Franz-Robert Liskow

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzusagen, wenn ich vor acht Wochen gefragt worden wäre, ob ich davon ausgehe, dass wir Mitte Dezember im Landtag erneut über erhebliche Grundrechtseinschränkungen beraten müssen, hätte ich das wohl verneint, ebenso, wie ich noch im Februar verneint hätte, ob ich es für vorstellbar halte, dass wegen eines Virus über einen längeren Zeitraum Gaststätten oder Friseure schließen müssen.
Wir alle fahren bei der Pandemie bis zu einem gewissen Grad auf Sicht, und auf diesen Umstand werde ich in meiner Rede noch detailliert zu sprechen kommen. Als vor sechs Wochen Bund und Länder einen Lockdown light beschlossen haben, da wurde dies unter der Maßgabe getan, man könne Anfang Dezember wieder lockern. So war es eigentlich mal geplant und darauf ha
ben sich viele Menschen eingerichtet. Die etwas Pessimistischeren waren sich damals schon sicher, dass die getroffenen Maßnahmen deutlich länger in Kraft bleiben müssen. Die sehr Pessimistischen, zu denen allem Anschein nach auch die Kanzlerin zählte, hatten damals wohl bereits das Gefühl, dass ein deutlich härterer Lockdown die richtige Maßnahme gewesen wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe keine Lust, darüber zu diskutieren, was man wie hätte machen müssen, können oder sollen. Hinterher ist man immer schlauer, und das gilt insbesondere in der Pandemie, deren Verlauf sich nur schlecht vorhersagen lässt. Deswegen bringt es auch nichts, mit dem Finger aufeinander zu zeigen und herausfinden zu wollen, wer woran eigentlich die Schuld trägt. Es wäre schön, wenn wir uns hier alle darauf einigen könnten: Wir leben in einer Pandemie, und die Schuld daran trägt ein Virus.
Ich stelle fest, dass sich dieses Virus weder aus Mecklenburg-Vorpommern aussperren lässt, noch lässt es sich davon beeindrucken, dass die Inzidenz in unserem dünn besiedelten, gut durchlüfteten Bundesland über lange Zeit ziemlich niedrig war. Ich stelle ferner fest, dass die Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern inzwischen fast auf dem Niveau von Niedersachsen liegt und dass wir uns mit großen Schritten dem deutschen Durchschnitt nähern. Das ist eine durchaus erwartbare Entwicklung, ebenso, wie erwartbar war, dass im Herbst beziehungsweise Winter die Zahl der Atemwegsinfektionen eher steigt. Und der Grund für solche Infektionen ist zu einem ganz wesentlichen Grad, dass sich die Menschen aufgrund der Witterung und der kürzer werdenden Tage vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, in denen Aerosole sehr gute Verbreitungsbedingungen vorfinden.
Das bedeutet nicht, dass man politisch eh nichts gegen die Ausbreitung des Virus tun kann, ganz gewiss nicht, aber die Wirksamkeit politischer Maßnahmen exakt vorhersagen zu können, ist schwierig und hängt von sehr vielen Faktoren ab. Nach meinem Empfinden haben Bund und Länder zu jedem Zeitpunkt mit sehr großer Verantwortung gehandelt. Es wurde politisch immer ziemlich genau das gemacht, was in der Gesamtschau für vernünftig gehalten wurde, und nichts anderes dürfen die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten.
Wenn es einen politischen Fehler gab, dann, dass mancher mitunter den Eindruck erweckt hat, es gäbe Orte in Deutschland, in denen Menschen mehr dafür tun, dass sich das Virus fernhält. Heute sind wir alle klüger. Bund und Länder haben sich am Wochenende auf eine Verschärfung des Lockdowns geeinigt, und das ist in der gegenwärtigen Situation der absolut richtige Schritt. Die Maßnahmen, die vereinbart wurden, gelten zunächst einmal bis 10. Januar und bedeuten für uns alle erhebliche Einschränkungen, die denen im Frühjahr ähneln. Sie bedeuten für viele Gewerbetreibende erhebliche finanzielle Einbußen und für viele Menschen einen harten Eingriff in ihr soziales Leben.
Die Eingriffe in die wirtschaftliche Betätigung bekommen wir durch finanzielle Hilfen halbwegs abgefedert. Der Eingriff in das soziale Leben der Menschen ist dagegen finanziell nicht auszugleichen. Es gibt Einschränkungen, die gerade an Weihnachten eine erhebliche Belastung für uns alle darstellen, und doch sind diese Einschränkungen notwendig. Der Verzicht auf Einschränkungen hat
Infektionen zur Folge, die zwar in der Regel milde verlaufen können, vielfach verlaufen die Infektionen aber auch schwer und manche führen sogar zum Tode.
Das Weihnachtsfest ist neben dem Osterfest und dem Pfingstfest das wichtigste Fest im Kalender der Christen weltweit. Ich bin kein Theologe und der Landtag ist keine Kirche, trotzdem, das diesjährige Weihnachtsfest wird ein stilleres Fest werden. Dass wir auf sehr vieles verzichten müssen, was das Weihnachtsfest traditionell ausmacht, wird uns alle auf eine harte Probe stellen. Es führt aber kein Weg daran vorbei. Ignoranz und allzu große Sorglosigkeit können in diesem Jahr im wahrsten Sinne des Wortes tödlich sein. Wenn wir in diesem Jahr nicht maßhalten wollen, werden wir mit vielen Menschen, die unsere Liebsten sind, das kommende Weihnachtsfest nicht mehr feiern können. Das muss jedem bewusst sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotzdem, wir stehen der Pandemie nicht hilflos gegenüber. Die Marschroute, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, wird ihre Wirkung entfalten, vielleicht nicht sofort, vielleicht auch nicht in dem Maße, wie es sich mancher erhofft. Trotzdem sollte klar sein, dass der verschärfte Lockdown definitiv eine Bremsung des Infektionsgeschehens zur Folge haben wird. Eine Langfristlösung kann das aber nicht sein und die langfristige Lösung kann nur in einer schrittweisen Immunität gegen das Virus liegen. Während viele im Sommer noch befürchtet haben, es könne sehr lange dauern, bis ein Impfstoff vorliegt, lautet die gute Nachricht dieser Tage, der Impfstoff ist da, er muss in der EU lediglich noch die letzten Zulassungshürden nehmen. In Großbritannien und den USA wird er bereits genutzt.
Erstaunlicherweise sind momentan genau diejenigen Menschen, die die Gefahr des Virus systematisch versucht haben herunterzuspielen, auch diejenigen, die systematisch Unwahrheiten über den Impfstoff verbreiten. Mir ist bewusst, dass diese Landtagssitzung vielleicht weniger Aufmerksamkeit erfährt, als sie es verdient hätte, trotzdem sei an dieser Stelle gesagt, ausnahmslos jeder Impfstoff hat Nebenwirkungen, auch der Impfstoff gegen Covid-19 hat Nebenwirkungen,
und trotzdem sind die Nebenwirkungen seltener und vor allem milder als die Folgen einer Infektion mit dem Virus.
Und natürlich gibt es mit einem Impfstoff gegen ein neuartiges Virus keine Langzeiterfahrung. Wer Langzeittests wünscht, der spricht sich gleichzeitig für einen jahrelangen Lockdown aus und ignoriert, dass der Impfstoff nach höchsten wissenschaftlichen Standards geprüft wurde.
Wer Menschen erzählt, nicht das Virus sei die Gefahr, sondern der Impfstoff, der macht sich mitschuldig am Tod vieler Menschen. Das muss jedem klar sein, der im Bekanntenkreis ungeprüft Falschmeldungen verbreitet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, niemand von uns weiß, wie die Pandemie weiter verlaufen wird, und
trotzdem sind wir nicht hilflos. Die Kontaktbeschränkungen helfen, das Virus einzudämmen, die finanziellen Programme helfen, die Folgen der Kontaktbeschränkungen einzudämmen, und der Impfstoff hilft, uns langfristig gegen das Virus zu wappnen. Es gibt aus meiner Sicht keinen besseren Ansatz, um mit dieser Heimsuchung fertigzuwerden, die Covid-19 für uns alle darstellt. Vertrauen wir darauf, dass dieser Ansatz funktioniert! Verzichten wir darauf, die evidenzbasierte Medizin durch Meldungen aus fragwürdigen Quellen in Zweifel zu ziehen, und verzichten wir auf persönliche Profilierungsversuche! Dann spricht hoffentlich sehr vieles dafür, dass wir im kommenden Jahr ein Osterfest feiern, wie es unter Christen gute Tradition ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ja, Herr de Jesus Fernandes, es ist ja schön, dass Sie hier so viel in Ihrer sachlichen Debatte die Inhalte miteinander vermengen. Wir reden hier einmal über Sachsen-Anhalt, da sind sich die Koalitionspartner in diesem einen Punkt nicht einig. Ich möchte hier auch noch mal darauf hinweisen, wenn Sie in unsere Richtung schauen, wir haben mit unserem Koalitionspartner Einigkeit in diesem Punkt erzielt, von daher kann hier von Wortbrüchigkeit in der Koalition oder zum Koalitionsvertrag keinerlei Rede sein.
Und das ist eine Frechheit, was Sie hier erzählen! Und das hier zu vermengen mit unserem Innenminister, damit der im Amt bleiben kann, also die sachliche Debatte haben Sie quasi schon mit Ihrer Begrüßung verlassen, und das kann man da nur noch zurückweisen, so ein Gespräch hier.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Dringlichkeitsantrag von CDU, SPD und den LINKEN hat drei wesentliche Aspekte. Der erste Aspekt hat etwas mit Feststellungen zu tun, um die man nicht umhinkommt, wenn man ehrlich miteinander über das redet, was in den letzten Monaten in unserem Lande passiert ist. Das Corona-Virus hat die gesamte Welt ins Wanken gebracht, und die Maßnahmen, die global zur Anwendung kommen, sind beinahe überall die gleichen. Manche Staaten arbeiten dabei mit Gesetzen, andere eher mit Appellen, aber im Großen und Ganzen greifen weltweit recht ähnliche Maßnahmen. Welch Überraschung, es ist ja auch überall das gleiche Virus!
Und auch wenn ich viele dieser Maßnahmen persönlich als sehr unangenehm empfinde, so haben wir inzwischen recht gut gelernt, was funktioniert und was eben nicht funktioniert. Das Einhalten von Abstand und das Begrenzen der Verbreitung von Aerosolen funktioniert. Was nicht funktioniert, ist, die Gefahr zu ignorieren. Wenn also eines schon jetzt feststeht und wir aus der Pandemie gelernt haben, dann, dass sich die Natur nur wenig dafür interessiert, was wir über das Virus denken. Die Pandemie ist nun einmal da, streiten kann man lediglich über die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.
Ich bin kein Virologe. Wenn ich ein Gefühl dafür entwickeln will, ob der Weg, den wir in Deutschland bestreiten, der richtige ist, dann kommt man nicht umhin, einen Blick ins Ausland zu werfen. Und der wiederum zeigt, Deutschland ist, was die Inzidenzen angeht, in Europa nach wie vor eine Insel der Seligen. Weder fährt unser Gesundheitssystem flächendeckend am Limit, noch gibt es Ausgangssperren oder dergleichen. Deswegen ist es auch absolut sinnvoll, dass wir in dem Antrag noch einmal festhalten: Der Weg, den wir in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern beschreiten, der kann so falsch nicht sein.
Der zweite wesentliche Aspekt des Antrages betrifft den parlamentarischen Umgang mit dem Virus. Hierzu haben mein Fraktionsvorsitzender Wolfgang Waldmüller und auch eben der Kollege Ritter schon sehr viel Richtiges gesagt. Das will ich nicht wiederholen. Für mich allerdings steht jetzt schon fest, dass das Argument, parlamentarische Beratungen seien zu zeitraubend, um schnell reagieren zu können, nicht noch einmal gelten darf.
In Hessen beispielsweise haben SPD und FDP ein Gesetz eingebracht, dessen Kern lautet, dass Rechtsverordnungen zum Infektionsschutzgesetz dem Landtag so frühzeitig zugeleitet werden sollen, dass eine Befassung des Landtages vor der Verkündung möglich wäre.
Findet die Zuleitung vor der Verkündung nicht statt, muss dies begründet werden, etwa mit Gefahr im Verzug oder wenn es um besonders eilbedürftige Änderungen infolge verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen geht. Ich finde, dass man über so eine Schrittfolge zumindest nachdenken kann.
Da müssen wir mal die Kollegen in Hessen fragen, Herr Kollege Schulte.
Der dritte wichtige Aspekt ist der Ausblick in die Zukunft. Ich finde es sehr begrüßenswert, dass der Antrag zumindest eine Perspektive für Lockerungen bietet. Entsprechende Rahmenbedingungen vorausgesetzt – niedrige Inzidenz, negativer Trend, Reserve im Gesundheitssystem – wird die Landesregierung aufgefordert, auch im Alleingang zu öffnen und zu lockern. Diese Perspektive macht einerseits Mut, andererseits ist es aber auch ein Ansporn für jeden Einzelnen: Wenn wir es gemeinsam schaffen, die Inzidenzen zu senken, geht es früher zurück in Richtung Normalität.
Und damit möchte ich noch mal auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen, der etwas mit der Zukunft zu tun hat und der in unserem Antrag steht, und dieser Punkt dreht sich um den Tourismus und die Gastronomie. Diese für unser Land wichtigen Branchen brauchen demnächst einen Fingerzeig, wann und wie mit Öffnungen zu rechnen ist. Die Betriebe kann man vielfach nicht kurzfristig anfahren, deswegen müssen die Gespräche frühzeitig geführt werden mit dem Ziel, Planungssicherheit zu schaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe umfassend begründet, warum ich unseren vorliegenden Antrag mit all seinen Facetten für richtig halte. Der Antrag der AfD indessen hat einen etwas mauligen Unterton. Er ist nicht nur keine Alternative zu unserem Antrag, er beinhaltet nichts, was uns bei der Bewältigung der anstehenden Probleme weiterbringt. Ich möchte da auch nur einen Satz Ihres Antrages zitieren unter Punkt 2: „Die Landesregierung wird aufgefordert, … eine Regelung zu treffen, die temporär und lokal auf eine sich anbahnende Überforderung eines lokalen Gesundheitssystems wirkt“. Genau das machen wir seit vielen, vielen Monaten. Dafür brauchen wir Ihren Antrag nicht. Meine Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ja, zum Glauben gehe ich ja in die Kirche, lieber Herr Kollege.
Aber es ist ja tatsächlich schon erstaunlich – das haben meine Vorredner auch gesagt –, dass von Ihrer Fraktion ein Antrag zum EEG kommt, obwohl Sie ja eigentlich, grundsätzlich wollen Sie dieses Gesetz ja abschaffen, weil das ja in dem Sinne nicht funktioniert. Und dann ist es für mich sehr erstaunlich, dass Sie sich aus einem Gesetzesentwurf, der 164 Seiten umfasst und maßgebliche Änderungen vorsieht – da können Sie sich zum Beispiel mal den Paragrafen 1 Absatz 5 vornehmen, wo man darüber reden kann, ob Windkraftanlagen oder Anlagen, die der Erzeugung von erneuerbaren Energien dienen, zukünftig der nationalen Sicherheit dienen und im öffentlichen Interesse sind, das wäre so ein wesentliches Thema, was ja morgen noch mal besprochen wird –, da frage ich mich dann schon, wie man sich hier diesen kleinen Teilaspekt nimmt.
Und wenn ich mir dann diesen einen Satz des Beschlussvorschlages hier durchlese, wo dann eben nur drinsteht, soll zukünftig weiter „wirtschaftlich betrieben werden“, da hat der Minister, glaube ich, ausführlich auch zu ausgeführt – das ist mir eigentlich auch in der Form so auch noch nicht vorgekommen, so einen Antrag zu lesen, weil der einfach konkret keinerlei Handlungsvorschläge macht. Sie haben zwar in der Einbringung zwei, drei Sachen erwähnt, aber das ist ja für mich nachher nicht Beschlusstext. Und von daher muss man da auch klipp und klar sagen, so ein Antrag ist es dann eigentlich gar nicht wert, sich hier ewig mit ihm auseinanderzusetzen,
weil natürlich – das hat der Minister auch gesagt – beschäftigen wir uns als Landtagsfraktion und auch als Landesregierung intensiv mit der Novelle des EEG.
Und es gibt ganz viele Punkte, an denen es speziellen Handlungsbedarf gibt, den wir vor allen Dingen für unser Bundesland haben, wo wir Sonderfälle haben. Und das ist ohne Frage auch das Thema „Bestandsanlagen von Bioenergieanlagen“. Aber man muss dazu ja auch sagen, Anlagen, die auf 20 Jahre realisiert worden sind aus dem EEG, die sind in der Regel auch ausfinanziert, und darauf sind die Investitionen ja damals auch angelegt gewesen, genauso, wie das bei Solaranlagen oder auch Windkraftanlagen der Fall ist.
Dementsprechend ist das, wie die Kollegin Schwenke hier auch gerade gesagt hat, natürlich ein nettes Rausziehen eines kleinen Teilbereiches, wo gesagt wird, dort ist es sinnvoll, dass die Betreiber weiter finanziell unterstützt werden. Dann könnte man natürlich auf der anderen Seite genauso sagen, da müssen wir jetzt auch eine Extraregelung finden für Windkraftanlagen, damit die bei Bestandskraft bleiben. Das können wir für Solarkraftanlagen machen. Und wenn wir so weitermachen, dann wird das Thema natürlich immer so weitergehen, dass dort im wahrsten Sinne des Wortes weiterhin Gelddruckmaschinen stehen bleiben können.
Dementsprechend bin ich der Auffassung, Sie sollten sich mit dem EEG in Summe noch mal grundsätzlich auseinandersetzen. Wir tun das als Koalitionsfraktion und auch als Landesregierung, und dementsprechend lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir heute die Beratungen für das novellierte E-GovernmentGesetz abschließen werden.
Die Zeit für die gründliche Beratung hat sich aus meiner Sicht gelohnt und trotzdem drängt die Zeit. Seit über einem Jahr gibt es das MV-Serviceportal. Nun schaffen wir mit dem E-Government-Gesetz endlich die Grundlage, um diese zentrale Verwaltungsplattform zu vervollständigen. Das Portal und die zugehörigen Komponenten werden ins Gesetz aufgenommen. Die anschließende Rechtsverordnung über die Nutzung der E-GovernmentBasisdienste wird im Sinne von DSGVO und OZGGesetz die datenschutzrechtlichen und organisatorischen Fragen klären und die Einbindung in den Portalverbund regeln. So werden wir endlich ein MV-Nutzerkonto bekommen, welches Schriftformerfordernis mit elektronischem Identitätsnachweis bietet. Auf dieser Grundlage kann der mit dem Onlinezugangsgesetz fokussierte digitale Zugang vom Bürger in die Behörde gelingen.
Die Digitalisierung darf nicht vor der Tür der Behörde enden. Daher sollen Behörden nun auch ihre internen Verwaltungsabläufe weitestgehend in elektronischer Form abwickeln. Da muss aber weiter gedacht werden, als einfach nur die analogen Verwaltungsvorgänge zu digitalisieren. Wenn man einen schlechten Prozess digitalisiert, dann hat man einen schlechten digitalen Prozess. Dass Verwaltungsabläufe vor Einführung von IT-Systemen zu optimieren sind, war bereits Bestandteil des ersten E-Government-Gesetzes. Nun gilt es, diese Optimierungsklausel auch für Änderungen an IT-Systemen zu nutzen.
Ebenfalls sollen nun bestehende Vorgaben vereinfacht werden, um sie den digitalen Möglichkeiten anzupassen. Um zu überprüfen, ob die Änderung oder Streichung von Verwaltungsvorschriften sinnvoll ist, wurde die sogenannte Experimentierklausel eingeführt. So können in der Erprobungsphase von bis zu vier Jahren landesrechtliche Vorgaben außer Kraft gesetzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Digitalisierung ergreift alle Lebensbereiche der Menschen, und es ist somit wichtig, dass auch Schulen und Hochschulen nicht mehr vom E-Government-Gesetz ausgeschlossen sind. Schulen und Hochschulen stehen in einem nicht unerheblichen Maße mit ihrer Umwelt, anderen Behörden, Studenten, Schülern, Eltern im Austausch. Und
innerhalb der Schulen und Hochschulen stapeln sich Papierberge. Es ist daher sinnvoll und bei der gegebenen Frist bis zum 1. Januar 2023 auch zumutbar, dass diese Ausnahmen in den Verwaltungsbereichen entfallen.
Daneben muss es aber trotzdem weiterhin Ausnahmen geben. So bleibt unser Hauptaugenmerk insbesondere bei den Jägern in unserem Land, die einen wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft leisten. Dies ist nicht nur anhand der im letzten Jagdjahr fast 100.000 geschossenen Wildschweine ersichtlich, die vor dem Hintergrund der nahen Schweinepest erlegt worden sind. Der eine oder andere von Ihnen hat vielleicht auch schon mal einen Wildunfall gehabt und war froh, wenn der zuständige Jäger schnell zur Stelle war, egal, zu welcher Tages- und Nachtzeit. Viele von diesen Jägern sind in Jagdgenossenschaften organisiert, die Körperschaften des öffentlichen Rechts darstellen. Das E-Government-Gesetz hätte diese ehrenamtlich organisierten Jagdgenossenschaften zur Errichtung einer De-Mail-Adresse und zur Einführung einer elektronischen Akte verpflichtet, obgleich Jagdgenossenschaften nicht einmal offizielle Kontakte zu Bürgern halten müssen. Somit haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Jagdgenossenschaften ausgenommen werden.
Wir brauchen einen digitalen Aufbruch, dürfen aber auf der anderen Stelle die Bodenhaftung nicht verlieren. Das neue E-Government-Gesetz setzt an den richtigen Stellen an und wird als Grundlage dafür dienen, den analogen Staat ins digitale Zeitalter zu führen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Frau Schwenke, Sie haben ja in Ihrem Antrag beschrieben, dass die Energiewende neue Impulse braucht. Ich glaube, der Minister hat hier auch eindrucksvoll erklärt, dass wir seit 2017 schon Exporteur sind, was den erneuerbaren Energiestrom angeht. Und ich möchte da auch ein paar Zahlen nennen: Wir haben aktuell etwa 1.877 Megawatt in unserem Land installiert und unser Landesziel, bis 2025 2.000 Megawatt zu erreichen, ist dementsprechend nicht mehr allzu weit weg. Dafür haben wir jetzt noch knapp fünf Jahre Zeit, und ich denke, das ist eine Erfolgsgeschichte der Fotovoltaik.
Und wenn man hier auch diskutiert, wie wir die Energiewende weiter voranbringen wollen, dann denke ich zum einen natürlich an die aktuelle Novellierung des neuen EEG – das wurde hier auch schon vom Minister angesprochen –, wo, ich glaube, viele neue Impulse sind, wie wir die Fotovoltaik in unserem Land weiter voranbringen. Und auch, um auf Baden-Württemberg zu verweisen, viele Ausnahmen wurden hier bereits aufgeführt, die in diesem geplanten Gesetz dort feststehen. Aber da muss man sich natürlich auch die Frage stellen: Was möchte man dann anschließend auch bewirken? Wollen wir sa
gen Eigenstrom? Dann erinnere ich nur mal daran, dass auch die Landesregierung bereits 2016 auf eigenen Landesgebäuden geprüft hat und eine Analyse durchgeführt hat, um die Möglichkeit von Fotovoltaik zu installieren. Dort wurde festgestellt, dass die Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen eben nicht belegt werden konnte. Und wenn wir über das Thema EEG-Einspeisung reden, dann kann ich nur daran erinnern, dass aktuell die Übertragungsnetze und auch die Speichermöglichkeiten gar nicht vorhanden sind.
