Protokoll der Sitzung vom 18.05.2017

Also, um noch mal darauf zurückzukommen: Eine Gewinnausschüttungssperre könnte genau das Gegenteil

von dem zur Folge haben, was Sie gerne möchten, nämlich es könnten Gelder letztendlich für notwendige Investitionen fehlen.

In diesem Zusammenhang müsste ohnehin die Frage geklärt werden, ob so eine Renditebegrenzung, die Sie hier vorgeschlagen haben, funktionieren würde. Aber das lässt sich nicht mit einem Landtagsantrag der LINKEN beantworten, sondern auf Bundesebene unter Beteiligung von Experten. Das Ergebnis des Wissenschaftlichen Dienstes an den Bundestag in diesem Zusammenhang hat der Minister hier ganz ausführlich vorgetragen. Deswegen bezweifle ich, dass der vorliegende Antrag der LINKEN verfassungsrechtlichen Ansprüchen in dem Zusammenhang genügt. Mit Blick auf die gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken müssen wir diesen Antrag, obwohl uns die Intention sympathisch ist, leider trotzdem ablehnen.

(Beifall Jochen Schulte, SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Liebe Gäste! Die Fraktion DIE LINKE will mit dem Antrag sicherstellen lassen, dass die Gewinnausschüttung bei Krankenhäusern, die im Landeskrankenhausplan gelistet sind, begrenzt wird. Sie leiten diese Forderung aus einer vorher getroffenen Feststellung ab, nach der die regelmäßigen Beitragserhöhungen für die Versicherten wesentlich auf, ich zitiere, „ungebremste Renditeansprüche der Kapitaleigner“, Zitatende, zurückzuführen sind.

Die Belege dazu, Herr Koplin, haben Sie in der Rede so ein bisschen gebracht. In dem Antrag selbst habe ich dazu nichts gefunden. Aber unabhängig davon muss ich sagen, die Renditen, die Sie dort aufgeführt haben mit zwölf Prozent maximal bei Sana, sind eigentlich bei Dienstleistungsangelegenheiten nicht ungewöhnlich. Unabhängig davon verstehe ich natürlich Ihre Intention. Sie erkennen allerdings in Ihrer Begründung selbst an, dass eine solche Begrenzung der Rendite, die Sie verlangen, in die Eigentumsrechte der Anteilseigner eingreift. Sie meinen aber, dass das öffentliche Interesse hinreichend sein dürfte, um eine solche Teilenteignung, denn etwas anderes ist es nicht, juristisch sicher vornehmen zu können. Bereits hier darf ich, auch wenn ich kein Jurist bin, beträchtlichen Zweifel anmelden.

Nebenbei bemerkt, darauf wurde auch schon hingewiesen, wir reden nicht nur, wie es den Anschein haben könnte, von privaten Trägern, wir reden über alle Krankenhäuser, die im Krankenhausplan des Landes gelistet sind, das heißt Krankenhäuser unterschiedlicher Träger beziehungsweise Eigner. Darunter befinden sich auch die wenigen noch kommunal betriebenen Häuser. Eines der kommunalen Häuser, nämlich das SüdstadtKrankenhaus Rostock, hat eine geplante jährliche Gewinnausschüttung von 2,5 Millionen Euro an den kommunalen Träger, das heißt an die Hansestadt Rostock. Das sind circa zwei Prozent der Umsatzerlöse des Krankenhauses.

Aber wenden wir uns direkt der Frage zu, ob eine Renditebegrenzung überhaupt ein geeignetes Mittel wäre, um regelmäßigen Beitragssteigerungen, die als Hauptursache Ihrer Forderung genannt werden, für die Versicher

ten entgegenzuwirken. Wir meinen, nein und werden den Antrag folglich ablehnen.

Die Ursachen für die Kosten und damit Beitragssteigerungen im Gesundheitswesen sind vielfältiger, als Ihr Antrag uns weismachen möchte. Da wären zum Beispiel zu nennen die ineffiziente überkomplexe Organisationsstruktur, die immer noch strenge Leistungsgliederung in ambulante und stationäre Versorgung, die stetig wachsende Bürokratie bei Dokumentationen, Mittelbewilligung und -finanzierung, der jahrelange Investitionsstau aus der dualen Finanzierung, weil sich das Land aus der dualen Finanzierung zurückzieht – das, was der Herr Minister Glawe hier so rosarot dargestellt hat, würde ich interpretieren als „ja, das ist sein Job“, aber so rosarot sieht unsere Krankenhauslandschaft eben leider doch nicht aus –, die Fokussierung auf die Apparatemedizin und eventuell auch falsche Vergütungsanreize im Behandlungssystem und so weiter, und so weiter. Es gibt etliches, Herr Glawe, das wissen Sie aber auch.

