Sehr geehrte Damen und Herren, aber nun muss man der Großen Koalition zugutehalten, dass sie im Antrag vom Juni 2015 die Landesregierung aufforderte, ich zitiere, „sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Änderung der entsprechenden Gesetze einzusetzen,“
„um die … gezahlten Zuwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten als zweckbestimmte Einnahmen anzuerkennen und damit eine Anrechnung auf Sozialleistungen auszuschließen“, Ende des Zitats. Selbst wenn meine Fraktion diesem Antrag nicht zugestimmt hat,
weil es, wie wir es auch heute sehen, keine großartigen Veränderungen für die Azubis gibt, habe ich erwartet,
dass die Landesregierung alles, wirklich alles unternimmt, um den Teil des Antrages umzusetzen. Ich wollte den Jugendlichen Zuschüsse und der Landesregierung Erfolg gönnen.
Mit einer Kleinen Anfrage vom April vergangenen Jahres fragte ich die Landesregierung, welche Maßnahmen sie im Rahmen einer Bundesratsinitiative nun unternommen hat.
Die Landesregierung antwortete mir, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag zur Änderung der entsprechenden Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eingebracht hat.
Dieser Antrag wurde vom Bundestag abgelehnt. Gut, dann wird die Landesregierung sicherlich nichts unversucht lassen, weiterhin auf eine Änderung zu drängen, denn die Auszubildenden liegen ihr ja genauso am Herzen wie uns. Deshalb fragte ich im Juni 2016 nochmals nach, welche Maßnahmen die Landesregierung bis zum 31. August 2016 plant, um die Anrechnung der Zuschüsse für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten auf die Sozialleistungen zu verhindern. Ich zitiere aus der Antwort: „Die Landesregierung plant bis zum 31.08.2016 keine weiteren Maßnahmen.“ Ende des Zitats.
Ich fasse zusammen: Seit der Ablehnung im September 2015 wurde nichts für die Jugendlichen in diesem Bereich unternommen und wenn man nichts unternimmt, dann kann man logischerweise auch nichts erreichen.
und die Koalition im Land duldet es anscheinend. Erschwerend kommt hinzu, dass im Sommer 2016 der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg urteilte, dass Berufsschüler, die zum Besuch einer auswertigen Berufsschule verpflichtet sind, Anspruch auf Erstattung der dadurch verursachten Mehrkosten bei Unterbringung und Betreuung haben. Zuschüsse zu diesen Kosten, wie sie Baden-Württemberg und auch Mecklenburg-Vorpommern gewähren, widersprechen dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
Nun war die Landesregierung noch nicht selber auf dem Weg, also musste ich wieder neugierig sein, Peter, und fragen.
Ich fragte also die Landesregierung, ob dieses Urteil Auswirkungen auf die bisherige Praxis in MecklenburgVorpommern hat. Im November 2016 antwortete mir die Regierung, ich zitiere: „Die Landesregierung behält sich vor, die hiesige Rechtslage im Lichte der Gerichtsentscheidung genau zu prüfen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Ende des Zitats.
(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: War das auch fristgerecht? – Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Torsten Renz, CDU)
Und das, sehr geehrte Damen und Herren, hat nun wirklich nichts damit zu tun, nach dem Prinzip „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“ zu arbeiten. Das hat nun wirklich damit nichts mehr zu tun.
Bei uns werden Zuschüsse gezahlt, genau wie in BadenWürttemberg. Bei uns sind auch die Azubis verpflichtet, eine bestimmte Berufsschule zu besuchen, zum Beispiel die in Torgelow, wenn sie denn in Schwerin oder in Gre
vesmühlen wohnen und zum Beispiel eine Landesfachklasse oder eine Berufsgruppenklasse besuchen. Aus Sicht meiner Fraktion ist es so – und unsere Prüfung ist schon seit mehreren Monaten abgeschlossen –, dass das Urteil auch Auswirkungen auf MecklenburgVorpommern hat.
Wir denken, dass in Mecklenburg-Vorpommern das Land die kompletten Kosten genau wie in Baden-Württemberg übernehmen muss.
Nun könnte man ja glauben, dass die Azubis überhaupt keine Unterstützung bräuchten, alles in Butter sei und nur DIE LINKE hier eine Welle macht. Aber anders als die Landesregierung haben SPD und CDU im Landkreis Vorpommern-Greifswald erkannt, dass die eigene Regierung etwas tun muss.