldeinnahmen decken bei den Landkreisen nicht einmal die Hälfte der Kosten, die Zuschüsse sind zu gering. Demgegenüber stehen dann die Forderungen nach tariflicher Entlohnung und einem guten und bezahlbaren und sogar möglichst kostenfreien Nahverkehr. Und das sind nicht Forderungen nur von uns, denn das haben die Landkreise erkannt: Wir brauchen ausreichend Personal und ein deutlich besseres Angebot, wenn wir erreichen wollen, dass mehr Menschen den öffentlichen Verkehr nutzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bislang wurden alle Anträge meiner Fraktion zum Nahverkehr abgelehnt. Minister Pegel bemüht sich, die Forderungen ins Lächerliche zu ziehen und zu begründen, warum etwas nicht geht.
Es wäre endlich an der Zeit, die Kraft dafür zu verwenden, etwas zu verändern und zu schauen, was geht. Die Sicherung von Mobilität, die Verkehrswende, der Klimaschutz und die Digitalisierung, darum geht es, und zwar für alle Menschen im Land, in allen Regionen.
Dieser Antrag, dieser Antrag ist noch einmal der Versuch, wenigstens vorzubereiten, was in der kommenden Wahlperiode umgesetzt werden müsste. Wir verlieren sonst Zeit und auch eine Generation, die erstmals für eine andere Mobilität ohne eigenes Auto bereit ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will auf einzelne Forderungspunkte unseres Antrages eingehen. Mecklenburg-Vorpommern erhält bis 2031 rund 146 Millionen Euro zusätzliche Regionalisierungsmittel aus dem Klimaschutzpaket. Die Antwort auf meine Kleine Anfrage, welche Ausgaben zusätzlich geplant sind, ist ernüchternd. Es sind keine zusätzlichen Ausgaben geplant. Damit verpufft das Anliegen des Klimaschutzpaketes. Mehr Geld sollte mehr Bahn bewirken. Der sehr geehrte Herr Minister Pegel wird nicht müde, zu betonen, dass es ohnehin zu wenig sei, um das Angebot auszuweiten. Der Bund hält dagegen, dass angesichts der Höhe der noch nicht für Zwecke des ÖPNV verausgabten Regionalisierungsmittel die Entwicklung abgewartet werden sollte, bevor weitere Mittelerhöhungen thematisiert werden.
Genau das ist ein Punkt. Im Sondervermögen Schienenpersonennahverkehr liegen aktuell 278 Millionen Euro. Bislang flossen weder die für dieses Jahr geplanten Landesmittel in das Sondervermögen – verständlicherweise –, noch wurden geplante Mittel dem Sondervermögen entnommen. 217 Millionen Euro sollen in diesem Jahr für den Schienenpersonennahverkehr ausgegeben werden. Dem stehen rund 280 Millionen Euro Einnahmen gegenüber, die das Land vom Bund erhält. Darin sind die Bundesmittel für den ÖPNV-Rettungsschirm noch nicht enthalten.
Unsere Forderung, die Mittel auszugeben, ist simpel, aber aus unserer Sicht berechtigt. Wir sehen kaum Fortschritte für das Erreichen eines generellen Stundentaktes im Regionalbahnverkehr als Rückgrat für den sonstigen ÖPNV. Dabei ist erwiesen, dass ein Zweistundentakt Berufspendlerinnen und -pendler nicht in die Bahn lockt. Aktuell wird das Land wieder Verantwortung für die Kleinseenbahn und den Südbahnabschnitt Malchow–Waren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernehmen. Im Kreis und vor Ort ist man skeptisch und will das, was erreicht wurde, nicht wieder aufgeben. Netzwerke sind entstanden, Bahn und Bus ergänzen sich zunehmend. Der Kreis hat gute Arbeit geleistet, sich für die Stärkung des Nahverkehrs engagiert.
Dieses Herzblut vermisse ich beim Land und der landeseigenen Verkehrsgesellschaft. Das Land müsste sich nach unserer Auffassung endlich verpflichten, das Angebot auszuweiten, ein integriertes Verkehrskonzept konsequent umzusetzen und statt Saisonverkehr wieder regulären Schienenpersonennahverkehr zu bestellen. Die Region Südmecklenburg kann Blaupause für die Sicherung von Mobilität in ländlichen Regionen sein.
Vielleicht ist ja die Förderung von Investitionen in die Infrastruktur für den Güterverkehr ein Indiz dafür, dass der Schalter umgelegt wird und die Südbahn wiederbelebt werden soll.
Mit der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes haben erstmals auch Vorhaben in MecklenburgVorpommern eine Chance auf Förderung wichtiger Schienenverkehrsprojekte. Erstmals sind Vorhaben außerhalb von Ballungsräumen und unter 50 Millionen Euro förderfähig. Der Bund stellt ab 2025 jährlich 2 Milliarden Euro bereit, ab nächstes Jahr bereits 1 Milliarde. Die Rahmenbedingungen für die Reaktivierung und Elektrifizierung von Schienenstrecken wurden erheblich verbessert. Neben dem Aus- und Neubau ist nun auch eine Förderung der Grunderneuerung bestehender ÖPNV-Anlagen sowie Umsteigeanlagen möglich.
Wir brauchen also eine Strategie, um förderfähige Vorhaben voranzutreiben. Neben der Darßbahn bietet sich die Südbahn einschließlich der Verbindung von Güstrow über Meyenburg nach Neubrandenburg an, Karow könnte wieder Kreuzungs- und Umsteigepunkt werden. Brandenburg will die Nebenstrecken stärken. MecklenburgVorpommern braucht das auch. Der Bahnverkehr auf der Insel Usedom stößt an seine Grenzen. Durch einen zweiten Kreuzungsbahnhof könnten der Zugumlauf verkürzt und mehr Fahrgäste aufgenommen werden.
Oder nehmen wir die wachsende Stadt Rostock. Eine Ausweitung des Straßenbahnnetzes, auch über die Stadtgrenzen hinweg, würde viele Verkehrs-, aber auch Wohnungsprobleme lösen.
Fördervoraussetzung ist, dass die Vorhaben dem Nahverkehrsplan entsprechen. Somit ist der Integrierte Landesverkehrsplan zwingend fortzuschreiben. Auch eine Kofinanzierung durch das Land ist notwendig. Das könnte im ÖPNV-Gesetz geregelt werden.
Meine Fraktion hat mehrfach Verkehrsverbünde gefordert. Ein Landesverkehrsverbund ermöglicht tarifliche und verkehrliche Kooperation zwischen den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen und könnte alternativ zu regionalen Verkehrsverbünden aufgebaut und unterstützt werden. Vorhaben wie ein Landestarif und ein Ticket, welches verkehrsmittelübergreifend und fürs ganze Land gilt, sowie Digitalisierung wären leichter umsetzbar. Die Weiterentwicklung der landeseigenen Verkehrsgesellschaft in einen Landesverkehrsverbund sollte zumindest geprüft werden. Selbstverständlich müssen wir dabei auch die Durchtarifierungsverluste im Auge behalten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Strategien, Gutachten, Prüfungen und die Ermittlung von Finanzbedarfen – die Dinge sind Dinge, die noch in dieser Legislatur auf den Weg gebracht werden können und sollten. Das müsste die Vorarbeit sein, um in der nächsten Wahlperiode einen guten Nahverkehr zu erreichen und dessen Finanzierung zukunftssicher zu machen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es war mir vorher völlig klar, wie diese Debatte heute verlaufen würde, mit einer Ausnahme, aber da komme ich dann noch drauf.
