wobei die vom Land bereitgestellte finanzielle Unterstützung gleichzeitig deutlich erhöht wurde. Das war ein großer Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit. Und das Wort „Gerechtigkeit“ mag man so oder so interpretieren. Ich habe meine Interpretation von „sozialer Gerechtigkeit“, aber auch von „Bildungsgerechtigkeit“. Und wenn das hier mal eben so abgewertet wird,
Mit dem Gesetz 2010 wurde schon die Vereinbarung getroffen, den Betreuungsschlüssel zu senken: von 1 : 18 auf 1 : 17. Jetzt – die Ministerin sagte es schon – sind wir bei 1 : 15. Das war ein großer, wichtiger Schritt, um die bildungspolitischen Akzente des Gesetzes in der Praxis auch wirksam werden zu lassen. Gekoppelt hieran war der Bildungsplan für Kinder von null bis zehn Jahren in Verbindung mit der Erhöhung der Zeiten für Fort- und Weiterbildung. Das brauche ich nicht weiter auszuführen, das hat die Ministerin schon gesagt.
Für 2010 stellte das Land 9,2 Millionen Euro zusätzlich bereit. 2011 wurden zur Verbesserung der Bildung und zur Reduzierung der Gruppengrößen insgesamt 27 Millionen Euro verwendet. Das hat schon mal bedeutet, dass die ursprünglich angekündigte Erhöhung um 15 Millionen im Jahr 2011 erneut kräftig aufgestockt wurde. Und das ist ganz auf der Linie – die Ministerin hat das ausgeführt –, wie wir uns die langfristige Entlastung, das heißt die Entlastung insgesamt, ins Stammbuch geschrieben haben und hinbekommen werden, nämlich mit den Zinsersparnissen, Zinseinsparungen dort zu investieren, wo die Eltern entlastet werden.
Wenn man sich mal die Beträge anguckt, dann sprechen wir von wirklich guten Zahlen. Zurzeit resümieren wir, dass wir 5,7 Millionen Euro Zinseinsparungen haben.
Der Anteil davon, wie es in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben ist, wird in die weitere Entlastung der Elternbeiträge hineingetan.
7 Millionen Euro wurden zur Verkleinerung der Kindergartengruppen seinerzeit eingesetzt und weitere 5 Millionen zur Verbesserung der Bildung.
Seinerzeit haben wir auch das Ganze mit Bildung richtig gekoppelt – auch ein sehr wichtiger Schritt – und in dem Gesetz verankert wurden eine Elternentlastung in Höhe von mindestens 7 Millionen Euro sowie das kostenfreie Mittagessen für Kinder aus SGB-II-Haushalten.
Die Ministerin hat hier schon detailliert über die Entlastungen der Elternbeiträge ab dem 1. August 2010 referiert. Deswegen will ich das jetzt auch nicht wiederholen. Fakt ist jedoch, im Jahr 2014 gab das Land 160 Millionen in die Krippen und Kindertagesstätten und damit zu diesem Zeitpunkt schon fast doppelt so viel wie unter der Regierungsbeteiligung und -verantwortung im Sozialres
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Und unter Regierungsverantwortung der SPD. Das vergessen Sie immer zu sagen. Sie waren damals auch mit drin.)
56 Prozent unserer unter 3-Jährigen besuchen die Kitas und Krippen und bei den älteren Kindern sind es 96 Prozent. Das kann man gar nicht oft genug wiederholen.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Reden Sie mal mit den Erziehern, Frau Tegtmeier!)
Und nun treten wir unserer Koalitionsvereinbarung entsprechend in die nächste Stufe der Elternentlastung ein. Wie versprochen und im Koalitionsvertrag vereinbart – und hier muss man mal unterscheiden zwischen Wahlprogramm und Koalitionsvereinbarung, Frau Bernhardt –, werden wir für jedes Kind, das in Vollzeit betreut wird, 50 Euro Elternentlastung auskehren. Und, Frau Ministerin sagte auch das bereits, ab 2019 wird dann auch die Geschwisterregelung rechtlich umgesetzt werden.
Nun nimmt DIE LINKE möglicherweise wahr, dass die Abstimmung mit der kommunalen Ebene für den ersten Schritt etwas schleppender verläuft als vielleicht geplant, und schwups suggeriert sie hier in ihrem Tagesordnungspunkt, dass das Versprechen der Koalition wackelt. Und um noch eins draufzusetzen, wird gleich die nächste Nebelkerze – was anderes ist das nämlich nicht – mitgeliefert. Ihre Behauptung, dass bei etwa jedem dritten Kind wegen des geringen Einkommens die Kosten vollständig von der kommunalen Ebene getragen werden, die Lasten auf die Kommunen abgewälzt werden
Dass anstelle der Eltern, deren Beiträge von der kommunalen Ebene gezahlt werden, die kommunale Ebene über diesen Weg entlastet wird,
wäre meiner Meinung nach auch systemwidrig. Das Land würde praktisch nicht nur das Geld nach Paragraf 21 Absatz 6 KiföG, das sind die Kosten für Kinderbetreuung, bei denen kein Elternbeitrag erhoben werden kann, der kommunalen Ebene über das übliche Verfahren zur Verfügung stellen – SGB II sage ich nur –, sondern es wird sozusagen on top in Form von Elternentlastung durch die kommunale Ebene anteilig doppelt zur Verfügung gestellt.
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Und wer zahlt es jetzt, Frau Tegtmeier? Die Elternbeiträge müssen ja auch bezahlt werden.)
Auf diesen Rechensatz, den Sie uns gleich hier bestimmt noch vorlegen werden, bin ich ja echt gespannt.
Also im KiföG ist ganz klar geregelt, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Elternbeitrags einschließlich der Verpflegungskosten verpflichtet ist, soweit den Eltern eine Kostenbeteiligung nicht oder nur anteilig zuzumuten ist. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit finden Paragraf 90 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und Paragraf 20 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend Anwendung.
Was will uns DIE LINKE also mit ihren Aussagen und vor allen Dingen mit ihren Argumenten und Vorwürfen hier nahebringen?
Wollen Sie wirklich behaupten, durch die Elternentlastung würde die Zahl der Kinder, die keine Beiträge zu bezahlen brauchen, weil sie schlechtergestellt sind, steigen? Das glauben Sie ja wohl selber nicht!