Ich hatte vor Kurzem die Gelegenheit, einen Termin bei der E.DIS in Demmin wahrzunehmen. Dort wurde mir noch mal eindrucksvoll erläutert, dass aktuell im E.DISNetz 11 Gigawatt Nennleistung erneuerbare Energien installiert sind, die aktuelle Spitzenlast allerdings maximal 2,4 Gigawatt Leistung beträgt, und das ist knapp ein Fünftel. Das heißt, wenn alles funktionsfähig sozusagen am Netz sein könnte, müssen 80 Prozent der installierten Leistung abgeschaltet werden. Und ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Thema, worüber wir reden müssen, dass eben vor allen Dingen an den Netzen gearbeitet werden muss, bevor wir immer weiter über unbeschränkten und immer weiteren Zubau reden. Und ich glaube auch, man muss über das Thema reden, wer soll diese Pflicht dann auch tatsächlich bezahlen. Dann muss man hier auch klipp und klar sagen, das Bauen wird dann in Mecklenburg-Vorpommern immer weiter verteuert.
Und davon steht in diesem Antrag nichts drin.
An dieser Stelle glaube ich, dass man doch in unserem Land bisher richtig gut damit gefahren ist, dass man den Investoren selbst die Möglichkeit gegeben hat zu entscheiden, ob Fotovoltaik auf ihren Gebäuden oder Parkflächen installiert werden sollte. Von daher lehnen wir diesen Antrag aus Überzeugung ab, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Obereiner, ich schätze Sie ja grundsätzlich eigentlich für Ihre sachlichen Redebeiträge, aber bei dem Antrag ging es mir ähnlich wie meinen Vorrednern, ich wusste ehrlicherweise gar nicht, was ich für eine Rede halten soll.
Ich habe kurzzeitig überlegt, ob ich aus dem Plenarprotokoll vom letzten Jahr zitiere, habe das dann sein lassen, denn das ist ja dann auch langweilig und wir wollen ja auch nicht unnötig Zeit verschwenden. Es ist aber so, Sie haben sich nicht allzu viel Arbeit mit Ihrem Antrag gemacht, weil die ersten beiden Punkte sind ja identisch.
Aber ich habe mir wenigstens die Arbeit gemacht und habe dann mal geschaut, wie viel Substanz denn da eigentlich hinterhersteckt. Und wenn man dann hier sagt, rechtssichere Raumordnungspläne, hat der Minister gesagt, zwei gibt es. Beim dritten gehe ich mal davon aus, dass es nächste Woche einen Beschluss geben könnte. Das heißt, da sind wir dann auch rechtssicher.
Dann können wir vielleicht noch mal darüber diskutieren, was ist denn tatsächlich rechtssicher? Ist das erst rechtssicher, wenn die Einjahreseinspruchsfrist vielleicht noch abgelaufen ist? Das ist sicher alles möglich und machbar, aber die Frage ist immer, was möchte man bewirken. Und das hat ja die Kollegin Schwenke hier auch gesagt, faktisch gibt es Moratorien, weil Vorpommern-Greifswald hat es ja so schön beschlossen. Sie wissen ja, ich bin ja da irgendwie auch beheimatet. Aber ich habe mir mal die Zahlen herausgesucht, wie viele Genehmigungen gab es in Vorpommern-Greifswald 2019/2020. Wissen Sie das? Ich kann es Ihnen sagen: null.
Und bei null Genehmigungen in Vorpommern-Greifswald – übrigens in Vorpommern-Rügen eine Genehmigung in den letzten anderthalb Jahren –, da frage ich mich natürlich, wo Sie denn da von Wildwuchs reden. Das sind immer große fabulierte Worte, die hier gesprochen werden, wenn wir über einen „Wildwuchs“ reden, aber dann muss das auch faktenbasiert sein. Aber ich weiß, das kommt dann natürlich nicht so gut an, weil Sie natürlich immer behaupten wollen, dass wir überall Wildwuchs haben, aber das ist nun mal nicht der Fall. Und ich kann
Ihnen das, damit Sie das für Ihre nächsten Anträge gleich mitbenutzen können, mal sagen. In den Jahren, seit wir hier im Landtag sitzen, also 2017, 2018, 2019 und 2020 bis zum heutigen Tag, gibt es im ganzen Land wie viele Genehmigungen? Das sind genau 123, die genehmigt worden sind in den ganzen Jahren, wo wir hier die Wahlperiode bisher haben. Und bei einem aktuellen Bestand an Windkraftanlagen von 1.825 sind wir nicht mal bei zehn Prozent neu genehmigten Windkraftanlagen. Was soll ich da sagen? Wildwuchs sieht für mich wirklich ganz anders aus.
Und zum zweiten Punkt – sicherstellen, dass „jegliche Beeinträchtigungen vermieden werden“ –, gut, das hat der Minister hier auch ausreichend gesagt, das ist quasi dann das Ende der Energiewende. Und jegliche Beeinträchtigung kann man nicht mal verhindern, wenn man eine Straße baut, das geht nämlich bei gar nichts, und dann ist die Infrastruktur komplett am Ende. Von daher lehnen wir Ihren Antrag ab.
Und ich würde mich freuen, wenn Sie nächstes Mal vorher sich auch ein paar Fakten mitnehmen, damit Sie dann vielleicht solche Anträge nicht zu stellen brauchen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Kollege!
Mich würde grundsätzlich interessieren, wie Sie darauf kommen, dass das Bürgerbeteiligungsgesetz in Zusammenhang steht mit der Genehmigung von Windkraftanlagen. Das ist meines Wissens nicht korrekt.
Ja.
Herr Obereiner, die These, weiß ich nicht – ich muss ja hier Fragen stellen –, würde ich so nicht bestätigen, weil ich glaube, dass das eben nicht in Abhängigkeit steht, und von daher ist meine Frage: Sie unterstellen quasi den StALUs, dass sie jetzt sozusagen deswegen nicht genehmigen, weil wir ein Bürgerbeteiligungsgesetz haben. Verstehe ich das richtig?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Digitalisierung sind erhebliche Chancen für Mecklenburg-Vorpommern verbunden, wenn es um die Steigerung der Attraktivität des Landes als Wirtschafts- und Wissensstandort oder auch als Mittelpunkt des Lebens geht, insbesondere im ländlichen Raum. Die Digitalisierung ist heute Grundvoraussetzung, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Ansiedlung von Unternehmen, den Anstieg des Wohlstandes und der Lebensqualität in unserem Land zu ermöglichen.
Bei unzureichender politischer Steuerung kann die Digitalisierung aber auch ungewünschte gesellschaftliche und soziale Folgen nach sich ziehen. Und genau deshalb haben wir den folgenden Antrag eingebracht. Wir wollen die digitale Zukunft umweltbewusst gestalten und die digitale Infrastruktur nachhaltig nutzen. Wir wollen Digitalisierung und nachhaltige Entwicklung konsequent zusammenführen. Das heißt für uns, dass wir den Einsatz
digitaler Technologien nutzen wollen, um die Umwelt zu schützen, Energie einzusparen, Ressourcen zu schonen, Arbeitszeiten effektiver zu nutzen und die Familienfreundlichkeit zu erhöhen.
Lassen Sie mich kurz beschreiben, was wir damit meinen. Gerade im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien können Ressourcen geschont werden. Ob nun Energie, seltene Erden oder andere Rohstoffe, der sorgsame Umgang mit Ressourcen muss Bestandteil des gesamten Lebenszyklus von Informations- und Kommunikationstechnologien werden. Hier muss gerade die Landesregierung ihrer Vorbildwirkung nachkommen und im eigenen Wirkungskreis die nachhaltige Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien konsequent umsetzen. Vor diesem Hintergrund wollen wir die zentrale Beschaffung von Technik in der Landesverwaltung mit Blick auf Energieeffizienz und Reparierbarkeit sowie deren umweltfreundliche Entsorgung sicherstellen.
Die Digitalisierung kann aber auch zum Schutz von Ressourcen beitragen. So kann die Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs, des Flugverkehrs, des Einsatzes von Dünger und Pflanzenschutzmitteln oder von Liefer- und Wertschöpfungsketten dazu beitragen, dass Ressourcen geschont werden. Jeder kann schon beim Einkauf von Elektrogeräten darauf achten, dass Energieverbräuche gering und Recyclingquoten hoch sind. In der Verwaltung können Anträge und Genehmigungen schneller und papierlos abgewickelt werden. Diese Debatte hatten wir schon am Mittwoch. Gerade die jüngsten Debatten zum Klima- und Umweltschutz verdeutlichen die Notwendigkeit der Digitalisierung für diese Bereiche. Die Klimaziele der Bundesregierung, die Bereitstellung von Mobilität, die Erzeugung von preiswerten und gesunden Nahrungsmitteln und die Reduzierung des Rohstoffverbrauches sind in Zukunft nur mit der Anwendung digitaler Technologien möglich.
Und gerade die aktuelle Situation verdeutlicht, wie die Digitalisierung die Arbeitswelt bestimmt. Zahlreiche Unternehmen und Verwaltungen wären ohne Homeoffice lahmgelegt. Das öffentliche Leben in unserem Land wäre längst zum Erliegen gekommen. Gleichzeitig gehen mit der Nutzung von Homeoffice flexible Arbeitszeiten einher, die es ermöglichen, Arbeiten und Verwaltungsabläufe familienfreundlich zu gestalten. Moderne Arbeitszeitmodelle ermöglichen, dass Menschen dort leben, wo sie wollen, obwohl die Unternehmen, für die sie arbeiten, woanders angesiedelt sind.
Die tägliche tatsächliche Vereinbarkeit von Familie, Leben und Beruf lässt sich durch moderne Arbeitszeitmodelle und durch einfache, jederzeit erreichbare Verwaltung besser realisieren. Deshalb wollen wir die Arbeitszeitmodelle so ausgestalten, dass sie effektiv im Sinne der Arbeitnehmer und Arbeitgeber familien- und arbeitnehmerfreundlich genutzt werden können. Auch das ist eine nachhaltige Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Digitalisierung stellt uns aber auch vor andere Fragen: Wer trägt die Verantwortung für Entscheidungen, die aus dem Computer kommen? Der Algorithmus oder der Mensch? Wie wird sich die weitere Entwicklung der künstlichen Intelligenz auswirken? Haben wir dann nur noch einen Computer als Gesprächspartner? Wie findet Meinungs
bildung in Zeiten von digitaler Kommunikation statt? Auch über diese Fragen müssen wir uns nachhaltig unterhalten. Wir brauchen hier eine gesellschaftliche Debatte über die Wirkungen von Digitalisierung in unserem Gemeinwesen, denn Digitalisierung erleichtert unser Leben an vielen Stellen. So erkennen wir gerade jetzt, dass wir durch Digitalisierung mit Familie und Freunden verbunden bleiben können, egal wo auf der Welt sie sich gerade befinden.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, die Digitalisierung ist eine langfristige Gestaltungs- und Entwicklungsaufgabe für unser Land. Die nachhaltige Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie, die auch als Green IT bezeichnet wird, spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Sie kann dazu beitragen, dass der Ressourcenverbrauch der Menschheit reduziert wird und somit die kommenden Generationen eine lebenswerte Zukunft haben. Wir wollen, dass die Landesregierung bei der umweltbewussten Gestaltung der Informations- und Kommunikationstechnologie voranschreitet, um das Bewusstsein für dieses Thema und diese Lebensbereiche zu wecken.
Ich habe hier nur eine kleine Bandbreite der zahlreichen Aspekte aufgegriffen. Ich bitte um Unterstützung für unseren Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Genau, die Kollegen sollen sich beeilen, ich rede meistens nicht so lange.
