Protokoll der Sitzung vom 04.10.2016

Meine Damen und Herren Abgeordnete des Landtages MecklenburgVorpommern! Sehr geehrte ehemalige Mitglieder des Landtages! Sehr verehrte Gäste! Ich begrüße Sie ganz herzlich zur konstituierenden Sitzung des Landtages der 7. Wahlperiode.

Es ist in der parlamentarischen Praxis üblich, dass die erste Sitzung eines neu gewählten Parlaments durch das an Lebensjahren älteste Mitglied des Hauses eröffnet wird, das bereit ist, dieses Amt zu übernehmen. Dieses Mitglied des Landtages eröffnet die konstituierende Sitzung als Alterspräsident und leitet sie bis zur Wahl des Landtagspräsidenten.

Mein Name ist Christel Weißig, ich bin am 13. Oktober 1945 geboren. Der guten Ordnung halber frage ich, ob jemand der Damen und Herren Abgeordneten eher geboren ist. – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich bin bereit, das Amt der Alterspräsidentin zu übernehmen, und es ist mir eine Ehre, die erste Sitzung der 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern zu eröffnen. Ich stelle fest, dass der Landtag entsprechend Artikel 28 unserer Landesverfassung ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet.

Die vorläufige Tagesordnung der konstituierenden Sitzung liegt Ihnen vor. Wer der vorläufigen Tagesordnung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit gilt die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung als festgestellt.

Entsprechend der mir vorliegenden Vorschläge und in Übereinstimmung mit den Fraktionen ernenne ich zu vorläufigen Schriftführern den Abgeordneten Thomas Schwarz, Fraktion der SPD, den Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD, die Abgeordnete Maika Friemann-Jennert, Fraktion der CDU, sowie die Abgeordnete Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich bitte die vorläufigen Schriftführer Thomas Schwarz und Maika Friemann-Jennert, neben mir Platz zu nehmen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete des Landtages Mecklenburg-Vorpommern! Sehr geehrte ehemalige Mitglieder des Landtages! Sehr verehrte Gäste! Es ist mir eine ganz besondere Freude, heute hier in meiner Eigenschaft als Alterspräsidentin die konstituierende Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 7. Legislatur zu eröffnen. Wir alle stellten jüngst fest, dass in unserem schönen Bundesland deutlich mehr Menschen vom wesentlichen demokratischen Grundrecht Gebrauch und den Gang zur Wahlurne gemacht haben. Offenbar sehen auch zuvor politikverdrossene Menschen, dass der Schlüssel zur Mitbestimmung an der Wahlurne liegt. Die Wähler Mecklenburg-Vorpommerns haben ein klares Votum zur Zusammensetzung dieses Hohen Hauses gegeben und ich denke, alle ernsthaft an guter demokratischer Zusammenarbeit interessierten Abgeordneten freuen sich wie ich auf eine konstruktive Arbeit und auf einen fruchtbaren Meinungsstreit zum Wohle aller Bürger unseres Landes.

Unsere Demokratie ist ein hohes verletzliches Gut, sie kann nur durch Mitwirkung aller Gesellschaftsteile gut im Interesse aller funktionieren. Wir als gewählte Parlamentarier haben nun die Verpflichtung, das Wählervotum verantwortungsvoll im Interesse der Bevölkerung umzusetzen. Lassen Sie uns gemeinsam unseren Wählerauftrag im Sinne der Stärkung der Demokratie nach besten Kräften erfüllen!

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der beruflichen und ehrenamtlichen Arbeit mit Jugendlichen wie auch Älteren sind mir besonders die Sorgen und Nöte dieser beiden Bevölkerungsanteile bewusst. Sie liegen mir am Herzen und ich nehme sie ernst. Gerade für diese Menschen werde ich mich in meiner Funktion als Abgeordnete in ganz besonderem Maße einsetzen. Denken wir in Bezug auf die älteren Menschen zum Beispiel daran, dass nach 26 Jahren, nach über einem Vierteljahrhundert, noch immer keine vollständige Angleichung des Rentenniveaus innerhalb Deutschlands erfolgt ist, trotz wohl unbestritten gleicher Lebensleistung der Menschen. Und denken wir daran, dass nur allzu häufig die beruflichen Fähigkeiten und die Lebenserfahrungen der Generation 50 plus zwar gern im Ehrenamt genutzt werden, aber viel zu oft nicht im ersten Arbeitsmarkt.

