Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020

Meine Fraktion unterstützt alle Maßnahmen, die zur Stabilisierung der Landwirtschaftsunternehmen, zum Schutz des Wassers, des Bodens und der Artenvielfalt beitragen, aber, das klang hier auch schon an, diese Systeme müssen natürlich auch anderen Nutzern in Zukunft kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Umso erfreuter bin ich darüber, dass der Staatssekretär auf der Sitzung des Agrarausschusses am 26. November 2020 mitteilte, dass nunmehr die Voraussetzungen für eine kostenfreie Zurverfügungstellung des Signals geschaffen werden. Bereits im nächsten Doppelhaushalt sollen entsprechende Haushaltsmittel im Einzelplan 08 eingestellt werden.

Die Landwirte in unserem Land werden sich freuen, der Umwelt wird es nutzen, und der vorliegende Antrag der AfD hat sich damit eigentlich erledigt. Aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Aßmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass meine Parlamentskollegen hier schon so weitreichend ausgeführt haben. Das erspart mir doch viele Worte.

Nichtsdestotrotz möchte ich natürlich sagen, dass dieses Thema wichtig ist. Und Herr Kliewe hat es ja bereits auch gesagt, wir haben auch innerhalb der Koalitionsfraktionen über dieses Thema bereits gesprochen. Es

fehlte bisher schlicht und ergreifend an der Finanzierungsquelle. Dr. Backhaus hat hier ausgeführt, dass es round about ungefähr um 1,6 Millionen Euro geht, und die hat nun mal auch ein Minister und ein Ministerium nicht mal eben in der Hosentasche, schon gar nicht zwischen den verabschiedeten Haushalten. Vor einigen Wochen hat Dr. Buchwald im Agrarausschuss ausgeführt, dass eben genau das Vorhaben angestrebt wird, dass in den Beratungen für den neuen Doppelhaushalt in den Chefgesprächen dieses Thema mit aufgegriffen werden soll.

Herr Borschke, ich mag mich dunkel erinnern, dass Sie in dieser Sitzung nicht anwesend waren. Vielleicht hätte Ihr Kollege Ihnen oder der Referent Ihnen berichten sollen, dann hätten Sie sich möglicherweise gespart, den Antrag hier stellen zu müssen.

Ich möchte aber vor allen Dingen darauf hinweisen oder einfach noch mal dafür sensibilisieren, bei all den Vorteilen, die mit Sicherheit die Freistellung dieser Lizenz bringt, dass das eben nicht automatisch heißt, dass die Landwirtschaftsbetriebe in die Lage versetzt werden, das dann auch zu nutzen, weil die Kosten, die entstehen, eben um diese Signale mit den Traktoren in der Fläche empfangen zu können, die sind nicht unerheblich. Es war gesagt worden, man braucht für jeden Schlepper, für jede Spritze, für jeden Mähdrescher, wenn man es nutzen will, eine eigene Station oben auf dem Dach. Es ist so, dass in der Regel – so kenne ich zumindest die Systeme – auch Breitband in Form von, also Internet in der Luft zur Verfügung gestellt sein muss, damit die entsprechende Übertragung auch genau funktionieren kann.

Und, Herr Borschke, Sie wissen, dass wir zwar nicht in einem sehr hügeligen Land wohnen, aber an der einen oder anderen Stelle doch auch mit Wald zu tun haben. Und oft ist es bei den Systemen, die ich kenne, so, dass eben an einem möglichst hohen Punkt im Betrieb noch mal eine Antenne aufs Dach oder aufs Silo gesetzt werden muss, damit entsprechend dann von dort aus in einem Umkreis von 30 bis 60 Kilometern die Signalverteilung auf die Ackerschlepper erfolgen kann. Und das alles führt dazu, dass sicherlich nicht sofort jeder Landwirtschaftsbetrieb, nur, weil die Lizenz freigestellt ist, in der Lage sein wird, finanziell dann gleich dieses System zu nutzen. Ich bin mir aber sicher, dass es immer mehr dazu kommen wird, dass, wenn man in neue Technik investiert, dass nach und nach dann natürlich auch die Schlepper so ersetzt werden, dass sie die entsprechenden technischen Voraussetzungen haben, mit diesem Signal arbeiten zu können. Das ist ein Zukunftsthema, ganz gewiss.

Von daher sehe ich das auch noch gar nicht als so dramatisch, dass wir bis jetzt als Bundesland noch nicht nachgezogen sind, weil es einfach auch in den Landwirtschaftsbetrieben, glaube ich, einfach technisch auch noch viel Nachrüstungsbedarf gibt. Der Minister hat gesagt, wir sind da dran, wir werden dieses Signal freistellen. Dafür muss eine entsprechende Finanzierungsquelle gefunden werden.

Und, was ich noch sagen möchte, ist, es wurde ja zum Beispiel angesprochen das Beispiel Niedersachsen. Es ist immer schön, wenn man so ein Signal freistellt, aber viele Kosten entstehen vor allem dadurch, dass man eben auch Support zum Beispiel darstellen muss. Und

das Land Niedersachsen beispielsweise stellt zwar das Signal frei, aber keinen technischen Support, falls dann doch was ist. Und das ist natürlich was, was man gleich mitdenken muss: Ist am Ende eine Lösung vielleicht kostengünstiger für Mecklenburg-Vorpommern, ähnlich in Niedersachsen, dass man nur das Signal freistellt, oder sagt man, unseren Landwirtschaftsbetrieben ist am Ende nur geholfen, wenn sie dann auch alles aus einer Hand haben, also einen Ansprechpartner für das Signal, aber auch für Störungen im Signal oder eben für andere technische Schwierigkeiten?

Ich glaube, da werden also noch einige Punkte sein, die rein haushalterisch in den Chefgesprächen bei der Haushaltsaufsetzung, ja, was einfach noch besprochen werden muss. Und ich glaube auch, dass wir auch innerhalb dieses Hauses uns noch mal darauf verständigen sollten, wenn das Signal freigegeben wird, was hängt eigentlich da möglicherweise noch mit dran, um das am Ende sinnvoll zu gestalten. Und selbstverständlich muss es auch so sein, dass wir in Zukunft versuchen sollten, darauf hinzuwirken, auch Anreize zu schaffen, finanzielle Anreize zu schaffen, dass eben dann die tatsächliche Technik, die im Betrieb zusätzlich gebraucht wird auf den Traktoren und eben auch zur Signalverstärkung, dass diese dann auch, ja, finanziell gestützt beschafft werden kann, damit wir genau die Vorteile, die ja aufgezeigt wurden, nutzen, und natürlich sind es viele Vorteile, und das erkennen wir auch an. Und damit das eben leichter, schneller eingeführt werden kann, muss man den ganzen Rattenschwanz, der dahinten dranhängt, um es am Ende in die Praxis zu kriegen, auch mitdenken. Dazu sind wir gerne bereit, das gründlich weiter zu bearbeiten. Und von daher: Auf ministerieller Seite ist alles am Laufen, in der Koalition auch. Von daher brauchen wir diesen Antrag nicht und lehnen ihn ab. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Aßmann!

Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Borschke.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Als Erstes möchte ich mal sagen, danke für die sachliche Diskussion. Es zeigt, wenn Sie wollen, geht es auch anders.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Es ist schon ein bisschen ungewohnt, wenn man hier steht und die Zwischenrufe bleiben aus, eine ganz neue Erfahrung, aber es ist auch ganz interessant. Das ist ja auch mal was Neues.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Um aber noch mal auf das Thema zu kommen: Herr Minister, bei den Kosten waren es ja die reinen Signalkosten, die ich hier angesprochen habe. Von der Hardware und dergleichen war ja gar nicht die Rede. Dann muss ich sagen, Sie haben es auch selber gesagt, es ist wieder eine Sache, es werden sich nicht alle leisten können. Profitieren werden letztendlich wieder die größeren Betriebe.

Und Herr Kliewe hat es ja auch betont, der Mittelstand in der Landwirtschaft oder die mittleren Betriebe müssen

gucken, wie sie mit den Kosten hinkommen. Deswegen ändert sich nichts da dran, deswegen ist es trotzdem wichtig, das Signal kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Dann noch zum Antrag. Es war natürlich klar, dass Sie den ablehnen, aber hier kommt wieder mal, also deutlicher kann es ja nicht rüberkommen und sich zeigen wie hier an diesem Antrag. Es geht Ihnen nur darum, den Antrag abzulehnen, weil er von der falschen Fraktion kommt.

(Thomas Krüger, SPD: Falsch!)

Und das ist hier wieder mal ganz deutlich geworden. Für uns ist es trotzdem ein Erfolg, denn wir haben den Druck ausgeübt, damit endlich was passiert. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Borschke!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5588. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5588 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD sowie den fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD, CDU und LINKEN sowie Enthaltung durch die fraktionslose Abgeordnete abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Barrierefreie politische Teilhabe sicherstellen, Drucksache 7/5596.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Barrierefreie politische Teilhabe sicherstellen – Drucksache 7/5596 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen trat im Jahr 2009 rechtsverbindlich in Deutschland in Kraft. Dieses Übereinkommen wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Heute Vormittag ist mir aufgefallen, dass heute der internationale Tag der Menschenrechte ist.

(Thomas Krüger, SPD: Ja.)

Es ist ein zünftiger Anlass, also gerade diesen Vorschlag hier Ihnen zu unterbreiten.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

In 50 Artikeln – ich bin jetzt noch mal wieder beim Übereinkommen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen –, in 50 Artikeln werden Regelungen hinsichtlich der Lebenssituation, des Bedarfes und der Notwendigkeiten für eine gleichberechtigte und selbstbe

stimmte Lebensweise von Menschen mit Behinderungen getroffen. Sie geht von einer Begriffsdefinition und Perspektive aus, die zum einen das Wesen der inklusiven Gesellschaft deutlich macht und zum anderen aufzeigt, wie weit wir in der Gesellschaft davon noch entfernt sind.

Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention definiert den Begriff „Menschen mit Behinderungen“. Er bezieht sich auf Personen, die räumlichen und gesellschaftlichen Barrieren ausgesetzt sind, die sie in Wechselwirkung mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen – und jetzt zitiere ich – „an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“. Dieser Ansatz geht also davon aus, dass die Behinderungen in der Gesellschaft und im Umfeld zu verorten sind, was wiederum dazu führt, dass, sobald diese Behinderungen vollständig abgebaut sind beziehungsweise umfängliche Maßnahmen für die Selbstbestimmung getroffen werden, im Idealfall Behinderungen nicht mehr als solche wahrnehmbar sind und die Teilhabe für alle gesichert ist. Das übergeordnete Ziel allen politischen und gesellschaftlichen Handelns ist deshalb, Barrieren abzubauen, räumliche Barrieren, Barrieren in der Kommunikation, letztlich Barrieren in den Köpfen, oder nicht letztlich, eigentlich zuerst.

Mit dem vorliegenden Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE, dass sich Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der politischen Teilhabe und Herstellung der Verfassungswirklichkeit zum Grundrecht auf allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen endlich an die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention macht. Dass Theorie und Verfassungswirklichkeit weit auseinanderdriften, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir mit unserer Großen Anfrage „25 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ – die Antwort ist vorliegend auf Drucksache 7/5155 – in Erfahrung gebracht. Und dabei wurde Erschreckendes zu Tage gefördert: Lediglich 7,86 Prozent der Wahllokale zur Landtagswahl 2016 und 8,69 Prozent der Wahllokale zur Kommunal- und Europawahl 2019 waren vollständig barrierefrei. Die Teilhabe am politischen Leben, insbesondere die Verwirklichung des Grundrechts auf allgemeine Wahlen, ist in Mecklenburg-Vorpommern damit nicht in erforderlichem Umfang gewährleistet.

Für die mehr als 360.000 Menschen mit Behinderungen im Land ist das eine nicht hinnehmbare Situation. Mehr als die Hälfte der Menschen mit Behinderungen – 194.000, so die uns aktuell vorliegenden Zahlen – und damit mehr als zehn Prozent der Gesamtbevölkerung unseres Bundeslandes haben eine Schwerbehinderung. Die meisten von ihnen mit einem Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent sind 65 Jahre und älter. Circa 2 Prozent sind unter 15 Jahre alt. Ein Großteil der Menschen mit Behinderungen ist demnach im wahlberechtigten Alter. Auch für Menschen mit altersbedingten Einschränkungen und chronischen Erkrankungen ist die Teilnahme an den Wahlen durch Barrierefreiheit endlich vollumfänglich sicherzustellen.

Spätestens zum September 2021 – zumindest der Wahltermin für die Bundestagswahl mit dem 26. September 2021 steht ja bereits fest – ist der nicht haltbare Zustand zu beenden, sind Wahlen barrierefrei auszugestalten und ist die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dafür liegt Ihnen heute unser Antrag vor. Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention regelt in

Umsetzung der Barrierefreiheit, dass die Vertragsstaaten, ich zitiere, „geeignete Maßnahmen mit dem Ziel“ treffen, „für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten“. Zitatende.

Zur Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben ist in Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention geregelt – ich zitiere ein weiteres Mal –: „Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich, … sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden...“ Zitatende.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Spätestens mit der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es für Barrierefreiheit keinen Ermessensspielraum mehr. Barrierefreiheit ist verpflichtend, und so muss es sich in gesetzlichen Regelungen und in der Wahlordnung wiederfinden. Bisherige Regelungen zur Durchführung von Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern setzen auf Freiwilligkeit. Die Landeswahlordnung ist gespickt mit Kannregelungen, aber hat keine tatsächlichen Verbindlichkeiten. Zu barrierefreien Wahllokalen heißt es: „Die Gemeindewahlbehörden teilen in der Wahlbekanntmachung … und in der Wahlbenachrichtigung mit, welche Wahlräume barrierefrei sind.“

Ist jedoch weit und breit kein Wahllokal barrierefrei, kann auch keines benannt werden, und damit hat es sich, da es keine Verpflichtung gibt. Pech gehabt für alle, die darauf angewiesen sind! Jene können dann unter Umständen nur erschwert oder auch gar nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Es ist besorgniserregend, dass nicht einmal jedes zehnte Wahllokal hierzulande barrierefrei ist und laut den Antworten auf die Große Anfrage, die ich bereits zitierte, ganze drei Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern auf kein einziges vollständig barrierefreies Wahllokal verweisen können. Für 60 Prozent der Wahllokale wurde in den Antworten auf die Große Anfrage angegeben, sie seien teilweise barrierefrei. Teilweise barrierefrei oder wahlweise auch barrierearm oder barrierereduziert bedeutet noch lange nicht barrierefrei, denn mit einer Rampe zum Haupteingang ist es noch lange nicht getan.

Um die Wahrnehmung der Rechte von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zu ermöglichen, müssen Hürden für die Wahlberechtigten abgebaut und Wahlen zukünftig vollumfänglich barrierefrei sichergestellt werden. Zu den Maßnahmen, wie wir sie uns vorstellen, gehören folgende: