Elisabeth Aßmann
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es werden sich vielleicht noch einige von Ihnen hier im Saal an den 19. April 2019 erinnern können. Da haben wir nämlich das erste Mal hier über das Thema „Plastikmüll verringern in unserer Ostsee“ debattiert, und ich glaube, das hat vielleicht auch bei der oppositionellen LINKEN für etwas Verwunderung gesorgt. Sie haben uns ja immer vorgeworfen, dass wir als Koalitionsfraktion nicht bereit wären, auch über deren Anträge..., ihnen entweder zuzustimmen oder sie zu überweisen. Das ist hier, glaube ich, ein sehr gutes Beispiel, wie natürlich auch ein Thema, was durch die Opposition aufgegriffen wurde, was hier im Parlament als wichtig erachtet wurde, dann auch gründlich beraten wurde,
indem Sie diesen Antrag also
im Ausschuss sehr gut beraten haben, sehr weitreichend beraten haben und hier auch zu einer sehr umfangreichen Beschlussempfehlung gekommen sind.
Es sind also anderthalb Jahre vergangen, in denen wir an vielen Stellen im Ausschuss über diesen Antrag debattiert haben. Und eins war von vornherein sehr klar, nämlich, dass wir fraktionsübergreifend sehr gut zu diesem Thema zusammengearbeitet haben und uns sicher waren, dass eben dieses Problem nicht ein rein lokales ist, sondern eben auch eins, was regional über andere Bundesländer hinweg, aber auch über andere Staaten,
Ostseeanrainer, hinweg von Bedeutung ist und was natürlich auch global ein Problem ist. Und deswegen ist es auch unsere Aufgabe gewesen, hier als Landesparlament, als Agrarausschuss entsprechend Lösungswege mit aufzuzeigen.
Ich möchte daran erinnern, dass wir im ersten Expertengespräch von Professor Bathmann vom IOW Warnemünde so ein kleines, ja, Gläschen vorgezeigt bekommen haben mit Mikroplastik drin. Das erinnerte doch eher an eine staubähnliche, mehlähnliche Substanz. Und ich glaube, spätestens da sollte jedem Kollegen, jeder Kollegin im Agrarausschuss bewusst geworden sein, dass es eben sehr, sehr schwierig ist, wenn man Mikroplastik in Gewässern hat, die entsprechend auch wieder rausfiltern zu können, nicht nur schwierig, sehr wahrscheinlich sogar unmöglich.
Uns ist auch bewusst geworden im Ausschuss, oder wahrscheinlich war es vielen auch schon vorher klar, dass es natürlich eine Utopie ist, in einer Welt ohne Plastik zu leben. Aber – und das wurde eindringlich klar – Plastik ist eben nicht dafür erschaffen worden, für sehr kurzlebige Produkte genutzt zu werden, für Einwegverpackungen, für irgendwelche dünnen Obst- und Gemüsebeutelchen, sondern es ist ein Produkt, was sehr langlebig ist, was eben bei Lebensmittelaufbewahrung, in der Automobilwirtschaft und so weiter für sehr langlebige Werkstoffe natürlich seine Berechtigung hat. Aber schnelllebige Produkte sind es doch, die hier uns und der Natur das Leben etwas schwerer machen.
Wir haben also jetzt versucht, mit der Beschlussempfehlung dieses Thema weitreichend aufzugreifen, Änderungen einzuarbeiten und der Landesregierung klare Aufträge mit auf den Weg zu geben. So ist zum Beispiel herausgekommen eine Aufforderung zu einer Bundesratsinitiative und damit also konkret zu handeln und eben auch verschiedene Sachverhalte zu prüfen. Ich denke, dass in der Berichterstattung, die Ihnen ja auch schriftlich vorliegt, der Bericht, da entsprechend auch alles daraus hervorgeht. Deswegen möchte ich jetzt nicht noch mal alle Einzelheiten der Beschlussempfehlung hier heute aufgreifen.
Vielleicht als Besonderheit sei noch mal erwähnt, dass wir uns nicht auf ein Expertengespräch begrenzt haben, denn wir hatten nach der ersten Runde zum einen die Schwierigkeit, dass nicht alle Anzuhörenden sich zurückgemeldet haben und insbesondere das Duale System Deutschland selbst in der zweiten Anhörung nicht anwesend war. Da hatten sie dann wenigstens schriftlich was eingereicht, aber es ist natürlich sehr misslich, wenn die Institution, die eben auch für Abfallbeseitigung maßgeblich Verantwortung trägt, wenn die sich da an der Stelle so aus der Affäre zieht.
Wir hatten also dann überlegt, wie können wir es machen, weil wir der Meinung waren, wir haben noch nicht alle Blickpunkte entsprechend abgearbeitet, wie kann man es machen, dass man eben noch ein zweites Expertengespräch macht, und haben dann das Themenfeld erweitert, indem wir gesagt haben, okay, wir wollen eigentlich nicht nur gucken, wo kommt Verschmutzung her, wie kann man vielleicht im Vorfeld vermeiden, dass es zu Plastikverschmutzungen in der Ostsee kommt, sondern gibt es nicht auch Möglichkeiten, Plastik mit biologischer Abbaubarkeit besser zu nutzen. Und durch diese thematische Erweiterung war es uns dann möglich, dann auch
unsere Regularien entsprechend weit auszulegen und eine zweite Expertenrunde drehen zu können.
Wir haben also viele, viele Anzuhörende angehört, konnten uns eine sehr gute Meinung bilden. Und ich denke, dass wir als Ausschuss – vorher abgestimmt zwischen den umweltpolitischen Sprechern der einzelnen Fraktionen – einen sehr guten Beschlussentwurf oder eine sehr gute Beschlussempfehlung Ihnen hier heute zur Abstimmung vorgelegt haben, wo die Wünsche, die natürlich auch die ursprünglich antragstellende Fraktion hatte, eingeflossen sind, wo neue Aspekte mit eingeflossen sind, wo auch noch mal sehr klare Aufträge an die Landesregierung formuliert wurden. Und ich denke, das alles führt dazu, dass wir heute hier mit einem hoffentlich einstimmigen Ergebnis diese Beschlussempfehlung verabschieden.
Ich bedanke mich für die sehr konstruktive und weitreichende Diskussion, die wir im Agrarausschuss in den verschiedenen Runden geführt haben. Ich glaube, das war wirklich ein maßgebliches Beispiel dafür, wie eben politische Meinungsbildung, Weiterentwicklung auch von Themen, die hier aufgeworfen werden, auch sehr gut funktionieren kann. Und von daher freue ich mich auf Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass meine Parlamentskollegen hier schon so weitreichend ausgeführt haben. Das erspart mir doch viele Worte.
Nichtsdestotrotz möchte ich natürlich sagen, dass dieses Thema wichtig ist. Und Herr Kliewe hat es ja bereits auch gesagt, wir haben auch innerhalb der Koalitionsfraktionen über dieses Thema bereits gesprochen. Es
fehlte bisher schlicht und ergreifend an der Finanzierungsquelle. Dr. Backhaus hat hier ausgeführt, dass es round about ungefähr um 1,6 Millionen Euro geht, und die hat nun mal auch ein Minister und ein Ministerium nicht mal eben in der Hosentasche, schon gar nicht zwischen den verabschiedeten Haushalten. Vor einigen Wochen hat Dr. Buchwald im Agrarausschuss ausgeführt, dass eben genau das Vorhaben angestrebt wird, dass in den Beratungen für den neuen Doppelhaushalt in den Chefgesprächen dieses Thema mit aufgegriffen werden soll.
Herr Borschke, ich mag mich dunkel erinnern, dass Sie in dieser Sitzung nicht anwesend waren. Vielleicht hätte Ihr Kollege Ihnen oder der Referent Ihnen berichten sollen, dann hätten Sie sich möglicherweise gespart, den Antrag hier stellen zu müssen.
Ich möchte aber vor allen Dingen darauf hinweisen oder einfach noch mal dafür sensibilisieren, bei all den Vorteilen, die mit Sicherheit die Freistellung dieser Lizenz bringt, dass das eben nicht automatisch heißt, dass die Landwirtschaftsbetriebe in die Lage versetzt werden, das dann auch zu nutzen, weil die Kosten, die entstehen, eben um diese Signale mit den Traktoren in der Fläche empfangen zu können, die sind nicht unerheblich. Es war gesagt worden, man braucht für jeden Schlepper, für jede Spritze, für jeden Mähdrescher, wenn man es nutzen will, eine eigene Station oben auf dem Dach. Es ist so, dass in der Regel – so kenne ich zumindest die Systeme – auch Breitband in Form von, also Internet in der Luft zur Verfügung gestellt sein muss, damit die entsprechende Übertragung auch genau funktionieren kann.
Und, Herr Borschke, Sie wissen, dass wir zwar nicht in einem sehr hügeligen Land wohnen, aber an der einen oder anderen Stelle doch auch mit Wald zu tun haben. Und oft ist es bei den Systemen, die ich kenne, so, dass eben an einem möglichst hohen Punkt im Betrieb noch mal eine Antenne aufs Dach oder aufs Silo gesetzt werden muss, damit entsprechend dann von dort aus in einem Umkreis von 30 bis 60 Kilometern die Signalverteilung auf die Ackerschlepper erfolgen kann. Und das alles führt dazu, dass sicherlich nicht sofort jeder Landwirtschaftsbetrieb, nur, weil die Lizenz freigestellt ist, in der Lage sein wird, finanziell dann gleich dieses System zu nutzen. Ich bin mir aber sicher, dass es immer mehr dazu kommen wird, dass, wenn man in neue Technik investiert, dass nach und nach dann natürlich auch die Schlepper so ersetzt werden, dass sie die entsprechenden technischen Voraussetzungen haben, mit diesem Signal arbeiten zu können. Das ist ein Zukunftsthema, ganz gewiss.
Von daher sehe ich das auch noch gar nicht als so dramatisch, dass wir bis jetzt als Bundesland noch nicht nachgezogen sind, weil es einfach auch in den Landwirtschaftsbetrieben, glaube ich, einfach technisch auch noch viel Nachrüstungsbedarf gibt. Der Minister hat gesagt, wir sind da dran, wir werden dieses Signal freistellen. Dafür muss eine entsprechende Finanzierungsquelle gefunden werden.
Und, was ich noch sagen möchte, ist, es wurde ja zum Beispiel angesprochen das Beispiel Niedersachsen. Es ist immer schön, wenn man so ein Signal freistellt, aber viele Kosten entstehen vor allem dadurch, dass man eben auch Support zum Beispiel darstellen muss. Und
das Land Niedersachsen beispielsweise stellt zwar das Signal frei, aber keinen technischen Support, falls dann doch was ist. Und das ist natürlich was, was man gleich mitdenken muss: Ist am Ende eine Lösung vielleicht kostengünstiger für Mecklenburg-Vorpommern, ähnlich in Niedersachsen, dass man nur das Signal freistellt, oder sagt man, unseren Landwirtschaftsbetrieben ist am Ende nur geholfen, wenn sie dann auch alles aus einer Hand haben, also einen Ansprechpartner für das Signal, aber auch für Störungen im Signal oder eben für andere technische Schwierigkeiten?
Ich glaube, da werden also noch einige Punkte sein, die rein haushalterisch in den Chefgesprächen bei der Haushaltsaufsetzung, ja, was einfach noch besprochen werden muss. Und ich glaube auch, dass wir auch innerhalb dieses Hauses uns noch mal darauf verständigen sollten, wenn das Signal freigegeben wird, was hängt eigentlich da möglicherweise noch mit dran, um das am Ende sinnvoll zu gestalten. Und selbstverständlich muss es auch so sein, dass wir in Zukunft versuchen sollten, darauf hinzuwirken, auch Anreize zu schaffen, finanzielle Anreize zu schaffen, dass eben dann die tatsächliche Technik, die im Betrieb zusätzlich gebraucht wird auf den Traktoren und eben auch zur Signalverstärkung, dass diese dann auch, ja, finanziell gestützt beschafft werden kann, damit wir genau die Vorteile, die ja aufgezeigt wurden, nutzen, und natürlich sind es viele Vorteile, und das erkennen wir auch an. Und damit das eben leichter, schneller eingeführt werden kann, muss man den ganzen Rattenschwanz, der dahinten dranhängt, um es am Ende in die Praxis zu kriegen, auch mitdenken. Dazu sind wir gerne bereit, das gründlich weiter zu bearbeiten. Und von daher: Auf ministerieller Seite ist alles am Laufen, in der Koalition auch. Von daher brauchen wir diesen Antrag nicht und lehnen ihn ab. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zugegebenermaßen ist das Landesordensgesetz ein Fachbereich, der nicht in meiner Zuständigkeit liegt, aber Sie wissen alle, wie das manchmal ist, dass entsprechend auch Vertretung übernommen werden muss. Und das mache ich an dieser Stelle natürlich für den Kollegen gern.
Ich habe mitbekommen, dass schon nach der Ersten Lesung auch in den Ausschüssen entsprechend sehr einvernehmlich darüber diskutiert wurde, wie mit diesem Gesetzentwurf umgegangen werden soll. Es wurde im Rechtsausschuss beschlossen, dass keine weitere Anhörung durch das Parlament erfolgen soll, sondern eben alle Stellungnahmen, die in der Verbandsanhörung der Landesregierung eingegangen sind, dann auch genutzt werden konnten. Und das führte schlussendlich dazu, dass man einheitlich der Auffassung war, dass man diesem Gesetzentwurf Folge leisten kann, auch als Parlament.
Und das halte ich auch für sehr sinnvoll, denn wir haben die Diskussion gehört, wenn wir am Ende nur noch eine Art von Landesverdienstorden haben, dann gibt es die Möglichkeit, einfach aus dem Bestand zum Ersten einfach immer, egal um welches Geschlecht es sich bei der ausgezeichneten Person handelt, eben einfach auf diesen Orden zurückzugreifen, und natürlich ist es auch dann möglich, dass wir eben nicht nur einen Orden für einen Mann oder für eine Frau haben, sondern eben
auch andere Geschlechter eine Rolle spielen können beziehungsweise sich einfach wiederfinden können im Landesverdienstorden.
Deswegen hat es uns als Fraktion sehr gewundert, dass jetzt plötzlich seitens der AfD-Fraktion, obwohl ja Zustimmung gegeben wurde im Rechtsausschuss, dass jetzt trotzdem noch mal wieder ein Änderungsantrag eingereicht wurde. Natürlich haben wir auch wahrgenommen, dass im Finanzausschuss die AfD-Fraktion dagegengestimmt hat. Das zeigt eigentlich auch wieder das unterschiedliche Verhalten in den unterschiedlichen Ausschüssen, dass es doch an der einen oder anderen Stelle offensichtlich in der Kommunikation hakt.
Ich gehe aber davon aus, dass wir uns in der Mehrheit dieses Hauses darüber einig sind, dass wir dieses Gesetzesvorhaben in unveränderter Form so weit unterstützen wollen. Und deswegen stimmen wir als SPD-Fraktion natürlich zu, und ich gehe davon aus, dass das die Mehrheit auch macht. – Vielen herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie können sich sehr gut daran erinnern, dass wir zu Beginn der Wahlperiode gehofft haben, dass nun endlich die große Novelle des Landeswassergesetzes kommt, nicht nur, weil viele kritische Punkte ja seit Jahren diskutiert wurden, sondern weil es eben auch viele Punkte gibt, die unkritischer sind und die wir eben auch mit dieser Neuregelung auf den Weg bringen wollten. Nun haben wir vor mehreren Monaten feststellen müssen, dass es nach wie vor keinen Konsens gibt für diese große Novelle, und es gibt aber einen Punkt – da herrscht politisch Einigkeit –, den wir unbedingt noch vor Ende der Wahlperiode anfassen wollen, um den geht es jetzt in meiner Rede.
Viele von Ihnen werden es mitbekommen haben: Seit Jahren ist der Landesanglerverband immer auf uns mit der politischen Forderung zugegangen zu sagen, Mensch, ist es nicht möglich, die Gewässer, wo jetzt nur mit dem Ruderboot gefahren werden darf, für unsere Angler freizugeben und eben eine Beschiffbarkeit mit Elektromotoren zuzulassen. Ich gebe zu, dass wir als Fraktion auch immer wieder natürlich sehr große Bauchschmerzen mit diesem Thema hatten, weil nicht zuletzt jedes Befahren, was zusätzlich auf so einem sensiblen Gewässer passiert, natürlich auch irgendwo ja einen Nachteil bringen kann für die Tierwelt, für die Pflanzenwelt in diesem Gewässer.
Und deswegen haben wir uns dazu entschieden, keine vollständige Öffnung vorzunehmen, sondern zu sagen, wir nehmen genau das auf, was das Ansinnen des Landesanglerverbands war, nämlich zu sagen, dass die älteren Anglerinnen und Angler, dass die eben die Möglichkeit haben sollen, nicht mit Muskelkraft auf die Seen zu rudern, sondern eben mit kleinen Elektrobooten und zusätzlich, weil wir natürlich auch für unsere Einwohner/-innen, die vielleicht nicht Angler oder Anglerinnen sind, was machen wollen, aber die vielleicht einen Steg an dem Gewässer haben, ein eigenes kleines Boot an dem Ge
wässer haben, dass eben auch die zukünftig auf diesen Gewässern, die bisher nicht beschiffbar waren, zukünftig auch mit einem kleinen Elektroboot fahren können.
Ich glaube, das ist ein Punkt, der wirklich auch zum Wohlgefühl unserer einheimischen Bevölkerung beiträgt, der auch Menschen mit Handicaps in Zukunft es ermöglicht, auf den See, der sonst eher weniger befahren ist, auch mit einem elektromotorbetriebenen Boot raufzufahren, weil Sie können sich das vorstellen, man ist vielleicht nicht unbedingt auf dem Hauptstrom der Havel ganz gerne unterwegs, wenn ich an die Mecklenburger Kleinseenplatte denke, sondern man möchte dann vielleicht doch eher mal auf die Wangnitz fahren, weil man da eben nicht so viel Verkehr hat und als gehandicapte Person oder als ältere Herrschaft oder, oder, oder eben dann einfach ganz gerne auch die Ruhe genießen möchte.
Wir werden also diesem Wunsch des Landesanglerverbandes gerecht, ohne dabei den Naturschutz außen vor zu lassen. Es bleibt selbstverständlich so, dass in Gewässern in Natura-2000-Gebieten, in Nationalparken, im Biosphärenreservat oder Naturschutzgebieten natürlich auch weiterhin die Restriktionen gelten, die bisher auch waren, weil da haben wir es mit sehr sensiblen Zonen zu tun und da wollen wir natürlich jetzt keine weiträumige Öffnung machen.
Und wir haben die Begrenzung nicht nur, was sozusagen die Personen angeht, wer darf zukünftig dann diese Gewässer befahren, sondern auch, was die Fahrzeuge angeht. Wir wollen also nicht, dass jetzt plötzlich mit dem leistungsstarken Elektromotor – ich übertreibe jetzt – mit Vollspeed plötzlich auf diesen Gewässern gefahren wird, sondern es soll natürlich sanft sein, als würde man, ähnlich wie man eben mit einem Ruderboot fahren würde, sanft übers Gewässer gleiten,
sprich maximal ein Kilowatt Leistung darf der Motor haben, maximal sechs Kilometer die Stunde darf gefahren werden, und es soll natürlich jetzt keine – in Anführungszeichen – Luxusyacht sein, sondern wir wollen natürlich, wie der Angler normalerweise, klassischerweise unterwegs ist: Typ ANKA, glaube ich, kennen viele, die auch zu Ostzeiten hier groß geworden sind, oder ein Schlauchboot. Also bis 1.500 Kilogramm Wasserverdrängung ist da das Maß der Dinge, damit wir da entsprechend auch wenig Auswirkungen haben, weil ich weiß nicht, wer sich von Ihnen damit befasst hat, aber natürlich ist es so, dass natürlich die Schraube, die am Boot dann ist, die Schiffsschraube natürlich auch zur Umwälzung im Wasser führt.
Das Wasser bewegt sich nicht, Herr Lenz, genau.
Nein, also, die natürlich auch zu Umwälzungen führt. Und wir gehen davon aus, dass, wenn man in diesem kleinen Leistungsbereich ist, dass es eben sehr vergleichbar ist mit der Umwälzung, die eben auch Ruder machen würden, und deswegen haben wir uns dazu entschieden, gemeinsam mit dem Koalitionspartner das auf den Weg zu bringen.
Warum machen wir das über die Fraktionen? Der Minister hat das ja in der Septembersitzung bereits angekün
digt, dass eben hier etwas vorgelegt werden soll, und Sie wissen alle, dass es eben einen Ticken schneller geht, wenn wir das über die Landtagsfraktionen einbringen. Deswegen haben wir uns für diesen Weg entschieden, diese kleine Novelle zu machen.
Und ich glaube, dass wir sehr gut daran tun, wenn wir natürlich diesen Gesetzentwurf mit aller Gründlichkeit in den Ausschüssen beraten. Aber ich gehe davon aus, dass wir hier einen sehr guten Vorstoß haben, der für unsere Anglerinnen und Angler gutes, aber eben auch für all diejenigen Menschen, die jetzt schon mit dem Ruderboot oder eben von ihrem eigenen Steg aus diese Gewässer nutzen wollen, dass wir hier einfach im Sinne natürlich auch wieder der Menschen an unseren Seen handeln und unsere Seen einfach noch besser erlebbar machen. Von daher hoffe ich auf Zustimmung zur Überweisung und freue mich auf die Debatte. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen erst mal, dass Sie diesen Gesetzentwurf, soweit ich es verstanden habe, unterstützen.
Ich möchte vielleicht noch ein, zwei inhaltliche Dinge sagen. Es wurde angesprochen der Referentenentwurf zum Landeswassergesetz: Wenn Sie mir am Anfang zugehört hätten, Herr Lerche, dann wüssten Sie, dass es eine große Novelle war, die geplant war fürs Landeswassergesetz, und genau dafür diente dieser Referentenentwurf. Wenn Sie jetzt also sagen, warum hat man ihn nicht schon längst auf den Tisch gepackt – doch, der wurde in der Landesregierung weiträumig diskutiert in verschiedenen Runden, auf Arbeitsebene, auf Staatssekretärsebene und auch im Kabinett, und am Ende hat man sich entschieden aus verschiedenen Gründen heraus, dass es eben noch weiteren Bedarf gibt zu gucken, welche Dinge müssen vielleicht doch noch mal genauer angeguckt werden und so weiter und so fort. Wenn Sie jetzt also erwartet hätten, dass man diesen Referentenentwurf hier im Ganzen vorlegt, dann würden wir hier heute nicht stehen, weil die politische Einigkeit gibt es nicht. Und deswegen haben wir uns dazu entschieden, eben diesen kleinen Teil, über den Einigkeit herrscht, dann eben rauszunehmen, rauszulösen aus der großen Novelle und eben jetzt abzuarbeiten.
Und, Herr Dr. Weiß, Sie haben angesprochen – und das hat auch Burkhard Lenz angesprochen –, was ist eigentlich mit der Gebietskulisse, wo jetzt nach wie vor drinsteht, dass eben die Befahrbarkeit nicht gegeben ist. Ich möchte an der Stelle nur darauf hinweisen, dass es ja auch jetzt schon so ist, dass es eben über Ausnahmegenehmigungen möglich ist, bestimmte Gewässer, die jetzt nicht dem Gemeingebrauch sozusagen unterstellt sind zur Nutzung, dass eben auch diese auf Antrag befahren werden können.
Sie können sich sicher sein, dass diese Gesetzesänderung das auch weiterhin natürlich ermöglicht.
Wir können natürlich gerne im Agrarausschuss – und Sie werden das sicherlich dann auch ansprechen – darüber diskutieren, ob man da jetzt eine weitere Öffnung macht im Sinne des Gemeingebrauchs. Sie wissen, dass wir als Fraktion damit Bauchschmerzen haben. Und deswegen haben wir uns ja auch beispielsweise nicht der Forderung der AfD angeschlossen mit dem Gesetzentwurf, die ja wollten, dass wir jetzt eine weitreichende Öffnung auch für touristische Nutzung machen. Bei uns ist es wichtig, dass wir jetzt nicht den Wasserverkehr in Gänze erhöhen, sondern dass wir sagen, okay, wir wollen eben eine sanfte Nutzung natürlich für die Einheimischen, und wir wollen natürlich auch den Anglerinnen und Anglern ermöglichen, die Gewässer zu nutzen, aber eben nicht, dass jetzt plötzlich ein Gewässer, was bisher nur sehr wenig befahren wurde, plötzlich dann touristisch stark frequentiert wird.