Aber ich bedanke mich erst mal herzlich bei den meisten Rednern hier für die konstruktive Auseinandersetzung mit dem Antrag und auch mit der inhaltlichen Debatte, die ja auch zeigt, dass Green IT eben viel mehr ist als tatsächlich die Beschaffung von Endgeräten.
Und ich danke auch dem Minister, der das anschaulich mal verdeutlicht hat, wie gerade überhaupt der Istzustand ist. Ich muss auch zugeben, ich habe jetzt auch gelernt, wie der PUE-Wert des Landes aktuell ist. Das war mir bisher nicht geläufig. Von daher vielen Dank an dieser Stelle, und auch an den Kollegen da Cunha noch mal für die Verdeutlichung, dass Green IT eben tatsächlich im gesamten Einsatzbereich zu sehen ist, wie man damit umgeht.
Und zu Frau Kröger möchte ich eigentlich sagen nur: So eine Idee muss ja auch ein bisschen wachsen, ne?
Und deswegen haben wir jetzt ja zwei Jahre Zeit gehabt, uns damit auseinanderzusetzen.
Ja, die Geschwindigkeit des Wachsens, die ist ja von Thema zu Thema unterschiedlich. Wir sind ja jetzt auch erst mal in dem Bereich der Landesverwaltung angekommen. Deswegen hat der Kollege Waldmüller nicht ganz unrecht, für Unternehmen ist es natürlich noch eine besonders schwierige Herausforderung,
das dann tatsächlich umzusetzen und sich den gesamten Lebenszyklus anzuschauen.
Und zum Kollegen Lerche kann ich nur sagen: Wer im Glashaus sitzt, ne, der … Wenn wir uns jetzt so mit den Anträgen der AfD beschäftigen würden,
wie Sie mit diesem Antrag, dann würde der Landtag in jedem Sitzungszyklus, glaube ich, einen Tag kürzer gehen. Von daher danke ich für die Unterstützung der drei Fraktionen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich vor allen Dingen erst mal bei unserem Minister bedanken, dass du heute so kurz und prägnant und auch vor allen Dingen auch mal bildlich dargestellt so schön gesagt hast, warum es an vielen Stellen auch dringend erforderlich ist, dass wir eben tatsächlich mal überprüfen, inwieweit unsere Rechtsverordnungen auch alle tatsächlich so sein müssen, wie sie sind. Und ich freue mich auch, dass wir diesen Antrag ja schon vor der CoronaZeit entwickelt haben und selten hier ein Antrag so schnell gezeigt hat, wie sinnvoll er doch sein kann.
Und der Kern ist, glaube ich – ich muss nicht auf alle Sachen hier wieder eingehen –, dass es hauptsächlich ein Paradigmenwechsel sein soll, dieses Schriftformerfordernis zu überprüfen und zukünftig eben auch zu begründen, warum Schriftform dringend notwendig ist. Und es ist ja eben nicht so, dass wir die Unterschrift oder irgendetwas ausrotten wollen, sondern dass eben tatsächlich die, die diese Gesetze und Rechtsverordnungen erlassen, eben nachweisen müssen, warum ist diese Schriftform erforderlich. Und ich glaube, dann ist es auf einmal an ganz vielen Stellen doch eben möglich zu verzichten.
Der Bund ist ja seinerzeit auch schon ein wenig vorangegangen, hat es bei ein paar Verordnungen schon hinbekommen, seinerzeit bei 114, und 68 Gesetze wurden
auch angepasst. Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber noch kein Quantensprung. Von daher freue ich mich und hoffe, dass wir hier eine breite Mehrheit bekommen werden, um eben diesen Paradigmenwechsel einzuleiten,
weil er ist eben auch vor allen Dingen ressourcenschonend und auch nachhaltig, wenn wir eben nicht mehr für jedes Dokument immer wieder hinfahren müssen, für alles eine Unterschrift leisten müssen, sondern gewisse Sachen eben auch vor Ort lösen können. Und von daher werbe ich hier für die Unterstützung und danke für die Aufmerksamkeit.
Ja, lieber Herr Kollege Barlen, ich finde das ja toll, dass wir uns zum Krankenhaus Demmin und dass Sie sich da schön geäußert haben und sich bei Herrn Dahlemann bedankt haben. Ich finde, das gehört dann so weit aber auch dazu …
Und bei Frau Martin. Es gehört aber auch zur Wahrheit dazu, dass man sich beim Gesundheitsminister Harry Glawe herzlich bedankt,
dass man sich bei den Abgeordneten Jeannine Rösler und Franz-Robert Liskow herzlich bedankt und auch beim Aufsichtsratsvorsitzenden Mathias Brodkorb bedankt, weil es ist ein Thema, was wir alle gemacht haben. Sich jetzt hier so hinzustellen, das abzufeiern, dass das eine Person war, das, finde ich, das gehört sich nicht. Und dann muss man da auch mehr zu sagen. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Rede möchte ich mich vor allem erst mal bedanken, bedanken bei den Mitarbeitern der Jarmener Mühle, die trotz unsicherer Zukunft täglich einen tollen Job machen.
Bedanken möchte ich mich bei der Bürgerinitiative, die die vielen Tausend Unterschriften gesammelt hat und gezeigt hat, wie eng die Region zur Jarmener Mühle steht.
Danke auch an die Bürgermeister und die Verwaltung, die bei Bekanntwerden der Schließung sofort aktiv geworden sind.
Und, Patrick, das muss ich dann sagen, die runden Tische haben auch schon stattgefunden, vielleicht nicht in der kompletten Zusammensetzung, aber es gab schon Gespräche mit dem stellvertretenden Landrat, mit mir, mit dem Wirtschaftsministerium und mit Vertretern der Mühle. Von daher möchte ich mich auch herzlich beim Wirtschaftsminister bedanken, der sofort im Oktober sich der Sache angenommen hat, als ich mit ihm über das Thema gesprochen habe, und sofort gesagt hat, er unterstützt, so gut er das kann. Und er hat es ja hier auch erwähnt, welche Möglichkeiten uns zur Verfügung stehen.
Und danken möchte ich auch meiner Wahlkreiskollegin Frau Rösler, die ja hier auch erwähnt hat, dass sie sich in der Bürgerinitiative engagiert, und auch hier das Thema im Landtag zur Sprache gebracht hat.
Ich selbst habe viele Gespräche geführt in den letzten sechs Monaten, mehrfach auch mit der BI gesprochen. Ich glaube, so geht gemeinsamer Einsatz für die Region vor Ort.
Und, Herr Borschke, das müsste gestattet sein, wenn Sie einmal vor Ort gewesen wären –
Sie haben einen Abgeordneten in diesem Wahlkreis, den habe ich dort vor Ort nicht wahrnehmen können –, dann wüssten Sie, dass die Region schon an einem Strang zieht, dass wir dort alles tun, dass wir die Mühle, in welcher Form auch immer, erhalten können. Von daher, Ihre Rede, muss ich sagen, völlig am Thema vorbei.
Ich bin froh, dass DIE LINKE hier das Format dieser Aussprache gewählt hat und mit dieser Aussprache noch mal gezeigt hat, wie wichtig uns dieses Thema ist und wie groß der Rückhalt in der Bevölkerung ist. Aber die Aussprache zeigt natürlich auch, wir als Land haben keine konkrete Handhabe und Lösungen, wie wir den
Erhalt der Mühle in dieser historischen Gebäudehülle sicherstellen können. Und dann wäre auch jeglicher Landtagsantrag in irgendeiner Form an der Lebenswirklichkeit vorbeigegangen.
Und ich danke auch dort den Jarmenern für diese klare Sicht auf die Dinge, die man auch gestern Vormittag mit der Bürgerinitiative noch einmal besprechen konnte, weil sie genau wissen, was ist eigentlich möglich und wo können wir als Politik hier an der Stelle unterstützen. Und da bin ich wirklich dankbar, dass dort auch keine falschen Erwartungen geweckt werden, sondern dass wir dort konstruktiv mit der Sache umgehen.
Und, meine Damen, meine Herren, ich will die Überlegungen von dem Eigentümer eigentlich nicht weiter bewerten. Da wurde viel zu gesagt. Der Konzern mag ja für sich persönlich eine nachvollziehbare Entscheidung getroffen haben, den Standort zu schließen. Die Bedingungen am Mehlmarkt mögen speziell sein, viele Bäckereien schließen, und für das Unternehmen mag es interessant sein, die Standorte mit größerer Kapazität zu stärken und den Markt zu bereinigen. Was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist, dass so eine traditionsreiche und regional verankerte Mühle, die rentabel arbeitet, schließen soll und wir vor Ort diese über 110-jährige Tradition einfach beenden sollen. Das enttäuscht mich, dass dadurch sehr viele Arbeitsplätze verloren gehen könnten, und die drohenden Konsequenzen für die Regionalwirtschaftskreisläufe, die wir heute vielleicht noch gar nicht abschließend absehen können.
Ich bin ganz entschieden nicht der Ansicht, dass eine Verlagerung des Produktionsstandortes in der aktuellen Debatte um Klimaschutz und CO2-Einsparung passt. Wir müssen uns ehrlicherweise aber auch selbst hinterfragen. Wir reden viel von Regionalität, und Umfragen belegen, wir würden auch mehr zahlen, sofern wir mehr regionale Anbieter hätten. Die Realität sieht ehrlicherweise meist anders aus. Mit dem Blick auf den Preis kaufen wir unsere Produkte doch sehr oft im Discounter. Das erschwert die Marktsituation für regionale Unternehmen und kleinere Anbieter zusätzlich.
Und wir müssen eins leider auch festhalten: Vertragsfreiheit gilt auch in Situationen, die uns nicht passen. Die Verträge mit den GoodMills-Unternehmen wurden zu einer Zeit gemacht, als wir alle froh waren, dass der Standort eben nicht geschlossen wird, und niemand an eine Schließung gedacht hat. Solche Umstände müssen wir künftig bei ähnlichen Situationen berücksichtigen. Aber für Jarmen bedeutet es leider aktuell, wenn GoodMills nicht verkaufen möchte oder nur zu ihren Bedingungen verkaufen will, sprich ohne Mehlproduktion, dann kann die Mühle aller Voraussicht nach am aktuellen Standort nicht weiterbetrieben werden. Und diese Situation erinnert mich auch unweigerlich an Parchim, wo Ähnliches stattgefunden hat.
Wenn es aber möglicherweise keine Lösung am alten Standort gibt, dann müssen wir für die Region, für die Bauern, für die Mitarbeiter, für die Kunden, für die Stadt als Politik nach anderen Lösungen suchen. Eine Lösung kann ein Neubau auf der grünen Wiese in Jarmen sein. Die Situation wurde hier heute auch schon mehrfach angesprochen. Ich habe sie auch mit dem Wirtschaftsminister Harry Glawe mehrfach besprochen und ich sage noch mal, ich bin ihm dankbar dafür, dass er versucht, was in seiner Macht steht, dass wir diese Lösung auch hinbekommen.
Und ich hoffe tatsächlich, dass wir das hinbekommen, diesen Weiterbetrieb mit der Mühle, mit Investoren zu schaffen, denn es gab ja bereits Interessenten, die aktuell die Mühle übernehmen wollten. Und von daher denke ich, dass es vielleicht auch für einen Neubau die Möglichkeit gibt, natürlich immer zusammen mit den in Aussicht stehenden Fördermitteln. Aber es muss natürlich auch klar sein, wir brauchen für eine solche Lösung einen potenziellen Investor, in welcher Rechtsform das auch immer sein wird. Mit den skizzierten Lösungen würden wir Arbeitsplätze erhalten, wenn auch nicht mehr so viele wie bisher, da neuere Mühlen mit weniger Personal betrieben werden. Aber ich denke, es ist ein Anfang und es wäre ein Signal für die Region: Wir behalten die Wertschöpfung vor Ort.
Wir werden auch eine gewisse Überbrückungszeit haben, das ist völlig klar. Wir können nicht von heute auf morgen eine neue Mühle bauen und es geht dann sofort weiter. Aber ich werbe hier noch mal intensiv und ich glaube auch, fraktionsübergreifend sind wir uns einig, es wäre eine konstruktive Lösung und ist aus meiner Sicht auch die einzige Möglichkeit, wie wir die Müllerei in Jarmen erhalten können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Jawohl, vielen Dank!
Ja, meine sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, allen hat das Mittag geschmeckt. Der eine oder andere muss sich scheinbar noch ausruhen, aber nichtsdestotrotz freue ich mich, dass wir hier heute über einen aus meiner Sicht durchaus wichtigen Antrag sprechen, um die digitale Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken und einen kleinen Schritt zu tun, dass unser Bundesland ein bisschen digitaler wird. Dabei ist die Digitalisierung in der Verwaltung nur ein Aspekt. Viele weitere Schritte müssen sowohl in diesem Bereich als auch in den Bereichen von Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, um nur ein paar zu nennen, folgen.
Mit unserem Antrag möchten wir folgende Punkte vorantreiben, um auch zukünftig im Ländervergleich mit den anderen Bundesländern konkurrenzfähig zu bleiben. Laut dem Deutschland-Index der Digitalisierung 2019 ist Mecklenburg-Vorpommern derzeit leider nur im unteren Bereich mit einer Punktzahl von 50,8 angesiedelt. Nur Sachsen-Anhalt und Thüringen liegen knapp hinter uns. Spitzenreiter ist aktuell Berlin mit einer Punktzahl von 102,5. Wir sollten uns deshalb klarmachen, dass dieser Antrag nur ein Startsignal sein darf.
Für mich sind insbesondere zwei Punkte an diesem Antrag von besonderer Bedeutung:
Zum einen ist es die fristgerechte Umsetzung des sogenannten Onlinezugangsgesetzes, welches sowohl den Bund als auch die Länder verpflichtet, alle Verwaltungsdienstleistungen bis spätestens 2022 elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Und das sollten wir doch hoffentlich auf jeden Fall schaffen, denn unser Bundesland hat in diesem Gesetz die Verantwortung für den Bereich „Bauen und Wohnen“ erhalten. Der IT-Planungsrat hat für die bessere Koordinierung den sogenannten Umsetzungskatalog verabschiedet, welcher 575 Verwaltungsdienstleistungen kategorisiert.
Für Mecklenburg-Vorpommern fallen 59 Leistungen in den Bereich „Bauen und Wohnen“. Nach meinem aktuellen Kenntnisstand ist es allerdings so, dass derzeit noch keine von den 59 Leistungen digital umgesetzt worden ist und somit nutzbar. Berlin und Hamburg sind an dieser Stelle schon deutlich vorangeschritten. Dort gibt es bereits erste Verwaltungsdienstleistungen, die tatsächlich nutzbar sind. Aus diesem Grund habe ich die Erwartung, dass auch unser Energieministerium bald die ersten Erfolge erzielt.
Der zweite wesentliche Punkt ist die konsequente Umsetzung der Strategie „Digital First“. Aber was bedeutet „Digital First“ eigentlich? An sich soll die digitale Verarbeitung Vorrang haben. So soll zukünftig kein Bürger mehr persönlich beim Amt erscheinen müssen oder sein Anliegen in Schriftform formulieren müssen.
Bisher werden leider immer noch viele Gesetze in diesem Landtag verabschiedet, die für eine automatisierte Sachbearbeitung nicht geeignet sind. Dies wollen wir mit der Implementierung dieses Prinzips in Zukunft ändern und damit die Verwaltungsabläufe einerseits vereinfachen, andererseits aber auch einfach deutlich verkürzen. Dabei gilt es auch einfach, das Bewusstsein in den Verwaltungen zu schärfen, bei der Erstellung eines Gesetzes die digitale Verarbeitbarkeit im Blick zu haben.
Schauen wir einfach nur etwas in den Norden zu unseren Nachbarn nach Dänemark. Dort ist es bereits Gesetz, dass jeder beschlossene Gesetzentwurf einem Digitalcheck unterzogen wird. Überprüft wird dieses in Dänemark durch eine sechsköpfige Arbeitsgruppe, die alle Gesetzentwürfe nach verschiedenen Prinzipien durchforstet, etwa, ob die Regeln klar formuliert sowie einfach zu handhaben sind oder ob Begriffe einheitlich verwendet werden. Interessant ist hierbei der Fakt, dass sich in Dänemark seit der Einführung verschiedene positive Effekte, wie mehr Transparenz oder eine einfachere Handhabung, bemerkbar machen. Zudem ist es auch für die Ministerien einfacher geworden, digitalisierungstaugliche Entwürfe vorzubereiten.
Diese Aspekte sind auch vor dem Hintergrund, dass wir in naher Zukunft vor einer enormen Herausforderung stehen werden, geeignetes Personal für unsere Verwaltung zu finden, eine hervorragende Möglichkeit, um dem drohenden Fachkräftemangel in unserer Verwaltung Einhalt zu gebieten. Bei der Umsetzung dieses Digitalchecks gilt es aus unserer Sicht, vor allem auf zwei Dinge zu achten:
Zum einen soll bei der Entwicklung von Software sowie Datenstrukturen für die digitalen Verwaltungsprozesse darauf geachtet werden, dass diese modular aufgebaut sind und mögliche notwendige Änderungen durch Anpassungen der bereits vorhandenen Struktur umgesetzt werden. Verhindert werden soll vor allem, dass eine Neuprogrammierung von Software, aber auch eine Neuformatierung der Datenbasis notwendig sind. Dies würde aus meiner Sicht aber nur zu mehr Arbeit und nicht wirklich zu sinnvollen Verbesserungen führen und ist daher nicht anzustreben.
Zum anderen ist aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern unabdingbar, bei der Umsetzung digitaler Verwaltungsprozesse die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern zu suchen, um einerseits durch Synergien gegenseitig voneinander zu profitieren, aber auch, um die Kosten für das Verwaltungshandeln zu optimieren. Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass wir mit unseren norddeutschen Partnern nach Möglichkeiten suchen müssen, um die immer größer werdenden Datenströme zu meistern, denn hierfür braucht es geeignete Rechenzentren mit der notwendigen Kapazität, die in Alleinverantwortung von Mecklenburg-Vorpommern schwer umzusetzen sind.
Sie sehen also, es ist viel zu tun, und ich denke, dieser Antrag kann einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern voranschreiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich ja erst mal über die große Einigkeit hier in der Runde. Bei so viel Rückenwind, lieber Christian, da gehts ja hoffentlich jetzt noch einen Tick schneller als sowieso schon geplant!
Aber ich glaube, unser Antrag hat – für mich zumindest – vor allen Dingen einen Anspruch, und das ist auch ein Bewusstseinswandel und den vor allen Dingen eben in den Verwaltungen herbeizuführen, weil ich glaube, diese Abwehrhaltung, die du immer hast, wenn irgendwas Neues kommt, das geht bei mir aber nicht, weil bei uns müssen wir alles noch weiter so tun, wie es ist, ist, glaube ich, auch in den Verwaltungen sehr ausgeprägt. Und von daher ist das zumindest mein Ansinnen oder unser Ansinnen, dass durch diesen Antrag eben auch gezeigt wird, in dem Bereich verstärkt zu arbeiten.
Und, Herr Professor Dr. Weber, wir sind auch nicht oft einer Meinung, aber das Thema, was Sie gerade angesprochen haben, ist natürlich etwas, was man im Auge behalten muss. Ich glaube, wir müssen schon digitalisieren, auf jeden Fall mit „muss“, aber auf jeden Fall muss auch weiterhin gewährleistet sein, dass vor allen Dingen die ältere Bevölkerung weiterhin auch mit einem Sachbearbeiter reden kann und dort geholfen wird. Ich glaube, auch da sind wir hier uns im Saal alle einig, dass nicht das eine anstelle des anderen kommt, sondern „sowohl als auch“ ist das Wichtige.
Und wenn man vom Bewusstseinswandel redet, möchte ich zumindest mal in den Raum fragen: Wer nutzt denn überhaupt die Onlinefunktion seines Personalausweises? Es ist ja immer so eine Sache, wir sagen zwar, Verwaltung, ihr müsst alles digitalisieren, aber wenn die Funktionen dann vorliegen, werden sie auch genutzt? Ich habe gerade vor zwei Wochen mein Führungszeugnis online beantragt. Das sind so, es gibt ja gewisse Sachen …
Keine Einträge.
Und das sind alles so Sachen, ich glaube, das ist auch im Bewusstsein der Menschen noch nicht angekommen, dass man tatsächlich auch schon einige Sachen durchaus machen kann. Man kann auch bei der Deutschen Rentenversicherung schon alles online bearbeiten. Im Kraftfahrtbundesamt kann man online seinen Punktestand einsehen, wenn denn jemand Punkte hat. Und dementsprechend gibt es schon verschiedenste Möglichkeiten, die allerdings auch, glaube ich, von den Nutzern dann bisher zu wenig genutzt werden. Und von daher ist das auch so, die Katze beißt sich in den eigenen Schwanz. Wenn es zu wenige Nutzerzahlen sind, dann wiederum sagt die Verwaltung von sich aus, ich muss auch nicht so schnell umsetzen, weil eben die Nachfrage noch gar nicht da ist. Von daher ist natürlich auch Aufgabe, das noch bekannter zu machen und selbst auch als Nutzer einen Bewusstseinswandel vielleicht da herbeizuführen und zu sagen, ich kann eben doch auch Zeit sparen, wenn ich online gewisse Sachen erledige.
Von daher danke ich erst mal für die schöne Debatte und wünsche uns einen weiteren schönen Verlauf der Sitzung heute. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Energiewende sozial gestalten und gleichzeitig wirtschaftliche Potenziale heben und eine lebenswerte Zukunft sichern – wer will das nicht? Nur, die Meinungen, die dazu führen, wie das erreicht werden kann, sind sehr oft unterschiedlich, auch hier im Raum.
Gerade ging der UN-Klimaschutzgipfel in Madrid zu Ende. Er war wie immer begleitet von Demonstrationen sogenannter Aktivisten. Während die Veranstalter die Teilnehmerzahlen auf etwa 500.000 taxierten, sprach die Polizei lediglich von 15.000 Teilnehmern. Und genau das ist das Problem, meine Damen und Herren, die Debatte läuft aus dem Ruder, Zahlen und Fakten werden bestenfalls außer Acht gelassen. Die Menschen verlieren das Vertrauen in die Politik, die Medien und die Demokratie. Da passt es gut, dass in Leipzig Statisten 50 Euro für die Teilnahme an einer Klimademonstration erhalten, da passt es gut, dass ein Regierungspartner auf Bundesebene geschlossene Verträge gerade im Bereich des Klimaschutzes nachverhandeln will, da passt es auch, dass Vorschläge des Umweltbundesamtes öffentlich werden, die den ländlichen Raum im Bereich der Mobilität im wahrsten Sinne des Wortes an die Wand fahren.
Schon heute zahlen die Menschen in Deutschland die zweithöchste Abgabenlast in Europa, trotzdem soll nach Ansicht einiger Unverbesserlicher im Umweltbundesamt mit der CO2-Besteuerung noch eine Schippe draufgepackt werden. Die Kosten für Diesel sollen um 70 Cent
steigen und die Pendlerpauschale soll entfallen. Solche Forderungen können nur Menschen aus einer Stadt mit ÖPNV und SPNV stellen, denn, wenn solche Forderungen umgesetzt werden, ist der ländliche Raum tot.
Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern mit seinen zahlreichen Pendlern sind solche Forderungen das falsche Signal. Sie belasten die Falschen, nämlich die, die sich auf den Weg machen, ein Einkommen zu erzielen und Wertschöpfung in unserem Land zu erwirtschaften.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aktuell bekommen die Haushalte in unserem Land die Nachricht, dass die Strompreise sich für das nächste Jahr um circa fünf Prozent erhöhen werden. Für eine vierköpfige Familie sind das etwa 40 Euro im Jahr. Das hört sich erst mal nicht so dramatisch an, aber vor dem Hintergrund, dass in Deutschland, wie schon erwähnt, fast die höchsten Strompreise gezahlt werden, ist diese Entwicklung dramatisch. Genau deshalb sind wir der Auffassung, dass zügig Maßnahmen zur Dämpfung des Strompreises getroffen werden müssen.
Meine Fraktion ist der Auffassung, dass sowohl im Bereich der Stromsteuer, der Umsatzsteuer und den verschiedenen Abgaben und Umlagen Maßnahmen getroffen werden müssen, die sowohl den langfristigen Ausbau der erneuerbaren Energieträger in einem abgestimmten Planungskorridor ermöglichen und gleichzeitig die Kosten für die Stromkunden in Deutschland wettbewerbsfähig halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zu den Wirtschaftspotenzialen. Die Lage der Windenergieindustrie in Mecklenburg-Vorpommern und in Deutschland ist dramatisch, das haben die Vorredner auch schon erwähnt. Der Ausbau der Windenergie an Land ist faktisch zum Erliegen gekommen. Während der bundesweite Zubau zwischen 2014 und 2018 durchschnittlich bei 2.700 Megawatt lag, wurden 2019 bisher nur 86 Anlagen mit einer Leistung von 507 Megawatt errichtet. Das ist ein Einbruch um 82 Prozent. In den vergangenen drei Jahren sind in der gesamten Windenergiebranche in Deutschland schon über 40.000 Arbeitsplätze verloren gegangen.
Windenergieprojekte entwickeln sich immer mehr zu einem Hindernislauf. Genehmigungszeiträume werden erheblich verzögert, in umständlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren treffen Belange des Arten- und Naturschutzes, des Denkmalschutzes, der Bundeswehr oder der Flugsicherung aufeinander. Der Widerstand der Anlieger führt vielfach zu Klagen vor Gericht. Trotz anderslautender Beteuerungen fehlt es vor Ort oftmals an der Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie. Deutschlandweit engagieren sich inzwischen mehr als tausend Bürgerinitiativen gegen den Bau von Windkraftanlagen. Bisher konnte eine echte Bürgerbeteiligung leider nicht durchgesetzt werden. Auch unser Bürgerbe
teiligungsgesetz hat bisher aufgrund fehlender Genehmigungen die erhoffte Wirkung verfehlt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben der klimafreundlichen Energieproduktion ist für uns eine dauerhafte Versorgungssicherheit ausschlaggebend. Wir sind der Auffassung, dass dem grünen Sauerstoff als Energieträger und Ausgangsprodukt dabei eine große Bedeutung zukommt. Er lässt sich langzeitig lagern, transportieren und bei Bedarf als Energieträger emissionsfrei rückverstromen oder verbrennen. MecklenburgVorpommern ist für die Produktion von Wasserstoff prädestiniert. Offshore- und Onshorewindkraftanlagen sowie Fotovoltaikanlagen liefern ausreichend Energie, um diese dann in sogenannten Untergrundspeichern lagern zu können.
Für uns als CDU bringt die grüne Wasserstoffwirtschaft eine große Chance für unser Land, mit der Wertschöpfungsketten und qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden können. Deshalb wollen wir die Potenziale der Wasserwirtschaft heben und gemeinsam mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft eine Strategie erarbeiten, wie Wasserstoff in Zukunft stärker genutzt werden kann. Hier liegt unseres Erachtens die Zukunft unseres Landes, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu generieren und die Vorgaben des Klimaschutzes zu erhalten. Nur so können wir wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig Energie produzieren und nutzen. Lassen Sie uns daran gemeinsam arbeiten! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Derzeit stehen in Deutschland etwa 27.000 Windkraftanlagen an Land. Für 5.700 dieser Anlagen läuft im kommenden Jahr die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aus. Inwieweit diese dann noch wirtschaftlich zu betreiben sind, hängt natürlich von Anlagentyp und auch dem jeweiligen Standort ab. Zahlreiche Anlagen werden nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sein und dadurch auch dauerhaft außer Betrieb genommen. Grundsätzlich gilt für diese Anlagen dann eine Rückbauverpflichtung. Dieses ist unter Paragraf 35 Absatz 5 Satz 2 des Bundesgesetzbuches definiert. Für diese Rückbauverpflichtung soll nach Landesrecht durch Baulast oder in anderer Weise der Rückbau sichergestellt werden, der Minister hat es gesagt.
Neben diesen Baulasten gibt es viele weitere Sicherungsmittel, beispielsweise die selbstschuldnerische Bank oder Konzernwirtschaft, die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, die Verpfändung von Gegenständen oder Rechten, ein Festgeldkonto oder der Abschluss einer entsprechenden Ausfallversicherung oder eben auch einfach eine privatrechtliche Verpflichtung im Nutzungsvertrag zwischen Grundstückseigentümer und Betreiber. Zuständig für die Einhaltung dieser Rückbauverpflichtungen sind die zuständigen Baugenehmigungsbehörden der Länder, und in unserem Bundesland sind das gemäß Paragraf 57 Absatz 2 und Paragraf 58 der Landesbauordnung die unteren Bauaufsichtsbehörden, also
die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese Vorhaben gelten allerdings nicht für die Anlagen, die vor dem Jahr 2004 genehmigt wurden oder innerhalb eines geltenden Bebauungsplans errichtet wurden. Darauf hat der Minister hingewiesen, dass es dort noch spezielle Sonderregelungen gibt.
Das betrifft in unserem Bundesland etwa 1.093 Anlagen, die von dieser Rückbauverpflichtung noch nicht betroffen sind. Hier gelten allerdings Vertrauens- und Bestandsschutz für die vom Grundgesetz geschützten Eigentumsrechte. Eine einheitliche Lösung für den Rückbau dieser Anlagen kann nur auf Bundesebene geregelt werden, dann muss allerdings auch vom Bund geregelt werden, wie dies bezahlt werden soll, weil dem Eigentümer kann eben aufgrund von Vertrauens- und Bestandsschutz keine Rückbauverpflichtung grundgesetzkonform aufgebürdet werden.
Kommen wir nun zum eigentlichen Rückbau der Windkraftanlagen. Das Umweltbundesamt hat in einem umfangreichen Forschungsprojekt – die Kollegin Kröger hat es erwähnt – den Stand der Technik untersucht, Recyclingmengen berechnet und die Finanzierung betrachtet. Nach Aussagen des Umweltbundesamtes gibt es keine ausreichenden Kapazitäten für die Entsorgung der aus Kunststoff bestehenden Rotorblätter. Wie weit diese Aussage zutrifft, ist aus meiner Sicht allerdings fraglich, so ist derzeit die einzige Verbrennungsanlage, die diese Verbundstoffe verwerten kann, nicht ausgelastet. Sie steht in Bremen und verbrennt derzeit etwa 12.000 Tonnen Abfall im Jahr, hat allerdings eine Genehmigung über 80 Tonnen jährlich.
Andere Abfallentsorger signalisieren, dass sie in Anlagen investieren würden, wenn der Rohstoff in ausreichender Menge kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden würde. Da ist es auch schädlich, dass Rotorblätter, die über fünf Jahre außer Betrieb sind, immer noch ins Ausland exportiert werden dürfen. Auch hier ist sicherlich der Bundesgesetzgeber gefragt. Sie bestehen aus Glas- und Kohlefasern, die mit Polyesterharz verklebt wurden. Aus diesem Grunde stellen die Rotorblätter ein erhebliches Problem dar. Derzeit ist keine Technologie vorhanden, diese verklebten Fasern zu trennen und eine geeignete Verwertung herbeizuführen.
Ab dem Jahr 2021 werden laut Schätzungen der Abfallbranche etwa 21 Tonnen solcher Materialien anfallen. Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten müssen zügig erforscht und geschaffen werden. Des Weiteren wird vom Umweltbundesamt mangelnde Rückstellung der Betreiber für den Rückbau der Anlagen moniert und hier eine erhebliche Finanzierungslücke von 300 Millionen Euro für das Jahr 2038 prognostiziert. Allein der Rückbau dieses Fundamentes ist mit bis zu 3.000 Tonnen beziffert, die dann zu Kosten von mehreren 100.000 Euro führen, auch das wurde erwähnt. Nicht selten reichen die Fundamente bei neuen Anlagen bis zu 20 Meter in die Tiefe.
Ob allerdings der vorliegende Antrag zur Lösung der beschriebenen Problematik beitragen kann, vermag ich nicht zu erkennen. Ob nun die Kontrolle des Rückbaus von Windenergieanlagen durch die oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes oder die untere Bauaufsichtsbehörde erfolgt, ist völlig unerheblich. Oft sind die unteren Bauaufsichtsbehörden eher besser geeignet, weil sie sich vor Ort auskennen.
Die Festlegung der Pflicht zum vollständigen Rückbau der Fundamente von Windenergieanlagen ist derzeit durch das Bundesgesetzbuch geregelt. Für Anlagen, die vor dem Jahr 2004 errichtet worden sind, gelten Landesschutz, landesrechtliche Regelungen oder vor allem der Bestandschutz. Vor diesem Hintergrund laufen Ihre Forderungen ins Leere, und ob eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verbundmaterialien der Rotorblätter zu tragen ist, halte ich auch für schwierig. Dort sind weder die Landesregierung noch die Politik zuständig, sondern aus meiner Sicht die Betreiber der Anlagen oder eben die Abfallwirtschaft. Die Wirtschaft ist gefordert, entsprechende Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten zu erforschen und am Markt zu etablieren.
Abschließend will ich allerdings nicht verhehlen, dass Sie mit diesem vorliegenden Antrag ein Problem aufgegriffen haben, welches sowohl Betreiber der Windkraftanlagen als auch Grundstückseigentümer, auf deren Flächen sich die Anlagen befinden, umtreibt. Allerdings führen die von Ihnen unterbreiteten Vorschläge nicht dazu, dieses Problem zu lösen, und von daher werden wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Antragstellerin Frau Kröger hat ja auf das Problem hingewiesen und ja auch durchaus erwähnt, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag sich auch dieser Thematik bewusst ist und dort im Koalitionsvertrag Handlungsarbeiten im Laufe dieser Legislaturperiode ja auch zugesichert hat. Und, ich glaube auch, die Bildungsministerin hat hier ausgiebig und ausführlich erwähnt, welche Aktivitäten die Landesregierung in der vergangenen Zeit unternommen hat. Und von daher freue ich mich ja denn auch, dass auch mal aus Reihen der Linksfraktion ein sogenannter Rückenwindantrag für unsere Landesregierung hier stattfindet,
den Sie ja sonst immer nur uns zuschustern wollen.
Es ist durchaus so, dass dort sicher Handlungsbedarf besteht an der einen oder anderen Stelle, und weswegen ja auch in den vergangenen Jahren unter anderem auch in Greifswald vor allen Dingen, was ich ja auch selbst sehr stark erlebt habe an den Bautätigkeiten, Maßnahmen unternommen worden sind. Nichtsdestotrotz wurde
ja auch erwähnt von der Ministerin, dass wir im bundesweiten Vergleich gar nicht so schlecht sind. Das, denke ich, kann man ja auch durchaus mal positiv unterstreichen. Und von daher würde ich das vielleicht auch nicht ganz so sehr überproblematisieren.
Ich hätte mir noch gewünscht, ähnlich wie der Kollege Obereiner es auch gesagt hat, dass man nicht nur auf die 45.000 Wohnheimplätze deutschlandweit abstellt, sondern auch gesagt hätte, wie viele es dann hier in Mecklenburg-Vorpommern sein sollen. Das hätte mir persönlich ganz gut gefallen. Nichtsdestotrotz sehen wir hier durchaus Handlungsbedarf bei der Schaffung von ausreichend Wohnheimplätzen in Mecklenburg-Vorpommern und würden uns dementsprechend dafür aussprechen, diesen Antrag in die zuständigen Ausschüsse für Bildung und Energie zu überweisen, um dort noch mal ausführlich über die aktuelle Situation zu sprechen und gegebenenfalls auch passende Maßnahmen für die Landesregierung auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern setzen wir einen wichtigen Meilenstein für die Qualitätssicherung der Wissenschaft und Lehre hier in unserem Land. Nach langen und mühsamen Verhandlungen liegt nun ein vielversprechender Gesetzentwurf vor, der für die Hochschulen in unserem Land von großer Bedeutung ist. Nur mit einer dauerhaften und zukunftssicheren Hochschulförderung werden wir die Innovationskraft ausbauen und den Impulsgeber Hochschule für die Region stärken. Eine Modernisierung in Forschung und Lehre, verbunden mit dem Fortschritt der Digitalisierung ist Grundbaustein für den Erhalt unserer Hochschullandschaft.
Weiterhin erhalten die Hochschulen in MecklenburgVorpommern mit der Gesetzesnovelle die notwendigen Rahmenbedingungen, um sich im nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten zu können. Hierzu gehört die Schaffung von besseren Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Hier geht es vor allem um deutlich mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse, um wissenschaftlichen Nachwuchs, eine verlässlichere akademische Perspektive zu schaffen. Von großer Relevanz ist auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die letzten Anpassungen des Hochschulgesetzes liegen bereits neun Jahre zurück. Es ist nun wichtig, dass wir uns an den aktuellen und zukünftigen Standards in Wissenschaft und Lehre orientieren. Meine Fraktion hat sich an diesem Prozess konstruktiv beteiligt und wird dies auch weiterhin tun, aber auch die Hochschulen haben ihren Beitrag dazu geleistet. Diese haben die Aufgabe, bedarfsgerecht auszubilden sowie eigene Impulse zur Attraktivitätssteigerung zu ergreifen. Unsere Hochschulen sollten uns allen am Herzen liegen, denn sie leisten Enormes für unsere Region und versinnbildlichen grenzüberschreitende und europäische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre.
Vor diesem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren, fällt der Novellierung des Landeshochschulgesetzes eine entscheidende Bedeutung zu. Wir setzen hier ein gemeinsam vereinbartes Koalitionsziel um. Ich bin froh darüber, dass wir die Forderungen der CDULandtagsfraktion gut platzieren konnten. Mit den beschlossenen Änderungen haben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine sichere und sinnvolle Lösung für die hochschulpolitische Landschaft in unserem Bundesland gefunden. Konzentrierte sich die letzte Novellierung im Landeshochschulgesetz im Jahre 2010 noch auf die Verbesserung der Leitungsstrukturen innerhalb der Hochschulen, richten wir nun den Fokus im Wesentlichen auf die Qualitätssicherung in der Wissenschaft sowie auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des akademischen Mittelbaus.
Lassen Sie mich hierzu ein paar wichtige Änderungen hervorheben. Die Diskussion darüber, ob oder inwieweit der Abschlussgrad „Diplomingenieur“ in einer Bologna reformierten Master- und Bachelorvergleichbarkeit im internationalen Kontext überhaupt noch Sinn macht, führen wir seit über zehn Jahren. Selbstverständlich muss und kann der Sinnhaftigkeit deutlich zugestimmt werden, da die Bologna-Reform und der Diplomingenieur keine Gegensätze sind, sondern eher die Beibehaltung
eines zusätzlichen, international anerkannten Gütesiegels stärken, das die Qualität des deutschen Hochschulsystems verdeutlicht.
Dazu sieht der Änderungsentwurf eine Anpassung des bisherigen Paragrafen 28 vor, in dem die Verpflichtung der Hochschulen zur Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen in eine Sollbestimmung abgeändert wird – eine sinnvolle Regelung, um den Hochschulen die Möglichkeit einzuräumen, Diplomstudiengänge anzubieten und gleichzeitig die Vergleichbarkeit von Bachelor- und Masterabschlüssen nach dem bundesweit einheitlichen und bewährten Verfahren des Studienakkreditierungsstaatsvertrages.
Eine weitere mit der Novellierung verbundene Änderung des LHGs, nur um einige schlaglichtartig zu benennen, zielt auf die Anpassung im Bereich der Hochschulzulassung für ausländische Studierende ab. Die CDULandtagsfraktion hat sich in der Vergangenheit in diesem Landtag stets für eine Internationalisierung der Hochschulen eingesetzt, da wir in Mecklenburg-Vorpommern auf eine höhere akademische Zuwanderung und einen höheren Anteil ausländischer Studierenden angewiesen sind, um vor allem bei der MINT-Entwicklung unseres Landes einen Anteil zu leisten.
Darüber hinaus unterstreicht das Landeshochschulgesetz die Kooperationsverpflichtung zwischen den Hochschulen der Universitätsmedizin in Greifswald und Rostock. Hier ist es sinnvoll, vorhandene Strukturen gemeinsam zu nutzen, um allgemeine Synergien zu erzeugen. In diesem Zusammenhang betont der Entwurf auch das kooperative Promotionsverfahren zwischen den Universitäten als Inhaber des Promotionsverfahrens und den Fachhochschulen. Neu sind hierbei die Aufwertung der Position der Fachhochschulen durch klar definierte Regelungen, etwa zur Bestellung von Professorinnen und Professoren von FHs als Betreuende, Prüfende und Begutachtende im Promotionsverfahren, sowie ein vereinfachter Zugang zur Promotion.
Eine weitere Neuerung betrifft die eingangs problematisierte Attraktivitätssteigerung der Hochschulen. Neben anderen verbesserten Maßnahmen bietet das Land zukünftig mit der Tenure-Track-Professur einen neuen eigenständigen Qualifikationsweg zur Professur für besonders herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an. Diesen Anreiz möchte ich deutlich hervorheben, da wir hiermit wissenschaftlichem Nachwuchs eine planbare und verbindliche Perspektive in eine unbefristete Übernahme auf eine Anschlussprofessur aufzeigen. Hiermit stärken wir den Hochschulstandort Mecklenburg-Vorpommern.
Ein weiterer relevanter Fortschritt bezieht sich auf den Prozess der Planung der Landeshochschulentwicklung. Mit der Neuerung folgen wir den Empfehlungen des Landesrechnungshofes, indem wir den Prozess mit einer Definition von Eckpunkten durch das zuständige Wissenschaftsministerium beginnen. Für uns als CDUFraktion war und ist es dabei ein elementarer Grundsatz, den Hochschulen eine größtmögliche Autonomie zu überlassen im Sinne des hohen Gutes der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit. Die Regulierung macht aus unserer Sicht nur dort Sinn, wo es unbedingt notwendig ist. Das bedeutet für uns, die Hochschulen in die Entwicklungsplanung frühzeitig und vertrauensvoll einzubinden.
Wir als Landesgesetzgeber haben weiterhin die Rahmengesetzgebungskompetenz, weshalb die vom Landtag beschlossenen Eckwerte für die Grundlagen für die Zielvereinbarung zwischen Hochschulen und des Wissenschaftsministeriums maßgeblich sind. Ziel ist es, den Hochschulentwicklungsplan mit einer genauen Beschreibung des Gesamtbudgets und der Mittelbewirtschaftung effizienter als bisher umzusetzen.
Des Weiteren wird mit der aktuellen Novellierung die Bautätigkeit unserer Universitätsmedizinen in Greifwald und Rostock gestärkt. Beide werden zukünftig in planerische und bauliche Leistungen in ihrem eigenen Wirkungskreis aktiv miteingebunden. Hierzu wird eine gemeinsame Bauleitung von Universitätsmedizin und staatlicher Hochbauverwaltung gebildet. Wir erreichen damit das Ziel, die Infrastruktur an beiden Standorten Greifswald und Rostock auszubauen und zu modernisieren. Die inhaltlichen und strukturellen Einflussmöglichkeiten der Universitätsmedizinen auf die Projekt- und Bauplanung werden damit maßgeblich gestärkt. Außerdem wollen wir mit unserem Entschließungsantrag eine zukünftige Bauherreneigenschaft der Universitätsmedizinen prüfen lassen.
Eine letzte Änderung, die uns am Herzen lag und aus der Anhörung resultiert, betrifft die Neuregelung der Juniorprofessur. Die Verlängerung der Promotion zur Beschäftigungsphase an Universitäten von sechs auf neun Jahre entschärft die bisherige Regelung. Die neuen Zeiten der Promotionen in Verbindung mit der Beschäftigungsphase an Universitäten entzerren die gesamte Phase der akademischen Weiterbildung. Die neue Regelung erleichtert zudem den Weg zur Professur und entlastet damit unseren hoch qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs. Insgesamt findet hier – und damit erfüllen wir ein Weiteres zu dieser Novellierung – eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in Forschung und Lehre statt. Dies ist deshalb so wichtig, da wir hoch qualifiziertem Nachwuchs gute Arbeitsbedingungen anbieten müssen – dauerhaft und nachhaltig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie an meinen Ausführungen unschwer erkennen können, verfolgen wir mit der Änderung des Landeshochschulrechts äußerst vielschichtige Ansätze. Ich bin davon überzeugt, dass es uns mit dieser Novelle gelungen ist, Mecklenburg-Vorpommern als attraktiven Wissenschafts- und Forschungsstandort weiter zu festigen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Aktuell ist ja eine sehr emotionale Debatte über die Klimapolitik in Deutschland entbrannt – das merken wir ja auch an der Diskussion hier bei uns im Hause – und natürlich wird darüber auch diskutiert, was könnten geeignete Maßnahmen zum Klimaschutz sein.
Deutschland hat sich eindeutig zur Reduzierung von CO2-Emissionen bekannt. So viel ist erst mal klar. Für das Jahr 2050 wird eine weitestgehende Klimaneutralität angestrebt. Wenn wir diese ambitionierten Ziele erreichen wollen, dann müssen wir natürlich Maßnahmen ergreifen. Es stellt sich nur die Frage, welche Maßnahmen sind wirtschaftlich, sozial und ökologisch vertretbar. Da gehen die Meinungen, auch hier im Hause, weit auseinander.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden derzeit insbesondere zwei Instrumente diskutiert, das wurde hier auch mehrfach erwähnt, zum einen die vom Bundesumweltministerium favorisierte Einführung der CO2-Steuer und zum anderen die Ausweitung des Emissionshandels auf Bereiche wie Wärme und Verkehr.
Deshalb will ich die Gelegenheit hier kurz nutzen, um auf die Position meiner Fraktion näher einzugehen. In einer meiner letzten Reden habe ich das ja bereits klargestellt – Herr Grimm hat das ja in seiner Einbringung auch mitgeteilt –, meine Fraktion lehnt eine CO2-Steuer ab.
Ich weiß nicht, inwieweit Sie mich allerdings richtig wiedergegeben haben, weil zu „Fridays for Future“ habe ich mich persönlich noch nie positioniert. Das habe ich aber vielleicht auch falsch verstanden.
Wir sind der Auffassung, dass in Mecklenburg-Vorpommern und in Deutschland beim Klimaschutz nicht bei null angefangen wird, gerade im Bereich der Energiewende wurde in den zurückliegenden Jahren nämlich viel geleistet. Gleichzeitig haben wir auf europäischer Ebene den Emissionshandel als marktwirtschaftliches Instrument eingeführt. Einnahmen aus dem Verkauf von CO2Zertifikaten sollten unseres Erachtens zur Entlastung der Bürger oder zur Finanzierung anderer klimafreundlicher Technologien eingesetzt werden. Für uns steht fest, dass alle Maßnahmen zur Verteuerung klimaschädlicher Emissionen auf ihre sozialen und wirtschaftlichen Folgen überprüft werden müssen. Gerade Familien, Pendler und Leistungsträger der Gesellschaft dürfen nicht stärker belastet werden als bisher.
