Zwischenzeitlich ist geklärt worden, dass das Wort zur Berichterstattung nicht gewünscht wird und im Ältestenrat vereinbart worden ist, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge auf Drucksache 7/372. Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/690 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/372 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/372 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Drucksache 7/412, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/839 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/848 vor.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/412 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung (9. Ausschuss) – Drucksache 7/815 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes liegt eine bundesweit zu beobachtende Problema
tik zugrunde: Fehlende pädagogische Fachkräfte werden immer mehr zum Engpass für den Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung. Diese Erkenntnis kann fraktionsübergreifend aus der Anhörung gewonnen werden, die der Ausschuss für Soziales, Integration und Gleichstellung am 10. Mai dieses Jahres zum Gesetzesverfahren durchgeführt hat.
Den Sachverständigen möchte ich an dieser Stelle noch einmal meinen Dank aussprechen, ebenso denjenigen, die anlässlich der Anhörung unaufgeforderte Stellungnahmen eingereicht haben. Die Ergebnisse der Anhörung wie auch die Stellungnahmen hat der Ausschuss in den weiteren Beratungen berücksichtigt. Ebenso möchte ich den Vertreterinnen und Vertretern der LIGA der Spitzenverbände der Wohlfahrt in Mecklenburg-Vorpommern und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft danken, mit denen sich der Ausschuss in den Sitzungen am 29. März 2017 beziehungsweise am 3. Mai 2017 über den Gesetzentwurf ausgetauscht hat, gleichfalls den Vertreterinnen des Landesfrauenrates, mit denen einzelne Elemente in der Sitzung in der vergangenen Woche erörtert wurden. Der Ausschuss hat sich gründlich mit den Stellungnahmen und den Aussagen in der Anhörung auseinandergesetzt und den Gesetzentwurf mehrfach mit dem Sozialministerium beraten. Als Ausschussvorsitzender kann ich sagen, dass an der Gesetzesnovelle intensiv gearbeitet wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Problemdiagnose, auf die mit der vorliegenden Gesetzesänderung reagiert werden soll, besteht nach den Ergebnissen der Anhörung und den Diskussionen im Sozialausschuss fraktionsübergreifend Einigkeit. Die Fachkräfteknappheit in der Kindertagesbetreuung führt bereits heute zu Schwierigkeiten, Stellen in Kindertagesstätten zu besetzen. In der Zukunft könnte sich diese Problematik noch verschärfen. Wenn zum Stichtag 1. März 2016 von den mehr als 11.000 pädagogischen Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern rund ein Viertel 55 Jahre oder älter waren und damit in absehbarer Zeit in Rente gehen werden, liegt der Fachkräftebedarf förmlich auf der Hand. Dass wir als Landesgesetzgeber auf diese Entwicklung reagieren müssen, auch hier besteht Konsens.
Erhebliche Meinungsunterschiede gibt es allerdings darüber, welcher Weg dafür einzuschlagen ist. Aus der Anhörung und den Stellungnahmen lassen sich kurz zusammengefasst einige Feststellungen treffen:
Zum einen wird die Einführung einer dualen Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher, wie sie der Gesetzentwurf mit der praxisintegrierten Ausbildung vorsieht, von allen Verbänden und Sachverständigen prinzipiell begrüßt. Die duale Ausbildung scheint geeignet, eine attraktive Ergänzung zur bisherigen Erzieherausbildung zu bieten.
Zum anderen, Herr Kokert, muss man allerdings konstatieren, dass dies der einzige Punkt ungeteilter Zustimmung geblieben ist. Bei den Fragen, wie der neue Ausbildungsgang zu konzipieren ist, zu welchem Abschluss er führen soll und vor allem, ob er geeignet ist, der Fachkräfteknappheit entgegenzuwirken, oder ob darüber hinausgehender Handlungsbedarf besteht, gab es sowohl unter den Verbänden und Sachverständigen als auch zwischen den Mitgliedern des Sozialausschusses erheblich voneinander abweichende Einschätzungen. In
Ich möchte Ihnen kurz die wichtigsten Anregungen und Kritikpunkte nennen, die in der Anhörung und in den Stellungnahmen genannt wurden. Ein fundamentaler Kritikpunkt betraf die Frage, ob die praxisintegrierte Ausbildung zu einem anderen Abschluss führen sollte. Hier wurde auf das Modell in Baden-Württemberg verwiesen, wo die dreijährige duale Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum Staatlich anerkannten Erzieher führt. Von mehreren Seiten wurde gefordert, den gleichen Abschluss vorzusehen, um eine Insellösung für Mecklenburg-Vorpommern zu vermeiden. Eine breite Mehrheit der Beteiligten forderte, zumindest eine Weiterqualifizierung zur/zum Staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise Erzieher zu ermöglichen.
Die Koalitionsfraktionen haben darauf insofern reagiert, als der nun vorliegende Gesetzentwurf den Abschluss zur Staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige vorsieht. Im Entschließungsantrag beider Fraktionen zum Gesetz wird die Landesregierung außerdem aufgefordert, bis zum Jahr 2020 eine Möglichkeit der berufsbegleitenden Weiterqualifizierung für die Altersgruppe der 11- bis 27-Jährigen vorzusehen. Zudem soll im gleichen Zeitraum der neue Abschluss über die Kultusministerkonferenz bundesweit anerkannt werden.
Als weiterer Punkt wurde von mehreren Seiten die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Anrechnung der Auszubildenden auf die Fachkraft-Kind-Relation zu 40 Prozent kritisiert. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist nun die Anrechnung in den drei Ausbildungsjahren ansteigend zu 30, 40 und 50 Prozent vorgesehen.
Die Erweiterung des Fachkräftekataloges war ebenfalls Gegenstand vieler Anmerkungen. Hier forderte eine breite Mehrheit, verbindliche Regelungen zur pädagogischen Qualifizierung in das Gesetz aufzunehmen, um einer Verschlechterung der Betreuungsqualität vorzubeugen. In dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ist für die zusätzlichen Fachkraftgruppen eine kindheitspädagogische Grundqualifizierung von mindestens 250 Stunden sowie ein Praktikum in einer Kindertageseinrichtung mit einer Dauer von acht Wochen als Voraussetzung für die Anerkennung als Fachkraft vorgesehen. Zudem ist für diese Fachkraftgruppe während der ersten beiden Berufsjahre in einer Kindertageseinrichtung eine eigenverantwortliche Tätigkeit in der Gruppe nicht zulässig.
Breiten Raum in der Diskussion nahm die Begleitung der Auszubildenden während ihrer Tätigkeit in der Kindertagesstätte ein. Hier wurde gefordert, im Gesetz ein Mentoring sowie Regelungen zur Mindestqualifikation der Praxisanleiter und zu deren Finanzierung vorzusehen. Im nun vorliegenden Gesetzentwurf ist von einer Verpflichtung der Träger von Kindertageseinrichtungen zur zeitlichen finanziellen Abgeltung der die Auszubildenden begleitenden Mentorinnen und Mentoren die Rede.
Weitere Forderungen in der Anhörung und in den Stellungnahmen lauteten unter anderem, die Kindertagesbetreuung durch das Land besser finanziell auszustatten, für die Erzieherausbildung insgesamt eine Ausbildungsvergütung einzuführen, die Kindertagespflege gleichrangig im Gesetzentwurf zu berücksichtigen und einen landesweit einheitlichen Personalschlüssel vorzusehen.
Hinweisen möchte ich ebenfalls auf die Diskussion, welche Rolle freie Schulen beim neuen Ausbildungsgang spielen sollen. Auch zu diesem Punkt gab es Anregungen aus der Anhörung und den Stellungnahmen. Hierzu liegt Ihnen auf Drucksache 7/791 des Landtages ein Antrag der Fraktionen der CDU und SPD vor, der das Ziel hat, über eine Änderung des Schulgesetzes die Ausbildung von Staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige auch an Schulen in freier Trägerschaft zu ermöglichen. Das Plenum wird dazu am Freitag beraten.
Im Ausschuss hatte die Fraktion der AfD beantragt, statt des geltenden Durchschnittswertes je nach Altersgruppe eine Höchstgrenze für die von einer Fachkraft zu betreuenden Kinder einzuführen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt.
Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss einen Entschließungsantrag eingebracht, der insbesondere forderte, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen aufgrund schwerer inhaltlicher Mängel insgesamt abzulehnen, stattdessen die Ausbildungskapazitäten für die Erzieherausbildung zu erhöhen und für diese eine Ausbildungsvergütung einzuführen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der AfD mehrheitlich abgelehnt.
Sehr geehrte Damen und Herren, eines möchte ich als Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung hervorheben: Für das Ziel, eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung in MecklenburgVorpommern anzubieten, ist eine breite politische und gesellschaftliche Mehrheit festzustellen. Wie dieses Ziel zu erreichen ist, wird in dieser Legislaturperiode voraussichtlich noch das eine oder andere Mal zu diskutieren sein. Ich wünsche mir, dass dies ebenso sachlich und konstruktiv geschieht wie bei den Beratungen des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes.
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Juni abschließend zum Gesetzentwurf beraten und mehrheitlich die Annahme eines geänderten Gesetzentwurfes und einer gesetzesbegleitenden Entschließung empfohlen. Zu den Einzelheiten verweise ich an dieser Stelle auf den Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht und die Beschlussempfehlung des Landtages auf Drucksache 7/815. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute ist ein sehr guter Tag für unsere Kitas in Mecklenburg
Vorpommern. Heute ist ein sehr guter Tag für Eltern, die ihre Kinder auch in Zukunft gut betreut wissen wollen, ein sehr guter Tag für Kitaträger, die gezielt Auszubildende werben können und von Anfang an eng mit ihnen zusammenarbeiten, ein sehr guter Tag für Kommunen, die den weiter steigenden Bedarf an Kindertagesförderung zukünftig besser und rechtlich klarer decken können, und vor allem, heute ist ein sehr guter Tag für rund 100 angehende Erzieherinnen und Erzieher, die sich bereits jetzt für diese neue Ausbildung entschieden haben. Das ist eine stolze Zahl für ein Angebot, wofür es laut mancher Kritiker gar keinen Bedarf gäbe und das so unausgegoren sei. Das Gegenteil, meine Damen und Herren, ist richtig.
Für Sie, liebe neue Auszubildende, freue ich mich heute besonders. Für Sie hat es sich gelohnt, zu kämpfen und den Turbo einzulegen. Ergreifen Sie die neue Chance beim Schopf und lassen Sie sich nicht beirren von Menschen, die am Rande stehen und Ihnen irgendeine Minderwertigkeit einreden wollen! Sie werden nach drei Jahren fachlich hoch qualifizierte und praxiserprobte Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige sein, die ihren festen Platz in unseren Kitas haben werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern wird, wenn gleich dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes beschlossen wird, neben der klassischen Erzieherausbildung eine zusätzliche, attraktive und zukunftsweisende Ausbildung etablieren. Damit sind wir nach Baden-Württemberg und einem Modellvorhaben in Sachsen-Anhalt das dritte Bundesland, das mit einer auf den frühkindlichen Bereich spezialisierten, dualorientierten Ausbildung aufwarten kann, und das Ganze bereits ein Jahr früher, als es sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag vorgenommen hat.
Sie sehen, wir tun etwas zur Fachkräftesicherung in unseren Kitas. Während landauf, landab über Fachkräftelücken geklagt wird, bis hin zu Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern, wie wir in der letzten Woche gelesen haben, handeln wir schnell, dialogorientiert und rechtlich präzise. Der Zug rollt und er rollt mit Volldampf in die richtige Richtung. Ich sage Ihnen, ich bin stolz darauf, wie zügig die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung hier gemeinsam mit vielen Beteiligten ein attraktives Angebot installiert haben, um den Fachkräftebedarf der Zukunft zu decken. Ja, wir hatten ein rasantes, ein anstrengendes Gesetzgebungsverfahren mit vielen Abstimmungsrunden. Aber ich sage auch: So muss ein parlamentarisches Verfahren, ein demokratischer Gesetzgebungsprozess laufen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Es ist ein sehr gutes Ergebnis, das heute vorliegt.
Ich danke all denjenigen, die sich an der fachlichen Debatte um die neue Erzieherausbildung für die 0- bis 10Jährigen sachlich beteiligt und sie mit Leben erfüllt haben. Lösungsorientierte Fachexpertise, das ist es, was in der Zukunft und in der Entwicklung dieser modernen zukunftsorientierten Ausbildung wirklich zählt. Mein Dank gilt auch allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Ministerien und der Fraktionen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich kurz noch etwas anderes, Grundsätzliches anmerken: Ich bin
fest davon überzeugt, wir brauchen in Deutschland, in Mecklenburg-Vorpommern mehr Mut, um Veränderungen anzuschieben und neue Wege zu gehen. Das gilt vor allem bei einem so wichtigen Thema wie der Gewinnung von Fachkräften. Wir brauchen Mut und Entschlossenheit, um unsere Zukunft selbst in die Hand zu nehmen und zu gestalten. Ich habe manchmal das Gefühl, jede Veränderung wird erst einmal als Untergang des Abendlandes heraufbeschworen. Davon müssen wir wegkommen – parteiübergreifend.
Kritik ist dabei wichtig. Da müssen wir seitens der Regierenden vielleicht noch lernen, konstruktiver und offener damit umzugehen. Ich habe kein Problem damit, ein offenes Wort zu führen und mit harten Bandagen zu kämpfen. Das gehört zum politischen Geschäft dazu. Was aber meines Erachtens nicht geht, und da komme ich zur neuen Erzieherausbildung zurück, ist, wenn diese Auseinandersetzungen auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Wenn Sie, Frau Bernhardt, immer wieder von Schmalspurausbildung sprechen, dann werten Sie die jungen Menschen, die sich ganz bewusst für diese neue spezialisierte Ausbildung im Kitabereich entschieden haben, ab. Dann ist Schluss mit lustig, denn ich wehre mich entschieden dagegen, dass damit die neuen Auszubildenden einen Stempel aufgedrückt bekommen! Das ist fachlich Unsinn und menschlich unerträglich, um ein Wort zu verwenden, das Sie so gerne benutzen. Kehren auch Sie endlich zur sachorientierten Auseinandersetzung zurück, meine sehr geehrten Damen und Herren der Linksfraktion!
Die neue Ausbildung umfasst etwa 2.300 Stunden theoretischen Unterricht mit ganz konkreten Ausbildungsinhalten, die den besonderen Anforderungen an die Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige in höchstem Maße gerecht werden. Damit setzen wir unsere Bildungskonzeption für 0- bis 10-Jährige in Mecklenburg-Vorpommern um. Wir befähigen junge Menschen, die unmittelbar nach der Schule in eine Ausbildung gehen, den gesetzlich garantierten Bildungs-, Erziehungs- und Förderauftrag in unseren Kitas zu erfüllen. Wir befähigen aber auch Menschen, die vielleicht schon eine Berufsausbildung hinter sich haben und denen die Arbeit mit jungen Kindern ein Herzensanliegen ist, in dem Anspruch, frühkindlicher Bildung in höchstem Maße gerecht zu werden und dort zu arbeiten.
Ich wiederhole es gern noch einmal: Es sind etwa 2.300 Stunden Unterricht an den höheren Berufsfachschulen hier im Land und dazu kommen noch einmal mindestens genauso viele Stunden in der Praxis. Wer da noch von einer Schmalspurausbildung spricht, leugnet die tatsächlichen Grundlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir schaffen mit dem neuen Ausbildungsgang zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ und zum „Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ eine Möglichkeit, den hohen Anteil älterer Teams in den Einrichtungen der Kindertagesförderung nach und nach aufzufangen und neu aufzustellen. Das gilt in besonderem Maße für Einrichtungen, die bereits jetzt Lücken haben und nicht mehr ausreichend mit Personal ausgestattet sind.