Auch die andere Seite des Altersspektrums bedarf unserer besonderen Aufmerksamkeit und Zuwendung. Schaffen wir endlich hinreichende Bedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, damit hier wieder mehr Kinder aufwachsen können! Noch viel zu vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist aktuell noch keine hinreichende Chancengleichheit gegeben, in der Schule wie in der Ausbildung. Viele sehen hier noch zu wenige berufliche Perspektiven. Schaffen wir gemeinsam die Rahmenbedingungen, dass gerade unsere jungen Menschen, die ja die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns sind, in unserem Bundesland bleiben können!

Meine Damen und Herren, vor uns liegt nun eine Zeit voller Herausforderungen in hoher Verantwortung gegenüber allen Bürgern. Machen wir uns gemeinsam an die Arbeit! Ich wünsche uns allen dafür von Herzen Tatkraft, immer offene Ohren unseren Wählern gegenüber und besten Erfolg. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und CDU)

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE – Beschlussfassung über die Geschäftsordnung, Drucksache 7/1.

Beschlussfassung über die Geschäftsordnung

Antrag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE Geschäftsordnung des Landtages der 7. Wahlperiode – Drucksache 7/1 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Thomas Krüger, Fraktion der SPD, mit einer Redezeit von zehn Minuten.

Sehr geehrte Frau Alterspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch von mir ein herzliches Willkommen zur neuen Legislatur

periode! Lassen Sie uns kritisch und konstruktiv zusammenarbeiten. Ich glaube, das hat dieses Land verdient.

Die Fraktion der SPD, der AfD, der CDU und der LINKEN legen Ihnen hiermit eine Geschäftsordnung zur Abstimmung vor. Dass alle vier Fraktionen sich einvernehmlich auf einen Vorschlag einigen konnten, sehe ich als gutes Zeichen an. Frau Weißig hat das eben ja auch erwähnt, das Gemeinsame. Wir legen Ihnen hier gemeinsam eine Geschäftsordnung vor. Die Geschäftsordnung beinhaltet die parlamentarischen Spielregeln, die wir uns geben, die möglichst fair und ausgewogen sein sollen, Spielregeln, die die Mehrheitsverhältnisse genauso berücksichtigen wie die Rechte von Minderheiten. Und es ist nicht selbstverständlich, dass sich alle vier Fraktionen im Vorfeld darauf einigen konnten. Vor diesem Hintergrund bedanke ich mich insbesondere bei den anderen Parlamentarischen Geschäftsführern für die konstruktive Zusammenarbeit im Vorfeld.

Meine Damen und Herren, diese Geschäftsordnung ist keine Revolution. Bei dieser Geschäftsordnung handelt es sich eher um eine Evolution. Bewährtes wurde erhalten und an einigen Stellen haben wir die Geschäftsordnung an die Erfahrungen insbesondere der letzten Legislaturperiode angepasst. Dazu hat es in der letzten Legislaturperiode auch umfangreiche Vorarbeiten gegeben. Die ehemaligen Parlamentarischen Geschäftsführer Heinz Müller von der SPD, Wolf-Dieter Ringguth von der CDU, Peter Ritter von der LINKEN und Johann-Georg Jaeger von den GRÜNEN haben viele Stunden damit zugebracht, Paragraf für Paragraf durchzugehen und praktikable Lösungen zu suchen. Nicht alles davon ist in die jetzige Geschäftsordnung eingeflossen, vieles liegt noch vor und muss auch weiter diskutiert werden, aber eine ganze Reihe an Dingen haben wir mit aufgenommen und das finden Sie jetzt in dem Ihnen vorliegenden Antrag.

Änderungen gibt es in den Formalien. Es gibt kleine Änderungen, auch Regeländerungen, die sich auf unsere tägliche Arbeit auswirken werden. Zu den kleinen Änderungen gehört beispielsweise, dass wir gerade vier Schriftführer für die konstituierende Sitzung gewählt haben. Zu den kleinen Änderungen gehört sicherlich auch, dass wir für den Lauf der Legislaturperiode nicht mehr 12, sondern 16 Schriftführer wählen werden.

Wir haben aber auch substanzielle Änderungen. So stärken wir an verschiedenen Stellen die Minderheitenrechte im Parlament beispielsweise so, indem jede Fraktion das Recht bekommt, im Ausschuss den Bürgerbeauftragten zu Verhandlungsgegenständen, die dessen gesetzliche Aufgabenstellung betreffen, hinzuzuziehen und ihm das Wort zu erteilen. Zudem kann mit der Verabschiedung dieser Geschäftsordnung auch jede Fraktion den Bürgerbeauftragten, wenn es um die Aussprache zu seinem Jahresbericht geht, verpflichten, sich zu äußern.