Sie wissen vielleicht, wenn Sie auf den Gewässern in der Saison unterwegs sind, Herr Lerche, dass es da mitunter schon ziemlich brenzlig ist. Wenn man überlegt, wie viele Fahrzeuge da tatsächlich auf dem Wasser unterwegs sind und auch wie diese Fahrzeuge teilweise sehr unbeherrscht auf den Gewässern bewegt werden, wenn ich daran denke, wie teilweise in den Schleusen es sehr brenzlig ist mitunter, dass die Hausboote und die Kanufahrer da teilweise doch arg aneinandergeraten, also das ist schon was, wo wir insgesamt, glaube ich, aufpassen müssen, dass wir unsere Gewässer nicht überfordern, sowohl was sozusagen Verkehrssicherheit angeht, aber auch was die Ökologie angeht.
Und von daher haben wir uns für diesen Weg erst mal entschieden. Und ich gehe davon aus, dass wir das diskutieren und dass wir da zu einer guten Lösung kommen. Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Ich bin sehr dankbar, Frau Schlupp, dass Sie als Fraktion diese Aussprache hier eingebracht haben, weil es nicht nur a) natürlich eine Wertschätzung gegenüber den Weidetierhaltern ist, sondern es gibt natürlich auch uns die Möglichkeit, mal zu zeigen, was denn hier in MecklenburgVorpommern eigentlich schon alles getan wird, um die Weidetierhalter zu unterstützen.
Auch wenn Herr Borschke natürlich meint, dass es so eine „ökosozialistische“ Agrarpolitik hier in diesem Lande gibt,
dann zeigt es ganz klar, Herr Borschke, dass Sie vom Begriff „Nachhaltigkeit“ nach wie vor immer noch nichts verstanden haben.
Und wenn man auf Bundesebene schaut und wer sich da auf Bundesebene mal mit der SPD beschäftigt, weiß, dass gerade wir hier in Mecklenburg-Vorpommern eine ganz andere Linie an vielen Stellen fahren, als es in anderen Bundesländern oder auf Bundesebene innerhalb der Partei der Fall ist. Das stößt nicht immer auf offene Ohren, aber am Ende muss man gucken, welche Politik muss ein Landesverband, ein Land für sein Land machen, und deswegen darf man sich da auch ganz gerne mal unterscheiden.
Herr Borschke, wenn Sie hier solche unqualifizierten Zwischensprüche machen oder Zwischenrufe machen, dann ist das natürlich Ihr gutes Recht, aber es zeugt nicht davon, dass Sie hier wirklich Interesse an diesem Thema haben.
Sie sind einfach wieder dabei, dass Sie hier mit irgendwelchen populistischen Äußerungen Stimmung machen wollen, und das zeigt doch auch, dass Sie im Grunde genommen an dem Thema, nämlich die Weidetierhalter tatsächlich zu unterstützen, überhaupt kein Interesse zeigen.
Was passiert hier in Mecklenburg-Vorpommern? Wir haben seit Jahren das Problem, da hat Frau Schlupp völlig recht, dass die Zahl der Tiere, der Nutztiere, in Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht und auch der Weidetiere. Wenn man sich das anguckt, wie passt denn das zeitlich zusammen – nicht nur räumlich zusammen, sondern zeitlich zusammen, Frau Schlupp –, dann kann man klar erkennen, dass ein drastischer Rückgang sicherlich auch zusammenhängt mit der Entkopplung der europäischen Direktzahlungen. Wir haben als Deutschland entschieden, dass wir eben vollständig die europäischen Zahlungen entkoppeln wollen. Es gibt also nicht wie in 22 anderen Staaten Europas gekoppelte Zahlungen für Tierhaltung oder Weidetierhaltung.
Und obwohl es einen Bundesratsbeschluss gibt, den übrigens SPD-geführte Länder ganz stark unterstützen
und auch eingebracht haben, obwohl es einen Bundesratsbeschluss gibt, dass wir eine gekoppelte Zahlung, nämlich eine Mutterschafprämie oder eine GV-Prämie haben, haben das BMEL und Frau Klöckner leider wieder versäumt, das einzureichen bei der EU. Wir hätten ansonsten ab nächstem Jahr die Möglichkeit gehabt, Frau Schlupp, eine Weidetierprämie in Deutschland einzuführen. Diese Frist ist verpasst worden, also haben wir leider aufgrund Ihrer Parteikollegin mindestens zwei Jahre wieder verschenkt für die Weidetierhalter.
Das finde ich sehr schade. Da können Sie persönlich auch nichts dafür, aber ich möchte es ansprechen, damit Sie einfach noch mal aus Mecklenburg-Vorpommern heraus die Chance nutzen, da entsprechend auch noch mal bei der Bundesagrarministerin Druck zu machen.
Alles, was wir machen können, denke ich, das haben wir in Mecklenburg-Vorpommern gemacht. Wir haben beispielsweise unseren Landwirtschaftsminister, der gesagt hat, okay, was kann noch getan werden, um gerade die Schaf- und Ziegenhalter weiter zu unterstützen, deswegen wurde die Prämie, die eben für Beweidung von extensiven Grünlandflächen möglich ist, auf den Höchstsatz hochgehoben letztes Jahr. Das sind 69 Euro pro Hektar mehr, die dort beantragt werden können. Wenn man natürlich runterrechnet, was ein Schäfer vielleicht an Fläche hat, ist das nicht der große Sprung, das gebe ich gerne zu, aber es ist alles das, was wir im Rahmen der jetzigen Fördermöglichkeiten tun konnten.
Ebenso angesprochen wurden die 100 Prozent Kompensation, wenn es um den Schutz der Weidetiere geht bei Angriffen oder Übergriffen und auch Schutz vor Wölfen oder auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden. Ich möchte das Thema Wolf gar nicht so sehr wieder aufrollen hier.
Das lohnt sich einfach nicht an der Stelle. Das heißt nicht, dass wir das Thema nicht nach wie vor ernst nehmen, gar keine Frage, aber ich glaube, wir kommen hier an diesem heutigen Tag kein Stück weiter, wenn man sich jetzt in diesem Thema so drastisch verliert. Wir werden sicherlich mit Blick auf die nächste Förderperiode gucken müssen, ob so ein Programm wie das Sommerweideprogramm wirklich, so, wie es im Moment gestrickt ist...
Entschuldigung, da sitzt der Frosch in meinem Hals.
Von der Weide, genau, der ist von der Niedermoorweide sozusagen wahrscheinlich in meinen Hals...
Nein, Spaß beiseite!
Wir müssen schauen, ob so etwas wie das Sommerweideprogramm tatsächlich so, wie es im Moment umgesetzt wird, für die Betriebe machbar ist. Wenn man sich anguckt, wie viele Betriebe nehmen teil, dann ist das ein
relativ geringer Prozentsatz. Und ich höre immer wieder von vielen Betrieben, gerade wenn es um die Jungtiere geht, also um die Färsen, die weibliche Nachzucht beim Milchvieh, dass sie sagen, na ja, rein rechtlich müsste ich sozusagen bis zur Kalbung meine Tiere auf der Weide halten. Das ist aber sozusagen für die ganze Anfütterung mit Blick auf gute, gesunde Milchproduktion nicht sinnvoll. Deswegen sagen viele lieber, sie machen es nicht, aus Tierschutzgründen. Das ist was, womit wir uns auseinandersetzen müssen, um dann zu gucken, wie kann man das unter den Rahmenbedingungen in Zukunft anders machen, geben es die jetzigen Rahmenbedingungen her, wir müssen es vielleicht nur anders programmieren, oder muss da entsprechend vielleicht auch auf europäischer Ebene die Richtlinie geändert werden.
Weidetierhaltung als Landschaftspflege ist selbstverständlich etwas, was wir nach wie vor als ganz, ganz wichtigen Bestandteil in unseren Landschaftsschutzgebieten und auch in unseren Großschutzgebieten sehen. Wer das mal erlebt hat, wenn die Wanderschäfer unterwegs sind, ob im Biosphärenreservat oder, oder, oder, das ist nicht nur beeindruckend, sondern das ist einfach für die ganze Landschaft von unschätzbarem Wert.
Und ja, letztendlich tun wir mit Weidetierhaltung auch mit Blick auf Biodiversität ganz, ganz Wichtiges. Ich weiß nicht, Herr Caffier ist da im Namen von Herrn Backhaus so durchgerast, ob er das gesagt hat, aber allein in einem Kuhfladen hat man bis zu 300 Gramm Insektenmasse. Also das ist auch was, was natürlich erheblich dazu beiträgt.
Kurzum, die SPD-Landtagsfraktion steht selbstverständlich zu den Weidetierhaltern. Wir wollen auch weiterhin in Mecklenburg-Vorpommern, dass Weidetiere gehalten werden. Deswegen haben wir natürlich unseren Minister auch dabei unterstützt, all das zu tun, was im Rahmen der jetzigen Möglichkeiten getan werden kann.
Und vielleicht erinnern Sie sich, Frau Schlupp, an die Diskussion im Agrarausschuss, als es darum ging, wie wollen wir eigentlich zukünftig unsere Flächen in Mecklenburg-Vorpommern verpachten. Da hatte ich gesagt, dass es schon sehr wünschenswert wäre, wenn wir Grünland verpachten, dass es eben nicht an jemand verpachtet wird, der davon kein Futter produziert, sondern dass wir, wenn es rechtlich machbar ist, sagen, okay, Grünlandflächen werden nur an denjenigen verpachtet, der auch Futter produziert oder Weidetiere darauf hält. Ich glaube, das ist ein Punkt, wenn es machbar ist, den wir umsetzen.
Und von daher sind wir da auf einem guten Weg. Und wenn jetzt noch die Bundesebene mitzieht und wir endlich dann eine Weidetierprämie bekommen und Frau Klöckner das einreicht, dann sind wir auf einem noch besseren Weg. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte der Linksfraktion danken für diesen Antrag, weil wir an dieser Stelle sehr wohl auch über das Thema „Tiertransporte, Tierschutz im Allgemeinen“ debattieren sollten. Ich möchte auch dem Kollegen Dr. Weiß dafür danken, dass er das in einer sehr sachlichen, fachlichen und ehrfurchtsvollen Art und Weise hier vorgetragen hat. Das haben wir nicht an jeder Stelle zu jedem Thema hier immer an der Tagesordnung. Von daher finde ich das sehr gut, wie Sie das gemacht haben, Dr. Weiß.
Wer sich mit der Materie beschäftigt, weiß, dass sich in den vergangenen Jahren viel getan hat im Bereich Tiertransporte. So ist es beispielsweise so, dass eben ein Tier, welches transportiert wird, immer eigenständig auf das Transportfahrzeug gehen können muss. Die Transportunternehmen nehmen nicht mehr einfach jedes Tier, was aus Gründen von beispielsweise Beinbrüchen oder Ähnlichem früher noch per Zange, Radlader oder Ähnlichem auf den Transporter geschliffen oder gezerrt wurde, diese Tiere nehmen sie nicht mehr an, sondern die müssen mittlerweile in den Betrieben oder auch bei den Haltern und Halterinnen getötet, fachmännisch natürlich getötet werden und werden dann über die Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt.
Aber Sie haben recht, Dr. Weiß, oder auch die Fraktion DIE LINKE, dass es eben noch viele, viele Bausteine gibt, viele Punkte, die im Bereich der Tiertransporte absolut verbesserungswürdig sind. Was wir aber sehen, ist, und das hat der Minister vorgetragen und das hat auch
Holger Kliewe erwähnt, es gibt eine Vielzahl sehr guter Regelungen, auch auf europäischer Ebene, der Vollzug gestaltet sich hingegen schwierig. Von daher sehen wir mehr ein Vollzugsproblem als ein Regelungsproblem und glauben, dass eben nur, weil man jetzt die Transportzeiten noch mal verkürzt, dass es nicht dazu führt, dass dann die übrigen Bedingungen und auch die Transportzeiten tatsächlich eingehalten werden.
Sie wissen, dass wir auch Probleme mit den ganzen Zuchttiertransporten haben. Es ist mittlerweile technologisch möglich, über Sperma, über Embryotransfer und so weiter und so fort einfach nicht das lebende Zuchttier transportieren zu müssen. Da gibt es eine Vielzahl von Methoden, die weitaus günstiger und schonender für die Tiere sind.
Das zweite Problem, was wir an der Stelle haben, ist, dass sich zumindest der Verdacht erhärtet, dass die Tiere eben gar nicht zu Zuchtzwecken in den Ländern ankommen, denn die Bestände steigen da nicht wirklich, sondern dass die Tiere tatsächlich am Ende dort geschlachtet werden, und das geht gar nicht. Man kann nicht ein Tier zu Zuchtzwecken verkaufen, wenn es dann am Ende zu Schlachtzwecken transportiert wird, und dann möglicherweise, so könnte man unterstellen, etwas sorgloser mit diesem Tier, was zu Schlachtzwecken bestimmt ist, umgeht als mit einem hochwertigen Zuchttier, was man gesund auch am Bestimmungsort dann am Ende empfangen möchte.
Und was wir sehr kritisch sehen, ist auch der Punkt, der Transport von Milchkälbern, Milchlämmern, also Tiere, die noch Milch brauchen, die also nur wenige Tage, oder im Fall von Rindern 10/14 Tage, alt sind, wenn sie den Geburtsort verlassen. Das ist immer schwierig, weil diese Tiere einfach noch viel mehr die regelmäßige Versorgung auf den Transporten brauchen.
Und wir haben ein Problem, dass eben die Regelungen, gerade auch was Exporte angeht, sozusagen torpediert werden, indem man über Zwischenstationen geht. Das ist Ihnen genauso bekannt wie uns, und deswegen fühlt man sich auch so,
ja, ich sage mal hilflos an der Stelle – genau, Sie sagen es ganz richtig, Dr. Weiß –, weil jede Regelung ist nur wirklich gut, wenn sie sehr lückenlos auch vollziehbar ist. Und da haben wir an vielen Stellen, da gebe ich Ihnen recht, das Problem, dass eben doch viele Lücken irgendwo da sind, mit denen man das umgehen kann. Wenn ich eben aus Mecklenburg-Vorpommern nicht nach Usbekistan exportieren darf, gut, dann exportiere ich vielleicht erst nach Polen und dann nach Usbekistan, oder ich verbringe die Tiere vielleicht erst nach Bayern und von dort woanders hin.
Also es gibt ja leider viele, viele Menschen, die sich sehr wohl der juristischen Lücken bewusst sind und die das dann auch gezielt für ihre Zwecke nutzen. Und da ist es eben nicht richtig zu sagen, na ja, nun hören Sie doch mal zu, einem Wirtschaftsunternehmen, wie die das fänden, wenn man die Transporte jetzt unterbindet, denn es geht nicht immer nur um Wirtschaft, sondern am Ende hat Politik die Aufgabe, alle Bereiche abzuwägen, sowohl
die Wirtschaft als auch den Tierschutz, als auch die gesellschaftliche Verantwortung natürlich. Das müssen wir in Waage bringen, und da zählt dieses Argument an dieser Stelle meines Erachtens nach nicht.
Es wurde vorgeschlagen von Herrn Strohschein, man könne zukünftig doch lieber Langstreckentransporte mit Schiffen machen. Herr Strohschein, Sie haben sicherlich auch in der Vergangenheit immer mal wieder Aufnahmen gesehen, dass es eben auch da immer mal wieder schwarze Schafe gibt. Ich will das nicht auf alle beziehen, das mache ich auf gar keinen Fall, aber es war kürzlich gerade wieder eine Reportage, wo eben lebende Mastbullen an den Beinen aus dem Schiff dann auf den Hafen gehoben werden. Das sind Zustände, die man nicht tolerieren kann. Und ob dann tatsächlich,
ob dann tatsächlich auf See die Versorgung immer genauso gut funktioniert, wie Sie das hier vorgestellt haben, darf man zumindest bezweifeln.
Was wir fordern – und das haben wir ja auch auf Bundesebene im Koalitionsvertrag eingebracht –, dass eben endlich die Bundesregierung die Nutztierstrategie vorlegt, damit eben auch genau das am Ende vernünftig umgesetzt wird, was gefordert ist beziehungsweise was eigentlich auch schon Status quo ist, das muss man ja so anerkennen.
Und es gibt ja, 2019 gab es im Februar eine Entschließung des Europäischen Parlaments auch noch mal zu diesem Thema, die ganz viele Punkte aufgreift, warum eben der Vollzug oder welche Stellen des Vollzugs nicht funktionieren. Und da ist ein ganz gravierender Punkt, dass eben auch die Kontrollen in den Mitgliedsländern sehr unterschiedlich gut gemacht werden beziehungsweise überhaupt gemacht werden. Es gibt viele Länder in der Europäischen Union, die eben so gut wie gar nicht kontrollieren, und das Kontrollniveau ist so unterschiedlich, dass man selbst die Daten, wenn Missstände auffallen, überhaupt nicht miteinander vergleichen kann. Also man kann nicht sagen, in Deutschland haben wir besonders wenige und in Frankreich besonders viele oder andersrum, weil einfach die Datengrundlage eine ganz unterschiedliche ist.
Von daher muss man da dringend an einer einheitlichen Vorgehensweise arbeiten, und man muss vor allem sich bewusst sein, dass, wenn wirtschaftlicher Profit eben im Vorrang steht und dann eben auch sowohl auf dem Rücken der Tiere als aber auch der Fahrer, beispielsweise der Logistikunternehmen, dass sich dann eben an Fahrtenbücher nicht vernünftig gehalten wird oder an Fahrzeiten, an Pausenzeiten, an Versorgungszeiten, dann für die Tiere, dass man da mittlerweile technisch viel, viel mehr Möglichkeiten hat als noch vor einigen Jahren, indem man GPS-Tracking macht, indem man Wiegefunktionen in Lkw nutzen kann, um zu gucken, ist das plausibel, indem man also auch den Veterinärbehörden ermöglicht, in Livezeit sozusagen zu schauen, wie plausibel das ist, was am Ende angegeben wird, weil ich glaube – da mache ich auch keinen Hehl daraus –, es ist mittlerweile eben auch möglich, die Daten so hin zu bearbeiten, dass es plausibel aussieht. Das heißt nicht automatisch, dass es plausibel ist.
Das heißt nicht, dass wir als SPD-Fraktion hier einen Generalverdacht aufmachen, aber wir haben ein absolu
tes Vollzugsproblem, das erkennen wir an. Deswegen bin ich auch so dankbar, dass man das an dieser Stelle des Tages einfach auch mal so klar benennen kann, dass es eben da große Missstände nach wie vor gibt und die nicht nur damit zu beheben sind, dass wir sozusagen vielleicht noch breiter gestreute Schlachtkapazitäten haben. Natürlich sind sie auch damit minimierbar, aber am Ende ist die Art und Weise des Umgangs mit dem Tier immer davon abhängig, wer geht mit dem Tier um und unter welchem Druck möglicherweise auch steht diese Person, sei es Druck vom Arbeitgeber, sei es die eigene finanzielle Lage und so weiter. Von daher ist es am Ende immer auch ein Problem des einzelnen Menschen, und das macht das so schwierig.
Und wenn wir dann eben entsprechend keine vernünftigen Kontrollinstrumente auf die komplette Europäische Union durchsetzen, dann können wir sehr wohl natürlich mit einer Vorbildfunktion vorangehen. Aber es ändert am Ende leider viel zu wenig für die Tiere. Von daher, ja, bleibt mir nicht mehr zu sagen als vielen Dank, dass Sie uns die Möglichkeit geben, dieses Thema hier noch mal zu benennen, auf die Missstände aufmerksam zu machen. Ich wäre sehr froh, wenn gerade auf europäischer Ebene der Kampf weitergeht, um wirklich hier den Vollzug auch hinzubekommen.
Aber solange wir das noch nicht mal geschafft haben, glaube ich, dass wir eben mit einer weiteren Verschärfung einfach am Status quo nicht wirklich was ändern. Deswegen lehnen wir leider ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Herr Borschke, Sie haben es wieder mal geschafft zu beweisen, wie sehr Sie inhaltlich nicht in den Themen stecken, wie sehr Sie nicht in der Lage sind zu erfassen, was hier schon vor Jahren beschlossen worden ist, wie sehr Sie nicht in der Lage sind, die Zusammenhänge zu erkennen, und wie sehr Sie nicht in der Lage sind, im Ausschuss zuzuhören. Und ich möchte auch an dieser Stelle wieder sagen, dass ich es langsam leid bin, mit so einer qualitätslosen Arbeitsweise hier mich auseinandersetzen zu müssen. Es ist einfach nur schade um die Zeit all meiner Kolleginnen und Kollegen, die hier wirklich fachlich fundiert arbeiten und die tatsächlich in diesem Land etwas Positives bewegen wollen.
Der Minister hat es gesagt und auch Dr. Weiß hat es angesprochen, das habe ich vernommen, dass es überhaupt nicht dem widerspricht, was hier beschlossen wurde in diesem Hause vor 20 Jahren, dass es völlig normal ist, dass man Kriterien weiterentwickelt, je nachdem, wie sich Dinge eben auch verändern, aber dass es vor allen Dingen auch darum geht, der Vorbildwirkung, die eben der größte Landverpächter in Mecklenburg-Vorpommern, nämlich wir als Land, hat, einfach auch gerecht zu werden, und das nicht mit dem Ziel, Landwirtschaftsbetriebe zu gängeln oder ihnen irgendetwas aufzuhalsen, was man nicht als sinnvoll erachtet oder eben, wie Sie sagen, ideologisch, ideologisch gesteuert sozusagen einfach willkürlich Dinge sich auszudenken, um sie zu gängeln und einer links-grün-versifften Ideologie zu folgen, sondern es geht darum, die Flächen nachhaltiger, noch nachhaltiger als bisher zu bewirtschaften, mehr für den Natur- und Umweltschutz zu tun. Das ist das, was wir von jedem immer erwarten. Und dann sind wir doch auch als Land Mecklenburg-Vorpommern in der Pflicht, genau das auch abzuliefern, indem wir dann die Kriterien hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend anpassen.
Frau Schlupp hat es gesagt und das hat auch Dr. Weiß gesagt, dass es eben auch darum geht, die Ziffern im Koalitionsvertrag abzuarbeiten. Man kann sich darüber streiten, ob der Zeitpunkt jetzt günstig ist oder nicht. Wir haben anderthalb Jahre vor Ende dieser Wahlperiode, irgendwann muss man nun mal auch dahin kommen, dass man diese Kriterien dann eben nachbearbeitet und der Ziffer des Koalitionsvertrages gerecht wird. Und wir haben in den letzten Wochen und Monaten beide als Koalitionsfraktionen viele Punkte in diesem Musterpachtvertrag gehabt, wo wir sagen, darüber muss man noch mal reden.
Frau Schlupp, Sie haben angesprochen, dass es um diese Klausel geht, okay, was ist eigentlich, wenn Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen nicht in dem Umfang, wie wir annehmen, umgesetzt werden können und dementsprechend dann sozusagen eine Pacht gezahlt
werden müsste für eine Fläche, auf der kein Verlustausgleich dann durch Agrar- und Klimaschutzmaßnahmen erreicht werden kann. Wir hatten beispielsweise angesprochen, dass es eben nicht darum gehen kann, sich auf bestimmte Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu fixieren, sondern zu sagen, alle, die zu dem Zeitpunkt sozusagen in der Bewirtschaftung möglich sind, die sollen entsprechend auch durch die Betriebe genutzt werden können. Wir wollen, dass die größtmögliche Flexibilität da ist. Deswegen ist es so wichtig, dass man eben nicht sagt, ein Betrieb hat meinetwegen fünf Hektar vom Land gepachtet und auf fünf Prozent genau dieser fünf Hektar müssen die Maßnahmen gemacht werden, sondern egal wo im Betrieb soll es möglich sein, damit eben dann auch wieder geschaut werden kann, dass in dem Betrieb an den Stellen, wo es ökologisch sinnvoll, aber auch betriebswirtschaftlich vernünftig abbildbar ist, dann entsprechend die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Der Minister hat gesagt, es geht auch darum, das Kriterium, was jetzt schon da ist, auch ökologisch wirtschaftende Betriebe bevorzugt wieder in die Vergabe mit einzubeziehen. Das finden wir gut. Und gleichermaßen haben wir angemerkt, dass es eben nicht sein kann wie in der Vergangenheit, dass dann Ökobetriebe plötzlich erwachsen, um dann Grünlandflächen einfach nur zu mulchen, sondern wir wollen, dass auch Grünland vernünftig genutzt wird, dass Futter produziert wird, dass da Veredlung passiert, und hatten ebenso das Haus gebeten, in der konkreteren Erarbeitung der Vergabekriterien beziehungsweise Bewirtschaftungskriterien zu schauen, wie kann man möglicherweise diesen Punkt mit aufnehmen, damit tatsächlich eben nicht plötzlich ein Biobetrieb, der nicht ein einziges Stück Vieh hat und keinen einzigen Ballen Heu oder kein einziges Kilo Silage von der Fläche, dann entsprechend den Zuschlag für Grünlandflächen kriegt und ein anderer Betrieb, der vielleicht konventionell wirtschaftet, hätte diese Flächen sehr, sehr dringend für seinen Viehbesatz gebraucht.
Und was uns auch wichtig war, und da bin ich mir gar nicht sicher, ob der Minister das angesprochen hat, also ein Kriterium ist, immer wieder haben wir in den letzten Jahren die Diskussion gehabt um Fruchtfolgen. Wir haben auch jetzt drin, dass vorrangig natürlich Betriebe herangezogen werden, die mehr Kulturen als nur drei in der Fruchtfolge haben. Ich glaube, im Moment sind es vier oder fünf, die sozusagen gefordert sind, um vorrangig heranzukommen an die landeseigenen Flächen. Das war uns nicht ausreichend genug, denn wir haben auch an der Stelle erlebt, dass wir teilweise Mais nach Mais nach Mais haben, gerade an den Standorten, wo wir viele Biogasanlagen haben. Und auch da ist es wieder Vorbildwirkung und sinnvoll für dieses Land MecklenburgVorpommern zu sagen, okay, man begrenzt das auf einen gewissen Zeitraum. Im Moment ist der Vorschlag, maximal drei Jahre eine gleiche Kultur, und danach eben nur noch, wenn sozusagen der Antrag bewilligt wird, das wieder zu tun, denn am Ende ist es wichtig, dass wir vielfältig auf den Flächen arbeiten, dass dadurch eben auch vielfältiges Leben möglich ist, dass der Boden gut und nachhaltig bewirtschaftet wird und dass eben nicht nur immer ein und dieselbe Kultur auf der Fläche wächst.
Ich könnte jetzt mich an einer Reihe von Kriterien abarbeiten, die hier eingebracht wurden, und am Ende frage ich mich eigentlich genau wie Frau Schlupp, warum machen wir das, wenn doch eigentlich die Hauptkritik der
AfD-Fraktion nur am Verfahren war. Zumindest hat Herr Borschke sich nicht weiter inhaltlich mit den Vorschlägen auseinandergesetzt. Aber Sie können sich sicher sein, dass uns sehr wichtig ist, wie mit unseren Flächen umgegangen wird, dass uns sehr wichtig ist auch, wer auf unseren Flächen wirtschaftet, dass eben nicht, wenn ein Konzern einen Landwirtschaftsbetrieb aufkauft und nicht so sorgsam wie jemand, der einfach an seine nächste Generation es weitergeben will, wirtschaften würde oder zumindest wahrscheinlich nicht so sorgsam, dass wir dann einfach Instrumente haben wollen, um zu sagen, halt, stopp, unsere Leitlinie für eine regional gefestigte und bäuerliche Landwirtschaft ist die und an der wollen wir festhalten. Und dafür brauchen wir die Möglichkeit, über diese Kriterien entsprechend noch besser agieren zu können.
Und wenn es am Ende dazu führt, dass auch die Kommunen und die Kirchen, von denen wir ja auch schon seit Jahren immer wieder als große Landverpächter fordern, Mensch, setzt euch damit bitte auseinander, guckt, was könnt ihr an Kriterien machen, wenn das dazu führt, dass wir da eine Sogwirkung erreichen, dann haben wir, denke ich, unsere Hausaufgaben richtig gut gemacht. Und ich bin mir sicher, dass wir viele, viele Landwirtschaftsbetriebe haben, die unsere Flächen auch weiterhin pachten wollen, die unsere Flächen weiterhin pachten werden und die auch sehr sorgsam damit umgehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrter Herr Förster! Ich habe nicht vernommen, dass Frau Tegtmeier hier über Geschlechterrollen gesprochen hat. Ich habe persönlich vernommen, dass sie hier vor allen Dingen über Familie gesprochen hat.
Wenn man aktuelle Werbung verfolgt und dann Werbung sieht für Sendungen, Dating-Sendungen, wie „Milf oder Missy“, dann sagt das eigentlich alles darüber aus, wie sexistisch genau diese Gesellschaft ist. Und wenn Sie dann hier behaupten, dass meine Fraktion oder irgendeine andere Fraktion als die Ihre Frauen, die sich für die Rolle als Vollzeitmutter entscheiden, mit Missachtung in irgendeiner Art und Weise bestrafen würden, dann möchte ich an dieser Stelle von Ihnen ganz klar wissen, an welcher Stelle, auf welche Art und Weise, mit welchen Worten wir das getan haben!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Nicht nur in der letzten Woche im Agrarausschuss war das Thema hier in diesem Hohen
Hause, sondern auch bereits vorher wurde medial darüber Bericht erstattet. Also eine Dringlichkeit ist allein schon vom Zeitpunkt her nicht gegeben. Zudem wurde das Haus eben im Ausschuss beteiligt. Ich möchte betonen, dass keine einzige Fraktion in der Sitzung des Agrarausschusses einen Beschluss seitens des Ausschusses verlangt hat oder beantragt hat, dass auch keine einzige Fraktion gesagt hat, dass entsprechend hier das Parlament als Ganzes noch einbezogen werden möchte. Und ich möchte betonen, dass wir die Dringlichkeit auch deswegen ablehnen, weil wir keine Gefahr sehen, dass hier gesellschaftspolitisch oder auch wirtschaftspolitisch irgendwelche Gefahr in Verzug ist, die die Aufsetzung mit dieser Dringlichkeit hier rechtfertigen würde. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD, die „Alternative Fake News Deutschlands“, hat wieder zugeschlagen.
Herr Strohschein, wissen Sie, wenn Ihre Fraktion,
wenn Ihre Fraktion immer wieder sagt, den Regierungsfraktionen würden die Themen ausgehen, und Sie selber wollen, dass jetzt die Landesregierung was prüft, was aber seit sieben Jahren schon umgesetzt ist, dann frage ich mich, ob Sie eigentlich auch mal verstehen, worum es bei den Themen geht, oder ob Sie es überhaupt schaffen, sich mal mit den Themen auseinanderzusetzen, und zwar so weit, dass Sie wirklich mal sehen, was die aktuelle Lage ist. Und wenn Sie sagen, dass der Fakt, dass
nur schwache Lämmer Opfer von Kolkraben werden, dass das Märchen sind, dann frage ich mich, ob Sie eigentlich auch sagen, dass die Wissenschaftler, die nämlich genau das beweisen, auch Geschichtenerzähler, Märchenerzähler sind oder nicht.
Sie sagen immer, wir sollen faktenbasiert arbeiten, erkennen aber nicht an, was wissenschaftlich gemacht ist. Und das zeigt immer wieder, wie abstrus Sie eigentlich mit den Themen umgehen, wie willkürlich Sie sich hier verhalten und wie wenig Substanz das immer wieder hat, was Sie hier in diesem Parlament vorbringen. Und das ist dieses Hauses nicht würdig, Entschuldigung, das ist einfach nur peinlich.
Ich will nicht sagen, und so möchte ich auch nicht verstanden werden, dass es nicht immer an verschiedenen Punkten mal Schwierigkeiten mit Kolkrabenpopulationen gibt. Das hat, glaube ich, auch keiner meiner Vorredner hier irgendwie infrage gestellt, dass es das gibt. Aber es gibt verschiedene Studien, die zeigen, dass eben genau dort, wo in den Tierbeständen zum Beispiel Befall von Wurmerkrankungen ist, wo schlechte Ernährungszustände der Muttertiere sind und so weiter und so fort,
dass genau dort es vermehrt dazu kommt, dass die Tiere, die Lämmer oder die Kälber dann entsprechend schwach sind und die Kolkraben dann entsprechend an die Jungtiere rangehen. Und jeder, der sich ein bisschen mit Rabenvögeln auseinandersetzt, weiß, dass sie nicht nur klug sind, sondern auch sehr neugierig. Und wenn ein Aasfresser ein Lamm oder ein Kalb, was lebensschwach ist, sieht, dann wird er natürlich auch versuchen, dieses Tier anzupicken, zu gucken, lebt es noch, kommt einer, der sich wehrt.
Und wenn wir beispielsweise Mutterkuhbestände haben, in denen aufgrund von falscher Mineralstoffversorgung dann zum Beispiel das Muttertier Milchfieber hat und nicht aufstehen kann, um sein Kalb zu versorgen oder auch zu verteidigen, dann ist sicherlich auch das Problem, dass der Kolkrabe da entsprechend ja an das Jungtier rangeht, an das Kalb rangeht. Und dann ist es immer natürlich auch so, wo ist die erste Angriffsfläche. Das haben Sie gesagt, das sind die Augen, aber es sind beispielsweise auch die äußeren Geschlechtsmerkmale, an die dann herangegangen wird. Das ist mit Sicherheit – und das weiß ich aus eigener Erfahrung – kein schöner Anblick. Aber es ist mitnichten so, dass jetzt hier in Mecklenburg-Vorpommern oder anderswo auf jeder Weide die Kolkrabenschwärme nur darauf warten, dass sie dann, sobald irgendwo ein Tier neu geboren wird, über es herfallen. Das ist überhaupt nicht gegeben.
Von daher sehen wir den Handlungsbedarf hier nicht, den Kolkraben in den Anhang 2 der EU-Vogelschutz
richtlinie aufzunehmen und damit also die Voraussetzung zu schaffen, ihn bejagbar zu machen. Er steht im Jagdrecht ja drin mit einer ganzjährigen Schonzeit, wenn ich es richtig im Kopf habe. Und wenn Sie dann sagen, es soll geprüft werden, wie die Jagdbehörde dann hier eine Reduzierung der Kolkrabenbestände anordnen kann, dann kann ich nur darauf hinweisen, was Kollege Burkhard Lenz gesagt hat.
Es ist seit 2013 in der entsprechenden Verordnung umgesetzt worden, dass, wenn also ein Antrag gestellt wird bei der unteren Jagdbehörde, dass, wenn ein Antrag gestellt wird, das entsprechend begründet wird, dass dann auch die Möglichkeit gegeben ist, entsprechend eine Ausnahme von der ganzjährigen Schonzeit in dem Moment zu machen, entsprechend dann in die Bestände einzugreifen. Und auch da hat Burkhard Lenz recht, wenn er sagt, dass es entsprechend schwierig ist. Das erleben wir bei anderen Tierbeständen auch. Aber auch da gibt es wieder wissenschaftliche Untersuchungen, die ganz klar zeigen, wenn man Eingriffe macht bei diesen Kolkraben, dass sie dann auch in dem Jahr zumindest, wo entsprechend Vergrämungsabschüsse passiert sind, an der Stelle sich nicht wieder ansiedeln. Es kommt vor, dass sie in den Folgejahren dahin kommen, das will ich gar nicht jetzt hier abstreiten, aber auch dann ist es ja wieder möglich, wenn Angriffe passieren, da entsprechend vorzugehen.
Und wissen Sie, Herr Strohschein, manchmal ist es ganz gut, wenn man sich ein bisschen tiefer gehend mit den Dingen auseinandersetzt. Dann bekommt man auch mit, was hier unter viel, viel Streit in diesem Parlament schon in der vergangenen Legislaturperiode diskutiert wurde.
Dann bekommt man mit, was hier schon passiert ist.
