Alle diese Ziele sind hier gleichrangig. Es ist eine bewusste politische Entscheidung der Länder. Klar ist, es ist ein ziemlich schwieriger Balanceakt, insbesondere auch deshalb, weil wir nicht abschließend wissen, wie sich die EU positionieren wird. Die Länder sind sich aber einig, dass sie ihr Modell trägt und dass es europarechtskonform ist. Das heißt, neuerdings sind sich alle Länder einig, bis auf eines, Schleswig-Holstein. In dem Koalitionsvertrag verständigte sich die Jamaika-Koalition Kiel darauf, dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag im Parlament nicht zuzustimmen. Sollte dies der Fall sein, wird der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht in Kraft treten.
Davon dürfen wir uns jetzt nicht beeindrucken lassen, so haben wir es auch mit den anderen Ländern vereinbart. Alle anderen 15 Länder werden erst einmal den Staatsvertrag ratifizieren und dann werden wir sehen, ob sich Schleswig-Holstein tatsächlich weiter sperrt oder ob wir eine Einigung finden. Wir hoffen, dass wir eine Situation wie vor sechs Jahren, als Schleswig-Holstein schon einmal versucht hat, aus dem Länderverbund auszubrechen, vermeiden können. – Ich bitte daher um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/764 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/788.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/788 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern wollen die Fraktionen der SPD und CDU zwei konkrete Maßnahmen mit in die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern aufnehmen und klar regeln. Zum einen sollen die Paragrafen 46 und 85 in Bezug auf eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ergänzt und klarer formuliert werden. Zum Zweiten sollen durch Änderung des Paragrafen 6 der Landesbauordnung die Windenergieanlagen weitgehend von der Abstandsflächenregelung befreit werden.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Energiewende stößt auf breite Zustimmung. 93 Prozent der Deutschen unterstützen den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien. Das zeigt eine Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Emnid im vergangenen Jahr durchgeführt hat. Auch die Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe solcher Anlagen wohnen, sind mehrheitlich für den Ausbau. Unter den befragten Nachbarn von Windenergieanlagen finden 69 Prozent die Nachbarschaft eher gut beziehungsweise sehr gut, so das Ergebnis der Emnid-Umfrage. Ziel der Politik muss es daher sein, die Akzeptanz von Windenergieanlagen bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken, damit die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes erreicht werden können.
Kritik entzündet sich vor allem an der dauerhaften Beleuchtung der Windenergieanlagen. Ab einer Höhe von 100 Metern brauchen sie rote Blinklichter, die nachts aufleuchten, und ab einer Höhe von 150 Metern ist eine dauerhaft rote Beleuchtung vorgeschrieben, um Kollisionen mit Flugzeugen oder Hubschraubern zu verhindern. Durch diese weithin sichtbaren Lichter fühlen sich aber viele Menschen in der Umgebung solcher Anlagen gestört. Diesen Bürgerinnen und Bürgern wollen wir helfen. Ihren Beschwerden wollen wir nachkommen, ohne dabei die Sicherheit zu vernachlässigen, denn die Lichter erfüllen ja nur einen Zweck: Sie sollen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge warnen und einen Aufprall verhindern. Nur, über Mecklenburg-Vorpommern verkehren nachts kaum Flugzeuge. Warum dann die dauerhafte Beleuchtung, warum keine bedarfsgerechte Kennzeichnung? Nähert sich ein Flugzeug, gehen die Lichter an, nähert sich kein Flugzeug, bleiben sie aus.
