Das macht deutlich, warum die Einrichtung von Ausreisezentren durchaus Sinn macht, weil sie diese Probleme dann größtenteils in den Griff bekommen.
Wenn Herr Caffier sagt, einen monatlichen Bericht lehnt er ab, das würde ihm zu viel Arbeit machen, finde ich das einen Skandal. Sie führen doch eine Statistik, da können Sie solche Auskünfte auch geben, und wenn Sie sie nicht führen, wäre es sträflich. Also das würde ich nicht sehr gut finden. Sie müssen doch einen Überblick darüber haben, wer der Verpflichtung zur Ausreise untersteht.
Jede Rückführung ist eine Einzelmaßnahme und muss rechtsstaatlich erfolgen, das sehen wir natürlich genauso. Also den Hinweis können Sie sich eigentlich sparen. Wenn Sie allerdings nach einer Bundeslösung schauen, dann denke ich, das scheint mir ein Lippenbekenntnis zu sein, denn es geht ja um die Zuständigkeit. Die Zuständigkeit für die Durchführung von Ausreiseverpflichtungen liegt bei den Ländern, und soweit ich weiß, sind sogar die Kreise damit zu befassen, also die Landkreise, sodass ich nicht erkennen kann, dass hier mangels Zuständigkeit eine Bundeslösung in Betracht kommt. Aber vielleicht träumen Sie ja noch von einer europäischen Lösung, das wäre der Höhepunkt, denn die Wertegemeinschaft Europa, die oft beschworene, existiert ja nun gerade nicht, wenn es um das Durchsetzen von Ausreiseverpflichtungen geht,
Frau Tegtmeier, Sie sagen, wenn wir den Antrag öfter stellen, dann werden Sie immer weiter ablehnen. Das fanden wir wenig konstruktiv,
das fanden wir wenig konstruktiv, weil angesichts wachsender Zahlen und angesichts steigender Kosten würde das ja nur heißen,
dass Sie bis zum Ende praktisch den Humanismus durchsetzen vor der Rechtsdurchsetzung. Und wohin das führt, können wir uns überlegen.
Sie haben alle eingeteilt, mal wieder typisch für Ihre Partei, in Asylberechtigte und Flüchtlinge. Was Sie vollkommen außer Acht gelassen haben, sind die Wirtschaftsflüchtlinge. Davon haben Sie nicht gesprochen und um die geht es ja hier eigentlich. Es geht um die Leute, die hergekommen sind und Asyl begehrt haben, die ein Verfahren durchlaufen und keinen Anspruch haben, hier zu bleiben.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/780. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/780 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Abschiebungen nach Afghanistan bis auf Weiteres aussetzen, Drucksache 7/784.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Abschiebungen nach Afghanistan bis auf Weiteres aussetzen – Drucksache 7/784 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 03.07.2017 verkündete das BAMF, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen. Nun stellt sich die Frage: Wozu dann noch dieser Antrag?
Meine Damen und Herren, ganz einfach: Die Abschiebungen nach Afghanistan werden durch die Hintertür über Drittländer weiterhin vollzogen. Auch die angekündigte vorläufige Ruhendstellung der Antragsbearbeitung findet so im BAMF nicht statt. Erst letzte Woche habe ich einen Ablehnungsbescheid und tatsächlich im selben Umschlag die Grenzübertrittsbescheinigung eines Afghanen lesen dürfen. Den Wortlaut mag ich überhaupt nicht wörtlich wiedergeben, da ich erschrocken war über die Empathielosigkeit des Ablehnungstextes. Im Kontext wurde darauf hingewiesen, dass er sich seit nunmehr 15 Jahren in Deutschland aufhalte, als 2-jähriger Junge hierhergekommen sei und deshalb überhaupt nicht politisch verfolgt sein könne.
In anderen Bescheiden finden sich gar Formulierungen wie: „Sie gaben an, dass mindestens 6-mal auf Sie geschossen wurde, aber Sie sind ja jetzt hier und wir gehen nicht davon aus, dass man Sie töten will, sonst hätte man dies ja schon längst getan. Daher ist Ihr Asylbegehren abzulehnen.“
Mit keinem Wort glaube ich daran, dass die Abschiebungen bis auf Weiteres tatsächlich ausgesetzt sind. Die Bundesminister haben sich lediglich darauf geeinigt, dass die Abschiebung für bestimmte Personengruppen ausgesetzt wird. Welche, das haben die Minister nicht gesagt. Und es wird abgeschoben, durch die Hintertür, notfalls nachts und ohne jegliche Möglichkeit, einen Anwalt zu verständigen. Sie wissen ganz genau, dass das die Wahrheit ist!
