Protokoll der Sitzung vom 13.07.2017

In Mecklenburg-Vorpommern, ja, richtig.

Herr Krüger, es geht gar nicht um die Quantität, um die Qualität, sondern es geht um die Sache an sich. Das hat auch der Innenminister schon betont.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Qualität oder Quantität?)

Quantität.

(Thomas Krüger, SPD: In Schwerin, oder wo sind Ihnen die Damen begegnet?)

Der Vergleich mag hinken,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Mal gucken!)

aber ach, ich lasse es.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na sagen Sie mal! Auf den Vergleich bin ich jetzt gespannt.)

Eine offene Kommunikation ist Grundvoraussetzung für unser aller Zusammenleben, vor allem für die so viel beschworene Integration von islamischen Flüchtlingen in unsere Gesellschaft. Die Möglichkeit, ein islamisches Verständnis zum Ausdruck zu bringen, ist nicht abhängig von einer Vollverschleierung. Stattdessen ergeben sich vielerlei Möglichkeiten. Jedoch ist das Gesicht in unserem Land notwendig für die Kommunikation und letzten Endes auch für das Feststellen der Identität.

(Thomas Krüger, SPD: Die AfD löst Probleme, die es nicht gibt.)

In diesem Zusammenhang möchte ich sehr gern den Innenminister Herrn Caffier zitieren: „Eine freiwillige und erst recht die aufgezwungene Gesichtsverhüllung steht in Konflikt mit freiheitlichem Zusammenleben in einer freien Gesellschaft“, „Merkur“ online am 12.08.2016.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Holger Arppe, AfD: Richtig.)

Aber was interessiert mich mein Geschwätz von gestern, so scheint es, denn auch im August 2016 hat Caffier

(Tilo Gundlack, SPD: Minister Caffier!)

die Vollverschleierung immer und überall abschaffen wollen. Wahlkampfgetöse oder eine verfassungswidrige Forderung, wie er uns gerade mitteilte.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

„Gesellschaft“ meint eben nicht nur Teile der Gesellschaft. Gleichwohl ist es vollkommen unverständlich, der Argumentation der Vollverschleierung allein aus religiösen Aspekten zu folgen. Das Tragen von Burka oder Nikab ist doch in den allermeisten arabischen Staaten nicht, wie es so oft propagiert wird, Usus und Bestandteil der islamischen Religion. Nur eine kleine Minderheit trägt diesen Vollschleier. Die Burka selbst als extremste Ausprägung ist nur fester Bestandteil der weiblichen Kleidung in Teilen Pakistans und Afghanistans, und dies auch nur unter Zwang von den Taliban eingeführt. Da die Taliban aber in Deutschland nicht vorhanden sind, jedenfalls noch nicht,

(Tilo Gundlack, SPD: Weiß der überhaupt, was „Taliban“ heißt?!)

wird das Tragen der Burka in jedem Fall obsolet, denn beachtet man die stets und ständig erwähnte Religionsfreiheit im Zusammenhang mit dem Tragen einer Vollverschleierung, dann ist doch wohl offensichtlich, dass sich im Koran auch bei großzügigster Auslegung dessen nicht der kleinste Hinweis auf eine Vollverschleierung findet. Es gibt überhaupt nur einige wenige Textstellen, die auf eine mögliche Kleiderordnung hinweisen, und das in denkbar unverbindlicher Weise, nämlich, dass die Frauen einen Schal zu tragen haben, um ihren Schmuck zu verdecken. Die Burka oder die Nikab überhaupt in Verbindung mit der Freiheit zur Ausübung der Religion zu bringen, ist aus diesem Grunde schlichtweg falsch. Wenn überhaupt, gehört das Tragen des Schleiers zur Sozialisierung und zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, also zur Kultur des jeweiligen Landes.

Aber werden nicht auch wir Deutschen ständig und gerade von den linken und grünen politischen Fingerzeigern und Du-du-du-Sagern gegängelt, uns im Ausland der gastgebenden Kultur unterzuordnen? Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich habe damit kein Problem, mich den Gepflogenheiten anderer Kulturen, beispielsweise im Urlaub, unterzuordnen, dann aber bitte schön auch andersherum.

Was wie immer auffällt, ist dieses leidige und immerwährende Messen mit zweierlei Maß, dem Fremden mehr Bedeutung zuzumessen als dem Eigenen.

(Martina Tegtmeier, SPD: Das machen Sie doch gerade. – Peter Ritter, DIE LINKE: Sie reden jetzt schon zehn Minuten über Fremdes.)

Genau in diesem Zusammenhang sollte sich der Satz der Kanzlerin „Integration ist keine Einbahnstraße.“ bewahrheiten, vor allem dann, wenn durch das Tragen einer Burka die Integrationsunwilligkeit zum Ausdruck gebracht wird.

Lassen Sie mich ebenfalls auf den Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau kommen. Es wurde hier bereits angesprochen, dass Frauenrechte eine hart erkämpfte Errungenschaft sind, die sich in der Gleichbehandlung von Mann und Frau widerspiegelt. Wie

ich bereits erwähnt habe, gehört das Tragen des Schleiers nun aber nicht zur Ausübung der Religion, sondern ist ein Zeichen der Kultur eines bestimmten islamischen Landes, Herr Ritter, vor allem da, wo Frauen als Bürger zweiter Klasse gelten, insbesondere also in fundamentalistischen Staaten. Da wurde es doch erst zum Gesetz gemacht oder wenigstens zur sozialen Vorschrift und hat mitnichten etwas mit Religion zu tun. Letztendlich ist er, der Schleier, nichts anderes als ein von muslimischen Fundamentalisten geprägtes Instrument zur Unterdrückung der Frau,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

die in diesem bestimmten Land nicht, wie gerade auch von Frau Kollegin Tegtmeier beschworen, die Selbstbestimmung der Frau symbolisiert oder gar fördert. Stattdessen ist es das vehemente Festhalten dieser Macht über die Frau männlicher muslimischer Einwanderer in unsere Gesellschaft. Es liegt doch auf der Hand, dass Frauen in Vollverschleierung nicht dieselben Möglichkeiten haben, sich in unserem Land zu integrieren, weil sie eben nicht als Frau – als weiblich – wahrgenommen werden, sondern als etwas, was unserer Kultur vollkommen fremd ist.

(Thomas Krüger, SPD: Es gibt doch gar keine hier im Land.)

Es zeigt überdies den Unwillen, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, wenn man nicht bereit ist, die Burka abzulegen.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Entweder werden Frauen also gehindert, sich in unsere Kultur mit unseren Werten zu integrieren, oder sie sind schlichtweg nicht bereit, sich selbst zu integrieren.

Meine Damen und Herren, beschließen möchte ich nun meine Rede mit den Worten einer bundesweit initiierten Kampagne, die sich auch für meine Ausführungen als sehr passend erweisen, und sie Ihnen in diesem Sinne für Ihre Entscheidungsfindung mitgeben: Gesicht zeigen! – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau von Allwörden für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion der AfD sitzt mittlerweile seit einigen Monaten im Landtag und mittlerweile haben wir auch so unsere Erfahrungen mit der Arbeit der Fraktion der AfD und unseren Erwartungen.

(Patrick Dahlemann, SPD: Welche Arbeit?)

Meine Erwartung an die AfD, wenn die Anträge und Gesetzentwürfe für den Landtag das Licht der Welt erblicken, ist immer: Was hat die AfD denn diesmal abgeschrieben? Auch dieses Mal wurde ich nicht enttäuscht. Das Verschleierungsverbotsgesetz der AfD lief schon wortwörtlich in den Landtagen in Brandenburg, in BadenWürttemberg,

(Thomas Krüger, SPD: So sind sie! – Zurufe von Holger Arppe, AfD, und Vincent Kokert, CDU)

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,

(Leif-Erik Holm, AfD: Schön, dass Sie auch heute wieder die gleiche Rede halten!)

wo die AfD ja sonst gerne bei der CDU abschreibt und dieses Herumreichen von Gesetzentwürfen aus der eigenen Partei in anderen Bundesländern noch legitim ist, aber dennoch lässt der Umgang mit diesem Gesetzentwurf tief blicken.

Dieser, und zwar wortwörtlich dieser Gesetzentwurf, wurde erstmals im August 2016 in den Landtagen in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg vorgelegt. Bereits dort wurde auf die verfassungsrechtlichen Probleme hingewiesen. Hat sich die AfD dieser Kritik angenommen? Nein. Im Bund wurde über die Thematik diskutiert. Wurde diese Diskussion von der AfD aufgenommen und der Gesetzentwurf angepasst? Nein. Im Bund gibt es mittlerweile ein Gesetz, welches die Vollverschleierung für Beamte verbietet. Findet sich dies irgendwo im Gesetzentwurf wieder?

(Thomas Krüger, SPD: Nein, dann hätten sie arbeiten müssen.)

Inhaltlich konstruktive Arbeit scheint nicht die Sache der AfD zu sein.

(Jochen Schulte, SPD: Ja.)

Vielmehr geht es um Polemik und Schaufensteranträge, mit denen wir uns hier im Landtag befassen müssen.

Wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema vonseiten der AfD nicht gewollt ist, bringt es dann etwas, hier erneut, so wie in fünf anderen Landtagen zuvor, über die Verfassungsproblematik dieses Gesetzentwurfes etwas zu sagen?

(Jochen Schulte, SPD: Nein.)

Die Antwort – danke – hätte ich jetzt offengelassen, Herr Schulte, aber genau: Nein.