Zunächst erst mal will ich sagen, dass ich doch ziemlich erschüttert darüber bin, wie eingangs von einigen von Ihnen sozusagen entweder ich oder das Thema lächerlich gemacht worden ist. Also ich bin kein Kindergartenkind mehr, ich bin auch keine Schülerin, und ich verbitte mir, dass man mich sozusagen auf diese Stufe stellt!
Ich möchte, ich möchte zunächst,
zunächst etwas sagen zu der grundsätzlichen Diskussion, die wir brauchen, wie sie auch Herr Kollege Schulte hier angesprochen hat.
Ich wäre ja sehr dafür, dass wir diese Diskussion führen, und das ist auch der Unterschied, den ich hier feststelle auch zu anderen Diskussionen, Kollege Schulte. Ich wäre ja sehr dafür, dass wir die endlich führen, auch, was Kompetenzen betrifft, denn die Kompetenzen, wer ist wofür zuständig, das ist den Nutzern so was von egal! Die wollen kostengünstig von A nach B kommen, dahin, wo sie hinwollen und hinmüssen.
Aber diese Diskussion, die haben wir deshalb bisher nicht geführt, weil es ja schon an der Bereitschaft fehlt.
Kreise machen sich inzwischen sehr viele Gedanken, wie sie den ÖPNV in ihrem Verantwortungsbereich verbessern können. Also Schwerin hat jetzt gerade festgelegt oder beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler kostenfrei fahren können. Rostock hat das schon lange getan. Also es ist nicht so, dass in den Kreisen in der Frage überhaupt nichts passiert, alleine schon deshalb, weil die Not so groß ist.
Und, Herr Kollege, Herr Minister Pegel, wenn Sie von einem Gemischtwarenladen reden, also mal abgesehen von der Despektierlichkeit dieses Begriffes, aber das zeigt dann nichts anderes, als dass wir so große Probleme auf diesem Gebiet haben. Es zeigt auch, zumindest für mich, dass es mit Flickwerk nicht mehr getan ist. Wir wollen ja diesmal mit diesem Antrag nichts anderes, als dass wir Strategien entwickeln, dass wir uns darüber unterhalten, welche Bedarfe tatsächlich bestehen.
Ja, Sie sagen es richtig, Herr Eifler, es muss bedarfsgerecht sein. Aber sagen Sie mir doch mal, wo liegt denn der Bedarf! Der ist doch überhaupt nicht ermittelt, weder der finanzielle noch der tatsächliche, vom Nutzer des öffentlichen Verkehrs aus gesehen. Also wir brauchen eine Strategie, die dieses Problem insgesamt betrachtet, über Kompetenzgrenzen hinaus. Ich habe noch niemals, noch niemals gesagt, dass das Land das alles alleine finanzieren muss. Noch nie! Bund, Land und die Kommunen können dieses wichtige Aufgabenfeld nur zusammen bewältigen, nur gemeinsam. Und das muss natürlich auch in gemeinsamen Strategien enden.
Herr Eifler, Sie haben hier eine Brandrede gehalten in der letzten Sitzung hier im Landtag für die Strecke „Verkehrsprojekt Nummer 1“.
Schon damals habe ich Ihnen gesagt...
Sie haben gesagt – das will ich erst noch mal betonen, sinngemäß zumindest –, der Bund müsse flexibler sein, die regionalen Bedürfnisse berücksichtigen, dürfe den Nordosten nicht abhängen, auch wenn hier weniger Menschen leben.
Ich habe dem sehr zugestimmt. Das ist richtig. Aber wissen Sie was? Sie haben ja überhaupt kein Recht, mit dem Finger auf den Bund zu zeigen! Haben Sie das schon mal gemacht, so? Drei Finger – mindestens! – zeigen auf einen selber zurück. Also fassen Sie sich selber an die Nase! Hier im Land machen Sie nichts anderes!
Der Vorpommern-Staatssekretär hat eine Scheunen-Tour veranstaltet. Er hat sich gefreut, dass so viele Menschen gekommen sind. An einer dieser Veranstaltungen habe ich auch teilgenommen. Und was meinen Sie, was an oberster Stelle in allen Runden, egal, mit welchem Oberthema die sich befasst haben,
gestanden hat? Ganz oben stand: Wir brauchen einen besseren öffentlichen Personenverkehr! Warum ist nicht
jedes Dorf angebunden, um die Zentren zu erreichen? Wir brauchen Radwege, die ohne Gefahr genutzt werden können und auf denen ich bis zum nächsten Knotenpunkt komme, um dann in den ÖPNV einzusteigen. Übrigens ist das auch wieder, das haben Sie sicherlich alle bekommen, eine Forderung des Landkreistages, die Sie alle erhalten haben für die nächste Legislatur.
Ich rede nicht davon – das halte ich auch nicht für bedarfsgerecht –, dass leere Busse durch die Gegend fahren müssen. Die regionale Situation, die müssen wir natürlich schon im Fokus behalten. Da haben Sie vollkommen recht, Herr Eifler. Aber das ist kein Grund, da sozusagen solche Anträge abzulehnen. Natürlich können wir auch Rufbusse einsetzen, aber das ist doch nicht die Lösung des Problems. Das ist ein Beitrag, ein kleiner Baustein.
Auf jeden Fall, so, wie der öffentliche Verkehr in unserem Land organisiert ist, lockt er keinen Autofahrer in Bus und Bahn, und das ist doch das, was wir aber erreichen müssen.
Na, jetzt habe ja erst noch mal die A-Karte. Jetzt stehe ich zwischen Ihnen und dem Mittagessen. Na gut!
Also worauf ich noch mal, wo ich noch mal drauf hinweisen möchte: Also was wir erreichen wollen, ist doch, wenn wir Klimaschutz auch ernst nehmen und die Verkehrswende ernst nehmen, dann müssen wir doch erreichen, dass wir mehr Leute in Busse und Bahnen bringen. Und nicht nur ältere Menschen, nicht nur Kinder und Jugendliche, alle wollen einen gut ausgebauten und vernetzten öffentlichen Verkehr. Es gibt inzwischen – das wissen Sie auch alle – eine Generation, die sehr gerne, auch wenn sie im ländlichen Raum lebt, auf ein Auto verzichten würde und öffentliche Verkehrsmittel nutzt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, man muss auch bei der Finanzierung nicht immer das Rad neu erfinden. Es gibt viele Erfahrungen in anderen Ländern, auch in anderen Bundesländern. Ich habe mir so eins aufge
schrieben aus Sachsen-Anhalt, die da sehr viel gemacht haben und sehr gut unterwegs sind.
Und das ist nicht das reichste Land, das ist nicht ein Land wie Baden-Württemberg und Bayern, wo es sozusagen auf die Million nicht ankommt.
Sie wissen ja ganz genau, dass DIE LINKE eigentlich perspektivisch einen kostenlosen Nahverkehr möchte, weil wir ganz einfach meinen, es ist Teil der Daseinsvorsorge. Es gibt kein Anrecht auf ein Auto, aber es gibt ein Recht,
in angemessener Zeit dahin zu kommen, wohin ich will.
Aber natürlich, natürlich weiß ich, dass das Geld kostet, Herr Eifler – das ist doch völlig klar, natürlich geht das auch nicht von heute auf morgen und natürlich geht das auch nur schrittweise –, und dass man, wenn man weiß, dass das Geld kostet, dass man dann wissen muss, wo man es hernimmt, das Geld.
Kostenfrei...
Ja, ich komme ja noch dazu. Nun warten Sie doch mal einen Moment ab!
Also woher soll das,
woher soll das Geld kommen? Also wir meinen nicht, wir meinen nicht, dass es sozusagen eine Alternative ist, entweder kostenfreie Kita oder ein gut ausgebauter, zumindest kostengünstiger ÖPNV. Wir sagen – und dabei bleibe ich auch –, wir sagen, 280 Millionen in ein Sondervermögen für schlechte Zeiten zu stecken, das halten wir für unsinnig. Vorsorge ist gut, aber wir haben schon einen schlechten ÖPNV und es ist höchste Zeit, etwas dagegen zu tun.
Und außerdem, ich bezweifle auch – das wäre ja ein Armutszeugnis für die Länderverkehrsminister –, dass sie zulassen, dass der Bund sich völlig aus der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs, auch des Regionalverkehrs, zurückzieht. In den letzten Jahren ist es immer mehr Geld vom Bund geworden. Wir sagen, wie gesagt, niemals, dass das Land das alles alleine bezahlen soll. Aber alleine, wenn Sie mal zusammenrechnen, wie viel Geld Bund, Land und die kommunale Ebene in MecklenburgVorpommern in den öffentlichen Verkehr stecken, dann ist das eine enorme Summe – und aus meiner Sicht für ein ziemlich mageres Ergebnis. Und es ist aus meiner Sicht auch höchste Zeit, daran etwas zu ändern.
Wir haben auch, das ist Meinung von Fachleuten, keine Strategie in dem Land, wo wir eigentlich hinwollen. Und offensichtlich ist es so, dass mit dieser Koalition nicht mal die Erarbeitung einer solchen Strategie als Vorbereitung für positive Veränderungen zu erreichen ist.
Als Letztes, als Letztes will ich noch auf den Änderungsantrag der Fraktion der AfD eingehen. Ich schlage vor, dass wir den, also wir werden den ablehnen auf jeden Fall.
Ausgereift …
Nee, ich will Ihnen auch sagen, warum. Das hat diesmal tatsächlich auch inhaltliche Gründe.
Ein Projekt, ein Projekt wird vor allen Dingen dadurch ausgereift, dass es auch ausprobiert wird, zumal es auf dem Gebiet, was die alternativen Antriebe, zu denen ja natürlich auch die Elektrifizierung gehört, schon Erprobtes und auch Eingesetztes gibt. Also hier haben wir schon Ergebnisse. Und ich denke auch, dass ein eingesetzter Zug mit einem Nicht-Diesel-Antrieb, wo auch die Elektrifizierung noch nicht vorhanden ist, eventuell große Kosten sparen könnte. Da, wo das nicht der Fall ist, muss man natürlich auf anderes ausweichen. Das ist völlig klar. Aber jedes neue Ding muss ausprobiert werden, und dabei bleiben wir auch. – Danke schön!
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Auf der Insel Usedom, insbesondere im südlichen Teil, gibt es große Unruhe, was an Umweltauswirkungen von den massi
ven Bauarbeiten auf polnischer Seite im Hafen von Świnoujście zu erwarten ist, also Natura-2000-Gebiet ist betroffen. Nach Gutachten sind auch Veränderungen der Strömungsverhältnisse zu befürchten, also das heißt, es gibt große Unruhe.
Ich frage deshalb, ob Sie Kenntnis davon haben, ob auf polnischer Seite im Rahmen des Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat und ob die Bundesrepublik als betroffener Nachbarstaat, egal, auf welcher Ebene, da einbezogen gewesen ist.
Darf ich eine Nachfrage stellen?
Also heißt das dann, auch die Landesregierung ist nicht einbezogen worden und Sie konnten auch keine Stellungnahme abgeben?
Okay, dann nehme ich Ihre Anregung gerne auf und wir werden konkrete Fragen noch stellen.
Ja.
Herr Minister, Sie wissen, dass wir seit Langem für die Wiederaufnahme einer durchgängigen Südbahn in Landesverantwortung eintreten. Ich habe jetzt gehört, dass das Land erwägt, die Teile, die durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernommen worden sind, wieder in Landesverantwortung zu übernehmen. Meine erste Frage: Ist das richtig? Und wenn es richtig ist, ab wann erwägen Sie das?
Eine Nachfrage habe ich nicht mehr.
Vielen Dank! Wir werden das weiter beobachten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag der AfD ist schon ziemlich erstaunlich.
Das stets von der AfD verteufelte EEG soll jetzt sogar noch erweitert werden. Bisher haben Sie ja von der Energiewende überhaupt gar nichts so richtig gehalten. Einer Ihrer Fraktionskollegen hat ja sogar mal gesagt hier am Rednerpult, CO2 ist ja klasse und das muss überhaupt nicht reduziert werden. Dazu passt auch die folgende Pressemitteilung der AfD-Fraktion, aus der ich zitieren darf: „Am Scheitern der Energiewende ändert es auch nichts, wenn unrentable Projekte auf Kosten der Bürger finanziert werden. Die AfD-Fraktion lehnt die aus dem Ruder gelaufene Subventionierung erneuerbarer Energien strikt ab. Mecklenburg-Vorpommern braucht nicht noch einen sinnlosen Fördertopf für unrentable Prestigeprojekte. Grundlagen für eine zukunftsweisende
Energiepolitik können nur die Interessen der Bürger und tragfähige marktwirtschaftliche Konzepte sein.“ Ende des Zitats.
Dieser Logik folgt Ihr Antrag nicht.
Nein! Sie fordern nur, dass die Rahmenbedingungen so geändert werden, dass Bestands- und Neuanlagen der Bioenergie auch in Zukunft wirtschaftlich sein können. Das sehen wir auch als wichtig an. Auch wenn es nicht im Antrag steht, gehe ich davon aus, dass Sie damit vor allem die Vergütungssätze im EEG meinen. Ich frage mich allerdings, was hat Ihren Sinneswandel bewirkt.
Ich finde das immer sehr spannend zu beobachten, wie, nennen wir es mal „flexibel“, die AfD mit ihren inhaltlichen Forderungen umgeht. Heute noch sind Atom …
Oh, das tue ich! Das können Sie glauben.
Heute noch sind Atom und Kohle die besten Energiequellen und das EEG läutet das Ende unseres Wohlstandes ein,
morgen soll dem Biogas aus der Vergärung von Gülle über eine Anpassung des verhassten EEG eine wirtschaftliche Perspektive gegeben werden. Ich bin gespannt auf übermorgen. Es würde mich nicht wundern, wenn Biogas dann wieder eine linke Idee zur Errichtung einer Ökodiktatur für die AfD darstellt. Das alles ist äußerst unglaubwürdig, meine Herren von der AfD.
Für meine Fraktion wiederhole ich sehr gerne, die Energiewende ist für uns alternativlos. Sie erfolgreich zu gestalten, braucht einen Mix aus erneuerbaren Quellen. Keine regenerative Quelle reicht allein dafür aus. In diesen Mix gehört auch die Bioenergie. Leider hat die Bioenergie unter den bestimmten Politikern nie die Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie verdient hat, weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Und da befinde ich mich auch im Widerspruch zu dem, was Sie hier gesagt haben, Herr Minister. Die BioenergieDorfbewegung als ein Beispiel für die Energiewende unten aus den Dörfern heraus wurde praktisch abgewürgt. Das war und bleibt ein Riesenfehler, nicht nur, weil in der Bioenergie ein riesiges grundlastfähiges Potenzial steckt, sondern weil diese hohe demokratische Bewegung durch immer höhere Hürden bei uns im Land kaputt gemacht worden ist.
Meine Damen und Herren, für meine Fraktion ist klar, dass die Bioenergie ein wichtiger Pfeiler der Energiewende und des Klimaschutzes ist. Laut dem Fachverband Biogas steckt hier ein noch ungenutztes Potenzial aus der Güllevergärung von drei Millionen Tonnen CO2Äquivalenz. Neben den Rahmenbedingungen, die durch das EEG bundesseitig vorgegeben werden, kann auch
das Land noch einiges tun. Von der Nutzung der Bioenergie ist bisher auch hier nicht viel zu spüren.
Die Positionen meiner Fraktion in Sachen Bioenergie sind seit Langem klar: Einen Zickzackkurs wie bei der AfD gibt es bei uns nicht. Ich sage es noch einmal, wir sind inhaltlich nicht sehr weit weg von Ihnen, allerdings, wir glauben Ihnen nicht. Abgesehen davon, dass zaghafte Verbesserungen im reformierten EEG kommen sollen – mal sehen, was daraus wird –, Ihr Antrag passt in keinster Weise zu Ihrer Politik
und ist daher äußerst unglaubwürdig.
Wir lehnen ihn ab. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Der Kollege Ritter hat mir seine Brille geliehen, ich habe meine nämlich heute vergessen.
Ja, also wir haben wieder mal einen Rückenwindantrag auf dem Tisch liegen, aber das ist schon wirklich gut. Einen Bahnantrag, den die Koalition einbringt, den beraten wir ja nicht allzu oft hier im Plenum. Aber nicht nur das, sondern auch solche Sätze, wie „die Bahn muss das Rückgrat der Mobilität werden“, „die regionalen Bedingungen müssen beachtet werden“, „gleiche Bewertungskriterien für unterschiedliche Situationen dürfen so nicht
weitergehen“, also das sind schon bemerkenswerte Sätze, die man nicht allzu oft aus Ihren Reihen hört, und ich würde mir wünschen,
ich würde mir wünschen, dass Sie diesen Blick auch beibehalten, wenn es also sozusagen um die Organisation des Regionalverkehrs geht,
und nicht nur um den, den die Bundesebene zu verantworten hat.
Aber okay, also mit diesem, mit diesem positiven Beginn will ich dann auch sagen, dass ich mich in Vorbereitung auf diese Debatte gefragt habe, was denn der aktuelle Auslöser für diesen Antrag gewesen sein möge. Und Sie haben es ja selber schon gesagt, Herr Kollege Eifler, sicherlich hat eine Rolle gespielt dieser Sachstandsbericht „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“, in dem eingeschätzt wird, und das zitiere ich jetzt: „Aufgrund des Ergebnisses der Bedarfsplanüberprüfung kann für die Maßnahmen ,Zweigleisiger Ausbau Rostock (Abzweig Riekdahl)–Ribnitz-Damgarten West und Velgast–Stralsundʻ dieses Projektes ein volkswirtschaftlich positives Ergebnis nicht erzielt werden; sie werden derzeit nicht weiter verfolgt.“ Zitatende. Die bisherigen Investitionskosten für das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 1 bis Ende 2019 werden in dem Bericht mit 583 Millionen Euro angegeben, weitere Mittel sollen nicht investiert werden.
Ein weiterer wichtiger Grund für diesen Antrag – und das haben Sie beide auch gesagt, sowohl Herr Schulte als auch Sie, Herr Eifler – ist sicher, dass 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ein Verkehrsprojekt, was die Ziffer Nummer 1 trägt, das darüber hinaus dem schnellen Zusammenwachsen von Ost und West dienen sollte, nicht umgesetzt ist und auch nicht weiterverfolgt werden soll. Vor zehn Jahren haben SPD und CDU den Antrag „Am Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 1 festhalten“ im Landtag eingebracht und alle demokratischen Fraktionen haben sich für die vollständige Umsetzung dieses Projekts ausgesprochen. Eine durchgehende Zweigleisigkeit der gesamten Strecke von Hagenow-Land über Rostock bis nach Stralsund und der Ausbau auf 160 Kilometer pro Stunde muss auch weiterhin Ziel bleiben.
Im Bundesverkehrswegeplan 2003 war das gesamte Projekt mit einem Investitionsvolumen von rund 400 Millionen Euro eingeplant. Doch mit der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege wurde Ende 2010 bereits der östliche Teil des Verkehrsprojekts von Rostock nach Stralsund beerdigt. Die Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan 2003 wurden auf ihr Kosten-NutzenVerhältnis hin überprüft, es sollte ein Zielnetz entwickelt werden, welches durch Fern- und Güterverkehr Gewinne garantiert.
Ganz eindeutig lag also der Fokus ausschließlich auf der Wirtschaftlichkeit, nicht auf der Sicherung von Daseinsvorsorge oder gar auf dem Ziel zum Erreichen gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West. Das Ver
kehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 1 stand ganz oben auf der Untersuchungsliste. 211 Millionen Euro sollte der zweigleisige Ausbau zwischen Rostock und Stralsund kosten. Die Bewertung ergab jedoch ein negatives Kosten-Nutzen-Verhältnis. Optimierungsmöglichkeiten wurden nicht gesehen. Damit kam der Abschnitt Rostock–Stralsund nicht in das Zielnetz. Das war das Aus für das Verkehrsprojekt Deutschland Nummer 1.
Allein die Tatsache, dass 2010 rein wirtschaftliche Erwägungen zugrunde gelegt wurden und sich dieses mit dem neuerlichen Sachstandsbericht wiederholt, zeigt deutlich, dass der Osten die CSU-Bundesverkehrsminister Ramsauer, Dobrindt und Scheuer überhaupt nicht interessiert hat und auch heute nicht interessiert.
Die Motivation Anfang der 90er-Jahre für die Verkehrsprojektliste Deutsche Einheit ist jedoch – den Eindruck haben wir zumindest – auch bei CDU und SPD im Bund aus dem Blick geraten. Schließlich haben sie den Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen. Mit der Stellungnahme des Landesfachministeriums, also unseres Energieministeriums zum Bundesverkehrswegeplan wurde zumindest beantragt zu untersuchen, inwieweit mit einem punktuellen Ausbau wenigstens eine Engpassbeseitigung erfolgen könnte. Vorgeschlagen wurde ein zweigleisiger Ausbau mit einer Geschwindigkeit von 160 Kilometer pro Stunde östlich des Bahnhofs Ribnitz-Damgarten West.
Inwieweit das untersucht wurde und mit welchem Ergebnis, ist mir nicht bekannt. Fakt ist jedoch, die Verabschiedung des Bundes vom Verkehrsprojekt Nummer 1 wird für die künftige Bahnanbindung Vorpommerns erhebliche Auswirkungen haben. Mit viel Tamtam feierten sich Ende Juni Verkehrsminister Andreas Scheuer und seine Partner im „Zukunftsbündnis Schiene“ für den Schienenpakt. Zentraler Inhalt des Masterplans ist der DeutschlandTakt. Er soll der Zielfahrplan sein, an dem sich Investitionen orientieren.
Ein Blick auf den Arbeitsstand des Zielfahrplans Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern, fußend auf dem Bundesverkehrswegeplan 2030, macht deutlich, im Nordosten sind mit Abstand weniger Strecken ausgewiesen als in allen anderen Bundesländern. Die Linien sind gestrichelt und nicht durchgehend. Durchgängig steht für Stundentakt, gestrichelt steht für Zweistundentakt. Wird der Deutschland-Takt so kommen, wie bisher zu beobachten ist, wird über weitere Jahrzehnte die Teilung Deutschlands auf diesem Gebiet zementiert und der Nordosten weiter abgehängt.
Und außerdem sind mit einer solchen Bahnpolitik, die – aus unserer Sicht zumindest – leider auch in MecklenburgVorpommerns Landesregierung keinen energischen Gegenpart findet, die Ziele der Bundesregierung bis 2030 nicht zu erreichen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sollten wir zum Ziel setzen, die Fahrgastzahlen zu verdoppeln und den Güterverkehr auf der Schiene um 40 Prozent zu steigern. Aber dafür brauchen wir attraktive Angebote für die Nutzer und mehr Mut, auch in die Bahn in der Fläche zu investieren.
Das habe ich schon mit dem Antrag „Aufbau Ost – mehr Bahn braucht das Land“ Anfang 2019 deutlich gemacht.
Abschließend möchte ich, wie bereits Anfang 2019, erneut anmerken, dass mit den Verhandlungen zum Deutschland-Takt das Oberzentrum Neubrandenburg als Regelhalt in den Zielfahrplan dringend mit aufgenommen werden muss. Neubrandenburg ist aktuell nicht für den Fernverkehr vorgesehen. Dieser Logik folgend wurde auch die Strecke Berlin über Neubrandenburg nach Stralsund bisher nicht in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Damit sind ein wieder wachsendes Oberzentrum im Süden Mecklenburg-Vorpommerns und eine ganze Region weiter benachteiligt. Halte in Neustrelitz können kein Ersatz für Halte direkt in Neubrandenburg sein.
Dem Antrag stimmen wir allerdings zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag soll mehr Verkehrssicherheit erreicht werden. Das ist gut. Alles was hilft, Unfälle zu vermeiden und Sicherheit für alle, vor allem für die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, zu verbessern, das begrüßen wir. Deshalb stimmen wir dem Antrag auch zu.
Das Problem ist hinlänglich bekannt. Viele Straßendörfer, eine typische Siedlungsform in Mecklenburg-Vorpommern, sind zerschnitten von Bundes- und Landesstraßen, vor allem die Bundesstraßen sind stark befahren. Einige Abschnitte werden nach wie vor als Autobahnvermeidungsstrecken genutzt, manchmal auch, weil diese kürzer sind als die Autobahnen. Die Bewohnerinnen und Bewohner, die direkt an so einer Straße leben, sind wirklich gestraft. Lärm oft Tag und Nacht, Erschütterungen sorgen manchmal sogar für klapperndes Geschirr im Schrank und auch manchmal für Risse am Gebäude. Das Überqueren der Straßen ist dann ein Geduldsspiel, vor allem mit hohem Risiko verbunden. Jede und jeder von uns kennt solche Orte. Ampeln sind zu teuer und für Verkehrsinseln ist manches Mal die Straße auch zu eng. Dann sollte es wenigstens möglich sein, einen Zebrastreifen anzulegen.
Die gesetzlichen Hürden, das ist schon gesagt worden, für solch einen Fußgängerüberweg, die sind zu hoch. Dabei geht es nicht nur um die Mindestzahl von Menschen, die innerhalb einer Stunde die Straße queren müssen, sondern – der Minister hat es gesagt – in der Regel darf ein Zebrastreifen nur dort angelegt werden, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Und das ist längst nicht überall der Fall. Der Fußweg ist oftmals einseitig angelegt, manchmal auch mit großem Abstand zur Fahrbahn. Bisweilen gibt es auch überhaupt keinen Fußweg. Eine Ergänzung bezüglich dieser Aspekte sollte mit dem Antragsbegehren in einer Bundesrats- oder anderen Initiative gegenüber dem Bund noch geprüft und mitberücksichtigt werden.
Ein Zebrastreifen heißt auf Amtsdeutsch „Fußgängerüberweg“. Und das besagt, dass Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang haben. Auch Nutzer und Nutzerinnen von Krankenfahrstühlen und auf den Rollstuhl angewiesene Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer haben stets Vorrang. Radfahrer und Radfahrerinnen
müssen den Zebrastreifen nutzen. Die den Zebrastreifen nutzen wollen, müssen, um Vorrang zu haben, ihr Rad schieben.
Meine Damen und Herren, eine aus unserer Sicht noch bessere Lösung als ein Zebrastreifen wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde oder eine Kombination von beidem. Aber dafür sind die Hürden noch weit höher gesetzt. Nach wie vor ist es trotz geänderter Regelungen nicht leicht, vor Altenheimen, Krankenhäusern und Kindereinrichtungen das Tempo von Amts wegen zu drosseln. Zonengeschwindigkeitsbegrenzungen kommen aktuell nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Damit scheiden überregionale Straßen von vornherein aus.
Bislang dienen Tempo-30-Zonen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. Für Gewerbe- und Industriegebiete kommen sie daher grundsätzlich nicht in Betracht. Das ist aus meiner Sicht ein mittlerweile überholter Ansatz, der allein auf Kraftfahrzeuge abzielt. Was wir brauchen, ist Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, als ersten Schritt zumindest.
Die Autoindustrie war jahrzehntelang die Leitbranche des deutschen Kapitalismus. Noch heute orientiert sich der gesellschaftliche Alltag am Autoverkehr. Nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch aus ökologischen und Klimagründen kann das so nicht weitergehen. Tempo 30 sollte innerorts auch bei Durchgangsstraßen fast überall Standard sein, in Straßendörfern ohnehin. Das würde viele Innenbereiche wirklich entlasten, könnte für die Bewohner mehr Lebensqualität und mehr Sicherheit bringen, und es könnte auch Kosten sparen. Vielleicht bräuchten wir dann auch nicht mehr so viele teure Ortsumgehungen.
Die erfolgte Straßenverkehrs-Ordnungs-Novelle ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie könnte, wenn sie denn endlich beschlossen würde, mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bringen. Auch werden mit dem Vorzug von Parkmöglichkeiten für Carsharing Ansätze für weniger Autos in Innenstädten geschaffen. Die Novelle bietet ein Plus an Verkehrssicherheit. Dennoch bleibt noch viel zu tun. Nach wie vor bildet die Straßenverkehrs-Ordnung die Perspektive vorrangig der Autofahrenden ab. Der Prozess des Umdenkens, die Nutzung des Verkehrsraums aus Sicht aller Verkehrsteilnehmenden abzubilden, hat gerade erst begonnen. Andere Länder sind da schon sehr viel weiter. Die Bußgeldhöhe trifft dort sehr empfindlich. Höchstgeschwindigkeiten sind festgelegt.
Der Zebrastreifen ist wahrlich keine Weltrevolution. Herr Schulte hat es mit Recht betont. Ich sagte bereits, wir werden dem Antrag zustimmen, aber der Weisheit letzter Schluss kann es nicht sein. Ja, es ist richtig, wir bräuchten mehr Flexibilität für bundesweite Regelungen, angepasst an die konkreten Bedingungen auch in den unterschiedlichen Regionen. Aber die Prioritäten müssen sich grundlegend ändern. Mobilität für alle, Barrierefreiheit, Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner, das brauchen wir, Gleichberechtigung, wenn nicht sogar Vorrang für den weichen Verkehr. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit ich mich für den Klimaschutz und die Energiewende einsetze, habe ich dafür geworben, dass für eine erfolgreiche Energiewende ein guter Mix aus erneuerbaren Quellen notwendig ist. Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Geothermie bieten vielfältige Möglichkeiten für die Energiegewinnung. In Mecklenburg-Vorpommern liegt ein starker Fokus auf der Windenergie. Das ist ein Stück weit auch richtig, da die Windenergie der wesentliche Pfeiler bei der Gewinnung von grüner Energie ist.
Allerdings führt das bei der Landesregierung dazu, dass die Potenziale, die beispielsweise die Solarenergie bietet, nicht effektiv genutzt werden, ja, man könnte auch sagen, vernachlässigt werden. Das lässt sich daran ablesen, dass selbst die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag übergangen und nicht umgesetzt werden, denn dort heißt es: „Der Ausbau der Solarthermie und Photovoltaik … soll durch einen Leitfaden begleitet werden, der die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie im Land beinhaltet. Dabei soll auch die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für PV-Freiflächenanlagen geregelt werden. Ein Potenzialkataster für alle Flächen soll aufgebaut werden.“ Und weiter heißt es: „Der Einsatz von Photovoltaikanlagen auf Landesgebäuden soll fokussiert werden. Zur Umsetzung ist gemeinsam mit der für Liegenschaften zuständigen Stelle ein Masterplan zur Realisierung zu erstellen.“
Meine Damen und Herren, ich sehe weder einen Leitfaden noch ein Potenzialkataster, noch einen Masterplan. Entweder hat die Landesregierung diese Vorhaben beerdigt oder es geschafft, die Umsetzung bis heute geheimzuhalten. Und während mir der Energieminister zur Halbzeit der Legislatur sagte, dass man ja nicht alles auf einmal machen könne und die Legislatur fünf Jahre dauert, schaue ich heute auf den Kalender und habe erhebliche Zweifel, dass diese Vorhaben noch umgesetzt werden. Zumindest werden sie nicht mehr wirksam werden. Während andere Bundesländer ihre Aktivitäten beim Ausbau der Solarenergie weiter forcieren, bleibt in Mecklenburg-Vorpommern das riesige Potenzial weiter ungenutzt. Nur mal eine Zahl zur Verdeutlichung: 2017 wurde ermittelt, dass lediglich 5,5 Prozent des Potenzials in Mecklenburg-Vorpommern bislang genutzt werden. Freundlich interpretiert könnte man sagen, da ist noch viel Luft nach oben.
Der Solarverband Mecklenburg-Vorpommern kam bereits in der Halbzeitbilanz dieser Legislatur zu folgendem Ergebnis: „Der Zubau von Photovoltaikanlagen in MV war im vergangenen Jahr nur rund 10 Prozent … höher als im Vorjahr und liegt damit 20 Prozent unter dem durchschnittlichen Zubau in Deutschland. Gleichzeitig sind beispielsweise rund 16 Prozent mehr Anlagen in unserem Nachbarbundesland Brandenburg … installiert worden. Im bundesweiten Vergleich liegt Mecklenburg-Vorpommern damit beim Zubau im unteren Drittel. Die Potentiale der Photovoltaik werden bisher nicht adäquat …genutzt. Das gleiche gilt auch bei der Solarwärmeerzeugung.“ Ende des Zitats.
Meine Damen und Herren, dem Ausbau und der Nutzung der Solarenergie in Mecklenburg-Vorpommern muss ein gehöriger Schub verpasst werden. Neben den aufgezählten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die endlich zur Umsetzung kommen müssen, schlagen wir Ihnen heute vor, noch in dieser Legislatur eine Verpflichtung auf den
Weg zu bringen, die den Bau von Solaranlagen bei Nichtwohngebäuden und geeigneten Parkplatzflächen vorschreibt.
Dass solche Regelungen möglich sind, machen Hamburg und Baden-Württemberg vor. Baden-Württemberg beispielsweise hat eine derartige Verpflichtung im Zuge der kürzlich vorgenommenen Novelle seines Klimaschutzgesetzes vorgenommen. Ich möchte an dieser Stelle nicht ausschweifen, aber dennoch betonen, dass MecklenburgVorpommern ein Alleinstellungsmerkmal unter den Bundesländern dahin gehend hat, weder eine Nachhaltigkeitsstrategie noch ein Klimaschutzgesetz zu haben. Und ich bin der Auffassung, dass sich das in der praktischen Politik auch bemerkbar macht, wenn es keine Strategie, keine klaren Ziele und keine Umsetzungspläne gibt.
Meine Damen und Herren, mit einer Verpflichtung zur Errichtung von Solaranlagen auf neu gebauten Nichtwohngebäuden und Parkplatzflächen würde das Land deutlich machen, wohin die Reise gehen soll. Wenn Unternehmen ihre Produktionsstätten vergrößern und neue Lagerhallen oder Ähnliches entstehen, dann muss es in Zukunft einfach so sein, dass die Nutzung der Sonnenenergie von Beginn an mitgeplant wird. Klar ist dann auch, dass die zusätzlichen Investitionen über die jetzt schon bereitstehenden Förderprogramme unterstützt werden müssen. Übrigens ist diese Praxis auch den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses bekannt, die diese Pflicht bei der Ausschussreise nach Mailand kennengelernt haben. Mecklenburg-Vorpommern wäre also keinesfalls Vorreiter, aber Mecklenburg-Vorpommern könnte zeigen, dass wir fähig sind, von Best-PracticeBeispielen zu lernen.
Jetzt kann man unserem Vorstoß entgegenhalten, dass er nicht weit genug geht. Und natürlich würde ich sehr befürworten, wenn wir nach diesem ersten Schritt auch über eine Pflicht bei allen Neubauten sprechen, also auch bei Neubauten von Wohnraum. Ich weiß, das ist durchaus umstritten, aber definitiv diskussionswürdig. Doch bevor wir dieses dicke Brett anpacken, geht es mir heute darum, einen ersten Schritt zu gehen, und zwar noch in dieser Legislaturperiode.
Ich bitte also um Zustimmung zu unserem Antrag. Sollten Sie noch Diskussionsbedarf sehen, dann können wir den Antrag auch gerne in den Energieausschuss überweisen und dort einen gemeinsamen Auftrag an die Landesregierung formulieren. Doch es muss endlich etwas passieren. Ich hoffe, darüber sind wir uns wenigstens einig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es war ja nichts anderes zu erwarten, ist klar. Und die Spitzfindigkeiten mit dem, wann soll das losgehen und wo soll das eingetragen werden, Herr da Cunha, die sind Ihrer eigentlich nicht würdig, finde ich jedenfalls.
So haben Sie das bisher auch nie gemacht, also insofern okay.
Es ist halt alles auch ein bisschen Show.
Außerdem will ich nur noch zu Ihrem Beitrag sagen, an keiner Stelle in diesem Antrag steht, dass es nur um Fotovoltaik geht. Hier steht Nutzung der Sonnenenergie, und das schließt natürlich die Nutzung auch für die Wärmeversorgung völlig ein, also zumindest in meinem Verständnis. Also es geht nicht nur um die Stromerzeugung, sondern es geht insgesamt um Sektorenkopplung. Das steht ja sogar in der Begründung drin, also das heißt, den Strom, den wir erzeugen, oder die Energie, die wir erzeugen, auch in den Bereichen zu nutzen, die davon abhängen, wie wir auch die Energiewende insgesamt brauchen.
Also Solarenergie – das nur als ganz knappe Bemerkung zu dem, was hier vom Kollegen aus der AfD-Fraktion gesagt worden ist –, Solarenergie wird natürlich den Energiebedarf alleine niemals decken können. Das ist doch völlig klar. Also davon geht auch niemand aus, sondern ich habe ja gerade am Anfang gesagt, dass es um einen Energiemix geht. Viele Energieformen, also bis auf die Biomasse vielleicht, aber auch die Windenergie ist ja eine volatile Energie, also braucht man mehrere Quellen, die man zusammenschaltet, um sozusagen den Energiebedarf decken zu können. Und das ist ja auch schon an vielen Stellen erfolgreich erprobt worden. Dass das funktioniert, daran kann überhaupt kein Zweifel bestehen.
Herr Liskow, Sie haben gesagt, dass wir schon bald in wenigen Jahren das Ziel erreicht haben. Ich nehme an, Sie meinen die energiepolitische Konzeption, die in der 6. Legislatur beschlossen worden ist. Also die energiepolitische Konzeption war, was die Fotovoltaik betrifft, schon bei ihrer Beschlussfassung völlig unambitioniert, und das hat der Landtag damals auch ziemlich parteiübergreifend festgestellt. Aber okay, das sei geschenkt.
Natürlich exportieren wir heute schon mehr Energie, als wir verbrauchen, aber heißt das denn jetzt, wir hören auf? Also das kann doch nicht das Ziel sein. Natürlich müssen wir an den anderen Stellschrauben auch arbeiten, aber hier liegt ein ganz konkreter Antrag vor. Wir brauchen weiter Netze, wir brauchen weiter die Sektorenkopplung, und natürlich ist es auch so, dass die Wirtschaftlichkeit durch dieses völlig chaotische Umlagesystem, was wir heute haben, Gebühren- und Umlagesystem natürlich nicht dazu beiträgt, so eine Anlage wirtschaftlicher zu machen. Das muss sich aber ändern und daran müssen wir alle gemeinsam arbeiten, sonst kommen wir überhaupt nicht voran. Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass wir uns darüber eigentlich auch einig sind, dass wir mehrere Komponenten brauchen bei der Energiewende, und ohne Solarenergie für Strom und Wärme wird aber die Energiewende nicht zu stemmen sein.
Übrigens, um das auch mal, alle Träumereien, was die Wasserstoffproduktion, grünen Wasserstoff und dessen Nutzung betrifft, mal auf den Punkt zu bringen: Ohne
eine ausreichende Grundlage bei der Erzeugung erneuerbarer Energien sind das Tagträume. Da brauchen wir überhaupt nicht mehr weiter darüber zu reden. Wo soll denn der grüne Wasserstoff sonst herkommen, wenn nicht aus den verschiedenen erneuerbaren Quellen?
Also Sie haben davon gesprochen – und das halte ich eigentlich wirklich für selbstverständlich –, dass das Ministerium selbstverständlich die neue EEG-Reform, die jetzt auf dem Tisch liegt, zur Diskussion stellen wird. Ich kenne den Entwurf, den Gesetzesentwurf noch nicht, aber ich nehme an, der wird uns auch in der nächsten Zeit sicherlich beschäftigen. Dass das begleitet wird durch das Ministerium und durch den Energieminister, das halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Darüber brauchen wir überhaupt nicht zu reden, das ist seine Aufgabe. Natürlich muss er dort auch die Interessen des Landes vertreten. Aber ich weiß nicht, ob es Ihnen auch so geht, seit dieser Referentenentwurf das Licht der Welt erblickt hat, da gibt es ja dann immer Straßenbahnexemplare, die dann so rumliegen. Ich habe keins,
aber zumindest erreichen mich die Stellungnahmen der Verbände dazu. Und die sagen, diese EEG-Reform wird zur Erreichung der Ziele, die sich die Bundesrepublik gestellt hat, nicht ausreichen. Und da gehört natürlich auch die Solarenergie dazu. An vielen Stellschrauben ist zu drehen, aber auch hier haben wir ein deutlich größeres Potenzial. Also die Insel Rügen, wenn ich mich nicht irre, und die Insel Usedom, die werben immer dafür, dass sie zu den sonnenreichsten Orten der Bundesrepublik gehören. Warum dann nicht auch die sonnenreichsten Inseln nutzen, um Fotovoltaik zu machen, und zumindest erst mal auf den Gebäuden, die Nichtwohngebäude sind?!
Mir wäre es ja lieb, wir würden das für alle beschließen, aber wir brauchen ja zumindest erst mal einen ersten Schritt. – Vielen Dank! Ich werbe natürlich trotzdem noch für die Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 19. August veröffentlichte die Pressestelle …
Frau Präsidentin,
ich fange, ich fange noch mal an.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 19. August veröffentlichte die Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern folgende kurze Pressemitteilung: „Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 18. August 2020 die nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 der Landesverordnung über das Landesraumentwicklungsprogramm vom 27. Mai 2016 … zu ihrem Bestandteil gemachte Zielfestlegung in Ziff. 7.1 (1) Satz 2 für unwirksam erklärt … Die
Antragstellerin ist ein Unternehmen zur Exploration und Förderung von Kohlenwasserstoffen. Mit ihrem Normenkontrollantrag hat sie sich gegen die vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärte Zielfestlegung des Landesraumentwicklungsprogramms gewandt, wonach die Förderung von Erdgas und Erdöl durch Bohrungen im Küstenmeer einschließlich Stützbohrungen im Meer für Produktionsbohrungen auf dem Festland ausgeschlossen sind. Die Revision wurde nicht zugelassen.“ So weit Frau ter Veen, Pressesprecherin des Oberverwaltungsgerichts.
Sie können sich möglicherweise vorstellen, dass diese kurze Pressemitteilung meine Fraktion und mich beunruhigt und aufgeschreckt hat. Wir waren ja damals, als CEP sich anschickte, im Küstenmeer nach Erdöl zu bohren und möglicherweise auch zu fördern, an der Seite der Bürgerinitiativen, die sich dem in den Weg gestellt haben. Ich kann mich auch noch gut an die Debatten hier im Hause erinnern und an den breiten Konsens über Fraktionsgrenzen hinweg. Nicht nur wir waren sehr froh, als das Energieministerium mit der Festsetzung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung Bohrungen im Küstenmeer nach Erdöl und Erdgas ausgeschlossen hat.
Aber nun gibt es diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, zu der auch keine Revision möglich ist. Deshalb haben wir uns am Tag nach der Veröffentlichung der kurzen Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts entschlossen, Ihnen diesen Antrag zur Debatte vorzulegen, obwohl – und das wissen wir natürlich – es noch keine schriftliche Urteilsbegründung gibt. Um es klar auszudrücken, Mecklenburg-Vorpommern wollte erstmalig in der Bundesrepublik mittels unterirdischer Raumplanung ein Ziel der Raumordnung festlegen. Wir hatten das sehr begrüßt, auch mit unseren Vertretern in den Planungsregionen. Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts.
In meiner Presseerklärung hatte ich die Überschrift gewählt „Natur und Umwelt haben vor Gericht verloren“, und zu dieser Überschrift stehe ich auch heute noch. Die Unwirksamkeit dieses einen Satzes des LEP widerspricht …
Frau Präsidentin, ich verstehe meine eigene Stimme fast nicht mehr.
Die Unwirksamkeit dieses einen Satzes des Landesraumentwicklungsprogramms widerspricht einem breiten planerischen und politischen Willen zur Landesentwicklung, denn die im Landesplanungsbeirat vertretenen Akteure bilden vielfältige Interessenlagen und ein belastbares Meinungsbild ab.
Im Vorfeld der Festlegung dieser Zielsetzung erfolgte eine umfangreiche, auch freiwillige Befassung der Fachausschüsse im Landtag. Wir wollen nicht, dass in unserem Küstenmeer nach Erdöl und Erdgas gebohrt oder dieses gar gefördert wird, auch nicht über Horizontalbohrungen von Land aus. Wir wissen um die Sensibilität dieses Naturschatzes und sind der Meinung, dass bereits jetzt eine Übernutzung der Meere vor unseren Küsten stattfindet. Außerdem steht DIE LINKE auf dem Stand
punkt, dass wir in Zeiten des Klimawandels nicht mehr jeden Tropfen Öl und jeden Kubikmeter Erdgas aus dem Boden holen dürfen.
Die fossilen Ressourcen vor unserer Küste sind bereits zu DDR-Zeiten gründlich untersucht und dokumentiert worden. Ihr Umfang ist begrenzt. Mit deren Ausbeutung kann kein nennenswerter dauerhafter Beitrag zur Energiesicherheit in Mecklenburg-Vorpommern oder in ganz Deutschland geleistet werden. Für diesen geringen Nutzen ist das Risiko für Natur und Umwelt, für die Ostsee einfach zu groß. Mit dem Gerichtsentscheid ist aber das Kind nun im Brunnen. Die Frage ist, wie bekommen wir es wieder heraus.
Auf unseren Wunsch hin berichtete die Prozessbeobachterin der Landesregierung auf der vorletzten Sitzung des Energieausschusses über die Verhandlungen vor dem OVG. Dieser Bericht lässt uns hoffen. Wir sehen die Möglichkeit, diesen, sagen wir mal, Unfall zu heilen und über die anstehende Novellierung des Landesraumentwicklungsprogramms das Bohren nach Erdöl und Erdgas im Küstenmeer auch zukünftig zu verhindern. Die Kompetenz des Landes, eine solche Regelung zu treffen, wurde durch das Gericht nicht infrage gestellt, aber die Begründung sei zu pauschal formuliert. Deshalb denke ich, dass, wenn die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, Hausaufgaben zu erledigen sind. Wie eilbedürftig das dann sein wird, kann heute noch niemand sagen, aber wir werden das aufmerksam weiterbeobachten und auch die Bevölkerung darüber informieren. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also das, was ich mit dem Antrag wollte, das habe ich eigentlich erreicht.
Ich wollte gerne, dass wir heute hier noch mal darüber befinden, und ich war mir dessen nach einer Diskussion, die ich so am Rande mitbekommen habe, nicht mehr ganz so sicher, dass wir nach wie vor zu dem Konsens stehen, den wir damals auch erarbeitet haben.
Ja, okay, das haben Sie mir heute Vormittag schon gesagt, Herr Schulte, aber ich wollte natürlich auch die anderen hören. Ich wollte natürlich auch die anderen hören. Das ist jetzt passiert, und ich freue mich darüber, dass also zumindest die demokratischen Fraktionen zu dem Konsens stehen, den wir damals erarbeitet haben, wenn auch wir noch ein Stück weiter gehen würden, weil ich muss Ihnen schon sagen, natürlich weiß ich, dass CEP sich das Bergrecht
ergauner…, nee, ich will nicht sagen ergaunert, das ist Quatsch, sondern dass es das erworben hat, dass CEP das Bergrecht erworben hat.
Dass wir dazu insgesamt kritisch stehen, das wissen Sie, aber das ist nun mal so, wie es ist. Aber wir haben trotzdem noch erhebliche Zweifel, ob die modernen Technologien, über die hier jetzt so gesprochen wird, also Chemikalien da reinzupumpen und hydraulische Stimulierung, ob das wirklich tatsächlich so weit weg ist von Fracking, was wir ja alle auch anhand der USA ein bisschen, na ja, also übergreifend zumindest, nicht so gut finden, um es mal vorsichtig zu formulieren.
Aber, wie gesagt, das – ich habe es Ihnen ja schon gesagt –, das, was ich gerne wollte, ist, dass wir diesen Konsens erneuern, auch aus dem Grund, weil es doch eine erhebliche Beunruhigung auch der Bevölkerung gibt. Also spätestens nach dem Artikel in der „Ostsee-Zeitung“ haben mich Anrufe von Usedom erreicht, wo ja CEP ebenfalls bohren wollte, und auch aus der Region, wo Herr Eifler herkommt. Also insofern denke ich, ist es schon das richtige Signal, aber wir werden den Antrag nicht zur Abstimmung stellen.
Wir verlassen uns jetzt auf das Wort auch des Ministers, dass wir, wenn es denn so weit kommt, wenn wir die Urteilsbegründung kennen, wir tatsächlich alle rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen
und eine Förderung, ein Bohren und ein Fördern von Erdöl und Erdgas im Küstenmeer in Mecklenburg-Vorpommern verhindern wollen, und das alle gemeinsam. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Borschke, den Schutz von Natur und Umwelt, den betrachten Sie ziemlich selektiv. Wenn es Ihnen passt, dann erheben Sie fast immer ein ziemliches Mordsgeschrei. Wölfe, Biber, Robben, Kormorane, haben wir heute gehört, stehen auf Ihrer Abschussliste, Klimaschutz ist Ihnen ein Dorn im Auge,
kostet zu viel und verzögert alles,
habe ich gerade vorgestern wieder im Kreistag Vorpommern-Greifswald von Ihren Fraktionskollegen gehört. „Fridays for Future“ wollen Sie den Hintern versohlen,
gegen erneuerbare Energien ziehen Sie zu Felde.
Für meine Fraktion und mich persönlich sage ich:
Greenpeace hat mit seinen oft spektakulären, zum Teil auch illegalen Aktionen dafür gesorgt, dass große Umweltsünden unserer immer noch auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft aufgedeckt, beachtet und Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Ohne Organisationen wie Greenpeace und anderen wäre das Umweltbewusstsein in den Industriestaaten lange nicht so weit, wie es heute ist. Proteste, zum Beispiel gegen Überfischung und bestimmte Fangmethoden, sind aus meiner Sicht nicht nur legitim, sondern nötig.
Aber – und jetzt kommt das Aber – die Versenkung von großen …
Nein.
Nein, danke!