Allein im Bereich des Straßenverkehrs nimmt die Bundesregierung jährlich 50 Milliarden Euro ein, sodass es sich lohnt, über bestehende Steuern und Abgaben auf Kraft- und Brennstoffe und deren Lenkungswirkung zu diskutieren. Wir sind der Auffassung, dass Klimaschutzmaßnahmen nicht zur Mehrbelastung für die Bürger in unserem Land oder zur Einschränkung der Mobilität im ländlichen Raum führen dürfen. Gerade Pendler dürfen nicht benachteiligt werden und müssen für eventuelle Belastungen einen fairen Ausgleich erhalten. Energieintensive Unternehmen müssen im Land gehalten und die damit verbundenen Arbeitsplätze gesichert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf die rechtlichen Rahmenbedingungen einer möglichen CO2-Besteuerung eingehen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich umfassend mit der Einführung einer CO2-Besteuerung befasst. Insgesamt kommt er zu der Aussage, dass deren Einführung derzeit aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht stattfinden kann, denn CO2-Emissionen sind weder der Verbrauch eines Verbrauchsgutes, noch ist es ein Rechts- beziehungsweise Wirtschaftsvorgang oder der Besitz einer Sache. Somit lässt sich eine CO2-Steuer derzeit keinem Steuertypus zuordnen, sodass bei einer Einführung eine Grundgesetzänderung notwendig wäre.
Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Meine Fraktion ist für die Anwendung und den Ausbau bestehender Instrumente im Bereich des Klimaschutzes. Hierzu zählt insbesondere der Emissionshandel, der auch auf Bereiche wie Mobilität und Wärme ausgedehnt werden kann. Deutsche Alleingänge in diesem Bereich lehnen wir – ob nun CO2-Steuer oder anderslautend – deutlich ab, da sie zu wirtschaftlichen Verwerfungen innerhalb der Europäischen Union führen. Gleichzeitig fordern wir, dass alle Maßnahmen zum Schutze des Klimas so ausgestaltet werden, dass sie sozial ausgewogen, wirtschaftlich vertretbar sind und nicht zu zusätzlichen Belastungen der Menschen in unserem Land führen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ein grundlegendes Fazit, welches meine Fraktion aus dem vorliegenden Bericht der Landesregierung zieht, ist, in den Gemeinden unseres Landes pulsiert das Leben.
In dieser von sich aus gewachsenen Struktur lebt das Heimatgefühl, und dieses Heimatverbundene macht unsere Gemeinden lebens- und liebenswert.
Es ist deshalb vielmehr unsere Aufgabe, die Gemeinden in ihren Bemühungen, das gemeindliche Engagement aufrechtzuerhalten, zu fördern. Deshalb sind für meine Fraktion die Gespräche mit der kommunalen Ebene über das FAG und deren Auswirkungen auch so wichtig. Und deshalb werden wir auch weiterhin gegen Zwangsfusionen sein, denn es geht für uns in erster Linie um das ehrenamtliche Engagement vor Ort, und dies dürfen wir nicht ersticken.
Fusionen, die einvernehmlich und im Interesse aller Beteiligten erfolgen, unterstützen wir. Sie sind ein Zeichen der kommunalen Selbstverwaltung und nehmen die Menschen in die neue Gemeindestruktur mit, aber immer unter dem Aspekt der Freiwilligkeit. Und diese Freiwilligkeit lässt sich nicht erkaufen. Der Bericht zeigt, dass man mit Geld keine Basis schaffen kann, die nicht schon vorher da gewesen wäre. Finanzielle Anreize unterstützen nur, sind vielleicht der ausschlaggebende Teil für den letzten Schritt, aber sie sind eben nicht der Hauptgrund für Zusammenschlüsse und machen diese auch nicht attraktiver, aber – und das sagt der Bericht auch deutlich – sie sind eine Hilfestellung, und genau darum geht es doch. Wenn die Überlegungen in den Gemeinden über Gemeindefusionen existieren, dann dürfen finanzielle Erwägungen und Bedenken doch nicht der Grund sein, um von einer Fusion wieder abzuweichen.
Und deshalb unterstützt meine Fraktion ganz ausdrücklich das Fazit des Berichtes: Zwangsfusionen führen nicht zu einer Belebung des gemeindlichen Engagements, im Gegenteil, es kann vielmehr zu einem Ersterben kommen und damit zu einem direkten Verlust an demokratischer Basis und an Werten. Wer den Bericht richtig liest, der liest auch, dass die Gemeinden der Selbsteinschätzung selbstkritisch und skeptisch gegenüberstanden mit den Bedenken, dass eine negative Selbsteinschätzung in der Schublade das erste Eingeständnis und der erste Schritt für eine angeordnete Fusion werden könnte.
Zwangsfusionen sind und bleiben der schwerste Eingriff in den Schutzbereich der kommunalen Selbstautonomie. Und mit genau diesem Gedanken müssen wir an das Thema Gemeindefusionen herangehen. Zwangsfusionen sind der absolut letzte Schritt. Unsere Gemeinden im Land haben ein starkes Eigenbewusstsein und ein Bedürfnis nach politischer Autonomie. Darüber dürfen wir nicht einfach hinwegsehen. Deshalb sieht meine Fraktion den richtigen Weg in der Unterstützung der Gemeinden bei möglichen Fusionsverhandlungen. Auch eine finanzielle Unterstützung muss Bestandteil dieser Begleitung sein, aber wir dürfen das gemeindliche Engagement, die Heimatverbundenheit nicht durch angeordnete Maßnahmen unterdrücken.
Meine Fraktion hat viele Erkenntnisse aus diesem Bericht mitgenommen. Wir sind ebenso wie die Landesregierung der Ansicht, dass der Bericht natürlich nur dann Sinn macht, wenn auch ein Endergebnis vorliegt. Und gerade in der Schlussphase gab es ja auch die meisten Gespräche. Deshalb sehen wir die verspätete Zuleitung an das Parlament auch mit Nachsicht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der digitale Wandel und der Ausbau der technischen Infrastruktur sind die Herausforderungen der Zukunft. Die vielfältigen Anwendungsbereiche der Digitalisierung sind existenziell, um in den ländlichen Regionen die bestehenden Nachteile zu verringern. Ohne flächendeckende Breitbandversorgung gibt es in Zukunft keine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, keine Neuansiedlung von Unternehmen, keinen Anstieg des Wohlstandes und der Lebensqualität in unserem Land. Die wirtschaftliche Entwicklung bleibt zurück, Menschen und Unternehmen wandern ab.
Die digitale Teilhabe wird die Zukunft unseres Landes maßgeblich bestimmen. Deshalb haben wir uns in den zurückliegenden Jahren immer und bei jeder Maßnahme unterstützt, um den zügigen Ausbau voranzutreiben. Wo in Zukunft kein Internet vorhanden ist, da werden auch keine Menschen sein. Elektronische Bürgerdienste oder Bildungsangebote aus dem Netz können Versorgungslücken in Ämtern, bei der Fachärzteversorgung oder den Hochschuleinrichtungen ausgleichen.
Digitalisierung, diese Feststellung ist nicht neu, ist Daseinsvorsorge und das zentrale Zukunftsthema für Mecklenburg-Vorpommern. Um dieses Thema zu bewältigen, werden 4,2 Milliarden Euro Fördermittel vom Bund bereitgestellt. Davon kommt etwa ein Fünftel nach Mecklenburg-Vorpommern. Alle 99 Projektgebiete, mit denen sich Mecklenburg-Vorpommern an diesem Programm beteiligt hat, haben einen Zuschlag erhalten. Dies macht ungerechnet etwa 820 Millionen Euro Haushaltsmittel des Bundes, welche nun für den Ausbau des schnellen Internets in Mecklenburg-Vorpommern investiert werden.
Aber auch die Landesregierung war nicht untätig und hat rund 480 Millionen Euro Kofinanzierung des Landes bereitgestellt. Deshalb ist es umso erfreulicher, dass der derzeit von Bund und Land geförderte Breitbandausbau landesweit in 98 Projektgebieten erfolgt. 38 Projektgebiete im Landkreis Vorpommern-Rügen, 14 in Nordwestmecklenburg, 14 in Ludwigslust-Parchim, 3 in Rostock, 3 in Vorpommern-Greifswald und 1 Projekt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte haben einen endgültigen Zuwendungsbescheid erhalten und werden von Telekommunikationsunternehmen unterstützt und umgesetzt.
Des Weiteren hat sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein Glasfaserprogramm eingesetzt, um auch Übertragungsgeschwindigkeiten von über 50 MBit zu ermöglichen. Sobald der Breitbandausbau in allen Projektgebieten und der gemeldete eigenwirtschaftliche Ausbau erfolgt sind, wird in unserem Bundesland die Breitbandversorgung von derzeit 66,5 Prozent auf 92,5 Prozent gesteigert werden können. So zeigt bereits der Vergleich in der Entwicklung zwischen den Jahren 2013 bis 2018, dass wir als Bundesland auf dem richtigen Weg sind. Im Jahr 2013 waren nur etwa 38 Prozent aller Haushalte in ganz Mecklenburg-Vorpommern mit einer Breitbandverfügbarkeit von mindestens 50 MBit ausgestattet. Hier greift endlich die Förderung des Landes und des Bundes.
Und gerade wegen dieser Förderung und der Bedeutung dieses Themas kann man die Empörung einiger Anwohner im ländlichen Raum verstehen, bei denen ein Breitband
kabel durch den Ort verlegt wird, aber letztlich nur der Friedhof angeschlossen wird, wie in meiner Region im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Ort Steinfurth jüngst passiert. Grund für diesen Schildbürgerstreich ist die Anmeldung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch einen Netzbetreiber. Bei eigenwirtschaftlichem Ausbau ist die Förderung des Bundes im Rahmen des Breitbandbauprogramms ausgeschlossen. Das ist auch nachvollziehbar, wenn sich ein Netzbetreiber bereit erklärt hat, selbst leistungsfähiges kabelgebundenes Netz zu errichten. Leider fehlt aber oft die Aussage, wann und zu welchen Konditionen dieses Netz errichtet werden soll. Betroffene Bürgermeister oder Landkreise haben keinen Einfluss und raufen sich die Haare. Diese Regionen mit Entwicklungspotenzial sind für lange Zeit vom gesellschaftlichen Leben und der wirtschaftlichen Entwicklung abgeschnitten. Verbindliche Festlegungen, Fristen oder gar Schadensersatzregelungen bei Nichtausbau – Fehlanzeige.
Ein weiteres Problem sind die zu geringen Datengeschwindigkeiten in ausgebauten Gebieten. So gelten laut Petra Niederberger, der Breitbandkoordinatorin im Landkreis Vorpommern-Greifswald, viele Orte nach dem Markterkundungsverfahren als versorgt, obwohl sie nicht über Datenübertragungsgeschwindigkeiten von 30 MBits oder mehr verfügen. Dies betreffe auch andere Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern.
Deshalb wollen wir mit dem vorliegenden Antrag ein paar Änderungen durchsetzen. Diese muss ich, glaube ich, nicht hier noch extra erwähnen, jeder kann lesen. Aber wenn wir diese fünf Punkte unseres Antrages umsetzen, wird es uns besser gelingen, einen zeitnahen flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes in unserem Land zu sichern. So können dann auch Regionen unseres Landes erschlossen werden, die seitens der Versorgungsunternehmen als lukrativ betrachtet wurden und für wirtschaftliche Ansiedlungen, Wohnen und Arbeit interessant sind.
Den Änderungsantrag der LINKEN nehmen wir gerne auf und stimmen dort zu, weil er unseren Antrag auch noch ein bisschen verbindlicher macht. – Ich freue mich auf die Debatte und danke für die Aufmerksamkeit.