Weiterhin ist es mit unserer Geschäftsordnung künftig auch möglich, dass jede Fraktion bei überwiesenen Vorlagen im federführenden Ausschuss eine Anhörung herbeiführen kann. In der letzten Legislaturperiode war dafür noch ein Viertel aller Mitglieder des Ausschusses notwendig.

Meine Damen und Herren, die Fragestunde, wie sie in Paragraf 65 geregelt ist, ist ein klassisches Instrument der Opposition. Wir hatten in der letzten Legislaturperio

de ein sehr starres Verfahren zum Befragen der Landesregierung. Dieses Verfahren ließ dem Fragesteller wenig Spielraum. Das wollen wir ändern. So wird es mit dieser Geschäftsordnung möglich sein, den Fragen zu deren Verständnis eine kurze Bemerkung voranzustellen. Zudem haben wir den Passus gestrichen, der dem Fragenden, wenn er denn eine Nachfrage hat, untersagte, diese Fragen zu unterteilen. Auch das wird künftig möglich sein.

Neu hinzugekommen ist das Mittel der Expertenbefragung. Ich selbst habe in der letzten Legislaturperiode unter anderem im Agrarausschuss mitgearbeitet und da hat es sich gezeigt, dass nicht immer eine große Anhörung notwendig ist. Mitunter macht es Sinn, sich ein, zwei Experten in den Ausschuss einzuladen und mit diesen die Sachverhalte zu diskutieren. Dieses Mittel führen wir mit der neuen Geschäftsordnung ein.

Gestärkt haben wir mit dieser Geschäftsordnung auch den Schutz von Privat- und Geschäftsgeheimnissen. Der Datenschutz hat in den letzten Jahren einen deutlich höheren gesellschaftlichen Stellenwert bekommen. Das ist auch gut so, hat aber zur Folge, dass wir die Paragrafen 44 und 63 entsprechend anpassen werden.

Meine Damen und Herren, natürlich gibt es den einen oder anderen, der sich noch weitere Dinge in der Geschäftsordnung vorstellen kann. Wie gesagt, es hat da ja umfangreiche Vorarbeiten in der letzten Legislaturperiode gegeben. Richtig ist aber, dass wir mit der vorliegenden Geschäftsordnung eine vernünftige Arbeitsgrundlage haben, mit der wir hier gemeinsam starten können. Das heißt nicht, dass wir uns nicht in der Legislaturperiode zusammenfinden können und wenn wir gemeinsam übereinkommen, dass Dinge zu ändern sind, wir diese vielleicht auch im Laufe der Legislaturperiode noch mal anfassen werden. Das wird die Zeit zeigen. Diese Geschäftsordnung, so, wie sie vorliegt, ist, wie gesagt, keine Revolution, eher eine Evolution. Ich bitte Sie um die Zustimmung zur Geschäftsordnung.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE)

Die Fraktionen haben vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für die 7. Wahlperiode auf Drucksache 7/1. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/1 beschlossen. Somit sind wir mit einer Geschäftsordnung und den vorläufig benannten Schriftführern handlungs- fähig.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Wahl der Landtagspräsidentin. Hierzu liegt Ihnen auf Drucksache 7/2 der Vorschlag der Fraktion der SPD vor, die Abgeordnete Sylvia Bretschneider zur Präsidentin des Landtages zu wählen.

Wahl der Präsidentin des Landtages

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 7/2 –

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 1 der soeben beschlossenen Geschäftsordnung des Landtages ist die Wahl zur Landtagspräsidentin geheim abzuhalten. Nach Artikel 32 Absatz 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages beschließt der Landtag mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von einem der vorläufigen Schriftführer vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name der Kandidatin aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich ebenfalls zu meiner Rechten befindet, geben, bitte ich Sie, dem vorläufigen Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Ich bitte die vorläufigen Schriftführer, ihren Platz einzunehmen.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die vorläufigen Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Sie ist leer. Gut.

Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Landtagspräsidentin und bitte den vorläufigen Schriftführer, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 13.35 Uhr

__________

Wiederbeginn: 13.41 Uhr

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Landtagspräsidentin bekannt. Es wurden 71 Stimmen abgegeben, davon sind 71 Stimmen gültig. Es stimmten für die Abgeordnete Sylvia Bretschneider 45 Abgeordnete mit Ja, 10 Abgeordnete mit Nein, 16 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Ich stelle fest, dass die Abgeordnete Sylvia Bretschneider die nach Artikel 32 Absatz 1 der Verfassung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 2 Ab

satz 1 unserer Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE)

Ich frage Sie, Frau Kollegin Bretschneider: Nehmen Sie die Wahl des Landtages zur Präsidentin...

Ich freue mich für Sie und komme durcheinander.