Meine Damen und Herren, die Technik funktioniert vereinfacht gesagt so: In den Windparks wird ein Empfänger installiert, der ständig Signale aufnimmt. Solange er Signale empfängt, wird das Blinken der Warnleuchten unterdrückt. Nähert sich ein Flugzeug, werden die Signale unterbrochen und die Warnleuchten gehen an. Selbst bei einem Defekt des Empfängers besteht keine Gefahr. Da er keine Signale empfangen kann, gehen die Warnleuchten an. Verfügt ein Windpark über solch eine bedarfsgerechte Kennzeichnung, bleibt er im Schnitt 90 Prozent seiner Betriebszeit unbeleuchtet, sagt die Fachagentur Windenergie. Genau deshalb wollen wir in MecklenburgVorpommern eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung einführen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, seit 1. Januar dieses Jahres gilt bereits: Neue Windparks, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen müssen, werden mit einer bedarfsgerechten Befeuerung ausgerüstet.
Das sind in der Regel Windparks mit 20 und mehr Anlagen. Jetzt wollen wir aber noch einen Schritt weiter gehen: Künftig sollen alle neuen Windparks eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung erhalten. Um kleinere Betreiber nicht zu überfordern, wird es eine Ausnahme geben. Wer weniger als fünf Anlagen in einem Windeignungsgebiet errichtet, kann eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen. Die zuständige Behörde entscheidet dann anhand mehrerer klar definierter Punkte, ob eine Befreiung möglich ist.
Eine Kumulationsregel soll Missbrauch verhindern. So dürfen größere Windparks nicht künstlich geteilt werden in mehrere Projekte, nur damit jedes weniger als fünf Windräder aufweist. Die Ausnahmeregelung greift auch nicht, wenn sich die Betreiber eines Projekts in unterschiedliche Gesellschaften aufteilen, damit jede Gesellschaft auf weniger als fünf Anlagen kommt. Wer von der Pflicht zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung befreit wird, muss dafür eine Ablöse zahlen. Diese Ablöse soll je Anlage einmalig 100.000 Euro betragen. Diese Summe ergibt sich vereinfacht gesagt aus den Beträgen, die bei Investitionen und Betrieb einer bedarfsgerechten Befeuerung angefallen wären.
Bestehende Anlagen sind nicht verpflichtet nachzurüsten. Diese genießen mit ihrer Genehmigung quasi Bestandsschutz. Beim nächsten Repowering, wenn also die bisherige, dann veraltete Anlage durch eine neue, meist leistungsstärkere ersetzt wird, greift aber auch hier für diese Anlagen die Pflicht zur bedarfsgerechten Befeuerung.
Das muss aber nicht heißen, dass in den betroffenen Regionen auf viele Jahre nichts geschieht. Die eben erwähnte Ablöse soll in einen Fonds fließen. Mithilfe der Mittel aus diesem Fonds sollen an Stellen im Land, auf denen aufgrund des Bestandsschutzes für die bestehenden Anlagen auf längere Sicht keine bedarfsgerechte Befeuerung zu erwarten ist, finanzielle Anreize für eine freiwillige Nachrüstung mit bedarfsgerechter Befeuerung gesetzt werden. Wir haben hier eine echte Win-winSituation, wie es zu gut Neudeutsch heißt. Von der bedarfsgerechten Befeuerung profitieren also alle. Die Flugsicherheit bleibt gewahrt, die Anwohner fühlen sich nicht mehr durch eine Dauerbeleuchtung gestört.
Meine Damen und Herren, die zweite Änderung betrifft die Abstandsregelung in Artikel 1 Paragraf 6 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern. Wie sich aus Paragraf 6 Absatz 1 Satz 1 Landesbauordnung ergibt, sind Abstandsflächen dazu da, in der Umgebung von Gebäuden Freiflächen zu sichern, damit insbesondere einerseits unter dem Gesichtspunkt der Brandübertragung sowie andererseits bei Belichtung und Belüftung zur Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sozial verträgliche Zustände gewährleistet sind.
Nun passt bereits die aktuelle Rechtsnorm nicht auf Windenergieanlagen, denn Windenergieanlagen sind keine Gebäude, da sie nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignet sind, sondern technische Anla
gen sind. Windenergieanlagen stehen solitär in der freien Landschaft, sodass auch der Aspekt des Brandschutzes entfällt. Belichtung und Belüftung benachbarter Gebäude werden ebenfalls mangels Vorhandenseins nicht beeinträchtigt. Deshalb ist es sinnvoll, Windenergieanlagen weitgehend von Abstandsflächen zu befreien, zumal es häufig einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeutet, angesichts der Bauhöhe moderner Windenergieanlagen entsprechende Abstandsflächen auf den Nachbargrundstücken bauordnungsrechtlich zu sichern.
Gleiches gilt auch dann, wenn vorhersehbar ist, dass die Windenergieanlagen sich in Kürze in einem Eignungsgebiet befinden werden. Dann soll dem Vorhabensträger frühzeitig die Mühe erspart werden, zu versuchen, auch noch Abstandsflächen anzupachten, obgleich diese dann später gar nicht mehr erforderlich sein werden.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für Windenergieanlagen, die zwar außerhalb von Eignungsgebieten entstehen, die aber in besonderer Weise gefördert werden sollen, weshalb ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt wird. Häufig handelt es sich dabei um Prototypen beziehungsweise Versuchsanlagen, deren wirtschaftliche Betreibung sowieso unter kritischeren Bedingungen stattfindet als bei rein kommerziell betriebenen Anlagen. Ein Verzicht auf Abstandsflächen erleichtert also durch Beschleunigung und Kostenreduzierung den Ausbau erneuerbarer Energien und entspricht damit den Vorstellungen der Koalitionsparteien aus der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU beantragen hiermit, diesen Gesetzentwurf zur Weiterberatung in den federführenden Energieausschuss, in den mitberatenden Innen- und Europaausschuss sowie den Finanzausschuss zu überweisen. Ich freue mich auf eine fachlich gute Anhörung der Sachverständigen mit anschließenden spannenden Beratungen im Energieausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/788 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Denkmäler erhalten – Notsicherungsfonds für Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/777(neu).
Antrag der Fraktion der AfD Denkmäler erhalten – Notsicherungs- fonds für Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/777(neu) –
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Bürger! Ich bin oft und gerne hier im Bundesland unterwegs und gucke mir mit besonderer Freude die schönen Schlösser an, die wir in Mecklenburg-Vorpommern so haben, klangvolle Namen wie Bothmer, Mirow, Hohenzieritz, Ludwigslust, die dankenswerterweise durch das Land in den letzten Jahren mit sehr viel Geld restauriert wurden und noch restauriert werden. Das ist sehr erfreulich und findet meine und unsere volle Anerkennung.
Aber die Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns ist auch geprägt von zahlreichen kleinen sogenannten Gutsdörfern. Sie entstanden aus landwirtschaftlichen Gütern, deren Eigentümer sich als Ausdruck ihres Wohlstandes teils opulente Bauwerke in die Weiten des Agrarlandes setzten. Diese Gutsdorfstruktur erstreckte sich von der dänischen Grenze bis hoch ins Baltikum, überall dort, wo eine deutsche Oberschicht über lange Jahrhunderte das wirtschaftliche und kulturelle Leben des ländlichen Raumes prägte.
Heute existieren in Mecklenburg-Vorpommern noch rund 1.500 dieser Guts- und Herrenhäuser. Viele wurden nach der Wende von alten und neuen Eigentümern liebevoll saniert. Sie dienen als private Wohnsitze, als Seminarstätten oder Hotels. Immerhin die Hälfte dieser Bauwerke steht unter Denkmalschutz und repräsentiert die Geschichte der norddeutschen Baukultur, eindrucksvolle Zeugnisse der Renaissance, des Barock, des Klassizismus oder der Neugotik, die der Nachwelt erhalten werden sollten. Sie sind ein einzigartiger Bestandteil der deutschen Kulturlandschaft und locken so manchen Touristen in unser schönes Land. Sie sind bis heute Mittelpunkt der Dörfer, bringen als Hotels oder Kulturzentren Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den ländlichen Raum.