Am 13. Juni 2017 wurden aus dem Zuständigkeitsbereich Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 22 afghanische Staatsbürger/-innen nach Oslo geflogen. Dort wartete bereits die Maschine und der Flug ging weiter, zurück ins Kriegsgebiet.
25 Flüchtlinge, darunter vier Familien mit einem 1-jährigen Kind, zwei 5-jährigen Mädchen und einem 2 Jahre alten Jungen. So, und wer erklärt mir nun, dass diese Kinder straffällig geworden sein sollen?! Das ist doch der blanke Hohn, so zu argumentieren! Es werden eben nicht nur Straftäter abgeschoben, und selbst das wäre an Unmenschlichkeit nicht zu überbieten.
In diesen Flug sollte auch eine hochschwangere Frau steigen, vier Wochen vor dem Geburtstermin. Gelten die Mutterschutzgesetze nicht für Afghaninnen? Angeblich sei es zu erheblichen Widerstandshandlungen gekommen und deshalb wurde die Frau zurück in ihre Unterkunft gebracht. Wie viel Widerstand kann eine hochschwangere Frau aber schon leisten?
Ich war jedenfalls nicht mal in der Lage, mir die Schuhe zuzubinden in der Endphase meiner Schwangerschaften, geschweige denn, mich gegen irgendwen zu wehren. Diese Wahl der Worte in den Dokumentationen von Abschiebungen impliziert ja förmlich eine angebliche Gewalt der abzuschiebenden Menschen. Kein Wunder also, dass die Meinungen so verschieden und teilweise ablehnend gegenüber selbst hochschwangeren Frauen sind. Sind also die bestimmten Personengruppen, die nur noch abgeschoben werden sollen, Hochschwangere, Kinder und Mütter?
Ja, es gelten die Dublin-III-Verordnungen, aber in diesen Verordnungen gibt es einen Spielraum, und der kann sehr wohl bestimmen, dass die Dublin-Regelung genau dann ausgesetzt wird, wenn das europäische Land, in das zurückgeführt werden soll, die Sicherheitslage des jeweiligen Herkunftslandes anders bewertet. Und ich habe es schon im März und im April erklärt, das hat dieses Land schon einmal getan, und zwar mit dem Togo.
Ich stelle mir ebenso die Frage, warum das Innenministerium meine Fragen zu den Abschiebungen am 13. Juni
Zwar wurde der geplante Abschiebeflug vom 28.06.2017 abgesagt, nicht aber wegen der allgemeinen Situation in Afghanistan, sondern weil die Mitarbeitenden der Botschaft keine Zeit haben. Sie müssen das zerstörte Gebäude wiederherrichten. Am 31. Mai gab es nämlich erneut einen Bombenanschlag in Kabul in der Nähe der Deutschen Botschaft mit 150 Toten. Am 29.06.2017 meldeten die Printmedien: Neue Gefahren für die Bundeswehr in Afghanistan? Die Zahl der Anschläge ist gestiegen, die Taliban beherrschen wieder das Land.
Da all dies geschehen ist, stellen wir nun erneut diesen Antrag. Afghanistan ist nicht sicher, das sagen UNHCR, das Auswärtige Amt und sogar die Bundesregierung. Nur abschieben, das tut sie weiter.
Ich sitze und schaue phoenix, und siehe da, Herr Krüger, Frau Julitz und Frau Schwesig – alle aus diesem Hause, alle mit der Möglichkeit, die Politik zu bestimmen – sind die Delegierten aus Mecklenburg-Vorpommern und sie stellten dort tatsächlich den Antrag für ihr Wahlprogramm: „Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen“.
Wow, dachte ich. Und er wurde sogar noch bestätigt von dem gesamten Parteitag. Jetzt, jetzt endlich, haben wir gedacht, setzt die Landesregierung die Abschiebungen aus. Nee, immer noch nicht!
Dann kam die Stelling-Preis-Verleihung. Es gab besonders viel Applaus von allen Gästen bei der Forderung, die Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen.