Aber erstens ist der Integrierte Landesverkehrsplan immer noch im Entwurfsstadium und zweitens, Handlungsfelder zu benennen, reicht nicht. Wir brauchen klare Zielstellungen, was wann wie umzusetzen ist, und es müssen dafür auch die Voraussetzungen geschaffen werden. Ich meine personelle Voraussetzungen und auch mehr öffentliche Mittel. Beides muss in die Haushaltsberatungen Eingang finden.
Sie haben Herrn Fischer im Wirtschaftsausschuss gehört, meine Damen und Herren, der Zustand touristischer Radwege ist besorgniserregend, so besorgniserregend, dass vor Kurzem eine intensive Beratung dazu im Verkehrsministerium stattgefunden hat. Sollte eine eigene Behörde für Radwege außerhalb des Ministeriums aufgebaut werden oder sollten Fernradwege generell in die Hoheit des Landes? Solche grundlegenden Fragen zeigen, es besteht akuter Handlungsbedarf, und das nicht nur für die touristische Nutzung.
Im Namen der Linksfraktion will ich heute einige Anregungen geben, was geprüft und unternommen werden sollte. Wir brauchen eine Beschaffenheits- und Zustandserfassung der vorhandenen Radverkehrsstruktur. Aus dieser Analyse ableitend muss eine Strategie- und Prioritätenliste für Erhaltung, Sanierung und Neubau erarbeitet werden. Fernradwege und landesbedeutsame Radwege sollten in Landesverantwortung übernommen werden, um die Koordination zu verbessern und Kommunen zu entlasten. Um eine bessere Verknüpfung mit dem öffentlichen Personenverkehr und damit verbundenen Infrastrukturen zu erreichen, sind verstärkt Fahrradabstellanlagen beziehungsweise Bike-and-Ride-Anlagen an ÖPNV-Verknüpfungspunkten einschließlich Ladestationen für E-Bikes zu installieren. Auch sind die Kapazitäten zur Mitnahme von Rädern im öffentlichen Verkehr zu erhöhen und die kostenfreie Mitnahme von Rädern im Schienenpersonennahverkehr zu ermöglichen.
Für die Radverkehrsoffensive brauchen wir natürlich deutlich mehr Mittel im kommenden Doppelhaushalt und mit der Mittelfristigen Finanzplanung. Das Sonderprogramm zum Lückenschluss an Radwegen sollte verdoppelt werden auf mindestens 10 Millionen Euro pro Jahr. Die derzeit bereitgestellten 0,9 Millionen Euro für den Bau von Radwegen an Landesstraßen außerhalb des Lückenschlussprogramms sollten ebenfalls aufgerundet werden.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Vorteile des Fahrrades und die Wichtigkeit von Radwegen gerade in Mecklenburg-Vorpommern sind wir uns erkennbar einig. Ich glaube, das haben auch Diskussionen in der Vergangenheit gezeigt. Dass das Fahrrad als Teil eines modernen Verkehrssystems neben Umwelt und Klima auch Gesundheit fördert, war von Ihnen erwähnt worden und ist sicherlich auch Allgemeingut. Dass neben dem Alltagsradverkehr der touristische Radverkehr ein großes Potenzial besitzt bei der wirtschaftlichen Entwicklung vor allem auch ländlicher Räume, ist unstreitig.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Entwicklungen sind nicht neu und die sehen wir auch nicht erst seit gestern. Unser Land hat sie vor Jahren bereits aufgegriffen und Sie werden an den entsprechenden Fortschritten auch sehen, dass das aufgegriffen ist. Wir investieren seit Langem bedeutende Summen in den Ausbau und natürlich in den Erhalt der Radwege, für die wir als Land zuständig sind. Allein im Zeitraum 2010 bis 2016 hat Mecklenburg-Vorpommern insgesamt gut 88 Millionen Euro – 88 Millionen Euro! – in den Bau straßenbegleitender Radwege investiert, 50 Millionen für Radwege an Bundesstraßen, 38 Millionen für Radwege an Landesstraßen. Der Bestand an Radwegen hat sich im Zeitraum 2011 bis 2015 um insgesamt 353 Kilometer erhöht. Das sind round about 71 Kilometer neue Radwege pro Jahr – 183 Kilometer von den 353 an Bundestraßen und 170 an Landesstraßen.
Mit dem Landeshaushalt 2014/2015 haben wir erstmals einen separaten Haushaltstitel für den Bau von Radwegen im Rahmen des Lückenschlussprogrammes für Landesstraßen geschaffen. Für den Zeitraum von 2014 bis 2016 waren das 15 Millionen Euro. Das Programm ist fortgeschrieben in 2017/2018 in den derzeitigen Entwürfen mit 10 Millionen Euro. Die Landesregierung hat auch im Blick, das für die Jahre 2019 bis 2021 für die Mittelfristige Finanzplanung mit wiederum 15 Millionen Euro vorzuschlagen. Damit würde das Land im Zeitraum 2014 bis 2021 insgesamt 40 Millionen Euro für den Radewegebau alleine an den Landesstraßen im Rahmen des Lückenschlussprogrammes bereitstellen, wo wir anhand der Prioritätenlisten der Landkreise Lücken in den Radwege
netzen entlang der Landesstraßen identifizieren und dann in der Reihenfolge der Umsetzung priorisieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Zahlen zeigen klar und deutlich, die Landesregierung setzt sich seit Jahren engagiert für den Ausbau und auch für die Erhaltung und die Instandsetzung, soweit es unsere Radwege betrifft, in unserem Radwegenetz ein. Ich hoffe, ich habe hier deutlich gezeigt, die Haushaltsplanungen, die wir zurzeit diskutieren, gehen davon aus, dass wir das auch weiterhin tun werden. So stehen für Radwege an Bundesstraßen in diesem Jahr etwa 8,4 Millionen Euro und an den Landesstraßen etwa 7,4 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Folgejahre kann davon ausgegangen werden, dass insgesamt – beim Landeshaushalt können wir es leichter prognostizieren als beim Bundeshaushalt – round about pro Jahr zwischen 12 und 14 Millionen Euro für den Bau straßenbegleitender Radwege an Bundes- und Landesstraßen bereitgestellt werden können. Damit ist der Neubau von wiederum circa 70 Kilometern Radwegen pro Jahr an Bundes- und Landesstraßen möglich. Ich denke, auch an diesen Zahlen wird deutlich, dass die Landesregierung dem Radwegebau dauerhaft eine hohe Bedeutung beimisst.
Allen Unkenrufen zum Trotz: Gemessen am Radewegenetz 1990, und ich finde, das ist der faire Vergleichsmaßstab, haben wir eine enorme Entwicklung, denn wir treffen 1990 auf Landes- und Bundesstraßen, die nahezu ohne jeden Kilometer Radweg gewesen sind. Gemessen an unseren ostdeutschen Nachbarbundesländern haben wir einen relativ hohen Anteil von Radwegen entlang von Bundes- und Landesstraßen erreicht, wenn Sie das in Prozent umrechnen.
Bei allem Respekt für eine kritische Debatte sollten wir jetzt auch nicht signalisieren, bei uns sei nur alles ganz schlimm, ganz grausam und der Krieg gerade erst vorbei. Klar ist, besser geht immer. Aber wir sind in den vergangenen 27 Jahren durchaus beachtlich vorangekommen und gerade in den letzten 8 bis 10 Jahren sind hier erhebliche Anstrengungen unternommen worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Radwege an Bundes- und Landesstraßen in unserer Zuständigkeit sind aber nur die eine Seite der Medaille, die andere sind die Radwege in kommunaler Zuständigkeit, und dazu zählen sowohl die Radwege von Kreis- und Gemeindestraßen als auch zum allergrößten Teil die touristischen Radwege. Nur einige wenige Abschnitte der Fernradwege, auf die Sie Bezug genommen haben, sind straßenbegleitende Radwege entlang des Bundes- oder Landesstraßennetzes und nur für diese wenigen Abschnitte ist das Land der zuständige Straßenbaulastträger und unterhält sie.
Ganz grundsätzlich sind die Kommunen bei der Entwicklung von innerörtlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in einem eigenen Fahrersitz, das ist im Übrigen auch Teil ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit. Bei den Kommunen liegt ebenso die Kenntnis, was sie vor Ort brauchen und was vor Ort sinnvoll ist. Wir können die Maßnahmen, die die Kommunen in Angriff nehmen, fördern unsererseits und wir tun das auch, aber wir können sie nicht dazu zwingen, etwas für ihre Radwege zu tun.
Mit der Förderrichtlinie unseres Hauses für den kommunalen Radwegebau stellt das Land bis Ende 2020 insge
samt 14 Millionen Euro für Alltagsverkehrsradwege zur Verfügung, das sind circa 2 Millionen Euro pro Jahr. Kommunale Radwegeprojekte aus diesem Förderprogramm können mit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Für Projekte, die nach den vorliegenden Anträgen und Voranmeldungen bis Ende 2017 realisiert werden sollen, sind bislang Fördermittel in einer Gesamthöhe von knapp 3 Millionen Euro vorgesehen. Damit ist hoffentlich erkennbar, es besteht noch ausreichender Spielraum für weitere kommunale Vorhaben im Alltagsradverkehr. Nutzen können diese Möglichkeiten jetzt allerdings nur die Landkreise und Gemeinden selbst. Hinzu kommen Hilfen des Landwirtschaftsministeriums, die teilweise aus dem ländlichen Wegebau herrühren, denn viele ländliche Wege sind natürlich auch fahrradtauglich.
Außerdem stehen für den Zeitraum 2017 bis 2021 insgesamt mindestens 14 Millionen Euro zur Verfügung, 3,25 Millionen Euro pro Jahr im Durchschnitt gerechnet für die touristische Radwegeförderung, die aus der wirtschaftsministeriellen touristischen Infrastrukturförderung herrühren. Es liegt auch dafür bereits ein Sack voll Förderanträge vor, aber auch hier ist für weitere Projekte noch Raum.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben seit November 2016 die wesentlichen Fördertöpfe für den Neubau von Radwegen im Infrastrukturministerium konzentriert. Deshalb ging die Zuständigkeit für die Förderung des touristischen Radwegebaus in unser Haus über, um aus einer Hand heraus agieren und organisieren zu können. So ist es erklärtes Ziel, diese Zusammenführung stärker zu nutzen, um konzeptionelle Überlegungen für die Förderung des touristischen Radwegebaus aus einer Hand mit den Betroffenen zu erörtern. Aber die jeweilige Straßenbauträgerlast wird dabei selbstredend nicht infrage gestellt und somit auch nicht die Zuständigkeit für die Unterhaltung der Radwege.
Wie ich hoffentlich deutlich aufzeigen konnte, haben wir mit unseren insgesamt fast 1.800 Kilometern Radwegen an Bundes- und Landesstraßen – 1.800 Kilometer! – durchaus hinreichend eigene Aufgaben. Diese Aufgaben sind mit den Straßenmeistereien, die die dazugehörigen Bundes- und Landesstraßen pflegen und hegen, umsetzbar, weil beispielsweise bei der regelmäßigen Streckenkontrolle die danebenliegenden Radwege ebenfalls in Augenschein genommen werden können.
Der Ruf, das Land möge bitte alle Aufgaben übernehmen, die andere möglicherweise unzureichend erfüllen, überzeugt mich nicht. Ich halte das für einen schweren Fehlanreiz, wenn Sie das in die Welt rufen. Auch die Forderung unter Punkt 2 Ihres Antrages, die Landesregierung solle kommunale Radwegekonzepte entwickeln beziehungsweise weiterentwickeln, in das Gesamtnetz Radverkehr integrieren und einheitlich umsetzen, scheint mir schon aus rechtlichen Gründen nicht ganz einfach umsetzbar, aber auch finanziell und personell, zumindest derzeit, so, wie wir aufgestellt sind, kann ich mir das nicht als abbildbar vorstellen. Im Übrigen gilt auch hier das Primat der Selbstverwaltung der Kommunen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie fordern zudem eine engere Verknüpfung von öffentlichem Verkehr und Radverkehr. Da sind wir uns einig. Wir sehen darin auch eine vielversprechende Möglichkeit, beide Verkehrsträger zu stärken, und das im Übrigen auch nicht erst seit gestern. Wenn sich bei Maßnahmen in
unserer Zuständigkeit die Möglichkeit zeigt, Rad- und öffentlichen Verkehr sinnvoll und, das ist immer wichtig, auch bezahlbar zu verbinden, dann nutzen wir das gern. Bei der Umgestaltung von Bahnhöfen spielt deshalb Barrierefreiheit immer eine Rolle. „Barrierefrei“ heißt für uns auch stets, dass beispielsweise Radfahrer die Fahrstühle nutzen können.
Grundsätzlich verfügt der komplette Schienenpersonennahverkehr in unserem Land über angemessene Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder. Die Landesregierung hat darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradmitnahme getroffen. So wird seit 2015 auf den Linien Stralsund–Pasewalk–Berlin sowie Rostock– beziehungsweise Stralsund–Neustrelitz–Berlin saisonal ein zusätzlicher Fahrradmittelwagen eingesetzt, der Platz für 36 weitere Fahrräder bietet. Die Landesregierung hat auch ein Projekt des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg gern unterstützt, mit dem auf der Linie Wismar–Berlin der Ausbau von Sitzplätzen zur Schaffung von mehr Platz für Fahrräder geprüft werden sollte. Die Lösung ist im Übrigen umgesetzt.
Wir wissen auch, wie wichtig insbesondere für Pendler – Sie haben es angesprochen – sichere und geschützte Fahrradabstellmöglichkeiten an ÖPNV-Haltestellen sind. Auch bei der Verknüpfung von Radverkehr und ÖPNV liegt jedoch der Großteil der Verantwortung in den Händen der Kommunen und vor allem ist auch dort die regionale Kenntnis gegeben, wo so etwas Sinn macht. Auch hier gilt: Wenn die Kommunen entsprechende Maßnahmen in Angriff nehmen, stehen wir bereit, die Investitionen in die notwendige Infrastruktur zu fördern. Ebenso ist die Gestaltung solcher Umsteigepunkte durch Fördermittel in unserem Hause abgebildet. Hier sind im Übrigen weitere Initiativen der Kommunen herzlich willkommen. Die EFRE-Förderung ist weiterhin mit finanziellen Mitteln unterlegt.
Um ein Vorhaben beispielhaft zu nennen, und zwar eines, das wir beide vor unserer Haustür kennen, Frau Dr. Schwenke: In Greifswald wird – unterstützt mit einer Förderung aus unserem Hause von circa 250.000 Euro – zeitnah ein Fahrradparkhaus am Bahnhof gebaut werden, in dem mehr als 130 Fahrräder sicher und witterungsgeschützt vor der Weiterfahrt mit Bus oder Bahn abgestellt werden können.
Ähnliches prüft und plant im Übrigen die Universitäts- und Hansestadt Rostock. Es ist allerdings immer an den Kommunen, nachhaltige Betriebskonzepte zu entwickeln, um diese Infrastruktur kostendeckend betreiben zu können.
Lassen Sie mich noch kurz etwas zu Ihrer Forderung nach einer Bestandserfassung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur sagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Grunde nach, das haben Sie auch angesprochen, haben wir einen entsprechenden Radnetzplaner in unserem Land. Darin wird flächendeckend das Netz aller für den Radverkehr nutzbaren Straßen und Wege aufgeführt, inklusive der gemeindlichen Wege, inklusive Wege in Wäldern, in Großschutzgebieten. Zudem sind alle touristischen Radfernwege und die Radrundrouten vom Landestourismusverband und den regionalen touristischen Verbänden darin erfasst. Enthalten
sind im Übrigen auch alle ÖPNV-Haltestellen, an denen Räder mitgenommen werden, um Planbarkeit zu ermöglichen. Selbstverständlich ist es Aufgabe, diesen Radverkehrsplaner ständig aktuell zu halten. Jeder, der möchte, kann von seinem Rechner darauf zugreifen.
Zu guter Letzt noch ein paar Sätze zu den ebenfalls von Ihnen angesprochenen Schutzstreifen außerorts. Selbstverständlich wollen wir diese da einrichten, wo es geht und möglich ist, und immer dann oder leider erst dann, wenn der entsprechende bundesgesetzgeberische Weg beschritten ist. Wir waren als Teilnehmer des Modellversuchs Vorreiter. Wir haben den Modellversuch quasi als konsortial führendes Bundesland organisatorisch begleitet, vor allem die Auswertung begleitet, und für das Bundesverkehrsministerium aufbereitet. Wir sehen in diesen Schutzstreifen außerorts weiterhin und nach dem Modellversuch erst recht eine gute Möglichkeit, die Sicherheit der Radfahrer auf den weniger stark befahrenen Straßen und vor allem auf dem Land zu erhöhen, für die der Bau teurer Radwege sich finanziell nicht darstellen lässt. Insofern seien Sie gern gewiss, diese Schutzstreifen werden kommen, sobald die entsprechenden Regelungen des Bundesverkehrsministeriums in Kraft getreten sind, aber leider auch erst dann. Wir haben darüber schon gesprochen. Meine Hoffnung, dass der Bund aus dem Muspott käme, ist da durchaus groß, weil ich glaube, dass uns das sehr helfen würde.
Ihrem Wunsch, zu sagen, alle kommunalen Radwege zu uns, finde ich schwer umsetzbar, weder personell noch finanziell. Ich will auch darauf hinweisen, dass wir es am Ende mit unseren bisherigen Strukturen werden abbilden müssen. Wir stellen nicht infrage die jeweiligen Straßenbaulastträgerschaften, Sie können auch gerne sagen, Radwegbaulastträgerschaften. Wir helfen da, wo es geht, vor allen Dingen bei der Investition. Alle anderen Beritte, vor allem die komplette Übernahme, finde ich nicht ganz einfach. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, freue mich auf eine rege Debatte, die hier im Saal ja untereinander schon begonnen hat.
Ich möchte Ihre Anregung aufgreifen. Ich habe jetzt mal gezählt, von den anwesenden Abgeordneten haben elf Gespräche untereinander geführt. Ich halte das für nicht zumutbar.
Es kann immer sein, dass man kurzfristig Verständigung herbeiführen muss, aber das, was hier eben stattgefunden hat, ich glaube …
Ich weise darauf hin, dass ich gerade darüber geredet habe, dass hier Gespräche zwischen den Abgeordneten auf das notwendige Maß zu beschränken sind, wenn hier vorne ein Redner steht. Ich bitte, das zu berücksichtigen.