Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 76. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Befragung der Landesregierung.

Befragung der Landesregierung – Drucksache 7/4334 –

Meine Damen und Herren, die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung eingereichten Themen und die Reihenfolge der Geschäftsbereiche sind der Drucksache 7/4334 zu entnehmen. Laut unserer Geschäftsordnung ist für jeden Fragesteller eine Nachfrage zulässig. Die Fragen sollen nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, und ich bitte den Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD, die Frage zu Nummer 1 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin!

Guten Morgen!

In meiner Kleinen Anfrage, Drucksache 7/4169, vom Oktober 2019 hatte ich unter anderem angefragt, wie viele fertige Referendare aus Mecklenburg-Vorpommern sich in den Jahren 2018 und 2019 an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für eine Anstellung beworben hatten und wie viele davon letztlich eingestellt wurden. Die Antwort Ihres Ministeriums war, eine Auswertung wurde nicht vorgenommen. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung ist auch eine nachträgliche Erhebung nicht mehr möglich.

Ganz abgesehen davon, dass ich diese Antwort für äußerst fragwürdig halte, haben Sie aber am 19.10.2019 im „Nordmagazin“ ein Interview gegeben, in dem die Reporterin darauf hinwies, dass nur 60 bis 70 Prozent der Lehramtsstudenten im Land bleiben. Sie haben nicht widersprochen. Meine Frage ist: Können Sie diese Zahlen bestätigen?

(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja.)

Bitte, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Guten Morgen! Wir haben im Moment im System – ich sage Ihnen die Daten, die mir vorliegen, an Referendaren –, wir haben 655 Referendarinnen und Referendare im System, im Schulsystem. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern 2019 – diese Zahlen liegen mir vor – 1.101 Bewerbungen gehabt. Davon konnten wir 140 nicht annehmen, nicht in den Dienst einstellen, weil sie nicht zulassungsfähig waren, die haben nicht die Voraussetzungen gefunden.

Ich habe es jetzt hoffentlich richtig verstanden, dass es Ihnen vor allen Dingen darum geht, was mit den fertigen ReferendarInnen nach dem Vorbereitungsdienst, nach

dem Referendariat geschieht, welche Daten mir vorliegen. Wir haben die Möglichkeit, an vier Daten im Jahr die Referendarinnen und Referendare einzustellen. Das sind zwei Daten mehr, als wir früher hatten. Wir ermöglichen es. Wir haben einen Stellenpool eingerichtet, in den 90 Prozent der Referendarinnen und Referendare, die fertig sind, übergehen, und dort können wir dann schulscharf einstellen all diejenigen, die eingestellt werden möchten im Land.

Die Zahl 60 Prozent kann ich Ihnen so nicht bestätigen, ich kann Ihnen aber hier ad hoc auch keine korrekte Zahl liefern. Die Antwort, die ich Ihnen gegeben habe oder die Ihnen das Ministerium gegeben hat, war korrekt, selbstverständlich. Insofern kann ich Ihnen jetzt hier auch keine andere Zahl nennen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir all diejenigen, die im Land bleiben möchten, auch einstellen, und das an vier Daten im Jahr.

Herr Dr. Jess, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

Eine Nachfrage.

Gerne.

Also im Grunde ist die Frage, wie viele praktisch nicht im Land bleiben von den Referendaren, die wir hier ausbilden, nicht beantwortet und außerdem die Frage, warum hat man uns diese Zahlen, die Sie jetzt heute vorgetragen haben, nicht in der Kleinen Anfrage bieten können?

Weil Sie ja nach den Daten gefragt haben, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe. Ich habe natürlich nicht alle der Anfragen im Kopf, ich kann das gern noch mal nachprüfen, aber Sie haben ja nach der Zahl gefragt, wie viele der fertigen Referendarinnen und Referendare das Land wieder verlassen, und diese Zahl konnte ich Ihnen ja hier auch nicht geben. Deswegen war das korrekt, dass wir diese Zahl nicht haben. Ich würde jetzt gern noch mal Ihnen zusagen, dass ich das gern noch mal prüfe, ob es inzwischen Zahlen gibt, die ich Ihnen liefern kann, dann würde ich die nachreichen.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Bevor ich den nächsten Geschäftsbereich aufrufe, begrüße ich recht herzlich mit etwas Verspätung Studentinnen und Studenten der Fachhochschule Güstrow auf unserer Besuchertribüne. Herzlich willkommen!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Jochen Schulte, Fraktion der SPD, die Frage zu Nummer 2 zu stellen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Oh, was habt ihr jetzt abgesprochen?)

Ich werde mal eine Frage stellen dürfen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Minister! Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimapaketes jetzt kürzlich die Gesamtmittel im Bereich Regionalisierungsmittel für die Länder über die nächsten Jahre, wenn ich die Zahl richtig

im Kopf habe, um 5 Milliarden erhöht. Für das Jahr 2020 sollen insgesamt für die 16 Bundesländer 150 Millionen zusätzliche Regionalisierungsmittel kommen, in den weiteren Jahren weitere Mittel dazu.

Die Frage, die sich mir stellt, auch vor dem Hintergrund der Diskussion, die wir hier im Land immer wieder geführt haben, ob die Mittelausstattung an Regionalisierungsmitteln, die dann Mecklenburg-Vorpommern anteilig nach dem Kieler Schlüssel zur Verfügung gestellt werden, zukünftig ausreichend sein wird, um die benötigten Bestellungen durchzuführen, oder ob die Regionalisierungsmittel auch weiterhin nicht ausreichend sein werden, so, wie sich das in der Vergangenheit auch dargestellt hat. – Vielen Dank, Herr Minister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank!

Erstens. Ausreichen wird Geld, glaube ich, nie. Ich glaube, die Frage lässt sich da beantworten. Die Frage ist, ob wir eine Basisausstattung hinbekommen, mit der wir wenigstens eine Grundlast sicherstellen können, und das wird auch weiterhin schwer sein. Um ein Gefühl zu geben: Seit 2016 gibt der Bund in die Länder etwas über 8 Milliarden Euro. Diesen Betrag will er in der Tat erhöhen, ab dem kommenden Jahr mit kleineren Schritten. Knapp über 8 Milliarden Euro gehen in die Länder. Und um mal ein Gefühl zu kriegen, wie viel davon in Mecklenburg-Vorpommern ankommt. Im Jahr 2016 sind davon angekommen knapp 290 Millionen.

Kleiner Haken ist, 2016 bis 2031 ist der Regelungszeitraum dieses aktuellen Gesetzes. In der Zeit verliert Mecklenburg-Vorpommern über die Jahre sukzessive, weil der Anteil des Bundeslandes an der Gesamttorte, das Tortenstück, von Jahr zu Jahr kleiner wird. Wir haben also 2016 noch 290 Millionen Euro gehabt, wir werden 2021 knapp über 270 Millionen Euro haben – knapp 20 Millionen Euro Verlust. Und daran messen würde ich gerne das, was wir zusätzlich bekommen, damit man ein Gefühl kriegt. Wir verlieren also noch 20 Millionen Euro, insgesamt seit 2016. Wir bekommen im Endausbaustadium der jetzigen Vorschläge der Bundesregierung – wie gesagt, das wird in mehreren Schritten hochgefahren – ab 2023 knapp unter 14 Millionen Euro dazu. Wir kriegen also weniger dazu in den nächsten Jahren, als wir verlieren werden nach der Altregelung, sodass selbst die alte Ausstattung, die wir immer als nicht ausreichend erachten, um alle Wünsche, die sinnvoll sind, alle sinnvollen Wünsche zu erfüllen, selbst diese Mittel zu erreichen, wird damit nach unserer Überzeugung nicht möglich sein.

Wir haben deshalb im Bundesrat als Bundesland eine Entschließung im letzten Bundesratszyklus eingereicht, die darauf abstellte, den Bund im Rahmen der aktuellen Klimaschutzdebatten zu einem deutlich stärkeren Ausbau der Regionalisierungsmittel aufzufordern. In Summe wird das knapp eine halbe Milliarde sein, die er obendrauf tut bis 2023, auf alle Länder verteilt. Wir glauben, dass es etwas über 1 Milliarde sein müsste, damit man wenigstens aus Sicht dieses Bundeslandes nicht weniger hat künftig als aktuell, denn das Wenigerwerden ist schon ein Problem.

Und außerdem steigen die Kosten pro Jahr, das heißt, unsere Schere läuft momentan auseinander. Noch mal:

290 Millionen Euro waren es 2016, knapp über 270 Millionen Euro werden es 2021 sein, zusätzlich Kostensteigerungen. Wir verlieren also Geld und kriegen Kostensteigerungen nicht eingefangen. Wir sind deshalb nachhaltig bemüht, bis 2031 das jetzige Angebot, das aber an vielen Stellen kritisiert wird – und da gibt es Punkte, die ich teilen würde –, dieses jetzige Angebot wenigstens zu halten. Das wird schon schwer genug. Einen Ausbau sehe ich zurzeit nicht und eigentlich bräuchten wir an mehreren Stellen sogar zusätzliche Möglichkeiten.

Eine Nachfrage?

(Torsten Renz, CDU: Kann ich auch dazu nachfragen?)

Nein.

(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Eine Nachfrage, Herr Schulte?

Sehr gern.

Vielleicht, Herr Minister, stelle ich ja die Nachfrage, die der Kollege Renz auch im Kopf hatte: Wie – auch vor dem Hintergrund dieser Mittelerhöhung – beurteilen Sie denn jetzt die Kritik, die es auch in der Vergangenheit immer wieder auch aus Berlin gegeben hat von Bundestagsabgeordneten, dass die Mittel ohnehin ausreichend wären und wir diese Mittel nicht ordnungsgemäß verwenden würden?

