Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 44. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/2608 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
Um die Vorgehensweise von Beamtinnen und Beamten auf einer Kundgebung gegen die Landtagsabgeordnete Karen Larisch zu überprüfen, wollte das Polizeipräsidium Rostock (ver- gleiche hierzu „Schweriner Volkszeitung“ vom 23.08.2018) in den nächsten Tagen, wie es hieß, beteiligte Beamtinnen und Beamte zu dem Vorfall befragen.
1. Auf Grundlage welcher Rechtsvorschriften, Weisungen oder Anordnungen im Einzelnen wurde der Landtagsabgeordneten Karen Larisch, im Unterschied auch zu anderen teilnehmenden Landtagsabgeordneten, durch Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Rostock eine ungehinderte Teilnahme am Demonstrations- beziehungsweise Gegendemonstrationsgeschehen am 05.08.2018 in Rostock-Warnemünde verwehrt?
Schönen guten Morgen, Herr Kollege Ritter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der dargestellte Sachverhalt ist bis zum heutigen Tag – ich schränke mal ein, bis zum gestrigen Abend – bisher auch meinem Haus lediglich aus der Presse bekannt. Eine entsprechende Kontaktaufnahme oder Beschwerde durch Kollegin Larisch in Richtung der Polizei oder des Ministeriums für Inneres und Europa ist bisher nicht erfolgt, sodass bisher keine weiteren Informationen zu dem Sachverhalt vorliegen.
Aufgrund der Berichterstattung – Sie haben es schon angesprochen – hat das Polizeipräsidium Rostock die Einsatzdokumentation kontrolliert und befragte auch den zuständigen Polizeiführer. Weder der Polizeiführer noch der zuständige Einsatzabschnittsführer haben eine entsprechende Anordnung gegeben. Bis zur Darstellung in der Presse hatten sie, also die beiden Herren, keine Kenntnis von dem Sachverhalt. Aufgrund weiterhin fehlender Informationen konnte der Sachverhalt bis zum heutigen Tag noch nicht allumfassend geklärt werden. Wir tun das weiter. Was Fragen des Inhaltes betrifft, warum und wie unterschiedlich auch möglicherweise Abgeordnete behandelt werden, würde ich gern in Frage 2 mit abhandeln.
2. Zu welchen Ergebnissen hat die Nachbereitung dieser Demonstrationslage einerseits bezüglich des Umgangs mit der Abgeordneten Larisch und andererseits für die künftige Unterstützung der Mandatsausübung der Landtagsabgeordneten durch Polizeidienststellen auch und gerade im Zusammenhang mit Demonstrationsereignissen geführt?
Mit Erlaubnis der Präsidentin würde ich gern ein Zitat anfügen wollen, was wir auf unserem Abgeordnetenausweis wiederfinden, wo es heißt: „Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, den/die Inhaber/-in bei der Ausübung des Mandats als Landtagsabgeordnete zu unterstützen und auch bei Absperrungen Durchlass zu gewähren.“
Vielen Dank, Kollege Ritter, darauf gehe ich gerne ein. Kollege Albrecht irrte hier auch bei seinen Ausführungen gegenüber der Presse, weil einfach die Situation nicht unbedingt gleichzeitig mit einem Freibrief sozusagen gleichzusetzen ist. Hinsichtlich des Umgangs mit Landtagsabgeordneten bei Demonstrationsgeschehen nimmt die Polizei ihren gesetzlichen Auftrag des Schutzes der öffentlichen Sicherheit grundsätzlich wahr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat sich bereits mehrfach mit der Frage der Rechte von Abgeordneten bei Versammlungen beschäftigt und kam in seiner Ausarbeitung und Auswertung mehrerer Bundesverfassungsgerichtsentscheide zu folgendem Ergebnis: Es ist richtig, dass sich aus dem Grundgesetz ein allgemeines Verbot der Behinderung bei der Mandatsausübung ergibt. Richtig ist aber auch, dass der Abgeordnetenausweis dem Inhaber keine zusätzlichen Rechte einräumt als die, die sich im Wesentlichen aus dem Grundgesetz und dem Abgeordnetengesetz ergeben.
Im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen bei Versammlungen können Abgeordnete deshalb in der Rolle als Teilnehmer grundsätzlich keine besonderen Rechte geltend machen oder einfordern. Dies könne ihnen aber im Einzelfall eingeräumt werden, wenn andere schutzwürdige Interessen oder der störungsfreie Verlauf der Versammlung dadurch nicht gefährdet werden. Aufgabe der Polizei bei Versammlungen ist in erster Linie die Gewährleistung des störungsfreien Verlaufes von Versammlungen und der Schutz sämtlicher Teilnehmer. Nach herrschender Rechtsauffassung sind Abgeordnete deshalb auch an die Entscheidung der Polizei gebunden, wenn sie an öffentlichen Versammlungen teilnehmen. Und die kann in der Tat unterschiedlich ausfallen. Ob in jedem Fall das notwendige Fingerspitzengefühl dazu immer angewendet wird, das ist eine Frage, die müssen wir gemeinsam mit den Dienststellen klären.
Für den polizeilichen Umgang mit den Abgeordneten des Landtages: Auch bei Kollegin Larisch gelten die gleichen Regelungen wie bei allen anderen Abgeordneten. Je nach Einsatz, Anlass und faktischen Gegebenheiten fallen die polizeilichen Gefährdungsbewertungen halt individuell unterschiedlich aus. Das ist auch nicht eine Aufgabe des Ministers, das zu beurteilen, sondern dafür gibt es das Personal, das für diese Aufgaben zuständig ist. Daraus können sich im Einzelfall, wie offensichtlich hier
Ich würde mir wünschen bei derartigen Sachverhalten, dass wir uns in solchen Fällen nicht über die Presse zuerst austauschen, sondern direkt an Minister oder Präsidien oder die zuständigen Stellen wenden, um, wenn solche Fälle vorfallen, auch die mögliche Aufklärung gewährleisten zu können. Wir arbeiten den Fall nach wie vor auf, der ist noch nicht abschließend dokumentiert und auch noch nicht alles abschließend bewertet. So ergibt sich zum jetzigen Zeitpunkt der Sachverhalt für unser Haus und für mich auch.
Es geht hier ja nicht um zusätzliche Rechte. Die Frage stellt sich erstens: Können Sie sagen, wann die Untersuchungen zu dem hier beschriebenen Vorgang abgeschlossen sind, und kann man erwarten, dass in dem Bericht, der dann vorgelegt wird, auch dargestellt wird, warum die Kollegin Larisch besonders schutzwürdig oder besonders gefährlich ist?
Also ich glaube, zunächst erst mal trifft Ersteres zu von Ihren beiden Aufstellungen, wenn wir diese Frage beurteilen. Zweitens wird sich natürlich auch eine Frage abschließend für mich ergeben, warum der eine oder der andere nicht. Ich habe aber schon eingangs erwähnt, dass ein Einsatzbefehl weder vom Einsatzführer noch vom Gruppenführer zu dieser Frage vorliegt, was wir aufarbeiten müssen, um das abschließend zu klären. Und dann werden wir natürlich aus solchen Vorgängen wie üblich auch dementsprechende Empfehlungen an die zuständigen Präsidien geben, damit sie ihre Einsatzführer auf solche Situationen vorbereiten können beziehungsweise individuell handeln. Und ich weise einfach noch mal darauf hin, dass natürlich auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landespolizei für solche Fälle das notwendige Fingerspitzengefühl erwartet wird.
Bevor ich den nächsten Fragesteller aufrufen werde, möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich hier im Ausnahmefall zugelassen habe, dass der Fragesteller von den Regelungen in Paragraf 65 Absatz 4 der Geschäftsordnung Gebrauch gemacht hat, wo festgelegt ist, dass die Fragen im Wortlaut der Drucksache zu stellen sind. Da es sich hier aber lediglich um die Verlesung der Rückseite des Abgeordnetenausweises gehandelt hat, der jedem zugänglich ist, habe ich das zugelassen. Trotzdem ist natürlich weiterhin gültig, dass die Geschäftsordnung in der jetzigen Form weiter gilt, bis wir uns über eine neue Geschäftsordnung verständigt haben. Für alle weiteren Fragesteller bitte ich, diesen Hinweis zu beachten.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Justizministerin und bitte hierzu die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 3 und 4 zu stellen.
3. Inwieweit ist die Finanzierung des Energierechtsberatungsprojekts der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.10.2018 sichergestellt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bernhardt! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dieser Thematik befindet sich das Justizministerium in Abstimmung mit dem Finanzministerium. Eine kurzfristige haushaltsrechtliche Umsetzung für eine Fortführung des Projektes wäre, jedenfalls kurzfristig, möglich, sodass auch eine Finanzierung ab 01.10. in Betracht kommt.
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass nach Auskunft der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern selbst derzeit auf Bundesebene eine Umstellung der Finanzierung sämtlicher Marktwächterprojekte geplant ist, und diese könnte möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf das Energierechtsberatungsprojekt der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern auch strukturell haben. Die Einzelheiten sind gegenwärtig noch nicht absehbar. Wir stehen da allerdings, das will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen, in gutem Kontakt zur Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Hierzu eine Zusatzfrage: Sieht die Landesregierung die Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns am Energiemarktwächter durch die verzögerte Zusage beim Energierechtsberatungsprojekt gefährdet?
Wir arbeiten beide daran, also die Verbraucherzentrale und auch wir, um möglichst frühzeitig sicherzustellen, ob das Projekt insgesamt auch ab 01.01.2019 durch den Bund in der Förderstruktur so erhalten bleibt. Das ist für uns ein wesentliches Element, zu sagen, wie es weitergehen kann.
4. Wie steht die Landesregierung zur Einführung des Energiemarktwächters unter Beteiligung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommerns?
Ich will das an dieser Stelle noch mal deutlich sagen: Wir fördern seit 2016 dieses Projekt, begrüßen auch nach wie vor, dass es dieses Projekt gibt, und wären sehr froh, wenn wir das aus dem Projektstatus heraus gemeinsam mit den Mitteln des Bundes auf rechtlich selbstständige Füße stellen können.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD, die Frage 5 zu stellen.
Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt betragen die durch die langanhaltende Trockenheit verursachten Schäden in existenzgefährdeten Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern 50 bis 60 Millionen Euro.
5. Wieso wurden dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Schäden in Höhe von 120 Millionen Euro genannt, während in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 22. August 2018 nur von 50 bis 60 Millionen Euro die Rede war?
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich erst mal betonen, heute beginnt die MeLa. Zum ersten Mal in meiner Amtszeit kann ich daran nicht teilnehmen, weil das Parlament tagt.
Ich glaube schon, dass die größte Messe, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben, und auch die Wertschätzung gegenüber der Landwirtschaft es geboten hätten, dass der zuständige Ressortminister an dieser Eröffnungsveranstaltung hätte teilnehmen können.
Ich habe natürlich auch die Presseerklärung der AfD im Sommer zur Kenntnis genommen, wo Sie ja zum Ausdruck gebracht haben, dass das alles unnötig sei.
Aber ich will dann mal eins auch hier feststellen: Erstens, ich habe von Anfang an als Vertreter einer der wenigen Bundesländer gesagt, dass wir in eine doch schwierige Situation hineinlaufen. Da waren Sie vielleicht alle noch im Urlaub. Ich habe im Juni – im Juni! – bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt und wir haben prognostiziert – diese Zahlen haben sich auch bestätigt –, dass insgesamt ein Schaden für die Landwirtschaft entsteht von 531 Millionen Euro. Nachdem sich der Bund denn nun endlich auch bewegt hat in Richtung Unterstützung und Diskussionen, sowohl auf europäischer, aber auch auf deutscher Ebene, sind die Zahlen abgefragt worden, wie hoch denn nach der Bundesrichtlinie – in Klammern 30 Prozent Schäden und deren Ausgleich – in den einzelnen Bundesländern die Schadenssumme ausfallen wird, die ausgeglichen wird. Da sind wir zu der Erkenntnis gekommen – und das hat sich im Übrigen auch bestätigt –, als Erste in Deutschland, dass wir einen Schaden, der auszugleichen ist, von um die 120 Millionen zu verzeichnen haben.
Daraus folgt dann, wenn Sie sich die Richtlinie des Bundes anschauen, dass der Bund und die Länder durch diese notifizierte Richtlinie in der Lage sein können, wenn der Bund denn Geld dazugibt, diese Schäden von 120 Millionen Euro mit bis zu 50 Prozent auszugleichen. Wenn Sie jetzt mitgerechnet haben, dann ist das die Hälfte. Deswegen habe ich immer wieder gesagt, wir gehen davon aus, dass, wenn der Bund sich daran beteiligt, wir versuchen wollen, ein Gesamtvolumen zwischen 50 und 60 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen für existenzbedrohte und existenzgefährdete Betriebe bereitzustellen. Genau das hat sich jetzt auch bestätigt.