Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 54. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Erfolgsmodell Regulierungskammer zukunftssicher aufstellen, auf Drucksache 7/2911. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2977 vor.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Erfolgsmodell Regulierungskammer zukunftssicher aufstellen – Drucksache 7/2911 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Einen schönen guten Morgen! Ich möchte Sie an dieser Stelle gleich am Anfang mal in die Welt der Regulierungskammer, der Regulierung entführen. Ich hoffe, damit sind Sie einverstanden,
Unter dem Thema Regulierung verstehen wir nämlich in dem Fall die Regulierung der Strom- und Gasmärkte, um einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb zu ermöglichen, Anreizregulierung, um genauer zu sein. Strom- und Gasnetze sind in der Regel Monopole. Die meisten von Ihnen – das setze ich jetzt mal voraus, es kann natürlich auch sein, dass ich da nur in die Glaskugel gucke – werden im Hausanschluss wahrscheinlich nur eine Gasleitung und eine Stromleitung liegen haben, und trotzdem wissen wir alle, dass wir in Zeiten der liberalisierten Gas- und Strommärkte trotzdem die Chance haben, Gas und Strom woanders zu beziehen, dass wir die Möglichkeit haben, einen anderen Anbieter zu suchen und zu nutzen. Dementsprechend müssen diejenigen, die die Leitungen stellen, die Gas- und Stromleitungen, natürlich irgendwie ihre Entgelte berechnen. Irgendwie müssen diese Durchleitungskosten festgelegt werden, natürlich zu einer Höhe, die auch angemessen ist. Damit kann der Betreiber dann von demjenigen, der seinen Strom anbietet, Kosten verlangen, die sogenannten Netzentgelte.
Und an dieser Stelle setzt nämlich die Regulierungskammer ein. Bis 2015 haben wir diese Regulierung per Organ
leihe an die Bundesnetzagentur abgegeben und diese beauftragt, für uns die Regulierung zu übernehmen. Die Bundesnetzagentur, das werden sicherlich viele von Ihnen wissen, ist nicht gerade die kleine Institution von nebenan. Das sorgt für große Entfernung und natürlich auch dafür, dass man etwas schwieriger in Kontakt kommt und Nachfragen stellen kann. Seit dem 1. Januar 2016 wird diese Aufgabe, die wir vorher per Organleihe an die Bundesnetzagentur abgegeben haben, von unserer Landesregulierungskammer übernommen. Dieser damalige Schritt war richtig und wichtig. Das wollen wir auch mit diesem Antrag noch mal bekräftigen. Für die Unternehmen im Land bedeutet das nämlich auch kurze Wege, die Möglichkeit, Nachfragen, Rückfragen zu stellen und Dinge auf dem einfachen Weg zu klären.
Um die Arbeit der Regulierungskammer zu verstetigen, möchten wir den nächsten Schritt gehen. Durch ein Landesregulierungsgesetz möchten wir die Unabhängigkeit stärken, denn nur, wenn die Regulierungskammer weisungsunabhängig agieren kann, ist es auch wirklich ein Gewinn für uns und es besteht die Möglichkeit des wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Daher soll sie nicht mehr nur auf Grundlage eines Erlasses arbeiten, sondern jetzt, wo sie sich bewährt hat, auf der Grundlage eines Gesetzes. Darüber hinaus wollen wir auch die Vorsorge treffen, dass unsere Landesregulierungskammer über die Grenzen hinweg mit anderen Kammern, anderen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten kann.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und hoffe, dass wir dann auch im späteren Gesetzgebungsverfahren gut für unser Land, für den Wettbewerb in dem Bereich arbeiten können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich nutze zunächst, ehe ich das nächste Wort erteile, die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler der Schule Am Rietberg aus Neuburg zu begrüßen. Ist das richtig? Dann herzlich willkommen!
Und jetzt muss ich die Aussprache erst eröffnen. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch und eröffne deshalb die Aussprache.
Für die Landesregierung hat zunächst ums Wort gebeten der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Herr Pegel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einen wunderschönen guten Morgen! Vielen Dank zu früher Stunde für ein Thema, das nicht immer im Fokus liegt, das ist mir bewusst. Das ist eine Behörde, die für die meisten normalen Menschen eher außerhalb ihrer Wahrnehmung arbeitet, die gleichwohl mittelbar auf den jeweiligen Strom- und Gasrechnungen durchaus eine zentrale Rolle hat, denn diese Behörde entscheidet darüber, wie mit den Monopolen – und das sind es am Ende – der Gasnetze und der Stromnetze Geld verdient werden darf,
welche Preise man also nehmen darf, wenn durch ein Stromnetz, durch ein Gasnetz die entsprechenden Versorgungen von Bürgerinnen und Bürgern geleitet werden, damit an der Stelle nicht über das Monopol am Ende zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher Geld verdient wird, aber umgekehrt die Unternehmen, die diese Netze betreiben, eben auch die Chance haben, von den Entgelten, die sie erhalten, entsprechend die Unterhaltung und auch die Ausweitung der Netze vorzunehmen. Das ist also ein ständiger Spagat zwischen den Interessen, dass wir Versorgungssicherheit und Netzsicherheit brauchen, aber auch, dass die Kundinnen und Kunden nicht übervorteilt werden.
Was wollten wir bewirken? Die Regulierung an sich, die kann man durch die Bundesnetzagentur machen oder durch die Länder, dann sind die Länder zuständig, um vielleicht auch da noch ein Gefühl zu geben. Wir sind zuständig, mal ein bisschen salopp, bei allen Stadtwerken, die in diesem Bundesland existieren, außer den Stadtwerken in Rostock, weil die eine Kundenzahl erreichen, die automatisch nach einem Bundesgesetz – darauf haben wir als Landesgesetzgeber überhaupt keinen Einfluss –, die automatisch nach einem Bundesgesetz in die zentrale obligatorische Regulierung der Bundesnetzagentur fällt. Die Bundesnetzagentur ist auch zuständig für die E.DIS und die WEMAG, weil auch die entsprechende Leitungsnetzmengen und vor allen Dingen Kundenzahlen haben, die auf jeden Fall dazu führen, dass sie automatisch nicht mehr in die Hoheit der Länder fallen.
Aber noch mal: Alle anderen Netze, alle anderen Stadtwerke sind Aufgabe der Länder. Mecklenburg-Vorpom- mern hat sich lange entschieden, diese Aufgabe nicht durch eine eigene Behörde wahrzunehmen, sondern hat sie an die Bundesnetzagentur gegen ein Entgelt übergeben, und zwar bis 2015, und dieser Landtag hat dann – und dafür will ich herzlichen Dank sagen –, der Vorgängerlandtag hat dann entschieden, diese sogenannte Organleihe, die Beauftragung der Bundesnetzagentur mit unseren Landesaufgaben, zu beenden, es zurück ins Land zu holen und mit einer eigenen Aufgabe, mit einer eigenen Regulierungskammer diese Aufgabe – jetzt habe ich richtig sortiert – selber wahrzunehmen.
Die Ziele einer eigenständigen, also hier im Land befindlichen Regulierungskammer waren erstens, wir wollten einen hiesigen Ansprechpartner aus Fleisch und Blut für unsere Unternehmen, für unsere kleinen und mittelgroßen Stadtwerke im Lande haben. Das resultierte auch aus dem Frust, der sich in den Jahren zuvor bei unseren Stadtwerken aufgebaut hatte, die immer sagten, bei der Bundesnetzagentur, die auch mal eben die Stadtwerke München, die Stadtwerke Frankfurt am Main, die entsprechenden Versorgungsunternehmen in Berlin und Hamburg betreut, ist ein Stadtwerk in Grevesmühlen, ein Stadtwerk in Greifswald, ein Stadtwerk in Pasewalk eher nur so eine kleine Untereinheit, und man hat offenbar aus Sicht der Stadtwerke spüren können, dass das für die eher die störenden Akten waren. Die großen Stadtwerke sind mit Sicherheit interessanter, machen auch genug Arbeit. Das führt aber dazu, dass hier im Lande der Eindruck entstanden war, man ist nur eine Nummer und man darf sich nicht darauf verlassen, dass man individuell betreut und begleitet wird. Das wollten wir ändern, indem wir hier Ansprechpartner haben, die unsere Unternehmen zentral, aber eben auch alleinig begleiten, die deshalb mit ihrem Gesicht, mit dem persönlichen Kontakt
Zweites Ziel: Wir wollten – das resultiert aus den eben genannten Problemen der Vergangenheit – eine bessere Kommunikation erreichen zwischen den Unternehmen und den für die Regulierung zuständigen Behördenmitarbeitern und wir wollten kurze Wege ermöglichen. In den Zeiten der Bundesnetzagentur haben hiesige Stadtwerke regelmäßig Klage geführt, dass sie persönliche Kontakte mit ihren Sachbearbeitern bei der Bundesnetzagentur gar nicht bekommen, im Regelfall nicht einmal Telefonate, und immer dankbar waren, wenn wenigstens Schreiben beantwortet wurden. Wir wollten mit einer Behörde hier vor Ort sicherstellen, dass jeder, der reguliert wird und in einem Regulierungsverfahren ist, wenigstens auch im direkten Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen die Sachverhalte erörtern kann, man also einen Ansprechpartner hat – kurze Wege, zweites Ziel.
Drittens. Wir wollten die landesspezifischen Belange der Netzbetreiber stärker wahrgenommen wissen. Warum? Weil wir ein besonderes Bundesland sind. Wir sind besonders dünn besiedelt, wir haben besonders viel Fläche, besonders wenig Menschen. Wenn Sie einer Bundesnetzagentur erklären wollen, dass das am dünnsten besiedelte Bundesland dann manchmal eben auch anders tickt, auch bei den Kosten, die Stromnetze, die Gasnetze erzeugen, weil sie eben viel weniger Kundschaft hintendran hängen, dann war das nicht immer ganz leicht. Auch da erhoffen wir uns – und sind uns sicher, dass wir das erreicht haben – mit einer Regulierungskammer, die hier im Lande sitzt, die die Spezifika dieses Landes kennt, die mit den Unternehmen dieses Landes in ständiger Interaktion ist, sie kann dann auch die Länderspezifika, die landesspezifischen Fragestellungen besser einschätzen und in ihre Regulierungsarbeit übernehmen.
Zu guter Letzt wollten wir als Ministerium, als Bundesland, als Landesregierung mit so einer Regulierungskammer auch eigenen Sachverstand aufbauen. Wir hatten bis dahin natürlich Kolleginnen und Kollegen, die sich in einzelnen Referaten mit Netzausbau befasst haben, aber wir haben jetzt in der Regulierungskammer vier Kolleginnen und Kollegen, die den ganzen Tag nichts anderes machen als Netze, und wenn sie sich in dieser Weise mit Netzen befassen, mit den Problemen von Netzen, holen sie sich eben auch den Sachverstand rein, der uns bei verschiedenen Entscheidungen bei der täglichen energiewirtschaftlichen Arbeit hilft.
Wir sind dann 2016 gestartet unter sicherlich ungünstigen Startbedingungen – das ist immer so, wenn sie neu starten –, denn die Unternehmen waren längst alle da, die Arbeit war am Laufen, aber wir haben einen Schnitt gemacht. Wir haben einen Schnitt gemacht, den die Bundesnetzagentur nicht mit Bravour beklatscht hat. Das war gar nicht gemeint, denen nahezutreten, gleichwohl war es ein kurzer Moment der Verstimmung. Die Bundesnetzagentur hat im Übrigen bis heute nicht alle Verfahren der damaligen Zeit abgearbeitet, das wird man auch deutlich sagen müssen. Das führt dazu, dass ein Teil der Dinge unsere Kolleginnen und Kollegen irgendwann übernommen haben, obgleich wir, das sage ich dann auch deutlich, in den Jahren bis 2015 teilweise Geld dafür bezahlt haben, dass diese Verfahren begleitet wurden. Aber sie brauchen irgendwann ein Ende der Akten und wir brauchen auch Klarheit für die Unterneh
men. Die Bundesnetzagentur tut sich eben mit diesen sehr kleinteiligen Sachverhalten schwer, weil sie eigentlich die großen Dickschiffe macht, und das merken sie in solchen Momenten auch. Ich glaube also, dass wir aus sehr ungünstigen Startbedingungen an der Stelle was Gutes gemacht haben, indem die Regulierungskammer hier eine Menge offener Sachverhalte sehr zeitnah abgearbeitet hat.
Wir hatten aber zunächst auch die Fachkräftesuche. Wir haben nicht zum Januar 2016 alle Kolleginnen und Kollegen an Bord gehabt, sondern vollständig waren wir erst im September 2016, weil sie sehr spezielle Kolleginnen und Kollegen suchen mussten. Vor allen Dingen der Leiter der Landesregulierungskammer, den haben wir aus anderen Verträgen rausgelöst, die waren nicht mal eben in zwei Wochen auflösbar. Wir haben also in 2016 eine Zeit gebraucht, bis wir uns sortiert hatten, sind aber danach richtig gestartet. Von daher glaube ich, dass wir die anfänglichen Starthemmnisse zwischenzeitlich dicke aufgearbeitet haben.