Und dann bekommt man auch mit, dass eben nicht der Kolkrabe zu vergleichen ist mit einem wildernden Hund oder wie auch immer, sondern dass es ganz, ganz einzelne Fälle sind, bei denen fast immer der Tierhalter entsprechend auch vorher leider seine Tiere gesundheitlich nicht so in einen guten Zustand gesetzt hat, dass sie entsprechend vital dann auch oder vitale Nachkommen gebären konnten. Und wenn Sie sagen, das sind Märchen, dann schauen Sie sich bitte die Untersuchungen an! Aber hören Sie bitte auf, uns hier mit solchen Anträgen, die einfach nichtsnutzig sind, die Zeit zu stehlen! Ich habe es langsam satt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass sich nach dieser doch sehr hitzigen Debatte zum vorigen Thema die Gemüter mit dem vorliegenden TOP etwas beruhigen werden. Wie Sie gesehen haben, haben wir einen sehr umfangreichen Antrag zur Situation des Leibniz-Instituts für Nutztierbiologie, also des FBN in Dummerstorf vorgelegt.
Es ist, glaube ich, kein Geheimnis, dass wir, als der Senat der Leibniz-Gemeinschaft durch die letzte Evaluation
des FBN empfohlen hat, die gemeinsame Förderung von Bund und Land zu beenden, dass wir da alle hier in Mecklenburg-Vorpommern sehr überrascht waren und auch betroffen. Wir sind uns natürlich bewusst, dass es in der Vergangenheit mehr als einen Kritikpunkt an der wissenschaftlichen Arbeit im FBN gab. Aber dieser Kritik hat man sich angenommen, die Leitung des Instituts neu besetzt, die Zahl der Doktoranden erhöht und auch die wissenschaftlichen Veröffentlichungen wurden wieder mehr in den Fokus gerückt. Leider haben diese Veränderungen aber bis zur Evaluation nicht ausreichend greifen können, um das Votum des Senats ausreichend positiv beeinflussen zu können.
Für uns hier in Mecklenburg-Vorpommern ist klar, dass wir die fachliche Kompetenz des Leibniz-Instituts für Nutztierbiologie in Dummerstorf sehr schätzen. Die Kooperation mit der agrar- und umweltwissenschaftlichen Fakultät der Uni Rostock ermöglicht es den Studierenden nicht zuletzt, ihre Abschlussarbeiten vernünftig wissenschaftlich fundiert begleiten zu lassen. Und gemeinsam mit dem landeseigenen Gut Dummerstorf und der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei bildet das FBN einen gemeinsamen Forschungscampus in Dummerstorf, der zu einem unverzichtbaren Ort für die Entwicklung neuer, wissenschaftlich erprobter und praxisorientiert anwendbarer Erkenntnisse geworden ist. Besonders wenn man aber sieht, welche Herausforderungen unserer Landwirtschaft bevorstehen, ist es absolut notwendig, die Forschung im Agrarbereich und speziell im Bereich der Nutztierbiologie weiter aufrechtzuerhalten.
Wir haben es natürlich nicht versäumt, uns auch, als dieses Haus nämlich mit den Abgeordneten des Agrarausschusses persönlich vor Ort war, ein Bild zu machen und uns von der Kompetenz des Instituts einen persönlichen Eindruck zu machen.
Für uns ist die Nutztierhaltung natürlich ein elementarer Bestandteil unserer Land- und Ernährungswirtschaft hier in Mecklenburg-Vorpommern, und es ist wichtig, dass den Betrieben und Beratern die wissenschaftlichen Grundlagen für ihre Entscheidungen auch geliefert werden können. In Zeiten von Entscheidungen aus dem Bauch heraus, in Zeiten von Fake News, in Zeiten von Bauern-Bashing, in Zeiten von Druck auf unsere Böden, unser Wasser, unsere Natur, in Zeiten von Ernteausfällen aufgrund von Wetterereignissen, in Zeiten von Seuchenzügen, die unsere Nutztierhaltung bedrohen – Stichwort „Afrikanische Schweinepest“ –, in Zeiten aber auch von verunreinigten Lebensmitteln namhafter Fleischverarbeiter, in Zeiten von Hungersnöten weltweit, in Zeiten von der Suche unserer Landwirtschaftsbetriebe nach wirklichen Perspektiven, eben genau in diesen Zeiten ist es absolut notwendig, dass die wissenschaftliche Arbeit im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft hier in Mecklenburg-Vorpommern mindestens genauso stark bleibt wie bisher.
Deswegen beauftragen wir mit dem vorliegenden Antrag unsere Landesregierung, sich innerhalb der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz mit Nachdruck für die weitere Förderung vom Bund einzusetzen. Wir wollen, dass erreicht wird, dass eine Übergangsfinanzierung von bis zu drei Jahren sichergestellt wird. Denn eins ist doch klar: Verliert das FBN seine Finanzierung, wird es zukünf
tig nicht möglich sein, dass dieses Institut den Anforderungen einer international tätigen und anerkannten Forschungseinrichtung überhaupt noch gerecht werden kann. Eine weitergeführte Finanzierung darf es aber selbstverständlich nicht ohne einen klaren Anspruch an die zukünftige Arbeit des FBN geben. Deswegen soll die Landesregierung auch mit diesem Antrag von diesem Hause den klaren Auftrag bekommen, gemeinsam mit dem Bund und dem FBN eine Entwicklungsperspektive zu entwerfen, die die weitere wissenschaftliche Arbeit auf höchster Qualität sicherstellt. Wir brauchen für das FBN eine langfristige Planungssicherheit und deswegen bitte ich um Zustimmung für den vorliegenden Antrag. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei all den wohlwollenden Worten zu unserem Antrag bleibt mir eigentlich nur, Ihnen zu danken für Ihre Unterstützung. Und ich gehe davon aus, dass wir gemeinsam mit der Landesregierung weiter für dieses Institut kämpfen werden. Das Votum aus diesem Hohen Hause wird dabei sicherlich ein wichtiger Schritt auf dieser Mission sein. Also herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist zugegebenerweise ein sehr undankbarer Posten, wenn man zu dieser Stunde bei der Aufmerksamkeitsspanne, die hier in diesem Raum eben nicht mehr herrscht,
dann hier als vorletzte Rednerin am heutigen Debattentag reden darf. Nichtsdestotrotz ist das Thema eins, was es definitiv wert ist, mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit und auch mit Genauigkeit entsprechend hier bedacht zu werden.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE gibt uns die Möglichkeit, auch noch mal zu zeigen, wie vorausschauend die Koalitionspartner schon 2016 bei den Koalitionsverhandlungen waren,
weil wir nämlich schon 2016 eben unter Federführung der SPD beschlossen hatten, das Grundwassermessstellennetz um 100 weitere Messstellen zu erweitern und auch die bestehenden entsprechend technisch wieder auf den neuen Stand zu bringen. Und von daher ist das, wenn wir auch verfolgt haben, was der Minister hier gesagt hat, auch passiert beziehungsweise kurz vor der Fertigstellung. Woher Sie, Herr Dr. Weiß, oder die Fraktion DIE LINKE nun die Erkenntnis nehmen, dass es auf Garantie nicht erreicht werden wird, das kann ich also an der Stelle nicht nachvollziehen.
Wenn wir uns aber anschauen, wie es mit den Grundwassermessstellen aussieht, dann müssen wir leider feststellen, dass, selbst, wenn wir das Messstellennetz, das wir jetzt haben, noch weiter verdichten, wir eben immer noch nicht dem Verursacherprinzip, was wir eben in Deutschland haben, gerecht werden können. Also selbst, wenn wir jetzt auf Rügen noch 50 bauen oder auch in Nordwestmecklenburg noch 50 bauen, dann werden wir es nicht schaffen, am Ende den einzelnen Übeltäter, ob jetzt bewusst oder unbewusst, entsprechend dingfest zu machen oder eben zur Verantwortung zu ziehen. Und das ist eben auch das große Kernproblem, was wir bei dieser Geschichte haben.
Die Landwirtschaftsbetriebe arbeiten mit der Natur. Und selbst wenn ich als Landwirt plane, wie viel Ertrag erwarte ich von meiner Fläche, dann dünge ich entsprechend bedarfsgerecht. Sie alle wissen, was in den letzten drei Jahren vorgefallen ist, dass wir mit Hitze zu tun hatten, dass wir mit Frühsommertrockenheit zu tun hatten, dass wir mit Starkregenereignissen zu tun hatten.
Und selbst wenn der Landwirt genau plant, er erntet 90 Dezitonnen Weizen, wenn dann aufgrund von Hitze dann plötzlich nur noch 50 oder 60 runterkommen, der Weizen ist aber auch gedüngt worden im Frühsommer, dann kann der Landwirtschaftsbetrieb gar nichts mehr dagegen tun, und dann wird er, egal, ob wir bei 80 Prozent Stickstoffdüngungsmenge sind oder bei weniger oder bei 100 Prozent, dann wird es immer so sein, dass wir mit zunehmenden Wetterereignissen von Hitze oder
eben auch von Starkregen dazu kommen werden, dass die Landwirtschaftsbetriebe einfach gezwungenermaßen aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht verhindern können, dass sie entsprechend auch Einträge ins Grund- wasser haben.
Das soll nicht heißen, dass wir nichts dagegen tun müssen. Um Gottes willen! Aber wir müssen einfach bei der ganzen Diskussion auch berücksichtigen, dass wir es hier mit Natur zu tun haben und dass es eben nicht wie bei Rechenschieberei oder bei – ja, ich sage mal – Prozessen, wie sie in einer Fabrik ablaufen, eben alles sehr leicht steuerbar ist, sondern dass es eben entsprechend auch für die Landwirtschaftsbetriebe, die an vielen Stellen großes Interesse daran haben, entsprechend nachhaltig zu wirtschaften, eben sehr schwierig ist.
Wichtig ist, wenn man sich die Grundwasserkörper anguckt auch, dass wir genau in Zukunft wissen müssen, wie alt ist das Wasser, also aus welcher Zeit kommen die Einträge. Wichtig ist, dass wir wissen, wo ist die Anströmrichtung her, also aus welcher Ecke kommt es schon mal, weil am Ende werden wir dem Verursacherprinzip nur gerecht, wenn wir so genau wie möglich wissen, woher die Einträge kommen. Und dann muss der nächste Schritt sein zu gucken, okay, wer ist der Verursacher, ja, aber woher, also aus welchen Gründen ist denn diese Ursache entstanden. Ist es eine natürliche Bedingung gewesen oder auch nicht. Weil wenn natürlich jemand bewusst überdüngt hat, bewusst zu viel Gülle gefahren hat oder, oder, oder, dann muss er natürlich auch finanziell dafür belangt werden. Sind es aber natürliche Ereignisse, die einfach nicht zu verhindern waren, dann können wir darüber reden, okay, wie kann es möglich sein, den Landwirtschaftsbetrieb entsprechend finanziell nicht mehr zu belasten oder entsprechend einzuschränken.
Ich bin sehr dafür, dass wir auch die Kritik, die an den eingerichteten Messstellen kommt, dass wir die ernst nehmen und dass das LUNG da für größtmögliche Transparenz sorgt. Natürlich sind es nur einige wenige der Messstellen, die, so wie es in vorangegangenen Redebeiträgen genannt wurde, eben an Orten sind, wo man sagt, ja, das war mal ein alter Platz, wo mit Mist und Gülle eben dann Dünger erzeugt wurde oder mit Stroh und Gülle Mist erzeugt wurde, oder es waren Stellen, um alte Deponiekörper zu überwachen. Aber das sind ja, wenn man ehrlich ist, auch nur einzelne Punkte. Da muss man aufklären, da muss man auch gucken, dass das LUNG da wirklich größtmögliche Transparenz schafft. Aber das ist jetzt nicht die überwiegende Mehrheit dieser 381 Messstellen, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Nichtsdestotrotz ist es eben wichtig, dass wir bei den Messstellen, die wir haben, entsprechend auch noch mehr Daten bekommen, und zwar nicht nur, was Nitrat und Phosphor angeht und das Alter des Wassers, sondern auch, was ist mit Pflanzenschutzmitteln. Da wird das nächste Problem auf uns zurollen. Ich habe das in der vergangenen Rede schon mal gesagt, als es darum ging, wie die Probleme sein werden bei Grundstückseigentümern, die zersiedelt sind, die ihr Brauchwasser aus eben den Brunnen auf den Grundstücken ziehen müssen, weil nämlich die zunehmend ja das Problem haben, dass sie eben belastetes Wasser ziehen müssen, und man auch da gucken muss, wo kommen die Belastungen her.
