Protokoll der Sitzung vom 14.07.2017

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das können Sie nicht in Vergleich setzen. Das sind zwei verschiedene ökonomische Systeme.)

Meine Oma hat 45 Mark Miete gezahlt. Das habe ich mir alles aufgelistet. Da kann ich mit Ihnen, was soziale Gerechtigkeit betrifft, gerne in die Diskussion gehen.

Da haben Sie also ein Rentenniveau von unter 30 Prozent gehabt. Und wenn Sie sich dann noch mal das Rentengesetz aus der DDR-Zeit raussuchen, was es da als Witwenrente gab – ja, es gab sie, die Witwenrente für einen Mann ab dem 65. Lebensjahr –, auch da habe ich mir mal die Mühe gemacht und geguckt, wie denn damals das Durchschnittsalter der Männer war: 68,6 Jahre. Das heißt, die DDR hat clever kalkuliert: ungefähr vier Jahre Bezugszeit für so einen Rentner und dann möglicherweise vier Jahre auch noch eine Witwenrente, die es vorher in dem Sinne gar nicht gab.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Heute sprechen wir von einer Lebenserwartung bei den Männern im Jahre 2015 von 77 Jahren,

(Tilo Gundlack, SPD: Wenn du so weitermachst, wirst du nicht alt.)

und Sie tun so, als wenn wir auf nichts reagieren müssen und einfach nur die Sozialleistungen weiter nach oben fahren müssen!

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Frauen werden 83 Jahre alt. Ich habe gerade letzte Woche gehört, die neu Geborenen haben – theoretisch zumindest – eine Lebenserwartung von 100 Jahren.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Sie tun hier so: Freibier für alle – immer, immer mehr ausschütten. Ich finde, das ist eine unredliche Diskussion, der sollten Sie sich stellen.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Dann kommen Sie mit Ihrem Spezialbeispiel von Frau Schramm.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Stramm!)

Am Ende weiß ich gar nicht, ob Sie sich damit identifizieren und ob Sie das so nennen wollen. Ich glaube, Frau Kipping hat dieses Beispiel ebenfalls genommen. Ich weiß nicht, ob es auch von Frau Schramm war.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Stramm!)

Aber jetzt nehmen Sie immer den 65-jährigen Rentner oder den 60-jährigen Rentner als Frau aus DDR-Zeiten, 1990 in Rente gegangen, und der lebt jetzt, ähnlich wie meine Oma – die ist 102 Jahre geworden und zufällig habe ich auch den Rentenbescheid aus dem Jahre 2012 noch vor mir liegen –, mit einer Rente, allein schon die Witwenrente, von weit über 800 Euro.

Ich sage Ihnen abschließend, gestatten Sie mir das heute, auch wenn die rote Lampe leuchtet:

(Heiterkeit bei Holger Arppe, AfD)

Dieser Rentner wacht nicht im Jahre 2015/2017 auf und sagt, schade, dass ich nur 94 Prozent habe, sondern der wacht auf und sagt, danke, dass es diese deutsche Einheit gab, dass es sie gibt, dass ich ein Rentenniveau habe, bei dem ich gut leben kann, dass ich an meine Kinder denken muss, dass Sachverstand benötigt wird für Wirtschaft und Sozialpolitik und nicht einseitig und losgelöst. Deshalb sage ich Ihnen, wir lehnen aus voller Überzeugung Ihren Antrag inhaltlich ab. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Das ist einfach zu kurz gewesen. – Peter Ritter, DIE LINKE: Wertvolle Lebenszeit verschwendet.)

Vielen Dank, Herr Renz.

Ich schließe die Aussprache.

Die Fraktion der AfD hat beantragt, die Ziffern I, II und III des Antrages einzeln abzustimmen.

Wer der Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/787 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/787 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und den Stimmen der Fraktion der AfD, bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Ich lasse nun über die Ziffer II des Antrages abstimmen. Wer der Ziffer II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/787 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer II des Antrages der Fraktion DIE LINKE 7/787 bei gleichem Stimmverhalten wie in der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Ziffer III des Antrages. Wer der Ziffer III des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/787 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer III des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/787 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, einer Zustimmung aus der Fraktion der AfD und Gegen

stimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der AfD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Ausbildung von „Staatlich anerkannten Erzieherinnen beziehungsweise Erziehern für 0- bis 10-Jährige“ auch an Schulen in freier Trägerschaft ermöglichen, auf Drucksache 7/791.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Ausbildung von „Staatlich anerkannten Erzieherinnen bzw. Erziehern für 0- bis 10-Jährige“ auch an Schulen in freier Trägerschaft ermöglichen – Drucksache 7/791 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Friemann-Jennert von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hätten diesen Antrag vielleicht auch schon am Mittwoch zusammen mit dem KiföG behandeln können, aber die gesonderte Behandlung verdeutlicht auch noch einmal die gewünschte Vielfalt in unserer Bildungslandschaft und die Notwendigkeit, Gesetze anzupassen, wenn sie nicht mehr auf die aktuelle beziehungsweise die künftige Situation passen.