Also das Regionalisierungsgesetz lässt gewisse Möglichkeiten zu, die Mittel einzusetzen. Innerhalb dieses Rahmens bewegen wir uns. Da hat bisher im Übrigen von denen, die es offiziell prüfen, auch keiner das Gegenteil behauptet. Das sind Mittel, die wir zum Teil – das ist die Kritik – auch in Busverkehren einsetzen, in ganz kleinen Beträgen allerdings. Von den 233 Millionen Euro, die wir 2018 ausgegeben haben, sind zwischen 200 und 210 Millionen Euro in den reinen Bahnverkehr gegangen und ganz kleine Beträge gehen tatsächlich in den Busverkehr. Das rührt zum Teil daher, dass wir in der Vergangenheit an Stellen, wo die Bahnlinien nur eine sehr geringe Nachfrage hatten, die Bahnlinien gegen Busverkehre getauscht haben. Dieses Geld, das wir dann für die Busse brauchen, geben wir den Kreisen aber langfristig, sodass aus denen zum Beispiel Busverkehre herrühren. Einige Bundestagsabgeordnete kritisieren das. Ich bin überzeugt, wenn man in das Regionalisierungsgesetz hineinschaut, deckt es das ganz ausdrücklich, weil es eben insgesamt den ÖPNV deckt, erstens.

Zweitens. Da wir insgesamt – noch mal – Geld verlieren, gemessen an 2016, und selbst die jetzt angekündigte Erhöhung, die wir ja vor einem Jahr noch nicht ahnen konnten, nicht ausreicht, diesen Verlust zu kompensieren, haben wir immer den Gesamtzeitraum 2016 bis 2031 im Blick, also 15 Jahre, und haben über die 15 Jahre gesagt, das Angebot, das wir heute haben, das wollen wir wenigstens auch 2031 unseren Kindern noch ermöglichen, bezahlen zu können. Deshalb ist das Geld, das wir derzeit haben, für 15 Jahre aufsummiert worden. Und wir verteilen es gleichmäßig auf 15 Jahre mit der Folge, in diesen Jahren, wo wir mehr kriegen, als wir in den nächsten Jahren kriegen werden, legen wir Geld – das hat der Landtag beschlossen – in ein Sondervermögen. Und das

Sondervermögen wird in den 20er-Jahren in Anspruch genommen werden. Ab Anfang der 20er werden die Ausgaben höher sein als die Einnahmen. Wenn man das jetzige Angebot, nur das jetzige Angebot aufrechterhalten will, werden wir ab Anfang der 20er-Jahre sukzessive dieses Sondervermögen wieder abschmelzen, quasi das Sparbuch Stück für Stück wieder leermachen, damit wir wenigstens bis 2031 wissen, dass wir im Durchschnitt das heutige Zugangebot aufrechterhalten können.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich bitte nun den Abgeordneten Christoph Grimm, Fraktion der AfD, seine Frage zu stellen.

Ja, guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Pressemitteilungen zufolge plant das Bundeskabinett, Schiffen in Seehäfen den Bezug von Landstrom dadurch zu erleichtern, dass die EEG-Umlage für diesen Landstrom um 80 Prozent gesenkt und ein Förderprogramm über 140 Millionen Euro dafür aufgelegt wird. Ich frage: Wie ist die Position der Landesregierung dazu?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Herzlichen Dank! Die Landesregierung hat das seit mehreren Jahren unterstützend begleitet, weil wir die Diskussion in Rostock vor allen Dingen auch intensiver haben.

Der Hintergrund ist folgender, damit man es einordnen kann: Die Schiffe brauchen permanent eine Bordstromversorgung. Und Schiffe stellen das heute wie folgt sicher: Sie liegen im Hafen und lassen schlicht den Diesel, der im Zweifel auf Schweröl läuft, durchlaufen. Mit diesem Diesel erzeugen sie dann, während sie dort liegen, ihre Bordelektrik, die sie zum Teil, wenn es Handelsschiffe sind, für ihre Krane und andere Dinge brauchen. Wenn es Kreuzfahrtschiffe sind, dann wird es besonders virulent, dann wird die gesamte Elektrik, die dort eine Rolle spielt – vom Licht über die Konzerte bis zu den Bars und den Kühlanlagen – über die eigene Dieselmaschinerie aufrechterhalten.

Das führt häufig zu Konflikten. In Rostock-Warnemünde haben wir die seit vielen Jahren sehr deutlich, weil die Beteiligten vor Ort sagen, ich muss hier den Feinstaub aushalten, das CO2 und auch die Geräuschemissionen, die damit verbunden sind. Wenn sie den Diesel durchlaufen lassen, kriegen sie keine Geräuschemissionen in Gänze weg, das Gleiche gilt aber auch in größeren Häfen. Und eine der Überlegungen ist, die Schiffe, während sie an der Kaikante liegen, an eine große Steckdose zu nehmen. Da muss man aber wissen, bei einem Kreuzfahrtschiff mit mehreren Tausend Kabinen bedeutet das, dass ich quasi Strom für eine Kleinstadt, gemessen an Mecklenburg-Vorpommerns Verhältnissen, über ein einziges Kabel auf dieses Schiff bringen muss. Das ist also nicht ohne.

Die meisten der Reeder wehren sich aus verschiedenen Gründen.