Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

Die meisten der Reeder wehren sich aus verschiedenen Gründen.

Erstens. Jedes Schiff braucht dann überhaupt einen Anschluss. Ich muss ja die elektrische Energie irgendwie ins Schiff reinbekommen, in die Bordelektronik, erstens.

Zweitens. Die Kosten sind, wenn ich mit eigenem Diesel erzeuge, mit Schweröl vor allen Dingen – das ist kein

Diesel im Regelfall, Schweröl –, wenn ich damit erzeuge, sind die Preise regelmäßig unter denen, die ich bezahlen würde, wenn ich den Strom von außen einkaufe. Das hat auch damit zu tun, dass zum Teil darauf EEG-Umlagen und Ähnliches – das sind ja die großen Kostenblöcke, die der Staat erzeugt, EEG-Umlage und Netzentgelte – erhoben werden, und der Versuch ist in der Tat, die CO2Freundlichkeit und vor allen Dingen die Schadstoffbelastungen, die insgesamt von diesem durchlaufenden Diesel ausgehen oder von diesen durchlaufenden Motoren, dadurch zu reduzieren, dass man den Landstrom attraktiv macht.

Da gibt es bei den norddeutschen Bundesländern seit mehreren Jahren ein gemeinsames Wirken. Es gibt mit AIDA, einer hier im Land ansässigen Kreuzfahrtgesellschaft, auch eine, die ganz bewusst das nutzt, in Hamburg bereits das tut, in Kiel künftig und in Rostock künftig nutzen will. Und die norddeutschen Bundesländer haben Mitte Oktober zusammen mit der Bundesregierung und den beiden Städten Kiel und Rostock auch gemeinsam eine Vereinbarung unterschrieben, was wer tut, um mehr Landstromanschlüsse möglich zu machen, dann aber auch zumindest den wirtschaftlichen Nachteil ein bisschen zu mindern, ganz weg werden wir ihn nicht kriegen, aber ein bisschen zu mindern, der bei dem Preis, den Bordstrom selbst erzeugt, gemessen an dem, was ich bezahlen muss, wenn ich von außen Strom kaufe, dass man diesen Nachteil ein wenig mindert. Und dazu gehört unter anderem, dass die Bundesregierung die EEGUmlage auf 20 Prozent minimieren will – das Gesetzgebungsverfahren soll Anfang 2020 beginnen – und zum Zweiten bei den Netzentgelten einige kleinere Dinge helfend unterstützen will.

Zweitens. Es ist vom Bund ein größeres Förderprogramm angekündigt, circa 140 Millionen in den nächsten vier Jahren, die für die Anlage von solchen Landstromeinrichtungen gegeben werden sollen, aber nur, wenn die Länder und Kommunen kofinanzieren.

Eine Nachfrage, Herr Grimm?

Ja, mich würde interessieren, wenn dieses Geld nicht ausreicht, das vom Bund kommt, wie ist es dann mit dem von der Landesregierung angestrebten Ziel einer sozialen Gestaltung der Energiewende zu vereinbaren, denn dann würden ja die Stromkunden gewissermaßen den günstigen Landstrom für die Seeschiffe subventionieren.

Das ist, glaube ich, ein Missverständnis, denn die Bundesregierung wird kein Geld geben, sondern für Investitionen. 140 Millionen Euro reichen bei Landstromanschlüssen erst mal ein Stück weit. Umgekehrt, der jetzt in Rostock errichtete Landstromanschluss würde im Zweifel ja auch über unsere Landesförderprogramme für die Häfen abgebildet werden. Also es ist zumindest nichts, was aus Stromkosten generiert wird. Das sind die Investitionskosten, die uns die Bundesregierung zugesagt hat.