Ich möchte an dieser Stelle den Besitzern, den Bauherren danken, den Investoren, die sich dieser Gutshäuser und Schlösser angenommen haben, die sie restauriert und einer zeitgemäßen Nutzung zugeführt haben. Das sollten wir anerkennen.
Und doch stehen viele dieser Häuser vor dem Zusammenbruch, ihre Eigentümer haben sie als Spekulationsobjekte erworben, wollen sie in ihrem desolaten Zustand für horrende Preise verkaufen oder warten schlicht auf den Zusammenfall, um das oft traumhaft gelegene Grundstück mit modernen Bauten, die mehr Geld einbringen, dann im Endeffekt verschandeln zu können.
Nun steht das Privateigentum zu Recht unter einem besonderen Schutz, und das ist auch gut so. Jedoch gibt das Denkmalschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern klare Vorgaben, an welche Pflichten der Eigentümer eines denkmalgeschützten Objektes gegenüber der Gesellschaft gebunden ist. Er hat die Pflicht zur Erhaltung des Gebäudes, nicht mehr und nicht weniger, und das sollte ihm hoffentlich bewusst gewesen sein, als er sich, häufig für eine schmale Mark, zum Gutsherrn aufschwang. Diese Erkenntnis setzt sich jedoch nicht bei
allen und jedem durch, und genau da müssen die zuständigen Behörden wiederum ihren Pflichten nachkommen, denn das Denkmalschutzgesetz bietet durchaus ausreichend Handhabe, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu beauftragen, ohne Zustimmung des Eigentümers.
Aufgrund einer stark angespannten Personallage und vielleicht auch der Angst vor langwierigen Rechtsprozessen werden diese Maßnahmen jedoch so gut wie nicht angewendet. Offenbar gibt man sich mit der Verwaltung des Verfalls häufig zufrieden. Dabei könnte man durch oft geringe Mittel – beispielsweise aus einem Notsicherungsfonds, wie er auch auf der jüngsten Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Erhaltung und Nutzung der Gutsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern gefordert wurde – und Arbeitseinsätze eine vorübergehende Erhaltung der Substanz und somit die Möglichkeit einer späteren Sanierung erreichen. Den säumigen Eigentümern würde somit eindeutig klargemacht werden, dass sie ihrer Pflicht zur Erhaltung der Denkmäler nachzukommen haben oder das Objekt besser veräußern und in fürsorgevolle Hände abgeben sollten.
Sehr geehrte Landesregierung, schauen Sie doch noch einmal in dieses Gesetz und sorgen dafür, dass die dort verankerten Maßnahmenpakete endlich auch angewandt werden! Es ist die hoheitliche Aufgabe des Landes, den Denkmalschutz umzusetzen. Die Landkreise als untere Denkmalschutzbehörden sind personell und finanziell so auszustatten, dass sie dieser Aufgabe vollumfänglich nachkommen können. Einem funktionierenden Rechtsstaat, der wir ja sind, sollte es dann wohl auch nicht allzu schwerfallen, sich die entstehenden Kosten von den Eigentümern zurückzuholen, denn auch dafür gibt es die rechtlichen Grundlagen im Denkmalschutzgesetz.
Frau Ministerin Hesse, kommen Sie also endlich Ihren Pflichten nach und übernehmen Sie die Verantwortung für den drohenden Verlust unseres Kulturgutes! – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann eröffne ich die Aussprache.
Ich möchte beginnen mit unserem Koalitionsvertrag und zwei Sätze vorlesen. Dort heißt es in Punkt 258: „Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein reiches kulturelles Erbe und ein vielfältiges kulturelles Angebot. Kunst und Kultur tragen zur Identitätsbildung der Menschen bei.“ An dieser Stelle betone ich drei Wörter: „vielfältiges kulturelles Angebot“.