Wir hatten natürlich organisatorische Startaufgaben. Wir mussten im Jahr 2016 und dann im Folgejahr 2017 sofort neue Regulierungsperioden einleiten. Für Ihre Hinterköpfe: Die Regulierung ist bundesweit durch Bundesgesetz geregelt. Da gibt es immer so drei- oder fünfjährige Zyklen. Die beginnen in einem gewissen Jahr, und zwar bundesweit, und wenn die beginnen, müssen sie die auch anfangen, weil sie sonst eine regulierungsfreie Zeit hätten. Deshalb musste die Kollegenschaft hier im Jahr 2016 notwendig beginnen, zum Teil dann noch personell unvollständig. Gleichwohl, auch das hat sie gestählt, und ich glaube, in der Nachbetrachtung können wir sagen, dass das, was sie da geleistet haben, von den Stadtwerken sehr wertgeschätzt wird.
Und wir hatten einen Sack voll alter Gerichtsverfahren, zum Teil jahrelang beim Bundesgerichtshof liegend. Die Kolleginnen und Kollegen sind mit elf Altgerichtsverfahren gestartet. Wir haben im Übrigen nahezu alle außerhalb der Gerichtsbarkeit erledigt, was nach meiner Überzeugung bei so komplexen technischen Sachverhalten auch sinnvoll ist. Die Bundesnetzagentur hat sich auch damit schwergetan, weil das eben so sehr kleinteilig im Land Mecklenburg-Vorpommern ist. Unsere Kolleginnen und Kollegen hatten die Aufgabe zu sagen, nehmt euch die Dinger vor, redet mit den Stadtwerken, und alles, was wir in einem vernünftigen Vergleich wegkriegen, versuchen wir zu vergleichen, bevor wir noch mal viele Jahre auf eine obergerichtliche Entscheidung warten. Auch das ist weitgehend gelungen.
Wenn wir jetzt schauen, haben wir die Ziele hingekriegt – nach unserer Einschätzung ja. Das, was wir uns versprochen hatten, ist durchgängig erfüllt. Da können Sie sagen, ja, wenn Regierung sich selber so wahrnimmt oder Behörde, ist es gefährlich. Mich interessiert immer, wie die andere Seite uns wahrnimmt, diejenigen, die über die Bundesnetzagentur sich durchaus laut beschwert haben bei uns, die Stadtwerke, deren Verbände, VKU und BDEW. Alle signalisieren uns zurück, dass sie zwar manchmal sich genauso hart behandelt fühlen in der Sache wie bei der Bundesnetzagentur – und dann antworte ich, ja, das war auch so gewollt, es war nicht die Idee, dass wir euch alles schenken, nur weil es eine Landesbehörde ist, sondern es sind die gleichen bundesweiten Regelungen, an denen ihr gemessen werdet –, aber, und das ist das deutliche Signal an uns von den
Verbänden und den Stadtwerken, sie fühlen sich eben individuell betrachtet, sie kriegen jetzt Gesprächstermine. Wenn man sich streitet über einen Punkt, tut man das auch mal von Angesicht zu Angesicht. Sie fühlen sich also in Stil und Form sowie Umgang deutlich besser behandelt. Vor dem Hintergrund sagen uns die beteiligten Verbände, sie glauben, dass die gesetzten Ziele erfüllt worden sind und sie weiterhin sehr dafür werben, dass das auch so bleiben möge.
Im Ergebnis hat sich nach unserer Überzeugung die Regulierungskammer also bewährt und wir begrüßen sehr, dass mit dem jetzigen Antrag angeregt wird, das, was wir jetzt erst mal ausprobieren wollten und was wir zunächst über einen Ministererlass institutionalisiert haben, dass wir das jetzt über ein Gesetz dauerhaft absichern. Dass wir es als bewährtes Instrument verstetigen, das ist ein Signal an die Kolleginnen und Kollegen, die bei uns arbeiten, es ist aber auch ein Signal an die Stadtwerke, die reguliert werden, dass wir eben nicht vorhaben, sie zurück zur Bundesnetzagentur zeitnah zu schieben, sondern dass sich der Landtag bekennen wird zu sagen, diese Aufgabe bleibt langfristig bei uns.
Sie geben uns zugleich den Auftrag zu schauen, ob andere Bundesländer ebenfalls umstellen. Dafür bin ich dankbar. Wir wollen das gerne prüfen. Sie wissen, dass Niedersachsen kurz vor uns umgestellt hat. Dieses Bundesland ist aber so groß, dass sie mit einer eigenen Kammer gut klarkommen. Wir sind eigentlich von der Bundeslandgröße her unterkritisch. Wir haben genau drei Kolleginnen und Kollegen, die in der Kammer Mitglieder sind, und mehr Kolleginnen und Kollegen haben wir auch nicht. Wir haben dann eine vierte Beschäftigte, die sich an der Stelle mit den Bürosachverhalten befasst. In anderen Bundesländern, wo sie sehr viel mehr zu regulierende Stadtwerke haben, hat so eine Kammer durchaus fünf, sechs Mitglieder. Dann haben sie es im Fall von Krankheit, von Urlaub leichter, denn Sie müssen wissen, eine Kammer – die Kolleginnen und Kollegen der Justiz kennen das – setzt sich zusammen aus drei entscheidenden Beteiligten. Wenn also bei einer Kammer mit drei Leuten, die auch genau drei Beschäftigte hat, einer krank wird oder Urlaub hat, heißt das, ich habe eine gewisse Zeit entweder jemanden, der wirklich nur als Vertretung reinspringen muss, oder aber ich habe eine Zeit, in der ich nicht entscheiden kann.
Von daher war unsere Überzeugung immer, wenn es zum Beispiel in Schleswig-Holstein wirklich eine Entscheidung gäbe, auch dort von der Bundesnetzagentur die Landesaufgaben zurückzuholen in die Landeshoheit und wieder selbst wahrzunehmen, dann könnte man sich vorstellen, dass zwei Bundesländer zusammenarbeiten – mit zwei Standorten, wäre meine Überzeugung. Aber in der Situation, dass ich eine Krankheit habe, kann dann eben auch jemand, der der gleichen Behörde angehört, aber in Kiel sitzt, bei uns eine Entscheidung mit treffen und in Vertretung gehen und umgekehrt. Es würde also ein Stück weit personelle Redundanz aufbauen, die hilft, in Vertretungsfällen die Arbeit abzusichern.
Sobald Schleswig-Holstein sich entschieden hat, wollen wir Ihrem Auftrag, den Sie hier vorschlagen, gern nachkommen. Ich will aber auch sagen, zurzeit ist in Schleswig-Holstein die Entscheidung noch nicht gefallen und es gibt dort große Bedenken, ob man es tatsächlich in die Landesregulierung zurückholen will. Ich werbe bei jeder Gelegenheit, die ich habe, dafür, erstens, noch mal, weil
ich glaube, wenn man zwei Kammern in eine Behörde zusammenfasste, wäre es für beide Bundesländer von Vorteil, aber auch weil ich glaube, dass unser Bundesland gezeigt hat, dass es Vorteile hat für das jeweilige Stadtwerkekonsortium, für die Stadtwerke vor Ort, wenn sie vor Ort auch betreut werden.
Meine Damen und Herren, die dauerhafte Sicherung liegt uns am Herzen. Wenn Sie uns dabei mit diesem Auftrag unterstützen, dann gern. Ich will gern mit SchleswigHolstein im Gespräch bleiben. Vielleicht noch mal ein kurzes Gefühl, was in den letzten Jahren geleistet worden ist. Noch mal: Drei beschäftigte Beamtinnen und Beamte in der Regulierungskammer plus eine Kollegin, die in der Verwaltung hilft, also vier Personen, 2016 haben die 103 Verfahren bearbeitet, 2017 175 Verfahren, 2018 bereits 187. Das zeigt ein Stück weit die Schlagkraft, die in dieser kleinen Regulierungskammer steckt. Wenn Sie uns helfen, die zu verstetigen und denen Gewissheit zu geben, dann herzlichen Dank. Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion der AfD wird diesem Antrag zustimmen. Vieles wurde schon gesagt. Der Trend in den Bundesländern geht von der Organleihe hin zur Landesregulierung. Die angesprochene länderübergreifende Zusammenarbeit ist sicherlich sinnvoll. Die Versorger sind mit der gewählten Landesregulierung zufriedener als vorher mit der Bundesregulierung. Der Sitz soll ja in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Wir hoffen, dass das klappt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regulierungskammer zukunftssicher aufstellen, der Antrag der Regierungsfraktionen. Der Minister hat, denke ich, gerade eindrucksvoll dazu gesprochen, warum das sinnvoll ist. Die Anzahl der Verfahren, die durchgeführt worden sind mit nur drei Mitarbeitern, bestätigt, denke ich, dass wir hier einen richtigen Schritt gehen, dass wir diesen Ministererlass zu einer gesetzlichen Grundlage machen. Und die Anzahl der verschiedensten Kooperationsanfragen bestätigt uns, denke ich, auf diesem Weg.