Auf der anderen Seite stellen Sie ab zu sagen, wenn EEG-Umlage-Ermäßigungen erfolgen, bleiben die in der Gesamtmasse trotzdem erhalten, da haben Sie vollkommen recht. Das ist aber erstens ein so minimaler Betrag, dass ich da jetzt weniger Bedenken hätte. Da kriegen Sie nicht mal hinter dem Komma die Ziffer benannt, in der das auch eine Rolle spielt. Und zweitens, zurzeit ist

die Diskussion nicht, nimmt er Strom von Land mit EEG-Umlage voll oder reduziert, sondern die Frage ist, nimmt er eigenen Bordstrom und macht uns damit nicht unerhebliche Probleme in den Häfen – noch mal, in Warnemünde ist das ein Riesenthema seit vielen Jahren –, oder kriegen wir ihn dazu, dass er Landstrom nimmt, dann allerdings nur, wenn es gelingt, ein wenig an der EEG-Umlage zu drehen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD, die Frage zu Nummer 4 zu stellen.

Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Aufgrund des neuen Kita-Gesetzes im Bund, auch als Gute-KiTa-Gesetz bezeichnet, darf Mecklenburg-Vorpommern 2019 noch mit einer Zuweisung des Bundes in Millionenhöhe für die Kindertagesstätten rechnen. Der von mir befragte Finanzminister verwies mich an Sie. Meine Frage ist: Was haben Sie mit dieser zu erwartenden unverhofften Finanzzuwendung, circa 10 Millionen, zum Jahresende vor zu tun?

Ja, vielen Dank für die Frage.

Guten Morgen, Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Es ist so, dass aus dem Gute-KiTa-Gesetz die Frage des Finanzausschusses ja auch an mich herangetragen wurde, die Antragsunterlagen oder die Vertragsunterlagen Ihnen zur Verfügung zu stellen. Die sind dem Finanzausschuss übermittelt worden.

Im Jahr 2019 haben wir die regulären Mittel, die aus dem Gute-KiTa-Gesetz und der Umsatzsteueranteile in Höhe von 6,66 Millionen Euro, für die Finanzierung der Geschwisterkindregelung genommen. Die Mittel, die Sie jetzt ansprechen, sind die Mittel, die aus dem Wegfallen der zukünftigen Finanzierung für die Mittagsversorgung herrühren, die wir für die mittelbare pädagogische Arbeit, also die Vor- und Nachbereitungszeit unter anderem eingesetzt haben.

Ich habe eine Nachfrage.

Nein, es geht eigentlich nicht um die Mittel, die regulär kommen, sondern es geht um die zusätzlichen Mittel. Da gibt es ja Vertragsabschlüsse zwischen Bund und den jeweiligen Ländern. Und in den Regelungen steht drin, dass praktisch erst, wenn alle Länder diesen Vertrag geschlossen haben, die Mittel fließen. Und es fehlen noch zwei Länder, die werden aber in diesem Jahr noch kommen, sodass also mit diesen Mitteln noch zu rechnen ist, zusätzlichen Mitteln.

Ja, also Nordrhein-Westfalen und Hessen...

... sind die beiden Länder, die noch kommen. Wenn ich richtig informiert bin, ist der letzte Vertragsabschluss am 20.11. in Hessen geplant, sodass dann alle Verträge vorliegen und auch das Bundesministerium dann alle Verträge veröffentlichen wird. Noch mal: Die Mittel, die aus diesem Bereich noch sind,

werden wir in weitere qualitative Maßnahmen wie die Vor- und Nachbereitungszeit stecken.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE, die Frage zu Nummer 5 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister, schönen guten Morgen! Die Innenminister von Bund und Ländern haben in der jüngsten Vergangenheit verschiedene Maßnahmen zur besseren Bekämpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus verabredet und getroffen. Das begrüße ich außerordentlich, auch wenn ich nicht jede Maßnahme in diesen Paketen teile. In einer Pressemitteilung vom 18.10., Herr Minister, sprechen Sie davon, ich zitiere: „Ich fordere einen bürgerlich-konservativen Aufstand gegen Rechts!“, Zitatende. Mich würde interessieren, wer oder was dieser „bürgerliche Aufstand gegen Rechts“ ist, ob damit SPD, LINKE, Grüne, Gewerkschaften und Gewerkschafter nicht angesprochen sind, sich an diesem Aufstand zu beteiligen.

Ja, guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Kollegen Abgeordnete!

Herr Ritter, ich kann Ihnen die Frage ganz kurz beantworten mit der Maßgabe, dass natürlich damit alle diese Gruppen selbstverständlich eingeschlossen sind. Wenn Sie sich nicht angesprochen fühlen, kann ich es dementsprechend auch nicht nachvollziehen, aber es ist ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs zu diesem Thema notwendig. Das ist vollkommen außer Zweifel, denn das Maßnahmenpaket, was wir beschlossen haben beziehungsweise noch beschließen oder erweitern werden – auch gesetzgeberisch, es sind ja viele gesetzgeberische Maßnahmen notwendig, insbesondere zwischen Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium –, ist die eine Frage. Das ist die Aufgabe, die wir als Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern haben. Die andere Sache ist, Rechtsextremismus, Antisemitismus alleine lässt sich eben nicht nur durch Strafverfolgung und polizeiliche Maßnahmen bekämpfen, sondern wir brauchen dazu eine gemeinsame Strategie, um diese Frage weiterhin mit allen möglichen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, zu bekämpfen. Und da sind natürlich der öffentliche Diskurs und die Gesellschaft gleichermaßen mit gefragt.

Herr Ritter, eine Nachfrage?

Ja, danke.

Da bin ich erst mal beruhigt, dass wir alle gemeint sind, und niemand ausgeschlossen ist im Kampf gegen Rechtsextremismus.

Wenn Sie jetzt selbst gesagt haben, dass es sich nicht auf polizeiliche oder juristische Maßnahmen beschränken kann, würde mich interessieren, wie Sie die Pläne der Bundesregierung bewerten, durch Umstrukturierung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zivilgesellschaftliche Probleme vor das Aus zu stellen, und was die Landesregierung plant, gegebenenfalls zu unternehmen, diese Pläne nicht mitzutragen beziehungsweise die Projekte hier im Land weiterhin zu stützen.

Herr Kollege Ritter, Sie wissen, dass das Programm nicht in unserem Haus angesiedelt ist, beim Bund sowohl als auch hier bei uns im Land in der Zuständigkeit, aber unstrittig ist, dass Programme, die zum Inhalt haben eben den Kampf gegen Antisemitismus, gegen Extremismus – sei es von rechts oder links, aber insbesondere ist derzeit Rechtsextremismus ein Schwerpunkt, außer Zweifel – einzudampfen oder zu kürzen, erhält nicht die Unterstützung der Landesregierung und auch des Landes, im Gegenteil: Wir müssen sehen, wie wir die Ressourcen und die Möglichkeiten nutzen, um hier eben den breiten Konsens und den breiten Diskurs, der notwendig ist, auch dementsprechend unterstützen zu können. Welche Mittel und welche Möglichkeiten die effektivsten dafür sind, das müssen wir gemeinsam mit den Institutionen besprechen.

Und natürlich kommt in der Frage bei uns im Land hier insbesondere auch der Landeszentrale für politische Bildung aus meiner festen Überzeugung eine ganz besondere Bedeutung zu, weil wir intensiv gerade diese Frage der Auseinandersetzung mit Extremismus, mit Rechtsextremismus, schwerpunktmäßig auch in die Schulen tragen müssen nach meiner festen Überzeugung. Und deswegen sind alle Anstrengungen notwendig, auch seitens des Bundes, um hier die dementsprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen und sie nicht zu kürzen. Das würde dem widersprechen, was wir jetzt beispielsweise als Innenminister mit einer Verstärkung von Personal, mit mehr Technik, mit mehr Zugriffsrechten et cetera fordern, wenn ich auf der anderen Seite die präventiven Maßnahmen, sprich die vorbeugenden Maßnahmen, eindampfe.

Vielen Dank, Herr Minister.

Weitere Fragestellungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD: Funkmasten ermöglichen – schnelle Umsetzung mit Infrastrukturgesellschaft des Landes, Drucksache 7/4303.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Funkmasten ermöglichen – schnelle Umsetzung mit Infrastrukturgesellschaft des Landes – Drucksache 7/4303 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Waldmüller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Guten Morgen! Vor fast einem Jahr haben wir, die CDU-Fraktion, die Funkloch-App gestartet und damals mussten wir uns – das wissen Sie – einiges anhören, die App liefert keine zuverlässigen Daten und so weiter.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Vor allem hat es die SPD erfunden.)

Ich will ein bisschen rekapitulieren, deswegen, nicht, um es immer wieder ins Bewusstsein zu kriegen, sondern in der Hoffnung, dass wir heute dazu den letzten Antrag stellen. Parallel zu unserem Projekt ist damals die Bundesnetzagentur mit einer eigenen Messung gestartet. Ich habe mir die App damals auch heruntergeladen, ich glaube, viele andere haben das auch getan.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich war gerade im Funkloch.)

Das Verfahren ist dann etwas anders, als wir damals das gehabt hatten. Jeder App-Nutzer liefert sozusagen permanente Messdaten, und das geht auf den Akku. Und die Messungen waren deutschlandweit. Und wir haben immer scherzhaft gesagt bei diesem Messverfahren, was also andersgeartet ist, die Bundes-App vermisst den Käse, sagen Sie uns einfach, wo die Löcher sind. Das haben wir scherzhaft immer so gesagt. Und letzte Woche kamen dann die Ergebnisse, Sie haben das vielleicht auch in der Zeitung wahrgenommen. Ich habe die Ergebnisse der Bundes-App. Sie bestätigt die Erkenntnisse unserer App und unserer Funklochtour. Kurz gesagt: Es gibt Regionen in Mecklenburg-Vorpommern, in denen Sie das Mobiltelefon bestenfalls als teure Taschenuhr verwenden können.

Und wir haben der Öffentlichkeit auch ein umfangreiches Thesenpapier zur regionalen Aufschlüsselung der Verhandlungen GSM, Mobilfunkstandards, zur Verfügung gestellt, gerade nachdem wir die Funkloch-App mit einer Messtour eben bestätigt haben. Und es lässt sich in Kürze sagen, je ländlicher die Region, desto veralteter ist die Regel des Mobilfunkstandards mit zum Teil deutlichen Unterschieden bei den Betreibern. Telefónica beispielsweise, also O2, ist zum Beispiel also ganz besonders schlecht. Und die Bundes-App bestätigt dies alles, und aufgrund des Messverfahrens kann sie das aber gar nicht in allen Bereichen.

Das ist auch leicht geklärt. Die Crux ist ja gerade, dass der Empfang regelmäßig dort schlecht ist, wo es weniger Nutzer gibt, ganz klar. Und der Landtag hat hierzu immer recht einvernehmlich festgestellt, dass es eine Herausforderung der Marktwirtschaft ist, wenn sie für Daseinsvorsorge sorgen soll. Das bedeutet aber für die App, wenn ich weniger potenzielle Nutzer der Bundes-App habe, dann bekomme ich auch weniger valide Daten. Und so kommt es dann, dass es selbst in der BundesApp weiße Flecken gibt, und zwar mangels Daten. Und dort können Sie dann wirklich gar keine Aussage mehr treffen.

Und beruhigend ist, dass die CDU-Fraktion Aussagen treffen kann. Wir haben uns die besonders oft in unserer App genannten Regionen nämlich noch mal vor Ort angeschaut. Und aufgrund unserer Funklochtour im Mai kann ich Ihnen mittlerweile ein Dutzend Ortschaften in Mecklenburg-Vorpommern benennen, wo es überhaupt keinen Empfang gibt. Und wie auch immer, in Mecklenburg-Vorpommern gibt es jetzt wirklich kein Erkenntnisdefizit mehr. Auf Basis der umfangreichen Daten können wir handeln und wir müssen handeln, denn,...

(Thomas Krüger, SPD: Bis vor drei Jahren war die CDU zuständig.)

(Thomas Krüger, SPD: Bis vor drei Jahren war die CDU zuständig.)

Ach Gott! Dann gucken Sie sich vor drei Jahren die Ressortzuständigkeiten an und dann erledigt sich Ihre Frage!