Wichtig ist, dass wir bei der Binnendifferenzierung, das hat Holger Kliewe ja eben auch gerade noch einmal gesagt, dass wir da einheitlich bundesweit vorgehen. Das war ein Fehler der Vergangenheit, dass man sowohl innerdeutsch als auch europäisch, als diese ganzen Messstellennetze eingesetzt worden sind, nicht einheitlich vorgegangen ist. Es gibt immer viele Vorteile, wenn man so ein föderales System hat, wie wir es haben. Aber es gibt eben auch bei solchen Stellen, wenn es um Wettbewerbsverzerrung geht oder um Verzerrung von Daten, entsprechend viele Nachteile. Und da kann man nur aus der Vergangenheit lernen.
Ich bin immer kein Fan davon, sich jetzt zurückzulehnen und zu sagen, ja, hätten wir mal früher. Und wir können das jetzt alle bedauern, am Ende ist es so, dass wir jetzt aus der Situation das Richtige machen müssen, dass wir dafür sorgen müssen, dass an den Messstellen, wo wir wirklich Probleme haben, dass dort was dagegen getan wird. Und da ist es zugegebenermaßen ehrlich gesagt völlig egal, ob ich ein Belastungsnetz melde und sage, ich kümmere mich dann um 100 Prozent meiner Messstellen, oder ich habe eben ein komplettes und es sind meinetwegen nur 15 Prozent, weil am Ende ist es doch so, dass die Zahl der Messstellen, wo was auftritt, die bleibt doch die gleiche. Wir müssen dort, wo es zur Belastung kommt, müssen wir etwas tun, und dort, wo eben keine Belastungen entstehen, müssen wir dafür sorgen, dass unsere Landwirtschaftsbetriebe entsprechend ihrem Wirtschaften nicht mehr eingeschränkt werden, denn sonst können wir hier in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland, in Europa nicht entsprechend vernünftig wirtschaften. Und dann wird jeder von uns sich irgendwann damit begnügen müssen, dass wir immer mehr Importware in unseren Kühlschränken finden.
Ich habe noch eine Bemerkung zu Herrn Borschke. Herr Borschke, Sie haben gesagt, 0,4 Messstellen auf 1.000 Hektar wären das Maß in Deutschland.
Ich weiß nicht, woher Sie diesen Wert genommen haben.
Und dann sind Sie trotzdem mit dem zweiten Wert,
Entschuldigung, dann sind Sie trotzdem mit dem zweiten Wert deutlich unter dem gelandet, der tatsächlich ist, weil nämlich aus einer Kleinen Anfrage im Bundestag vom März geht hervor, dass es 3,7 Messstellen pro 1.000 Hektar sind bezogen auf die landwirtschaftliche Nutzfläche. Sie haben ja nicht mal gesagt, bezogen auf welche Größe, ob jetzt auf Gesamtdeutschland oder auf die landwirtschaftliche Nutzfläche, und der Wert, den Sie gesagt haben, der war auch deutlich kleiner als 3,7.
Fakt ist, Herr Borschke, Sie haben dann gesprochen von 1,6 Messstellen. Aus der Kleinen Anfrage geht hervor, es sind 3,7. Das ist, glaube ich, ein erheblicher Unterschied. Ob Sie das jetzt bezogen haben auf was auch immer, das ist mir letztendlich egal. Mir ist nur wichtig, dass wir mit den Zahlen arbeiten, die real sind. Ich gehe davon aus, wenn die Bundesregierung eine Kleine Anfrage beantwortet, dass sie da auch mit den realen Zahlen arbeitet. Und vielleicht schauen Sie dann in Zukunft dann mal bei diesen Quellen nach.
Was mich heute gefreut hat, ist, dass der Minister gesagt hat, dass wir in Zukunft alle Messstellen in MecklenburgVorpommern für den neuen Betrachtungszeitraum mit einbeziehen wollen. Till Backhaus hat gesagt, 2021 sollen eben dann auch die Messstellen, die die Wasserzweckverbände haben, entsprechend mit einbezogen werden. Das ist, glaube ich, ein sehr gutes Signal auch für Transparenz, für Transparenz auch für unsere Landwirtschaftsbetriebe. Ich sage aber auch, das heißt nicht automatisch, dass sich die Belastungssituation verbessert. Das kann genauso gut heißen, dass sich das bestätigt. Und auch da müssen wir jetzt gemeinsam mit der Bundesebene dafür sorgen, dass wir für diesen Fall gewappnet sind und schauen können, wie wir mit der Binnendifferenzierung entsprechend, was unsere Landwirtschaftsbetriebe erreichen können, und nur dort entsprechend sanktionieren, wo es wirklich notwendig ist. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Wir können den Antrag leider nur ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein paar Worte verlieren zu dem, was Herr Förster gesagt hat.
Herr Förster, Sie haben zu Frau Schlupp gesagt, sie soll mal mehr Rückgrat zeigen und eine rote Linie ziehen. Wissen Sie, wenn man ihr zugehört hat, Frau Schlupp, dann hat all das Honig-ums-Maul-Schmieren gar nichts gebracht und dann zeigt sich nämlich, dass diese Frau sehr wohl Rückgrat hat, weil sie fällt nämlich gar nicht auf das rein, was Sie hier lapidar wieder in Ihrem Antrag zusammengefasst haben. Wir mögen grundsätzlich unterschiedlicher Auffassung sein, Frau Schlupp und ich, ich glaube, das ist kein Geheimnis, und trotzdem sind wir uns in der Grundlinie einig, und das zeigt doch eben auch, dass wir in dieser Koalition viele Gemeinsamkeiten haben,
auch wenn manch andere das vielleicht gar nicht so wahrhaben wollen.
Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern in der SPDFraktion und auch im SPD-Landesverband nach wie vor die Auffassung, wie auch unser Minister sie hier vertreten hat, dass wir für Artenschutz eintreten, dass wir sehr wohl der Auffassung sind, dass der Wolf zu unserem Ökosystem, zu einem intakten Ökosystem hier in Mecklenburg-Vorpommern dazugehört, dass er seinen Beitrag leistet, und wir haben auch nach wie vor die Auffassung, dass wir natürlich mit Augenmaß gucken müssen, wie gehen wir tatsächlich mit diesem Großwild oder mit dieser Großwildart um.
Wir haben uns darüber verständigt, dass wir in Zukunft unsere Schaf- und Ziegenhalter weiter unterstützen wollen. Ein erster Schritt, auch mit Blick auf Herrn Lückhoff, war ja bereits geschehen, dass bei der extensiven Grünlandbewirtschaftung eben die 69 Euro pro Hektar draufgepackt werden konnten. Das ist immer noch nicht der große Sprung, aber es zeigt, dass uns sehr bewusst ist, dass wir hier auch unsere Weidetierhalter besser unterstützen müssen, besser unterstützen wollen, und das ist auch das, was aus dem Vorschlag zur gemeinsamen Agrarpolitik hervorgegangen ist.
Wir wollen – das wurde gesagt – die Kompensation zu 100 Prozent, wenn es um die Erschaffung oder Anschaffung von Zäunen geht. Wir müssen weiter daran arbeiten, dass wir gegebenenfalls die Ausnahme von Deminimis kriegen, und wir müssen aber auch in der Kommunikation so ehrlich sein zu sagen, wenn wir eben wie bei den Solarparks die Zäune haben, die aus Artenschutzgründen oder aus Umweltgründen unten den Freiraum haben, dass das nun mal einfach zwei Dinge sind, die konträr sind. Die laufen nun mal gegeneinander. Das ist genauso, wenn wir sagen, wir wollen Freilandschweinehaltung, aber wir wollen eben kein Ammoniak in der Luft. Das sind einfach zwei Paar Schuhe, die kann man nicht immer gleichzeitig bedienen und da muss man ehrlich in der Kommunikation sein. Dann werden wir das nicht an jeder Stelle schaffen, wenn regelmäßig Wolfsangriffe kommen. Dann werden wir entweder nicht schaffen, dass wir in so einem Solarpark weiterhin Schafe und Ziegen halten können, oder wir werden eben nicht schaffen, dass weiterhin kleines Raubwild, Niederwild und so weiter ungebremst passieren kann.
Das ist eben auch die große Herausforderung, wenn es um den Schutz unserer Weidetiere geht, bei jedem Zaun, den wir aufstellen, und da bin ich auch ganz gern bei dem Punkt 2 des Antrages der AfD-Fraktion, in welchen Regionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Wolf angesiedelt werden kann. Der Wolf ist ein freies Tier, der bewegt sich frei in der Landschaft. Wenn wir jetzt anfangen zu sagen, er darf nur in einem bestimmten Gebiet sein, dann müssten wir genau genommen dieses Gebiet einzäunen, wenn wir sicher sein wollen. Was bedeutet das aber für Rotwild? Was bedeutet das für Damwild?
Was bedeutet das für Kraniche zum Beispiel? Was bedeutet das für Niederwild, für kleines Raubwild und so weiter? Nämlich, dass auch diese Tierarten erheblich eingeschränkt werden in ihrem natürlichen, ich sage mal, Verkehr. Und was bedeutet das im Umkehrschluss? Wir können dann dieses Gebiet einzäunen, ich überspitze, und können sagen, komm, wir schmeißen einen Haufen Wild rein, soll er sich mal satt fressen, und wenn nichts mehr da ist, dann fallen halt eben alle tot um, jetzt überspitzt mal dargestellt.
Das kann einfach nicht das Ziel sein, hier eine Lösung herbeizuführen, sondern wir müssen natürlich gucken, okay, ist der gute Erhaltungszustand erreicht. Das muss jetzt wirklich festgeschrieben werden. Ist es so, was ist mit dem Austausch der unterschiedlichen Populationen? Und dann müssen wir in ein wirklich aktives Monitoring eintreten, weil das ist die einzige Maßnahme aus meiner Sicht, wo wir wirklich Rechtssicherheit schaffen können. Solange wir bei einem übermäßig passiven Monitoring bleiben, ändert sich an dieser großen Zahl, die wir in Deutschland bräuchten, nämlich die mindestens tausend ausgewachsenen und vermehrungsbereiten Tiere oder fortpflanzungsfähigen Tiere, nichts.
Wenn wir ein passives, ein aktives Monitoring hätten – Entschuldigung –, dann würden wir auf den Rechtsrahmen kommen, wie die Schweden ihn beschrieben haben, nämlich, dass sie sagen, okay, sie haben aktives Monitoring, deswegen können sie nachweisen, dass ihre Population entsprechend die Größe hat, und trotzdem haben
die Schweden ja ganz genau gesagt, welche Probleme sie haben, zum einen, dass sie eben ein Inzuchtproblem haben, und zum anderen – und das muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen –, ob wir in Zukunft unseren Innenminister mit dem Hubschrauber die Wölfe von A nach B fliegen lassen wollen. Nämlich das gehört auch zur Wahrheit dazu, dass die Schweden genau das machen, dass sie mit einem Hubschrauber die Wölfe innerhalb ihres Landes umsiedeln. Und ob wir das dann tatsächlich so wollen, das steht auch noch mal auf einem anderen Blatt Papier.
Das zum Zaun habe ich gesagt: Wir wollen keinen Zaun, wir sind ganz froh, dass der große Zaun, der zum Teil ja auch als Mauer gebaut war, vor 30 Jahren verschwunden ist. Wir brauchen auch keine Studie, ob der Wolf oder wo der Wolf sich ansiedeln kann, weil er zeigt uns nämlich ganz genau, wo er das kann, nämlich dort, wo er genügend Deckung hat, und dort, wo er genügend Nahrung findet. Da haben wir also den Studienteilnehmer schon vierbeinig dabei. Wir haben im Unterschied zu anderen Ländern innerhalb Europas eine größere Bevölkerungsdichte. Das wird ja auch immer herangeführt, warum es so wichtig wäre, dass wir hier weniger Wölfe haben. Der Umkehrschluss aber, dass wir eine höhere Siedlungsdichte haben, ist auch, dass wir mehr Verkehr haben und dass wir einfach viele oder viel mehr Wölfe als in anderen Ländern Europas haben, die eben auf natürliche Art und Weise, wenn man es denn durch Verkehr überhaupt so betitelt, zu Tode kommen, und auch dadurch sicherlich die explosionsartige Vermehrung, wie sie sonst gegeben wäre, nicht so in dem Maße hier vorkommt.
