Ach Gott! Dann gucken Sie sich vor drei Jahren die Ressortzuständigkeiten an und dann erledigt sich Ihre Frage!
Eine Bundes-App misst natürlich bundesweit. Das hat die CDU-Landtagsfraktion nicht getan, weil das ja auch nicht unsere Aufgabe war, und Folge, ich muss gestehen, dass meine eigene Einschätzung über die Funklochsituation in Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich eher subjektiv war. Ich dachte immer, na ja, es läuft befriedigend mit der Netzabdeckung. Also befriedigend ist das mit der Netzabdeckung nicht, aber vielleicht ist es anderenorts möglicherweise noch schlimmer. Und, meine Damen und Herren, anderenorts ist es nicht schlimmer. Mit den Daten der Bundesnetzagentur haben wir es schwarz auf weiß: Mecklenburg-Vorpommern ist das Funklochland schlechthin, und es bedarf nun keiner weiteren Beweise mehr.
Meine Damen und Herren, wir haben die Landesregierung aufgefordert zu handeln, und zwar, indem man die Kommunen ertüchtigt. Mir selbst und der Fraktion liegen, und ich glaube, bei Ihnen auch … Es sind viele Bürgermeister bei Ihnen gewesen, die Anfragen über Anfragen gemacht haben, wann denn nun die Funkmasten sozusagen auf den Weg gebracht werden. Dann haben wir erfahren, dass das Notifizierungsverfahren, das sich ja stark am bayerischen Vorbild orientieren soll, noch nicht gestartet wurde. Damals – das kann ich Ihnen sagen – hat mich das geärgert, überhaupt keine Frage, gefreut hat mich aber, dass es dafür einen plausiblen Grund gab, denn entweder ertüchtigen Sie Kommunen oder Sie präsentieren eine Lösung aus einer Hand. Und Letzteres wäre effizienter, aber wenn wir dann eine hundertprozentige Abdeckung haben wollen, wäre diese Lösung auch etwas teurer. Und wir wollen die 100-Prozent-Lösung, wir wollen mobil telefonieren, wir wollen mobiles Internet auf neuestem technischen Niveau, auch in Godern, in Levenhagen, in Wustrow, Bandelstorf oder in Bugewitz.
Nur, Ihre Lösung, eine zentrale Verteilung von Funkmasten gemäß den Erkenntnissen aus der Funkloch-App, aus der nachträglichen Messung oder aus der BundesApp kostet eben auch 8 Millionen mehr. Und das Wichtigste: Diese Lösung korrespondiert nicht mehr mit dem Landtagsantrag auf der Drucksache 7/3412. Damals ging es um die Ertüchtigung der Kommunen. Und lassen Sie uns bitte auch eine Landgesellschaft zur Verteilung von Funkmasten erwägen! Und dafür brauchen wir heute diesen vorliegenden Beschluss. Und mit dem Beschluss gibt es dann auch keine Ausreden mehr.
Es hieß mal aus den Reihen dieses Parlaments, dass wir ja keine Daten hätten. Ich stelle fest, alle Daten liegen nun vor. Es muss auch gehandelt werden. Dann hieß es, die EU muss erst notifizieren. Und wenn ich jetzt den aktuellen Stand abfrage und die Landesregierung richtig verstehe, ist der Brief nach Brüssel quasi fast frankiert, so will ich es mal sagen. Darüber freue ich mich. Ich habe vernommen, die vom Landtag einstimmig beschlossene Aufforderung, die Kommunen zu ertüchtigen, ist unzweckmäßig, ist ineffizient. Und deswegen schlagen wir auch einen sogenannten Plan B vor, in dem Fall, wenn Plan A, also die EU-Netzzertifizierung, scheitern sollte, das ist klar, dann fallen wir automatisch zurück auf den Weg, den wir eigentlich schon beschlossen haben hier.
... weil Frau Kröger die Zustimmung der Fraktion DIE LINKE ja auch schon etwas süffisant presseöffentlich signalisiert hat. Ich bin gespannt auf die Rede, Frau Kröger.