Wenn wir die Ursachen der Kostensteigerung angehen wollen, dann sind wirklich dicke Bretter zu bohren. Doch an diese dicken Bretter wagt sich die Fraktion DIE LINKE nicht heran. Ihr Antrag hilft bei der Lösung der oben genannten Probleme unseres Erachtens leider gar nicht. Nein, um mit dem Jargon der Abgeordneten Frau Kröger zu sprechen, der Antrag ist platt und populistisch und stellt auf eine Neiddebatte ab, die der wirklichen Problematik im Gesundheitswesen nicht gerecht wird.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Mit Ihrem Beschluss würden wir eine weitere Bürokratisierung und Überregulierung im Gesundheitssystem vorantreiben. Ich finde, auch DIE LINKE sollte ehrlicher mit sich selbst und mit uns umgehen, denn Ihre Forderung nach einer Begrenzung der Gewinnausschüttung ist eigentlich doch nur ein erster Schritt, nämlich ein Schritt zu dem von Ihnen angestrebten verstaatlichten Gesundheitswesen. Habe ich nicht recht? Denn was glauben Sie, welcher private Investor bei derartigen Reglementierungen noch lange mitspielen würde? Stellen Sie sich einmal das Chaos vor, wenn sich die privaten Krankenhausträger aus unserem Land zurückziehen würden!

Aber ich möchte Ihnen ja gar nicht unterstellen, dass Sie nicht aus Sorge um unser Gesundheitssystem und unsere Bürger agieren. Ja, wir wissen, es gibt deutliche Probleme auch bei der Anzahl der Operationen et cetera, et cetera, die unter Umständen finanzierungsgetriggert sind. Ich bin aber überzeugt, unser volkswirtschaftlicher Regelkreis braucht derzeit keine Renditebegrenzung. Sollten eine Vielzahl von Krankenhäusern dauerhaft hohe Gewinne zulasten der Sozialkassen erzielen, so ist natürlich eine Reaktion der Marktteilnehmer zu erwarten.

Die Vergütung somatischer Häuser erfolgt über Fallpauschalen nach DRG-Systematik. Im Krankenhausfinanzierungsgesetz ist im Paragrafen 17b ausdrücklich die ständige Weiterentwicklung des DRG-Systems verlangt. Darunter ist natürlich auch die Preisgestaltung zu verstehen. Diese Aufgabe nehmen derzeit das extra geschaffene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, kurz InEK bezeichnet, und die Spitzenverbände und Krankenkassen wahr.

Jetzt werden Kritiker sagen, ja, aber das geht doch zulasten der Mitarbeiter und der Versorgungsqualität. Da ist zu

erwidern: Natürlich haben auch die anderen Mitspieler im System ihre Aufgaben wahrzunehmen, um das gesunde Gleichgewicht zu erhalten. Das betrifft hinsichtlich der Versorgungsqualität die öffentlichen Aufsichtsorgane, die Gesundheitsämter, das LAGuS und nicht zuletzt das zuständige Ministerium. Diese können Auflagen erteilen und im Bedarfsfall sogar den Versorgungsauftrag entziehen. Ich will damit sagen, es ist nicht im Interesse eines Trägers, Eigners oder Betreibers, ein Krankenhaus betriebswirtschaftlich aus Renditegründen auszubluten, und wenn doch, so gibt es Aufsichtsorgane, die dies zu unterbinden haben.

Hinsichtlich der Personalsituation in den Häusern möchte ich ausdrücklich auf die Bedeutung der Betriebsräte, Gewerkschaften und Verbände hinweisen. Aber natürlich wird jeder Betreiber eines Krankenhauses im Sinne der Allgemeinheit eine angemessene Effektivität und Effizienz in der Arbeit sicherstellen müssen. Natürlich muss auch eine angemessene Rendite auf Kapitalanteile erwirtschaftet werden können, wenn wir privates Kapital in die Häuser bekommen wollen. Warum sollte dann eine Rendite nicht höher ausfallen dürfen als die in anderen, vielleicht schlechter geführten Krankenhäusern? Gesunder Wettbewerb wirkt hier durchaus belebend, und zwar auch qualitätssteigernd.