Ich gebe zu, dass der Informationsfluss, auch wenn jetzt die Seite wolf-mv.de überarbeitet wurde und sich sehr, sehr gut entwickelt hat, an der einen oder anderen Stelle noch besser werden kann. Als Frau Schlupp gesagt hat, sie hätte sich vorstellen können oder könnte sich vorstellen, dass, wenn ein Übergriff passiert, dass man da ringsum die tierhaltenden Betriebe oder auch Privatpersonen informiert, habe ich mich so ein bisschen in meine Diskussion vor ein paar Tagen versetzt gefühlt. Vielleicht zeigt auch das wieder, dass wir doch eigentlich nah beieinander sind, weil ich habe gerade im Bekanntenkreis wieder einen Fall gehabt in der Alt-Treptower Ecke, wo drei Tage nacheinander die Mutterkühe ausgebrochen sind, dann früher in den Stall geholt wurden und erst eine Woche später klar war, okay, da war ein Rissvorfall, das kann damit zusammengehangen haben. Und da ist natürlich schon wichtig, dass, wenn der Rissgutachter gerufen wird, man dann schaut, vielleicht im Radius von 30 Kilometern, wir kennen die Tierhalter, dass einfach informiert wird, da war ein Rissvorfall, wir wissen noch nicht genau, ob es ein Wolf war oder nicht, aber haben Sie einfach zusätzlich Obacht auf Ihre Tiere.
Ich hatte gesagt, an unserer Einstellung hat sich in den letzten Jahren nichts geändert oder in den letzten Monaten nichts geändert, wir haben eine klare Beschlusslage zwischen den Koalitionspartnern. Die haben wir auch hier – ich glaube, Anfang 2018 – im Landtag vorgestellt.
Wir lehnen selbstverständlich den Antrag der AfD-Fraktion ab
und wenn jetzt noch mal der Redner der AfD-Fraktion hier ans Pult tritt, dann würde ich doch bitten, mir mal zu
erklären, Herr Förster – Sie sind ja immer einer, der sehr gern mit Zahlen arbeitet und nie belegt, wo Sie die Zahlen herhaben –, Sie haben hier am Rednerpult gesagt, 1.800 Wölfe nach realistischer Zählung würde es in Deutschland geben, dann nennen Sie doch bitte auch die Quelle!
Dann können wir vielleicht auch noch mal vernünftig fachlich fundiert, auf Zahlen basiert, weiterdiskutieren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Strohschein, Sie haben gerade gesagt, dass es zur Tagesordnung gehört – so habe ich es zumindest verstanden –, dass Hunde und Wölfe sich verpaaren in Siedlungsnähe. Mich würde interessieren, wie viele Fälle tatsächlich in den letzten zehn Jahren in Deutschland vorgekommen sind, wo genau das passiert ist.
Herr Strohschein, wenn Sie sagen, es gibt keine Daten, dann würde mich interessieren, woher Sie Ihr Wissen nehmen, dass eben solche Verpaarungen regelmäßig stattfinden.
Herr Strohschein, ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen vielleicht noch mal ein, zwei neue Erkenntnisse mit auf den Weg zu geben, die Sie in der Vergangenheit scheinbar nicht so aufgenommen haben.
Erst mal gibt es einen Unterschied, ob es ein Wolfshund ist oder ein Wolfhund. Zum Beispiel der Fall in Rostock, da handelte es sich um einen klassischen Wolfhund, wo man einfach zur Kenntnis nehmen muss, dass es natürlich einerseits sehr gut ist, wenn man schnell handlungsfähig ist, aber dass es eben auch zu einer klassischen Fehlentscheidung führen kann, wie das in Rostock der Fall ist, dass man nämlich einen Hund erwischt und keinen Wolf.
Dann möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ein Wolfsrüde sich sehr wohl, wenn er auf eine Hündin trifft, vermehrt,
das aber im Umkehrschluss eine Wolfsfähe immer nur dann empfängnisbereit wird,
wenn ein Wolfsrüde sich in ihrer Nähe befindet, und das auch noch saisonal. Das heißt, wenn wir eine einzelne Fähe irgendwo haben
und sie würde durch eine Siedlung kommen, würde sie sich nicht mit einem Rüden verpaaren können. Das geht biologisch einfach nicht. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!
Wenn Sie denn sagen – und das war jetzt der ausgesprochene Wunsch von Herrn Kokert –, wenn man ein Jäger ist
und gegebenenfalls die Rechtslage irgendwann da ist, dass man einen Wolf bestandsregulierend schießen kann, dass man sich dann lieber krankmelden soll oder man könne sich das Gesicht gleich schwarz anmalen: Wenn mir schlecht ist, dann werde ich eher grün als schwarz. Herrn Kokert geht das, glaube ich, genauso. Und falls er sich das Gesicht dann doch schwarzmalen soll, dann holen Sie bitte die Schuhcreme raus und wir machen das gemeinsam!
Herzlichen Dank.
Ich möchte fürs Protokoll bitte, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte gern fürs Protokoll notieren, dass der Zwischenruf von Herrn Professor Weber gerade war: „Die sind doch Rotkäppchenverseucht“. Ich gehe davon aus, das war so leise gesprochen, dass der Plenarprotokolldienst das leider nicht aufnehmen konnte.
Herr Strohschein, ich glaube, Ihnen würde es guttun, wenn Sie einfach mal in ein großes Buch der Rassehundelisten gucken könnten.
Der Wolfshund ist beispielsweise der Irische Wolfshund, der wurde eingesetzt zu jagdlichen Zwecken.
Der Wolfhund hingegen ist eine Kreuzung ursprünglich mal aus Wölfen und eben wolfsähnlichen Hunden, wie beispielsweise dem Deutschen Schäferhund. Es gibt da beispielsweise den Tschechoslowakischen Wolfhund. Ich betone, ohne „s“ – Wolfhund. Der sieht also optisch sehr ähnlich aus wie ein Wolf, muss aber genetisch mindestens – und da kommen wir wieder zur Biologie – Nachfolgegeneration F5 sein.
Alles, was Kreuzungsgenerationen F1 bis F4 sind, fällt artenschutzrechtlich unter den Begriff „Wolf“, und dann haben wir keinen Wolfhund.
Ich gebe zu, dass es an der einen oder anderen Stelle mehr oder weniger verrückte Menschen gibt, die in anderen Ländern dieser Welt, vornehmlich im Moment scheinbar in den USA, aber auch in Russland, Wölfe gezielt kreuzen mit Wolfhunden, weil sie eben noch mehr den visuellen, den optischen Charakter bei Wolfhunden herauszüchten können.
Das ist eine Sache, die züchterisch angegangen wird, die wir in unserer Fraktion aus tiefster Überzeugung ablehnen und die vor allen Dingen auch durch einen einfachen Gentest absolut schnell zu entlarven ist und wo wir uns einig darüber sind, dass, wenn so ein Hund auftaucht, der nachweislich mehr Wolfsgene hat, als er als Hund haben dürfte, dass wir den dann aus Privathaltung entnehmen müssen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich hoffe, Sie merken es sich in Zukunft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich erst einmal bei der Fraktion DIE LINKE bedanken, dass sie dieses wichtige Thema aufgegriffen hat. Und wenn man zugehört hat bei den letzten Redebeiträgen, dann ist auch schon klargeworden, wie viel Fortschritte in diesem Bereich erreicht werden konnten in den letzten Jahren, wie wichtig auch der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen dieses Thema ist und was wir vorhaben, noch weiter zu tun.
Was will ich sagen? Die Forstplanung, wie sie hier angesprochen wurde, findet natürlich auch durch die Landesforst und die wirtschaftlich tätigen Privatwaldbesitzer statt, wird also erledigt. Der Waldumbau wird natürlich weiter fortgeführt. Sie wissen, dass wir mittlerweile 60 Prozent der Wälder, die reine Nadelwälder waren, mittlerweile umgebaut haben, das heißt, da stehen also nur noch 40 Prozent aus. Natürlich wird auch das Moorschutzprogramm, was Sie hier im Antrag ansprechen, weiter umgesetzt. Es gibt auch bereits Förderungen für die Beseitigung von Kalamitätsholz. Es gibt auch Förderung für Kleinstwaldbesitzer, sei es im Bereich Beratung, Aufforstung und so weiter.
Waldmehrung erfolgt immer dort, wo es geht. Ich gebe Ihnen recht, die Ziele, welche im Waldprogramm vermerkt wurden, die 1.000 Hektar pro Jahr, sind um Längen nicht erreicht worden. Ich sehe aber ehrlich gesagt auch nicht, dass wir sie in absehbarer Zeit erreichen können, weil natürlich einfach auch die Interessenkonflikte, wenn es um solche Flächen geht, groß sind.
Letztendlich muss man akzeptieren, dass eben das Abholzen, was die letzten Jahrhunderte betrieben wurde, einfach viel einfacher war, als jetzt Flächen zu finden für Aufforstungen und vor allem auch, um Finanzmittel zu finden für eine vernünftige Aufforstung, denn wenn man das mal hochrechnet, was der Minister gesagt hat, ein Hektar kostet im Schnitt fast 23.000 Euro. Wenn wir also jetzt 1.000 Hektar pro Jahr Wald dazu bauen wol
len, braucht man allein schon dafür jedes Jahr 23 Millionen Euro. Da steht noch nicht ein einziger Baum.
Sie haben angesprochen in Ihrem Antrag die naturnahe Waldbewirtschaftung. Auch das macht unsere Landesforst seit vielen, vielen Jahren, dass sie naturnahe Waldbewirtschaftung macht. Und auch die Zahl der Waldbesitzer, die naturgemäß wirtschaften, also dann noch mal eine Schippe drauf zur naturnahen Waldwirtschaft, die Zahl der Waldbesitzer, die naturgemäß wirtschaften, steigt in regelmäßigen Abständen.
Wo wir natürlich noch weiter vorankommen müssen, ist beim Bereich Zertifizierung. Das haben Sie leider in Ihrem Antrag nicht mit aufgegriffen, aber wenn man schaut, wer hat heutzutage in Mecklenburg-Vorpommern Zertifikate – PEFC oder FSC –, dann begrenzt sich das leider an vielen Stellen auf den Staatswald. Da muss definitiv noch weiter vorangegangen werden. Und ich habe gesagt, natürlich könnten wir uns weiter dafür einsetzen, dass wir jetzt zwingend die 1.000 Hektar pro Jahr erreichen, aber das ist unter den derzeitigen Rahmenbedingungen eine, glaube ich auch, nach wie vor Wunschvorstellung, die wir vertreten sollten, aber wo wir, wenn wir uns realistisch in die Augen schauen, wissen, dass es schwierig oder gar nicht erreichbar sein wird.
Welche Schlussfolgerungen ziehe ich daraus? Natürlich müssen wir, wenn wir wissen, dass wir den Wald nicht einfach so mehren können, dass es da verschiedene Punkte gibt, warum es nicht einfach möglich ist, weiter an der Qualität unserer Wälder arbeiten. Wir brauchen also mehr Unterbau. Wir brauchen die Mehrschichten. Wir brauchen die Naturverjüngung. Und vor allen Dingen müssen wir darauf gucken, dass der Wald nicht nur seinen ökologischen und seinen sozialen Funktionen gerecht wird, sondern dass er letztendlich auch ein Wirtschaftsraum ist, nämlich für diejenigen, die von diesem Waldbau leben, das heißt, wir brauchen Wertholz, weil die finanzielle Lage angespannt ist, Wertholz, weil nur, wer mit seinem Holz Geld verdient, der auch an der einen oder anderen Stelle auf Holz verzichten kann, wenn er eben seinen Wald ökologischer umbaut.
Und da kommen wir am Ende zum Wild. Wenn wir eben mehr Unterbau wollen, wenn wir mehr Naturverjüngung wollen und gleichzeitig Wertholz auch aus unseren Forsten haben wollen, dann müssen wir vermeiden, dass die Haupttriebe verbissen werden, weil ansonsten entsteht eben eine große Astgabel und das Potenzial dieses Baumes ist hinfällig.
Und von daher müssen wir auch da im Sinne des Papiers, was hier vor drei Wochen beschlossen wurde, weiter vorankommen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aufsteigen, das wünscht sich nicht nur Hansa Rostock im Moment,