Ich führe dann möglicherweise hinterher dazu noch aus. Das Schöne: Mit der Ankündigung und Zustimmung von den LINKEN haben wir erneut eine breite parlamentarische Mehrheit. Ich freue mich, dass dies konstruktiv ist, und bedanke mich ausdrücklich, dass wir hier – trotzdem das jetzt ein bisschen länger dauert – ein konstruktives Miteinander in dieser Sache haben. Da freue ich mich, dass das heute auch so sein wird. Ich hoffe es zumindest. Das Landesparlament bekennt, es geht nicht darum, auf Zeit zu spielen, bis ein Bundesprogramm für Funkmasten kommt, was möglicherweise erst in 2022 bis 2025 der Fall sein soll, also kommen soll und eine Problemlösung des Landes dann obsolet macht.
Einen Gedanken zum Schluss: Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass wir, wenn die Notifizierung nicht erfolgreich wäre, doch über die Kommunen gehen müssten, dann würde ich mich freuen, da die Bürgermeister, da wir dort auch eine hundertprozentige Abdeckung wollen, gerade mit LTE, und über die Kommunen ja wir nicht Herr des Geschehens sind, sondern angewiesen sind, dass die Kommunen das auch wissen, dass wir dann Geld investieren in eine Marketing- oder Werbekampagne, dass auch wirklich jeder, jeder im Land weiß, dass es dieses Programm dann gäbe, aber das ist Plan B. Aber wie auch immer, Plan A oder B, gegen Funklöcher hilft nur eines, und das ganz zweifelsfrei: mehr Masten, und das schnell. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat für die Landesregierung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank, dass Sie die Diskussion – die haben wir, glaube ich, im vorletzten Sitzungszyklus gehabt, an dem Freitagnachmittag – jetzt aufgreifen und uns ein Stück weit helfen, dass wir diesen nächsten Schritt gehen dürfen.
Sie haben gesagt, wir haben kein Erkenntnisdefizit, das will ich an vielen Stellen unterschreiben, wobei Sie bei
den Apps immer die Frage haben, wie viele Leute nutzen sie, und an der Stelle kriegen Sie dann Daten dicht oder nicht. Wir haben genau deshalb als Ministerium vor einem Dreivierteljahr einen anderen Weg gewählt und haben Gutachter in die Spur geschickt zu sagen, wir ermitteln nicht über Apps, wer hat oder wer merkt, wo ein Funkloch ist, sondern wir haben gesagt, wir wollen gerne, dass aufs ganze Land verteilt jemand schaut.
Ich hoffe, sehr realistisch. Das ist die Hoffnung, die die Gutachter zumindest bezahlt bekommen haben.
Der entscheidende Punkt ist, dass wir, glaube ich, an vielen Stellen in der Tat keine Dissonanzen haben werden und umgekehrt ich davor warne zu sagen, es sind sozusagen nur die ländlichen Räume, die unterversorgt sind, sondern wenn Sie auf die Karte gucken, die dieses Gutachten hervorgebracht hat, die wir gern im Ausschuss vorstellen – das ist ja eine der Bitten zu sagen, geht bitte in den Ausschuss, und dann macht es, glaube ich, auch Sinn, beide Ausschüsse gemeinsam zu informieren –, wenn Sie auf die Karte schauen, werden Sie Korridore finden, in denen durchaus auch größere Städte und Gemeinden liegen können, und umgekehrt werden Sie manchmal sehr kleine Dörfer finden, die überraschend gut angeschlossen sind.
Am Ende des Tages eint uns – und das war ja schon in den letzten Diskussionen –, eint uns die Überzeugung, dass wir an einem Punkt angekommen sind, wo faktisch digitale Infrastruktur auch mobil so was Ähnliches wie Daseinsvorsorge ist. Ich vermeide zwischenzeitlich das Wort „Daseinsvorsorge“, weil mir dann alle entgegenrufen, das sei im Gesetz definiert und dazu zähle das bisher nicht. Das ist vielleicht ein Fehler, da muss man vielleicht einem Bundesgesetzgeber irgendwann nach…
Aber es ist zumindest daseinsvorsorgegleich, und faktisch für die Menschen ist der Mobilfunkanschluss, genau wie der Festnetzbreitbandanschluss, genauso wichtig geworden wie Gas, Strom, Wasser und andere Dinge.
Wir haben deshalb mit Ihrem Auftrag von vor einem halben Jahr begonnen, in der Tat ein Förderprogramm vorzubereiten, und hatten Ihnen dann auf Ihre Frage vor zwei Sitzungszyklen am Freitag gesagt, wir haben uns schlicht erdreistet weiterzudenken. Und dann würde ich nicht so weit gehen zu sagen, die Idee, die Kommunen als Fördermittelgeber einzusetzen und die bauen Funkmasten, wo Löcher sind, sei unzweckmäßig, wir glaubten bloß, die jetzige Idee könnte es noch effizienter leisten. Es ging nur darum zu sagen, vielleicht ist die Effizienz noch höher, vor allen Dingen auch getrieben durch bundespolitische Maßnahmen. Der Bundesgesetzgeber hat angekündigt – die Bundeskoalitionsfraktionen – direkt vor
der Sommerpause, sie werden eine Bundesmastengesellschaft gründen. Die Idee also: Überall da, wo ein Mast fehlt, stellt eine Bundesgesellschaft den hin.
Und ich hatte mir nur erlaubt, zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen – das habe ich auch vor zwei Sitzungszyklen hier am Freitag im Landtag getan – die Frage aufzuwerfen, ob wir uns sicher sind, erstens, wann die Bundesmastengesellschaft die Arbeit aufnimmt, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie sagen, es spricht manches dafür, dass wir eher in den 20er-Jahren sind, Herr Waldmüller hatte eben angesprochen, dass es noch ein bisschen dauern könnte, und zweitens, selbst wenn die Bundesgesellschaft die Arbeit aufnimmt, ist eben die Frage, ob sie im Nordosten beginnt und dann durch Deutschland zieht oder ob sie woanders beginnt und bei uns später ankommt.
Und weil ich genau die Sorge habe, dass das einen Tick später sein könnte, haben wir Ihnen den Vorschlag unterbreitet, dass wir auf eine Landesmastengesellschaft, um es mal ein bisschen salopp zu formulieren, umswitchen, umwechseln. Die Idee ist also zu sagen, dieses Land sagt, überall dort, wo Funklöcher bestehen und noch Masten gebaut werden müssen, tun wir das selbst mit einer Gesellschaft, wir tun es dann anhand dessen, was uns der Gutachter aufgeschrieben hat. Der hat nämlich die sogenannten weißen Flecken oder die Funklöcher – Sie dürfen sich die Formulierung aussuchen – ermittelt und hat uns eine optimierte Planung draufgetan. Und auch das ist eine Werbung dafür, dass dieser Weg der effizientere ist, verglichen damit, dass wir den Kommunen sagen, ihr könnt eure eigenen Masten bauen.
Wenn Sie mehrere weiße Flecken haben, die dicht beieinanderliegen, können Sie manchmal mit einem einzigen Mast – Herr Kröger hatte damals auch sehr nachhaltig dafür gesprochen –, mit einem einzigen Mast mehrere weiße Flecken erschlagen. Die können aber durchaus auf unterschiedlichen Gemeindegebieten liegen. Und meine Sorge war, wenn Sie jeder Gemeinde sagen, wir geben dir Fördergeld, dann gucken die im Zweifel auf ihr Gemeindegebiet, was auch völlig in Ordnung ist, das ist ja Ihre Aufgabe. Das ist aber nicht zwingend so, dass wir die effizienteste Variante hinkriegen, nämlich den Mast dort hinzustellen, wo er nach Möglichkeit auch vielleicht sogar mehreren Nachbargemeinden hilfreich ist. Und wenn wir hier mit öffentlichem Geld reingehen – hatten wir das Gefühl –, macht es Sinn, den wirtschaftlichsten Weg zu wählen, der nach Möglichkeit am effizientesten mit dem Geld umgeht.
Ich habe vor zwei Sitzungszyklen auch schon gesagt, der erste Wurf der Regierungskoalitionsfraktionen zu sagen, mit 50 Millionen Euro dürften wir in so ein Förderprogramm, in so einen Mastenausbau gehen, ist ziemlich dicht an dem, was der Gutachter uns aufgeschrieben hat. Der Gutachter geht davon aus, dass wir 58,6 Millionen Euro brauchen. Ich würde mich jetzt ungern auf die Kommastelle festlegen lassen, weil Baukosten immer eine gewisse Flexibilität in den letzten Jahren bewiesen haben, aber die Größenordnung, in der wir bisher gedacht haben, scheint uns zutreffend. Und wir glauben, dass mit den Möglichkeiten, die uns dieser Landtag für den Infrastrukturausbau an die Hand gegeben hat im Sondervermögen Breitbandausbau, dass der uns helfen kann, auch die letzten noch fehlenden Millionen zu ersetzen und damit das gesamte Prozedere aufzusetzen.
Wir glauben darüber hinaus, dass die Kreise und Gemeinden technisch natürlich sehr herausgefordert wären und es leichter ist, in so einer zentralen Landesgesellschaft einmal das Know-how aufzubauen beziehungsweise einen externen Dienstleister zu holen, der dann Mobilfunkmasten bauen kann. Das ist eine sehr spezifische Technik. Das lernt man nicht mal eben mit einem YouTube-Video, was man sich ansieht, sondern man braucht Fachexperten, die da fachlich vorbereitet sind. Wir glauben auch, dass es von daher sinnvoll ist, wenn eine zentrale Einheit plant und baut und nicht viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die ehrenamtlich unterwegs sind, sich nebenbei noch irgendwie jetzt aneignen müssen, wie Sie denn so einen Standort suchen und wie sie es denn hinbekommen.
Zu guter Letzt noch mal mein Werbeblock: Die Mastengesellschaft wäre auch in einer etwas anderen Rolle, mit den drei beziehungsweise künftig ja sogar vier großen Mobilfunkanbietern zu verhandeln, denn, wenn wir die Masten hinstellen, wollen wir ja hinterher gerne auch, dass die hochgehen mit ihrer aktiven Sendetechnik. Wenn ich jetzt einer kleinen Gemeinde sage, du musst jetzt mit Telekom, Telefónica und Vodafone reden, hat der eine etwas schlechtere Ausgangsbasis, als wenn wir als Land auf die zugehen. Und er geht ja dann nur mit einem Mast als Bürgermeister oder sie als Bürgermeisterin auf die zu, wir würden es mit 232 Masten tun. Das ist nämlich das Ergebnis des Gutachters: Wir brauchen 232 Masten im Lande. Da muss ich mich im Übrigen korrigieren, ich hatte die letzten Male, glaube ich, immer 322 gesagt, da habe ich die Zahlen getauscht. Ich bitte um Nachsicht. Das Gutachten sagt 232 Masten, also eine 2 vorne und eine hinten und die 3 in der Mitte und nicht, wie ich es gemacht habe, vertauscht.
Aber wenn Sie mit 232 Masten auf die Gesellschaften zugehen und sagen, und dafür würden wir jetzt gern Verträge schließen, ist es eine etwas andere Verhandlungsposition, als wenn auf einmal 232 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einzeln auf die Gesellschaften zugehen. Das ist der Vorschlag, den Sie jetzt dankenswerterweise begleiten. Da bin ich sehr dankbar für, weil wir uns erdreistet haben, weiterzuarbeiten an der eben geschilderten Idee, aber ja eigentlich immer noch einen anderen Landtagsauftrag vor Augen hatten. Und irgendwann kommst du natürlich als Verwaltung, die dem Gebot des Landtages zu folgen hat, in Schwulitäten. Deshalb bin ich dankbar, dass Sie heute sagen, wir legalisieren sozusagen euer Vordenken und das bisherige Handeln. Wir haben in der Tat auch die Notifizierungsfragen weiter vorangetrieben.