Aber lassen Sie mich einen neuen Gedanken einführen. Es ist meines Erachtens durchaus berechtigt, bei der derzeitigen Krankenhauslandschaft nachzufragen, warum Krankenhäuser des Landeskrankenhausplanes, die gegebenenfalls öffentliche Förderung nach Krankenhausfinanzierungsgesetz Paragraf 13 (Einzelförderung) und Krankenhausfinanzierungsgesetz Paragraf 15 (Pauschalförde- rung) erhalten, Gewinne an Kapitaleigner ausschütten dürfen, aber gleichzeitig im Zweckbetrieb von der Körperschaftssteuer freigestellt werden, denn erst durch die Freistellung von der Körperschaftssteuer wird im Falle eines positiven Betriebsergebnisses eine Gewinnausschüttung an Träger möglich, ohne dass eine angemessene Gewinnbeteiligung der Allgemeinheit damit verbunden wäre.

Wenn Sie, liebe Kollegen von der LINKEN, eine Begrenzung der Gewinnausschüttung erreichen wollen, dann sollten wir doch zu allererst die bereits bewährten Steuerungsinstrumente des Staates, in diesem Fall die Körperschaftssteuer, nutzen, bevor wir neue Regeln für Renditeausschüttungen einführen. Ich lade Sie ein, die hierfür erforderlichen parlamentarischen Aktivitäten gemeinsam mit uns auf den Weg zu bringen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Keine Angst, liebe Kollegen von den LINKEN, ich starte jetzt nicht wieder mit einem filmischen Gleichnis, wobei mir so ein alter Schlager im Ohr liegt:

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf aus dem Plenum: Sag doch!)

„Alle singen: Hurra, der Sozialismus ist da“ oder so.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Bei dem Antrag, glaube ich, liegt es auf der Hand. Da bin ich beim Kollegen Dr. Jess, weil das, was eigentlich dahintersteht, ist natürlich das Thema Rekommunalisierung. Das ist so ein bisschen der Einstieg, den Herr Koplin hier wählt. Wenn man sich mal die Debatten anschaut, die in der Enquetekommission „Älter werden in M-V“ in der vergangenen Wahlperiode geführt wurden, war das das klare und erklärte Ziel auch der LINKEN – natürlich war das dort nicht mehrheitsfähig.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Jetzt soll sozusagen die Lightversion beim Thema „Begrenzung von Gewinnausschüttung“ auf den Weg gebracht werden. Das Gesundheitssystem ist komplex, das hat unser Gesundheitsminister ausgeführt, und wenn man an einem Rädchen dreht, weiß man manchmal gar nicht so richtig, was dann am anderen Rädchen passiert. Deswegen warne ich hier vor solchen Schnellschüssen.

Dann kann ich Ihnen natürlich auch Folgendes nicht ersparen, Harry Glawe hat gerade noch mal darauf hingewiesen: Unter wessen Führung im Sozialministerium sind denn die meisten Privatisierungen auf den Weg gebracht worden? Das war gerade die Zeit, in der die PDS damals das Sozialministerium gestellt hat mit Frau Bunge, Frau Dr. Linke. Das kann ja nur zwei Ursachen haben. Entweder war das Thema Ihnen damals nicht so wichtig oder dass das Land bei dem Punkt eigentlich gar nicht so ein großes Mitspracherecht hat, weil das in der Tat vor Ort in den Kommunen geklärt wird. So ist es natürlich auch. Das Land hat an der Stelle eher eine Notarfunktion. Ich erinnere mich noch daran, als die Schweriner Oberbürgermeisterin, die von den LINKEN gestellt wurde, nach Berlin gefahren ist, um auch noch die letzten fünf Prozent Helios zum Kauf anzubieten. Also da sollte man doch immer ein bisschen kleine Brötchen backen, wenn DIE LINKE solche Anträge stellt.

Was Sie hier vorschlagen, ist natürlich auch völlig willkürlich. Die rechtliche Argumentation ist schon gebracht worden. Ich weiß nicht, ob die Juristen bei Ihnen in der Fraktion den Antrag mal geprüft haben. Es scheint mir so, als wenn das nicht der Fall gewesen wäre, denn der Eingriff in die Berufsfreiheit, der springt einem hier ja förmlich ins Gesicht, Artikel 12 des Grundgesetzes. Ich finde auch, der Gleichheitsgrundsatz wird hier massiv verletzt, denn mit welchem Recht greifen Sie gerade die Betreiber von Krankenhäusern heraus?

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Was ist denn mit den Betreibern – das soll es ja auch geben, dass die mal Gewinne machen – von privaten Pflegediensten, von Pflegeheimen? Was ist denn mit denen? Die dürfen also unbegrenzt Gewinne machen, aber genau die Krankenhäuser ziehen Sie an der Stelle raus. Das ist aus meiner Sicht ganz, ganz schwierig.

Und wie kommen Sie auf die Obergrenzen, die Sie definieren? Da nennen Sie als Steigerungsrate das Bruttoinlandsprodukt oder die Entwicklung der Grundlohnsumme. Das ist doch auch völlig willkürlich, einfach solche Dinge hier heranzuziehen, Herr Koplin.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Nein, nein!)

Von daher kann man nur sagen, der Antrag ist völlig willkürlich an dieser Stelle und Sie ziehen hier Dinge heraus, die so nicht umsetzbar sind.

Viele Kommunen haben sich dafür entschieden, private Partner mit ins Boot zu holen. Das hat sicherlich auch was mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen zu tun, völlig klar, aber natürlich auch mit dem Knowhow, was die privaten Partner hier einbringen, und mit der Erfahrung. Wenn man private Partner will, finde ich, dann muss man denen natürlich auch zugestehen, dass sie Gewinn machen. Also wo leben wir denn hier?! Die Zeiten, in denen es eine Planwirtschaft gab, haben wir ja nun Gott sei Dank hinter uns gelassen.

(Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU)

Von daher muss man natürlich den Unternehmen – und das sind Wirtschaftsunternehmen – auch zugestehen,

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

dass sie Gewinn machen, und hier nicht mit dem Rasenmäher als Politik dazwischengehen an der Stelle. Sie haben ja auch etwas investiert, denn sie haben Geld bezahlt, um dort einzusteigen, egal wo und an welchem Ort.

Ich will es mal am Beispiel Schwerin machen, da habe ich es mir angeschaut. 2004 gab es damals die Entscheidung, an Helios zu veräußern, und da habe ich mir die Zahlen mal angeschaut. Helios hat 110 Millionen Euro Eigenmittel investiert und noch mal 60 Millionen Euro Eigenmittel in die Instandhaltung. Ich finde, das sind Dinge, die man hier nicht so einfach unter den Tisch fallen lassen darf. Also wenn die sich das Geld nur in die Taschen stopfen und damit sonst was machen und 80 bis 90 Prozent der Gewinne werden wieder investiert – Stichwort: Notaufnahme wurde hier neu gemacht, 24-Stunden-Kita, alles Dinge, mit denen Sie sich auch vor Ort gerne schmücken und gerne rühmen –, geht das doch nur, weil die Unternehmen Gewinne machen am Ende des Tages. Das gehört, glaube ich, zur Ehrlichkeit mit dazu, bei aller Kritik und bei allen Problemen, die man da äußern kann. Das ist aber nicht unbedingt das Thema des Antrages. Jetzt hier einseitig reinzugrätschen bei den Krankenhäusern, einseitig nur diese ans Gängelband zu legen, das, finde ich, hat doch sehr sozialistische und planwirtschaftliche Züge, Herr Koplin. Von daher wird es Sie nicht wundern, dass wir diesen Antrag heute hier ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Christian Brade, SPD)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Ich möchte mich erst mal bei allen Rednern und Rednerinnen bedanken für die Aufnahme dieses Antrages und die Auseinandersetzung damit. Es ist deutlich geworden, dass wir verschiedene Philosophien haben, und es ist sehr interessant argumentiert worden.

Herr Dr. Jess, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihren klugen Beitrag. Sie haben völlig recht, wenn Sie sagen, die Ursachen, die dazu führen, dass wir eine Unterfinanzierung

haben, sind viel komplexer, als es der Antrag zum Ausdruck bringt, und dass wir hier etwas tun müssten. Dessen sind wir uns bewusst. Es ist viel zu komplex und deshalb haben wir uns entschieden, die Frage zuzuspitzen, selbstverständlich dann in diesem Falle auf die Frage „Umgang mit Gewinn“ und die Frage der Verwendung der Mittel für den Gesundheitsbereich insgesamt.

Sie haben uns und mich aufgefordert, doch ehrlich zu sagen, das wäre der erste Schritt. Ja, das wäre insofern der erste Schritt, weil uns daran gelegen ist. Das gehört einfach zu dem Verständnis, welche Rolle soll die Daseinsvorsorge in diesem Fall, in diesem speziellen Fall, spielen, wo es um die Gesundheit, das Wichtigste, was der Mensch neben dem Frieden hat, geht. Wie man damit umgeht, haben wir gesagt, das muss man dem Profitprinzip entziehen, und zwar aus folgendem Grund, und das hat jetzt nichts mit Sozialismus zu tun. Sie können mir glauben, dass wir daraus unsere Lehren gezogen haben. Ich erinnere an das, was Herr Ritter heute Vormittag gesagt.