Mit anderen Worten, auch bei der neuen Erzieherausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige müssen freie Schulen bei der Ausbildung der Fachkräfte berücksichtigt werden. Die Koalitionspartner erachten die Schulen in freier Trägerschaft sowohl im allgemeinbildenden Bereich als auch im Bereich der beruflichen Bildung als eine unabdingbare Ergänzung und Bereicherung des Schulsystems. Das können Sie im Koa-Vertrag unter Ziffer 210 nachlesen. Es ist also mehr als gerecht, dass die freien Schulen, die seit Langem die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen, dies auch weiterhin tun dürfen. Schließlich hat sich das Land an dieser Stelle weitestgehend zurückgezogen.

Die vollzeitschulische Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Mecklenburg-Vorpommern findet derzeit überwiegend an Fachschulen statt. Von den rund 1.200 Schülerinnen und Schülern lernen mehr als die Hälfte – 53 Prozent – an den privaten Fachschulen. Ausbildungen zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin an privaten Fachschulen sind in vollem Umfang etabliert, werden stark nachgefragt, sind bundesweit und international anschlussfähig und zudem entsprechen sie durch ihr Profil den europäisch angestrebten Akademisierungstendenzen, die wir auch jetzt sichern möchten.

Auch die Schulen in freier Trägerschaft haben Interesse daran, die praxisintegrierte Erzieherausbildung anzubieten. Das haben sie uns sehr klar gesagt. Auch werden sie dazu beitragen, den bereits am Mittwoch vielfach thematisierten Fachkräftebedarf im frühkindlichen Bereich zu beheben.

Des Weiteren arbeiten Einrichtungen wie zum Beispiel das Pädagogische Kolleg in Rostock konzeptionell besonders eng mit Hochschulen zusammen, um den Übergang zwischen fachschulischer Ausbildung und Studium pädagogisch vorzubereiten und fachlich eng zu begleiten. Ich bin mir sicher, dass sich diese Verzahnung auch

auf die neue dreijährige Erzieherausbildung übertragen lässt und die angehenden Fachkräfte, aber auch die Landschaft der Kindertageseinrichtungen insgesamt hiervon profitieren werden. Auf dieses Know-how und die fachliche Kompetenz zu verzichten, täte der Entwicklung,

(allgemeine Unruhe)

täte der Entwicklung der Erzieherausbildung in Mecklenburg-Vorpommern nicht gut.

Die Koalitionspartner sind daher der festen Überzeugung, dass Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit erhalten sollen, Entwicklungen des staatlichen Schulsystems auch in diesem Fall übernehmen zu können. Unter Beachtung geltenden Rechts ist deshalb ein Schülerkostensatz zu errechnen und im Rahmen eines Gesetzentwurfes dem Landtag vorzulegen. Damit erhalten die Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit, den neuen und praxisintegrierten Ausbildungsgang anzubieten und im Rahmen der Finanzhilfe abrechnen zu können.

Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Debatte und bitte schon an dieser Stelle um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas Krüger, SPD)

Vielen Dank, Frau Friemann-Jennert.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau Birgit Hesse.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Liebe Frau Friemann-Jennert! Wenn ich heute hier ans Pult trete, finden Sie meine vollste Zustimmung zum Antrag.

(Andreas Butzki, SPD: Ausnahmsweise! – Zuruf aus dem Plenum: Heute ja! – Heiterkeit bei Maika Friemann-Jennert, CDU: Respekt! – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

Über die Notwendigkeit dieser praxisorientierten Ausbildung haben wir ausführlich am Mittwoch gesprochen. Insofern würde ich es auch nur ganz kurz noch mal zusammenfassen. Die Vorteile dieser ergänzenden Ausbildung zu der vierjährigen Erzieherinnen- und Erzieherausbildung liegen auf der Hand, und zwar: Wir haben den hohen Praxisanteil, wir haben die Spezialisierung auf die Altersgruppe 0 bis 10, wir haben die dreijährige Ausbildung und wir haben eine Ausbildungsvergütung sowie eine teilweise Anrechnung auf die FachkraftKind-Relation.

Und was natürlich wichtig ist, ist, dass wir mit diesem neuen Ausbildungsgang an eine andere Zielgruppe herantreten können, nämlich an sogenannte Seiteneinsteiger, die dann die Möglichkeit haben, gerade wenn sie Familie haben, auch eine Ausbildungsvergütung zu erhalten,

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)