Ein kleines Komma will ich machen: Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann nicht selber notifizieren lassen, sondern wir reden immer mit den entsprechenden Bundesministerien, weil die bei der EUKommission das Vorbereiten müssten. Wir würden mit einem sogenannten Vorprüfverfahren beginnen. Ein bisschen salopp: Da schickt man dann quasi eine Kladde und sagt, wir haben vor, diesen Antrag zu stellen, prüft doch mal, ob es Probleme gibt. Und wenn die dann Probleme signalisieren, kann man nachsteuern, und erst dann, wenn alle Probleme beseitigt sind, stellt man den endgültigen Antrag, der dann aber sehr schnell beschieden werden kann. Auf den Weg bereiten wir uns vor. Parallel bereiten wir uns bereits vor, eine Projektstruktur aufzubauen, in der das dann umsetzbar ist, und uns auch anzuschauen, mit welchem exter
Ziel ist es, möglichst schnell – aber das ist leider relativ, da sage ich dann gleich in der letzten Minute noch was zu –, möglichst schnell die fehlenden Funkmasten aufzustellen, um dann flächendeckend, und auch das will ich deutlich sagen, das ist das Ziel, auf einen wenigstens Telefoniestandard zuzusteuern. Wir hoffen auf 4G. Das wäre das Ziel, möglichst 4G/LTE. Jetzt kommt aber ein Komma – das ist die Bitte, auch wenn ich weiß, dass es politisch Haue gibt, wenn man mit so kleinen technischjuristischen Raffinessen kommt –: Wir werden nur dort bauen dürfen, wo echte weiße Flecken bestehen. Und Sie hatten es dankenswerterweise angesprochen, deswegen kann ich es einfach frech zitieren, Telefónica ist im Ausbaustandard – zumindest in diesem Bundesland, und das scheint sich nicht nur bei uns so abzuzeichnen –, zum Teil im Nachteil zu den anderen beiden Gesellschaften, die anbieten. Es ist also nicht so, dass Telefónica jetzt das Maß der Dinge ist und wir auf einmal neben Telekom- und Vodafone-Masten noch einen extra Telefónica-Mast mit Staatsgeld stellen, sondern wir können nur dorthin gehen, wo keiner der drei bisher ein Angebot macht. Nur das sind weiße Flecken, und nur dann erlauben uns die beihilferechtlichen Vorschriften, dort mit Staatsgeld reinzugehen.
Ich persönlich finde das im Übrigen überzeugend, weil uns Vodafone, Telekom oder Telefónica natürlich auch Fragen stellen würden, wenn wir einem der drei, der dort bisher nicht vertreten ist, mit Staatsgeld ermöglichen, einen Mast hinzustellen, und zwar neben einen Mast, den die anderen mit rein privatem Geld bezahlt haben. Von daher überzeugt mich das an der Stelle schon. Ich würde aber bei der Zeit ein bisschen Wasser in den Wein schütten wollen. Die großen Mobilfunkanbieter, die großen Mobilfunkanbieter sagen uns, die durchschnittliche Dauer für das Aufstellen eines Mastes beträgt in Deutschland 900 Tage. Jetzt können Sie mal umrechnen, das sind etwas über zweieinhalb Jahre. Wir können dann hoffentlich einige Synergien in dieser Mastengesellschaft schöpfen, das tun die großen Mobilfunkanbieter aber mit Sicherheit in ihren Gesellschaften auch schon.
Und ich glaube, dass wir in den nächsten 12 bis 14 Monaten mit den ersten Ergebnissen unserer eigenen Bemühungen – und das ist dann eine Bitte, offen zu bleiben in diesem Landtag – uns in die Augen schauen müssen, ob man an manchen Stellen auch rechtliche Maßgaben noch mal vereinfachen muss. Mich überzeugt bis heute nicht, dass wir quasi jeden dieser Masten wie ein einzelnes Bauwerk betrachten. In Wahrheit ist das eine Standardware, das sind immer die gleichen Rhythmen, die da erfolgen. Die Statik auf dem Boden, die mag sich noch unterscheiden, mal weicher Boden, mal harter Boden, aber dem Grunde nach sind wir bei sehr standardisierten Verfahren. Aber die Zeitdauer kommt zum Teil eben auch daher, dass überall, wo du einen Mast bauen willst, einer das möchte, wo wir uns drauf verlassen können, dass an vielen Stellen auch jemand Bedenken dabei hat, und das kostet dann zuweilen in der Anhörung auch Zeit, deswegen die Bitte, wir werden am Ende in den geordneten Verfahren laufen müssen. Innerhalb von drei, vier, fünf Monaten wird das nicht zu machen sein.
Ich würde mich freuen, wenn Sie unser bisheriges Vorgehen legalisieren, indem Sie es beschließen, uns auf den Weg geben, genauso jetzt zu verfahren. – Herzli