Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 90. Sitzung des Landtages und würde bitten, Platz zu nehmen, damit wir anfangen können.
Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.
Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich den unterbrochenen Tagesordnungspunkt 2 auf: Wahl von Mitgliedern des Landesverfassungsge…
Vielen Dank, Herr Professor Weber! Das ist in der Tat so, dass es sehr laut ist. Ich habe auch nichts verstanden.
Also ich beginne noch mal: Vereinbarungsgemäß rufe ich den unterbrochenen Tagesordnungspunkt 2 auf: Wahl von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes. Hierzu liegen Ihnen die Wahlvorschläge des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/4947 und 7/4970 vor.
Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/4947 –
Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/4970 –
Nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und die stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses des Landtages vom Landtag ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt. Der besondere Ausschuss hat gestern Abend hierzu beraten und Ihnen einen Wahlvorschlag auf Drucksache 7/4970 vorgelegt. Über diesen werden wir zunächst abstimmen. Die mit Drucksache 7/4947 vorgeschlagenen Kandidaten Nikolaus Hanenkamp und Heike Lorenz werden wir im Anschluss wählen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Wir kommen zur Wahl eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes entsprechend Drucksache 7/4970. Damit soll ein Mitglied auf einen derzeit freien Platz im Landes
verfassungsgericht gewählt werden. Wir werden die Wahl diesmal, um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten, mit zwei Wahlkabinen durchführen. Es ist sichergestellt, dass in beiden Wahlkabinen eine geheime Wahl stattfinden kann. Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name der Kandidatin aufgeführt.
in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich am Eingang des Plenarsaals befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? Wer das noch nicht hat, bitte kurz die Hand heben!
(Die Abgeordneten Nadine Julitz und Nikolaus Kramer werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Haben nun alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen.
Ausweislich der Anwesenheitsliste zur heutigen Plenarsitzung sind 69 Mitglieder des Landtages anwesend. Nach dieser Liste sind die Abgeordneten Dr. Wolfgang
Weiß und Lorenz Caffier heute nicht anwesend. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit dem Paragrafen 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 46 Stimmen.
Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes bekannt. Für die Kandidatin Barbara Borchardt wurden 69 Stimmen abgegeben. Davon waren 69 Stimmen gültig. Es stimmten für die Kandidatin Barbara Borchardt 50 Abgeordnete mit Ja,
Ich stelle fest, dass Frau Barbara Borchardt die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinen konnte. Damit ist Frau Barbara Borchardt zum Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes …
Einen Moment, bitte, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gemurmel ist jetzt so stark, dass ich mich selbst nicht verstehen kann. Ich bitte jetzt um etwas mehr Ruhe. Wir sind in einem Wahlgang, und ich glaube, das erfordert auch den nötigen Respekt vor diesem Wahlgang, dass man das Gemurmel etwas einstellt. Vielen Dank!
Wir beginnen nun mit der Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes entsprechend der Drucksache 7/4947. Es ist vereinbart worden, die Wahl mit zwei Stimmzetteln durchzuführen. Die für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen und grünen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer beziehungsweise der Schriftführerin zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des jeweiligen Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt der Stimmzettel in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben, das kennen Sie bereits. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie die Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich am Eingang des Plenarsaals befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der jeweilige Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den
Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne die Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Ich sehe bereits ein Handzeichen. Gibt es noch ein Handzeichen?
Haben jetzt alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Da dies jetzt offensichtlich der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen.